Es ist geschafft: Die Vorstände von Grünen, SPD und FDP haben dem Zählgemeinschaftsvertrag zugestimmt. …
Dritter Ausgang #Postplatz soll vor #Brückenneubau kommen Große Pläne gibt es im Bereich Verkehr: An allen U- und #S-Bahnhöfen sollen #Mobilitätshubs geschaffen werden. Die Zählgemeinschaft setzt sich dafür ein, dass der dritte Ausgang „Postplatz“ am S-Bahnhof #Zehlendorf fertiggestellt wird, bevor der Bahn-Brückenbau beginnt. Parallel zur Tieferlegung des Teltower Damms unter der Brücke soll auch der umgebende #Straßenraum neu geordnet werden, um den Verkehrsfluss optimal zu gestalten und die #Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Sie soll Engpässe aufzeigen und die Stellen benennen, an denen das #Schienennetz in Berlin und Brandenburg ausgebaut werden soll: die laufende #Metropolraumstudie, die als Teil des #Infrastrukturprojekts#i2030 von den beiden Ländern, Deutscher Bahn und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) durchgeführt wird. Bei dem Projekt sollen in der Region neue #Schienenverbindungen entstehen oder alte Trassen wiederbelebt werden. Klar ist aber auch, dass das bestehende Netz ausgebaut werden muss.
Frage 1: In welcher Form unterstützt der Berliner Senat die Deutsche Bahn, den #S-Bhf. #Gehrenseestraße#barrierefrei zu gestalten? Frage 2: Welche Gespräche haben dazu bereits stattgefunden und mit welchem Ergebnis? Frage 3: Welcher Zeitplan ist für eine Umsetzung der Barrierefreiheit vorgesehen und wann war die eigentliche Realisierung erstmals geplant? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zählt zu den wesentlichen verkehrlichen Zielsetzungen des Landes Berlin. Daher hat sich das Land Berlin auch frühzeitig um die Bereitstellung von Mitteln durch den Bund im Rahmen der „Förderinitiative Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen (FABB)“ bemüht. Der Bund stellt für dieses Programm im Zeitraum von 2020 bis 2026 zusätzliche Mittel zur beschleunigten Herstellung der #Barrierefreiheit an kleinen bis mittleren 2 Verkehrsstationen mit 1.000 bis 4.000 Reisenden (pro Tag) zur Verfügung. Daraufhin hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der DB AG im Juli 2021 einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen, um den Einsatz von Bundesmitteln zur Verbesserung der Barrierefreiheit an den Berliner S-Bahnhöfen Gehrenseestraße, #Hirschgarten und #Stresow sicherzustellen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll paritätisch durch den Bund und das Land Berlin zuzüglich eines Eigenanteils der DB AG erfolgen. Das Land Berlin hat vertraglich zugesichert, sich an den Investitionskosten mit einer Zuwendung in Höhe von ca. 6,6 Mio. EUR zu beteiligen. Für den S-Bahnhof Gehrenseestraße sind konkret der Neubau des Treppenaufgangs und eines Aufzugs zwischen Straßenbrücke und Bahnsteig sowie ergänzende Modernisierungsmaßnahmen geplant. Gemäß dem Bauzeiten-Finanzierungsplan soll die Realisierung des Vorhabens zur Herstellung der Barrierefreiheit im S-Bahnhof Gehrenseestraße 2023 erfolgen. Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Als Deutsche Bahn ist uns die Herstellung der Barrierefreiheit ein wichtiges Anliegen, welches wir konsequent verfolgen. Durch die „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ wird es ermöglicht, die Stationen Hirschgarten, Stresow sowie Gehrenseestraße in den kommenden Jahren barrierefrei auszubauen. Der S-Bahnhof Gehrenseestraße wird in diesem Zuge modernisiert, was folgende Maßnahmen mit einer Realisierung voraussichtlich in 2023 umfasst: Neubau eines Aufzuges und des Treppenzugangs inklusive Bahnsteigbeleuchtung, Modernisierung der Personenüberführung, des Bahnsteigs und des Daches.“ Frage 4: Warum werden terminliche Verschiebungen zur Realisierung der Barrierefreiheit überhaupt ermöglicht bzw. durch den Senat offensichtlich einfach akzeptiert? Antwort zu 4: Die barrierefreie Erreichbarkeit der ÖPNV-Infrastruktur zählt zu den wesentlichen verkehrlichen Zielsetzungen des Landes Berlin. In den vergangenen Jahren wurden durch die DB AG zahlreiche Fern-, Regional- und S-Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut, so dass inzwischen der Großteil der Berliner Bahnhöfe für die Fahrgäste barrierefrei erschlossen ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht im regelmäßigen intensiven Austausch mit der DB AG, um auch die noch fehlenden Stationen in den nächsten Jahren mit Aufzügen, Rampen, taktilen Leitstreifen und weiteren Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit nachzurüsten. Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Das Personenbeförderungsgesetz ist für die Eisenbahnen – zu denen auch die Stationen der DB Station&Service AG gehören – nicht einschlägig und richtet sich nur an Busse und Straßenbahnen. Daher ist ein barrierefreier Ausbau des S-Bahnhofs Gehrenseestraße nicht bis Anfang kommenden Jahres eingeplant. Ziel ist es jedoch, Barrieren für unsere Kund*innen schrittweise abzubauen und so die 3 Nutzbarkeit der Stationen grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Nach Auskunft der DB Station&Service AG sind 95 % der rund 200 Bahnsteige in Berliner Bahnhöfen und Haltepunkten stufenfrei erreichbar. Für hörgeschädigte Reisende liegt der Ausstattungsgrad in Berlin bei 100 %. Ebenso sind 94 % der Bahnsteige mit Lautsprecheranlagen ausgestattet. Etwa 8 % der Berliner Bahnsteige erfüllen bereits alle vorgenannten Merkmale (Infrastrukturkataster 2020, Datenstand 30.11.2020). Die DB Station&Service AG strebt grundsätzlich eine größtmögliche Barrierefreiheit ihrer Bahnhöfe an und hat entsprechende Zielstellungen im eigenen Regelwerk verankert.“ Berlin, den 25.11.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Laut einer Sprecherin der S-Bahn gab es bauseitige Verzögerungen, eine Brücke konnte erst am nachmittag aufgesetzt werden, hieß es. In den frühen Abendstunden sollte das fertige Konstrukt stehen. Am Dienstagmorgen sollen demnach auch alle Verkabelungen erledigt sein.
Über der gläsernen #Kuppel des Ostbahnhofs wird am Wochenende in über 40 Meter Höhe eine riesige #Brücke über das gesamte Dach gebaut. Sie soll bei der #Sanierung des Bahnhofs helfen, führt aber erst einmal zu Einschränkungen. Von Georg Berger
Der Berliner #Fahrgastverband#IGEB lud am 01.10.2021 zum #Fahrgastsprechtag #S-Bahn ein. Bedingt durch die weiter andauernde Corona-Pandemie fand der Termin erneut im Internet per Video-Übertragung statt. Bereits zum 13. Mal stellte Peter #Buchner, Sprecher der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin GmbH, dabei zunächst die aktuellen Themen in einer Präsentation vor, bevor es sich den Fragen der Zuschauer widmete, die vorab per E-Mail und während der Veranstaltung per Chat gestellt werden konnten.
Die Chance, den seit Jahrzehnten gewollten #Bahnhof#Kamenzer Damm im Zuge der Arbeiten an der Bahnstrecke Dresdner Bahn mit zu errichten, gibt es nicht mehr. Die Arbeiten an der Strecke sind derzeit in vollem Gange. Damit ist der neue Bahnhof aber nicht vom Tisch. Derzeit laufen #Vorplanungen, um die #Baukosten für den Bahnhof zwischen den S-Bahnhöfen #Attilastraße und #Marienfelde abzuschätzen. Die notwendige #eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (#EBWU) ist laut #Senatsverkehrsverwaltung zwar abgeschlossen. Die Ergebnisse konnten jedoch noch nicht präsentiert werden.
Frage 1: War der nach den Sommerferien in Betrieb genommene #Ersatzbahnsteig am #S-Bahnhof #Lichtenrade bereits Teil des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im #Planfeststellungsbeschluss Az. 511ppa/003-459 vom 13.11.2015 wurde mit der A.4.8.4 i.V.m der zugehörigen Begründung unter B.5.1.1.5 (- km 13,2+20 bis km 13,6-40 (UA2)) im Bereich der #Verkehrsstation Lichtenrade die Herstellung eines Betontrog zum Erschütterungsschutz neben der Fernbahn auch für den Abschnitt der S-Bahngleise festgelegt. Mit dieser Festsetzung wurde bereits mit Erteilung des Planrechtes vom #Eisenbahnbundesamt (#EBA) niedergeschrieben, dass es dadurch als ein mögliches Szeanrio zu einer 6-monatigen #Vollsperrung der #S-Bahn kommen kann. In diesem Zusammenhang wurde der Vorhabenträgerin seitens des EBA gleichzeitig der Freiraum gelassen, den konkreten Bauablauf sowie den Einsatz der notwendigen Baubehelfe dahingehend zu realisieren, dass die temporären betrieblichen Einschränkungen im S-Bahnverkehr so weit als möglich vermieden werden können (siehe hierzu Seite 142 ff. des o.g. Beschlusses). 2 Daher ist im Ergebnis der Auflage A.4.8.4, und der im Vorfeld der Erstellung der Vergabeunterlagen untersuchten Varianten, der Behelfsbahnsteig als Variante mit den geringsten betrieblichen Einschränkungen der S-Bahn als Vorzugsvariante festgelegt worden. Mit diesem Behelfsbahnsteig ist es möglich die für die Errichtung des Betontroges notwendige S-Bahnsperrung des Bf. Lichtenrade auf unter einen Monat zu reduzieren (eingetaktet vom 04.04.-02.05.2022), und so die Umsetzung der o.g. Auflagen durch das EBA gewährleistet. Alle anderen untersuchten Bauablaufvarianten hätten deutlich längere Betriebsunterbrechungen mit sich gebracht.“ Frage 2: Falls nicht, weshalb war er ursprünglich nicht vorgesehen und wann erfolgte der Planänderungsantrag zum Planfeststellungsbeschlusses? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Behelfsbahnsteig war nicht in dem o.a. Beschluss enthalten, da die Ausführungsplanung für das Vorhaben allgemein und für die Errichtung der Betontröge der S-Bahn im Besonderen zum Zeitpunkt der Planfeststellung noch nicht vorlag (siehe hierzu ebenso Begründung Seite 412 ff. des o.g. Beschlusses). Die Vorhabensträgerin stand im Rahmen der Bauablaufplanung in einem engen Austausch mit dem EBA. Da die Vorhabensträgerin fußend auf der Auflage A.4.8.4, Ihrer zugehörigen Begründung unter B.5.1.1.5 des Planfeststellungsbeschlusses (Az. 511ppa/003-459 vom 13.11.2015) und dem Behelfsbahnsteig eine wesentliche Verbesserung für die Bahnkunden während der Bauzeit gefunden haben, ist der Behelfsbahnsteig als Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses zu werten, weshalb eine ergänzende planrechtliche Würdigung nicht notwendig ist. Dieser Auffassung ist auch das EBA gefolgt.“ Frage 3: Welche Kosten sind für den Bau entstanden und welche Kosten werden für den Rückbau veranschlagt? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Für die Erstellung, Vorhaltung und den #Rückbau des bauzeitlichen Behelfsbahnsteiges des S-Bahn-Haltes Berlin-Lichtenrade entstehen für den gesamten Zeitraum der Maßnahme unter Berücksichtigung notwendiger Zusammenhangsmaßnahmen (z.B. Strom, Telekommunikation, Leit- und Sicherungstechnik sowie im Oberbau) Leistungen im Volumen von ca. 2 Mio. Euro.“ Frage 4: Wie lange wird die Situation so bestehen bleiben, dass ein Zugang zum #Ersatzbahnsteig des S-Bahnhofs Lichtenrade ausschließlich über die provisorische Zuwegung mit Zugang an der Steinstraße erfolgen kann? 3 Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Behelfsbahnsteig ist für die Bauzeit des neuen Bahnhofes (ca. 2 Jahre) errichtet. Die Zuwegung erfolgt von der Bahnhofstraße über einen Gehweg und einen Zugang mit Anschluss an den Bahnsteig auf Bahngelände. Zur besseren Passantenführung erfolgt die Wegweisung durch eine angebrachte Beschilderung. Die westliche Zuwegung erfolgt über die bauzeitlich eingerichtete Querungsmöglichkeit des S-Bahngleise und führt um die Pfarrer-Lütkehaus-Platz, wo die Passantenführung auf die o.g. Wegeführung trifft.“ Frage 5: Wurde geprüft, inwiefern ein Zugang der Fahrgäste von und nach der westlichen Seite der Bahntrasse ohne einen solchen großen Umweg möglich wäre? Wenn ja, welche Alternativen wurden geprüft und aus welchem Grund verworfen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die untersuchten Verkürzungen der westlichen Zuwegung zum Behelfsbahnbahnsteig Lichtenrade durch Querung des Baufeldes wurden von der Vorhabensträgerin als nicht umsetzbar eingestuft. Dies liegt darin begründet, dass die Flächen in der Vergangenheit für den Rückbau des alten Bahnsteigs Bf. Lichtenrade benötigt wurden. Im Anschluss werden die Flächen nun dauerhaft für den Umschlag von Baustoffen und Ausbaustoffen benötigt. Darüber hinaus kommt es ebenfalls zum Einsatz von Kränen, weshalb aus sicherheitsrelevanten Aspekten eine Personenführung direkt durch das Baufeld für die Vorhabensträgerin nicht vertretbar ist.“ Frage 6: Gibt es Überlegungen, die Wegebereiche von der Hilbertstraße bis zum Zugang an der Steinstraße im Sinne einer besseren Barrierefreiheit zu überarbeiten und dies insbesondere an den Bordsteinen und an den unebenen Stellen? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Vorhabensträgerin misst der Herstellung der barrierefreien Zuwegung einen hohen Stellenwert bei. Aus diesem Grunde wurden bereits in der Vergangenheit Rampen hergestellt, die ein Überwinden der Bordsteinhöhe erleichtern (so bspw. am PfarrerLüdtkehaus-Platz in Richtung der Zuwegung des Behelfsbahnsteigs). Gleiches soll am östlichsten Bereich des Pfarrer-Lüdtkehaus-Platz erfolgen (Absatz Bordstein hier momentan noch ca. 3 cm). Hinsichtlich dem Ausgleich von unebenen Stellen steht die Vorhabensträgerin ebenfalls in Abstimmungen mit dem Auftragnehmer.“ Frage 7: Gibt es Überlegungen, wie man Fahrgästen, für die die nunmehr deutlich längere Strecke zum Bahnsteig kaum noch zu bewältigen ist, eine Möglichkeit verschaffen kann, deutlich näher an den Bahnsteig zu gelangen bspw. über eine Zugangsmöglichkeit vom benachbarten Grundstück der Alten Mälzerei? 4 Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Vorhabensträgerin hat die Möglichkeiten einer Verkürzung der östlichen Zuwegung intensiv geprüft. Hinsichtlich einer Verkürzung über das Gelände der Alten Mälzerei wurden Abstimmungen mit der UTB Projektmanagement GmbH durchgeführt. Dabei hat sich ergeben, dass auf dem Gelände der alten Mälzerei in den kommenden Jahren ebenfalls umfangreiche Bauarbeiten stattfinden und zwei neue Gebäude gebaut werden. Die Vorhabensträgerin ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die Gewährleistung der Verkehrssicherung fraglich ist. Die Verkehrssicherungspflicht auf fremdem Gelände mit Baubetrieb kann nicht von der DB Netz AG übernommen werden. Die Vorhabensträgerin möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der durch die DB Netz AG eingerichteten Zuwegung um die einzig mögliche Lösung auf planfestgestellten Flächen handelt, bei der diese für die Herstellung der Verkehrssicherheit Sorge tragen und bei der eine Breite der Zuwegung von ca. 3 Meter gewährleistet werden kann.“ Berlin, den 08.09.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Bislang kursierte nur eine Summe, wenn es um die „#Siemensstadt 2.0“ geht: 600 Millionen Euro will der Weltkonzern in seinen Campus stecken. Zum Dank spendierte das Land Berlin im Jahr 2018 den #Wiederaufbau der #Siemensbahn. Der Abzweig der S-Bahn von #Jungfernheide nach #Gartenfeld war 1980 stillgelegt – und vergessen – worden.