Berlin. Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) kaufen ihre neuen #Busse bei Daimler. Die Marke #Mercedes-Benz liefert in den kommenden Jahren bis zu 950 Fahrzeuge an das größte kommunale Verkehrsunternehmen Deutschlands, wie der Konzern am Dienstag mitteilte. Darunter sind bis zu #600 Gelenkbusse. Es ist die größte Einzelbestellung für das Mercedes-Modell #Citaro.
Der Aufsichtsrat des Landesunternehmens hatte vor zwei Wochen den Weg für neue Busse frei gemacht. In Summe darf die BVG bis zu 350 Millionen Euro dafür ausgeben. Bei den Verkehrsbetrieben kommen bislang 300 der rund 1400 Busse von Mercedes. Die berühmten #Doppeldecker lieferte jedoch überwiegend #MAN.
Hell leuchten die neuen Markierungen auf dem Asphalt der #Karl-Marx-Straße. Für viel Geld ist ein weiterer Teil der Neuköllner Einkaufsmeile umgebaut worden, und dabei wurden auf beiden Seiten #Radlerspuren geschaffen. Doch weil sie meist zugeparkt sind, nützen sie den Radfahrern so gut wie nichts. „Die jetzige Situation für #Radfahrende auf der Karl-Marx-Straße ist blanker Hohn“, sagt Saskia Ellenbeck vom Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln. Die Straße ist kein Einzelfall. Auch anderswo in Berlin werden #Radfahrer immer wieder zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen.
Zwei statt wie vorher vier Spuren für Autofahrer, #Radstreifen und Lieferzonen: Seit Jahren sind Bauarbeiter damit beschäftigt, der Neuköllner Hauptverkehrsstraße ein neues Gesicht zu geben. Jüngst gab Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) ein weiteres Teilstück frei, zwischen Briese- und Uthmannstraße. „Erhöhte Sicherheit bieten die getrennten Rad- und Autospuren“, hieß es.
Polizei scheint machtlos zu sein
Doch schneller, stressfreier oder gar sicherer ist hier für Radfahrer überhaupt nichts geworden – im Gegenteil. Denn die frisch markierten Radlerspuren werden von unzähligen Autofahrern rücksichtslos als Parkplätze genutzt. Die Folge: Ausweich- und Bremsmanöver, quietschende Reifen, lautstarke Streits zwischen Radlern und Autofahrern sowie ein ständiges Katz-und-Maus-Spiel zwischen Falschparkern und der Polizei.
Zu 1. a) – g): Im Durchschnitt lag die Teilzeitquote in den letzten Jahren bei rund 10 Prozent. In den vergangenen Jahren standen durchschnittlich 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) im Jahr auf Grund von Langzeiterkrankungen, Elternzeit etc. längerfristig nicht für den Fahrdienst zur Verfügung.
Aktuell gibt es 28 angestellte Kombifahrer im Busbereich. Die Daten zu einer zweiten Tätigkeit waren nicht zu ermitteln.
Im Zeitraum 2010–2017 haben insgesamt 419 MA gekündigt. Der Altersdurchschnitt ist in den letzten Jahren stabil zwischen 46 und 47 Jahren.
viele Personen, die nicht hauptsächlich als Busfahrer*innen angestellt sind besitzen weiterhin
eine Betriebsfahrberechtigung als Busfahrer*innen?
viele davon sind Kombifahrer*innen Straßenbahn?
viele davon sind Kombifahrer*innen U-Bahn?
viele davon sind in der Verwaltung tätig?
viele davon sind in der Werkstatt tätig?
Zu 2. a) – d): Neben den im Fahrdienst Beschäftigten besitzen insgesamt 274 Per- sonen die Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung mit Omnibussen.
Dabei handelt es sich um 22 Beschäftige aus der Abteilung Fahrzeugtechnik Omni- bus, 192 Beschäftigte aus dem Verwaltungsbereich Omnibus, 12 U-Bahnfahrer mit Besitz einer Fahrberechtigung Bus und 48 sonstige BVG-Beschäftigte.
viele Dienste und Arbeitsstunden wurden von diesen Arbeitskräften im Bereich Bus pro Jahr seit 2010 übernommen ? (bitte für a) –d) getrennt angeben)
Zu 3.: Die durchschnittliche Anzahl erbrachter Dienste mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Stunden beträgt pro Jahr ca. 1.100. Daraus resultiert ein jährliches Volumen von ca. 8.800 Stunden.
Um die Gültigkeit der Betriebsfahrberechtigung Bus aufrecht zu erhalten, überneh- men Angestellte, die nicht hauptsächlich als Busfahrerinnen und Busfahrer angestellt sind, einmal im Quartal einen Dienst als Busfahrerin bzw. Busfahrer.
diese Personen ihre eigentliche Arbeit, weil nicht genügend Busfahrer*innen zur Verfügung stehen?
Zu 4.: Die Steuerung des Einsatzes von Beschäftigten der BVG liegt bei den Fachbe- reichen und erfolgt grundsätzlich unter Beachtung der Aufgaben und Verantwortun- gen. Dazu gehören die Priorisierung von Aufgaben und die Einsatzsteuerung nach gesamtunternehmerischen Notwendigkeiten.
viele Busfahrer*innen hat die BVG seit 2010 pro Jahr eingestellt?
viele davon wurden von der BVG selbst ausgebildet?
viele davon sind Quereinsteiger?
viele dieser Personen arbeiten nicht mehr als Busfahrer*innen und was sind die Gründe dafür?
Zu 5. a) – b):
[Köpfe]
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
VBOFahrer*innen
265
233
254
173
461
265
472
558
VBOFahrer*innendung
in
Ausbil-
45
62
96
178
Σ VBO
265
233
254
173
506
327
568
736
Ab 2014 wurden erstmals Beschäftigte in die Berufsgruppe "Fahrerin bzw. Fahrer in Ausbildung" eingestellt.
Zu 5. c): Die Anzahl der ausgeschiedenen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie deren Gründe werden statistisch nicht erfasst.
viele Personen haben seit 2010 pro Jahr die Ausbildung/Weiterbildung zum/zur Busfahrer*in abgebrochen und was waren die Gründe dafür?
Zu 6.: Durchschnittlich brechen ca. 17 Personen pro Jahr die Fahrschulausbildung
ab. Die Gründe liegen neben dem Nichtbestehen der theoretischen oder praktischen Prüfung im privaten Bereich oder stehen im Zusammenhang mit einer Krankheit.
viele Fahrschullehrer*innen sind seit 2010 jährlich bei der BVG im Bereich Bus angestellt?
Zu 7.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
die Kapazitäten der Fahrschule aus, um den zukünftigen Mehrbedarf durch Rentenab- gängen und Mehrleistungspakete sicherstellen zu können?
Zu 8.: Die Kapazitäten der Fahrschule reichen aktuell aus, um den bestehenden Be- darf zu decken.
unternehmensexterne Busfahrerschulen von der BVG beauftragt oder bestehen bereits Partnerschaften? Wenn nein, ist dies in Zukunft angedacht, um den Personalmehrbedarf decken zu können?
Zu 9.: Nur die Berlin Transport GmbH (BT) arbeitet mit unternehmensexternen Fahr- schulen zusammen. Die Kapazitäten der externen und internen Fahrschulen reichen insgesamt aus, um den bestehenden Bedarf zu decken.
bewertet der Senat den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt um Busfahrer*innen, insbesondere seit der Deregulierung des Fernbusmarktes und ergeben sich daraus tarifliche Maßnahmen zur Attrak- tivierung der BVG im Vergleich mit Wettbewerben?
Zu 10.: Die Landesunternehmen sind in allen Branchen und Berufsgruppen gefor- dert, sich den jeweiligen Wettbewerbsbedingungen zu stellen. Insofern ist die BVG AöR, wie alle Landesunternehmen gehalten, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit über Tarifpolitik, aber auch über betriebliche Rahmenbedingungen (z. B. Dienstzeiten etc.) angemessene Anreize zur Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen.
viele Dienste sind seit 2010 an einem normalen Werktag zu besetzen? Wie viele werden es inklusive der Mehrleistungspakete bis zum Ende der Legislaturperiode sein?
Zu 11.: Im Durchschnitt der vergangenen Jahre waren 1.400 Dienste täglich bei der BVG AöR zu besetzen. Dabei ist eine jährliche Steigerung von ca. 5% mit zu be- trachten. Aktuell sind es 1.600 Dienste. Die BT hat im Durchschnitt 950 Dienste an normalen Werktagen zu besetzen.
ßenbahn in dieser Legislaturperiode obsolet werden?
Zu 12.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht abschätzbar, ob und wie viele Dienste durch die angestrebten Streckenverlängerungen bei der Straßenbahn in dieser Le- gislaturperiode obsolet werden könnten.
viele Busfahrer*innen sind seit 2010 pro Jahr in Rente gegangen?
Zu 13.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: [Köpfe] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
VBO 6 10 16 26 52 54 78 82
viele Busfahrer*innen sind seit 2010 nach ihrem eigentlichen Renteneintritt weiterhin als Teil- zeit oder Vollzeitkräfte angestellt?
Zu 14.: Zuletzt sind 7 Busfahrerinnen bzw. Busfahrer nach ihrem eigentlichen Ren- teneintritt weiterhin als Teilzeit- oder Vollzeitkräfte angestellt.
viele Busfahrer*innen werden innerhalb der nächsten 5 Jahre in Rente gehen?
Zu 15.: Innerhalb der nächsten 5 Jahre werden voraussichtlich 371 Busfahrerinnen und Busfahrer in Rente gehen.
im Betriebsbereich Bus ein?
Zu 16.: Der Krankenstand wird differenziert betrachtet und rollierend überprüft. In den letzten Jahren wurde er mit zwischen 5 und 9 Prozent bezogen auf unterschiedliche Fahrergruppen eingeplant.
hoch ist der reale jährliche Krankenstand im Bereich Bus seit 2010?
Zu 17.: Der reale Krankenstand lag in den Jahren ab 2010 zwischen 6 und rund 14 Prozent bezogen auf unterschiedliche Fahrergruppen.
hoch sind die Überstunden seit 2010 pro Jahr und pro Busfahrer*innen?
Zu 18.: Seit 2010 liegt der Überstundenanteil bei der BVG AöR im Durchschnitt stabil bei knapp 2 Prozent. Bei der BT liegt der Überstundenanteil bei 2,6 Prozent.
viele Dienste konnten seit 2010 pro Jahr nicht besetzt werden, weil keine Busfahrer*innen zur Verfügung standen?
Zu 19.: Eine Erfassung der Werte erfolgte nicht nach der Anzahl. Im Durchschnitt der letzten sieben Jahre konnten ca. 44.000 Nutzwagenkilometer (Nwkm) Linienleistung nicht erbracht werden.
viele Busfahrer*innen gehen arbeiten, obwohl diese eigentlich frei hätten?
Zu 20.: Im Durchschnitt der vergangenen vier Jahre gibt es monatlich ca. 500 Fälle, in denen eine Arbeitsleistung an einem dienstplanmäßig freien Tag erfolgt. Zeitgut- schriften oder direkter Freiausgleich fallen ungefähr in gleicher Höhe wie die Leistun- gen gegen Bezahlung aus.
oft werden die Busfahrer*innen angefragt, ob sie einen Dienst auf frei übernehmen würden?
Zu 21.: Hierzu werden keine Statistiken geführt.
haben sich die Ersatzverkehrsleistungen im Betriebsbereich Bus seit 2010 in gefahrenen Ki- lometern entwickelt?
hat sich der Anteil der durch die BVG selbst gefahrenen Leistungen in diesem Zeitraum entwickelt?
nein, welche Gründe spielen dann eine Rolle?
Zu 22. a) – e): Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
SEV-Leistung gesamt 2010 – 2018 (Stand 24.04.2018)
Jahr
Nwkm (in 1000)
gesamt
BVG-Anteil
BT-Anteil
2010
1.163,3
5,5%
0,6%
2011
809,0
9,6%
0,9%
2012
937,7
5,9%
0,5%
2013
1.209,0
1,6%
0,2%
2014
925,7
4,9%
0,5%
2015
1.223,8
3,0%
0,4%
2016
871,8
16,5%
2,1%
2017
1.436,8
2,2%
0,2%
2018
515,6
0,2%
0,0%
Für die Erbringung von Fahrleistungen im Ersatzverkehr erfolgten Ausschreibungen. Die daraus vereinbarten Stundensätze bilden die Grundlage für die Abrechnung der Subunternehmen. Alle Subunternehmen sind verpflichtet, für ihr eingesetztes Fahr- personal einen Tarifvertrag abzuschließen. Seit 2016 ff. wird bei den Ausschreibun- gen für Fahrleistungen eine Vergütung für das eingesetzte Fahrpersonal mindestens auf Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) – Niveau gefordert.
sind die Busfahrer*innen bei der BT verblieben, obwohl die Straßenbahnfahrer*innen komplett zur BVG gewechselt sind?
hoch wären die finanziellen Einsparungen, wenn die Busfahrer*innen ebenfalls zur BVG wechseln?
Zu 23. und 24.: Der Übergang der Straßenbahnfahrerinnen und Straßenbahnfahrer der BT zur BVG ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen. Die Frage nach einem Wechsel der Busfahrerinnen und Berufsfahrer von der BT zur BVG stellt sich z. Zt. nicht, weshalb eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen eines Wechsels aktu- ell nicht erfolgt ist.
Berlin, den 3. Mai 2018 In Vertretung
Henner B u n d e
…………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Frage 1:
Inwiefern war der Senat mit welchen Senatsverwaltungen an der Planung zur Schaffung einer #Querungsmöglichkeit der Bahntrasse am #Bahnübergang #Säntisstraße während dessen Sperrung in der Zeit der #Baumaßnahmen zur #Dresdner Bahn befasst?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens und der von der Vorhabenträgerin eingereichten #Planänderungen mehrfach beteiligt. Die bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde erst in die 6. Planänderung eingebracht. Die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatte im Rahmen einer Einwendung um Information zur bauzeitlichen barrierefreien Querung der Säntisstraße gebeten, die von der Vorhabenträgerin entsprechend erläutert wurde.“
2
Frage 2:
Welche Positionen haben die beteiligten Senatsverwaltungen zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungsmöglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Frage 3:
Was hat welche Senatsverwaltung getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Frage 4:
Was hält der Senat von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Frage 5:
Trifft es zu, dass der Senat am 01.02.2016 nachgefragt hat, ob die bauzeitliche Fußgängerüberführung barrierefrei sein wird? Wenn ja, welche Senatsverwaltung hat nachgefragt? Wenn ja, wie hat der Senat reagiert, als er die Antwort erhalten hat?
Antwort zu 2 bis 5:
Mit einer E-Mail vom 01.02.2016 hat die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hinterfragt, wie die bauzeitliche Barrierefreiheit gestaltet werden soll.
Für die Planungsentscheidung zur bauzeitlichen Fußgängerüberführung wurden die örtlichen Gegebenheiten und das geringe Verkehrsaufkommen am Bahnübergang Säntisstraße in einem Abwägungsprozess mit einbezogen. Dabei wird stets ein Ausgleich zwischen betroffenen Belangen und berechtigten Interessen geschaffen. Für den vorliegenden Fall stehen jedoch Nutzen und Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis. Die Fußgängerbrücke wurde im Rahmen der Planfeststellung der Dresdener Bahn bei der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), eingereicht. Die provisorische Fußgängerbrücke wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.05.2017 durch das EBA genehmigt: „Gleichwohl hält die Planfeststellungsbehörde den Aufwand für die Herstellung eines barrierefreien Provisoriums zur bauzeitlichen Bahnquerung angesichts des relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern für unverhältnismäßig.“ (EBA, 2017: Planfeststellungsbeschluss „Dresdner Bahn“, PFA 1, S.160).
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Zugang zur S-Bahn und zu den Gebieten der jeweils anderen Bahnseite während der Bauzeit wird durch die bauzeitliche Planung gewährleistet. So ermöglicht die Buslinie 277 (z.T. im 10-Minuten-Takt) mit Halt am S-Bahnhof Buckower Chaussee eine barrierefreie Umfahrung des geschlossenen Bahnübergangs Säntisstraße innerhalb von rd. sieben Minuten.“
Die bauzeitliche Barrierefreiheit ist demnach durch den Bahnübergang Buckower Chaussee und die Buslinie 277 gegeben.
Frage 6:
Inwiefern war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit welchen Abteilungen und Ämtern beteiligt?
3
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Das Stadtentwicklungsamt koordiniert die bezirklichen Stellungnahmen der Fachdienststellen und nimmt selbst zu den städtebaulichen Belangen Stellung. U. a. wurde der Fachbereich Straßen einbezogen.
Eine erste Information der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgte durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. Seit 2011 bestehen regelmäßige Kontakte zwischen Landes- und Bezirksebene.“
Frage 7:
Welche Position hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungs-möglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die fehlende Barrierefreiheit der Fußgängerbrücke wurde in der Stellungnahme zur 6. Planänderung seitens des Bezirkes festgestellt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg hat sich fortwährend für Barrierefreiheit auch während der gesamten Planungsphase eingesetzt. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Landesebene.“
Frage 8:
Was hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Sicherstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit ist nicht Aufgabe des Bezirkes sondern des Vorhabenträgers der Maßnahme, der DB AG.“
Frage 9:
Was hält das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat sich mit der Drucksache Nr. 0619/XX „Eine anwohnerfreundliche Querungsmöglichkeit für die Säntisstraße“ positioniert und damit den Wunsch nach einer entsprechenden Verbesserung zum Ausdruck gebracht.
Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seinem Offenen Brief vom 12.04.2018 gefordert: „Eine zumutbare barrierefreie Querung
4
an der Säntisstraße ist … unverzüglich einzurichten.“ Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk vertritt die gleiche Auffassung.“
Frage 10:
Trifft es zu, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg lediglich eine ausreichende Beleuchtung für die Fußgängerbrücke gefordert, eine Barrierefreiheit hingegen nicht als notwendig erachtet hat?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Einwendung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg vom 29.04.2016 enthielt keine Forderung zur Herstellung einer barrierefreien Lösung. Gegenüber der ursprünglich geplanten Schließung des Bahnübergangs ohne bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde die Aufrechterhaltung der Querungsmöglichkeit während der Bauzeit durch die Fußgängerbrücke positiv gesehen.“
Berlin, den 08.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wann und mit welchem Ergebnis fanden im betroffenen Gebiet #Bedarfsermittlungen für den öffentlichen
Nahverkehr mit Schwerpunkt #Straßenbahnplanung statt?
Antwort zu 1:
Für die Verlängerung der Straßenbahn über den #Hauptbahnhof hinaus bis zum U-Bahnhof #Turmstraße wurden unter anderem auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans
Verkehr, den der Senat im März 2011 beschlossen hat, die notwendigen fachlichen
Voruntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen wurden im Jahr 2015
abgeschlossen und kamen zum Ergebnis, dass die Straßenbahn das am besten geeignete
Verkehrsmittel für eine Verbesserung des öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im
Planungskorridor ist und die Maßnahme wirtschaftlich ist.
Für die weitere Verlängerung vom U-Bahnhof Turmstraße bis U-Bahnhof Mierendorffplatz
bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide werden derzeit die notwendigen fachlichen
Voruntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen,
allerdings wurde bereits die Straßenbahn als das am besten geeignete Verkehrsmittel für
eine Verbesserung des ÖPNV im Planungskorridor nachgewiesen.
2
Frage 2
Auf welchen Wegen sind die anliegende Wohnbevölkerung und die betroffenen Geschäftsleute über die Info-
Veranstaltungen der Senatsverwaltung im Oktober und November 2017 informiert worden?
Antwort zu 2:
Zu der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von §25 VwVfG am 17. Oktober 2017
wurde im Rahmen der Voruntersuchungen für die Straßenbahnverlängerung vom UBahnhof
Turmstraße bis U-Bahnhof Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof
Jungfernheide eine Dialogveranstaltung durchgeführt.
Für die Einladung wurden verschiedene Kommunikationskanäle genutzt, um die
größtmögliche Zahl an Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Die Einladung zu dieser
Veranstaltung erfolgte im Einzelnen durch
das Amtsblatt Nr. 42 vom 29. September 2017,
Einladung auf dem Internetauftritt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und dem Internetauftritt mein.berlin.de
Veröffentlichung in der Stadtteilzeitung „ecke turmstraße“,
Plakat-Aushänge im Plangebiet,
Verteilung von Einladungskarten an öffentlichen Orten (z.B. Rathaus Tiergarten,
Bibliotheken, Nachbarschaftstreffpunkte u.ä.),
Informationsveranstaltung und Abstimmung mit den Akteuren im
Untersuchungsgebiet am 5. Oktober 2017 sowie
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am 2.
Oktober 2017.
Insgesamt konnte durch die breit gestreute Einladung eine umfassende Mobilisierung
erreicht werden.
Zur Straßenbahnverlängerung über den Hauptbahnhof hinaus zum U-Bahnhof Turmstraße
teilt die BVG hierzu mit:
„Die BVG hat am 15.11.2017 eine Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die
abgeschlossene Planung für den Neubaustreckenteil von Hauptbahnhof bis U-Bahnhof
Turmstraße vorgestellt wurde, der Gegenstand des im November 2017 eingeleiteten
Planfeststellungsverfahrens ist. Die Einladung zu der Veranstaltung erfolgte im
Einzugsgebiet der Neubaustrecke mittels ausgehängter Plakate an Haltestellen, in
Geschäften und Einrichtungen mit Publikumsverkehr, ausgelegten Flyern sowie
Promotionteams am U-Bahnhof Turmstraße.“
Frage 3:
Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben an den Veranstaltungen jeweils teilgenommen?
Antwort zu 3:
An der Dialogveranstaltung am 17. Oktober 2017 im Rahmen der Voruntersuchungen für
die Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof Turmstraße bis U-Bahnhof Mierendorffplatz
bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide haben rund 170 Bürgerinnen und Bürger
teilgenommen.
3
Zur Bürgerinformationsveranstaltung, welche von der BVG am 15. November 2017
durchgeführt wurde, teilt die BVG mit: „Am Informationstermin der BVG am 15.11.2017
nahmen rund 120 Personen teil.“
Frage 4:
Welche Erkenntnisse hat der Senat aus den Beiträgen der Anwesenden gewonnen?
Antwort zu 4:
Aus der Dialogveranstaltung vom 17. Oktober 2017 im Rahmen der Voruntersuchungen
für die Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof Turmstraße bis U-Bahnhof
Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide konnten wertvolle Hinweise für die
Bewertung einzelner Varianten der Streckenführung gewonnen werden. Diese werden im
Einzelnen auf dem Internetauftritt der Senatsverwaltung aufgeführt.
Zu der Bürgerinformationsveranstaltung, welche die BVG am 15. November 2017
durchgeführt hat, teil die BVG mit:
„Die Veranstaltung am 15.11.2017 verlief aus Sicht der BVG erfolgreich, da ein reges,
konstruktives Interesse der Öffentlichkeit zu erkennen war. Nach Vorstellung der
abgeschlossenen Planung konnten die Besucher ihre Fragen stellen. Der weit
überwiegende Teil der Besucher sprach sich für die Straßenbahnverlängerung aus und
befürwortete die Maßnahme. Einzelne Detailfragen bezogen sich u.a. auf
Fußgängerquerungen, Radwegführungen, auf das Haltestellendesign und auf
Baumstandorte.
Mit der Beantwortung wurde des Öfteren auf die Möglichkeit verwiesen, dass Betroffene
Einwände im Planfeststellungsverfahren vorbringen könnten, die im Rahmen des
Verfahrens formell beantwortet werden. Darüber hinaus wurden auch Themen aus
anderen Verkehrsräumen angesprochen, beispielsweise zum Verkehrsfluss in der
Invalidenstraße östlich des Hauptbahnhofs und zur Einbahnstraßenregelung in der
westlichen Turmstraße. Die wichtigste Erkenntnis des Abends war, dass die Öffentlichkeit
ein großes Interesse an den Planungen zeigt.“
Frage 5:
Hält der Senat diese Art von #Bürgerbeteiligung für ausreichend, um so einschneidende Eingriffe in die
örtliche #Nahverkehrsplanung vornehmen zu können?
Antwort zu 5:
Der Senat führt im Rahmen der Straßenbahn-Neubauvorhaben einen Beteiligungsprozess
durch, der weit über das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht.
Für die Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof Turmstraße bis U-Bahnhof
Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide sind die Bürgerinnen und Bürger
vor Ort erstmals bereits im Rahmen der Voruntersuchungen durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beteiligt worden. Dadurch konnte bereits bei der
Grundlagenermittlung mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und auch mit den späteren
Nutzerinnen und Nutzern sowie weiteren Akteuren im Gebiet in Kontakt getreten werden.
4
Dazu wurden bei den Voruntersuchungen Dialogveranstaltungen mit den Bürgerinnen und
Bürgern durchgeführt. Eine weitere Veranstaltung fand für die Straßenbahnverlängerung
über den Hauptbahnhof hinaus zum U-Bahnhof Turmstraße noch vor Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens statt bzw. ist für die Weiterführung vom U-Bahnhof
Turmstraße bis U-Bahnhof Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide
geplant. Neben einer Vor-Ort-Veranstaltung hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz eine Online-Beteiligung über mein.berlin.de und den Internetauftritt der
Senatsverwaltung durchgeführt, eine umfangreiche Auswertung der Stellungnahmen der
Bürgerinnen und Bürger vorgenommen und die Antworten dazu auf dem Internetauftritt
veröffentlicht.
Eine Beteiligung in dieser frühen Phase ermöglicht es, Anregungen noch ohne größere
Schwierigkeiten in die Planung aufzunehmen. Damit können sich die Qualität der Planung
und die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöhen und das Ergebnis
noch stärker als bisher auf die anliegende Bevökerung und die späteren Nutzerinnen und
Nutzer zugeschnitten werden.
Ebenfalls werden durch die Senatsverwatung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die
Unterlagen zur Planfeststellung im Internet veröffentlicht, so dass diese nicht nur im Hause
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sondern auch zeitlich flexibel
über das Internet abgerufen werden können.
Frage 6:
Welche Planungsabstimmungen hat es mit den betroffenen #BVVen der Bezirke Mitte und Charlottenburg-
Wilmersdorf einschließlich der dort zuständigen Fachausschüsse gegeben und wann erfolgten diese?
Antwort zu 6:
Die o.g. Bezirke wurden über die zuständige Verwaltungsbehörde, namentlich das
jeweilige Bezirksamt, welches in Angelegenheiten des Bezirks zuständig für die Vertretung
des Landes nach Art. 74 II Verfassung von Berlin sowie § 36 Bezirksverwaltungsgesetzes
ist, in die Planungen eingebunden und über alle Zwischenergebnisse der Planung
informiert.
Zu den Abstimmungsrunden zur Straßenbahnverlängerung vom Hauptbahnhof zum UBahnhof
Turmstraße, welche von der BVG durchgeführt wurden, teilt die BVG mit: „An den
Abstimmungsrunden zur Strecke Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße nahmen stets
Vertreter des Bezirks Mitte teil.“
Frage 7:
Wann plant der Senat die endgültigen Entscheidungen einschließlich der #Trassenführung der
Straßenbahnen zu treffen?
Antwort zu 7:
Die Verlängerung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße
befindet sich bereits im #Planfeststellungsverfahren. Eine Beschlussvorlage zur
Entscheidung über die weitere Verlängerung vom U-Bahnhof #Turmstraße bis U-Bahnhof #Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof #Jungfernheide ist für das Jahr 2018 vorgesehen.
5
Frage 8:
Wie wird der Senat die weiteren Schritte zur Einbindung der anliegenden Bürgerinnen und Bürger gestalten?
Antwort zu 8:
Für den Abschnitt von Hauptbahnhof bis U-Bahnhof Turmstraße wurden die
Planunterlagen öffentlich ausgelegt und jedem, dessen Belange durch den Plan berührt
werden, Gelegenheit gegeben, Einwendungen zu dem Verfahren vorzubringen. Die
erhaltenen Einwendungen werden derzeit bearbeitet und anschließend beantwortend
entschieden.
Zu der Verlängerung der Strecke über den U-Bahnhof Turmstraße hinaus bis zum UBahnhof
Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide wird zunächst eine
weitere Veranstaltung noch vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens stattfinden.
Nach Aufstellung der Planunterlagen werden auch diese öffentlich ausgelegt und die
Gelegenheit für Einwendungen gegeben.
Während der Bauphase ist bei beiden Vorhaben eine kontinuierliche #Bauinformation für
die Bürgerinnen und Bürger sowie weitere interessierte Akteure vor Ort geplant. Nach
Abschluss der Bauarbeiten wird über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme informiert.
Durch die bereits erfolgten und die weiterhin geplanten Schritte stellt der Senat sicher,
dass eine durchgängige Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in allen
Planungsphasen gegeben ist.
Berlin, den 27.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Bei seiner heutigen Sitzung in Göttingen beschäftigte sich der DBV-Bundesvorstand auch mit der weiter fortbestehenden Ungleichbehandlung des Verkehrsträgers Schiene in Deutschland.
Der #DBV fordert, die "#Schienenmaut" (#Nutzungsentgelte für das Schienennetz), die für jeden Zug zu zahlen sind, von den heutigen Voll- auf #Grenzkosten zu senken. So wird Bahnfahren und Gütertransport schlagartig um etwa 30 Prozent preiswerter – schätzt der DBV.
"Solange jeder Zug für jeden gefahrenen Kilometer eine Maut zahlen muss, Pkw, Lkw und #Fernbus nicht, gibt es keine #Gleichbehandlung der Verkehrsmittel. Deshalb muss der Schienenverkehr durch das Grenzkostenprinzip bei der Preisbildung entlastet werden." sagt Frank Petrovsky, Bundesvorstand Umweltschutz zu der einstimmig verabschiedeten DBV-Forderung von heute.
Der umweltfreundliche Schienenverkehr soll nach den Vorstellungen der Europäischen Union nur die Kosten tragen, die für ihn unmittelbar für jede Zugfahrt anfallen (Grenzkostenprinzip). Das hat die Europäische Union im sog. "4. Eisenbahnpaket" als Regelfall bei der Preisbildung vorgesehen. In Deutschland wird jedoch das Vollkostenprinzip angewandt, dass zu einer deutlichen Verteuerung des Schienenverkehrs führt.
Pressekontakt: Frank Petrovsky, Bundesvorstand Umweltschutz, Telefon 01 73 / 8 13 23 45
Das System der Grenz- und Vollkosten erklärt die DB AG kurz und verständlich auf Ihrernetseite hier.
Der Senat will das #U-Bahnnetz vergrößern. Geplant ist, neben dem bereits bekannten Ausbau der# U5, eine Verlängerung der Linien #U6, #U7 und #U8. Die BVG soll nun die einzelnen möglichen Projekte überprüfen und #Machbarkeitsstudien erstellen. Über die Pläne der parteilosen Verkehrssenatorin Regine Günther (für Grüne) hatte zuerst die Berliner Morgenpost berichtet.
Konkret soll die U6 – Richtung Alt-Tegel – bis zum #Flughafen#Tegel führen. Beziehungsweise zur „Urban Tech Republik“, so soll das Areal gemäß Nutzungskonzept nach der Schließung des Airport heißen. Ein Ausbau der U7 – Richtung Rudow – ist bis zum #S-Bahnhof #Schönefeld geplant. Die U8 – Richtung Wittenau – soll bis ins #Märkische Viertel, eine Station Senftenberger Ring ist denkbar, verlängert werden. Günthers Behörde prüfte auch die Verlängerungen der U7 Richtung #Spandau und eine Anbindung …
Damit alte U-Bahn-Züge möglichst schnell ersetzt werden können, will die #BVG neue Fahrzeuge bei #Stadler kaufen – ohne den Auftrag ausgeschrieben zu haben. Doch #Siemens hat dagegen geklagt. Am Freitag hat das #Kammergericht nun eine #Mediation beschlossen.
BVG und Siemens sollen sich im U-Bahn-Streit gütlich einigen. Das hat das Berliner Kammergericht am Freitag beschlossen. Bei diesem #Einigungsverfahren bekommen beide Seiten die Möglichkeit, selbst eine Lösung für ihr Problem zu entwickeln – unter der Leitung eines speziell ausgebildeten sogenannten #Güterichters.
Alte U-Bahn-Baureihe muss dringend ersetzt werden
Hintergrund ist der Streit um die in die Jahre gekommene #U-Bahn-Baureihe #F79. Die BVG benötigt dringend 80 neue Wagen dieses Typs, denn ab 2019 müssen die alten Züge von den Gleisen. Die BVG hatte die Wagen bei dem Schweizer Unternehmen Stadler für rund 115 Millionen Euro bestellt. Auf die eigentlich erforderliche europaweite Ausschreibung verzichtete die BVG – wegen der Dringlichkeit.
Siemens stellt "Notfallbeschaffung" der BVG in Frage
Manche Auseinandersetzungen von einst wirken aus heutiger Sicht unwirklich und lächerlich. Für damalige Zeitgenossen waren sie allerdings ein sehr ernstes Problem. Das trifft auch auf den #Bahnhof zu, der einst den Namen #Weißensee trug.
Kaum jemand ahnt heute, dass der Bahnhof #Greifswalder Straße noch vor 105 Jahren Bahnhof Weißensee hieß. Die preußische Eisenbahnverwaltung hatte es seinerzeit zum Prinzip erhoben, Bahnstationen immer nach dem nächstgelegenen Ort zu benennen. So kam es, dass beispielsweise Straußberg, damals mehrere Kilometer vom Bahnhof entfernt gelegen, dennoch Namensgeber eines Bahnhofs wurde. Und der Haltepunkt Pankow-Heinersdorf hieß so, weil er seinerzeit genau zwischen beiden Orten entstand. Folgerichtig bekam auf der Ringbahn die Station an der Chaussee nach Bernau den Namen Bahnhof Weißensee, weil dieser Ort in der Nachbarschaft lag. Der heutige Ortsteil Prenzlauer Berg war seinerzeit noch überwiegend Ackerland.
Der Bahnhof Weißensee erhielt im Februar 1875 seinen Namen, und von dieser Zeit an konnte sich das seinerzeit kleine Dorf mit der Ehre schmücken, eine Bahnstation „zu besitzen“. 1877 begann dann der Betrieb der Pferdebahn zwischen Weißensee und Alexanderplatz. Der Bahnhof Weißensee wurde zu einem vielfrequentierten Umsteigepunkt.
Pressedienst des DBV-Länderverbandes Nordostdeutschland vom 4. Mai 2018
Der Vorstand des Länderverbandes Nordostdeutschland ist fassungslos über die #Zunahme von #Zugausfällen und #Verspätungen im #S-Bahn und #Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg. Wo und wann findet ein Management dieser schlechten Qualität der DB Netz AG durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) statt? Die Politik scheint sich gleich ganz wegzuducken.
Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht Signal- und Weichenstörungen, Streckensperungen und scheinbar unkoordinierten Baumassnahmen den Fahrgästen das Leben schwer machen. Ausdrücklich ausgenommen sind bei unserer Kritik Notartzeinsätze etc. Wobei auch hier zu prüfen wäre, ob bei entsprechenden Einzelmaßnahmen auf Bahnsteigen der gesamte Durchgangsverkehr gestoppt werden muss! Denn betroffen sind zumeist gleichzeitig mehrere S-Bahn-Linien. Viele Fahrgäste haben uns in E-Mails von doppelt so langen Arbeitswegen berichtet.
Die "Krönung" der letzten Woche: in der vergangenen Woche sind kurzfristig viele Sonderzüge ausgefallen – unter anderem zur Baumblüte nach Werder (Havel) und an die Ostsee. Der Grund: es gab zu wenig Lokführer. "Ein absolutes Versagen" meint Conrad Anders, stellvertretender Landesvorsitzender. Immerhin gab es hier ein deutliches Zeichen des Unverständnisses durch die zuständige Ministerin Frau Schneider und viel Kritik in der Presse sowie von der Polizei.
wirksames Koordinieren aller Baumaßnahmen im Schiennetz und der Ersatzverkehre durch den VBB.
Erstattung eines anteiligen Geldbetrages für Stammkunden in den betroffenen Gebieten.
von allen Beteiligten jetzt schnellstmöglich im Sinne der Kunden zu handeln: bessere Betriebststabilität und funktionierende Rückfallebenen bei Personal und Fahrzeugen.