Bis Mitte Oktober 2018 erneuert die BVG die #Straßenbahngleise auf der #Seestraße zwischen Amrumer und Turiner Straße. Das wird ein gutes Stück Arbeit. In Zahlen: 3.800 Meter Schiene und ca. 2.400 Schwellen werden ausgetauscht, für den Gestaltung als sogenanntes „grünes“ Neues Berliner Straßenbahngleis rund 4.500 Quadratmeter Rasenfläche hergestellt.
Die Vorbereitungen für die Arbeiten laufen bereits seit dem 25. April. Unter anderem werden im Bereich der #Turiner Straße provisorische #Endhaltestellen geschaffen. Ab Montag, den 7. Mai, gibt es nun auch baubedingte Änderungen auf den Linien #M13 und #50. In drei Phasen muss der Straßenbahnverkehr jeweils unterbrochen werden.
Bis Betriebsbeginn am Dienstag, den 22. Mai fahren die Züge der M13 bzw. 50 ab Revaler Straße bzw. Guyotstraße bis Björnsonstraße. Auf dem Abschnitt zwischen Björnsonstraße und Virchow-Klinikum sind barrierefreie Ersatzbusse im Einsatz.
Nachdem die notwendigen Bauweichen eingebaut wurden, können die Züge in der direkt anschließenden, zweiten Bauphase bis Betriebsbeginn am Montag, den 17. September die provisorischen Endhaltestellen nutzen. Die Ersatzbusse bedienen dann den Abschnitt von U Seestraße/Turiner Straße zum Virchow-Klinikum. Zusätzlich wird die Buslinie 106 zur neuen Endstelle U Seestraße/Turiner Straße verlängert, um den Umstieg zu erleichtern.
Ab dem 17. September und bis Betriebsbeginn am 1. Oktober werden die Bauweichen wieder ausgebaut. Die Züge und Busse fahren wie in der ersten Bauphase. Auch die provisorischen Haltestellen werden dann zurückgebaut. Bis Mitte Oktober schließlich laufen Restarbeiten, von denen der Straßenbahnbetrieb nicht betroffen ist.
Frage 1:
Ab wann gilt die #LKW-Maut auf allen #Bundesstraßen?
Antwort zu 1:
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI) zufolge sollen ab dem 1. Juli 2018 alle rund 40.000 km #Bundesstraßen #mautpflichtig für Lkw werden. Das entsprechende Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 564) ist am 31. März 2017 in Kraft getreten. Nach Auskunft des BMVI laufen zu dieser Mautausweitung derzeit die organisatorischen und technischen Vorarbeiten. Soweit es auf Grund eines technischen oder rechtlichen Grundes im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Erhebung der Maut erforderlich ist, kann das BMVI gemäß § 13a BFStrMG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den für den 1. Juli 2018 geplanten Mautbeginn verschieben.
Frage 2:
Trifft dies auch auf die Bundesstraßen in der Baulast des Landes Berlin zu?
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 3:
Gibt es Ausnahmen bzw. Unterschiede in Bezug auf die LKW-Maut zwischen Bundesstraßen in der Baulast Berlins und denen des Bundes?
2
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Wenn zu 2. ja, erhält das Land Berlin oder der Bund die Einnahmen aus der LKW-Maut für die Benutzung Berliner Bundesstraßen oder werden die Einnahmen aufgeteilt?
Antwort zu 4:
Gemäß § 11 Absatz 1 BFStrMG wird das Mautaufkommen vollständig im Bundeshaushalt vereinnahmt. Die Anteile anderer Träger der Straßenbaulast als der des Bundes werden gemäß § 11 Absatz 3 Satz 3 BFStrMG über den Bundeshaushalt zugewiesen.
Frage 5:
Wenn die Einnahmen aufgeteilt werden, nach welchen Kriterien werden die Mautgebühren aufgeteilt?
Antwort zu 5:
Den Trägern der Straßenbaulast einer mautpflichtigen Straße oder eines Abschnittes einer mautpflichtigen Straße steht gemäß § 11 Absatz 3 Satz 1 BFStrMG das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken angefallene Mautaufkommen nach anteiliger Berücksichtigung der Abzüge der Kosten für das Mautsystem, die Mautkontrollen und die Mautharmonisierung nach § 11 Absatz 1 und 2 BFStrMG zu.
Frage 6:
Wenn Berlin Einnahmen erhält, in welche Höhe werden diese Einnahmen erwartet?
Antwort zu 6:
Die Höhe der Einnahmen aus der Lkw-Maut auf Bundesstraßen, die sich in der Baulast des Landes Berlin befinden und die künftig gemäß § 11 Absatz 3 Satz 3 BFStrMG über den Bundeshaushalt dem Land Berlin zugewiesen werden, ist derzeit noch nicht abschätzbar.
Nach § 11 Abs. 3 des Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) besteht für diese Mittel eine Zweckbindung für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen.
Berlin, den 02.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Unter dem etwa 2 km langen #Bahndamm zwischen Karower Kreuz und dem Bahnhof #Blankenburg existieren
zwei Möglichkeiten der Unterquerung für den Auto- und Fahrradverkehr. Die Bauarbeiten an der einzigen
Brücke vor dem Bahnhof Blankenburg auf Höhe der #Röhnstraße sind im Verzug. Wann soll die Brücke
wieder für alle Verkehrsteilnehmer passierbar sein?
Antwort zu 1:
Seit dem 29.03.2018 ist eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer gegeben.
Derzeit werden Rest- bzw. Komplettierungsarbeiten ausgeführt. Die Verkehrsfreigabe
auch für den Kfz-Verkehr wird voraussichtlich bis 30.05.2018 erfolgen.
Frage 2:
Welche Gründe hat der Verzug der Bauarbeiten?
Antwort zu 2:
Der gestörte Bauablauf des Bahnbauvorhabens am #Karower Kreuz ist im Wesentlichen
auf die nicht genügende personelle und maschinelle Ressourcenausstattung der
2
bauausführenden Firma und erforderliche Projektänderungen auf Grund nicht bekannter
oder im Baufeld befindlicher Bestandskabel zurückzuführen. Alle anderen Arbeiten
verlaufen planmäßig.
Frage 3:
Welche weiteren Baumaßnahmen sind an Brücken oder Unterführungen in der Nähe des Karower Kreuzes
geplant bzw. befinden sich derzeit in Bearbeitung?
Antwort zu 3:
Nördlich des Karower Kreuzes laufen bereits Arbeiten an der Eisenbahnüberführung #Schräger Weg. An der Eisenbahnüberführung #Pankgrafenstraße finden derzeit
vorbereitende Maßnahmen zur Umverlegung von Leitungen statt. Diese sollen bis
Sommer beendet sein.
Anschließend beginnen Arbeiten an der Eisenbahnüberführung #Danewend (Einbau von
Hilfsbrücken). Die Arbeiten werden so getaktet, dass es keine zeitgleiche Sperrung der
drei Straßen geben wird.
Frage 4:
Seit Oktober 2017 erfolgte keine Information der Anwohner über die laufenden sowie geplanten Bauarbeiten.
Wann wird es seitens des Senats oder der Deutschen Bahn AG weitere Informationen für die Anwohner
geben?
Antwort zu 4:
Die Aussage, dass seit Oktober 2017 keine Informationen über den Fortgang der Arbeiten
gegeben wurden, ist nicht richtig.
Die DB AG hat in diversen Printmedien (z. B. Märkische Oderzeitung, Berliner
Morgenpost) mehrfach über die anzupassenden Abläufe informiert. Darüber hinaus sind
aktuelle Informationen jederzeit im Bauinfopool der DB AG abrufbar
(https://bauprojekte.deutschebahn.com/berlin-bb). Hier besteht auch die Möglichkeit, die
Informations-E-Mail zu abonnieren.
Aktuell wurde wieder in den Printmedien zu einem #Bürgerdialog eingeladen. Diese
Veranstaltung fand am 24.04.2018 in Berlin-Buch statt. Dies ist im Übrigen Bestandteil
eines mit Bürgervertretern abgestimmten Kommunikationskonzeptes.
Berlin, den 27.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
In welchem Zeitraum und zu welchen Kosten wird im U-Bhf. #Kaiserdamm ein Fahrstuhl eingebaut?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Infolge zweier Bahnsteige müssen am Standort Kaiserdamm zwei Aufzüge nacheinander gebaut werden. Der Baustart des ersten Aufzugs mit einer Bauzeit von ca. einem Jahr kann nach Vorliegen der beantragten Plangenehmigung voraussichtlich im Jahr 2019 erfolgen. Voraussichtlich in 2020 wird mit dem Bau des 2. Aufzuges begonnen. Die Kosten für die beiden Aufzüge belaufen sich auf ca. 2,8 Mio. EUR.“
Frage 2:
Wo soll sich der Ausgang für diesen #Fahrstuhl befinden?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der endgültige #Aufzugsstandort wird im Rahmen des laufenden Plangenehmigungs-verfahrens festgelegt. Aufgrund der bautechnischen Randbedingungen (einfache Tiefenlage, seitliche Verteilerhalle vorhanden) sowie im Hinblick auf die Umsteige-beziehung zur #S-Bahn stellt sich ein Standort an der östlichen Zugangsanlage auf beiden Gehwegen als Vorzugsvariante dar.“
Frage 3:
Inwieweit sind die Bedürfnisse der Nutzer und Nutzerinnen des Zentralen Omnibus Bahnhofs (#ZOB) dabei mitgedacht worden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aufgrund der bautechnischen Probleme am westlichen Verteilergeschoss (zu geringe Deckenhöhe, Einschränkung von Fluchtwegen) ist diese Variante gegenüber der unter Antwort zu 2 beschriebenen Vorzugsvariante deutlich im Nachteil. Der etwas längeren Zuwegung zum ZOB stehen kürzere Umsteigewege zur S-Bahn gegenüber.“
Frage 4:
Inwieweit wäre eine bessere Anbindung an den ZOB denkbar und ggf. warum ist eine bessere Anbindung an den ZOB nicht machbar bzw. mit welchen Mehrkosten wäre eine bessere Anbindung denkbar?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der ZOB ist mit den heute vorhandenen Zugangsanlagen, u.a. mit einer Fahrtreppe, gut an die U-Bahn angeschlossen. Aufgrund des hohen baulichen Aufwandes, der nach heutiger Abschätzung bei ca. 4 Mio. EUR liegen wird, ist der Bau einer zusätzlichen doppelten Aufzugsanlage am westlichen Bahnsteigende wirtschaftlich nicht zu recht-fertigen. Der um ca. 80 m längere Fußweg zum Standort am östlichen Bahnhofszugang wird für vertretbar gehalten.“
Der Senat folgt aus fachlicher Sicht dieser Argumentation und unterstützt die Vorzugs-variante der BVG.
Berlin, den 27.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wann wurden die #Schlaglöcher entdeckt?
Antwort zu 1:
Die #Schäden wurden am 12.04.2018 gegen 05:30 Uhr durch Mitarbeiter der #Autobahnmeisterei, die nach einem nächtlichen Einsatz an anderen Örtlichkeiten auf der Bundesautobahn zur Autobahnmeisterei Charlottenburg zurückfuhren, in Form von erheblichen #Aufwölbungen des Fahrbahnbelages festgestellt.
Frage 2:
Warum konnten die Schlaglöcher nicht nachts repariert werden?
Antwort zu 2:
Da es sich um akute Gefahrenstellen handelte, musste der Bereich unverzüglich voll gesperrt werden. Eine Beseitigung erst in der nächsten Nacht bzw. in der verkehrsarmen Zeit zwischen 22:00 und 05:00 hätte zu Unfällen führen können und war aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. Um den Verkehr schnellstmöglich wieder freizugeben, musste eine umgehende Fahrbahninstandsetzung veranlasst werden.
2
Frage 3:
Wie oft werden die Fahrbahnen an diesem Nadelöhr des Berliner Verkehrs überprüft?
Antwort zu 3:
Die Kontrolle dieses Streckenabschnittes erfolgt durch die Autobahnmeisterei regelmäßig täglich wochentags. Dies wird ergänzt durch ohnehin dort fahrende Fahrzeuge der Autobahnpolizei, welche auch nachts und am Wochenende sowie an Feiertagen die Strecken befahren.
Frage 4:
Welche polizeilichen Maßnahmen wurden zur Verkehrslenkung ergriffen?
Frage 5:
Wie viele Beamte wurden an welchen Stellen eingesetzt, um den Umleitungsverkehr zu fördern?
Antwort zu 4 und 5:
Die Überleitungsfahrbahn ist durch einen Einsatzwagen der Autobahnpolizei gesperrt worden. Der von der A 115 (AVUS) aus Richtung Süd kommende Fahrzeugverkehr wurde über die Halenseestraße abgeleitet.
Zur Aufstellung des benötigten Teerkochers an der Schadensstelle war es erforderlich, im Einmündungsbereich der Überleitungsfahrbahn auf die A 100 auch deren rechten Fahrstreifen in Richtung Nord zu sperren. Aufgrund der straßenverkehrsbehördlich bereits seit 2015 angeordneten verkehrlichen Kompensationsmaßnahmen zum Brückenschutz zwischen Rathenauplatz und Rudolf-Wissell-Brücke dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse im besagten Bereich ausschließlich den rechten Fahrstreifen befahren.
Ist dies z. B. wegen einer Gefahrenstelle nicht möglich, müssen solche Fahrzeuge zwingend an der letzten Ausfahrt davor abgeleitet werden. Vor diesem Hintergrund haben die Dienstkräfte der Autobahnpolizei den schweren Lkw-Verkehr an der Anschlussstelle Halensee von der A 100 abgeleitet. Um die Auswirkungen auf den Individualverkehr auf das unumgängliche Maß zu beschränken, wurde auf eine Totalsperrung verzichtet. Im unmittelbaren Nahbereich der Autobahn ist polizeiliche Verkehrsaufklärung betrieben worden. Zusätzlich zu den beiden eingesetzten Einsatzwagen der Autobahnpolizei mit insgesamt vier Dienstkräften standen keine weiteren personellen Ressourcen für darüber hinausgehende Regelungs- und Lenkungsmaßnahmen zur Verfügung.
Alle Sperrmaßnahmen konnten gegen 14:30 Uhr aufgehoben werden. Über den gesamten Einsatzzeitraum wurden Verkehrswarnmeldungen polizeilich veranlasst und ständig aktualisiert.
Frage 6:
Welche Maßnahmen hat die VLB ergriffen, z.B. Ampelsteuerung?
3
Antwort zu 6:
Innerhalb der kurzen Zeit zwischen Feststellung des Schadens bis zur Instandsetzung waren keine Maßnahmen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) (zum Beispiel Anpassung der Schaltzeiten von Lichtsignalanlagen) möglich.
Frage 7:
Welche Grundsatzmaßnahmen sind vorgesehen, um bei den immer wieder auftretenden Störungen auf der A100 die Umfahrungsstrecken flüssig zu halten?
Antwort zu 7:
Die Hauptverkehrsstrecken innerhalb der Stadt stoßen regelmäßig an ihre Kapazitätsgrenzen. Kleinste Unregelmäßigkeiten auf den Strecken der Bundesautobahn führen zu Störungen, die sich sofort auch auf die Ausweichstrecken auswirken. Individuelle Programme, welche die Umfahrungsstrecken im ebenfalls stark belasteten Stadtstraßennetz priorisieren, sind für die Vielzahl von möglichen Störungen nicht wirkungsvoll möglich.
Berlin, den 02.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
wiedergegeben.
1. Wie viele #Straßenbahnfahrer*innen sind bei der BVG (bitte immer inklusive der #BT) seit 2010 pro
Jahr angestellt?
a) Wie viele davon sind in Vollzeit beschäftigt?
b) Wie viele davon sind in Teilzeit beschäftigt?
c) Wie viele davon stehen längerfristig für den Fahrdienst nicht zur Verfügung? (beispielsweise
durch Elternzeit, Krankheiten, etc.)
d) Wie viele davon sind als Kombifahrer*innen angestellt?
e) Wie viele davon gehen einer zweiten Tätigkeit nach?
f) Wie viele Kündigungen werden seitens der Straßenbahnfahrer*innen gestellt?
g) g) Wie hoch war das Durchschnittsalter jährlich?
Zu 1.: Die Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Zu a) bis g): Im Durchschnitt lag die Teilzeitquote in den letzten Jahren bei rund 20
Prozent. In den letzten Jahren waren durchschnittlich 20 – 25 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (MA) ohne Bezahlung auf Grund von Langzeiterkrankungen oder Elternzeit.
[Köpfe] 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
Straßenbahn 959 960 948 952 947 986 1.069 1.142
– 2 –
Aktuell gibt es keine angestellten Kombifahrerinnen bzw. Kombifahrer bei der #Straßenbahn.
Es gibt momentan aber rund 20 MA, die eine Fahrerlaubnis Bus haben und
ihre Berechtigung regelmäßig aufrechterhalten. Die Anzahl der MA mit einer Nebenabrede
zur Wahrnehmung einer zweiten Tätigkeit liegt stabil bei rund 10.
Im Zeitraum 2010 – 2017 haben 28 MA gekündigt. Der Altersdurchschnitt ist in den
letzten Jahren stabil bei 46 Jahren.
2. Wie viele Personen, die nicht hauptsächlich als Straßenbahnfahrer*innen angestellt sind besitzen
eine Betriebsfahrberechtigung für die Straßenbahn?
a) Wie viele davon sind Kombifahrer*innen Bus?
b) Wie viele davon sind Kombifahrer*innen U-Bahn?
c) Wie viele davon sind in der Verwaltung tätig?
d) Wie viele davon sind in der Werkstatt tätig?
Zu 2 a) – d): Die Gesamtanzahl an Personen mit einer Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung
liegt bei 1.390. Davon sind entsprechend Frage 1 1.147 Fahrpersonale.
Die Anzahl der #Werkstattpersonale mit einer Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung
beträgt 84. Die Differenz daraus sind sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der BVG.
3. Wie viele Dienste und Arbeitsstunden wurden von diesen Arbeitskräften im Bereich Straßenbahn
pro Jahr seit 2010 übernommen? (bitte für a)-d) getrennt angeben)
Zu 3.: Die Aufschlüsselung ist mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, bzw.
ohnehin nicht mehr bis 2010 zurück möglich. Soweit es die MA aus dem Service der
Straßenbahn betrifft, haben diese Fahrdienstleistungen in Höhe von rund 10.000
Stunden erbracht.
4. Vernachlässigen diese Personen ihre eigentliche Arbeit, weil nicht genügend Straßenbahnfahrer*
innen zur Verfügung stehen?
Zu 4.: Die Steuerung des Einsatzes von Beschäftigten der BVG liegt bei den Fachbereichen
und erfolgt grundsätzlich unter Beachtung der Aufgaben und Verantwortungen.
Dazu gehören die Priorisierung von Aufgaben und die Einsatzsteuerung nach
gesamtunternehmerischen Notwendigkeiten.
5. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen hat die BVG seit 2010 pro Jahr eingestellt?
a) Wie viele davon wurden ausgebildet?
b) Wie viele davon sind Quereinsteiger?
c) Wie viele dieser Personen arbeiten nicht mehr als Straßenbahnfahrer*innen und was sind die
Gründe dafür?
Zu 5.: Die Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Zu a) – c): Alle neueingestellten Straßenbahnfahrerinnen bzw. Straßenbahnfahrer
müssen ihre Ausbildung bei der BVG machen, um eine Fahrberechtigung zu erwerben.
Die BVG erfasst laufend lediglich die Gesamtzahlen zu Abgängen von Straßenbahnfahrerinnen
bzw. Straßenbahnfahrern.
6. Wie viele Personen haben seit 2010 pro Jahr die Ausbildung/Weiterbildung abgebrochen und was
[Köpfe] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Straßenbahn 7 5 16 9 43 129 141 129
– 3 –
waren die Gründe dafür?
Zu 6.: In den jahresübergreifenden Lehrgängen beenden rund 40 Prozent aller Auszubildenden
zur Straßenbahnfahrerin bzw. zum Straßenbahnfahrer die Ausbildung
nicht. Der überwiegende Teil davon besteht die theoretische oder praktische Prüfung
nicht.
7. Wie viele Fahrschullehrer*innen sind seit 2010 jährlich bei der BVG im Bereich Straßenbahn angestellt?
Zu 7.: Die Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
8. Reichen die Kapazitäten der Fahrschule aus, um den zukünftigen Mehrbedarf durch Rentenabgängen
und Streckenerweiterungen sicherstellen zu können?
Zu 8.: Die Mittelfristplanung 2019 – 2022 beinhaltet eine stabile Ausbildungskapazität.
Diese wird im jährlichen Planungsprozess überprüft und ggf. angepasst.
9. Wie viele Dienste sind seit 2010 an einem normalen Werktag zu besetzen? Wie viele werden es
inklusive der angestrebten Streckenerweiterungen und Mehrleistungspakete bis zum Ende der Legislaturperiode
sein?
Zu 9.: Für das aktuelle Jahr liegt der Durchschnitt an einem Werktag bei rund 620
Diensten, wobei das Minimum bei 607 Diensten liegt und das Maximum bei 638
Diensten. Die Anzahl der Dienste ist bedingt durch Baustellen und Umleitungsverkehr
größeren Schwankungen unterworfen.
10. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen sind seit 2010 pro Jahr in Rente gegangen?
Zu 10.: Die Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
11. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen sind seit 2010 nach ihrem eigentlichen Renteneintritt weiterhin
als Teilzeit oder Vollzeitkräfte angestellt?
Zu 11.: In den Jahren 2016 und 2017 sind jeweils 5 MA (Mitarbeitende) nach ihrem
Renteneintritt weiter tätig gewesen.
12. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen werden innerhalb der nächsten 5 Jahre in Rente gehen?
Zu 12.: In den nächsten 5 Jahren werden rund 50 Fahrpersonale altersbedingt
austreten.
13. Welcher prozentuale Krankenstand fließt seit 2010 jährlich in die Berechnung des Personalbedarfs
Straßenbahn ein?
Zu 13.: Der Krankenstand wird differenziert berücksichtigt und rollierend überprüft. In
den letzten Jahren lag er zwischen 4 Prozent und 9 Prozent bezogen auf unterschiedliche
Fahrergruppen.
14. Wie hoch ist der reale jährliche Krankenstand im Bereich Straßenbahn seit 2010?
[Köpfe] 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
Straßenbahn 10 9 10 10 11 16 19 18
[Köpfe] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Straßenbahn 6 3 5 13 6
– 4 –
Zu 14.: Der reale Krankenstand betrug in den Jahren ab 2010 rund 5 Prozent und bis
zu 10 Prozent bezogen auf unterschiedliche Fahrergruppen.
15. Wie hoch sind die Überstunden seit 2010 pro Jahr und pro Straßenbahnfahrer*innen?
Zu 15.: Seit 2010 liegt der Überstundenanteil im Durchschnitt stabil bei rund 2 Prozent.
16. Wie viele Dienste konnten seit 2010 pro Jahr nicht besetzt werden, weil keine Straßenbahnfahrer*
innen zur Verfügung standen?
Zu 16.: Eine Statistik hierzu liegt nicht vor. Ausfälle werden im Rahmen der Abrechnung
zum Verkehrsvertrag als Zuverlässigkeit bewertet oder als ausgefallene Leistungskilometer
erfasst.
17. Wie viele Straßenbahnfahrer*innen gehen arbeiten, obwohl diese eigentlich frei haben?
Zu 17.: Grundsätzlich kann jede Straßenbahnfahrerin bzw. jeder Straßenbahnfahrer
im Rahmen der geltenden Arbeitszeitregelungen zusätzliche Dienste übernehmen.
Eine statistische Erfassung erfolgt nicht.
18. Wie oft werden die Straßenbahnfahrer*innen angefragt, ob sie einen Dienst auf frei übernehmen
würden?
Zu 18.: Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung.
Berlin, den 2. Mai 2018
In Vertretung
Henner B u n d e
…………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
Gewalttaten, Diebstähle, Drogenhandel: Die #Warschauer Brücke, Ausgangspunkt der Friedrichshainer Partymeile, ist ein Kriminalitätsschwerpunkt. Mittendrin liegt der #S-Bahnhof Warschauer Straße – auch dort wird der Aufenthalt als unangenehm empfunden.
Jetzt hat die Deutsche Bahn (#DB) reagiert. Damit sich die Fahrgäste sicherer fühlen, setzt DB #Sicherheit von 20.30 Uhr bis 6.30 Uhr eine zusätzliche #Streife ein, die sich auf den S-Bahnhof konzentriert. Für Sven Heinemann (SPD) ist das eine „echte Verbesserung“.
Seit dem 1. Mai ist die zusätzliche Streife im Einsatz, teilte eine Bahnsprecherin mit. Bereits am 1. April hat DB Sicherheit im Bahnhof Alexanderplatz, der an einem weiterem Kriminalitätsschwerpunkt liegt, das Personal aufgestockt. Dort sind rund um die Uhr zusätzliche Sicherheitskräfte im Einsatz, teilte die Bahn mit.
Mobile Wache im Gespräch
„Die DB kann kein Interesse daran haben, dass sich ihre Fahrgäste unsicher fühlen“, so Sven Heinemann. Der Abgeordnete, dessen Wahlkreis in Friedrichshain liegt, begrüßte das Konzept für den S-Bahnhof Warschauer Straße, das einen Präsenzdienst vorsieht.
Die Doppelstreife ist auf Wunsch des Bahnhofsmanagements an allen Tagen im Einsatz, vorerst bis Jahresende. „Eine eigene Streife nur für diesen Bahnhof gab es bis zum 1. Mai nicht. Bisher wurde der Bahnstation lediglich temporär bestreift“, berichtete Heinemann.
Das Gründungs-Motto: Raus aus dem Auto, hinein in den Bus. Das ehemalige Startup #Flixbus scheint diesem Ziel immer näher zu kommen: Fünf Jahre nach Markteintritt beherrschen die grünen Busse Deutschlands Straßen, das europäische Geflecht wird immer dichter – und der erste Schritt nach Amerika ist getan.
Ein Büro auf zehn Quadratmetern, vier Laptops und ein Telefon: Das ist der Gründungsmythos von Jochen Engert, Daniel Krauss und André Schwämmlein. Zu der Zeit nutzten mehrheitlich Senioren Busse für ihre Kaffeefahrten. Der Rest fuhr mit Auto oder Bahn, wenn man zum Beispiel von Berlin nach München wollte.
Das ist nun sieben Jahre her – seitdem revolutionierten die drei Philanthropen mit ihrer Vision von der „smarten und grünen Mobilität für alle“ den #Fernverkehr. Die mit WLAN ausgerüsteten Flixbusse sind mit ihrer typisch grünen Farbe nicht mehr aus dem deutschen Straßenbild wegzudenken. Das Erfolgsrezept: Eine Kombination aus Technologie-Startup, Internetunternehmen und klassischem Verkehrsbetrieb. Mit dem Wegfall des #Bahnmonopols konnte sich die Marke Flixbus selbst gegen Großkonzerne durchsetzen – und das nicht nur in Europa: Täglich fahren die grünen Busse rund 1400 Orte in 27 Ländern an, mit insgesamt 250 000 Verbindungen.
Die neue #Rudolf-Wissell-Brücke werde aus zwei nebeneinander verlaufenden Brücken bestehen, teilte die Senatsverwaltung mit.
Berlin. Aus eins mach zwei: Unter diesem Motto will der Berliner Senat eines der größten und kompliziertesten #Straßenbauprojekte der Stadt, den #Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke, angehen. Die mit 926 Metern längste Straßenbrücke Berlins gilt seit Langem als marode und dringend erneuerungsbedürftig. Bislang war aber unklar, wie das zwischen 1958 und 1961 als Teil der Stadtautobahn errichtete Bauwerk ersetzt werden kann, ohne für ein Verkehrschaos in der Stadt zu sorgen.
Nun hofft der Senat, eine Lösung für das drängende Problem gefunden zu haben. Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) und die mit dem Vorhaben beauftragte Bundesbaugesellschaft Deges stellten am Donnerstag das Ergebnis eines europaweiten Ideenwettbewerbs für das ambitionierte Bauprojekt vor. Der Sieger-entwurf soll dabei Grundlage für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren sein, das auch die Erneuerung des gleichfalls maroden #Autobahndreiecks#Charlottenburg (Übergang von der #A100 auf die #A111) einschließt.
Zum Auftakt der öffentlichen „#VBB im Dialog“-Fachkonferenzen wurden heute in Neuruppin die wesentlichen Änderungen zum #Fahrplanwechsel im Dezember 2019 in der Region #Prignitz-Oberhavel vorgestellt. Im Mittelpunkt stand der Austausch zu den Themen #Landesnahverkehrsplan, Infrastrukturprojekt #i2030 sowie der künftigen Kompetenzstelle Bahnhof. Vorgestellt wurde auch der autonome Kleinbus in Ostprignitz-Ruppin. Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) und Landrat Ralf Reinhardt eröffneten die Veranstaltung.
Schienenfahrplan 2019/2020
Im nächsten Fahrplanjahr gibt es im Schienennahverkehr der Region einige Angebotsverbesserungen. So werden auf der Strecke des Regionalexpress #RE2 (Wismar – Wittenberge – Berlin – Cottbus) in der Hauptverkehrszeit zwischen Nauen und Berlin zusätzliche Züge eingesetzt. Auf der Regionalexpresslinie #RE6 (Wittenberge – Neuruppin – Berlin) fahren künftig alle Züge von bzw. nach Berlin-#Gesundbrunnen. Während der Landesgartenschau in #Wittstock/Dosse, die vom 18. April bis 6. Oktober 2019 stattfindet, wird das Zugangebot deutlich ausgeweitet. Die Regionalbahnlinie #RB12 (Templin Stadt – Oranienburg – Berlin Ostkreuz) fährt ab September 2018 wieder durchgehend zwischen Löwenberg und Oranienburg.
Auch im neuen Fahrplan wird der Schienenverkehr von Bauarbeiten beeinträchtigt sein. Durch die Weiterführung der Ausbaumaßnahmen auf der Strecke Berlin – Rostock ist der Abschnitt zwischen Löwenberg und Gransee vom 8. April bis 6.September 2019 nur eingleisig befahrbar sein. Da sich die Züge der Regionalexpresslinie #RE5 in diesem Bereich begegnen, sind geringfügige Anpassungen am Fahrplan der RE5 nötig. Die RB12 ist davon nicht betroffen. Bereits in diesem Jahr wird der Abschnitt Hennigsdorf – Kremmen zwischen dem 4. Juli und dem 20. August 2018 gesperrt. In dieser Zeit wird u.a. der Bahnhof Velten modernisiert. Für die Linien RE6 und RB55 wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.
Projekt „i2030“ Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel und Detlef Höppe, Referent im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL), stellten das Infrastrukturprojekt i2030 vor. Im Rahmen mehrerer Teilprojekte wird der weitere Ausbau der Schiene in der Hauptstadtregion geprüft. Im definierten „Korridor #Prignitz-Express/Velten“ wird beispielsweise der erforderliche Infrastrukturausbau untersucht, der einen 10-Minuten-Takt der S-Bahn nach Berlin-Tegel, die Verlängerung der #S-Bahn nach #Velten und die Einführung eines Halbstundentaktes im Regionalverkehr zwischen Berlin Gesundbrunnen und Neuruppin über Berlin-Tegel ermöglicht.
Im Korridor „#Nordbahn/Heidekrautbahn“ wird geprüft, wie die #Heidekrautbahn direkt nach Berlin-Gesundbrunnen geführt werden kann. Hierzu werden im Rahmen der Projektkonsolidierung zunächst Fahrplanszenarien aufgestellt, um daraus den Infrastrukturbedarf ableiten zu können.
Neue Kompetenzstelle Bahnhof
Viele ehemalige Bahnhofsgebäude im Land Brandenburg sind in einem vernachlässigten Zustand. Nicht immer sind die Eigentumsverhältnisse klar oder die Besitzer brauchen Unterstützung, um ein sinnvolles Nutzungskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Um hier Hilfestellung zu leisten, beauftragte die Landesregierung die VBB GmbH eine Kompetenzstelle Bahnhof einzurichten. Diese wird im Juni die Arbeit aufnehmen. Einen hohen Handlungsbedarf wurde bereits bei den Bahnhofsgebäuden in Neustadt (Dosse) und Gransee ermittelt.
VBB im Dialog
Die öffentlichen „VBB im Dialog“-Veranstaltungen in Brandenburg und Berlin bieten gut ein halbes Jahr vor dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 die Gelegenheit, sich über alle Themen rund um den Nahverkehr in der Region zu informieren und mitzudiskutieren. Mehr Informationen auf unserer Homepage unter www.vbb.de/VBBimDialog.