Straßenverkehr + Bahnverkehr: Lärmsanierungsprogramm in Biesdorf entlang der Bahntrasse bzw. der zukünftigen TVO, aus Senat

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Frage 1:
Welche Problematik ergibt sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum „#Lärmaktionsplan (LAP) Berlin 2018 –
2023“ für den von dem #Berliner Außenring (#Bahntrasse) zwischen der B1/B5 und dem S-Bahnhof Wuhlheide
ausgehenden #Bahnlärm in Richtung Osten für Biesdorf?
Antwort zu 1:
Es zeigt sich eine Häufung von Hinweisen zum #Eisenbahnlärm in diesem Bereich, wie er
auch im Auswertebericht der Öffentlichkeitsbeteiligung zum „Lärmaktionsplan Berlin 2018-
2023“ dargestellt wird (siehe Seite 58 und 59 des Auswerteberichts der
Öffentlichkeitsbeteiligung zu finden unter
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/de/laermaktionsplan/
2018/auswertebericht.shtml). Fast alle Lärmhinweise zum Schienenlärm im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf beziehen sich auf den durchgängigen Güterverkehr im Wohngebiet
Biesdorf-Süd. Gerade in der Nacht sei dieser besonders störend und wurde deshalb gleich
von 29 Beiträgen thematisiert.
Diese Hinweise, die im Rahmen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum
„Lärmaktionsplan Berlin 2018-2023“ für den von dem Berliner Außenring (Bahntrasse)
zwischen der B1/B5 und dem S-Bahnhof Wuhlheide ausgehenden Bahnlärm in Richtung
Osten für Biesdorf eingegangen sind, wurden in die laufende Machbarkeitsuntersuchung
Bahnlärm Berlin, die im Rahmen des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an
Schienenwegen des Bundes durchgeführt wird, eingespeist.
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Frage 2:
Wie viele Wohngebäude mit wie vielen Einwohner*innen sind nah an der Bahnlinie von welcher
Lärmbelästigung betroffen?
Frage 3:
Bei wie vielen Wohngebäuden mit wie vielen Einwohner*innen dominiert der Schienenverkehrslärm den
Gesamtlärmpegel?
Frage 4:
Bei wie vielen Wohngebäuden mit wie vielen Einwohner*innen werden durch den Schienenverkehrslärm die
zulässigen Schwellenwerte am Tag bzw. in der Nacht erreicht bzw. überschritten?
Frage 5:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um dem entgegenzuwirken?
Frage 7:
Entspricht es den Tatsachen, dass die Deutsche Bahn AG, die die derzeitigen Untersuchungen zum
#Lärmsanierungsprogramm für den Berliner Außenring zwischen Karower Kreuz und Grünauer Kreuz
durchführt, diese für den kompletten Bereich der #TVO-Streckenführung gestoppt hat und wenn ja, wie wird
das begründet?
Antwort zu 2, 3, 4, 5 und 7:
Die Fragen 2, 3, 4, 5 und 7 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Um die Betroffenheiten durch Eisenbahnlärm in Berlin zu mindern, beteiligt sich das Land
Berlin an einer Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm für Berlin, die aktuell seitens des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der DB Netz AG im
Rahmen des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes
durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Machbarkeitsuntersuchung wird die Anzahl der
Anwohnenden ermittelt, die von einem Verkehrslärmpegel in der Nacht, der den
Auslösewert des Lärmsanierungsprogramms überschreitet, betroffen sind. Der
Auslösewert des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes
beträgt für die Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) 57 Dezibel (A-bewertet).
Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm für Berlin und damit auch für
den Bereich des Berliner Außenrings (Bahntrasse) zwischen der B1/B5 und dem SBahnhof
Wuhlheide in Richtung Osten liegen noch nicht vor. Sie werden für frühestens
Sommer 2020 erwartet.
Die Anzahl der betroffenen Anwohnenden, die den Auslösewert des Freiwilligen
Lärmsanierungsprogramms tags (67 Dezibel (A-bewertet)) überschreiten, wird nicht
ermittelt, da aufgrund des nächtlichen Güterverkehrs die Nacht die kritischere
Immissionssituation darstellt. Die Anzahl der betroffenen Wohngebäude und das
Verhältnis des Eisenbahnlärms zum Gesamtlärm werden ebenfalls nicht ermittelt.
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Frage 6:
Wann werden die Ergebnisse der seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) und der DB Netz AG durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung zur Wirksamkeit potentieller aktiver
Lärmminderungsmaßnahmen für das Gebiet am Bahngelände in Biesdorf vorliegen?
Antwort zu 6:
Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin werden für frühestens
Sommer 2020 erwartet.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bzgl. der Lärmbelästigung für den künftig westlich der Bahntrasse
verlaufenden TVO-Streckenabschnitt zwischen Lauchhammer Straße Richtung Norden bis zur B1/B5 vor?
Frage 9:
Wie soll der unter Frage 8 genannten Lärmbelästigung entgegengewirkt werden?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf der Planungsebene der Variantenuntersuchung wurde eine Lärmberechnung für alle
Varianten durchgeführt. Für die Vorzugsvariante wurden für den künftig westlich der
Bahntrasse verlaufenden TVO-Streckenabschnitt zwischen Lauchhammer Straße
Richtung Norden bis zur B1/B5 kleinräumig Grenzwertüberschreitungen im Bereich der
Querung der U 5 prognostiziert, die keine großflächige, zusammenhängende Errichtung
von Lärmschutzwänden erwarten lassen. Die Variantenuntersuchung wurde
zwischenzeitlich abgeschlossen. Auf der nachfolgenden Planungsebene der
Planfeststellung wird für die entwurfstechnisch durchgearbeitete Antragstrasse eine
umfassende Lärmberechnung und darauf fußend ein detailliertes Lärmschutzkonzept
erarbeitet werden. Erst in diesem Arbeitsschritt wird sich verbindlich zeigen, in welchen
Bereichen welche Lärmschutzmaßnahmen tatsächlich auf Grundlage der detaillierten
Entwurfsplanung zu planen sind.
Frage 10:
Wie wird sich der Lückenschluss durch die geplante #Schienen-TVO auf die Lärmbelästigung auswirken und
wie soll hier entstehenden Problemen entgegengewirkt werden?
Antwort zu 10:
Für den Neubau der Nahverkehrstangente (NVT) parallel zum bestehenden Berliner
Außenring der DB Netz AG und zur geplanten #Tangentialverbindung Ost wird ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt, dass unter anderem auch die durch dieses
Vorhaben entstehenden Geräuschemissionen bewerten wird. Mit dem Neubauvorhaben
NVT zusätzlich auftretende Emissionen müssen demzufolge durch geeignete aktive und
passive Schallschutzmaßnahmen kompensiert werden. Die erforderlichen
Schallschutzmaßnahmen werden nach den Anforderungen der Lärmvorsorge ermittelt,
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damit werden zusätzliche Lärmbelastungen größer als 49 Dezibel(A-bewertet) in der
Nacht vermieden.
Berlin, den 04.11.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg. + Mobilität: Pläne für eine Verkehrsdrehscheibe im Norden von Pankow, Ein neuer Mobilitätshub an der A114 soll Stauprobleme lösen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article227081253/Plaene-fuer-eine-Verkehrsdrehscheibe-im-Norden-von-Pankow.html

Wenn auch nur ein Teil der vorgesehenen #Bauprojekte im Pankower Norden umgesetzt wird, werden #Karow, #Buch, #Französisch Buchholz und #Blankenburg ihre #Einwohnerzahl bis 2030 nahezu #verdoppeln. Was den jetzigen Anwohnern daran Sorge bereitet, ist vor allem eines: der #Verkehr. 17 #Initiativen aus diesem Gebiet haben sich inzwischen zu einem großen #Bündnis formiert und präsentieren einen ersten Vorschlag, wie man die neuen Nachbarn aus über 7000 Wohnungen auf die Straße und die Schiene bringt.

#Umsteigepunkt am künftigen Gewerbepark
Das neue Netzwerk aus Pankow enthüllt Pläne für eine #Verkehrsdrehscheibe an einem Ort, den weder Bezirksamt noch BVG noch die S-Bahn auf der Rechnung hatten. Der so genannte #Mobilitätshub soll auf der Fläche zwischen der Bundesautobahn #A114, der #Bucher Straße, dem #Berliner Außenring und der #Schönerlinder Straße entstehen, die direkt an ein künftiges Gewerbegebiet angrenzt. Größen- und lagemäßig sei dieses Gebiet bei Französisch Buchholz hervorragend geeignet, erklärt das Bündnis in einem Schreiben. Dank eines Bürgerantrags, den die Pankower CDU unterstützt, ist das Vorhaben der 17 Initiativen nun offiziell zur Angelegenheit für die …

Straßenverkehr: Zwischen Birkenwerder und Mühlenbeck stehen Brückenbauarbeiten an. Ab Freitagvormittag gibt es in Richtung Hamburg nur eine freie Spur., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226792637/Autobahn-A10-Noerdlicher-Berliner-Ring-ab-Freitagabend-gesperrt.html

Berlin.. Autofahrer in der Region müssen sich an diesem Wochenende wieder auf erhebliche Einschränkungen einstellen: Seit Freitagabend ist der nördliche #Berliner Ring (#A10) zwischen den Anschlussstellen #Birkenwerder und #Mühlenbeck gesperrt. Betroffen sind beide Fahrtrichtungen, die Sperrung soll bis Montag, 5 Uhr, dauern. Bereits seit Freitagvormittag stand Autofahrern in Richtung Hamburg in dem Abschnitt nur eine Spur zur Verfügung – was laut #Verkehrsinformationszentrale Berlin (#VIZ) zu längeren Staus auf der Strecke führte.

Grund der Sperrung ist, dass eine #Bahnbrücke auf der Strecke zwischen Oranienburg und Hohen-Neuendorf neu gebaut werden soll. Dort soll nun zunächst eine #Behelfsüberführung installiert werden, über die der Bahnverkehr während der Bauarbeiten geleitet wird, teilte die verantwortliche Projektgesellschaft #Havellandautobahn GmbH mit.

Weitere Sperrungen der A10 in den kommenden Wochen
Die A10 und die #A24 zwischen dem Dreieck Pankow und Neuruppin gehören nach Angaben der Havellandautobahn GmbH zu den meistbefahrenen Strecken der Hauptstadtregion. Sie sollen bis 2022 unter laufendem Verkehr ausgebaut beziehungsweise erneuert werden, um dem künftigen #Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Auf insgesamt 65 Kilometer Länge sollen die Fahrbahnen dabei von zwei auf drei Spuren verbreitert werden. Dafür müssen 27 Brücken ersetzt, zehn neu gebaut und zwei …

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Berliner Ring: Nur eine Spur Richtung Hamburg Der nördliche Berliner Ring wird sechsspurig ausgebaut., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226739531/Berliner-Ring-Nur-eine-Spur-Richtung-Hamburg.html

Der nördliche Berliner Ring wird sechsspurig ausgebaut. Am Freitag wird eine Brücke im Bereich Birkenwerder eingehoben.

Berlin/Birkenwerder.. Autofahrer in Berlin und Brandenburg müssen sich auf weitere Einschränkungen auf den Autobahnen einstellen. So droht in der kommenden Woche ein weiterer #Engpass auf dem nördlichen Abschnitt der Autobahn #10, dem #Berliner Ring. Wie das Unternehmen #Havellandautobahn jetzt mitteilte, kann die Autobahn am Freitag voraussichtlich in der Zeit von 10 bis 22 Uhr zwischen den Anschlussstellen #Birkenwerder und #Mühlenbeck (Oberhavel) nur #einspurig befahren werden. Betroffen ist ein 600 Meter langer Abschnitt in in Richtung Hamburg Grund sind Bauarbeiten an der über die Autobahn führende Brücke für die #Bahnstrecke zwischen Oranienburg und Hohen Neuendorf. In Vorbereitung auf eine komplette Erneuerung werde zunächst eine #Behelfsbrücke eingehoben, über die der Bahnverkehr während der weiteren Bauarbeiten geleitet wird.

Bereits an diesem Wochenende gibt es im Zusammenhang mit den Bauarbeiten am Berliner Ring Sperrungen auf der Landstraße 30, die im Bereich Mühlenbeck über die #A10 führt. Grund dafür sind gleichfalls Brückenarbeiten. Gesperrt ist laut Havellandautobahn die …

Straßenbahn: Begrünung von Straßenbahngleisen Teil 2 (vgl. Drucksache 18 / 19 001), aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern unterscheidet sich der #Gleisaufbau von #Straßenbahngleisen, die begrünt sind, gegenüber dem
herkömmlichen Gleisaufbau, der keine Begrünung zulässt?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass Rasengleise in Berlin nur mit Konstruktionen der
„Festen Fahrbahn“ kombiniert werden. Dies bedeutet, dass die Bahnkörpergleise auf
Asphalt- oder Betontragschichten gelagert und fixiert sind. Es kann und muss damit
verhindert werden, dass organische Bestandteile des Rasens mit der Schiene in
Berührung kommen oder sich mit der Gleiskonstruktion vermischen. Herkömmliche
Bahnkörpergleise sind geschottertes Schwellengleis, wie es von der Eisenbahn bekannt
ist. Diese Gleise müssen regelmäßig gestopft und gerichtet werden, wozu ein z.B. auf
Trennfolien oder in Kassetten lagernder Rasen jedes Mal entfernt werden müsste.
Frage 2:
Inwiefern trifft es zu, dass eine Begrünung von Straßenbahngleisen nur möglich ist, wenn sich das Gleis auf
einem besonderen Bahnkörper befindet, also nicht in #Straßenfahrbahnen liegt?
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Antwort zu 2:
Ein Straßenbahngleis muss sich auf einem besonderen Bahnkörper befinden, damit eine
Begrünung möglich ist.
Frage 3:
Welche Straßenbahngleise werden in der nächsten Zeit #grundhaft #erneuert (sodass die Möglichkeit besteht,
zu entscheiden, dass sie begrünt werden)?
Frage 4:
Welche dieser Gleise, die in der nächsten Zeit grundhaft erneuert werden, verfügen über einen besonderen
Bahnkörper, liegen also nicht in Straßenfahrbahnen?
Antwort zu 3 und zu 4:
Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass folgende Strecken mit einem besonderen Bahnkörper
in den nächsten Jahren grundhaft erneuert werden.
2020
#Treskowallee von Dorothea- bis Ehrlichstraße
#Rhinstraße von Allee der Kosmonauten bis Seddiner Straße
#Petersburger Straße von Landsberger Allee bis Bersarinplatz
2021
#Berliner Allee von Buschallee bis Indira-Gandhi-Straße
 Treskowallee von Ehrlichstraße bis An der Wuhlheide
2022
#Danziger Straße von Greifswalder Straße bis Landsberger Allee
#Am Steinberg mit Rasengleis
#Oderbruch-/Hohenschönhauser Straße (Neueinrichtung eines besonderen
Bahnkörper geplant)
Frage 5:
Welche Kosten entstehen durch den Gleisaufbau mit Begrünung (z.B. Angabe pro Quadratmeter oder in
einer anderen geeigneten Maßeinheit)?
Frage 6:
Welche Kosten entstehen durch den Gleisaufbau ohne Begrünung (z.B. Angabe pro Quadratmeter oder in
einer anderen geeigneten Maßeinheit)?
Antwort zu 5 und zu 6:
Hierzu teilt die BVG AöR mit, dass #Rasengleise mit 800,- € pro Meter und die Schotter-
/Schwellengleise mit 400,- € pro Meter Einfachgleis kalkuliert werden.
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Frage 7:
Auf welche Fördermittel wird in der Regel zugegriffen, um Gleisanlagen der Straßenbahn zu begrünen?
Antwort zu 7:
Es gibt keine besonderen Fördermittel für Rasengleise. Sowohl der Einbau von
Rasengleisen als auch von Schotter-/Schwellengleisen wird seitens des Landes Berlin mit
Investitionsmitteln finanziert.
Frage 8:
Wer trifft die Entscheidung, dass ein Gleis begrünt wird oder nicht?
Antwort zu 8:
Ob die Umsetzung eines Rasengleises erfolgen soll, wird durch die Verkehrsabteilung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirk, BVG und ggf.
weiteren Akteuren im Einzelfall diskutiert. Im Rahmen des Planungsprozesses erfolgt eine
Abwägung und bei sonderfinanzierten Projekten durch die Verkehrsverwaltung die
abschließende Entscheidung.
Berlin, den 05.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verbindungsstraße Karow – B2, Nachfragen zu 18/13783, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Die Straße wird u. a. mit #Fahrzeitverkürzungen für Kfz Richtung stadteinwärts begründet. Welcher Kfz-
Mehrverkehr ist in diesem Zusammenhang auf der weiteren #B2, der #Berliner Allee zwischen
#Rennbahnstraße und #Buschallee zu erwarten durch a) Verlagerung von der #A114#B109, b) Verlagerung
vom #ÖPNV oder #Radverkehr, c) Neuverkehr (induzierter Verkehr)?
Welche Veränderung im Vergleich zu 2015 ist das?
Die bisherige Antwort des Senats „Die Verkehrssituation in diesen weiterführenden Straßen ist nicht
Bestandteil der #Planfeststellung, daher kann in diesem Rahmen keine Aussage getroffen werden.“ ist als
Antwort auf eine parlamentarische Anfrage nicht akzeptabel.
Zumal der Senat in seiner Antwort auf Frage 11 zu 18/13783 Auswirkungen der geplanten Straße auf die
Berliner Allee durch großräumigen# Pendlerverkehr prognostiziert: „Die Konzentration von Wohnstandorten
und der im Vergleich geringe Besatz an Arbeitsplätzen im Nord-Ost-Raum führt zu Pendlerströmen, so dass
ein Großteil der Fahrten Arbeitswegen zugeordnet wird.“
Antwort zu 1:
Die teilweise Beantwortung dieser Frage kann der Abbildung 29 der verkehrlichen
Begründung (Beigestellte Unterlage Nr. 21.2 – Auszug siehe Anlage) zur Baumaßnahme
vom 19. April 2012 entnommen werden. Danach verteilt sich der prognostizierte Verkehr
der Verbindungsstraße an der B 2 zu etwa 1/3 in Richtung Norden/A 10 und zu über 2/3
des Verkehrs in Richtung Süden mit Quelle oder Ziel in Weißensee (u.a. südliche
Stadträume) und Hohenschönhausen.
Diese südwärts gerichteten Verkehre auf der B 2 teilen sich in Höhe der Ortslage Malchow
zu etwa 40 % nach Hohenschönhausen und ca. 60 % nach Weißensee und anderen
südlichen Stadträumen auf.
2
An der Darßer Straße südlich Malchow erfolgt eine weitere Aufteilung des Verkehrs. Je
weiter in Richtung Berliner Innenstadt, umso mehr verteilt sich der Verkehr im
Straßennetz.
Aus der Unterlage (verkehrliche Begründung) gehen keine weiteren Angaben hervor. Das
ist auch nicht erforderlich, weil die vorhabenbezogene Belastung der einzelnen Straßen im
Raum Weißensee/Am Weißen See sich mit jeder Kreuzung weiter verringert.
Verlagerung A 114:
Eine Verkehrsverlagerung von der A 114/B 109 auf die neue Trasse ist nicht zu erwarten.
Verlagerung Öffentlicher Verkehr/Radverkehr:
Das Vorhaben ist im Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten und damit auch in das
Verkehrsmodell des Landes Berlin aufgenommen. Dadurch sind die möglichen
Verkehrsverlagerungen durch dieses Vorhaben im Berliner Verkehrsmodell berücksichtigt.
Induzierter Verkehr:
Die Größenordnung wurde nicht extra in den Unterlagen ausgewiesen. Das ist hier auch
nicht von entscheidender Größe und wird auch nur in geringem Maße entstehen.
Der Bezug zum Jahr 2015 kann nicht nachvollzogen werden.
Frage 2:
Wie hoch sind a) für den Prognosenullfall (also ohne Verbindungsstraße) und b) nach Eröffnung der
Verbindungsstraße die prognostizierten Immissionswerte für Lärm (LDEN, LN), Feinstaub und
Stickstoffdioxid auf der Berliner Allee zwischen Rennbahnstraße und Buschallee?
Welche Veränderungen zu 2015 sind das?
Die bisherige Antwort des Senats „Die Berliner Allee ist kein Bestandteil der Planfeststellung, daher kann in
diesem Rahmen keine Aussage getroffen werden.“ ist als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage nicht
akzeptabel. Zumal die verkehrsbedingte Luftschadstoff- und Lärmsituation im genannten Abschnitt der
Berliner Allee bereits ohne die geplante Straße Gegenstand mehrerer Planwerke und Gerichtsverfahren des
Senats ist.
Antwort zu 2:
Für den Prognosenullfall (ohne Verbindungsstraße) liegen Daten zur Luftschadstoff- und
zur Verkehrslärmbelastung vor. Die Ermittlung der Luftschadstoffdaten erfolgte mittels
eines Ausbreitungsprogramms mit den neuen Emissionsfaktoren auf der Basis des
aktuellen Handbuchs (Version 3.3) des Umweltbundesamtes sowie der korrigierten
Emissionsfaktoren für leichte Nutzfahrzeuge auf Basis der Straßenverkehrszählung 2014.
Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde zudem die zukünftige
Luftbelastung für die Jahre 2020 und 2025 unter Berücksichtigung der Entwicklung der
Infrastruktur, der Verkehrsmengen und der Entwicklung der Emissionen der sich stetig
erneuernden Fahrzeugflotte prognostiziert.
Für die Berliner Allee zwischen Rennbahnstraße und Buschallee werden folgende
Immissionswerte ausgewiesen:
3
Jahresmittelwerte in μg/m³
2015 / 2020 / 2025
Abschnitt Feinstaub
PM10
Feinstaub
PM2.5
Stickstoffdioxid
Bernkasteler
Straße/Rennbahnstraße
bis ca. Caseler Straße
28/27/26 17/16/15 49/34/22
Caseler Straße bis
Falkenberger Straße
25/24/23 16/15/15 35/25/17
Falkenberger Straße bis
Buschallee
25/24/23 16/15/15 36/26/18
Die Belastungsunterschiede sind durch unterschiedliche Bebauungs- und
Verkehrssituationen bedingt.
Eine Überschreitung verbindlicher Grenzwerte wurde für den Jahresmittelgrenzwert für
Stickstoffdioxid von 40 μg/m³ für das Jahr 2015 im beidseitig bebauten Bereich zwischen
Bernkasteler Straße/Rennbahnstraße bis ca. Caseler Straße berechnet. Hier ergab sich
ein Jahresmittelwert von 49 μg/m³. Aufgrund der Flottenerneuerung, z.B. durch die
Nachrüstung und Modernisierung von Linienbussen und die weitere Erhöhung der
Flottenanteile der sehr sauberen Lkw der Abgasnorm Euro VI, sinken die
Fahrzeugemissionen bis 2020 so stark, dass für alle Abschnitte eine Einhaltung der
Immissionsgrenzwerte prognostiziert wird. Dieser Trend setzt sich in den Folgejahren fort.
Die strategischen Lärmkarten aus dem Jahr 2017 basieren gleichfalls auf den Daten der
Straßenverkehrszählung 2014. Sie weisen für die Berliner Allee zwischen
Rennbahnstraße und Buschallee sehr hohe Verkehrslärmbelastungen aus. An den zur
Straße gelegenen Fassaden werden dabei Pegel von bis zu 76 dB(A) für den
Ganztagesindex LDEN und von bis zu 68 dB(A) für den Nachtzeitraum ausgewiesen,
verursacht durch Kraftfahrzeuge und Straßenbahn.
Da im Rahmen der Planfeststellung keine Verkehrsprognose für den Abschnitt der Berliner
Allee zwischen Rennbahnstraße und Buschallee erforderlich war (siehe Antwort zu Frage
1), können die Fragen nach prognostizierten Immissionswerten für den Zeitpunkt nach
Eröffnung der Verbindungsstraße und den Veränderungen zu 2015 nicht beantwortet
werden.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die bestehenden und die prognostizierten Immissionswerte in Bezug auf den
Gesundheitsschutz der Anwohner der Berliner Allee insbesondere zwischen Rennbahnstraße und
Buschallee?
Antwort zu 3:
Die bestehenden verkehrsverursachten Immissionsbelastungen sind hinsichtlich
Stickstoffdioxid als hoch einzustufen, während die Belastung mit Feinstaub geringer ist
und die Grenzwerte eingehalten werden. Die prognostizierten Luftschadstoffbelastungen
für 2020 und 2025 lassen auch für Stickstoffdioxid eine Einhaltung der Grenzwerte
erwarten. Der Senat wird zudem im Rahmen der derzeitigen Fortschreibung des
4
Luftreinhalteplans für Berlin kurzfristig Maßnahmen ergreifen, mit denen eine Einhaltung
des Luftqualitätsgrenzwertes schnellstmöglich erreicht werden soll.
Mit dem Lärmaktionsplan Berlin, der derzeit fortgeschrieben wird, werden zudem
Strategien zur Minderung der stadtweit hohen Verkehrslärmbelastung entwickelt. Derzeit
ist aber noch keine verbindliche Auskunft möglich, ob und welche Maßnahmen in der
Berliner Allee zwischen Rennbahnstraße und Buschallee zur Lärmminderung in Betracht
kommen.
Berlin, den 16.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Straßenbahn: Umbau der Berliner Allee in Weißensee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Der #Umbau der #Berliner Allee zwischen der #Pistoriusstraße und der #Rennbahnstraße ist in der
Investitionsplanung des Landes Berlin hinterlegt. In welchen nächsten Schritten wird die Planung und
Realisierung des Vorhabens bewerkstelligt?
Frage 2:
Wann erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen (Bitte um Zeitschiene)?
Frage 3:
Wann und in welchem Rahmen erfolgt die Beteiligung der Anwohner*innen?
Frage 4:
Welche Ideen existieren bezüglich der Neugestaltung des Verkehrsraums?
Antwort zu 1 – 4:
Aktuelle Zielstellung des Landes Berlin ist die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im
Abschnitt von Pistoriusstraße bis Rennbahnstraße einschließlich einer grundhaften
#Sanierung der #Straßenbahngleisanlagen. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme wird
eine Neugestaltung des gesamten #Straßenraumes vorgenommen. Die Maßnahme ist
Bestandteil der #Investitionsplanung 2018 – 2022.
2
Gegenwärtig ist die Ausschreibung einer Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung in der
Vorbereitung. Im Nordostraum Pankow stehen aufgrund der geplanten Wohnungsbaubzw.
Strukturentwicklungen eine Vielzahl an Untersuchungen für notwendige
Verkehrslösungen an, welche schon gegenwärtig die zur Verfügung stehenden
Bearbeitungskapazitäten übersteigen. Aus diesem Grund besteht bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit nicht die oberste Priorität
für eine diesbezügliche Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung.
Im Rahmen der vorgesehenen Verkehrs-/Machbarkeitsuntersuchung findet ein Abwä-
gungsprozess statt. Im Ergebnis dieses Prozesses soll eine Vorzugsvariante für die
Umgestaltung des Straßenraumes gefunden werden mit dem Ziel, die bestehenden
Defizite weitestgehend abzubauen. Auf der Grundlage dieses Ergebnisses können dann
die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden.
Eine konkrete Zeitschiene für die Gesamtplanung sowie die Ausführung kann unter
Bezugnahme auf die vorgenannten Gründe sowie unter Berücksichtigung des aktuellen
Planungsstandes und des komplexen Abstimmungs- und Planungsprozesses zum
heutigen Zeitpunkt noch nicht aufgestellt werden.
Im Rahmen des Planungsprozesses werden Informationen zum Planungsfortschritt und zu
Zwischenergebnissen zum gegebenen Zeitpunkt auf der Internetseite der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht werden. Darüber
hinaus beinhaltet der Planungsprozess eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung in
den einzelnen Planungsphasen.
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass der Radverkehr über eine eigene und abgesicherte Spur erfolgt?
Antwort zu 5:
Die Neugestaltung des Straßenraumes hat zum Ziel, die Belange aller Verkehrsteilnehmer
zu berücksichtigen. Die Eckpunkte, welche sich aus dem Mobilitätsgesetz ergeben, fließen
dabei in die Querschnittsfindung ein.
Die Querschnittsaufteilung mit Flächenzuteilung für die verschiedenen Verkehrsarten wird
unter Zugrundelegung der Flächenverfügbarkeit und Berücksichtigung aller
Nutzungsansprüche sorgfältig abgewogen.
Konkrete Angaben zur Querschnittsgestaltung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht gemacht werden.
Frage 6:
Welche Überlegungen gibt es, die Überquerungssituation für Fußgänger*innen an der Tramhaltestelle
„Berliner Allee/ Indira-Gandhi-Straße“, insbesondere am Bahnsteigende stadtauswärts, zu verbessern?
Frage 7:
Ist nach Abschluss der Arbeiten an diesem Abschnitt geplant,
a) die Lücke im Radwegenetzt im Abschnitt von der Gürtelstraße bis zur Smetanastraße zu schließen?
b) die Überquerungssituation für Fußgänger*innen an den Tramhaltestellen Antonplatz und
Albertinenstraße zu verbessern, z.B. durch eine Verbreiterung der Fußgängerinseln oder der
Optimierung der Ampelschaltung?
3
Antwort zu 6 – 7:
Die o.g. Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung wird auch ggf. notwendige Maßnahmen
zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger beinhalten.
Änderungen an den Querungen zu den Haltestellen sind dann unter Beibehaltung der
Gleislage und des Bahnkörpers zu untersuchen. Dabei müsste für zusätzliche oder
veränderte Signalisierungen die notwendige Integration in das Beschleunigungsprogramm
der Straßenbahn berücksichtigt werden.
Konkrete Überlegungen oder Maßnahmenvorschläge dazu gibt es noch nicht. Die
Neugestaltung des Straßenraumes wird unter anderem auch mit der BVG und der VLB
abgestimmt.
In Berlin soll vor allem an den Hauptverkehrsstraßen die Verkehrssicherheit für
Radfahrende durch eine verbesserte Infrastruktur erhöht werden.
Der gegenwärtig bestehende Straßenquerschnitt im Abschnitt zwischen Antonplatz und
Albertinenstraße wurde im Rahmen der durchgeführten Sanierung (Straße/ Straßenbahn)
gemeinsam mit dem Bezirk und den ansässigen Gewerbetreibenden abgestimmt, um eine
weitestgehende Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer und Anlieger zu
gewährleisten. Die Führung des Radverkehrs erfolgt aufgrund der fehlenden Flächen im
Mischverkehr auf der Fahrbahn. Da die Nebenstraßen der Berliner Allee Bestandteil von
Tempo 30 Zonen sind, gibt es für den Fahrradverkehr alternative Ausweichstrecken. Sie
verlaufen teilweise parallel zur Berliner Allee und sind in Kombination mit den
bestehenden bzw. geplanten Querungsmöglichkeiten geeignet, den Radverkehr
aufzunehmen und der Berliner Allee zu zuführen.
Frage 8:
Welche langfristigen Überlegungen gibt es für den öffentlichen Nahverkehr der BVG auf der Berliner Allee?
Antwort zu 8:
Die Straßenbahnanlagen in der Berliner Allee wurden Anfang der 2000er-Jahre den
damaligen Anforderungen entsprechend grundinstandgesetzt. Grundsätzliche Änderungen
dieser Anlagen sind für eine sichere und zuverlässige Abwicklung des
Straßenbahnbetriebes derzeit nicht notwendig.
Die Berliner Allee wird von den Straßenbahnlinien M4, M13, 12 und 27 und von den
Buslinien 255, 259, 156 und N50 befahren. In den letzten Jahren wurden bereits auf den
Linien M4 und 12 deutliche Angebotsausweitungen in Form von Taktverdichtungen
umgesetzt. Zur nachfragegerechten Erhöhung der Platzkapazitäten auf den Linien M4 und
M13 erfolgt zudem eine sukzessive Umstellung des Fahrzeugeinsatzes auf längere
Straßenbahnfahrzeuge mit größerer Kapazität.
Weitere Veränderungen des aktuellen Fahrplanangebotes sind für die benannten Linien in
der Berliner Allee derzeit nicht konkret geplant.
Frage 9:
Welche langfristigen Überlegungen gibt es für die gesamte Magistrale von der Innenstadt bis zum
Autobahnanschluss? Sind dem Senat hier Planungen der anliegenden Gemeinden und des Landes
Brandenburg bekannt, die Verkehrsführung zu verändern?
4
Antwort zu 9:
Der Straßenzug der Otto-Braun-Straße – Greifswalder Straße – Berliner Allee – Malchower
Chaussee – Dorfstraße zwischen dem Alexanderplatz und dem Berliner Ring (BAB A 10)
gehört zum übergeordneten Straßennetz von Berlin, ist als großräumige
Straßenverbindung eingestuft und als Bundesstraße B 2 klassifiziert.
Neben der bestehenden Investitionsplanung im Bereich der Berliner Allee zwischen der
Pistoriusstraße und der Rennbahnstraße ist eine Entlastung der Ortslage Malchow (Bezirk
Lichtenberg) ein Ziel des Landes Berlin.
Die heutige Ortsdurchfahrt Malchow ist von permanenten Staus und einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von unter 30 km/h geprägt. Deshalb wurde im Zuge der
Bundesstraße B 2 die Ortsumfahrung Malchow zur Verbesserung der Verbindung
zwischen Berlin (Mitte, Prenzlauer Berg, Weißensee) und den nordöstlich gelegenen
Gemeinden im Land Brandenburg als anbaufreien Straße mit teilplanfreien Knotenpunkten
zwischen der Darßer Straße und der Landesgrenze für den Bundesbedarfsplan
angemeldet und wird im aktuellen Entwurf des BVWP 2030 mit der
Dringlichkeitseinstufung „vordringlicher Bedarf“ dargestellt.
Diese neue, westlich der Ortslage verlaufende Straßentrasse, die auch im
Flächennutzungsplan von Berlin enthalten ist, soll neben der Führung des
Straßenverkehrs um das Dorf Malchow herum zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen / Situation für den Öffentlichen Personennahverkehr, für Radfahrer
und Fußgänger im Bereich der heutigen Ortsdurchfahrt dienen. Dort werden somit sichere
Querungsmöglichkeiten geschaffen und die Zerschneidung der Ortslage durch den
Straßenverkehr vermindert. Insgesamt dient die Maßnahme auch der Erhöhung der
Verkehrssicherheit in der Ortslage. Für diese Neubaumaßnahme ist ein
Planfeststellungsverfahren nach Bundesfernstraßengesetz erforderlich.
Eine weitere Planung in Verknüpfung mit der B 2 ist die Tangentiale Verbindung Nord
(TVN). Die TVN ist im Flächennutzungsplan als übergeordnete Straßenverbindung
dargestellt. Ihre Verknüpfung mit der B 2 nördlich und westlich der Ortslage Malchow wird
als eine Maßnahme in Abhängigkeit zur städtebaulichen Entwicklung der Potenzialflächen
in den Bezirken Pankow und Lichtenberg und zur Verbesserung der Verkehrssituation im
Nordost-Raum gesehen.
Ebenfalls nördlich der Ortslage Malchow läuft aktuell in der Zuständigkeit des Landes
Berlin das Planfeststellungsverfahren zu einer weiteren Infrastrukturmaßnahme „B2-
Verbindungsstraße“. Dadurch soll eine verkehrliche Öffnung von Karow nach Osten zur
Verbesserung der Erreichbarkeit der Räume Buch – Karow – Blankenburg geschaffen
werden.
Frage 10:
Eine unter der Greifswalder Straße und Berliner Allee in den Norden führende U-Bahn, z.B. nach Karow
über Blankenburg wird vielfach gefordert. Zu welcher Einschätzung kommt die Verkehrsverwaltung über den
Nutzen einer solchen U-Bahn?
Antwort zu 10:
Die angesprochene Verkehrsachse ist heute im ÖPNV mit einer sehr gut ausgebauten und
leistungsfähigen Straßenbahnverbindung abgedeckt. Ideen für eine solche U-Bahnstrecke 
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gehen bereits zurück auf die Anfangszeit des 20. Jahrhunderts und werden immer wieder
geäußert. Grobkostenschätzungen für die Realisierung eines solchen Vorhabens lassen,
auch in Kenntnis der Kostenentwicklung des U 5-Lückenschlusses, derzeit schwer
einschätzen, ob der notwendige Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht werden kann,
auch wenn es sich um eine nachfragestarke Relation handelt.
Dennoch ist eine solche U-Bahn-Trassenführung als eine potenziell sehr langfristige
Maßnahme im Flächennutzungsplan von Berlin verankert, um sie für die Zukunft nicht zu
verhindern.
Berlin, den 15.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Planungsstand zum Umbau der Berliner Allee (OT Weißensee), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle #Planungsstand des avisierten Umbaus der #Berliner Allee (OT Weißensee)?
Frage 2:
Wie weit sind die Gespräche mit dem Bund, welcher für die Bundesstraße #B2 zuständig ist, seitens der
Senatsverwaltung?
Frage 3:
Welche baulichen Maßnahmen sind konkret geplant?
Antwort zu 1 – 3:
Die im Ortsteil #Weißensee als Berliner Allee geführte B 2 (d.h. zwischen Lehder Str. /
Gürtelstr. und Nachtalbenweg) ist eine Bundesstraße, für die nach den Regelungen des §
5 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Gemeinde Berlin der Träger der
Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrt ist. Aus diesem Grund liegt die Zuständigkeit für
bauliche Maßnahmen ausschließlich bei der Gemeinde Berlin.
Aktuelle Zielstellung des Landes Berlin ist die grundhafte Erneuerung der Berliner Allee im
Abschnitt von #Pistoriusstraße bis #Rennbahnstraße einschließlich einer grundhaften
Sanierung der #Straßenbahngleisanlagen. Im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme wird
eine Neugestaltung des gesamten Straßenraumes vorgenommen.
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Gegenwärtig ist die Ausschreibung einer Verkehrs-/#Machbarkeitsuntersuchung in der
Vorbereitung. Im Rahmen dieser Untersuchung findet ein Abwägungsprozesses statt. Im
Ergebnis dieses Prozesses soll eine Vorzugsvariante für die Umgestaltung des
Straßenraumes gefunden werden mit dem Ziel, die bestehenden Defizite weitestgehend
abzubauen.
Frage 4:
Wie werden in den Planungen zum Straßenumbau die Belange von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern
sowie Fußgängerinnen und Fußgänger berücksichtigt?
Frage 5:
Wie wird die neue Aufteilung der Straßenfläche auf die verschiedenen Verkehrsteilnehmer aussehen?
Antwort zu 4 – 5:
Die Neugestaltung des Straßenraumes hat zum Ziel, die Belange aller Verkehrsteilnehmer
zu berücksichtigen.
Die Querschnittsaufteilung mit Flächenzuteilung für die verschiedenen Verkehre wird unter
Zugrundelegung der Flächenverfügbarkeit und Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche
sorgfältig abgewogen.
Konkrete Angaben zur Querschnittsgestaltung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht gemacht werden.
Frage 6:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Lärmemission an der Berliner Allee zu verringern?
Antwort zu 6:
Die Notwendigkeit von Lärmminderungsmaßnahmen und Schallschutzmaßnahmen sowie
deren Umfang und konkrete Ausbildung wird im Zuge des Planungsprozesses ermittelt.
Die Ergebnisse diesbezüglicher Untersuchungen werden unter Zugrundelegung der
Flächenverfügbarkeit sowie der technischen Machbarkeit vorgeschlagener Maßnahmen in
den weiterführenden Planungen zur Erneuerung der Berliner Allee berücksichtigt.
Konkrete Maßnahmen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.
Frage 7:
Inwiefern wurden die Anwohnerinnen und Anwohner in die Planungen zur Umgestaltung der Berliner Allee
einbezogen?
Antwort zu 7:
Eine Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner der Berliner Allee fand bisher nicht
statt, da noch keine Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Im Rahmen des Planungsprozesses werden Informationen zum Planungsfortschritt und
zu Zwischenergebnissen voraussichtlich auf der Internetseite der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht werden. Darüber hinaus beinhaltet der
Planungsprozess eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung in den einzelnen
Planungsphasen.
3
Frage 8:
Soll das Kopfsteinpflaster auf der Berliner Allee zwischen Gehringstraße und Feldtmannstraße/Nüßlerstraße
durch eine Asphaltfahrbahn ersetzt werden?
Antwort zu 8:
Straßenbaulastträger und damit zuständig für die Straßenunterhaltung ist das Straßenund
Grünflächenamt Pankow. Nach Information des Straßen- und Grünflächenamt liegt für
die Sanierung dieses Straßenabschnittes keine erhöhte technische Notwendigkeit und
damit keine Priorisierung im Straßensanierungsprogramm des Bezirkes vor. Auch im
Rahmen der Planung von Lärmminderungsmaßnahmen besteht aufgrund der kaum
anliegenden Wohnbebauung keine dringende Notwendigkeit zur Veränderung der
Fahrbahndeckschicht in diesem Straßenabschnitt.
Frage 9:
Ab wann ist mit einem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Wann sollen diese abgeschlossen werden?
Antwort zu 9:
Angaben zu Ausführungsterminen der Baumaßnahme können unter Berücksichtigung des
aktuellen Planungsstandes und des komplexen Abstimmungs- und Planungsprozesses
zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.
Berlin, den 19.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Platz da! Die Flexity kommt. Die BVG macht ihre Gleise in Weißensee fit für den Einsatz der modernsten Straßenbahnen., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2480

Die BVG macht ihre #Gleise in #Weißensee fit für den Einsatz der modernsten
Straßenbahnen. Damit die etwas breiteren #Flexity-Züge künftig ohne Einschränkungen
fahren können, muss der Abstand zwischen den Gleisen vergrößert
werden. Am Montag, 3. April 2017, beginnen deshalb Bauarbeiten im
Bereich der Gleisschleife am #Pasedagplatz. Um die Zeit so effektiv wie möglich
zu nutzen, erneuert die BVG zeitgleich Gleise in der #Berliner Allee zwischen
Falkenberger Straße und Bernkasteler Straße sowie in der Kurve zur
#Bernkasteler Straße.
Voraussichtlich bis zum 24. Mai müssen die Linien #12 und #27 dafür umgeleitet
werden. Gebaut wird in zwei Phasen. Auf den gesperrten Abschnitten sind als
Ersatz jeweils barrierefreie Busse unterwegs. Sie fahren bis zum 24. April für
die Linie 12 zwischen Pasedagplatz und Buschallee, für die Linie 27 zwischen
Pasedagplatz und Rhinstraße/Gärtnerstraße. Anschließend fahren bis zum
Ende der Bauarbeiten Ersatzbusse für beide Linien zwischen Weißensee,
Pasedagplatz und Bernkasteler Straße.
Betroffen von den Bauarbeiten ist auch der Autoverkehr. Aus der Rennbahnstraße
wird in Richtung Pasedagplatz eine Einbahnstraße, eine entsprechende
Umleitung wird ausgewiesen. In der Berliner Allee steht je Fahrtrichtung
nur eine Fahrspur zur Verfügung. Die BVG-Buslinien X54, 156, 158 und N50
werden umgeleitet.
Ale Informationen zum geänderten Streckenverlauf der Linien 12 und 27 sowie
zum Busverkehr finden Fahrgäste wie immer auf www.BVG.de, in der aktuellen
Ausgabe des Kundenmagazins BVG PLUS (navi) sowie in der BVGApp
FahrInfo Plus.

Straßenverkehr: Die meistbefahrene Autobahn Deutschlands ist nicht mehr in Berlin Auf dem Autobahnring ist weniger los als früher. In Sachen Straßenverkehr ist nun Köln spitze., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtautobahn-a100-die-meistbefahrene-autobahn-deutschlands-ist-nicht-mehr-in-berlin/19324830.html

Also: Sind wir nun die Hauptstadt oder nicht? Wir haben die meisten Touristen und die abgefahrensten Clubs und den verspätetsten Flughafen, das macht uns niemand streitig. Aber ein anderer, nicht weniger wichtiger Spitzenplatz ist soeben gefallen: Der #Kölner Ring hat den #Berliner #Autobahnring auf der Liste der #meistbefahrenen deutschen #Autobahnabschnitte überholt – und zwar unbemerkt, bis jetzt die Bundesanstalt für Straßenwesen ihre Zählung für 2015 vorstellte, die manuelle Zählung, die nur alle fünf Jahre stattfindet. 171.000 Autos täglich in Köln, nur 168.000 auf der A100 zwischen Alboinstraße und Tempelhofer Damm.

Tja, Berlin, zweiter Platz. Einfach so! Die gute Nachricht lautet: Es kann nicht an Michael Müller liegen, weil der 2015 noch gar nicht …