Flughäfen: GLEICHE ENTGELTE FÜR AIRLINES: Lufthansa gewinnt Rechtsstreit um Flughafengebühren, aus F.A.Z.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/eugh-urteil-kosten-in-tegel-muessen-fuer-alle-fluggesellschaften-verbindlich-sein-16496578.html

Die von einer #Aufsichtsbehörde gebilligten #Gebühren an einem #Flughafen müssen für alle #Fluggesellschaften verbindlich sein. Der Europäische Gerichtshof (#EuGH) stellte am Donnerstag klar, dass für einzelne Nutzer nicht andere Entgelte festgesetzt werden könnten. Hintergrund für das Urteil war ein Rechtsstreit um die Festlegung und Überprüfbarkeit der Entgeltordnung am Flughafen Berlin- #Tegel (Rechtssache C-379/18).

Die #Lufthansa hatte vor den Verwaltungsgerichten gegen die Genehmigung der #Entgeltordnung durch das Land Berlin geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte diese Klage für unzulässig, weil die Airline in dieser Frage keine Klagebefugnis habe. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall schließlich dem EuGH vor, um Fragen zur Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie klären zu lassen.

Der Gerichtshof entschied nun, dass die von einer unabhängigen Aufsichtsbehörde gebilligte Entgeltregelung für einen Flughafen für alle Nutzer verbindlich sein müsse. Es würde unter anderem den Grundsatz der Nichtdiskriminierung infrage stellen, wenn ein Flughafenbetreiber mit einem Nutzer andere Entgelte …

Bahnverkehr: EU: Bahnreisende nicht länger die Dummen bei höherer Gewalt

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Der Europäische Gerichtshof (#EuGH) hat entschieden, dass Bahnfahrgäste auch dann Anspruch auf #Entschädigung haben, wenn #Verspätungen durch höhere Gewalt – zum Beispiel #Unwetter oder #Streiks – verursacht werden. Mit dieser Auslegung stärkt das oberste Gericht der EU die 2007 auf Druck des Europäischen Parlaments verabschiedeten Rechte von Bahnreisenden. Zugleich schließt das Gericht jedoch andere Verkehrsträger explizit von dieser Auslegung aus. Dazu erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament: „Heute ist ein guter Tag für die Fahrgäste der europäischen Eisenbahnen! Denn einmal mehr stärkt der Europäische Gerichtshof ihre Rechte. In Zukunft werden sie im Falle höherer Gewalt nicht mehr die Dummen sein. Die Argumentation des EuGH leuchtet ein: Die Fahrpreisentschädigungen sind eine ‚Gegenleistung für eine nicht im Einklang mit dem Beförderungsvertrag erbrachte Dienstleistung‘. Nur darüber hinausgehende Ansprüche – zum Beispiel für verpasste Geschäftstermine oder entgangene Urlaubstage – seien im Falle höherer Gewalt ausgeschlossen. Mit dieser Entscheidung liegt der EuGH goldrichtig, denn andernfalls bliebe der komplette Schaden weiterhin nur an den Fahrgästen hängen. Sie zahlen den vollen Ticketpreis stets im Voraus und tragen ohnehin den größten Schaden von Verspätungen. Nun steigt der Pünktlichkeitsdruck auf die europäischen Bahnen – und genau das ist das Ziel der Passagierrechte! Ein völlig falsches Signal ist es jedoch, dass diese Regelung nicht auf alle Verkehrsträger Anwendung findet. Bereits jetzt gelten dank erfolgreichen Lobbyings für Reisende im Flug-, Fernbus- und Schiffsverkehr deutlich laschere Passagierrechte. So müssen die Airlines frühestens ab 3 Stunden Verspätung eine Entschädigung zahlen. Die Europäische Kommission strebt aktuell an, diese Grenze sogar auf 5 Stunden hochzusetzen! Um diesen unfairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern nicht noch weiter zu verschärfen, muss dringend eine einheitliche Regelung für alle Verkehrsmodi her!“ (Pressemeldung Michael Cramer, 27.09.13).