allg.: Brandenburg: „Verkehrswende Brandenburg“ sammelt Unterschriften, aus DBV

10 Forderungen hat die Brandenburger Inititiative aufgestellt, in deren Mittelpunkt die Förderung des #Umweltverbundes stehen – das sind das #Zufußgehen, das #Fahrradfahren und die Nutzung #öffentlicher Verkehrsmittel.

Der Intitiative gehört auch der Länderverband Nordostdeutschland an, der die Aktionen nach eigenen Möglichkeiten unterstützt.

Morgen, am 9. Dezember 2019, sammeln die freiwilligen und ehrenamtlichen Helfer an zahlreichen Bahnstationen und Haltestellen in ganz Brandenburg #Unterschriten für die Brandenburger Volksinitiative. 20.000 Unterschriften müssen zusammenkommen, damit der Landtag sich mit den Forderungen beschäftigen muss.

Wir möchten auf diesem Wege alle unsere Mitglieder und Mitgliedsverbände bitten, entweder morgen selber vor Ort zu unterschreiben oder sich die Unterschriftenlisten auszudrucken und am Arbeitsplatz, in der Schule und im Bekannten- und Verwandtenkreis unterschreiben zu lassen. Denn Brandenburg braucht den Beginn für eine Verkehrs- und Mobilitätswende.

Die Unterschriftenliste gibt es hier.

Und die Zusammenfassung der Forderungen mit weiteren Informationsmöglichkeiten hier.

Tarife: Verkehrschaos in Köpenick 1. FC Union will Sonderfahrten nicht bezahlen aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehrschaos-in-koepenick-1-fc-union-will-sonderfahrten-nicht-bezahlen/25310900.html

Wenn der #1. FC Union im Stadion an der Alten #Försterei spielt, herrscht Hochbetrieb in Bus und Bahn. Doch an #Sonderfahrten will sich der Klub nicht beteiligen.

Was dürfen Besucher eines #Hertha-Spiels, was Zuschauern bei Union nicht erlaubt ist? Sie dürfen ins Stadion mit Bus und Bahn fahren, ohne extra zu zahlen. Das #Fußballticket gilt als #Fahrausweis – was sicherlich auch Autofahrer zum Umsteigen motiviert. Der Köpenicker Klub spart sich die Ausgaben dafür, fördert damit natürlich das – mittlerweile legendäre – Verkehrschaos rund um die Alte Försterei. Das wird sich am heutigen Sonntagnachmittag beim Spiel gegen Köln ganz sicher wiederholen.

Der Treptow-Köpenicker Bürgermeister Oliver #Igel nannte die Situation „schwierig“. Bekanntlich will der Verein sein Stadion noch ausbauen. „Für den Fall ist mit weiteren erheblichen #Verkehrsproblemen zu rechnen“, schrieb der SPD-Politiker einem Berliner, der sich mit dem regelmäßigen Chaos nicht mehr abfinden mag.

Fahrplan: Bahn, Flugzeug, Bus Verspätungsquoten je Strecke Wie pünktlich sind Bahn, Bus und Flugzeug bei Verbindungen zwischen Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt/Main, Dresden, Stuttgart und München?, aus der Spiegel

https://www.spiegel.de/auto/aktuell/bahn-flugzeug-bus-verspaetungsquoten-je-strecke-a-1299332.html

Wir haben Zehntausende #Direktverbindungen zwischen sieben deutschen Städten analysiert: München, Stuttgart, Dresden, Frankfurt am Main, Berlin, Köln und Hamburg. Die Daten stammen aus den Monaten Juli bis September 2019. Ausgewertet wurden 25.266 innerdeutsche #Flüge, 42.219 #Flixbus-Fahrten und 53.284 #Zugverbindungen.

Hier finden Sie die #Verspätungsquoten für jede Einzelstrecke – getrennt nach #Flugzeug, #Bahn und #Bus. Als verspätet gilt jede Ankunft ab 16 Minuten nach der geplanten Ankunft. Ausgewertet wurden nur Direktverbindungen ohne Umsteigen. Deshalb fehlen zum Beispiel beim Bus die Strecke Dresden – Köln, beim Flugzeug die Strecke Berlin – Hamburg und beim Zug die Strecke Dresden – Stuttgart.

Schiffsverkehr: Elektromobilität : „Elektra“ ist das weltweit erste emissionsfreie Schiff für den Güterverkehr, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/zukunft-technologie/elektromobilitaet-tu-berlin-elektra-ist-das-weltweit-erste-emissionsfreie-schiff-fuer-den-gueterverkehr-li.2743

Entwickelt wurde das Schiff an der #TU Berlin. 2024 soll sie bei der #Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft in Dienst gestellt werden.

Ist in Berlin von #Schifffahrt die Rede, denkt man vor allem an #Ausflugsdampfer und Brückenfahrten. Doch Schifffahrt ist hier auch Wirtschaftsverkehr. Rund ein Zehntel des #Güterverkehrs wird schwimmend abgewickelt. Es geht um Kohle und Erde, Baustoffe und schwere Maschinen. Fast 2,2 Millionen Tonnen wurden allein im vergangenen Jahr in Berlin auf Spree und Havel bewegt. „Wenn Siemens, Borsig oder MAN schwere Anlagen transportieren müssen, gibt es zum Schiff keine Alternative“, sagt Klaus-Günther #Lichtfuß, #Logistik-Chef bei der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft, kurz: #Behala.

Allerdings werden sich die Schiffe verändern. Die Verkehrswende wird auch in der #Binnenschifffahrt stattfinden. Während aber die nahezu ausschließlich dieselgetriebenen Fahrgastschiffe größtenteils nicht einmal Abgasfilter haben, hat der abgasfreie Gütertransport auf dem Wasserweg nun zumindest schon mal einen Namen: „Elektra“….

Tourismus + Bus: Welche Regeln gelten für „Hop-on-Hop-off-Busse“ in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anbieter für so genannte „#Hop-On-Hop-Off-Busse“/ #Sightseeing-Busse gibt es derzeit in Berlin?
Antwort zu 1:
Zurzeit gibt es elf Unternehmen, die #Stadtrundfahrten als sogenannte Hop-on-hop-off-
Touren anbieten.
Frage 2:
Wie viele genehmigte #Haltestellen für so genannte „Hop-On-Hop-Off-Busse“/Sightseeing-Busse gibt es
derzeit in Berlin? Sind diese Haltestellen allgemein genehmigt oder nur für die Nutzung durch einen
bestimmten Anbieter?
Antwort zu 2:
Derzeit sind für diesen Verkehr keine genehmigten Haltestellen gem. § 32 der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (#BOKraft) eingerichtet. Im
Bereich des Hop-on-Hop-off-Sonderlinienverkehrs bestehen nur sogenannte Haltepunkte,
die teilweise mit Halteverbotszeichen und einem Zusatzschild, wie „Stadtrundfahrtenbusse
frei“, „Busse frei“ oder „Busse im Gelegenheitsverkehr“ versehen sind. Die
Sonderliniengenehmigungen werden jeweils mit einem identischen Start- und Endpunkt
als Ringlinie genehmigt, die Haltepunkte einschließlich dieser Start- und Endpunkte sind
jedoch für alle Stadtrundfahrtenunternehmen gleichermaßen frei benutzbar, sofern sie in
der Linienführung mit beantragt wurden. Zusätzlich wurden teilweise
Sondernutzungserlaubnisse von den Bezirksämtern für das Abstellen von sogenannten
#Verkaufsfahrzeugen (in der Regel Kleintransporter) für die einzelnen Unternehmen an den
Start- und Endpunkten erteilt.
2
Frage 3:
Welche rechtlichen Anforderungen müssen für die Zulassung eines Angebots von Hop-On-Hop-Off-
Bussen/Sightseeing-Bussen erfüllt werden?
a. Welche rechtlichen/genehmigungsrelevanten Anforderungen bestehen an die Anbieter solcher
Angebote?
b. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der angebotenen Routen?
c. Wie können weitere Routen angemeldet/beantragt und zugelassen werden?
d. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der Haltestellen für solche
Angebote?
Antwort zu 3:
Zu a)
Die Hop-on-Hop-off-Stadtrundfahrtenverkehre sind in Berlin als #Sonderlinienverkehr nach
§ 43 i. V. m. § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) genehmigt. Hierbei müssen
die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 PBefG erfüllt sein.
Zu b)
Dem Antrag an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) auf
Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung ist eine Übersichtskarte mit der beabsichtigten
Streckenführung beizufügen. Die Genehmigung der Routen erfolgt durch das LABO in
Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung Berlin sowie den Bezirken (örtlicher
Straßenbaulastträger) und dem Aufgabenträger in Berlin. Diese werden im Rahmen der
Anhörung nach § 14 PBefG am Verfahren beteiligt und haben das Recht, Stellungnahmen
abzugeben, die von Seiten der Genehmigungsbehörde in ihrer Entscheidung nach
pflichtgemäßen Ermessen berücksichtigt werden.
Zu c)
Neue Routen können als neuer Linienverkehr bzw. als Änderung der Streckenführung
beim LABO als Genehmigungsbehörde beantragt werden. Sofern die unter 3a) genannten
Voraussetzungen vorliegen und das unter 3b) beschriebene Anhörungsverfahren nach
§ 14 PBefG erfolgreich durchgeführt worden ist, wird der Antrag genehmigt.
Zu d)
Wie bereits in Antwort 2 beschrieben, handelt es sich bei den derzeit genehmigten
Stadtrundfahrtverkehren um Haltepunkte, und nicht um Haltestellen im Sinne des § 32
BOKraft. Sie sind Bestandteil der zu beantragenden und zu genehmigenden
Streckenführung gemäß Antwort 3b).
Frage 4:
Welches Potenzial sieht der Senat für touristische Angebote mit Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-
Bussen in den Außenbezirken? Wird der Senat dazu Initiativen ergreifen?
Antwort zu 4:
Der Senat begrüßt alle Bestrebungen, dezentrale touristische Attraktionen auf nachhaltige
Weise verkehrsmäßig zu erschließen. Dazu kann neben den Linien des öffentlichen
Nahverkehrs auch der Einsatz privater sogenannter Hop-on/Hop-Off-Busse oder von
Sightseeing-Bussen beitragen, sofern diese emissionsarm sind. Aus Branchenkreisen wird
hierzu darauf hingewiesen, dass zunächst der Bedarf für eine perspektivisch rentable
Linienführung erkennbar werden muss. Der Senat fördert das Marketing dezentraler
Attraktionen als wesentliche Voraussetzung für höhere Bedarfe in den Außenbezirken.
Private Investitionen für neue Linienführungen und Angebote folgen einem wachsenden
Bedarf. Hiervon losgelöste Initiativen würden keine Effekte erzielen.
3
Frage 5:
Welche #Emissionsanforderungen müssen die Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse für die Einfahrt in
die Umweltzone und für die Durchfahrt der künftig bestehenden Straßenabschnitte mit Dieselfahrverboten
erfüllen?
Antwort zu 5:
Hinsichtlich der Emissionsanforderungen für die Einfahrt in die Umweltzone wird auf die
Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17556 vom Januar 2019 verwiesen.
Für die Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 gilt für die Hop-On-
Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse wie für andere betroffene Dieselfahrzeuge die
Regelung „Anlieger frei“ ohne weitere Sonderregelungen. Busse, die mit einem
Stickoxidminderungssystem mit Zertifizierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
nachgerüstet sind, sind von dem Verkehrsverbot ausgenommen.
Frage 6:
Wie, durch wen und in welchen Abständen werden die Emissionen und die Fahrtüchtigkeit der Hop-On-Hop-
Off-Busse/Sightseeing-Busse überprüft?
Antwort zu 6:
Bei Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-Bussen handelt es sich um
untersuchungspflichtige Fahrzeuge gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO). Diese Fahrzeuge unterliegen nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit
Anlage VIII a StVZO in regelmäßigen Zeitabständen der Pflicht zur Durchführung einer
Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung. Bei einer Hauptuntersuchung werden
die Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung
der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht. Die Sicherheitsprüfung
umfasst eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung des Fahrgestells und Fahrwerks, der
Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage des Fahrzeugs.
Hauptuntersuchungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer (aaSoP) einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem
Prüfingenieur (PI) einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt. Die
Untersuchung der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs kann als eigenständiger Teil der
Hauptuntersuchung von einer hierfür amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt
durchgeführt werden. Sicherheitsprüfungen werden von hierfür amtlich anerkannten
Kraftfahrzeugwerkstätten oder von aaSoP oder PI durchgeführt.
Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen Hauptuntersuchung für diese
Fahrzeuge beträgt 12 Monate. Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen
Sicherheitsprüfung beträgt im 2. – 3. Zulassungsjahr 6 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung, ab dem 4. Zulassungsjahr alle 3 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung.
Die Polizei Berlin bezieht solche Busse in ihre Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung mit
ein. Insbesondere die fachlich spezialisierten Dienstkräfte des Begleitschutz- und
Verkehrsdienstes in der Direktion Einsatz (Dir E BVkD) überprüfen im Rahmen der
Streifendienste und bei Einsätzen zur Kontrolle des gewerblichen Güter- und
Personenverkehrs regelmäßig auch den technischen Zustand der Fahrzeuge. Eine
4
statistische Erfassung zur Häufigkeit der polizeilichen Kontrollmaßnahmen im
Zusammenhang mit Sightseeing-Bussen erfolgt nicht.
Frage 7:
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, Busse mit überhöhten Emissionen, z.B. sichtbaren
Rußwolken, aus dem Verkehr zu ziehen? Ist dies bereits in konkreten Fällen geschehen?
Antwort zu 7:
Wie auch bei anderen Fahrzeugen können im Falle der Feststellung relevanter
technischer Mängel im Zusammenhang mit dem Emissionsverhalten
Weiterfahrtuntersagungen zur Gefahrenabwehr oder die Erstellung von technischen
Sachverständigengutachten zur Beweissicherung polizeilich angeordnet werden. Solche
Maßnahmen können beispielsweise dann notwendig sein, wenn deutlich sichtbare
Abgase, eine erhebliche Geräuschentwicklung der Abgasanlage oder der Verlust von
Betriebsmitteln wie Kraftstoff oder Öl zu registrieren sind. Unabhängig von Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung werden Mängelberichts- und
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den vergangenen Jahren wurden
auch wiederholt bei Sightseeing-Bussen o. g. Mängel festgestellt und entsprechend
geahndet. Nach Einschätzung der Polizei Berlin sind jedoch die Beanstandungsquoten bei
Kraftomnibussen deutlich rückläufig. Dies ist vor allem auf erneuerte Fahrzeugflotten
sowie intensivierte Bemühungen zur technischen Wartung zurückzuführen.
Frage 8:
Wie wird die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben der Busunternehmen nachgehalten?
Sind dafür technische Maßnahmen geplant, z.B. die Vorgabe elektronischer Tickets oder der Einsatz von
Fiskaltaxametern?
Antwort zu 8:
Die Berliner Steuerverwaltung überprüft sämtliche Steuerfälle, so auch Busunternehmen,
unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen
Besteuerungsverfahrens durch den Innendienst der Finanzämter, ggf. durch eine
Außenprüfung oder steueraufsichtliche Maßnahmen (Aufdeckung unbekannter
Steuerfälle).
Die Einführung elektronischer Tickets sowie der Einsatz von Fiskaltaxametern o.ä. sind
nicht geplant.
Frage 9:
Inwieweit ist das Fahren der Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse mit sehr stark reduzierter
Geschwindigkeit oder deren Halten bzw. Parken vor Sehenswürdigkeiten zulässig, durch das diese verdeckt
werden?
Antwort zu 9:
Nach § 3 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuge ohne
triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Tritt keine
Behinderung auf, ist ein langsames Fahren von #Sightseeing-Bussen nicht zu
5
beanstanden. Die mit dem Verbot des Langsamfahrens ohne triftigen Grund verbundene
Behinderung muss nach geltender Rechtsprechung konkret und mit einer deutlichen
Geschwindigkeitsdifferenz verbunden sein.
Die Ziele der StVO als Teil des Gefahrenabwehrrechts sind die Aufrechterhaltung eines
flüssigen Verkehrsablaufes, die Gewährleistung der Ordnung im Verkehrsraum und die
Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen. Das Verdecken von Sehenswürdigkeiten
durch das Halten oder Parken von Sightseeing-Bussen stellt einen rein ästhetischen
Aspekt dar, welcher weder gesetzliche Halt- oder Parkverbote noch eine Anordnung von
Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtfertigt, die ein solches Verhalten unterbinden
würden.
Berlin, den 03.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: PlusBus-Premiere im Landkreis Märkisch-Oderland Bus 889 Strausberg <> Bad Freienwalde wird zum PlusBus, aus VBB

Bus #889 #Strausberg <> #Bad Freienwalde wird zum PlusBus

Mit dem #PlusBus Märkisch-Oderland wurde heute in Strausberg offiziell die 26. PlusBus-Linie im VBB-Gebiet eingeweiht. Für den Landkreis Märkisch-Oderland ist es die erste Linie mit den Qualitäts-kriterien des PlusBus-Konzeptes: regelmäßiger Stundentakt, Wochenendverkehr und Anschluss zur Bahn. Die PlusBusse der #Märkisch-Oderland Bus GmbH (#mobus) und der #Barnimer Busgesellschaft mbH (#BBG) werden zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember auf der Linie 889 zwischen Strausberg und Bad Freienwalde starten. Auf der neuen PlusBus-Linie sind ausschließlich Fahrzeuge mit niedrigem Einstieg im Einsatz.

Am 15. Dezember 2019 startet die Bus-Linie 889 von Strausberg nach Bad Freienwalde als erste PlusBus – Linie im Landkreis Märkisch-Oderland, die 26. Linie im Land Brandenburg und eine von bald 90 Linien in Deutschland. Diese Busse fahren überall nach dem bekannten PlusBus-Konzept: Stundentakt, Anschluss zur Bahn, Umsteigen/Anschluss in 15 Minuten, Wochenendverkehr und direkter Linienweg. Am S-Bahnhof Strausberg Nord besteht die Möglichkeit zum direkten Umstieg zur #S5 von und nach Berlin. In Bad Freienwalde bestehen darüber hinaus Anschlüsse zu den Zügen der #RB60 von und nach Eberswalde. Mit der Einführung der ersten PlusBus-Linie im Landkreis Märkisch-Oderland wird das bestehende Busangebot zwischen den beiden wichtigen regionalen Zentren weiter ausgebaut und ein Stundentakt von 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie ein attraktiver Wochenendverkehr eingeführt.
Jeden Samstag wird tagsüber ein 2-Stunden-Takt angeboten. An Sonn- und Feiertagen gibt es fünf Fahrten in beide Richtungen. Sowohl Pendlerinnen und Pendler in der Region als auch Touristen profitieren von dem neuen Angebot.

Guido #Beermann, Verkehrsminister des Landes Brandenburg:

„Wir wollen Bus und Bahn besser miteinander verknüpfen und das ohne lange Wartezeiten. Das PlusBus-Konzept erleichtert den Umstieg auf den ÖPNV und bietet so den Menschen eine gute Alternative zum Auto. Der PlusBus in Brandenburg ist eine Erfolgsgeschichte und ich freue mich, dass bereits die 26. Linie an den Start geht. Für den Landkreis Märkisch-Oderland ist es die erste PlusBus-Linie. Das Land unterstützt die regionalen Partner finanziell und möchte damit die Verkehrsunternehmen und Landkreise motivieren, weitere PlusBus-Linien einzuführen.“

Gernot #Schmidt, Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland:

„Für uns ist es wichtig, dass der ländliche Raum des Landkreises eine weitere Anbindung an Berlin bekommt. D.h. die Anbindung gab es schon vorher, aber man kann jetzt ohne Umsteigen von Bad Freienwalde über Wriezen nach Strausberg fahren, um dort in die S-Bahn zu steigen. Und dazu kommt, dass sich die Frequenz mit jetzt 16 Fahrten stark erhöht. Mit dem neuen PlusBus schaffen wir vor allem ein Angebot für die Pendler, die jetzt mit den 16 Fahrten besser den Anforderungen an eine flexiblere Arbeitsplatzgestaltung gerecht werden und Ihren PKW zu Hause stehen lassen können.“

Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB): „Als Verkehrsverbund haben wir die Aufgabe, Stadt und Land im VBB-Gebiet gut mit Bus und Bahn zu verbinden. Die PlusBusse verbessern die Mobilität der Menschen im ländlichen Raum und verbinden den Bus- und Bahnverkehr ohne lange Umsteigezeiten. Gleichzeitig ist er ein wichtiger Baustein, um die angestrebte Verkehrswende erfolgreich zu gestalten. Wir freuen uns über die positive Entwicklung der Fahrgastzahlen und arbeiten daran, dass künftig noch mehr PlusBusse im VBB-Land unterwegs sind.“

Daniel #Kunath, Geschäftsführer mobus GmbH:

„Im Fokus steht häufig die Frage, wie Berlin erreicht werden kann. Mir gefällt die Verstärkung des Busangebotes zwischen den Städten Bad
Freienwalde, Wriezen und Strausberg im Landkreis Märkisch-Oderland. Über den stündlichen Anschluss an die Regionalbahn RB60 in Bad Freienwalde sind sowohl die anliegenden Ortschaften bis Eberswalde als auch in der Gegenrichtung über Seelow bis Frankfurt/Oder erschlossen. Und über die stündliche Anknüpfung an den Endpunkt der S-Bahn S5 in Strausberg ist auch Berlin berücksichtigt.“

Frank #Wruck, Geschäftsführer BBG mbH (Barnimer Busgesellschaft):

„Mit der PlusBus Verbindung bekommt Märkisch-Oderland eine verlässliche und schnelle Busverbindung vom Berliner Umland ins Oderbruch. Insbesondere freut es mich, dass es gelungen ist dieses Projekt gemeinsam mit moBus umzusetzen. Es ist ja nicht unbedingt üblich, dass zwei Verkehrsunternehmen gemeinsam einen PlusBus betreiben.“

Hintergrund

Die PlusBusse fahren in Brandenburg unter dem Slogan „Ein Takt, mit dem Sie rechnen können“. Seit der Einführung im Jahr 2014 wurden bereits 25 Linien im gesamten Verbundgebiet eingerichtet.

Die Marke PlusBus steht für hohe Qualitätsstandards in Brandenburg:

  • Einen regelmäßigen Taktverkehr von 6 Uhr bis nach 20 Uhr.
  • Eine maximale Übergangszeit zwischen Bahn und Bus von 15 Minuten
  • Eine Wochenendbedienung

Seit September 2018 unterstützt das Land Brandenburg jeden PlusBus-Kilometer zusätzlich zur Grundfinanzierung mit 0,40 EUR. Damit wird die Landesregierung für das Abrechnungsjahr 2018 mehr als eine Millionen Euro für den Busverkehr im ländlichen Raum zur Verfügung stellen.

Fahrgäste erkennen das „Plus“ im Angebot bereits am Logo.

In der Region ist der PlusBus unter anderem an den Fahrzeugen und den Haltestellen durch das Produktsymbol erkennbar: ein violetter Kreis mit dem Schriftzug „Bus“, dazu ein großes Plus-Zeichen. Mit dem gemeinsamen PlusBus-Symbol, sollen sich auch Fahrgäste aus anderen Regionen leichter im Verkehrssystem zurechtfinden.

Weitere Informationen und Fahrpläne zum PlusBus Märkisch Oderland finden Sie an den Haltestellen, in den Broschüren im Bus sowie unter www.VBB.de/PlusBus

Verkehrsunternehmen
mobus

Seit 01. 01. 2017 erbringt die mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH, die sich im europaweiten Ausschreibungsverfahren durchsetzen konnte, die ÖPNV-Leistungen im südlichen Teil des Landkreises Märkisch-Oderland. Das Bediengebiet erstreckt sich über die Region von Seelow über Strausberg bis hin nach Hoppegarten.

Die mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH hat ihren Sitz in Strausberg. Sie ist Teil der Transdev-Gruppe.

Auf 34 Buslinien sind die Busse der mobus im Landkreis Märkisch-Oderland unterwegs und bringen ihre Fahrgäste täglich sicher und zuverlässig zu ihren Fahrzielen. Dabei werden jährlich mehr als 4 Mio. Fahrplankilometer mit 90 modernen Bussen zurückgelegt, von denen fast alle über einen barrierefreien Niederflureinstieg sowie eine Klimaanlage verfügen.

Das Unternehmen beschäftigt zurzeit 150 Mitarbeiter/innen im Fahrdienst, in der Werkstatt und in der Verwaltung.

BBG                                 

Die Barnimer Busgesellschaft (BBG) als Dienstleister konzentriert sich vorrangig auf die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). 113 Busse der Barnimer Busgesellschaft rollen inzwischen für die Barnimer und Märkisch-Oderländer emsig durch die Region. 6,4 Millionen Kilometer werden dabei jährlich für die knapp 10 Millionen Fahrgäste zurückgelegt. Aus dem täglichen Stadt-Land-Bild sind die grün-weiß lackierten Busse unterschiedlichster Hersteller damit nicht mehr wegzudenken.

Mit insgesamt 55 Regionallinien besteht von Montag bis Sonntag ein breites Linienangebot, dass durch die zwei Gesellschafter, die Landkreise Barnim und Märkisch-Oderland, in Auftrag gegeben wird. Gegenwärtig umfasst das gesamte Leistungsangebot jährlich 6,4 Millionen Fahrplankilometer im Barnim und Märkisch-Oderland.

Rund 290 Mitarbeiter der Barnimer Busgesellschaft und der 2002 gegründeten Tochtergesellschaft Verkehrsservice GmbH realisieren hierfür die täglichen Abläufe im Fahrdienst, der betriebseigenen Werkstatt oder der Verwaltung. Die Barnimer Busgesellschaft, mit Hauptsitz in Eberswalde, zählt damit auch zu den größten Arbeitgebern in der Region.

Flughäfen: Weitere Konsolidierung im internationalen Luftverkehr Berliner Flughäfen im Jahresvergleich dennoch mit 3,5 Prozent im Plus aus Berliner Flughäfen

Die Zahl der #Fluggäste an den Berliner Flughäfen ist in den ersten elf Monaten dieses Jahres angestiegen. Von Januar bis November 2019 wurden in #Schönefeld und #Tegel 33.037.619 Passagiere abgefertigt und damit 3,5 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das ergeben die vorläufigen Zahlen des Verkehrsberichts.

In Tegel starteten und landeten bis November 22.459.843 Fluggäste und damit 11,5 Prozent mehr als in den ersten elf Monaten des Jahres 2018. In Schönefeld wurden 10.577.776 Passagiere abgefertigt, 10,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die schwächelnde Weltwirtschaft zeigt sich im November in den Passagierzahlen. Besonders bei innerdeutschen und europäischen Verbindungen ist eine #Konsolidierung erkennbar. Aufgrund des guten ersten Halbjahrs wachsen die Berliner Flughäfen im Jahresvergleich dennoch und wir rechnen zum Jahresende mit deutlich mehr als 35 Millionen Fluggästen in Berlin.“

Im Monat November ist die Zahl der Fluggäste gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen. So fertigten Schönefeld und Tegel insgesamt 2.543.500 Passagiere ab, knapp 10 Prozent weniger als im November 2018. Von Tegel starteten und landeten 1.770.568 Fluggäste. In Schönefeld waren es 772.932 Passagiere.

Insgesamt starteten und landeten im November 2019 auf beiden Berliner Flughäfen 20.775 Maschinen. In Tegel gab es 14.040 Starts und Landungen und in Schönefeld waren es 6.735 Starts und Landungen.

Den Verkehrsbericht November mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende dieses Monats online unter:

> Verkehrsstatistik

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

Regionalverkehr: Pro und Pro: Bürgerinitiativen stellen ihre Positionen zur Stammbahn (und ihrer Alternative) vor aus Der Tagesspiegel

Steglitz-Zehlendorf 5. Dezember 2019

Pro und Pro: Berliner #Bürgerinitiativen stellen ihre Positionen zur #Stammbahn (und ihrer Alternative) vor. Was ist besser: Soll man die alte #Stammbahntrasse entlang des #Düppeler Forsts reaktivieren – und damit einen über fünfzig Jahre alten Naturraum wieder für den Nahverkehr nutzen? Oder sollte man besser die bestehende Trasse samt bisher kaum genutztem Gleis entlang der #S1 für eine Regionalbahn herrichten? Machen Sie sich selber ein Bild: Ich habe sowohl die Bürgerinitiative Stammbahn (pro alte Trasse) als auch das Aktionsbündnis „Ressourcen nutzen, Natur schützen“ (pro Regionalverkehr auf der #Wannseebahn) um eine Stellungnahme gebeten. Ich dokumentiere beide Positionen hier im Wortlaut und ungeschminkt (bei der BI Stammbahn musste ich leicht kürzen).

POSITION 1
Stammbahn reaktivieren. Die Stellungnahme der Bürgerinitiative Stammbahn übermittelte mir Rudolf Petrasch: „Die seit 1961 brach liegende Bahntrasse von Berlin nach Potsdam ist einmalig in Deutschland. Wie eine Perlenkette führt die Strecke durch die fünf ‚Großstädte‘ Berlin Mitte, Schöneberg, Steglitz, Zehlendorf und Potsdam. In jedem anderen Bundesland gäbe es zwischen diesen Städten eine Regionalbahn, an deren Sinn niemand zweifeln würde. In Berlin und Brandenburg hingegen scheitert diese attraktive Verbindung bislang an der geringen Entscheidungsfreude der Länder. […]…

Potsdam: Tram nach Krampnitz: Eröffnung 2029 ist zu spät! aus DBV

Mit großer Enttäuschung hat der Deutsche #Bahnkunden-Verband, Regionalverband Potsdam-Mittelmark, bereits vor einiger Zeit die Verzögerung des Neubaus der so nötigen #Straßenbahnstrecke nach #Krampnitz zur Kenntnis genommen.

Wir unterstützen die jetzt schon recht detailierten Planungen der Bauverwaltung der Stadt Potsdams und der #VIP. Der jetzt genannte Eröffungstermin ist für uns die Hoffnung auf eine wirkliche Eröffnung, kann aber nur die allerspätestene Eröffnung der Strecke darstellen. Wir halten die angedachten #P&R-Parlplätze entlang der Strecke und am Bahnhof #Marquardt für zu gering. In Anbetracht des Klimanotstandes, des Drucks auf den Potsdamer Wohnungsmarkt und der anstehende tägliche Pkw-Wahnsinn auf den Nordrouten, setzten wir auf mehr Anstrengungen aller Beteiligten, das Rückrat des #Nordverkehrskonzeptes, die #Tram, in Betrieb zu setzen.

Wir halten es für falsch, sich in Schuldzuweisungen für die Verzögerung zu ergehen. Appellieren an etwaige klagewillige Eigentümer, genau zu prüfen, ob sie den Dauerstau bevorzugen oder ein ökologisch sinnvolles, funktionierendes Verkehrs-Gesamtsystem unterstüzen wollen.

Der DBV setzt auf die konsequente zeitnahe Realisierung und Finanzierung durch alle Beteiligten unter der Leitung des Baubeigeordneten Bernd Rubelt. Gleichzeitig erneuern wir unsere Forderung, gerade wegen der großen Zeiträume, in Anbetracht der Klimaproblematik, des Dauerstaus in der Stadt, den Bau weiterer Tramstrecken in Potsdam (Babelsberg und nach Golm) zeitnah weiter zu planen und umzusetzen.

Dazu kann und muss auch bei Personalengpässen externes Know How eingekauft werden. Die Stadt Potsdam und auch die neu gewählte Landesregierung sind jetzt am Zug. Der DBV-Regionalverband steht mit eigenen Ideen und Vorschlägen für einen sachlichen Austausch zur Verfügung.

Pressekontakt:

Karsten Müller, Vorsitzender des Regionalverbandes, potsdam-mittelmark@bahnkunden.de

Fahrdienst: Inklusiv mobil! Der BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot von BVG und ViaVan, bietet inklusive Mobilität für Menschen mit und ohne Behinderung. , aus BVG

Der #BerlKönig, das gemeinsame #Ridesharing-Angebot von #BVG und #ViaVan, bietet inklusive Mobilität für Menschen mit und ohne #Behinderung. Und das geht jetzt für viele noch einfacher. Denn nach den neuesten App-Updates ist die Nutzung für Menschen mit Behinderung ab sofort noch einmal deutlich verbessert und vereinfacht.

Bereits in der Vorgängerversion konnten die bisher fünf #rollstuhlgerechten BerlKönige ganz einfach auf Knopfdruck und in Echtzeit gebucht werden. Die durchschnittliche Wartezeit für die barrierefreie Fahrt beträgt dabei aktuell nur rund 15 Minuten. Die neue #App-Version wurde nun unter anderem für #Blinde und #Sehbehinderte weiter optimiert. Für den gesamten #Buchungsprozess steht bereits seit letztem Jahr die #VoiceOver-Technologie zur Verfügung. Diese wurde in der neuen Version nochmals verbessert.

Ebenfalls neu ist ein vereinfachter und App-gestützter Prozess zum Hochladen von Dokumenten wie beispielsweise dem Schwerbehindertenausweis. Er ist Voraussetzung für die kostenlose Beförderung einer Begleitperson. Ganz automatisch werden nun auch die Fahrerinnen und Fahrer informiert, ob für Fahrgäste gegebenenfalls zusätzliche Hilfeleistungen erbracht werden sollen. Die Funktionen für die Inklusion und Barrierefreiheit wurden im Rahmen von Workshops und Gesprächen mit Fahrgästen konzeptioniert und priorisiert.

In der BerlKönig-Flotte stehen derzeit bereits fünf V-Klasse-Fahrzeuge von Mercedes zur Verfügung, die speziell für die inklusive Beförderung von Rollstuhlfahrern ausgestattet wurden. Das BerlKönig-Team plant nun außerdem den Einsatz eines Sprinters mit besonders hoher Deckenhöhe ab dem Frühjahr 2020. Für sein inklusives Angebot wurde der BerlKönig erst jüngst mit dem zweiten Platz des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergebenen Bundesteilhabepreises ausgezeichnet.

Kontakt

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken

E-Mail: pressestelle@bvg.de, Tel.: +49 30 256-27901

ViaVan, Caroline Hawkins

E-Mail: caroline@ridewithvia.com