05.02.2026
Frage 1:
In der Antwort auf die schriftliche Anfrage Drucksache 19/ 23195 heißt es, es sei Ziel des Senats „ eine Lösung zur Erfüllung der Aufgabe einer Alternativen #Barrierefreien #Beförderung (#ABB) aus dem § 29 Abs. 6 #Mobilitätsgesetz (#MobG) und dem #Nahverkehrsplan für Berlin (#NVP) umzusetzen“ (S. 2). Welche Lösung(en) wurde(n) seither gefunden?
Frage 2:
Wie kommt das Land Berlin in Bezug auf den öffentlichen Nahverkehr seiner Verpflichtung aus Artikel 20 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (#UN-Behindertenrechtskonvention/ #UN-BRK) nach, demzufolge von den Vertrags- und ihren Gliedstaaten für „ Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen“ ist?
„Barrierefreie Beförderung: Was kommt nach Muva?, aus Senat“ weiterlesen