www.berlin.de
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: In welchen zeitlichen Abständen fährt die
Berliner #S-Bahn von #Charlottenburg bis wohin ins westliche
#Brandenburg?
Antwort zu 1: Die S7 verkehrt vom S-Bahnhof Charlottenburg
im 10-Minuten-Takt in die südwestlich gelegene
Brandenburger Landeshauptstadt Potsdam.
Frage 2: Welche Pendlerzahlen von Personen aus dem
westlichen Brandenburg nach Berlin z.B. über die B5
liegen nach Erkenntnissen des Berliner Senats vor?
Antwort zu 2: Spezielle Kenntnisse zu Pendlerzahlen
auf der Bundesstraße B 5 liegen dem Berliner Senat nicht
vor.
Die nachfolgenden Angaben wurden dem „Monitoring
von raumstrukturellen Entwicklungstrends in der Hauptstadtregion
2016“ vom Landesamt für Bauen und Verkehr
des Landes Brandenburg entnommen und basieren auf
Grundlagendaten der Bundesagentur für Arbeit und dem
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.
Es wurden zur Abbildung der Pendlerbewegungen
zwischen dem westlichen Brandenburg und Berlin beispielhaft
jene Raumeinheiten aufbereitet, die sich im
Einzugsbereich der Bundesstraße B5 befinden (Stand
30.06.2014). Zu beachten ist, dass die in der nachfolgenden
Tabelle aufgeführten Pendlerzahlen keinen Rückschluss
auf die Verkehrsmittelwahl zulassen.
Anteil Pendler gegenüber
Berlin
an allen Pendlern
Einpendler aus Berlin Auspendler nach Berlin
Raumeinheit (Zentrale Orte) in Prozent [%] je 1.000 Einwohner
(mittlere Bevölkerung)
je 1.000 Einwohner
(mittlere Bevölkerung)
Mittelbereich Brandenburg an
der Havel
10,2 8 26
Mittelbereich Falkensee 49,1 56 202
Mittelbereich Nauen 17,8 19 72
Mittelbereich Potsdam 36,2 75 94
Werder (Havel) 18,1 14 68
Frage 3: Bis wohin fuhr die S-Bahn bis 1945 von
Charlottenburg ins westliche Brandenburg bzw. bis wohin
ist verkehrstechnisch die Weiterführung der S-Bahn aus
Berliner Sicht wünschenswert und grundsätzlich möglich?
Antwort zu 3: Bis 1945 fuhr die mit Gleichstrom betriebene
S-Bahn von Charlottenburg ins westliche Brandenburg
bis nach Potsdam. Weitere S-Bahnstrecken ins
westliche Brandenburg wurden nach Nauen und Wustermark
mit Dampf betrieben.
Eine Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus
ins westliche Brandenburg ist grundsätzlich möglich. Der
Abschnitt der "Hamburger Bahn: Spandau – Albrechtshof"
ist als S-Bahn-Trasse im Flächennutzungsplan (FNP)
freigehalten.
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 nennt als eine
erste weitere Streckenerweiterung den Wiederaufbau
der S-Bahn-Strecke Spandau – #Hackbuschstraße. Die
zeitliche Einordnung dieser Maßnahme ist bisher offen.
Berlin befürwortet grundsätzlich entsprechende Netzerweiterungen,
soweit sie in Folge ihrer verkehrlichen
Wirkungen zu den gewünschten Umweltentlastungen
führen sowie finanzierbar und wirtschaftlich sind.
Frage 4: Mit welchen Kosten wäre der weitere Ausbau
verbunden und inwieweit und ggf. in welchem Umfang
wären Mittel des Bundes dabei auch zu beantragen?
Antwort zu 4: Für eine Weiterführung der S-Bahn aus
dem Raum Charlottenburg über Spandau hinaus gibt es
mehrere Varianten. Abhängig von der Höhe der Kosten
gibt es unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Bei Kosten
über 50 Mio. € bestünde für das Land bei Weiterführung
des Programms über 2019 hinaus die Möglichkeit,
Förderungen von bis zu 60 % der Gesamtkosten nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) – Bundesprogramm
zu beantragen. Voraussetzung dafür ist der
Nachweis eines positiven gesamtwirtschaftlichen Nutzen-
Kosten-Verhältnisses.
Die Kosten für die Verlängerung bis zur Landesgrenze
lägen nach der Untersuchung aus 2014 bei 70 Mio. €
netto.
Frage 5: Woran scheitert der Ausbau der S-Bahn ins
westliche Brandenburg und mit welchen Kosten hätte das
Land Brandenburg nach Erkenntnissen des Landes Berlin
zu rechnen?
Antwort zu 5: Von einem „Scheitern“ ist zum derzeitigen
Zeitpunkt nicht auszugehen. Der Ansatz einer Weiterführung
nach Falkensee ist im Jahr 2008 an den Förderbedingungen
des Bundes gescheitert. Der #Landesnahverkehrsplan
(LNVP) Brandenburgs sah keine S-Bahn-
Verlängerung auf Brandenburger Gebiet vor, weshalb das
Land Berlin zunächst über eine Weiterführung innerhalb
der Landesgrenzen nachgedacht hat.
Für Verlängerungen von S-Bahn-Strecken in das Berliner
Umland ist das Ministerium für Infrastruktur und
Landesplanung des Landes Brandenburg zuständig.
Im fortgeschriebenen LNVP für die Jahre 2013 bis
2017 des Landes Brandenburg ist der Wiederaufbau ehemaliger
S-Bahn-Strecken, etwa nach Falkensee, Velten
oder Rangsdorf, nicht vorgesehen. „Netzerweiterungen
sind unter gegebenen Finanzperspektiven nicht möglich
aber auch nicht erforderlich“, heißt es im LNVP. Vielmehr
setzt Brandenburg auf den schnelleren Regionalverkehr.
Eine Entscheidung der Frage Regionalverkehr versus
S-Bahn ins westliche Brandenburg steht noch aus.
Frage 6: Inwieweit und ggf. wann wäre der Berliner
Senat bereit, den möglichen Ausbau der S-Bahn in den
Gesprächen mit dem Land Brandenburg zu thematisieren?
Antwort zu 6: Der Senat ist in regelmäßigen Gesprächen
mit dem Land Brandenburg. Das Thema #Regionalverkehr
oder S-Bahn wurde zuletzt in begleitenden Terminen
zur Untersuchung der Verkehre auf den #Stadtumlandkorridoren
des VBB betrachtet.
Die abschließenden Bewertung und Verabredungen
zum weiteren Vorgehen stehen aus, werden aber erfolgen.
Berlin, den 07. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …