Mobilität + App: Jelbi und der Datenschutz – an wen verkauft die BVG unsere Daten?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Schlüsse und Konsequenzen hat der Senat bzw. die BVG aus der Anhörung zu #Datenschutz bei der
BVG im Ausschuss KTDat gezogen?
Frage 5:
Wann haben Gespräche mit der Datenschutzbeauftragten stattgefunden, welche Kritikpunkte wurden dabei
geäußert und welche Änderungen an #Jelbi wurde im Anschluss vorgenommen?
Antwort zu 1 und zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„In der Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz am
18.03.2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (#BlnBDI)
der BVG ein Schreiben mit Datenschutzfragestellungen in Aussicht gestellt, welches bei
der BVG auch einging und eingehend beantwortet wurde. Im Nachgang des
Antwortschreibens hat die BVG am 10.04.2019 der BlnBDI Jelbi praktisch und detailliert
vorgestellt (einschl. #Userflow, Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitungen, genauer
#Datenfluss usw.). Anschlussfragen wurden von der BVG schriftlich am 30.04.2019
beantwortet. Hierzu gab es keine weiteren Beanstandungen oder Änderungswünsche
seitens der BlnBDI.“
2
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die Zusage der BVG, fehlende Informationen zum Umgang mit den bei Jelbi
entstehenden Daten und zum Zahlungsdienstleister schriftlich nachzureichen?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Ihre Zusage hat die BVG gegenüber der BlnBDI eingehalten.“
Frage 3:
Was hat die BVG bewogen, mit Jelbi zu starten, bevor wesentlichen Fragen des Datenschutzes wenigstens
dem Parlament gegenüber beantwortet wurden?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Am 30.04.2019 hat die BVG alle noch verbliebenen #Datenschutzfragen ausführlich
beantwortet. Der Launch von Jelbi fand am 11.06.2019 statt.“
Frage 4:
Liegt inzwischen eine Datenschutz-Folgenabschätzung für Jelbi vor und wo lässt sich diese nachlesen /
nachvollziehen?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Eine Datenschutzfolgeabschätzung liegt bei der BVG vor. Anträge auf Einsichtnahme
können direkt bei der BVG gestellt werden.“
Frage 6:
Welche Daten durch die Nutzung von Jelbi werden von wem erhoben und wie lange gespeichert?
Frage 7:
Welche Daten erhält #Deezer #nextbike durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
Frage 8:
Welche Daten erhält Emmy durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
Frage 9:
Welche Daten erhält MILES durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
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Frage 10:
Welche Daten erhält Trafi (als Plattform) durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über
verbale Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte
ergänzend um Angabe der entsprechenden Vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten
Möglichkeiten zur Kontrolle)?
Antwort zu 6 bis zu 10:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Bei der Buchung und Inanspruchnahme von Mobilitätsangeboten über die Jelbi-App
kommt es zwischen den Nutzenden und dem jeweiligen Mobilitäts-Anbieter zum
Abschluss eines Mobilitätsvertrages. Die Nutzenden können über die Jelbi-App entweder
Mobilitätsangebote der BVG oder von Drittanbietern in Anspruch nehmen. Die für
Vertragsschluss und -abwicklung erforderlichen Daten werden von der BVG ausschließlich
an den von den Nutzenden ausgewählten Mobilitätsanbieter übermittelt bzw. bei
Inanspruchnahme von BVG-Angeboten von der BVG verarbeitet. Die Übermittlung erfolgt
zum Zweck von Vertragsschluss und -abwicklung. Bei den dafür erforderlichen Daten
handelt es sich um folgende Informationen:
 Name
 Nachname
 E-Mail-Adresse
 Adresse
 Mobilfunknummer
 Informationen zum verwendeten mobilen Endgerät
 Angaben zum gewählten Zahlungsmittel (LogPay, Token oder PayPal)
 Konkrete Buchungs- bzw. Reservierungsanfrage
 Standort- und Positionsdaten (Start- und Zieladresse)
 ggf. Ergebnis der Führerscheinvalidierung, inklusive der jeweiligen
Führerscheindaten (siehe unter 3)
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung dieser Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b
DSGVO, da sie für das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen zwischen
den Nutzenden und dem jeweiligen Mobilitätsanbieter erforderlich ist. Die Daten werden
für die Bearbeitung der Buchungs- und/oder Reservierungsanfrage des Nutzenden von
der BVG an den jeweiligen Mobilitäts-Anbieter übermittelt und ermöglichen das
Zustandekommen und die Durchführung des Vertrages. In diesem Fall dienen sie aber
auch der Abwicklung weitergehender Ansprüche (z.B. Abwicklung entstandener Schäden
oder Bearbeitung von Strafzetteln bei Nutzung eines Carsharing-Angebots). Zur
Abrechnung der in Anspruch genommenen Mobilitätsleistung werden keine vollständigen
Zahlungsinformationen (siehe V.3) übermittelt, sondern lediglich Informationen zum
gewählten Zahlungsdienst. Die für die Abrechnung benötigten Daten werden vom
jeweiligen Mobilitäts-Anbieter im Zuge des Bezahlvorgangs an LogPay oder PayPal (den
von ihnen gewählten Zahlungsdienstleister) übermittelt.
Die BVG und der jeweilige Mobilitäts-Anbieter sind für die Verarbeitung der Daten
gemeinsam verantwortlich und haben eine Vereinbarung im Sinne des Art. 26 DSGVO
geschlossen (siehe dazu unter V.5).
Die Daten werden nach Beendigung der Geschäftsbeziehung von der BVG für eine Dauer
von drei weiteren Jahren aufbewahrt. Die Aufbewahrung der Daten dient dazu, mögliche
Gewährleistungs- oder Regressansprüche erfüllen zu können. Die Frist beginnt mit dem
Ende des Jahres, in dem die Daten verarbeitet wurden. Nach Ablauf dieser Fristen werden
sämtliche Daten des Nutzenden gelöscht, es sei denn, dass dem gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen.
Die Daten der Nutzenden werden insbesondere dann nicht gelöscht, wenn die BVG
gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. handels- oder steuerrechtlicher Natur) erfüllen
4
muss oder die Verarbeitung der jeweiligen personenbezogenen Daten zur
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist,
z.B., wenn rechtliche Schritte gegen die Nutzenden wegen Fehlverhaltens bei der
Leistungsnutzung oder bei Zahlungsproblemen eingeleitet werden müssen. In einem
solchen Fall wird die BVG die Nutzenden bei der Ausübung des Löschrechts über die
entgegenstehenden Gründe entsprechend informieren.“
Frage 11:
Welche Daten erhält der Zahlungsdienstleister? Aus welchem Grund für Jelbi nicht auf den vorhandenen
Basisdienst E-Payment zurückgegriffen? Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Land ggf. zusätzlich?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die BVG mit:
a) „Datenverarbeitung LogPay Financial Services GmbH im Rahmen von Jelbi
Bei allen Zahlarten außer PayPal (also z.B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte) werden die
Zahlungsinformationen der Nutzenden (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse,
Geschlecht, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, sowie Daten zu ihren
jeweiligen Ticketkäufen) an den externen Finanzdienstleister der BVG (derzeit die LogPay
Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, nachfolgend
„LogPay“) zum Zwecke der Bonitätsprüfung sowie des Verkaufes und der Abtretung der
durch die Inanspruchnahme von Mobilitätsdiensten entstandenen Forderungen gegen die
Nutzenden übertragen. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.
b, f DSGVO. Die BVG hat ein berechtigtes Interesse daran, die Abwicklung von Zahlungen
und die Verwaltung von Forderungen für eine effiziente Rechnungslegung auszulagern, da
die Zahlungsabwicklung durch die Beteiligung einer Vielzahl an Mobilitäts-Anbietern mit
hohem Aufwand verbunden ist.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch LogPay als verantwortliche
Stelle. Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch LogPay erhalten Sie
unter: https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/
b) Datenverarbeitung PayPal im Rahmen von Jelbi
Sofern die Nutzenden Zahlungen über den Zahlungsdienstleister PayPal abwickeln
möchten, werden sie auf die Webseite des Anbieters dieses Zahlungsdienstes, der PayPal
(Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend:
„PayPal“) weitergeleitet. Dies ist bei den Zahlungsvarianten Kreditkarte via PayPal,
Lastschrift via PayPal oder „Kauf auf Rechnung“ via PayPal der Fall. Die von den
Nutzenden eingegebenen personenbezogenen Daten werden an PayPal verschlüsselt
übermittelt. Dies umfasst zumeist den Namen, die Adresse, die Telefonnummer, die IPAdresse
und E-Mail-Adresse der Nutzenden oder sonstige zur Zahlungsabwicklung
erforderliche Informationen einschließlich solcher zu den Buchungen der Nutzenden.
Rechtsgrundlage für die Weiterleitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da
diese Datenverarbeitung zur Zahlungsabwicklung für die in Anspruch genommenen
Leistungen notwendig ist. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch
PayPal als verantwortliche Stelle.
Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch PayPal erhalten Sie unter
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE
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c) Basisdienst E-Payment
Die BVG ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Berliner Betriebegesetz eine vollrechtsfähige Anstalt
des öffentlichen Rechts (AöR) und somit nicht Teil der Berliner Verwaltung nach § 2
Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz – AZG).
Der Basisdienst E-Payment wird jedoch gemäß § 5 i.V.m. § 1 (der auf § 2 Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz – AZG verweist) Gesetz zur Förderung des E-Government
(E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) nur der Berliner Verwaltung für Online-
Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellt.“
Berlin, den 05.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (1), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gem. § 1 Abs. 1 Berliner #Mobilitätsgesetz (#MobG BE) ist der Zweck des besagten Gesetzes die
Gewährleistung #gleichwertiger Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins. Mithilfe welcher Kriterien wird
die Gleichwertigkeit der #Mobilitätsmöglichkeiten bemessen?
Frage 6:
§ 3 des Berliner Mobilitätsgesetzes adressiert die Mobilität für Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die
wesentlichen Wegezwecke. Wie wird das durch den Senat konkret umgesetzt?
Antwort zu 1 und zu 6:
Entsprechend dem Berliner Mobilitätsgesetz (§ 16) ist es Aufgabe des
Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP Mobilität und Verkehr),
Bestandsaufnahmen, Strategien und Maßnahmenpakete zur Mobilitätsgewährleitung zu
erarbeiten. Der StEP Mobilität und Verkehr enthält einen umfangreichen Zielekatalog mit
Kriterien, mit denen die Zielerreichung überprüft werden kann. Dieses Planwerk befindet
sich in der Endphase der Erarbeitung.
Frage 2:
Sind die Mobilitätsmöglichkeiten in den einzelnen Teilen Berlins, insbesondere im Vergleich Innenstadt und
Außenbezirke, gleichwertig? Wenn nein, warum nicht? Welche Daten wurden zur Evaluation genutzt?
Antwort zu Frage 2:
Strategien und Maßnahmen zur Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten auch im
äußeren Stadtraum bilden einen Kernpunkt im neuen StEP Mobilität und Verkehr. Die
Verbesserung der Mobilität in den Außenbezirken war Schwerpunktthema in mehreren
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Sitzungen des „Runden Tisches“, an denen die Verkehrspolitischen Sprecher der
Fraktionen im Abgeordnetenhaus und die vom Rat der Bürgermeister beauftragten
Bezirksstadträte teilnahmen.
Das Mobilitätsgesetz sieht in § 16 (5) vor, dass alle zwei Jahre nach Beschlussfassung
eine Evaluation der Umsetzung der Ziele des StEP Mobilität und Verkehr erfolgt.
Frage 3:
Wie wird die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten aller Teile Berlins seitens des Senats weiter
gewährleistet?
Antwort zu 3:
Für die Gewährleistung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten sind u.a. die
infrastrukturellen Maßnahmen des StEP Mobilität und Verkehr zur Erweiterung der Netze
der Straßenbahn, der S-Bahn, das Maßnahmenpaket „i2030“ für den Regionalverkehr
sowie U-Bahn-Verlängerungen wichtig, mit denen die Erreichbarkeiten verbessert werden.
Mit den laufenden Fahrzeugbestellungen für die U-Bahn und S-Bahn werden die
Voraussetzungen geschaffen, dass die Takte im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
auch im äußeren Stadtraum verdichtet werden können und der Betrieb störungsfreier
erfolgen kann. Mit dem Bau von Radschnellwegen und zusätzlicher Bike&Ride-Anlage
werden die Mobilitätsmöglichkeiten auch in Außenbezirken weiter verbessert.
Frage 4:
Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten in allen
Teilen Berlins zu forcieren? Welche Maßnahmen wurden je Bezirk implementiert?
Antwort zu 4:
Derzeit laufen die Vorplanungen für die ÖPNV-Netzerweiterungen und auch für die ersten
Radschnellwege. Weitere Konkretisierungen wird der StEP Mobilität und Verkehr
enthalten. Im Herbst 2019 liegen auch erste Ergebnisse der Voruntersuchungen der BVG
zu den U-Bahn-Netzerweiterungen vor. Hinsichtlich der bezirklichen Maßnahmen wird auf
die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Frage 5:
Gibt es weitere Bestrebungen des Senats, um die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen
Berlins zu gewährleisten?
Antwort zu 5:
Ja, der Senat nimmt auch zu diesem Thema an Forschungs- und Pilotprojekten des
Bundes und der Europäischen Union teil, um innovative Maßnahmen früh anzuwenden
und Erfahrungen mit anderen Großstädten auszutauschen. Ein Beispiel sind z.B. die
Mobilitätsstationen in städtischen Randlagen, wo der Senat sich auch im Rahmen des
Förderprogramms „MobilitätsWerkStadt 2025“ mit einem Projektvorschlag bewirbt.
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Frage 7:
Ist das Land Berlin in der Lage, eine gem. § 3 MobG BE gleichwertige Mobilität an allen Tagen des Jahres
und rund um die Uhr zu gewährleisten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Das Land Berlin kann heute schon im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten und
europäischen Metropolen eine hohe gleichwertige Mobilität rund um die Uhr
gewährleisten. Berlin findet hier internationale Anerkennung. Einmalig ist das vom Land
Berlin bestellte Nachtangebot im ÖPNV und der durchgehende U- und S-Bahn-Betrieb an
Wochenenden. Das hervorragende Rund-um-die-Uhr-Angebot im ÖPNV ist auch der
Grund dafür, dass viele Bürgerinnen und Bürger in Berlin auf einen privaten Pkw
verzichten und die Motorisierungsrate im internationalen Maßstab einmalig niedrig ist. Der
Senat wird das derzeitige Angebot im ÖPNV durch weitere innovative flexible
Ergänzungen auch in den Außenbezirken erweitern.
Frage 8:
Welche Vorkehrungen werden seitens des Senats und seitens der Bezirke getroffen, um die gem. § 3 MobG
BE angestrebte Mobilität von Menschen unabhängig von
a. Alter
b. Geschlecht
c. Einkommen
d. Persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen
e. Lebenssituation
f. Herkunft
g. individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit
zu gewährleisten?
Antwort zu 8:
Zu den Vorkehrungen gehört u.a. die barrierefreie Ausstattung der U- und S-Bahnhöfe,
Berlin hat bereits heute einen sehr hohen Ausstattungsgrad mit Aufzügen im Vergleich zu
anderen Großstädten und europäischen Metropolen. Der flächendeckende Einbau von
Aufzügen in den U- und S-Bahnhöfen unterstützt nicht nur die Mobilität von
mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch die Mobilität von
Seniorinnen und Senioren, von Eltern mit Kinderwagen und von Bürgerinnen und Bürgern
in Lebenssituationen nach Verletzungen.
Für die Entwicklung der ÖPNV-Tarife bedeutet dies, dass mit dem Seniorenticket, dem
Semesterticket, dem neuen verbilligten Azubiticket (ab 01.08.2019 365 Euro), dem ab
01.08.2019 kostenlosen Schülerticket und dem Sozialticket für möglichst jede
Altersgruppe/Lebenssituation Tarifangebote geschaffen wurden, die den ÖPNV für die
jeweilige Zielgruppe attraktiv und bezahlbar macht. Die Schwerbehindertenfreifahrt ist
bereits bundesgesetzlich geregelt. Mehrsprachige Menüführungen bei den Automaten, die
Verfügbarkeit der Tarifbedingungen des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg in Leichter
Sprache, die verstärkte Einführung unkompliziert zu erwerbender digitaler Tickets,
barrierefreie Fahrgastinformationen und digitale Angebote zur Wegeleitung im ÖPNV für
mobilitätseingeschränkte Fahrgäste (M4guide) sind nur ein Teil der Maßnahmen im
Bereich Fahrgastinformation und Vertrieb, die ebenfalls der Umsetzung der Ziele des
4
§ 3 MobG dienen. Ein weiterer Baustein ist der ab Oktober 2018 ausgeweitete VBB
Bus&Bahn-Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Menschen, für den die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine unterstützende
Grundfinanzierung in Ergänzung zu den Arbeitsmarktmitteln der Berliner Job Center und
der ergänzenden Landesförderung von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
Soziales leistet.
Hinsichtlich der bezirklichen Vorkehrungen wird auf die Antwort zur folgenden Frage 9
hingewiesen
Frage 9:
Ist der Senat der Ansicht, dass eine gleichwertige Mobilität für alle iSd § 3 in allen Kiezen Berlin, in den
Kiezen innerhalb des Innenstadtrings und außerhalb des Innenstadtrings, gewährleistet wird? Wenn nein,
durch welche Maßnahmen soll das erreicht werden?
Antwort zu 9:
Die Bezirke sind für kiezbezogenen Maßnahmen der Mobilität u.a. für die Gestaltung des
gesamten Straßennetzes außerhalb der Hauptverkehrsstraßen einschließlich der Fragen
der Verkehrsberuhigung in Wohngebieten verantwortlich. Einige Bezirke entwickeln eigene
bezirkliche Verkehrskonzepte auf der Grundlage des StEPs Mobilität und Verkehr. Die
Bezirke haben auch die Möglichkeit, auf den Verlauf von Buslinien und den Haltestellen-
Konzeption direkt mit der BVG in Dialog zu treten.
Frage 10:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 17.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Radverkehr: S-Bahnhof Mahlsdorf – Fahrradstellplätze – Aufzug – Toilette, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DB AG um
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde. Die übersandte Stellungnahme wird in der Antwort an der entsprechend
gekennzeichneten Stelle wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Ergebnisse erbrachte die Prüfung des Senats zur Erhöhung der Stellplatzkapazitäten für Fahrräder
am -Bahnhof #Mahlsdorf
Antwort zu 1:
Am S-Bahnhof Mahlsdorf wurde in einer Standort- und Potentialanalyse ein Gesamtbedarf
für das Fahrradparken von ca. 1.000 Stellplätzen für das Jahr 2030 ermittelt. Dem stehen
derzeit ca. 250 Stellplätze gegenüber. Die im Rahmen der Analyse durchgeführten
Befragungen zeigten zudem einen Bedarf von 60% an gesicherten Stellplätzen auf.
Frage 2:
Welche Ergebnisse erbrachte die Prüfung der Realisierung eines #Parkhauses für #Fahrräder?
Antwort zu 2:
Am S-Bahnhof Mahlsdorf sind geringe Flächenkapazitäten im Umfeld des Bahnhofes für
die Errichtung eines #Fahrradparkhauses vorhanden. In der Standort- und Potentialanalyse
wurden Potenzialflächen ermittelt, die sich für die Errichtung eines Fahrradparkhauses
eignen würden. Aussagen zur Realisierbarkeit eines Fahrradparkhauses sind derzeit
jedoch noch nicht möglich.
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Frage 3
Welche Kapazität würde das Parkhaus haben?
Antwort zu 3:
Zu der Kapazität eines Fahrradparkhauses können keine Aussagen gemacht werden. In
Abhängigkeit der räumlichen und städtebaulichen Situation müssen in einer
Machbarkeitsstudie mögliche Varianten für die Realisierung entwickelt werden. Ziel wäre,
am Standort den Gesamtbedarf an Fahrradstellplätzen, einschließlich der gesicherten
Stellplätze, bereitstellen zu können.
Frage 4
Welche Kosten würden für die Realisierung entstehen?
Antwort zu 4:
In Anlehnung an bereits realisierte Fahrradparkhäuser können Baukosten für die
Errichtung eines Fahrradstellplatzes in einem Fahrradparkhaus mit ca. 2.500,00 € bis
4.800,00 €/Fahrradstellplatz angenommen werden.
Aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes sind keine Angaben zu den genauen
Kosten möglich.
Frage 5:
Welche Mittel stehen dafür im Landeshaushalt zur Verfügung?
Antwort zu 5:
Für die Errichtung eines Fahrradparkhauses werden voraussichtlich finanzielle Mittel aus
dem SIWANA1 III Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt bereitgestellt.
Über deren Höhe sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes keine Aussagen
möglich.
Frage 6:
Welche Flächen kämen für die Realisierung in Frage?
Frage 7:
Wer ist Flächeneigentümer der jeweiligen Flächen?
Antworten zu 6 und 7:
In der Standort- und Potenzialanalyse wurden für die Errichtung eines Fahrradparkhauses
drei Potenzialflächen im direkten bzw. mittelbaren Umfeld des S-Bahnhofs Mahlsdorf
ermittelt. Bei diesen Potentialflächen handelt es sich um zwei Grundstücke in der
Wodanstraße, die sich im Privateigentum befinden, und um ein Grundstück auf der
derzeitigen Wendeschleife der Straßenbahn. Eigentümer des vorgenannten Grundstücks
ist das Land Berlin bzw. der Bezirk. Die Flächenverfügbarkeit dieser Potenzialflächen
muss im weiteren Projektverlauf geprüft werden.
1 Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds
3
Frage 8:
Welche Mittel stehen zum Erwerb notwendiger Flächen zur Verfügung?
Antwort zu 8:
Die finanziellen Mittel für den Flächenerwerb werden voraussichtlich aus dem SIWANA III
Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt bereitgestellt. Über deren Höhe sind
aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes keine Aussagen möglich.
Frage 9:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung der derzeit für die Wendeschleife der Tram genutzten Fläche?
Antwort zu 9:
Die Fläche der Wendeschleife der Straßenbahn ist als potenzieller Standort für die
Fahrradabstellanlage zu weit vom bestehenden Bahnhofszugang entfernt. Da kein direkter
Zugang zum Regionalbahnsteig vorgesehen ist und auch ein zweiter Zugang zu den SBahnsteigen
westlich der Bahnsteige kurz- bis mittelfristig nicht geplant wird, gibt es hier
nur ein begrenztes Potenzial, dass sich aus einer Busendhaltestelle ergeben würde. Mit
der Umsetzung des Verkehrskonzepts Mahlsdorf soll die Gleisschleife größtenteils
weiterhin für den ÖPNV2-Betrieb genutzt werden. Insbesondere werden die Flächen für
das Wenden der Linienbusse benötigt.
Frage 10:
In welchem Zeitrahmen könnte die Realisierung des Parkhauses erfolgen?
Antwort zu 10:
Angaben zum Zeitrahmen für die Realisierung eines Fahrradparkhauses können nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht abgegeben werden, da umfangreiche Abhängigkeiten zu
Dritten bestehen. Dazu gehört unter anderem die Abhängigkeit von den Neuplanungen der
verkehrlichen Situation um den S-Bahnhof Mahlsdorf.
Frage 11:
Welche Konsequenzen gehen mit der Nichterfüllung der Auflage des Bundeseisenbahnamtes zur Errichtung
einer öffentlichen #Toilette am Standort Bahnhof Mahlsdorf einher?
Frage 12:
Welche Abstimmungen gab es bisher zwischen DB und dem Senat bzgl. der Betreiberschaft einer
öffentlichen Toilette (Toilettenkonzept/ DB-eigener Standort)?
Antworten zu 11 und 12:
Bei der Beantwortung der Fragen 11 und 12 wird auf die Aussagen im Nahverkehrsplan
Berlin 2019-2023, Kapitel III.4.2.6 verwiesen. In diesem Kapitel ist unter anderem
aufgeführt, dass in der Laufzeit des Nahverkehrsplans durch die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch geprüft wird, wie an besonderen Bahnhöfen im
gesamtstädtischen Kontext die ab 2021 vorgesehene verbesserte #Toilettenversorgung
geplant und baulich wie organisatorisch-betrieblich umgesetzt werden kann. In der
2 Öffentlicher Personennahverkehr
4
laufenden Legislaturperiode werden die Verkehrsunternehmen darüber hinausgehend
aufgefordert, bereits erste Projekte zu realisieren und in Betrieb zu nehmen.
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf äußerte den Wunsch, über den berlinweiten
Toilettenvertrag eine Toilettenanlage am S- Mahlsdorf errichten zu lassen. Dies ist jedoch
noch nicht final abgestimmt.
Frage 13:
Wann wird der #Aufzug zum Regionalbahnhalt in Betrieb gehen?
Antwort zu 13:
Die DB AG hat wie folgt geantwortet:
„Der Aufzug in Mahlsdorf ist baulich schon länger fertiggestellt. Allerdings hat sich die
Mängelbeseitigung und Vervollständigung der Dokumentationsunterlagen hingezogen.
Zurzeit prüft das BM3 Berlin als künftiger Betreiber noch diese Unterlagen. Die
Inbetriebnahme wird vsl. am 6.6.19 erfolgen.“
Der Aufzug ist am 07.06.2019 in Betrieb gegangen.
Berlin, den 14.06.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: Demo für Verkehrswende in Weißensee stoppt auch den ÖPNV aus BVG

Wegen der Demonstration unter dem Motto „#Berliner Allee für alle. Für eine #Verkehrswende in Weißensee“ wird die Berliner Allee zwischen Pistorius- und Mahlerstraße am Samstag, den 15. Juni 2019 von 10 bis 22 Uhr komplett gesperrt. Neben dem #Individualverkehr schließt die Kundgebung „für mehr Stadtgrün und Lebensqualität“ auch den #ÖPNV aus dem Gebiet aus. Betroffen sind vor allem die Straßenbahnlinien #M4 und #M13, die für die Zeit nach einem Sonderfahrplan fahren. Die Linie #12 entfällt komplett:

Die Linie M4 fährt von Falkenberg aus kommend bis zur Buschallee auf der Stammstrecke und von dort weiter zum Pasedagplatz. Aus der anderen Richtung startet die Linie wie gewohnt am Hackeschen Markt, fährt bis Greifswalder Straße/Danziger Straße und biegt dort zum Arnswalder Platz ab.

Das restliche Stück zwischen den Haltestellen Greifswalder Straße/Danziger Straße und dem Ostseeplatz übernehmen barrierefreie Busse.
Von der Zingster Straße kommend wird die M13 mit der M4 verbunden: Zuerst als M4 bis Berliner Allee/Indira-Gandhi-Straße und weiter als M13 zum S- und U-Bahnhof Frankfurter Allee. Vom Virchow-Klinikum fährt die M13 bis Prenzlauer Allee/Ostseestraße und endet dann um die Ecke an der Haltestelle Am Steinberg.

Für diese Maßnahmen mussten extra neue Linienrouten erstellt, Umläufe gebildet und mehr als 100 neue Dienstpläne geschaffen werden.

Auch beim Omnibus gibt es Auswirkungen: Die Linie #255 wird in Weißensee auf die Streckenführung der Linie #158 umgeleitet. Durch die Sperrung der Berliner Allee wird sich allerdings der Individualverkehr dorthin verlagern, was zu starken Beeinträchtigungen der dort verkehrenden Omnibuslinie führen wird.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Sharing: Berliner Start-up Emmy will 2000 neue Roller aufstellen Deutschlandweit soll die Flotte des Berliner Unternehmens deutlich wachsen. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226121667/Berliner-Start-up-Emmy-will-2000-neue-Roller-aufstellen.html

Vor fünf Jahren sprachen die Berliner Unternehmen Valerian Seither (32) und Alexander Meiritz (31) zufällig über #Roller. Heute sind Seither und Meiritz mit ihrem Start-up #Emmy Marktführer im Bereich #Roller-Sharing. Rund 2000 #Elektro-Flitzer umfasst die Flotte mittlerweile. Neben Berlin ist das Start-up auch in Hamburg, München und Düsseldorf aktiv. Im vergangenen Jahr zählte das junge Unternehmen mehr als 200.000 Kunden. Tendenz steigend.

Das liege auch an der Verkehrslage in einigen Städten, sagt Emmy-Mitgründer Valerian Seither. Schon heute sind die Straßen in den großen Metropolen überfüllt. Allein die Berliner Autofahrer stehen durchschnittlich 103 Stunden pro Jahr im Stau. Hinzu kommt die Zeit für die Suche nach einem Parkplatz. Private Autos würden zudem zu 92 Prozent der Zeit überhaupt nicht genutzt werden, blockierten aber städtischen Raum, sagt Seither. Innerhalb des S-Bahn Rings würde außerdem eine Fläche von umgerechnet etwa 665 Fußballfeldern als Parkfläche für Autos genutzt. Platz, der nach Ansicht der Emmy-Gründer deutlich sinnvoller verwendet werden könnte.

Emmy will Verkehrsprobleme in Großstädten lösen
Eine Antwort auf die Verkehrsprobleme in urbanen Räumen könnte das Teilen von Elektrorollern sein. „Wenn in 20 Jahren drei Viertel der Bevölkerung in Städten lebt, bedarf es zukunftsfähiger Mobilitätskonzepte“, sagt Seither. Das Konzept von Emmy orientiert sich am Car-Sharing. Ein Gemeinschaftsauto ersetzt laut Studien ungefähr sieben bis zehn private Pkw. Um die orangenen Emmy-Roller nutzen zu können, müssen sich die Nutzer zunächst über die Smartphone-App …

allg. + Mobilität: Ausprobieren und informieren Wie werden wir uns in zehn Jahren fortbewegen? Welche Arten von Fahrzeugen wird es geben, und werden wir uns alles teilen?, aus BVG

Wie werden wir uns in zehn Jahren fortbewegen? Welche Arten von #Fahrzeugen wird es geben, und werden wir uns alles teilen? Fahren wir überhaupt noch selbst, oder verlassen wir sogar die Straße und #fliegen zu unseren Terminen?

Die #BVG hält seit 90 Jahren Berlin in Bewegung und wird auch den Verkehr der Zukunft in unserer Stadt entscheidend mitgestalten. Um zu zeigen, wie dieser aussehen könnte, hat sie Visionäre und etablierte #Mobilitätsdienstleister aus der ganzen Welt für einen Tag in die Hauptstadt eingeladen. Der unter der Schirmherrschaft von Ramona Pop, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe und Aufsichtsratsvorsitzende der BVG, stehende #UrbanMobilityDay findet am Samstag, den 15. Juni 2019, auf dem #EUREF-Campus in Schöneberg statt.

Über 40 Unternehmen werden (fast) alles mitbringen, was rollt oder fährt. Die Besucher dürfen auf einer riesigen Spielwiese ausprobieren, wie sich die Mobilität von morgen anfühlen könnte. Vom frisch zugelassenen -Tretroller über #Mono-Wheels, -Bikes bis zum neuen, elektrisch angetriebenen #Motorrad. Der Hersteller Boosted Inc. kommt sogar extra aus San Francisco, um sein -Skateboard zu präsentieren.

Selbstverständlich ist auch #Jelbi mit seinen Partnern dabei. Die digitale #Mobilitätsplattform für Berlin bündelt verschiedene Angebote von der Routenplanung bis zur Buchung und Abrechnung.

Nicht nur ausprobieren, sondern auch informieren: Es gibt eine Vielzahl an kurzweiligen Vorträgen, Pitches und Diskussionen. Bei einem Science Slam präsentieren Wissenschaftler ihre Erfindungen in kurzer Zeit und mit verständlichen Worten und buhlen damit um die Gunst des Publikums. Abgerundet wird der Tag mit zwei Poetry Slams zum Thema Mobilität.

#UrbanMobilityDay
15. Juni 2019, 11 bis 19 Uhr
EUREF-Campus, Torgauer Straße, 10829 Berlin

Der Eintritt ist frei. Alle Infos unter www.urbanmobilityday.de.

Straßenverkehr: Mobilität in den Berliner Bezirken, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hat sich die Zahl der #PKW pro #Einwohner in Berlin insgesamt sowie jeweils in den zwölf Berliner
#Bezirken seit 2009 entwickelt?
Antwort zu 1:
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg teilt hierzu mit:
Tabellarisch zusammengefasst sind die Personenkraftwagen je 1.000 Einwohnerinnen
und Einwohner Berlin am 31.12. des jeweiligen Jahres, differenziert nach Stadtbezirken
und kummulativ für das Bundesland Berlin (Quellen: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg,
Datengrundlage Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten).
Bezirk
insgesamt
Pkw je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner (gerundet)
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Mitte 254 257 257 258 249 251 253 252 253
2
Bezirk
insgesamt
Pkw je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner (gerundet)
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Friedrichshain-
Kreuzberg
207 212 210 209 204 208 211 211 212
Pankow 315 318 318 316 314 308 305 301 299
Charlottenburg-
Wilmersdorf
350 355 355 355 343 351 347 345 345
Spandau 347 350 352 353 351 348 346 344 346
Steglitz-
Zehlendorf
395 397 398 398 405 399 400 399 397
Tempelhof-
Schöneberg
335 339 344 349 345 348 347 348 343
Neukölln 264 269 269 268 267 268 269 274 275
Treptow-
Köpenick
386 389 391 393 395 392 389 385 380
Marzahn-
Hellersdorf
361 363 364 364 374 362 362 363 358
Lichtenberg 322 325 323 321 313 313 308 301 298
Reinickendorf 379 384 387 387 382 382 382 381 380
Durchschnittswert
für Berlin
324 327 328 328 325 325 324 323 321
Daten für 2018 liegen nicht vor.
Frage 2:
Wie hat sich die Zahl der MIV-Wege pro Tag im Vergleichszeitraum in Berlin insgesamt sowie jeweils in den
zwölf Berliner Bezirken entwickelt?
Frage 3:
Wie hat sich die Zahl der Umweltverbund-Wege pro Tag im Vergleichszeitraum in Berlin insgesamt sowie
jeweils in den zwölf Berliner Bezirken entwickelt?
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Daten, die derartige Aussagen für die Berliner Bevölkerung erlauben, werden in Berlin alle
fünf Jahre erhoben. Hierfür beteiligt sich Berlin am Forschungsprojekt „Mobilität in Städten
– SrV“. Die Daten liegen letztmalig für das Jahr 2013 vor. Daten aus dem jüngsten
Erhebungsdurchgang, der in 2019 abgeschlossen wurde, werden für Anfang 2020
erwartet.
3
Der Vergleich 2013 zu 2008 zeigt für die Bewohnerinnen und Bewohner Berlins folgende
Entwicklung:
Jahr 2008 2013
MIV-Wege ca. 3,659 Mio. ca. 3,693 Mio.
Umweltverbund-Wege ca. 7,775 Mio. ca. 8,618 Mio.
Aussagen auf Bezirksebene sind erst mit Vorliegen der neuen Daten möglich.
Berlin, den 29.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität + barrierefrei + Fahrdienst: Sonderfahrdienst Teil IV, aus Senat

www.berlin.de

1. Seit 2015 hat die Wirtschaftsgemeinschaft Berliner #Taxibesitzer e.G. (#WBT) einen
Qualitätsbeauftragten benannt. Welche konkreten Verbesserungen beim #Sonderfahrdienst (#SFD) hat er
bisher erreichen können?
Zu 1.: Die Wirtschaftsgemeinschaft Berliner Taxibesitzer e.G. (WBT e.G.) verfügt
bereits seit 2006 über ein #Qualitätsmanagement, welches im Laufe der Zeit die Anzahl
der Beschwerden bemessen an den Fahrten kontinuierlich hat sinken lassen. Im Jahr
2015 kam ein weiterer Mitarbeiter hinzu. Sein überdurchschnittliches Engagement hat
seitdem zu einer weiteren Qualitätsverbesserung bei Anfragen und Beschwerden
geführt.
Darüber hinaus setzt er sich durch persönlichen Einsatz bei Vor-Ort-Lösungen ein, um
individuelle Lösungen für Nutzerinnen und Nutzer zu erreichen. Das gleiche gilt für den
täglichen Einsatz bspw. bei Haltemöglichkeiten für Busse (Flughafen Schönefeld).
2. Wie viele Fahrten hat der SFD während der Weihnachtstage 2018 durchgeführt und wie viele
Fahrzeuge sind dabei eingesetzt worden?
3. Wie viele Berechtigten konnten während der Weihnachtstage 2018 ihre Fahrt nicht oder nur verspätet
antreten? Was waren die Gründe?
2
Zu 2. und 3.: #Beförderungsleistungen Weihnachten 2018
24.12.2018 25.12.2018 26.12.2018
Fahrzeuge 83 80 55
durchgeführte
Fahrten
931 846 530
damit erfolgte
Beförderungen
948 851 548
Alle angenommenen Bestellungen konnten durchgeführt werden. Die Anzahl der nicht
unerheblichen Verspätungen lag bei 5.
Sollten nicht berücksichtigte Fahrtwünsche gemeint sein, sind diese statistisch nicht
erfasst worden.
Insbesondere für das Zeitfenster zwischen 14:00 und 20:00 Uhr am 24. Dezember 2018
konnten Fahrtwünsche nicht angenommen werden, weil die zur Verfügung stehenden
Fahrzeugkapazitäten sehr schnell ausgebucht waren.
4. Gemäß entsprechenden Veröffentlichungen wurden 2018 nur noch 152.00 Fahrten beim SFD
durchgeführt. Führten die „fehlenden“ 8.000 Fahrten zu einer Kürzung der Zahlungen an die WBT und
wenn nicht, warum nicht?
Zu 4.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zahlt für jede abgerufene
und vertragsgemäß durchgeführte Fahrt entsprechend der von der WBT e.G.
vorgelegten Abrechnung. Für die hier aufgeführten „fehlenden“ Fahrten erfolgten somit
keine Zahlungen.
5. Die Rechtslage lässt derzeit die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die stimmberechtigten
Mitglieder des Fahrgastbeirats nicht zu. Will der Senat dies ändern und ggf. wie?
6. Wenn er dies nicht ändern will, warum nicht?
Zu 5. und 6.: Grundsätzlich besteht die Absicht des Senats bei der ohnehin
anstehenden Neustrukturierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) auch
die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für stimmberechtigte Mitglieder des
Fahrgastbeirats rechtsverbindlich zu regeln.
7. Warum erhalten die Mitglieder des Fahrgastbeirats, trotz entsprechender Anträge, keine Darstellung
zur Mittelverwendung aufgeteilt nach Kostenbereichen?
Zu 7.: Dem Senat sind diesbezüglich keine Anträge bekannt. Bisher sind lediglich in den
Fahrgastbeirat eingebrachte Fragestellungen, z. B. zur „…Aufschlüsselung des für den
Sonderfahrdienst (SFD) bereitgestellten Geldes“ erfolgt, wie dies auch aus den
Protokollen des Fahrgastbeirates ersichtlich ist.
3
8. Gibt es einen Abschlussbericht durch Mitarbeiter von SenIntArbSoz zu den zehn Sondersitzungen
zum Thema der Verbesserung des Sonderfahrdienstes aus dem Jahr 2018? Trotz entsprechender Bitten
steht dieser bisher weder der Landesbehindertenbeauftragten noch den übrigen Mitgliedern des
Fahrgastbeirats des SFD zur Verfügung. Warum nicht und wann wird hier Transparenz hergestellt?
10. Seit 2011 soll die Eigenbeteiligung sozialverträglich und ohne Staffelung erfolgen. Wann ist damit in
der Praxis zu rechnen?
11. Auch seit 2011 soll der Betrag für Taxifahrten ohne Eigenbeteiligung und ohne Vorauszahlung
erfolgen. Wann ist endlich mit der Umsetzung zu rechnen?
Zu 8., 10. und 11.: In insgesamt neun Sitzungen im Zeitraum von Mitte April 2018 bis
Anfang Dezember 2018 wurde auf Initiative der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales in der Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung SFD“ – u. a. unter Einbeziehung
von drei Nutzerinnen und Nutzern des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit
Behinderung (Sonderfahrdienst) sowie Vertreterinnen und Vertretern des Büros der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung – die Weiterentwicklung des
Sonderfahrdienstes erörtert.
Ein in dieser Arbeitsgruppe abschließend abgestimmtes Arbeitsergebnis im Sinne eines
Abschlussberichtes liegt allen Mitgliedern seit Januar 2019 vor.
Aspekte, wie z. B. die Auswirkungen des „Inklusionstaxis“ auf den SFD, die Auswirkung
des Mobilitätsgesetzes auf den SFD oder auch die Sozialverträglichkeit der
Eigenbeteiligung des SFD und die Anpassung der Eigenbeteiligung des Taxikontos an
die des SFD wurden erörtert.
Angesichts der „…Komplexität der Herausforderungen für eine Sicherstellung von
Mobilität für Menschen mit Behinderungen…“ wurde von den Mitgliedern der
Arbeitsgruppe deutlich herausgestellt, „…dass die Weiterentwicklung des
Sonderfahrdienstes nur im Kontext eines Gesamtkonzepts für die Mobilitätssicherung
von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im öffentlichen Verkehr erfolgen kann.
Vorhandene, unterstützende Angebote zur Gewährleistung von Mobilität für Menschen,
die in ihrer Mobilität dauerhaft oder zeitweilig aufgrund einer motorischen, sensorischen,
geistigen oder seelischen Behinderung oder wegen sonstiger Behinderungen und
Einschränkungen oder aufgrund ihres Alters beeinträchtigt sind, wie z. B. der besondere
Fahrdienst, der VBB – Begleitservice, die bezirklichen Mobilitätshilfedienste oder das in
der Einführung befindliche sog. Inklusionstaxi, sind dabei miteinander zu verzahnen und
insbesondere dem individuellen Bedarf entsprechend und flexibel einzusetzen.“
Das abgestimmte Arbeitsergebnis der AG „Weiterentwicklung SFD“ wird einfließen in
die Erarbeitung des „Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit
Behinderung“. Dessen Erarbeitung ist ebenso, wie die Überprüfung der
„Eigenbeteiligung der Nutzer/innen des Sonderfahrdienstes… auf Sozialverträglichkeit“
in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016 – 2021 festgelegt.
Der Senat geht davon aus, dass diese Festlegungen noch im o. a. Zeitraum zur
Umsetzung gelangen wird.
9. Warum werden die Fahrtkosten beim SFD, die monatlich anfallen, nicht per Einzugsermächtigung
abgebucht? So ließe sich verhindern, dass Berechtigte vom SFD ausgeschlossen werden, da Klärungen
beim LaGeSo bis zu einem Jahr dauern können.
4
Zu 9.: Die Möglichkeit der Einzugsermächtigung (Lastschrifteinzug) ist gemeinsam mit
der Landeshauptkasse (LHK) geprüft worden. Im Ergebnis wurde gegen den
Lastschrifteinzug entschieden.
Die Nutzerinnen und Nutzer des Sonderfahrdienstes gehören in der Regel nicht zur
Gruppe der einkommensstarken Bevölkerung. Mit dem Lastschrifteinzug würde ihnen
die Möglichkeit, den Zahlungszeitpunkt eigenständig zu bestimmen, entzogen. Sollte
z. B. das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs nicht ausreichend gedeckt sein, entsteht
eine Rücklastschrift. Rücklastschriften verursachen Gebühren. Diese Gebühren werden
dem veranlassenden Konto, also schlussendlich dem Land Berlin auferlegt. Für
Rücklastschriften stellt die Postbank der veranlassenden Behörde (LAGeSo) und damit
dem Land 5,50 € zuzüglich der jeweiligen Gebühren der Bank der Kontoinhaberin/des
Kontoinhabers in Rechnung. Das bedeutet für eine mögliche Einnahme von z. B. 4,50 €
würden Mehrkosten entstehen, die höher sind als die mögliche Einnahme. Das wäre
weder ein angemessenes noch ein zumutbares, geschweige denn ein betriebswirtschaftlich
sinnvolles Verwaltungshandeln. Nachträgliche Änderungen/Stornos an
den in der Lastschriftdatei übermittelten Lastschriftbeträgen zu einzelnen Kundinnen
und Kunden wären ebenfalls nicht möglich.
Lastschrifteinzugsverfahren verhindern auch nicht den Ausschluss von der
Nutzungsberechtigung des Sonderfahrdienstes.
Ein Ausschluss von der Nutzung erfolgt nur dann, wenn die Eigenbeteiligung nach zwei
Mahnungen nicht bezahlt wird. Der Ausschluss gilt so lange, bis alle offenen Beträge
vollständig gezahlt wurden.
Folgendes Verwaltungsverfahren ist einem Ausschluss vorgelagert:
1. Automatisierter Versand der monatlichen Abrechnung der Eigenbeteiligung mit
einer Zahlungsfrist von 14 Tagen.
2. Liegt bis zu diesem Termin weder ein Zahlungseingang noch eine Rückmeldung
oder Widerspruch vor, erfolgt die 1. Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 14
Tagen.
3. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt weder ein Zahlungseingang noch eine
Rückmeldung oder Widerspruch vor, erfolgt die 2. Mahnung mit einer
Zahlungsfrist von 7 Tagen.
4. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt weder ein Zahlungseingang noch eine
Rückmeldung oder Widerspruch vor, erfolgt der Bescheid über den Entzug der
Berechtigung zur Nutzung des besonderen Fahrdienstes.
In allen Schreiben wird sowohl über die Folgen der Nichtzahlung, als auch über die
Möglichkeiten, Einwände zu erheben, informiert.
Eingegangene Reklamationen werden innerhalb der jeweiligen Zahlungsfristen geprüft.
Wird die Reklamation anerkannt, erfolgt eine neue Abrechnung mit einer neuen
Zahlungsfrist. Wird die Reklamation nicht anerkannt, wird mit der Ablehnung die
geltende Zahlungsfrist mitgeteilt.
Geht ein Widerspruch ein, wird dieser durch das Rechtsreferat des LAGeSo bearbeitet.
5
12. Die letzten Kundenbefragungen zum SFD datieren von 2010 und 2014. Wann liegen die Ergebnisse
einer aktuellen Befragung vor?
Zu 12.: Das LAGeSO hat nach 2014 bisher keine weitere Kundenbefragung
durchgeführt.
Berlin, den 16. April 2019
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Taxi + barrierefrei: Inklusionstaxis in Berlin – Stand der Umsetzung II, aus Senat

www.berlin.de

1. Laut Drucksache 18/17592 sind bisher drei Anträge auf Bezuschussung von fünf #Inklusionstaxis
gestellt worden und diese befänden sich in der Bearbeitung. Ist die Bearbeitung unterdessen
abgeschlossen und falls ja, mit welchen Ergebnissen?
Zu 1.: Es sind zwei Anträge positiv beschieden. Bei dem dritten Antrag muss der
Unternehmende noch fehlende Unterlagen nachreichen.
2. Wie viele weitere Anträge auf Bezuschussung wie vieler Inklusionstaxis sind seit Beantwortung der
Drs. 18/17592 gestellt worden?
Zu 2.: Aktuell liegen insgesamt neun Anträge für insgesamt 19 Inklusionstaxis vor (inkl.
der Anträge für die bereits bestehenden #SoVD-Projektfahrzeuge und der zwei bereits
beschiedenen Anträge). Es sind somit seit der letzten Anfrage sechs Anträge
hinzugekommen.
3. In Drs. 18/17592 erklärt der Senat ebenfalls, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (#LAGeSo)
sei damit befasst, die Möglichkeiten der Förderung bekannter zu machen. Welche Maßnahmen werden
hierzu wann umgesetzt?
Zu 3.: Im engen Austausch mit den Gewerbeverbänden, Gewerbevertretenden und der
Taxi-Innung wird verstärkt über die Möglichkeiten der Förderung informiert und
gleichzeitig in Gesprächen eruiert, welche möglichen Hemmnisse aus Sicht der Taxi-
Unternehmenden bestehen, von den angebotenen Fördermöglichkeiten Gebrauch zu
machen.
So wurde u. a. am 06.03.2019 ein Expertengespräch zwischen Frau Senatorin
Breitenbach und den genannten Vertretenden geführt. Im Ergebnis wurden die Inhalte
und Vorgaben in der Förderrichtlinie nicht als Hemmnisse genannt.
2
Vertreterinnen/Vertreter des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) haben
auch an dem von der Fraktion Bündnis90/ DIE GRÜNEN organisierten „Fachgespräch
Inklusionstaxi“ teilgenommen, bei dem ein Großteil der Beteiligten aus Wirtschaft, Politik
und Verwaltung nochmals im Dialog waren, um das Thema mehr in den
(fach)öffentlichen Fokus zu bringen und bisherige Anlaufschwierigkeiten abzubauen.
Gespräche wurden auch mit den großen Berliner Taxivermittlungen geführt, um auch
hier nochmals nachhaltig für die Bekanntmachung sowie eine Attraktivitätssteigerung
der Richtlinie zu werben.
In Planung und Vorbereitung sind über die bisherige Werbung in den Fachmedien
hinaus weitere Werbeaktionen.
Vorgesehen ist z. B. die Präsenz der Verwaltung auf Fachtagen,
Gewerbeversammlungen und Messen, wo die Möglichkeiten der Förderung von
Inklusionstaxis vorgestellt werden sollen.
Die bisher schon sehr serviceorientierte Beratung einzelner Antragstellenden wird
weiter intensiviert.
4. Aus welchem Grund darf die Erstzulassung eines Taxis nicht älter als ein Jahr alt sein, um eine
Förderung zur Umrüstung zu erhalten? Sind hier ggf. Änderungen geplant und falls ja, inwiefern?
Zu 4.: Die wirtschaftliche Nutzung der künftigen Inklusionstaxis, die auch immer in
Abhängigkeit zum Alter der Fahrzeuge steht, muss im Rahmen der Förderrichtlinie
Beachtung finden, um einen langfristigen Einsatz der geförderten Fahrzeuge und damit
einen möglichst langen Einsatz im Dienste der spontanen Mobilität sicherzustellen.
Derzeit wird zudem geprüft, ob und in welcher Form die Förderrichtlinie hinsichtlich der
Anspruchsberechtigung (in Bezug auf das Fahrzeugalter bzw. die Laufleistung zum
Zeitpunkt der Antragstellung) erweitert werden kann.
5. Welche weiteren Anreize erwägt der Senat, um die Anzahl der Antragstellungen und damit die
tatsächliche Anzahl von Inklusionstaxis in Berlin zu erhöhen?
Zu 5.: In den bereits geführten Gesprächen mit den Taxiunternehmen wird derzeit vor
allem die nach wie vor mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
ungeklärte Tarifproblematik als Kernproblem unternehmerischer Zurückhaltung zur
Investition benannt (siehe auch Antwort zu Frage 7).
6. Laut Medienberichten war für Anfang März ein Treffen der Sozialsenatorin mit den Zuständigen des
LAGeSo und Vertretern der Taxibranche geplant. Hat dieses Treffen stattgefunden und falls ja, mit
welchen Inhalten und Ergebnissen?
Zu 6.: Siehe Antwort zur Frage 3.
7. Wie bewertet der Senat die Kritik des Taxigewerbes, demnach zwar der Mindestlohn für Taxifahrer
wiederholt erhöht wurde, nicht jedoch die Taxitarife?
Zu 7.: Bereits anlässlich der Senatsvorlage zur 9. Verordnung zur Änderung der
Taxentarif-Verordnung vom 30. Oktober 2018 zum Wegfall des
Kartenzahlungszuschlags wurde deutlich, dass die im Frühjahr 2018 von den
Taxenverbänden beantragte Anpassung des Tarifs eine umfassende
Gesamtwirtschaftlichkeitsprognose erfordert. Diese wurde unter Einbeziehung der
Entwicklung der Lohn- und Betriebskosten sowie der Wettbewerbssituation erstellt. Die
3
Ergebnisse werden in Kürze dem Taxigewerbe vorgestellt. Sollten daraus resultierend
Tarifänderungen notwendig werden, wird anschließend das nach dem
Personenbeförderungsgesetz vorgeschriebene, mindestens zweiwöchige
Anhörungsverfahren verschiedener Behörden und Verbände beginnen. Die dann
vorliegenden Stellungnahmen sind auszuwerten. Die Änderung der Taxentarife
erfordert in Berlin eine Rechtsverordnung des Senats mit entsprechenden
Begründungen, die der Senat beschließen und die anschließend im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht werden muss.
8. Inwieweit und wann nimmt das Land Berlin Einfluss auf eine bundesweite Initiative zur
flächendeckenden Einführung von Inklusionstaxis?
Zu 8.: Berlin ist bereit, bundesweite Initiativen mit dem Ziel einer flächendeckenden
Einführung von Inklusionstaxis zu unterstützen. Insbesondere sollte unter
inklusionspolitischen Gesichtspunkten geprüft werden, inwiefern durch bundesrechtliche
Vorgaben sichergestellt werden kann, dass mindestens ein festgelegter Anteil der zur
gewerblichen Personenbeförderung neu zugelassenen Kraftfahrzeuge barrierefrei ist.
9. Laut Drs. 18/16973 hat der Senat das Ziel bis zum Jahr 2021 250 Inklusionstaxis in den Verkehr zu
bringen – in welchen Schritten ist dieses Ziel nach aktuellem Stand noch erreichbar?
Zu 9.: Die Förderrichtlinie ist ein Angebot an die Berliner Taxiunternehmen, sich bei
Neuanschaffung eines Taxis für ein entsprechend inklusiv ausgestattetes Fahrzeug zu
interessieren oder ein vorhandenes geeignetes Fahrzeug umzubauen. Die
Entscheidung über den Kauf bzw. Umbau eines geeigneten Kfz liegt alleine in der
unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen. Das Ziel ist nach
derzeitiger Einschätzung unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel nach wie vor bis zum Jahresende 2021 erreichbar.
10. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Kritik des Berliner Behindertenverbands, wonach die
Sozialverwaltung – anders als die Verkehrs- oder Wirtschaftsverwaltung – nicht über das nötige Wissen
zur Wirtschaftsförderung verfüge?
Zu 10.: Nach der Geschäftsverteilung des Senats gehört die Zuständigkeit für die
Wirtschaftsförderung zum Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe. Dort und bei den Partnerinstitutionen der Wirtschaftsverwaltung
liegt umfassendes Wissen vor.
Wirtschaftsförderanfragen, die an die Sozialverwaltung gerichtet sind, werden daher
gemeinsam oder ausschließlich von der Wirtschaftsverwaltung im Namen des Senats
beantwortet.
Berlin, den 17. April 2019
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

barrierefrei + Mobilität: Auch im Jahr 2019 bieten die Berliner Verkehrsbetriebe wieder die sogenannten Mobilitätstrainings an, aus BVG

BVG-Personal in einem stehenden Fahrzeug ganz in Ruhe den Umgang mit U-Bahn, Straßenbahn und Bus zu üben. So lernen zum Beispiel Personen, die einen #Rollator oder einen #Rollstuhl nutzen, #sehbehindert oder #blind sind, wie sie selbstbestimmt und sicher in Bus und Bahn einsteigen und wie sie sich während der Fahrt am besten sichern.

Das erste #Mobilitätstraining des Jahres – für #Bus und #Straßenbahn – findet am Donnerstag, den 11. April, von 10 bis 12 Uhr auf dem BVG-Betriebshof in der Lichtenberger #Siegfriedstraße statt. Eine Anmeldung von einzelnen Personen und deren Begleitern ist nicht notwendig. Gruppen wenden sich bitte im Vorfeld per E-Mail an info@bvg.de oder telefonisch an (030) 19449. Die Teilnahme ist wie immer kostenlos.

Die Mobilitätstrainings finden 2019 an folgenden Terminen statt:

Bus und Tram

Donnerstag, 11. April, 10-12 Uhr,

Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45

Donnerstag, 26. September, 10-12 Uhr,

Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576

Bus

Freitag, 03. Mai, 10-13 Uhr,

Zehlendorf, Rathaus Zehlendorf, Haltestelle in der Kirchstraße

Donnerstag, 23. Mai, 10-12 Uhr,

Wedding, Betriebshof der BVG, Müllerstraße 79

Samstag, 25. Mai, 10-13 Uhr,

Reinickendorf, Haupteingang des Märkischen Zentrums, Wilhelmsruher Damm 140

Donnerstag, 22. August, 10-12 Uhr,

Spandau, Betriebshof der BVG, Am Omnibushof 1-11

Donnerstag, 29. August, 10–12 Uhr,

Charlottenburg, U Wilmersdorfer Straße/S Charlottenburg, Haltestelle X49, Stuttgarter Platz

U-Bahn

Donnerstag, 14. November, 13-14:30 Uhr,

Schöneberg, U-Bahnhof Innsbrucker Platz

Sicherheitstraining für blinde und sehbehinderte Fahrgäste

Donnerstag, 31. Oktober, 13-14:30 Uhr,

Schöneberg, U-Bahnhof Innsbrucker Platz

Siehe auch:

https://www.bvg.de/de/Service/Service-fuer-unterwegs/Mobilitaetshilfen.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de