Straßenbahn: Bürger demonstrieren gegen geplante Straßenbahnstrecke Für die Trasse im Nordosten Berlins hat der Senat die nächsten Schritte beschlossen., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/pankow-demo-gegen-geplante-strassenbahnstrecke-li.87849

Normalerweise ist es in der Straße „Am Köllnischen Park“ in Mitte ziemlich ruhig. An diesem Mittwoch wird es dort jedoch lauter zugehen. Bürgerinitiativen haben dazu aufgerufen, um 16 Uhr vor der Senatsverkehrsverwaltung zu demonstrieren. Es geht um eines der zentralen Verkehrsprojekte für den Nordosten Berlins, die geplante #Straßenbahnstrecke von #Heinersdorf zum S-Bahnhof #Blankenburg. Bei den Anwohnern stößt der Plan, die Verlängerung der #M2 durch eine Anlage mit Gärten, Lauben und Wohnhäusern zu führen, auf Ablehnung. „Wenn die Schienen erst liegen, ist es zu spät“, warnen sie in ihrem Aufruf zur Demo. Das Motto lautet: „Heimat statt Tramfahrt!“

Für die Protestaktion gibt es einen aktuellen Anlass. Am 9. Juni hat der Senat beschlossen, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit den nächsten Schritten für die Verlängerung der M2 zu beauftragen. Das Landesunternehmen soll detaillierte Entwurfsplanungen erarbeiten, hieß es. „Dazu zählen der genaue Verlauf der Trasse und die Frage, welche Grundstücke tatsächlich betroffen sind“, so der Senat. „Ebenso wird die technische Machbarkeit untersucht.“ Das #Planfeststellungsverfahren könnte in zweieinhalb Jahren starten. Es heißt, dass im Frühjahr 2027 die erste Bahn fahren soll.

Im Nordosten Berlins sollen mehr als 20.000 Wohnungen entstehen, davon 6000 allein im #Blankenburger Süden. Doch viele Straßen sind jetzt schon voll, Busse stecken häufig im Stau fest. Deshalb sei die geplante Straßenbahn so wichtig, sagen Planer. Zwei Jahre lang, bis Ende 2018, wurden Varianten untersucht. Ergebnis war laut Senat, dass der nördlichste Abschnitt dem Zwergammerweg folgend durch die Anlage Blankenburg führen soll. 150 Meter vor dem S-Bahnhof würde die Trasse auf die Bahnhofstraße stoßen. Die Wendeanlage, auf der die Bahnen für die Rückfahrt zum Alexanderplatz bereitgestellt werden, soll …

Straßenbahn: Blankenburger Süden: Planungen für Straßenbahn-Trasse werden konkreter, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.942443.php

Pressemitteilung vom 09.06.2020
Aus der Sitzung des Senats am 9. Juni 2020:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung die nächsten #Planungsschritte für die #Verlängerung der #Straßenbahnlinie #M2 in Richtung Norden, bis zum S-Bahnhof #Blankenburg, beschlossen.

Auf dieser Grundlage wird nun die BVG beauftragt, die Planungen aufzunehmen und detaillierte Entwurfsplanungen zu erarbeiten. Dazu zählen unter anderem der genaue Verlauf der Trasse und die Frage, welche Grundstücke tatsächlich betroffen sind. Ebenso wird die technische Machbarkeit untersucht, etwa durch Boden- und Schallgutachten.

Die Straßenbahnlinie M2 soll von der derzeitigen Endhaltestelle #Pankow-Heinersdorf durch den Ortsteil #Heinersdorf und das städtebauliche #Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden hindurch bis zum S-Bahnhof Blankenburg verlängert werden. Die derzeit planerisch zu bevorzugende Variante folgt zunächst der bestehenden Straßenbahntrasse an der Aidastraße und schwenkt dann nach Nordosten in Richtung der Kreuzung Blankenburger Straße/Romain-Rolland-Straße ab. Sie führt im Anschluss weiter nach Nordosten durch Heinersdorf in das künftige Wohngebiet, schwenkt um Richtung Nordwesten durch die #Erholungsanlage Blankenburg und trifft schließlich etwa 150 Meter östlich des S-Bahnhofs Blankenburg auf die Bahnhofstraße, der sie bis zum Bahnhof folgt. Der Standort und die Ausgestaltung einer #Wendeanlage stehen noch nicht fest – sie werden im Rahmen eines separaten städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter Beteiligung der BVG geplant.

Diese #Streckenführung stellt gleichwohl noch keine verbindliche Planung dar. Weitere Beteiligungstermine werden folgen, es wird in Kürze auch eine eigene Webseite für den Verkehrsraum im Pankower Osten freigeschaltet. Für die abschließenden Planungsunterlagen und -beschlüsse werden sowohl die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger als auch die Erkenntnisse aus erforderlichen Gutachten einbezogen. Das erforderliche #Planfeststellungsverfahren könnte – ein rascher Ablauf vorausgesetzt – etwa 2,5 Jahre nach diesem Senatsbeschluss eröffnet werden. Erst mit dem darauffolgenden #Planfeststellungsbeschluss werden die Planungen und konkreten Streckenverläufe verbindlich festgesetzt.

Dass die Straßenbahn das am besten geeignete Verkehrsmittel für diesen Korridor ist, der das Wohngebiet westlich Richtung S-Bahn und via Tram südlich Richtung Stadtmitte verbindet, hatte ein gründlicher Verkehrsmittelvergleich bereits ergeben. Für die Strecke wurden verschiedene #Trassenführungen untersucht und anhand eines umfänglichen Kriterienkatalogs nach berlinweit einheitlicher Methodik bewertet. Auch die Wirtschaftlichkeit der planerisch zu bevorzugenden Variante wurde nach dem Standardisierten Bewertungsverfahren von #Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) nachgewiesen, sodass die Voraussetzungen für eine Finanzierung der Planungen bestehen. Auf dieser Grundlage kann Berlin Fördermittel des Bundes beantragen.

Die verkehrlichen Planungen für die #Straßenbahn werden nun weiter mit der städtebaulichen Planung des Gebietes verzahnt und mit dem laufenden Wettbewerbsverfahren synchronisiert.

Straßenbahn: Blankenburger Süden in Pankow: Neuer Kurs für Tram möglich, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article228608635/Blankenburger-Sueden-Kurskorrektur-fuer-neue-Tram-moeglich.html

Beim Bau von 6000 Wohnungen in #Pankow wollen Politiker die #Tram um Gärten und Häuser herumleiten. Ruf nach -Bahn #U10 wird lauter.

Berlin. Erst wenn die Schienen liegen, dann wird gebaut. Wenigstens diese Annahme zum neuen Stadtquartier #Blankenburger Süden können alle Entscheidungsträger in Pankow unterschreiben. Wenn ab 2027 tatsächlich 6000 Wohnungen auf den früheren #Rieselfeldern am Blankenburger #Pflasterweg entstehen sollten, wird die #Straßenbahn das Rückgrat der Mobilität bilden. Aus Sicht des Senats ist das ein Fakt – auch wenn in den vergangenen Monaten Forderungen nach verlängerten U-Bahnlinien und sogar Seilbahnen durch den am stärksten wachsenden Bezirk Berlins hallten.

Vor allem der wahrscheinliche Kurs der Straßenbahn #M2, deren Gleise von #Heinersdorf zum -Bahnhof #Blankenburg verlängert werden, stieß Gegnern des Großprojekts bitter auf: Durch Gleise und die #Wendeschleife der Tram, die nicht nur das Quartier Blankenburger Süden anbindet, sondern auch die mit mehr als 1000 Parzellen größte Erholungsanlage Europas durchqueren soll, wären Lauben und Gärten dem Abriss preisgegeben.

Schlimmstenfalls gingen mehrere Hundert Grundstücke verloren, wie der …

Bus: Verkehr in Pankow: BVG sagt neuen Shuttle-Bus nach Buch ab, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article228045135/Verkehr-in-Pankow-BVG-sagt-neuen-Shuttle-Bus-nach-Buch-ab.html

Eine #Sonderlösung sollte ab dem Dreikönigstag den #Verkehrsfluss in Pankow verbessern. Jetzt wird sie abgeblasen. Das ist der Grund.

Wer sich im Pankower Norden mit den Buslinien #150 und #158 nach #Buch fortbewegt, kennt die Probleme: Vor allem im #Berufsverkehr ist es fraglich, ob man pünktlich ans Ziel gelangt. Wenn die Busse an einer der zahlreichen Straßenbaustellen im Stau stehen, summiert sich die Verspätung bisweilen auf ein Maß, dass die Fahrt vorzeitig in #Blankenburg endet – so geschah es nach der Schilderung vieler Pankower in den vergangenen Monaten recht häufig. Um diese Schwierigkeit aufzulösen, wollte die BVG ab dem dem 6. Januar eine Neuerung einführen: Einen #Shuttle-Bus speziell für Fahrgäste zwischen Alt-Blankenburg und S-Bahnhof Buch. Nun hat sich die Lage laut der Verkehrsbetriebe aber entscheidend verändert.

BVG: #Verkehrssituation in Pankow hat sich von selbst entspannt

„Die Situation auf den Linien 150 und 158 hat ist zwischenzeitlich deutlich besser geworden“, erklärt nun ein Sprecher auf Anfrage der Berliner Morgenpost. Damit können man auf die „Zurückziehung“ der beiden problematischen Linien an der Haltestelle Alt-Blankenburg und den Umstieg auf einen Shuttle-Bus nach …

Straßenbahn: BLANKENBURGER SÜDEN Tram für Großsiedlung Blankenburger Süden bedroht Existenzen Im Bezirk Pankow soll Berlins größtes Wohnquartier entstehen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article227948531/Strassenbahn-fuer-Pankows-neue-Grosssiedlung-bedroht-Existenzen.html

Sie ist ein leises, schnelles und umweltfreundliches #Fortbewegungsmittel. Überall auf der Welt feiert die #Straßenbahn eine Renaissance – denn sie transportiert Großstadtbewohner fast so effektiv wie die -Bahn, kostet im Bau weniger und bietet mehr Platz als ein Bus. Trotzdem ist die jetzt vorgestellte Strecke einer Straßenbahn zwischen dem Alexanderplatz und Berlins größtem derzeit geplanten Wohnquartier, dem #Blankenburger Süden mit bis zu 6000 Wohneinheiten, für die heutigen Anwohner ein Inbegriff der Existenzangst.

Denn ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein neuer #Betriebshof für die Trams der Linie #M2 ausgerechnet in einem besiedelten Gebiet gebaut werden sollte. Zugleich erfordert die #Wendeschleife der Tram am S-Bahnhof #Blankenburg Platz, der schon durch Parzellen belegt ist. Konkret geht es um die Erholungsanlage Blankenburg, in der Hunderte Eigentümer und Pächter ganzjährig leben.

An Enteignung und Abriss von Dutzenden Häusern führt dort nach jetzigem Stand kein Weg vorbei. „Bei uns stehen 350 bis 400 Parzellen auf dem Spiel. Das ist völlig inakzeptabel“, nennt die Siedlungssprecherin Ines Landgraf jetzt eine Größenordnung, die wesentlich höher ausfällt als bisher …

allg. + Mobilität: Pläne für eine Verkehrsdrehscheibe im Norden von Pankow, Ein neuer Mobilitätshub an der A114 soll Stauprobleme lösen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article227081253/Plaene-fuer-eine-Verkehrsdrehscheibe-im-Norden-von-Pankow.html

Wenn auch nur ein Teil der vorgesehenen #Bauprojekte im Pankower Norden umgesetzt wird, werden #Karow, #Buch, #Französisch Buchholz und #Blankenburg ihre #Einwohnerzahl bis 2030 nahezu #verdoppeln. Was den jetzigen Anwohnern daran Sorge bereitet, ist vor allem eines: der #Verkehr. 17 #Initiativen aus diesem Gebiet haben sich inzwischen zu einem großen #Bündnis formiert und präsentieren einen ersten Vorschlag, wie man die neuen Nachbarn aus über 7000 Wohnungen auf die Straße und die Schiene bringt.

#Umsteigepunkt am künftigen Gewerbepark
Das neue Netzwerk aus Pankow enthüllt Pläne für eine #Verkehrsdrehscheibe an einem Ort, den weder Bezirksamt noch BVG noch die S-Bahn auf der Rechnung hatten. Der so genannte #Mobilitätshub soll auf der Fläche zwischen der Bundesautobahn #A114, der #Bucher Straße, dem #Berliner Außenring und der #Schönerlinder Straße entstehen, die direkt an ein künftiges Gewerbegebiet angrenzt. Größen- und lagemäßig sei dieses Gebiet bei Französisch Buchholz hervorragend geeignet, erklärt das Bündnis in einem Schreiben. Dank eines Bürgerantrags, den die Pankower CDU unterstützt, ist das Vorhaben der 17 Initiativen nun offiziell zur Angelegenheit für die …

Bus: Die BVG findet immer einen Weg aus BVG

In verschiedenen Bezirken Berlins werden in den kommenden Wochen #Gehwege saniert, #Haltestellen ausgebaut oder es finden #Straßenbauarbeiten statt. Damit diese Arbeiten durchgeführt werden können, ist es notwendig einige Buslinien der BVG umzuleiten, zu verkürzen oder zu teilen.

#Blankenburg
Begonnen wird am 17. Juni 2019 in Blankenburg. Dort wird in der Heinersdorfer Straße in Höhe Purpurkardinalweg die Straße erneuert und gleichzeitig die Haltestelle ausgebaut. Hierfür wird die Heinersdorfer Straße gesperrt, was dazu führt, dass die Buslinie #158 geteilt wird. Die Buslinie fährt bis zum 22. Juni 2019 zwischen S Buch und Alt Blankenburg sowie zwischen Frithjofstraße und Prenzlauer Allee/Ostseestraße. Die Nachtlinie #N58 wird nachts durch den Baustellenbereich planmäßig fahren.

#Rahnsdorf
Die Unterführung der S-Bahnbrücke Rahnsdorf erhält von der Deutschen Bahn einen neuen Gehwegbereich. Hierfür wird die Buslinie #161 ab dem 22. Juni 2019 geteilt und fährt zwischen S Erkner und S Rahnsdorf (Süd) sowie zwischen S Rahnsdorf (Nord) und Schöneiche, Goethepark. Ab dem 15. Juli 2019 fährt die Linie wieder wie gewohnt.

#Baumschulenweg
In Baumschulenweg wird die viel befahrene Baumschulenstraße saniert. Diese Arbeiten finden in zwei Bauabschnitten statt. Im ersten Bauabschnitt in der Zeit von 24. Juni 2019 bis 26. Juni 2019 wird die Baumschulenstraße zwischen Königsheideweg und Forsthausallee durch das Tiefbauamt gesperrt. Die dort fahrenden Buslinien #170 und #265 werden umgeleitet. Der 170er Bus fährt über die Forsthausallee, Neuköllnische Allee und Chris-Gueffroy-Allee. Die Linie 265 über Kiefholzstraße, Südostallee, Sterndamm und Königsheideweg. Ab zirka 21:30 Uhr ist ein Shuttle für den Bus 265 von S Schöneweide/Sterndamm bis Baumschulenstr./Königsheideweg als Ringlinie unterwegs.
In der zweiten Bauphase vom 27. Juni 2019 bis 4. August 2019 wird die Baumschulenstraße zwischen Königsheideweg und Sonnenallee/Südostallee durch das Tiefbauamt gesperrt. Die Linie M41 wird bis zur Haltestelle Peter-Anders-Straße verkürzt. Die Buslinie 170 wird geteilt und fährt zwischen Baumschulenstr./Fähre und Frauenlobstraße sowie von S+U Rathaus Steglitz zum S Schöneweide/Sterndamm. Der 265er wird zurückgezogen und fährt von U Stadtmitte/Krausenstr. bis zum S Baumschulenweg/Glanzstraße. Die Nachtbuslinie N70 fährt zwischen Baumschulenstraße/Köpenicker Landstraße und S Köllnische Heide mit Umleitung über Kiefholzstraße, Dammweg und Sonnenallee.

Details zu den Linienänderungen finden sich wie immer auf BVG.de, in der #BVG-App #FahrInfo Plus sowie an den betroffenen Haltestellen.

#Umgebungskarten zu den einzelnen Bauarbeiten finden Sie unter folgenden Link: https://securehub.bvg.de/download.xhtml?id=715c270d38f74c529929dd5024994aa8

Bitte verwenden Sie Hierfür das Passwort: „Umgebungskarten“

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

allg.: Zum Zusammenhang von Verkehrsplanung und neuen Stadtquartieren aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung stehen für die neuen #Stadtquartiere an?
Frage 2:
Wie ist deren Planungsstand (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich muss für jeden Wohnungsbaustandort, spätestens im
Bebauungsplanverfahren, nachgewiesen werden, dass die verkehrliche Erschließung
gewährleistet ist. Dies wird anhand von verkehrlichen Untersuchungen geprüft und
nachgewiesen, die durch den Vorhabenträger für das #Bebauungsplanverfahren beauftragt
werden müssen.
Nicht bei allen neuen Stadtquartieren sind verkehrliche Vorhaben von überörtlicher
Bedeutung erforderlich. Nachfolgend wird nur auf die „betroffene“ Vorhaben eingegangen.


#Blankenburger Süden
Auf Grund der bisherigen #Bestandsverdichtung und weiterer realisierungsfähiger
Baupotenziale ist die Verbesserung und Erweiterung der vorhandenen
Verkehrserschließung dringend erforderlich und Voraussetzung für die planerische
Entwicklung des Stadtquartiers. Hierzu gehören die Umsetzung der bekannten
Verkehrslösung Heinersdorf und die Entwicklung und Umsetzung der sog.
„Verkehrserschließung Blankenburg“. Für letztere wird aktuell eine Verkehrs- und
Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt, die zum Ziel hat, die notwendige verkehrliche
Infrastruktur für den Raum zwischen B 2 und A 114 sowie für das neue Stadtquartier als
2
integrierte Lösung zu ermöglichen. Für die Entwicklung eines Stadtquartiers ist zudem die
#Verlängerung der #Straßenbahnlinie #M2 bis zum -Bahnhof #Blankenburg notwendig
inklusive der Verbesserung der Umsteigequalität des S-Bahnhofs Blankenburg. Die
Wirtschaftlichkeit für die zu bevorzugende Trasse ist bestätigt. Für die notwendigen
Betriebshofkapazitäten der Straßenbahn werden Standorte im Bereich des neuen
Stadtquartiers genauer untersucht.
Mit der Deutschen Bahn laufen Gespräche zur Modernisierung, Ertüchtigung und
baulichen Integration des S-Bahnhofs Blankenburg in die zukünftige
„Verkehrserschließung Blankenburg“ (Kooperationsprojekt der Senatsverwaltungen für
Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der
Deutschen Bahn AG (DB AG)).

#Buch
Die nördlichen Gebiete des Wohnungsbaustandortes Buch sind nicht durch den
Schienenverkehr erschlossen und liegen mit ca. 1 km Luftlinienentfernung im weiteren
Einzugsbereich des S-Bahnhofs Berlin-Buch. Für den Wohnungsbaustandort ist die
Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Erweiterung des
#Linienbusverkehrs erforderlich. Die Erschließung des Wohnbaustandortes für Kfz muss
über die Hobrechtsfelder Chaussee erfolgen, da die Straße Am Sandhaus nicht
leistungsfähig an die Wiltbergstraße angeschlossen werden kann. Dafür ist die
Erweiterung der Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße westlich der Straße Am
Sandhaus mit Gehwegen, Bushaltestellen und Radwegen durch den Bezirk Pankow
notwendig.
Insbesondere für die Entwicklung auf der Ostseite der Bahn ist die Planung der
verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und
Erschließung des neuen Wohnungsbaus ebendort.

#Buckower Felder
Das Plangebiet wird über die Gerlinger Straße und den Buckower Damm erschlossen. In
beiden Straßen verkehren #Buslinien der BVG. Durch die zukünftigen Bewohnerinnen und
Bewohner entsteht eine zusätzliche Nachfrage für den öffentlichen Personennahverkehr,
die eine Verdichtung und Verlängerung von Buslinien erfordert. Durch die Sicherung einer
Buswendeschleife im Bebauungsplan werden hierfür die erforderlichen Voraussetzungen
geschaffen. Die nächstgelegene U-Bahn-Station (#U7) ist in etwa zehn Minuten mit dem
Bus und #Fahrrad erreichbar. Südlich an das Plangebiet grenzt der Berliner Mauerweg an.
Das neue Quartier soll im Inneren autoarm sein, wofür zwei Quartiersgaragen am
Quartiersrand vorgesehen sind. Zudem wird die absolut zulässige Anzahl der Stellplätze
im Gebiet begrenzt.
Am Buckower Damm soll – unabhängig von der Entwicklung des Stadtquartiers – ein
Zweirichtungsradweg ausgebaut werden.

#Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
Zur verkehrlichen Entlastung der Dammvorstadt (beidseitig der Bahnhofsstraße) und der
Köpenicker Altstadt ist mittels #Umfahrungsstraßen ein „#Tangentenviereck“ geplant. Der
fehlende nördliche Teil dieser Planung ist die Ost-West-Trasse. Im Zuge der Entwicklung
3
des neuen Wohnquartiers soll der Ostteil als sog. Ostumfahrung Bahnhofstraße, über die
auch das Gebiet einschließlich ÖPNV-Anbindung erschlossen werden soll, geprüft
werden. Mit der Entlastung einher geht die Betriebsstabilisierung des
Straßenbahnverkehrs, insbesondere in der Bahnhofsstraße.
Der Neubau einer #Regionalbahnhofs #Köpenick mit neuem Ostzugang und der Ausbau der
Regionalbahn (2027) sind avisiert. Die Deutsche Bahn AG wird das
Planfeststellungsverfahren zeitnah starten.

#Gartenfeld
Die Insel Gartenfeld wird derzeit nicht durch einen qualitativ hochwertigen und
leistungsfähigen ÖPNV erschlossen. Der nächstgelegene U-Bahnhof #Paulsternstraße
liegt, je nach Lage 1-2 km entfernt. Straßenseitig besteht die Erschließung nur über die
Gartenfelder Straße, die die Insel im Osten in Nord-Süd-Richtung kreuzt.
Die bisherigen Überlegungen zur ÖPNV-Anbindung der Insel bedürfen einer
Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Planungen zum
#Innovationscampus #Siemensstadt.
Die geplante übergeordnete Hauptverkehrsstraße auf der Insel Gartenfeld verbindet das
neue Wohngebiet mit den östlich gelegenen Entwicklungsgebieten, wie z.B. der Urban
Tech Republic und dem Schumacher Quartier, der Wasserstadt Oberhavel, den Ortsteilen
Hakenfelde und Spandau und dient der Erschließung der Entwicklungen auf der Insel
Gartenfeld.
Zur Ermöglichung einer #Straßenbahn wird im zentralen Teil und im westlichen Teil der
Insel Gartenfeld eine mögliche Trasse freigehalten bzw. an den Verlauf der geplanten
übergeordneten Hauptverkehrsstraße angepasst.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu #Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-
Tegel-Spandau geprüft.

#Johannistal / Adlershof
Die #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II durch das Entwicklungsgebiet
Johannistal/Adlershof nach Schöneweide befindet sich derzeit in der Planfeststellung. Zur
Erschließung der benachbarten Gewerbefläche Gleislinse und des Ortsteils Johannisthal
wird der Betriebsbahnhof Schöneweide zum Entwicklungsgebiet hin geöffnet. Eine Fuß und
#Radwegebrücke wird über das Adlergestell auch als Anbindung an die Köllnische
Heide hergestellt.
Der Radschnellweg entlang der A 113, der Adlershof mit der Innenstadt verbindet, ist
Gegenstand einer Machbarkeitsstudie. Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Adlershof
und am S-Bahnhof Betriebshof Schöneweide sind in der Prüfung.

#Michelangelostraße
Die Ausgestaltung des Wohnungsbaustandortes und die Realisierung an sich sind derzeit
noch von den Dialogverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
(SenStadtWohn) abhängig.
Eine Erschließung im ÖPNV besteht bereits für weite Teile des Gebietes durch die
vorhandene Straßenbahntrasse mit dicht getaktetem Angebot in der Greifswalder Straße.
4
Im Zuge der städtebaulichen Verdichtung und Verlegung der Michelangelostraße wird eine
Straßenbahntrasse weiterhin stadtplanerisch gesichert.
Für die weiter östlich gelegenen Flächen kann eine Straßenbahnanbindung dann
untersucht werden, wenn eine hinreichende Konkretisierung der Planungen durch
SenStadtWohn erfolgt ist. Dabei ist geplant, die Michelangelostraße einschließlich
Straßenbahntrasse und Geh-/Radverkehrsanlage Richtung Osten bis zum Weißenseer
Weg zu verlängern.

#Schumacher Quartier
Der Wohnungsbaustandort ist durch seine Lage östlich der zukünftigen #Urban Tech
Republic eng mit dieser verbunden und die verkehrliche Verknüpfung mit dieser von
großer Bedeutung.
Derzeit wird die Machbarkeit eines U-Bahn-Anschlusses untersucht, weiterhin wird die
Ausschreibung zur #Straßenbahnanbindung vorbereitet. Bis zur Realisierung plant Tegel
Projekt mit einer Buserschließung.
Maßgeblich für die Entwicklung des Quartiers zu einem Wohnungsbaustandort sind der
Rückbau des heutigen Autobahnzubringers zur A 111 und der Neubau der Meteorstraße
als übergeordnete Stadtstraße im Quartier. Die Planungen zur neuen Meteorstraße sind
noch nicht abgeschlossen.

#Wasserstadt Oberhavel
Das Entwicklungsgebiet ist straßenseitig erschlossen. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt
derzeit ausschließlich über den Bus und Andienung an den U-Bahnhof #Haselhorst (U7)
oder an den Bahnhof #Spandau. Die Kapazitäten der #Busanbindungen an die Altstadt
Spandau sind ausgeschöpft. Um eine attraktive Erreichbarkeit auch ohne motorisierten
Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten, ist die Anbindung an das ÖPNV -Netz zu
verbessern. Mögliche Entwicklungsperspektiven stellen die #Trassenfreihaltungen auf der
Wasserstadtbrücke bzw. in der Daumstraße für die #Straßenbahn, die #Flächenfreihaltung
der -Bahntrasse und eine qualitativ hochwertige Zubringeranbindung an die U-Bahnlinie
U7 dar. Die bisherigen Überlegungen zur Verkehrserschließung bedürfen einer
Weiterentwicklung bei der Ausgestaltung der Planungen zum Innovationscampus
Siemensstadt.
Mit der vorgesehenen neuen Straßenverbindung der Insel Gartenfeld würde die
Wasserstadt Oberhavel mit anderen Entwicklungsgebieten, wie z.B. Urban Tech Republic
und das Schumacher Quartier, den Ortsteilen Hakenfelde verbunden. Im Rahmen der
Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-Tegel-Spandau
geprüft.
Die „Waterkant Berlin“ ist Teil des praxisorientierten Forschungsprojekts MoveUrban, das
zeitnah zur Planung des Wohnungsbaus hier Vorschläge zur Entwicklung einer
nachhaltigen Mobilität im Gebiet erarbeiten wird.

#Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow
Vor dem Hintergrund der mit Kfz-Verkehr hoch belasteten Situation um das Gebiet ist in
den anstehenden Bebauungsplänen die Frage nach der verkehrlichen Erschließung
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gesamthaft zu klären. Die Untersuchung zur #Straßenbahntangente Weissensee – Pankow,
die auch das Gebiet erschließen soll, ist noch nicht abgeschlossen.
Frage 3:
Wie sieht der Zeitplan für die Planfeststellungsverfahren und die Erlangung der Planreife aus (bitte einzeln
nach neuen Stadtquartieren auflisten)?
Antwort zu 3:
In Abhängigkeit der einzelnen Planrechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren nach
Personenbeförderungsgesetz – PBefG oder nach Berliner Straßengesetz BerlStrG bzw.
nach Bebauungsplanrecht) sind die vorgeschriebenen gesetzlichen Zeitschienen
einzuhalten. Konkrete Angaben für jedes Einzelvorhaben können auf Grund des jeweiligen
aktuellen Planungsstands noch nicht gemacht werden.
Frage 4:
Gibt es Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung in den neuen Stadtquartieren, über die zwischen den
Bezirken und dem Senat noch keine Einigung erzielt werden konnte; wenn ja, welche sind dies und worin
besteht der Dissens; welche Schritte sind nötig, um unverzüglich zu einem Konsens zu kommen, um schnell
mit dem Bauen beginnen zu können?
Antwort zu 4:
Bei der Erarbeitung der verkehrlichen Konzepte für die neuen Stadtquartiere erfolgt eine
enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen SenStadtWohn, der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und den jeweiligen Bezirken. Mögliche
Dissense werden im Planungsprozess Schritt für Schritt aufgelöst.
Frage 5:
Wer ist im Senat für den Wiederaufbau der Siemensbahn verantwortlich; wie gestalten sich die
Abstimmungen mit Siemens hinsichtlich der Kostenbeteiligung?
Antwort zu 5:
Für die Planung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit
Unterstützung der DB AG zuständig.
Die Finanzierung bedarf einer Klärung.
Frage 6:
Wer ist im Senat für die Abstimmungen zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens
„Regionalbahnhof Köpenick“ verantwortlich?
Antwort zu 6:
Der Regionalverkehrshalt Köpenick ist eine Bestellung des Landes Berlin bei der DB AG.
Die effiziente Gestaltung des Verfahrens obliegt dem Vorhabenträger. Abstimmungen zur
6
Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens liegen nicht in der Verantwortung des
Vorhabenbestellers.
Frage 7:
An welchen Darstellungen von Verkehrsprojekten im Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der neuen
Stadtquartiere wird nach wie vor festgehalten, welche werden aufgegeben und durch Änderung des FNP
korrigiert?
Antwort zu 7:
Grundsätzlich stellt der Flächennutzungsplan (FNP) für das übergeordnete Verkehrsnetz
die aktuellen Verkehrsplanungen zur Erschließung der neuen Stadtquartiere dar. In
Einzelfällen erfolgt im Rahmen von FNP-Änderungen eine Überprüfung und Aktualisierung
dieser Planungen. Derzeit befinden sich für folgende neue Stadtquartiere FNPÄnderungen
im Verfahren, die die Darstellung von übergeordneten Verkehrsprojekten
betreffen:
„Ehem. Rangierbahnhof Pankow“, FNP-Änderungsverfahren 05/16:
Die Änderung umfasst Flächen, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Im
Zuge der FNP-Änderung ist der Verzicht der dargestellten übergeordneten
Hauptverkehrsstraße zwischen Mühlenstraße und Prenzlauer Promenade vorgesehen.
„Blankenburger Süden“, FNP-Änderungsverfahren 09/17:
Parallel wird eine Vorbereitende Untersuchung nach § 165 BauGB durchgeführt. In der
gegenwärtigen Planungsphase werden alternative Standorte für den Betriebsbahnhof zu
Gunsten des Wohnquartiers geprüft. Eine diesbezügliche Änderung des FNP ist nicht
auszuschließen. Die Trassenlage der übergeordneten Hauptverkehrsstraße des
Netzelementes 4 der Verkehrslösung Heinersdorf wird im FNP-Änderungsverfahren
aufgenommen.
„Kurt-Schumacher-Quartier“, FNP-Änderungsverfahren 09/15:
Die Änderung beinhaltet den Autobahnzubringer vom Kurt-Schumacher-Damm zur
Bundesautobahn (BAB) 111. Dieser wird im Rahmen der FNP-Änderung durch eine
Stadtstraße in der Kategorie einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße ersetzt.
„Insel Gartenfeld“, FNP-Änderungsverfahren 01/16:
Im Rahmen der FNP-Änderung werden die am nördlichen Rand der Insel verlaufende
übergeordnete Hauptverkehrsstraße sowie die südlich der Insel verlaufende
schienengebundene ÖPNV-Trasse verschoben und parallel über das Zentrum der Insel
Gartenfeld geführt.
Für das Stadtquartier „Güterbahnhof Köpenick“ ist die Einleitung eines FNPÄnderungsverfahrens
beabsichtigt, in dessen Rahmen auch die Lage der Ost-West-
Straßenverbindung (hier Abschnitt sog. Ostumfahrung der Bahnhofstraße) entsprechend
den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen geändert werden soll.
Frage 8:
Wie wird die neue Richtlinie bezüglich der FNP-Darstellung umgesetzt, im FNP Straßenbahntrassen
auszuweisen?
7
Antwort zu 8:
Das Straßenbahnnetz, wie insgesamt die überörtliche Verkehrsinfrastruktur, wird bei allen
Änderungen des FNP in die planerische Abwägung einbezogen. Basierend auf dem
Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (Bestand und Planung) und überlagert mit der
Planzeichnung des FNP, ist das Straßenbahnnetz in der den Flächennutzungsplan
ergänzenden „Themenkarte Straßenbahnnetz“ dargestellt. Diese Themenkarte ist über die
Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf
Frage 9:
Warum wird für die Insel Gartenfeld nicht die Darstellung „S-Bahn“ gewählt?
Antwort zu 9:
Der Senatsbeschluss zur FNP-Änderung „Insel Gartenfeld/Saatwinkler Damm“ (Lfd.-Nr.
01/16) vom 08.01.2019 stellt für die Insel Gartenfeld eine schienengebundene
Nahverkehrstrasse (U-, S- oder Regional-Bahn, mit Bahnhof) in unterirdischer Lage dar.
Nachfolgende Planfeststellungsverfahren werden dies präzisieren.
Frage 10:
Welche Abstimmungen gibt es derzeit zwischen dem Senat und dem Bezirk Treptow-Köpenick zum Bau
einer überörtlichen Straße zwischen Brandenburgplatz und Mahlsdorfer Straße als Fortführung der Ost-
West-Trasse?
Antwort zu 10:
Der Bezirk Treptow-Köpenick ist in die verkehrlichen Untersuchungen zur vorbereitenden
Untersuchung eingebunden und unterstützt die Planung einer übergeordneten Straße
(Ostumfahrung Bahnhofstraße), die darüber hinaus eine Erschließungsfunktion für das
Entwicklungsgebiet hat und eine Verbindung der beiden durch die Bahnanlagen
getrennten Gebietsteile darstellt.
Frage 11:
Hält der Senat an dieser Trasse fest und falls ja, womit begründet er dies?
Antwort zu 11:
Ja. Wie unter 10. bereits beschrieben erfüllt die Ostumfahrung Bahnhofstraße auch für das
Gebiet wichtige Funktionen. Zudem wäre eine Gebietsentwicklung ohne diese neue
Straßenverbindung nicht möglich. Verkehrspolitisches Ziel in diesem Raum ist es, die
Bahnhofstraße in Köpenick von übergeordnetem Verkehr zu entlasten und damit den
ÖPNV (Straßenbahnen und Busse) nachhaltig zu verbessern einschließlich des Ausbaus
barrierefreier Haltestellen sowie sichere und angemessene Anlagen für den Fuß- und
Radverkehr zu schaffen. Die Bahnhofstraße ist eine der wichtigsten Geschäftsstraßen im
Bezirk. Ihre Funktion als Nahverkehrstrasse wird durch den in Planung befindlichen
Regionalbahnhof zukünftig weiter gestärkt.
8
Frage 12:
In welcher Tiefe wurde eine „Nullvariante“ geprüft?
Antwort zu 12:
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Entwicklungsfähigkeit des
Areals ohne Infrastruktur analog zur Betrachtung anderer Varianten untersucht.
Siehe dazu auch Antwort zu Frage 11.
Frage 13:
Um wie viel Jahre verzögert sich der Bau des neuen Stadtquartiers ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
durch die Ost-West-Trasse gegenüber einem Verzicht („Nullvariante“)?
Antwort zu 13:
SenStadtWohn geht von einer Zeitschiene aus, die abhängig vom
Planfeststellungsverfahren der DB AG zur Ausbaustrecke Frankfurt Oder (einschl. dem
neuen Regionalbahnhof Köpenick) in Ausbaustufen erfolgen kann. Hierbei ist
berücksichtigt, dass parallel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue
Straßenverbindung geschaffen werden könnten, um diese zeitgleich mit dem Kerngebiet
des Wohnungsbaus umzusetzen.
Berlin, den 27.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Berliner ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 18. Dezember 2018:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, einen halbjährlichen Bericht an das Abgeordnetenhaus zum Thema „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.

Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik baut Berlin seinen Öffentlichen #Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht aus. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Erschließung von neuen Wohnungsbaustandorten. In der laufenden Legislaturperiode 2016-2021 sollen daher umfangreiche #Straßenbahnplanungen umgesetzt werden.

An der Planung wird intensiv gearbeitet, bei zwei Projekten wurde die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Berichtszeitraum (Juli bis November 2018) abgeschlossen. Die Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Für die Verlängerung der #Straßenbahnlinie #M2 ab Heinersdorf in Richtung Blankenburger Süden und S-Bahnhof #Blankenburg wurden die Trassenbewertungen einschließlich der Nutzen-Kosten-Untersuchung abgeschlossen.

Die Untersuchungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow#Heinersdorf#Weißensee laufen derzeit. Der Bürgerdialog und eine zweiwöchige Online-Beteiligung auf der Webseite mein.berlin.de hat vom 7. bis 21. November 2018 stattgefunden.

Für die Strecke #Alexanderplatz#Potsdamer Platz wurde bereits im Juni 2016 der #Planungsauftrag an die BVG erteilt. Aktuell vergibt die BVG die Planungsleistungen für die Planungsphasen Vorplanung bis Ausführungsplanung.

Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die Straßenbahn-Neubaustrecke #Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz erfolgen in Abhängigkeit zum Verfahren Alexanderplatz – Potsdamer Platz.

Die erforderlichen Untersuchungen für die Strecke U-Bahnhof #Turmstraße#Mierendorffplatz werden derzeit bearbeitet.

Die Untersuchungen zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Str. – U-Bahnhof #Hermannplatz sind ebenfalls in Arbeit. Der Bürgerdialog und die anschließende zweiwöchige Online-Beteiligung auf der Webseite mein.berlin.de hat vom 15. bis 29. November 2018 stattgefunden.

Mit dem Ausbau des ÖPNV wird die wachsende Metropole Berlin ihren Bewohnerinnen und Bewohnern auch in Zukunft eine gute Infrastruktur bieten.
Folgen Sie den Social-Media-Kanälen des Regierenden Bürgermeisters auf Twitter, Facebook, Instagram und Youtube!
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Straßenbahn + Straßenverkehr: Blankenburger Süden – Weitere aktuelle Fragen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
#Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚#Erholungsanlage Blankenburg‘
als #Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass es nach der Wende durch das
Sachenrechtsbereinigungsgesetz zu einer „heterogenen Privatisierung von Parzellen“ gekommen sei, auf
denen „faktisch gewohnt wird, obwohl das baurechtlich nicht erlaubt ist.“ Wie gestaltet sich aus Sicht der
Senatsverwaltung die Rechtslage bei denjenigen Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem
3. Oktober 1990 in der DDR genutzt haben?
Antwort zu 1:
In dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert
wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung wird die komplexe Rechtslage in der
Erholungsanlage Blankenburg gekürzt dargestellt. Auch die Rechtslage bei den
Nutzerinnen und Nutzern, die ihre Parzellen schon vor dem 3. Oktober 1990 genutzt
haben, ist komplex und bedarf jeweils einer Einzelfallbetrachtung. Allgemein gestaltet sich
die Rechtslage wie folgt:
Für ein Schuldverhältnis, das vor dem Wirksamwerden des Beitritts entstanden ist, bleibt
nach Artikel 232 § 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) das
bisherige im Beitrittsgebiet geltende Recht maßgeblich. Auf ein am Tag des
Wirksamwerdens des Beitritts bestehendes Besitzverhältnis finden gemäß Artikel 233 § 1
von dieser Zeit an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung. In diesem
Rahmen gelten grundsätzlich die jeweiligen Vertragsbestimmungen über die
Nutzungsüberlassung. Soweit die Verträge vor dem 3. Oktober 1990 wirksam waren, ist
auch das Schuldrechtsanpassungsgesetz zu beachten, z.B. hinsichtlich der gegenüber
dem Bürgerlichen Gesetzbuch abweichenden Kündigungs- und Investitionsschutzfristen.
2
Auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes konnten Besitzer von
Grundstücksflächen, deren bauliche Investition nach dem Boden- und Wirtschaftsrecht der
DDR mit Billigung staatlicher oder gesellschaftlicher Organe durch Verleihung eines
Nutzungsrechts hätte abgesichert werden können, ihre Parzellen als Erbbauberechtigte
oder Eigentümer erwerben, wenn die formelle Umsetzung versäumt worden war. Die
Baugrundstücke sind den Besitzern von Eigenheimen auf der Grundlage eines
entsprechenden Bescheides auch übertragen worden. Dies führte vor allem in
sogenannten Erholungsanlagen, in Wochenendhausgebieten und ehemaligen
Gartenanlagen mit Eigenheimen zur Herauslösung und Entstehung von einzelnen
Baugrundstücken.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz sorgte dafür, dass für Nutzungsrechte aufgrund
„sonstiger Nutzungsverträge“, die nicht durch dingliche Positionen abgesichert werden
konnten, Einengungen aufgrund von BGB-Bestimmungen vermieden wurden.
Weder aus einer Anspruchsbegründung aufgrund des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes,
noch auf der Grundlage schuldrechtlicher Bestimmungen, für die das
Schuldrechtsanpassungsgesetz gilt und die z.B. eine Überlassung zur Wochenendnutzung
oder zu Wohnzwecken beinhalten können, kann ein Rechtsanspruch auf nachträgliche
baurechtliche Sanktionierung einer faktischen Wohnnutzung hergeleitet werden. Das
öffentliche Baurecht wird durch die genannten Rechtsvorschriften, die sich lediglich
privatrechtlich auswirken, nicht geändert. Aus der fortbestehenden Wohnnutzung auf
Grundstücken, die ihren Besitzern nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz übertragen
wurden oder auf Flächen, deren (schuldrechtliche) Überlassung eine Wohnnutzung
einschließt, folgt keine baurechtliche Zulässigkeit des Wohnens. Insoweit besteht lediglich
Bestandsschutz für eine Wohnnutzung, die vor dem 3. Oktober 1990 ausdrücklich gebilligt
worden war. Im Übrigen richtet sich die baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach
dem für die Flächen bestehenden Bauplanungsrecht. Die Erholungsanlage Blankenburg
ist planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen.
Frage 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kommuniziert im Dokument „Anmerkungen zu
Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung zum
Blankenburger Süden auf mein.berlin.de zur ersten Frage „Warum wird die ‚Erholungsanlage Blankenburg‘
als Wohnbaufläche in Betracht gezogen?“, dass der Bezirk Pankow im „bezirklichen Wohnbaukonzept
Pankow“ selbst die Erholungsanlage als Ergänzungsstandort für 1500 neue Wohneinheiten dargestellt habe.
Wo findet sich diese Information im auf den Internetseiten des Bezirks unter https://www.berlin.de/bapankow/
politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.528193.php publizierten
„Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow“, welches 213 Seiten umfasst?
Antwort zu 2:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Das Wohnbaukonzept für den Bezirk Pankow (Bezirksamtsbeschluss zur Kenntnisnahme
vom 21. Juni 2016, BA- Nr. VII-1590, BVV-Drs. Nr. VII-1188 vom 13. Juli 2016) benennt
auf S. 156 die Erholungsanlage Blankenburg als ergänzenden Nachverdichtungsstandort
mit bis zu 1.500 Wohneinheiten mit einer Realisierungswahrscheinlichkeit „perspektivisch
2025 bis 2030“. Die Erholungsanlage gehört damit nicht zu den im Wohnbaukonzept 2016
dargestellten künftigen Entwicklungsschwerpunkten und prioritären Wohnbaustandorten
(siehe Karte S. 153).
3
In der BVV-Drucksache VII-1188 (vgl. https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung/
bezirksverordnetenversammlung/online/tmp/tmp/45-181-
136274760333/274760333/00128090/90-
Anlagen/02/BezirklichesWohnbaukonzept_AnlageVzK_15.pdf) ist auf den S. 417 und 418
des PDF-Dokumentes (entspricht den S. 242 und 243 des Anhanges „Standortsteckbriefe“
– vgl. dazu S. 176 des PDF-Dokumentes) der entsprechende „Standortsteckbrief“ für die
„Erholungsanlage Blankenburg“ enthalten.
Frage 3:
Im selben Absatz verweist die Senatsverwaltung darauf, dass die Bezirksverordnetenversammlung Pankow
am 13. Juli 2016 die weitere planerische Qualifizierung der Anlage Blankenburg beauftragt habe,
einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen. Ich bitte um Nennung der entsprechenden
Drucksachennummer. Sollte es sich dabei um die Drucksache VII-1188 handeln: trifft es zu, dass die
Bezirksverordnetenversammlung dazu dezidiert eine Beschlussfassung abgelehnt hat und den Bericht
lediglich zur Kenntnis genommen hat? Wenn ja, wann werden diese Informationen in der Veröffentlichung
„Anmerkungen zu Fragen und Themen, die besonders viel diskutiert wurden“ korrigiert?
Antwort zu 3:
Die nachfolgende Antwort basiert u.a. auf der des Bezirksamtes Pankow:
Mit der Drucksache VII-1188 hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) den
Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016 über das Wohnungsbaukonzept
einschließlich des Abschlussberichtes, wie vom Bezirksamt eingebracht, mit Aussprache
zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss des Bezirksamtes vom 21. Juni 2016
wurde die Abt. Stadtentwicklung mit der weiteren planerischen Qualifizierung der
Wohnbaupotenziale, einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend
der Schwerpunktbereiche beauftragt. Schwerpunktbereiche sind dabei Buch, Französisch
Buchholz, Karow, Blankenburg, Heinersdorf, Pankow Süd und Prenzlauer Berg.
Die bisherige Darstellung in dem Dokument „Anmerkungen zu Fragen und Themen, die
besonders viel diskutiert wurden, Stand 27.8.2018“ zur Online-Beteiligung, dass „am
13.07.2016 […] die Bezirksverordnetenversammlung Pankow die weitere planerische
Qualifizierung der Erholungsanlage Blankenburg einschließlich der Aufstellung von
Bebauungsplänen“ beauftragt hätte, war somit nicht richtig und wurde inzwischen
korrigiert.
Inwieweit es zutrifft, dass „die Bezirksverordnetenversammlung dezidiert eine
Beschlussfassung zur BVV-Drucksache VII-1188 abgelehnt hat und den Bericht lediglich
zur Kenntnis genommen hat“, ist den auf der BVV-Seite eingestellten Dokumenten nicht
zu entnehmen. Diesen Dokumenten ist aber zu entnehmen, dass die BVV-Drucksache VII-
1188 als „Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 15 BezVG“ durch das Bezirksamt
eingereicht wurde.
Frage 4:
Trifft es zu, dass die BVV Pankow in ihrer beschlossenen Stellungnahme zum Wohnbaukonzept Pankow
(Drucksache VII-1203) beim Blankenburger Süden ausdrücklich auf die Zuständigkeit des Senats
hingewiesen hat?
Antwort zu 4:
nein
4
Frage 5:
In wie vielen Fällen hat das Land Berlin inzwischen Vorkaufsrechte in der Anlage wahrgenommen und in wie
vielen Fällen hat es auf die Nutzung eines Vorkaufsrechts verzichtet?
Antwort zu 5:
Auf Basis der Vorkaufsrechtsverordnung des Landes Berlin an Grundstücken innerhalb
des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Blankenburger
Pflasterweg/ Heinersdorfer Straße sowie daran anschließender Flächen der Ortsteile
Blankenburg, Heinersdorf und Französisch Buchholz im Bezirk Pankow wurde in zwei
Fällen das Vorkaufsrecht durch das Land Berlin in der Erholungsanlage Blankenburg
ausgeübt. Ein weiterer Fall befindet sich noch im Verfahren. In drei Fällen wurde das
Vorkaufsrecht in der Erholungsanlage Blankenburg nicht ausgeübt.
Frage 6:
Wann sind die nächsten Beteiligungsformate vor Ort geplant?
Antwort zu 6:
Am 16. November 2018 wurde die Vor-Ort-Sprechstunde für das Stadtentwicklungsprojekt
„Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“ in der Bahnhofstr. 32 eröffnet.
Dieses neue Informationsangebot vor Ort soll die Möglichkeit bieten, mit den Planerinnen
und Planern ins Gespräch zu kommen, Informationen auszutauschen, Fragen zu
beantworten und in Ruhe die komplexe Problemlage zu erörtern.
In der Regel wird jeden Dienstag in der Zeit von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr ein offener
Gesprächsabend mit Planerinnen und Planern des Projektes auch zu speziellen Themen –
wie z.B. zu den Ergebnissen der ökologischen Grundlagenermittlung oder zu den
bisherigen Erkenntnissen zum Thema Regenwassermanagement – angeboten.
Donnerstags besteht die Möglichkeit, Fragen der einzelnen, potentiell betroffenen Mieter,
Pächter oder Eigentümer zu beantworten. Nach telefonischer Terminvergabe können
Einzelfragen gemeinsam mit den Planern und Planerinnen in den Blick genommen
werden.
Die Beteiligungsformate für das Jahr 2019 stehen noch nicht fest, werden aber am 18.
Dezember 2018 dem Projektbeirat vorgestellt.
Frage 7:
Wann ist mit einer Vorlage zur Beschlussfassung im Berliner Abgeordnetenhaus zu rechnen?
Antwort zu 7:
Ein Beschluss über die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird
nach § 27 Absatz 1 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) durch den Senat
gefasst. Aus heutiger Sicht ist dafür Anfang 2021 avisiert. Da ein solcher Beschluss
politische wie auch fiskalische Grundfragen berührt, ist eine vorherige Einbindung des
Berliner Abgeordnetenhauses vorgesehen.
Frage 8:
Vor dem Hintergrund von deutlichen Verzögerungen in der Projektplanung ist bereits angedeutet worden,
auch für die Anlage Blankenburg – wie bei anderen Erholungsanlagen und Kleingartenanlagen – die
Schutzfrist bis 2030 zu verlängern. Wie schnell ist mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen, die
die weitere Diskussion in Blankenburg erheblich erleichtern würde?
5
Antwort zu 8:
Im Unterschied zu anderen sogenannten Erholungsanlagen im Bezirk Pankow, für die
durch Bezirksamts-Beschluss Nr. VII-1623/2016 vom 27. September 2016 ein Verzicht auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung der Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge bis 2030
beschlossen wurde, ist die Erholungsanlage Blankenburg Teil eines Gebietes, für das
Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt werden.
Diese vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen
dafür bereitstellen, welche einzelne Maßnahmen für die Errichtung eines neuen
Stadtquartiers mit ca. 5.000 – 6.000 Wohnungen auf dem ehemaligen Rieselfeld zwischen
Blankenburg und Heinersdorf erforderlich sind und inwieweit für die Errichtung des neuen
Stadtquartiers die Durchführung einer städtebaulichen #Entwicklungsmaßnahme
erforderlich ist. Die Erholungsanlage Blankenburg ist Teil des Gebietes der vorbereitenden
Untersuchungen, da davon auszugehen ist, dass für die Errichtung des neuen
#Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ die #Straßeninfrastruktur vor Ort ausgebaut und die
#Tramlinie #M2 durch das neue Stadtquartier bis zum -Bahnhof #Blankenburg verlängert
werden muss und für beide Maßnahmen Flächen der Erholungsanlage Blankenburg in
Anspruch genommen werden müssen.
Die voraussichtliche Trassenführung der Tramlinie M 2 war Gegenstand einer seitens
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführten
Machbarkeitsuntersuchung und wurde in ihrem groben Verlauf am 3. März 2018 im
Rahmen der Auftaktarena der Öffentlichkeit vorgestellt. Der konkrete Bedarf an
Straßennetzausbaumaßnahmen ist Gegenstand einer weiteren
Machbarkeitsuntersuchung dieser Senatsverwaltung. Die Vergabe soll noch 2018
erfolgen.
Sobald belastbare Zwischenergebnisse vorliegen, wird eine Bilanzierung der
erforderlichen Eingriffe in vorhandene Nutzungen und Rechte im Zuge der Verlängerung
der Tramlinie M 2 zum S-Bahnhof und der erforderlichen Straßennetzausbaumaßnahmen
für die Erholungsanlage angestrebt. Eine Verlängerung einer solchen „Schutzfrist“ –
gemeint ist der Beschluss des Bezirksamtes Pankow, bis zu einer bestimmten Frist auf
das Recht zur ordentlichen Kündigung zu verzichten – wird in diesem Zusammenhang
eingeordnet.
Berlin, den 27.11.2018
In Vertretung
Sebastian Scheel
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen