Regionalverkehr: Pünktlichkeit auf der Linie RB26, aus Senat

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Frage 1:
Worauf sind die #Verspätungen auf der Linie #RB26 zurückzuführen?
Antwort zu 1:
Infrastrukturelle Defizite des Netzes behindern einen pünktlichen Betrieb der RegionalbahnLinie (Linie RB) 26 stärker, als dies bei anderen Linien der Fall ist.
Die #Streckeninfrastruktur der #Ostbahn ist fast ausschließlich eingleisig ausgeführt und die
Bahnhöfe, an denen sich Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung begegnen (kreuzen)
können, werden vom #Infrastrukturbetreiber auf weiten Teilen der Strecke, vor allem im Land
Brandenburg, nur in dem absolut notwendigen Umfang vorgehalten. Neben einer insgesamt
geringen Anzahl von #Kreuzungsstellen schränkt deren Ausgestaltung die Leistungsfähigkeit
ein. So können z.B. am Bahnhof #Müncheberg zwar Zugkreuzungen durchgeführt werden.
Sofern dies erfolgt, ist aber für einen der beiden Züge dann kein #Fahrgastwechsel mehr
möglich, da am zweiten Gleis kein Bahnsteig mehr vorhanden ist. Am Bahnhof SeelowGusow sind die Bahnsteige beispielsweise nicht wie üblich nebeneinander, sondern
hintereinander angelegt, so dass ein Zug nach seinem Halt den anderen Zug zunächst
umfahren muss und eine Weiterfahrt beider Züge erst dann möglich ist, wenn der
Fahrgastwechsel bei beiden Zügen abgeschlossen wurde. Durch die vorgegebenen
Kreuzungsstellen und die Eingleisigkeit bestimmt die Infrastruktur auch weitestgehend die
Fahrplankonzeption der Strecke. Einzelne vorhandene zweigleisige Abschnitte sind
überwiegend ungünstig verortet, so dass sie einem heute üblichen Taktverkehr nur sehr
beschränkt dienlich sind.
Naturgemäß führt bei einer eingleisigen Strecke eine Verspätung eines Zuges immer dazu,
dass auch ein Zug der Gegenrichtung verspätet wird, wenn der ursprüngliche Zug die
Kreuzungsstelle nicht rechtzeitig erreicht. Der Zug der Gegenrichtung muss dann auf den
verspäteten Zug warten.
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Bei der Linie RB 26 kommt erschwerend hinzu, dass die #Wendezeiten an den beiden
Linienenden mit 5 Minuten in Berlin und 5 bis 15 Minuten in #Kostrzyn für eine Fahrtzeit von
ca. 85 Minuten je Richtung sehr knapp bemessen sind, insbesondere, weil die längere
Wendezeit von 15 Minuten in Kostrzyn nur alle zwei Stunden besteht.
Das Problem der kurzen Wendezeit hat sich mit der Inbetriebnahme des
Regionalbahnhaltes in #Berlin-Mahlsdorf und der Verlängerung nach Berlin #Ostkreuz
verschärft, weil sich damit die Fahrzeit verlängert hat und gleichzeitig die Wendezeit
entsprechend kürzer ausfällt.
Durch diese kurzen Wendezeiten ist es auch nur schwer möglich, bei einem
Verspätungsereignis den Fahrplan im Tagesverlauf wieder zu stabilisieren. Zum einen kann
die Verspätung des betroffenen Zuges kaum abgebaut werden, zum anderen überträgt
dieser die Verspätung durch die Zugkreuzungen auf die anderen Züge der Strecke, deren
Verspätung dann ebenfalls nur schwer wieder abgebaut werden kann. Dies führt dazu, dass
Verspätungen mitunter über den gesamten Betriebstag bestehen bleiben und sich teilweise
auch akkumulieren.
Die vorrangige Verspätungsursache ist somit die verkehrsplanerisch als sehr gering
einzuschätzende Wendezeit und der beschränkte Ausbauzustand der Infrastruktur.
Frage 2:
Treten nach wie vor Fahrzeugstörungen und -ausfälle bei den PESA-Triebwagen auf und wie sollen diese
Probleme gelöst werden?
Antwort zu 2:
Nach Kenntnis des Senates hat sich die Zuverlässigkeit der eingesetzten Triebwagen des
Herstellers PESA signifikant verbessert. Aufgrund von Schäden, die teils extern bzw. durch
Unfälle verursacht wurden, sind derzeit zwei Triebwagen nicht einsatzbereit. Der Betreiber
hat dazu zwei Ersatzfahrzeuge angemietet, die derzeit die Fahrzeugverfügbarkeit des
Betreibers stabilisieren.
Frage 3:
Wird die Auffassung geteilt, dass nun angekündigte Zuglaufverkürzungen nicht die Ursachen der
Verspätungen angehen, sondern lediglich die Pünktlichkeitsstatistik verbessern sollen?
Antwort zu 3:
Nein, diese Auffassung teilt der Senat nicht. Die Fahrplanänderung wurde von den Ländern
Berlin und Brandenburg gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
umfassend geprüft und aufgrund der erwarteten überwiegend positiven Effekte
anschließend beim Betreiber beauftragt. Ziel ist es, dass alle Fahrzeugumläufe von der
verlängerten Wendezeit in Berlin profitieren und bei einer verspäteten Ankunft pünktlich die
Rückfahrt starten können, aber auch die anderen (entgegenkommenden) Fahrten der Linie
nicht mehr beeinflussen. Zudem entfällt die Vergütung an das EisenbahnVerkehrsunternehmen für den nicht mehr bedienten Abschnitt.
Weiterhin soll damit der aus Sicht des Senates unbefriedigenden Situation begegnet
werden, dass regelmäßig Fahrten mit größerer Verspätung zwischen Ostkreuz und
Lichtenberg ausfallen müssen, weil dies zur rechtzeitigen Wende auf die Folgefahrt
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erforderlich ist und die Strecke Berlin Ostkreuz – Berlin-Lichtenberg, die ebenfalls von den
Linien RB 12 und RB 25 genutzt wird, den Zügen der Linie RB 26 nicht wahlfrei außerhalb
des eigentlich vorgesehenen Fahrplanfensters zur Verfügung steht. Fahrgäste mussten
daher in der Vergangenheit häufig spontan von Ostkreuz bis Lichtenberg vorfahren, um
ihren Zug noch zu erreichen.
Frage 4:
Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Situation der Fahrgäste der RB26 strukturell zu verbessern,
damit diese nicht mehr umsteigen und länger unterwegs sein müssen?
Antwort zu 4:
Der Senat geht davon aus, dass die ergriffene Maßnahme kurzfristig zu einer Verbesserung
der Situation führen wird. Mittelfristig beabsichtig der Senat mit der Neuausschreibung des
Netzes Nordostbrandenburg, in dem auch die Linie RB 26 enthalten ist, zusätzliche
Fahrzeuge von einem künftigen Betreiber einsetzen zu lassen, um zwei Fahrten je Stunde
zwischen Berlin und Müncheberg realisieren zu können. Mit diesem weiteren
Fahrtenangebot können die Wenden auf die Folgefahrten dann so organisiert werden, dass
eine Wendezeit von etwa 25 Minuten entsteht. Diese verlängerten Wendezeiten werden zu
einer erheblichen Stabilisierung beitragen.
Hierfür ist jedoch auch noch die Wiederherstellung einer zweiten Bahnsteigkante in
Müncheberg erforderlich, die nach derzeitiger Einschätzung rechtzeitig zur
Betriebsaufnahme des neu ausgeschriebenen Verkehrsvertrags zur Verfügung stehen wird.
Langfristiges Ziel des Senates ist der zweigleisige Ausbau der Ostbahn, um die
Abhängigkeiten von Zügen in unterschiedlichen Fahrtrichtungen aufzuheben und eine
höhere Anzahl von Zugfahrten zu ermöglichen. Gleichzeitig ist aus Sicht des Senates eine
Elektrifizierung der Strecke wünschenswert, um elektrische Triebwagen mit höherem
Beschleunigungsvermögen einsetzen zu können. Allerdings liegt die Ostbahn als
bundeseigene Eisenbahninfrastruktur in der Verantwortung des Bundes.
Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich mit der polnischen Wojewodschaft Lubuskie
am 5. August 2019 durch Unterzeichnung eines Memorandums dazu verpflichtet, den
zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Ostbahn auch als wichtige
Entlastungsstrecke der Bahnstrecke Berlin – Warschau – Baltikum voranzubringen. Studien
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Industrie- und
Handelskammer Ostbrandenburg haben den Nachweis gebracht, dass die
Ausbaumaßnahme auch für den zu verlagernden Güterverkehr nach Fertigstellung der Rail
Baltica (voraussichtlich 2027) benötigt wird. Alle drei Partner werden im nächsten Schritt
eine Initiative zur Aufnahme dieser Strecke in das Transeuropäische Netz bei der
anstehenden TEN Revision starten, um auch neue Möglichkeiten einer Finanzierung aus
EU-Programmen (ähnlich wie bei der Finanzierung des zweiten Gleises zwischen Passow
und Stettin) zu schaffen.
Berlin, den 21.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Den Anfang machte in Tegel ein französisches Düsenflugzeug, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230132224/Den-Anfang-machte-in-Tegel-ein-franzoesisches-Duesenflugzeug.html

Bald schließt der #Flughafen #Tegel. Wir blicken auf die Anfänge: Den ersten regelmäßigen #Linienflug nach nahm die Air France 1960 auf.

Am Anfang der Erfolgsgeschichte des Flughafens Berlin-Tegel steht die Entscheidung der Air France, auf der Linie Paris-Frankfurt-Berlin die „#Caravelle“ einzusetzen, eines der ersten in Serie gefertigten, strahlgetriebenen Kurz- und Mittelstreckenverkehrsflugzeuge der Welt. Da aber für diesen Maschinentyp die Start- und Landebahnen am Flughafen #Tempelhof nicht mehr ausreichen, entscheidet die französische Staatsgesellschaft, ihren Berlin-Verkehr nach Tegel zu verlegen.

Tegel, bis dato reiner #Militärflugplatz im französischen Sektor, verfügt über breitere Einflugschneisen und zudem über zwei Landebahnen, von der die nördlichere 2000, die südlichere sogar 2400 Meter misst. Die südlichere Bahn, in der Zeit der #Berlin-Blockade entstanden und wichtiger Teil der #Luftbrücke, gilt damals als die längste Bahn Europas.

Um aus dem Militär- einen zivilen Flughafen zu machen, werden in den Folgejahren nördlich der Landebahn die noch aus der Blockadezeit stammenden Provisorien zu Abfertigungsgebäuden umgebaut. Den ersten regelmäßigen Linienflug nach Tegel nimmt die Air France am 6. Januar 1960 auf, zunächst mit einer kleineren Maschine. Am 24. Februar 1960 ist es dann aber so weit: Die erste Caravelle fliegt die Strecke Paris-Frankfurt-Tegel und zurück.

In den nächsten beiden Jahren, solange die Air France noch alleine …

Bahnverkehr: Aus alt mach neu Brandenburg will stillgelegte Eisenbahnstrecken wieder aufleben lassen, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/aus-alt-mach-neu-brandenburg-will-stillgelegte-eisenbahnstrecken-wieder-aufleben-lassen/26059088.html

Viele #Eisenbahnstrecken in Brandenburg wurden nach der Wende #stillgelegt. Die „#Allianz pro Schiene“ will einige von ihnen reaktivieren. Ist das realistisch?

Gut ein Dutzend Eisenbahnstrecken will die „Allianz pro Schiene“ in Berlin und Brandenburg reaktivieren. Darunter sind einige Strecken, die auch im Investitionsprogramm „#i2030“ enthalten sind – und bei denen der #Wiederaufbau entweder fest steht oder halbwegs realistisch erscheint.

Beschlossen sind zum Beispiel der Wiederaufbau der 1980 stillgelegten #Siemensbahn (S-Bahn) und die Strecke der Niederbarnimer Eisenbahn von #Berlin-Wilhelmsruh nach S#chönwalde. Ebenfalls im Programm „i2030“ enthalten sind zum Beispiel die beiden Fernbahnstrecken nach Norden, also über #Frohnau und #Hennigsdorf – ob und welche Art von Zügen hier wieder fahren wird, ist allerdings noch offen. In der Allianz haben sich Verbände und Verkehrsunternehmen zusammengeschlossen.

Mehrere Strecken stehen auf der Liste, bei denen eine Realisierung in diesem Jahrhundert so gut wie ausgeschlossen erscheint und die den meisten Berlinern unbekannt sein dürften, wie die Strecke von #Wittenberge über die Elbe ins niedersächsische …

Flughäfen: Nach Einbruch des Luftverkehrs Berliner Flughafengesellschaft will 400 Stellen streichen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-einbruch-des-luftverkehrs-berliner-flughafengesellschaft-will-400-stellen-streichen/26026946.html

Die #FBB steht nach dem Corona-Einbruch vor dem #Abbau Hunderter Arbeitsplätze. #Gespart werden müsse in der Verwaltung, im Betrieb und in der Operation.

Nach dem beispiellosen Einbruch des Luftverkehrs in der Coronakrise steht die #Berlin-Brandenburger Flughafengesellschaft (FBB) vor dem Abbau Hunderter Arbeitsplätze.

Sowohl in der Verwaltung, im Betrieb und der Operation müsse erheblich gespart werden, heißt es in einem #Mitarbeiterbrief vom Mittwoch, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

„Nach unserer Einschätzung geht es um einen Abbau von 400 Stellen in den nächsten Jahren“, schreiben #Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup und #Personalchef Michael #Halberstadt. Derzeit hat das staatliche Unternehmen rund 2170 Stellen.

Betriebsbedingte Kündigungen sollen „unter allen Umständen“ vermieden …

Fahrgastverbände: 40 Jahre Berliner Fahrgastverband IGEB Unser Geburtstagswunsch: Eine Dankeschön-Aktion für die Fahrgäste in Berlin und Brandenburg, aus IGEB

Heute vor 40 Jahren, am 3. Juli 1980, wurde in #Berlin-Charlottenburg die #Interessengemeinschaft Eisenbahn und Nahverkehr Berlin, kurz: die #IGEB gegründet. Von Anfang an standen die Interessen der Fahrgäste im Vordergrund, weshalb der Vereinsname bald um die #Fahrgastbelange ergänzt wurde.

Zum 40. Geburtstag wünschen wir uns keine Geschenke für uns, sondern für alle Fahrgäste:
Der Berliner #Fahrgastverband IGEB fordert die Verkehrsunternehmen im VBB auf, die überraschende halbjährliche Senkung der Umsatzsteuer an die Fahrgäste weiterzugeben. Da eine befristete anteilige Kürzung der Fahrpreise zu aufwändig wäre, schlagen wir eine Dankeschön-Aktion für alle Fahrgäste vor – für ihre langjährige Treue und für ihre Treue jetzt mit den Belastungen der Corona-Pandemie.

Das können Rabatte oder Mitnahmeregelungen für Inhaber von Zeitkarten sein oder spezielle Aktionen für Familien. Der Fantasie der Marketingabteilungen sind keine Grenzen gesetzt.
So bietet der Rhein-Main-Verkehrsverbund (mit Frankfurt/Main, Wiesbaden und Mainz) eine Sommeraktion unter dem Titel „Günstiger zu Zebras, ins Barockschloss oder an den See“ (www.rmv.de). Auch der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (mit Köln und Bonn) hat eine „Sommerferien-Aktion 2020“ (www.vrs.de) gestartet.

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther hatte in einem Interview gesagt, dass hart daran gearbeitet werden muss, Vertrauen zurückzugewinnen. Eine Dankeschön-Aktion kann ein Teil davon sein.

Christfried #Tschepe, Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB
Jens #Wieseke, stv. Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB

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Alle Pressedienste und Statements der IGEB finden Sie unter igeb.org

Bahnverkehr + Tarife: IC-Linie Dresden – Berlin – Rostock zwischen Elsterwerda und Berlin Hbf mit VBB-Fahrscheinen nutzbar, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/ic-linie-dresden-berlin-rostock-zwischewerda-und-berlin-hbf-mit-vbb-fahrscheinen-nutzbar

Ab dem 28. Juni 2020 können die neuen Doppelstockzüge der IC-Linie #Dresden-Berlin-Rostock-Warnemünde im Abschnitt zwischen #Elsterwerda und #Berlin Hbf mit #Fahrscheinen des #VBB und weiteren Nahverkehrsfahrscheinen, zum Beispiel #Berlin-Brandenburg-Ticket oder #Quer-durchs-Land-Ticket, genutzt werden. Das gilt für die Halte in Elsterwerda, #Doberlug-Kirchhain, Berlin Schönefeld Flughafen/BER, Berlin Südkreuz und Hauptbahnhof.

Darüber hinaus ist zwischen #Prenzlau und Berlin Südkreuz beziehungsweise #Cottbus Hbf und #Potsdam Hbf die derzeitige #Tarifanerkennung langfristig gesichert. Zwischen Prenzlau und Berlin Südkreuz gilt die derzeitige Tarifanerkennung mit werktags 8 Zügen und an Wochenende und Feiertagen 14 Zügen weiter. Gleiches gilt für die 2 Züge zwischen Cottbus Hbf und Potsdam Hbf. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Dezember 2026 und verlängert sich jährlich in Abhängigkeit vom jeweiligen Verkehrsangebot des Fernverkehrs bis maximal Dezember 2035.

Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann:
„Mit der VBB-Tarifanerkennung verbessern wir die Möglichkeiten für die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die gute Anbindung an die Lausitz in der Region Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain zu nutzen. Zudem setzen wir ein weiteres Ziel des Landesnahverkehrsplans um. Für VBBKunden, insbesondere Pendlerinnen und Pendler, bieten wir damit eine Verbindung mit einer Reisezeitersparnis von bis zu 25 Minuten an.“

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther:
„Berlin und Brandenburg verfolgen das Ziel, attraktive Schienenverbindungen für Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland und aus weiter entfernten Regionen zu schaffen. Der neue VBB-Tarif im Intercity aus Dresden ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Wir werden in den kommenden Jahren mit dem gemeinsamen Schienenausbau-Projekt i2030 von beiden Ländern, der DB und dem VBB viele weitere Verbesserungen aufs Gleis bringen. Es sind Milliardeninvestitionen in klimafreundliche, komfortable Mobilität – ein sehr wichtiges Stück Verkehrswende.“

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB):
„Die Anerkennung des VBB-Tarifes auf dieser Strecke verknüpft Nah-und Fernverkehr ganz im Sinne der Fahrgäste. Ich freue mich hier besonders für die vielen Pendlerinnen und Pendler im VBB-Land und darüber hinaus. Die Strecke Dresden – Berlin – Rostock – Warnemünde im Zweistundenstakt, sowie die Anbindung ab Oktober zum BER wird so eine der attraktivsten Bahnstrecken in der Region. Herzlichen Dank an alle Beteiligten für dieses erfolgreich abgeschlossene Vergabeverfahren.“

Stefanie Berk, Vorstand Marketing DB Fernverkehr:
„Die neue Intercity-Linie Dresden-Berlin-Rostock ist ein wichtiger Bestandteil unserer Angebotsoffensive im Fernverkehr. Ich freue mich, dass durch die Kooperation mit dem VBB nun auch Kunden mit Nahverkehrsfahrscheinen von den neuen Zügen profitieren werden. Gemeinsam ermöglichen wir attraktive und klimafreundliche Mobilität.“

Der VBB hatte ein Vergabeverfahren zur Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen in Fernverkehrszügen durchgeführt. Mit dieser Kooperation entsteht ein attraktives integriertes Angebot von Nah- und Fernverkehrszügen in Berlin und Brandenburg.

Bereits seit März verkehren die modernen Doppelstockzüge im Zweistundentakt zwischen Dresden, Berlin und Rostock und seit 19. Mai weiter bis Warnemünde. Durch die Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen bietet diese Intercity-Linie gemeinsam mit der zweistündlichen RE-Linie 5 zwischen Elsterwerda und Berlin Hbf in jeder Stunde eine Verbindung. Die IC-Züge halten auch in Doberlug-Kirchhain und am Flughafen Berlin – ab 31. Oktober 2020 am neuen Flughafen BER – und erreichen Berlin Hbf ab Elsterwerda bis zu 25 Minuten schneller als die RE-Züge. Besonders attraktiv für Pendler ist die morgendliche Abfahrt in Elsterwerda um 5.56 Uhr bzw. 6.09 Uhr in Doberlug-Kirchhain mit Ankunft in Berlin Hbf um 7.32 Uhr. Für die Rückfahrt bieten sich die Abfahrten um 16.26 Uhr oder 18.26 Uhr ab Berlin Hbf besonders an. Anerkannt werden VBB- und weitere Nahverkehrsfahrscheine. Fahrräder können auch mitgenommen werden, wenn eine Fernverkehrsfahrradkarte und eine Stellplatzreservierung vorhanden sind.

Flughäfen: Gesellschafter machen temporäre Tegelschließung möglich, aus Berliner Flughäfen

Die #Gesellschafterversammlung der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) hat heute Morgen getagt und einstimmig den nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Die Gesellschafter stimmen der Umsetzung einer vollziehbaren Entscheidung der Obersten #Luftfahrtbehörde des Landes Berlin zum Antrag der FBB vom 29. April 2020 zu der temporären Befreiung von der #Betriebspflicht für den Flughafen #Berlin-Tegel zum 15.06.2020 unter den Voraussetzungen zu, dass die

1. Geschäftsführung erklärt, eine bedarfsgerechte Bedienung des zivilen Luftverkehrs jederzeit sicherzustellen sowie

2. Nutzerinteressen des Bundes am #Regierungsflugbetrieb gewahrt sind.“

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich, dass die Diskussion der letzten Wochen jetzt zu einem positiven und vor allem einmütigen Ergebnis gekommen ist, das der Geschäftsführung die Handlungsfreiheit gibt im Interesse der Gesellschaft, aber auch des Luftverkehrs der gesamten Hauptstadtregion. Ich gehe davon aus, dass davon auch verantwortlich Gebrauch gemacht wird.“

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Es geht darum, den Flugbetrieb in den kommenden Monaten bis zur Inbetriebnahme des BER am 31. Oktober stabil, effizient und verlässlich organisieren zu können. Möglichst guter Flugbetrieb unter Corona-Bedingungen – das ist unsere Aufgabe. Wir begrüßen die Bereitschaft des Bundes den Regierungsflugbetrieb zeitnah in Schönefeld aufzunehmen. Das ist ein klares Bekenntnis zum BER. Auf der Grundlage der weiteren verkehrlichen Entwicklung werden wir nach Vorlage der behördlichen Genehmigung die notwendigen Maßnahmen treffen. Der Bedarf der Airlines und die Auswirkung der Hygiene- und Abstandsvorschriften auf den Flugbetrieb sind dabei die wesentlichen Einflussfaktoren.“

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

Bahnverkehr: Vom 8. bis 18. Mai: Mehr Zeit einplanen zwischen Berlin und Hannover/Braunschweig, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Vom-8-bis-18-Mai-Mehr-Zeit-einplanen-zwischen-Berlin-und-Hannover-Braunschweig-5128242

#Weichenerneuerungen auf der #Schnellfahrstrecke • Haltausfälle und längere Fahrzeiten • Alle Informationen auf www.bahn.de oder im DB Navigator
Die Deutsche Bahn (DB) erneuert auf der Schnellfahrstrecke Berlin-Hannover fünf #Hochgeschwindigkeitsweichen. Vom 8. bis 18. Mai müssen Reisende für die Fahrt in den ICE- und IC-Zügen zwischen Berlin und Hannover bzw. Braunschweig deshalb bis zu 50 Minuten mehr Zeit einplanen. Zeitweise halten die Züge nicht in #Berlin‑Spandau, #Stendal und #Wolfsburg. Auch der Regionalverkehr ist zum Teil betroffen. Die DB empfiehlt, sich vor Fahrtantritt auf www.bahn.de oder im DB Navigator über die tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten zu informieren.

Für zuggebundene Fahrkarten der betroffenen Fernverkehrslinien, die vor dem 28. Februar gebucht wurden, entfällt während der Bauphase die Zugbindung. Alternativ können diese Fahrkarten kostenfrei storniert werden. Weitere Kulanzregelungen sind auf www.bahn.de/corona zu finden.

Fernverkehr:

Betroffen sind folgende Linien:

– Berlin–Wolfsburg–Hannover–Hamm–Köln/Düsseldorf

– Berlin–Wolfsburg–Braunschweig–Kassel–Frankfurt–Karlsruhe–Basel

– Berlin–Stendal–Wolfsburg–Hannover–Osnabrück–Amsterdam

– Berlin–Braunschweig–Kassel–Frankfurt

In Stendal bleiben viele Direktverbindungen vor allem an Werktagen für Pendler bestehen. Am Wochenende vom 16. bis 17. Mai halten wegen großräumiger Umleitung über Magdeburg keine IC-Züge in Stendal.

In Wolfsburg werden weiterhin zahlreiche direkte ICE-Verbindungen angeboten, z.B. von und nach Berlin, Köln, Düsseldorf und Frankfurt am Main. Die Halte der IC-Linie Berlin–Hannover–Amsterdam entfallen weitgehend nur am Wochenende vom 16. bis 17. Mai. Von und nach Amsterdam bestehen dann Umsteigeverbindungen über Hannover.

Nahverkehr:

Die Züge der Linie #RB21 fallen im Zeitraum vom Samstag, 9. Mai, bis Sonntag, 17. Mai, zwischen Priort und Wustermark aus. Ein Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet. Betroffen sind auch die Züge der Linie #RB13, sie fallen vom Montag, 11. Mai, bis Freitag, 15. Mai, auf dem Gesamtlaufweg zwischen Wustermark und Jungfernheide aus.

S-Bahn: Bauarbeiten Drei Wochen nur S-Bahn zwischen Erkner und Berlin, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/erkner/artikel5/dg/0/1/1794960/

Auf längere Fahrzeiten mit der Bahn müssen sich Berlin-Fahrer vom Wochenende an einstellen. Ab heute, 22 Uhr bis zum 24. April fällt zwischen #Erkner und #Berlin-Ostkreuz der #Regionalexpress der Linie 1 aus. In dieser Zeit will die Bahn das #elektronische #Stellwerk #Köpenick ans Netz nehmen. Als Ersatz wird die #S-Bahn empfohlen, Anstelle des Eurocity von Berlin nach Warschau sollten ursprünglich Busse zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) fahren. Die Bahn hat ihren internationalen Reiseverkehr wegen der Covid-19-Pandemie aber mittlerweile fast eingestellt.
Das neue Stellwerk in Köpenick ist der Bahn zufolge weniger wartungsintensiv …

Straßenverkehr: Rückfragen zur Schriftlichen Anfrage 18/22433 „Widmung von alliierten Privatstraßen“, aus Senat

Frage 1:
Welche Handlungsmöglichkeiten zur öffentlichen #Widmung bestehen, wenn keine förmlich festgestellten
Fluchtlinienpläne vorhanden sind und der #Baunutzungsplan für das Wohngebiet gilt wie bei der #Avenue Jean
Mermoz in #Berlin-Reinickendorf?
Frage 2:
Inwieweit wäre hilfsweise ein Verfahren nach #§125 Absatz 2 und 3 BauGB wie in Kommunen durchaus
praktiziert möglich?
Antwort zu 1 und 2:
Grundsätzlich enthält der #Bebauungsplan die #rechtsverbindlichen Festsetzungen für die
#städtebauliche Ordnung (vergleiche § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Baugesetzbuch
-BauGB-). § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB ermöglicht dabei die Festsetzung von #Verkehrsflächen
sowohl als öffentliche als auch private Verkehrsflächen. Die Erschließung ist dabei
grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Das bedeutet, dass die Verkehrsflächen in der Regel
als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen sind.
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Das erschließungsrechtliche #Planerfordernis wird mit § 125 BauGB für die (erstmalige)
Herstellung der in § 127 Abs. 2 BauGB genannten #Erschließungsanlagen, hier
hervorzuheben die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze,
bekräftigt. § 125 Abs. 2 BauGB bestimmt indes als Ausnahme von diesem erschließungsrechtlichen Planerfordernis, unter welchen Voraussetzungen eine #Erschließungsanlage
(hier öffentliche #Anbaustraße) für den Fall rechtmäßig hergestellt werden kann, dass ein
wirksamer Bebauungsplan mit Festsetzungen für die herzustellende Anlage nicht vorliegt,
etwa, weil ein entsprechender Bebauungsplan noch nicht in Kraft getreten ist oder ein in
Kraft getretener Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen nicht enthält. Im Einzelfall
kann auch planersetzend die Voraussetzung für eine nachfolgende Widmung geschaffen
werden. Die Zuständigkeit für die verbindliche Bauleitplanung und damit die Entscheidung
darüber, ob ein Planerfordernis besteht, liegt – mit Ausnahme der im Ausführungsgesetz
zum Baugesetzbuch (AGBauGB) genannten Fälle- in der Verantwortung der Berliner
Bezirksämter. Das gilt auch für die Feststellung nach § 125 Abs. 2 BauGB, ob eine
(öffentliche) Erschließungsanlage den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB
entspricht.
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin teilte ergänzend mit, dass derzeit für die Avenue
Jean Mermoz kein festgesetzter Bebauungsplan vorliegt und eine Genehmigungsfähigkeit
nach § 125 BauBG nicht gegeben ist.
Frage 3:
Inwiefern ist es richtig, das aktuelle Berliner Straßengesetz und den technischen Standard auf Straßen wie
zum Beispiel die Avenue Jean Mermoz anzuwenden, wenn diese im Zeitraum 1948-1954 auf Veranlassung
der alliierten Schutzmacht (der Französischen Militärregierung in Berlin (Général Chef du Gouvernement
Francais Berlin)) mittels alliierter Anordnungen gegenüber der Sondervermögens- und Bauverwaltung Nord
beim Senator für Finanzen bzw. vor 1950 durch eigene alliierte Baudienststellen errichtet wurden, also durch
internationales Recht geschaffen, welches bis 1990 dem Berliner Landesrecht vorging?
Antwort zu 3:
Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt muss gemäß § 7 Absatz 2 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) alle öffentlich gewidmeten Straßen im Rahmen seiner
Leistungsfähigkeit so unterhalten und verbessern, dass diese den regelmäßigen
Verkehrsbedürfnissen genügen. Dies gilt unabhängig davon, wann und durch wen die
Straße errichtet wurde. Aktuelle technische Standards, die für den heutigen Bau neuer
Straßen gelten, werden dabei nicht zwingend zugrunde gelegt.
Frage 4:
Warum konnten die Straßen in der Cité Joffre durch das damalige Bezirksamt Wedding öffentlich-rechtlich
gewidmet werden, obwohl in den Straßen keine öffentlichen Versorgungs-/ und Entsorgungsleitungen der
BWB vorhanden sind und auch hier keine Durchgangsverkehre und somit keine Verkehrsbedeutung für die
Allgemeinheit vergleichbar der Cité Guyemer vorhanden sind?
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Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilte hierzu mit:
„Die in Rede stehenden Straßen wurden 1954 verkehrsfähig ausgebaut und mit
Allgemeinverfügung vom 30. August 1971 als öffentliches Straßenland gewidmet. Am
21. September 1971 wurden die Straßen in das Straßenverzeichnis des Bezirkes Wedding
eingetragen, die Widmung war damit vollzogen. Durch Einspruch gegen die vorgenannte
Widmung ist festgestellt worden, dass diese Straßen zum Interessengebiet der
französischen Militärregierung am Kurt-Schumacher-Damm gehören und als Gelände des
Quartier Napoléon, welches seit 1945 konfisziert ist, zu betrachten sind. Die Widmung
wurde als schwebend unwirksam erachtet, von einem Einziehungsverfahren wurde
abgesehen. Im Februar 1996 wurden die Straßenflächen von den französischen
Streitkräften freigegeben und in das Vermögen des Landes Berlin – Bezirksamt Wedding
übertragen. Die Gründe für die als schwebend unwirksam erklärte Widmung sind mit
Rückgabe weggefallen, somit ist die Widmung als öffentliches Straßenland wirksam. Die
entsprechende Eintragung in das Straßenverzeichnis des Bezirkes ist ebenfalls im Februar
1996 erfolgt.“
Frage 5:
Wie beurteilt die Obere Straßenverkehrsbehörde die Ungleichbehandlung der Straßen beider Siedlungen (Cité
Guynemer und Cité Joffre) durch die Bezirksämter trotz vergleichbarer Situation?
Antwort zu 5:
Die Entscheidung über die Widmung obliegt den örtlichen Straßenbaulastträgern im
Rahmen des bezirklichen Selbstverwaltungsrechts. Es bedarf dabei für jede Privatstraße
einer differenzierten Einzelfallbetrachtung. Eine Ungleichbehandlung ist daher nicht zu
erkennen.
Frage 6:
Wieso verneint der Senat eine Koordinationsverantwortung, wenn diese vor 1990 errichteten Straßen durch
die Sondervermögens- und Bauverwaltung beim Senator für Finanzen gebaut wurden?
Frage 7:
Welche Schritte wird der Senat unternehmen, um die für die Bewohner der Cité Guynemer unbefriedigende
Erschließungssituation zu verbessern?
Antwort zu 6 und 7:
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Widmung liegt unabhängig vom Bauherrn
der Straßen gemäß § 3 Absatz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG)
ausschließlich bei den bezirklichen Straßenbaulastträgern. Für die Erschließung der
privaten Grundstücke sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich.
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Frage 8:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 8:
Nein.
Berlin, den 10.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz