www.berlin.de
Frage 1:
Sind dem Senat derartige Überlegungen/Planungen bekannt?
Antwort zu 1:
Ja, sie sind bekannt.
Wie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK)
https://www.berlin.de/senuvk/bauen/strassenbau/a114/de/verkehrskonzept.shtml informiert
wird, sind #bauzeitliche #Verkehrseinschränkungen nicht auszuschließen, sollen aber auf ein
erforderliches Maß reduziert werden.
Die geplanten #Erneuerungsarbeiten auf der #Bundesautobahn (BAB) #A114 ab Herbst 2020
werden während der drei #Hauptbauphasen zu Einschränkungen auf jeweils einen
Fahrstreifen je Fahrtrichtung führen.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der bereits im Normalzustand sehr
staubehafteten Verkehrsabläufe im Bereich der A 114 Anschlussstelle (AS) #Bucher Straße
müssen infolge der dann baulich bedingten, zusätzlichen Einschränkungen
#Verkehrslenkungsmaßnahmen mit ordnendem Charakter zur Wahrung der
Verkehrssicherheit getroffen werden. Dies kann ggf. auch zu temporären Sperrungen der
AS Bucher Str. führen.
Die Detailplanungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
2
Frage 2:
Wie schätzt der Senat die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Nordosten Pankows grundsätzlich und
insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell laufenden und geplanten Baumaßnahmen ein?
Antwort zu 2:
Das Straßennetz im Nordosten Pankow ist hinsichtlich
× der radial ausgerichteten Netzstruktur mit größtenteils 2-streifigen Fahrbahnen,
× der verkehrsverteilenden Querverbindungen und
× dem werktäglich hohem Verkehrsaufkommen,
grundsätzlich staugefährdet.
Das Ziel ist es, die laufenden und geplanten Baumaßnahmen mit größeren, verkehrlichen
Einschränkungen weitestgehend vor dem Baubeginn der A 114 abzuschließen, um
während der Erneuerungsarbeiten der A 114 ein weitestgehend störungsfreies, paralleles
Stadtstraßennetz zu erhalten. Hierzu zählen auch die Ertüchtigungsarbeiten für die
festgelegte Entlastungsstrecke (Hauptstraße – Berliner Str. – Pasewalker Str.), die sowohl
Fahrbahnsanierungen als auch bauliche und verkehrstechnische Anpassungen in den
Knotenbereichen beinhalten.
Ein Verzögern bzw. Verschieben von notwendigen, baulichen Eingriffen kann in allen
Fällen auch nicht immer erfolgen, weil die Gefahr eines Versagens der Infrastruktur (wie
Leitungen, Brücken, aber auch Gleisanlagen der Straßenbahn etc.) ausgeschlossen
werden muss.
Frage 3:
Welche Bedeutung kommt der BAB A114 inkl. AS Bucher Straße nach Einschätzung des Senats aktuell und
insbesondere angesichts der laufenden bzw. geplanten Baumaßnahmen (Bsp. Wiltbergstraße,
Bahnhofstraße in Blankenburg, Dorfstraße in Malchow, AS Schönerlinder Straße, Bucher Straße,
Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn, etc.) zu?
Antwort zu 3:
Die BAB A 114 bildet mit einer Länge von ca. acht Kilometern und mit jeweils zwei
Fahrstreifen je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr eine wichtige Nord-Süd-Achse zwischen
dem Berliner Ring BAB A 10 und dem Stadtzentrum. Entsprechend ihrer Netzfunktion ist
sie als großräumige Straßenverbindung eingestuft (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/index.sht
ml). Die Anschlusstellen der BAB stellen die Verbindungen zum Stadtstraßennetz und den
angrenzenden Ortsteilen in Berlin und den angrenzenden Gemeinden / Landkreisen im
Land Brandenburg und dem übrigen Bundesgebiet her.
Bis zum Beginn der eigentlichen Erneuerungsbauarbeiten auf der A 114 sollen die
Baumaßnahmen mit größeren Verkehrseinschränkungen im relevanten Verkehrsgebiet
abgeschlossen werden. Hierzu finden Behördentermine statt, um u.a. auch die seit dem
Frühjahr laufenden Ertüchtigungsmaßnahmen abzustimmen und einzuordnen. Diese
3
finden im Vorlauf zu den ab Sommer 2020 beginnenden Arbeiten der BAB A 114 statt und
sollen Leistungsreserven für den zu erwartenden Verdrängungsverkehr erschließen.
Frage 4:
Welche Auswirkungen hätte die Sperrung der Anschlussstelle auf die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes
im Nordosten Pankows?
Frage 5:
Über welche alternativen Routen würden nach Einschätzung des Senats die Quell- und Zielverkehre der
Ortsteile Buch, Karow, Buchholz und Blankenburg sowie die Pendlerverkehre laufen? Wie leistungsfähig
sind diese?
Frage 6:
Mit welchen Fahrzeitverlängerungen wäre für die Verkehre (Referenzpunkt Prenzlauer Promenade Ecke
Granitzstraße) in die Ortsteile Buch, Karow, Blankenburg und Buchholz zu rechnen?
Antwort zu 4 bis 6:
Im Zuge der circa 30-monatigen Bauausführung auf der BAB A 114 wird nach derzeitigem
Sachstand die AS verfügbar bleiben. Zur Erneuerung der Rampen sowie der Bucher
Straße einschließlich der Knotenpunktsbereiche werden voraussichtlich kurzzeitige
Sperrungen erforderlich werden. Es sind keine längerfristigen Sperrungen der AS Bucher
Straße geplant. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die VLB/ Autobahnpolizei
aus Gründen der Verkehrssicherheit (Rückstaubildung/ erhöhte
Unfallhäufigkeit) einzelne Rampen schließen könnte. Es gilt der Grundsatz, dass während
der Bauausführung der A114 alle drei Anschlussstellen offen zu halten sind und nur für
den Bau der Rampen selbst Sperrungen, vorzugsweise im Nachgang des Streckenbaus
A114, einzuplanen sind.
Die VLB hat mitgeteilt, dass eine ggf. notwendige, kurzzeitige Sperrung der AS Bucher
Straße zu einer erheblichen Verlagerung der Verkehrsströme und des
Verkehrsaufkommens führen wird; es erfordert verkehrliche und verkehrstechnische
Anpassungen. Im weiteren Planungsverlauf werden hierzu noch Details abgestimmt.
Entscheidungen und tiefergehende, verkehrliche Aussagen sind erst dann möglich.
Aufgrund der, wie bereits erwähnten, nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden
Leistungsreserven im Verkehrsgebiet können zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Angaben
zu in etwa zu erwartenden Fahrzeitverlängerungen gegeben werden.
Die Verkehre werden sich voraussichtlich neben den unmittelbar parallelen Straßenzügen,
u.a. der Pasewalker Str. und der Heinersdorfer Str., auch auf die weiter entfernt gelegenen
Straßenzüge B 96a Dietzgenstr. und B2 Dorfstraße Malchow verlagern. Durch die
Schaltung eines Vorbehaltsnetzes wird angestrebt, in diesen Straßenzügen zum Zeitpunkt
der Erneuerungsarbeiten der A 114 Anträge auf Arbeitsstellen nur nach gesonderter
Prüfung und ggf. unter erhöhten Auflagen genehmigend zuzulassen.
Zwischen der SenUVK, dem Bezirk, der Polizei, den Berliner Verkehrsbetrieben, der
Deutschen Bahn, der Straßenverkehrsbehörde, der DEGES, den Behörden im Land
Brandenburg und den für die Bauvorhaben zuständigen Behörden/ Leitungsverwaltungen
finden hierzu umfangreiche Abstimmungen statt, um die einzelnen Planungen und
Genehmigungen hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Abhängigkeiten einzuordnen.
4
Frage 7:
Wie schätzt der Senat die Erreichbarkeit der Rettungsstelle im Helios-Klinikum Buch ein, sollte die
Anschlussstelle gesperrt werden?
Antwort zu 7:
Die Erreichbarkeit der Rettungsstelle im Helios-Klinikum Buch wird jederzeit gewährleistet.
Berlin, den 20.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …