Bahnverkehr: Bahn verbaut für 1,8 Millionen Euro Lärmschutz in Pankow, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article230104832/Bahn-verbaut-fuer-1-8-Millionen-Euro-Laermschutz-in-Pankow.html

Rund um den Bahnhof Pankow lebt es sich künftig deutlich leiser. #Schutzwände dämpfen Lärm an der Fernbahn und der S-Bahnlinie 2.

Nicht nur der Fluglärm in Alt-Pankow verschwindet in diesem Herbst mit der Schließung des Flughafens Tegel – auch der #Krach von der Schiene wird ab November je nach Wohnlage kaum noch hörbar sein. Insgesamt 1,8 Millionen Euro lässt sich die Deutsche Bahn eine #Lärmsanierung im Bezirk kosten, die man ab dem 17. August durch den Bau von neuen Schutzwänden weiter vorantreiben will.

Mit Flugblättern an Haushalte im Florakiez hat man jetzt Anwohner darüber informiert, dass es während der Maßnahmen in mehreren Bauetappen bis zum 2. November zunächst lauter zugehen kann, bevor dann Ruhe einkehrt.

Als erstes entsteht noch im August eine 335 Meter lange #Lärmschutzwand an der Trasse der S-Bahnlinie S2 im Bereich der Brehmestraße bis zur Brücke über die Maximilianstraße, wie ein Bahn-Sprecher auf Nachfrage mitteilt. Diese wird drei Meter über Schienenoberkante hoch sein und die Geräusche dämpfen.

Über fünf Kilometer #Schallschutz für Pankow
Ab dem 18. September folgt dann außerdem die Platzierung …

Straßenverkehr: Bauarbeiten A111 nach Berlin wird zwischen Heckerdamm und A100 gesperrt, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1818423/

#Pendler zwischen #Oberhavel und Berlin müssen ab Donnerstagabend auf der #A111 mit erheblichen Behinderungen rechnen. Wegen #Bauarbeiten wird die Autobahn ab 20 Uhr zwischen #Heckerdamm und der Überfahrt zur #A100 in Richtung Stadtzentrum bis Sonntagabend voll gesperrt.
Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Verkehr müssen an den Brückenbauwerken zur A 100 vor der #Rudolf-Wissel-Brücke neue #Dehnungsfugen eingebaut werden. „Aus bautechnischen Gründen erfolgt der Einbau der #Fahrbahnübergangskonstruktionen auf beiden Fahrstreifen gleichzeitig“, teilte die Senatsverkehrsverwaltung am Mittwoch mit. Sie empfiehlt Autofahrern, den Bereich weiträumig zu umfahren. Die offizielle Umleitung wird ausgeschildert.

Autofahrer müssen sich zudem ab dem 10. August auf weitere Behinderungen auf dem nördlichen Berliner Ring einstellen. Bis zum 25. September soll die Abfahrt …

Straßenbahn: Neue Gleise für Alle(e) Die Straßenbahnen der Berliner Verkehrsbetriebe erhalten neue Gleise in der Landsberger Allee, aus BVG

Die Straßenbahnen der Berliner Verkehrsbetriebe erhalten neue Gleise in der #Landsberger Allee. Zwischen #Betriebshof #Marzahn und Allee der Kosmonauten können die Straßenbahnlinien #M6 und #18 von Samstag, den 8. August 2020 bis Montag, den 10. August 2020, Betriebsbeginn nicht wie gewohnt fahren.

In dieser Zeit ist die Linie M6 zwischen Hackescher Markt, Freizeitforum Marzahn und Wuhletalstraße beziehungsweise zwischen Riesaer Straße und Betriebshof Marzahn im Einsatz. Die Straßenbahnlinie 18 fährt zwischen Riesaer Straße und Betriebshof Marzahn. Es ist ein Ersatzverkehr mit Bussen für beide Linien zwischen Freizeitforum Marzahn und Betriebshof Marzahn eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenbahn: Gleisbauarbeiten rund um die Altstadt Köpenick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Werden bei den momentanen #Straßenbauarbeiten in der Altstadt #Köpenick, die erhebliche Beeinträchtigungen
für den Verkehr nach sich ziehen, ausschließlich die #Straßenbahnschienen getauscht oder werden noch
andere Bauarbeiten durchgeführt? Wenn ja, welche?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Bei den Bauarbeiten handelt es sich ausschließlich um #Gleisbauarbeiten mit
#Schienenwechsel zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit.“
Frage 2:
Wann wurden die Schienen in der Altstadt Köpenick zum letzten Mal erneuert und entspricht der
#Austauschzyklus den Normwerten?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die letzten Erneuerungen der Gleisanlagen in der Altstadt Köpenick wurden wie folgt
durchgeführt:
 Kietzer Straße – von Müggelheimer Straße bis Schüßlerplatz im Jahr 1997
 Kirchstraße – von Schüßlerplatz bis Freiheit im Jahr 2007
 Gleisbogen Kirchstraße/Alt-Köpenick mit Weichenanlagen im Jahr 2012
 Straße Alt-Köpenick – von Freiheit bis Schlossplatz im Jahr 1997
 Schlossplatz im Jahr 2011
Zwischen diesen umfassenden Gleisbauarbeiten erfolgten jedoch immer wieder kleinere
#Instandhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit.
Die Schienenerneuerung erfolgt zustandsorientiert und hängt z. B. von den vorhandenen
Radien, der Oberbauform, den Verkehrslasten und den Materialgüten ab. Dabei sind die
Grenzwerte nach dem gültigen technischen Regelwerk ausschlaggebend.“
Frage 3:
Wann wurden die Bauarbeiten über welchen Zeitraum (Beginn und Ende) sowie mit welchen Auflagen
genehmigt?
Antwort zu 3:
Die Bauarbeiten wurden über den Zeitraum vom 02.06.2020 bis zum 31.07.2020 seitens
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK genehmigt. Vom
02.06.2020 bis 09.06.2020 erfolgten vorbereitende Maßnahmen für die Bauphasen 1 bis 4.
Diese haben zwischen dem 10.06.2020 bis zum 24.07.2020 stattgefunden. In der letzten
Bauphase 5 werden ab dem 24.07.2020 Restarbeiten im Gehwegbereich durchgeführt und
die vorbereitenden Maßnahmen zurückgebaut. Die Baumaßnahme ist an die
Tramsperrpause gebunden und findet zum Großteil in der Ferienzeit statt.
Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) hat der Baumaßnahme der Straßenbahn im
Bereich Schloßplatz (Bogengleise zum Schloßplatz und zur Langenbrücke) am 28.05.2020
unter folgenden Auflagen zugestimmt:
1. Durch die Trassierung bedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen sind durch
Geschwindigkeitssignale anzuzeigen.
2. Für die Anpassung der Fahrleitungsanlage, die im Zusammenhang mit den
Gleislageänderungen erforderlich wird, sind die Höhen- und Seitenlageprotokolle für
die geänderte Fahrleitungsanlage an die Technische Aufsichtsbehörde zu
übergeben. Darüber hinaus ist die #Fahrdrahtverschiebung mit Hilfe einer Prüffahrt
visuell zu beurteilen.
3. Für die Gleise ist zur Ermittlung des Ableitungsbelages G´RS eine protokollierte
Messung gemäß Anhang A, Punkt A.3 der Norm DIN EN 50122-2 durchzuführen.
4. Der Beginn und die Beendigung der Bauarbeiten ist bei SenUVK, IV E 3, rechtzeitig
anzuzeigen.
5. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist bei SenUVK die Inbetriebnahme gemäß §
62 Abs. 4 #BOStrab (#StraßenbahnBau- und Betriebsordnung) zu beantragen. Für die
3
Inbetriebnahme ist eine Prüfung vor Ort erforderlich. Der Betriebsleiter der BVG
(Bereich #Straßenbahn) ist bei der Abnahme des Bauvorhabens zu beteiligen.
Frage 4:
Standen/stehen die Bauarbeiten in der Bahnhofstraße/Lindenstraße mit diesem Vorhaben im
Zusammenhang? Welche Maßnahmen wurden dort durchgeführt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Gleisreparaturarbeiten Bahnhofstraße/Lindenstraße erfolgten zeitgleich mit der
Baumaßnahme Schloßplatz. Die Baumaßnahme Bahnhofstraße/Lindenstraße steht in
keinem Zusammenhang zu der Baumaßnahme Schloßplatz. Die Restarbeiten in der
Lindenstraße werden aufgrund einer ausstehenden Ampelanpassung von der Firma
Alliander erst im nächsten Jahr ausgeführt.“
Frage 5:
Standen/stehen die Bauarbeiten in der Müggelheimer Straße und entlang der Langen Brücke mit den
Bauarbeiten in der Altstadt im Zusammenhang? Welche Maßnahmen wurden dort durchgeführt?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Zuge der Sperrung für die Baumaßnahme Schloßplatz erfolgten parallel die
Reparaturarbeiten in der Müggelheimer Straße und auf der Langen Brücke. Auf Seiten des
Köllnischen Platzes (Bereich Lange Brücke) wurden Weichen- und Schienenteile erneuert,
die Arbeiten in der Müggelheimer Straße gehören zur Grundinstandsetzung der
Straßenbahngleise auf dem Schlossplatz.“
Frage 6:
Wann ist mit dem Ende der genannten Baumaßnahmen und somit wieder mit einem ungehinderten
Verkehrsfluss zu rechnen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Mit dem Erlöschen der verkehrsrechtlichen Anordnungen und dem Abschluss der
Restarbeiten werden voraussichtlich alle Baustellen bis zum 02.08.2020 beräumt und
Einschränkungen für den Individual- und Straßenbahnverkehr beseitigt sein. Die
Beendigung der Schattenbaumaßnahmen kann früher erfolgen.“
Berlin, den 04.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: 30-Minuten-Takt auf der RB25?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Am 06.07.2020 wurde gemeldet, dass laut #VBB ab 12/2024 der #30-min-Takt (#RB25) nach Werneuchen
eingeführt werden soll, aber mit Einschränkungen. Der #Zwischentakt soll nur Lichtenberg – Werneuchen
fahren und nicht in Ahrensfelde Friedhof, Ahrensfelde Nord und Blumberg-Rehhahn halten: Ist der
eingeschränkte 30-min-Takt mit dem Senat abgestimmt? Welche Position vertritt der Senat dazu?
Antwort zu 1:
Die Einschränkungen bei der ersten Umsetzung des 30-Minuten-Taktes sind dem Senat
bekannt. Der Hintergrund sind die bestehenden Restriktionen bei der #Fahrplangestaltung.
Die zeitliche Lage der Fahrten der Regionalbahn-Linie 25 (RB 25) bestimmt sich maßgeblich
durch den stündlichen #Anschlussknoten zum regionalen Busverkehr in Werneuchen.
Aufgrund der #Eingleisigkeit der Strecke und der notwendigen Kreuzungshalte zum
Begegnen der Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung kann der verdichtete Fahrplan, in
dem das Angebot auf einen 30-Minuten-Takt ergänzt ist, nicht frei geplant werden.
Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine gute Anbindung auch im erweiterten
Vorortverkehr in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg sichergestellt werden muss.
Der Senat hat daher gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) Möglichkeiten gesucht, eine Bedienung der Halte zweimal je
Stunde und Richtung gewährleisten zu können. Dazu wäre die Herstellung einer neuen
#Kreuzungsmöglichkeit im Bahnhof Ahrensfelde oder südlich davon notwendig. Im Bahnhof
Ahrensfelde können heute zwar betrieblich Kreuzungen stattfinden, allerdings besteht dort
nur ein #Bahnsteig für den #Regionalverkehr, so dass dort jeweils der Zug einer Fahrtrichtung
nicht halten könnte. Der Senat prüft daher derzeit, unter welchen Bedingungen zeitnah ein
Bahnsteig errichtet werden könnte.
2
Frage 2:
Warum soll die Maßnahme erst Ende 2024 umgesetzt werden?
Antwort zu 2:
Für das in Frage 1 skizzierte Konzept sind Infrastrukturmaßnahmen erforderlich, hier die
Errichtung eines zweiten Bahnsteiges im Bahnhof Blumberg.
Vor Errichtung des zweiten Bahnsteiges in Blumberg könnten die Züge neben den in Frage
1 genannten Einschränkungen auch nicht im Bahnhof Blumberg halten.
Frage 3:
Wie will der Senat in Abstimmung mit Brandenburg und dem VBB die verbleibenden Jahre bis dahin nutzen,
den 30-Minuten-Takt komplett umzusetzen?
Antwort zu 3:
Der Senat beabsichtigt dies und betreibt diesen Prozess bereits aktiv. Es wird im Weiteren
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 4:
Welche Streckengeschwindigkeit ist auf der Strecke Lichtenberg – Werneuchen zugelassen?
Frage 5:
Trifft es zu, dass 120 km/h nicht zugelassen sind? Wenn ja, warum?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Streckengeschwindigkeit liegt im Abschnitt Lichtenberg-Biesdorfer Kreuz bei 100 km/h,
bei der Durchfahrt des Biesdorfer Kreuzes bei 60 km/h und im Abschnitt Biesdorfer Kreuz –
Ahrensfelde bei 100 km/h. Zwischen Ahrensfelde und Werneuchen lassen die Signal- und
Sicherungstechnik sowie die Trassierung der Strecke nach dem im Jahr 2018 dort
abgeschlossenen Streckenausbaus statt vormals 60 km/h derzeit eine
Streckengeschwindigkeit von 80 km/h zu. Im Land Berlin lag die Streckengeschwindigkeit
bereits vor diesen Ausbaumaßnahmen bei überwiegend 100 km/h. Die Geschwindigkeit bei
der Durchfahrt des Biesdorfer Kreuzes mit 60 km/h bedingt sich vornehmlich durch die
dortigen Radien der Streckenführung, teilweise auch bei der Ein- und Ausfahrt in die
Bahnhöfe niedrigere zulässige Geschwindigkeiten als auf der freien Strecke. Diese
Einschränkung wird jedoch durch den planerisch ohnehin vorgesehenen Halt an allen
Stationen als nicht wesentlich angesehen.
3
Frage 6:
Hält der Senat die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit für möglich und ausreichend für einen stabilen
Fahrplan?
Antwort zu 6:
Auf dem Abschnitt Berlin-Lichtenberg – Ahrensfelde beträgt die Streckengeschwindigkeit
bereits 100 km/h. Die Reisezeit bis zum Bahnhof Blumberg, der auch ein
Aufkommensschwerpunkt der Strecke ist, ist kurz und der Streckenabschnitt von Halten im
kurzen Abstand gekennzeichnet, so dass dort kaum Reisezeitvorteile erzielt werden. Die
Reisezeit auf dem sich daran anschließenden Streckenabschnitt bis Werneuchen, ist vor
dem Hintergrund des Anschlussknoten in Werneuchen zu bewerten. Eine kürzere Reisezeit
auf diesem Abschnitt würde für alle dort umsteigenden Fahrgäste vorrangig längere
Umsteigezeiten bedeuten und keine kürzeren Gesamtreisezeiten bewirken.
Aufgrund der in der Vergangenheit guten Betriebsqualität der RB 25 und vorgenannter
Erwägungen bewertet der Senat die Möglichkeiten einer Reisezeitverkürzung durch eine
weitere Geschwindigkeitserhöhung derzeit als gering.
Frage 7:
Welche anderen Maßnahmen hält der Senat zur Zielerreichung „30-min-Takt für alle Stationen“ für geeignet?
Antwort zu 7:
Wie in der Beantwortung zu Frage 1 genannt, wird gemeinsam mit dem
Infrastrukturbetreiber geprüft, unter welchen Bedingungen zeitnah ein weiterer Bahnsteig in
Ahrensfelde realisierbar ist, um den bestehenden Konflikt bei der Fahrplanerstellung
aufzuheben.
Frage 8:
Warum soll jeder 2. Zug nicht bis Ostkreuz fahren, sondern in Lichtenberg wenden? Wird die Auffassung
vertreten, dass der Anschluss an die Linie RB24 tatsächlich als Ersatz für Ziele auf dem Nord- und Südring zu
betrachten ist?
Frage 9:
Wird der Senat die Weiterführung bis Ostkreuz verlangen, wenn notwendig z.B. unter Nutzung des RingRegionalbahnsteigs?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Senat würde eine Weiterführung aller Fahrten der Linie RB 25 bis zum Bahnhof
Berlin Ostkreuz befürworten. Die bestehenden technischen Restriktionen lassen dies
derzeit jedoch nicht zu.
4
Die Fahrten der Linie RB 25 werden mit den Fahrten der Linie RB 12 verknüpft, so dass ein
Fahrzeug jeweils beide Linien wechselseitig bedient. Dieses Konzept ist in auch in Zukunft
notwendig, um elektrische Züge mit Batteriespeicher auf der Linie RB 25 einsetzen zu
können. Nur so kann ein ausreichend langer Abschnitt mit Oberleitung befahren werden,
um die Batteriespeicher während der Fahrt wieder aufzuladen.
Der Bahnhof Ostkreuz ist vom Bahnhof Lichtenberg über zwei Strecken erreichbar. Die
Ostbahn (Strecke 6078) ist eingleisig und endet am Bahnhof Ostkreuz. Über diese Strecke
verkehren neben der Linie RB 25 noch die Linien RB 12 und RB 26. Die zeitliche Lage der
Fahrten der Linie RB 25 bestimmt sich, wie in der Beantwortung zur Frage 1 genannt,
hauptsächlich durch den Anschlussknoten in Werneuchen und die Lage der
Kreuzungspunkte auf der eingleisigen Strecke. Auch die Linien RB 26 und RB 12 befahren
im weiteren Streckenverlauf eingleisige Streckenabschnitte und stellen abgestimmte
Anschlüsse zu Bus- und Bahnverbindungen her. Die zeitliche Lage der Fahrten ist damit
auch nicht frei veränderbar.
Weiterhin ist der Bahnhof Ostkreuz über die elektrifizierte und zweigleisige Strecke 6139
von Berlin-Lichtenberg über den Berliner Innenring (Strecke 6170) erreichbar. Diese
Linienführung ist planmäßig bei der Linie RB 24 vorgesehen (derzeit Eberswalde –
Senftenberg, ab Dezember 2022 nach Flughafen Berlin Brandenburg (BER), ab 2025 weiter
bis Wünsdorf-Waldstadt) und ab Dezember 2022 zusätzlich auch für die neue Linie RB 32
(Oranienburg – Flughafen BER, ab 2025 weiter bis Ludwigsfelde). Weiterhin verkehrt ab
Oktober 2020 bis zur Inbetriebnahme der Dresdner Bahn der Flughafenexpress (Berlin
Hauptbahnhof – Flughafen BER) über den Innenring und die oberen Regionalbahnsteige
des Bahnhofs Ostkreuz. Weitere Zwangspunkte für diese Linienführung ergeben sich durch
die höhengleiche Kreuzung mit der Strecke 6140 (Innenring – Berlin-Rummelsburg), die
durch Werkszuführungen von Fernverkehrszügen nach Berlin-Rummelsburg genutzt wird.
Auch sind die Einfädelungen der Strecken von/nach Lichtenberg (6139) und Rummelsburg
(6140) in den Innenring höhengleich. Die starke Streckenbelegung verbunden mit der
höhengleichen Trassierung lässt eine Führung der Fahrten der RB 25 zum oberen
Regionalbahnsteig des Bahnhofs Ostkreuz nicht zu.
In den geprüften Fahrplankonzepten hätte eine Führung der Fahrten der RB 25 zum
Bahnhof Ostkreuz derart lange Wartezeiten des Zuges im Bahnhof Lichtenberg verursacht,
dass von einer äußerst geringen Nutzung ausgegangen werden musste. Gleichzeitig hätte
sich die Betriebsstabilität der Strecken durch die zusätzliche Belastung bei heute schon sehr
starker Belegung verschlechtert.
Wenn auch das Ziel jeder zweiten Fahrt im 30-Min-Takt der Bahnhof Berlin-Lichtenberg ist,
kann von dort mit einem Umstieg mit der neuen Linie RB 32 nicht nur der Bahnhof
Berlin Ostkreuz, sondern sowohl der für den Südosten Berlins wichtige Umsteigeknoten
Berlin-Schöneweide als auch der Flughafen BER erreicht werden, beide mit sehr kurzer
Reisezeit.
Der Senat wird prüfen, ob eine Weiterführung der Fahrten zum Bahnhof Ostkreuz nach 2025
ggf. ermöglicht werden kann, wenn der Berliner Innenring (Strecke 6170) und der obere
Regionalbahnsteig in Berlin Ostkreuz mit Eröffnung der Dresdner Bahn von den Fahrten
des Flughafenexpresses entlastet werden kann. Aufgrund des erwartbar steigenden
Aufkommens an Fernverkehrszügen mit oben beschriebener Streckennutzung ist dazu zum
jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Planung möglich. Wenn sich die Verlängerung aller
5
Fahrten der RB 25 zum Bahnhof Berlin Ostkreuz in der Zukunft als realisierbar herausstellt,
beabsichtigt der Senat, diese Leistungen entsprechend zu bestellen.
Berlin, den 04.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Straßenbahn: Neues Stadtquartier Insel Gartenfeld: Verkehrserschließung für 3.700 Wohnungen und Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile Haselhorst und Siemensstadt, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort zu 1:
Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues
#Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan #5-109 vom Bezirksamt
Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach
§ 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw.
überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne
Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da
die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von
großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen
Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit
den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.
2
Frage 2:
Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen
gelten?
Antwort zu 2:
Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue
Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber
hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen
handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie
um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen
(ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen
werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen
Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln
können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein
Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury
(geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).
Frage 3:
In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.
Frage 4:
Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende
Uferwanderweg entstehen?
Antwort zu 4:
Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im
Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter
Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum
des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich
künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem „Hohenzollernkanal“
(Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.
Frage 5:
Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?
Antwort zu 5:
An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten
die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße
über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der
übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel
Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier
entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in
3
der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung.
Frage 6:
Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?
Antwort zu 6:
Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im #Nahverkehrsplan des Landes
Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein #Busangebot in
dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien
#X33, #133 und #N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie #U7 eine zusätzliche
Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese
Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.
Frage 7:
Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten #Siemensbahn zu rechnen und wie ist
der aktuelle Stand?
Antwort zu 7:
Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn
sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 8:
Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der
Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?
Antwort zu 8:
Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit
eine #Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 9:
Welche Erschließung durch #Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel
Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die #Radschnellverbindung Nr.
2 „Mitte-Tegel-Spandau“ erfolgen. In der im Moment noch laufenden
Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am
besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel
Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen
ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der
Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung
wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen
Planfeststellungsverfahren feststehen.
4
Frage 10:
Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich
Entscheidungen fallen?
Antwort zu 10:
Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023
(NVP) des Landes Berlin sieht eine #Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße –
Gartenfeld – Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das
Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des
Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen
Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die
Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der
Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als
vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau – Heerstraße Nord ist die
Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die
#Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als
vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.
Frage 11:
Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch
Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?
Antwort zu 11:
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit
Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten
Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße
(ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die
Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist
im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der
Planungsgemeinschaft „Das Neue Gartenfeld“ verbindlich geregelt. Wann
Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.
Frage 12:
Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der
Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?
Antwort zu 12:
Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und
Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt)
von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die #Wasserstadtbrücke.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im
Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst
bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen
berücksichtigt?
Antwort zu 13:
Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte
Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in
5
bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und
Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient – wie der Name
schon sagt – lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen
Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen /
Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens
nicht vorgesehen.
Frage 14:
Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen #Straßenbrücke als Verlängerung der
übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:
a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und
bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?
b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a.
im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?
c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den
Durchgangsverkehr vor?
Antwort zu 14a:
Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die
Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können,
bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem
Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das
Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender
Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren
(siehe Antwort zu Frage 13).
Antwort zu 14b:
Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden
die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive
Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu 14c:
Nein.
Frage 15:
In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel
Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für
Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten
Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?
Antwort zu 15:
Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und
Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen
Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.
6
Frage 16:
Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche
Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?
Antwort zu 16:
Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren
(Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.
Frage 17:
Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und
Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen
neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?
Antwort zu 17:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung
nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind
auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der
Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im
Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic,
Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.
Berlin, den 4.8.2020
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

U-Bahn: Wieder im Takt Gute Nachrichten für die Fahrgäste auf der südlichen U7, aus BVG

Gute Nachrichten für die Fahrgäste auf der südlichen #U7 : Dank des großen Einsatzes der Elektrotechnikerinnen und -techniker konnte der durch den #Kabelbrand im Bereich #Hermannplatz entstandene Schaden schneller behoben werden als zunächst prognostiziert. Aufgrund der schadensbedingt verminderten #Stromversorgung waren die U-Bahnen seit Montag vergangener Woche zunächst zwischen #Rudow und #Mehringdamm, später zwischen Rudow und #Möckernbrücke, nur im 10-Minuten-Takt gefahren.

Seit heute Mittag kann der Abschnitt wieder in dichter Zugfolge befahren werden. Einzelne Taktverdichtungen wurden bereits kurzfristig im Laufe des Tages umgesetzt. Ab dem morgigen Mittwoch, den 5. August 2020, gilt auf der U7 dann tagsüber wieder auf ganzer Strecke der 5-Minuten-Takt.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bus: Donnanderstag, aus BVG

Auf der Autobahn #A111 ab Höhe #Weltlingerbrücke finden von Donnerstag, den 6. August 2020, 20:00 Uhr bis Sonntag, den 9. August 2020, 20:00 Uhr notwendige #Brückeninstandsetzungsarbeiten statt. In dieser Zeit wird die Anschlussstelle zum #Flughafen #Tegel in Richtung Süden gesperrt. Dadurch müssen die Buslinien #X9 und #109 in Richtung S+U Zoologischer Garten umgeleitet werden. Beide Linien fahren vom Flughafen Tegel kommend über Saatwinkler Damm, Friedrich-Olbricht-Damm und Heckerdamm zum Kurt-Schumacher-Damm. Ab U Jakob-Kaiser-Platz fahren beide Linien wie gewohnt. Auch in Richtung Tegel fahren die Busse nach Plan.

Da auch der Individualverkehr umgeleitet wird, kann es zu Fahrzeitverlängerungen kommen. Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen mehr Fahrzeit einzuplanen.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Fahrzeuge + Infrastruktur: 2 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich in Berlin? Der Ausbau des ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche Baumaßnahmen zur #Verbesserung des Angebots des #ÖPNV werden aktuell getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme,  Baubeginn, Fertigstellung, Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?

Antwort zu 1:

Neben herausragenden Neubaumaßnahmen, wie z.B. der Verlängerung der #U5, der #Straßenbahnneubaustrecke „#Adlershof II“ und der #S21, werden zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin über 300 Einzelmaßnahmen zur Grunderneuerung von bestehenden Anlagen und zum weiteren Ausbau der Infrastruktur durchgeführt.  Die Erstellung der geforderten Auflistung  ist im Rahmen der Beantwortung

einer schriftlichen Anfrage nicht leistbar. Im Folgenden werden die wesentlichen Arten von Baumaßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV mit konkreten beispielhaften Projekten aufgelistet:

 

  • #Grunderneuerung diese Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung der vorhandenen Anlagen sind notwendig, um diese Anlagen weiterhin nutzen zu können; die Anlagen werden damit auch auf dem Stand der Technik Teilweise ergibt sich auch aus den Maßnahmen direkt ein verbessertes Angebot für die Fahrgäste, z.B. höherer Fahrkomfort durch eine Gleislage, erhöhtes Sicherheitsempfinden durch bessere Ausleuchtung von Stationen, dichtere Fahrtfolge im Bau- oder Störungsfall durch signalisierten Linksfahrbetrieb , etc.:
    • Regionalbahnhof Schöneweide
    • S2 Brückenerneuerung Karow
    • S2 Grunderneuerung und Umbau Attilastraße – Lichtenrade o  S2S Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW und ZBS o   S3 Grunderneuerung Karlshorst
    • S41/S42 Gleiserneuerung Treptower Park – Tempelhof
    • SS Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW Biesdorf
    • U1/U2 Grunderneuerung Sockelbauwerk Gleisdreieck
    • U1/U3 Viaduktsanierung Oberbaumbrücke – Kottbusser Tor
    • U1/U3 Tunnelsanierung Podbielskiallee – Kurfüstendamm
    • U2 Grunderneuerung Eingangsgebäude Wittenbergplatz
    • U2/U7 Grunderneuerung Bismarckstraße
    • US Erneuerung der Zugsicherung
    • US Grunderneuerung Abstellanlage Alexanderplatz
    • US Grunderneuerung Gleis- und Weichenanlagen Hönow
    • U6 Tunneldichtung Chausseestraße
    • U6 Erneuerung der Zugsicherung
    • U7 Tunnelsanierung Mehringdamm – Grenzallee
    • U7 Erneuerung der Zugsicherung
    • U7 Grunderneuerung Halemweg
    • U7 Grunderneuerung Jakob-Kaiser-Platz
    • U7 Grunderneuerung Yorckstraße
    • U7/U9 Erneuerung der Zugsicherung Berliner Straße
    • U8 Jannowitzbrücke Grunderneuerung
    • U9 Grunderneuerung Birkenstraße
    • U9 Grunderneuerung Gleichrichterwerk Osloer Straße
    • U9 Grunderneuerung Friedrich-Wilhelm-Platz
    • U9 Grunderneuerung Rathaus Steglitz
    • Straßenbahn Boxhagener Straße
    • Straßenbahn Stellingdamm – Hirtestraße
    • Straßenbahn Grunderneuerung von Stromversorgungsanlagen
      • Ahrensfelde
      • Friedrichshain
      • Heinersdorf
      • Kastanienallee
      • Müggelheimer Straße
      • Nossener Straße
      • Ostendstraße
    • Straßenbahn Grunderneuerung Rhinstraße
    • Straßenbahn Grunderneuerung Seestraße

 

  • Straßenbahn Grunderneuerung Treskowallee

 

  • Barrierefreier Ausbau

Ausbaumaßnahmen an bestehender Infrastruktur zum Abbau von Barrieren, z.B. durch den Einbau von Aufzügen und Blindenleitstreifen , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert werden:

  • U1 Kürfürstenstraße
  • U2 Sophie-Charlotte-Platz
  • U3 Augsburger Straße
  • U3 Spichernstraße
  • U4 Viktoria-Luise-Platz
  • U7 Adenauer Platz
  • U7 Eisenacher Straße
  • U7 Grenzallee
  • U7 Zwickauer Damm
  • U8 Pankstraße
  • U9 Birkenstraße
  • U9 Nauener Platz
  • U9 Rathaus Steglitz
  • U9 Schloßstraße
  • Straßenbahnhaltestelle Bahnhofstraße/Seelenbinderstraße
  • Straßenbahnhaltestellen in der Wendenschloßstraße
  • Straßenbahnhaltestellen Stellingdamm – Hirtestraße

 

  • Zusätzliche Zugänge und Umsteigepunkte

Maßnahmen zum Neubau von Zugangsmöglichkeiten , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert und insbesondere Zu- und Abgangswege  sowie Umsteigewege verkürzt werden , um neue Einzugsbereiche zu erschließen und Reisezeiten zu verringern:

  • U7 Rudow
  • U8 Jannowitzbrücke
  • U9 Birkenstraße

 

  • Neubaustrecken

Maßnahmen zum Neubau von Streckenabschnitten , um Gebiete neu zu erschließen, Verbindungen zu verbessern , Netzlücken zu schließen , Reisezeiten zu verkürzen , Kapazitäten auszuweiten etc.:

  • Neubau der US Alexanderplatz – Hauptbahnhof
  • Neubau der S21 , Bauabschnitt Nordring – Hauptbahnhof
  • Neubau der Straßenbahn „Adlershof II“ Karl-Ziegler-Straße – Bahnhof Schöneweide)

 

 

Frage 2:

 

Welche Baumaßnahmen zur Verbesserung des Angebots des ÖPNV werden bis 2035  getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme , geplantem Baubeginn, geplanter Fertigstellung , Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?

 

Antwort zu 2:

 

Die bis 2035  zur Verbesserung  des  ÖPNV vorgesehenen  Maßnahmen  sind  im  ÖPNV­ Bedarfsplan         dargestellt.         Der        ÖPNV-Bedarfsplan          ist        unter        dem        Link: https://www. berlin.de/senuvk/verkehr/pol itik   planung/oepnv/nahverkehrsp lan/down load/nv  p2019-2023/An lage3-0E PNV-Bedarf splan. pdf einzusehen.

 

 

Frage 3:

 

Wie tragen die geplanten Baumaßnahmen dazu bei, das im Mobilitätsgesetz verankerte Ziel der Gleichwertigkeit des Angebots des ÖPNV in allen Teilen Berlins und konkret zwischen City und Außenbezirken zu realisieren?

 

Antwort zu 3:

 

Alle Maßnahmen verbessern die Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV und sind aus gesamtstädtischen Gesichtspunkten nach dem Nutzen für die Fahrgäste ausgewählt. Durch die in Umsetzung befindlichen und geplanten Maßnahmen wird die Attraktivität des ÖPNV in Gänze verbessert. Es werden insbesondere Reisezeiten verringert, Takte verdichtet, Zugangs- und Umsteigewege verkürzt und die Nutzung des ÖPNV gerade für mobilitätseingeschränkte  Personen erleichtert.

 

 

Frage 4:

 

Wie viele #U-Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

 

Antwort zu 4:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Zum 30.06.2020 gibt es  1.290 U-Bahn-Wagen.  Das Durchschnittsalter  liegt bei rund 27 Jahren.

 

#Kleinprofil (U1 bis U4) – Stand: 30.06.2020

 

#Fahrzeugtyp A364/66E A3L71 A3L92 Gl/1- E HKOO HK06 IK15 IK18
Wagenbestand 56 62 100 100 16 80 8 108
Durchschnittsalter 56 49 28 29 20 13 5 1,5

 

#Großprofil (U5 bis U9) – Stand: 30.06.2020

 

Fahrzeugtyp F74 F76 F79 F84 F87 F90 F92 H95 H97 H01 IK 17 IK 20
Wagen- bestand 50 80 8 78 42 60 110 12 144 120 44 12
Durchschnitts- alter 46 44 41 36 33 30 28 25 21 19 3 0

 

Zu den Anschaffungskosten gibt die BVG aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die geplante Nutzungsdauer liegt zwischen 35 und 40 Jahren. Einige Baureihen wurden im Rahmen ihrer Lebensdauer und vorhandenen Wagensubstanz ertüchtigt, u.a. A364/66 E, Gl/1-E; F74, F76. Die Baureihe A3L71 wurde durch die Baureihen IK15/ IK18 ersetzt. Die Ausmusterung dieser Baureihe läuft bis Ende 2021.“

 

 

Frage 5:

 

Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Antwort zu 5:

 

Die genaueren Planungen für den Betrachtungszeitraum werden aktuell im Rahmen der Verkehrsvertragsverhandlungen  erörtert.

 

Frage 6:

 

Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

 

Antwort zu 6:

 

Der  Senat  verweist  hierzu auf  die Aussagen  des  Nahverkehrsplans  2019-2023,  Kapitel

V.4.2. Der Nahverkehrsplan (NVP) steht unter

https://www. berlin.de/senuvk/verkehr/pol itik   planung/oepnv/nahverkehrsplan/i ndex. shtm 1

zum Download zur Verfügung.

 

 

Frage 7:

 

Wie viele #S-Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

 

Antwort zu 7:

 

Die #S-Bahn-Flotte besteht derzeit aus 650 Viertelzügen (Vz) (entspricht 1.300 Wagen): 500 Vz der Baureihe (BR) 481/482, 70 Vz der BR 480 und 80 Vz der  BR 485. Die BR 485 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1992) wird mit dem geplanten Zulauf der neuen Baureihe 483/484 (siehe Antwort zu Frage 8) schrittweise ausgemustert. Für die BR 480 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1994) streben die S-Bahn Berlin GmbH und die Länder Berlin und Brandenburg eine Ausrüstung mit dem neuen Zugbeeinflussungssystem für die Berliner S-Bahn (#ZBS) und einen Weiterbetrieb über 2023 hinaus an. Die BR 481/482 (Inbetriebnahme in den Jahren 1997 bis 2004) erhält aktuell sowie in den kommenden Jahren im Rahmen des Projekts Langlebigkeit durch die S-Bahn Berlin GmbH eine Sanierung und Modernisierung für einen Betrieb bis in die 2030er Jahre. Mit der geplanten Beschaffung von Neufahrzeugen in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd (siehe Antwort zu Frage 8) werden die älteren Bestandsfahrzeuge (BR 481/482 und 480) dann nach und nach ersetzt.

 

Frage 8:

 

Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Frage 9:

 

Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

 

Antwort zu 8 und 9:

 

Mit der Vergabe des Teilnetzes Ring/Südost an die S-Bahn Berlin GmbH ist die Bestellung neuer Fahrzeuge ausgelöst worden. Insgesamt werden 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4- Wagen-Züge und 21 2-Wagen-Züge) beschafft, die gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023 in den Linieneinsatz gelangen.

 

Perspektivisch ist auch in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd der Einsatz von Neufahrzeugen vorgesehen. Geplant ist die Beschaffung von 1.308 Wagen bzw. 327 Halbzügen (170 Halbzüge im Teilnetz Nord-Süd und 157 Hz im Teilnetz Stadtbahn, mit der Option für die Bestellung weiterer Halbzüge), die nach aktueller Planung zwischen den Jahren 2027 und 2034 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen. Das entsprechende Vergabeverfahren für diese Leistungen wird voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen werden.

 

Nach abgeschlossenem Zulauf der Neufahrzeuge in allen drei Teilnetzen wird die gesamte S-Bahn-Flotte nach derzeitiger Planung 1.690 Wagen umfassen. Mit diesem Fahrzeugpark kann das Ziel-Angebotskonzept für die S-Bahn gemäß aktuellem Nahverkehrsplan (Kapitel V.3.4.2) umgesetzt werden. Weitere Neubaustrecken und Streckenausbauten, die sich noch in der weiteren Prüfung und Abstimmung befinden (z. B. im Rahmen von i2030) wurden als optionaler Bedarf berücksichtigt. Für diese optionalen Mehrleistungen wären zusätzliche Optionsfahrzeuge zu beschaffen.

 

Frage 10:

 

Wie viele Trams gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

 

Antwort zu 10:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Es gibt derzeit 371 Fahrzeuge im Bestand.

 

Fahrzeugtyp #F6Z #F8E #F8Z #GT6-E #GT6-Z #GT6U KT4D
Anzahl im Bestand 34 40 127 28 45 77 20
Durchschnittsalter 7,4 6,9 3,4 23,9 18,8 23,4 24,4

 

Zu den Anschaffungskosten pro Fahrzeug geben wir aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die Nutzungsdauer beträgt ca. 30 Jahre.  #KT4D werden aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit nach ca. 26 Jahren ausgemustert.“

 

Frage 11:

 

Wie viele Trams werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Antwort zu 11:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Derzeit läuft die aktuelle Ausschreibung zur Beschaffung der Straßenbahnfahrzeuge im Rahmen des Verfahrens „Zukunftssichere Schienenfahrzeugbeschaffung“ (ZSFB). Diese Beschaffung dient hauptsächlich zum Ersatz der Fahrzeuge des Typs GT-6. Über dieses Verfahren wurde dem Abgeordnetenhaus berichtet. Die Preise können aufgrund des aktuell laufenden Vergabeverfahrens nicht benannt werden, als Nutzungszeitraum sind 32 Jahre geplant. Weitere Beschaffungen richten sich nach den Bedarfen des Nahverkehrsplans.“

 

Frage 12:

 

Wie viele Trams werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

 

Antwort zu 12:

 

Der  Senat  verweist  hierzu auf  die Aussagen  des  Nahverkehrsplans  2019-2023,  Kapitel

V.5.3. Abrufbar unter:

https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/nv   p2019-2023/NVP   2019-2023. pdf.

 

Frage 13:

 

Wie viele Busse gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Antriebsart, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Frage 14:

 

Wie viele Busse werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, Antriebsart, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer)?

 

Frage 15:

 

Wie viele Busse werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr)?

 

Antwort zu 13, 14 und 15: Die BVG teilt hierzu mit:

„Die geplante Nutzungsdauer von Bussen liegt je nach Bauart und Antriebstechnik zwischen 10, 12 und maximal 16 Jahren. Bei Dieselbussen gehen wir planerisch von maximal 12 Jahren aus, bei Elektrobussen wird in Abhängigkeit zum  Batteriewechsel  gegebenenfalls bis zu 16 Jahren angesetzt.

 

Der Zustand aller Busse im Bestand laut untenstehender Tabelle ist zugelassen, betriebsfähig oder in planbarer Instandhaltung / Instandsetzung.

 

Kosten der Anschaffung bzw. erwartete Verkaufserlöse werden aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

 

Bestand, Alter und die Entwicklung der Fahrzeuge:

Baujahr Alter DN DL EN GN DEL EEN EGN EDGN
2020 1 0 0 5 44 0 28 0 0
2019 2 0 0 63 104 0 30 0 0
2018 3 0 0 8 102 0 1 0 0
2017 4 0 0 60 116 0 0 0 0
2016 5 0 0 0 64 0 0 0 0
2015 6 2 0 109 70 0 0 0 0
2014 7 0 0 0 40 0 0 0 0
2013 8 0 0 0 0 0 0 0 0
2012 9 0 0 0 0 0 0 0 0
2011 10 0 0 46 0 0 0 0 0
2010 11 0 31 26 0 0 0 0 0
2009 12 0 119 67 22 0 0 0 0
2008 13 0 13 0 52 0 0 0 0
2007 14 0 74 33 41 0 0 0 0
2006 15 0 47 6 0 0 0 0 0
2005 16 0 3 0 45 0 0 0 0

 

 

Kurzname Beschreibung Antriebsart
DN #Doppeldecker 2 Achsig, kurz 12 m Diesel
DL Doppeldecker 3 Achsig, lang 13,75 m Diesel
EN 12 Bus Diesel
GN #Gelenkbus 18 m Diesel
DEL Doppeldecker E, lang 13,75 m Elektro
EEN 12 Bus E Elektro
EGN Gelenkbus 18 m E Elektro
EDGN #Doppelgelenkbus 24,75 m E Elektro

 

Entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes orientiert sich die weitere Beschaffung an dem Ziel einer Umstellung auf alternative Antriebe bzw. nicht-fossile Antriebsenergien.“

 

 

Frage 16:

 

Wie viele Fahrzeuge gibt es aktuell im Rahmen des Angebots des Berlkönigs (aufgeschlüsselt nach Alter und Art des Fahrzeugs, Antriebsart)?

 

Antwort zu 16:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„ 185 Fahrzeuge sind für den BerlKönig Service  konzessioniert,  davon  sind mehr als die Hälfte vollelektrische Fahrzeuge mit einem durchschnittlichen Flottenalter von elf Monaten.“

 

Nach Kenntnis des Senats handelt es sich hierbei – bis auf ein Fahrzeug – um Pkw.

 

 

Frage 17:

 

Wie bewertet der Senat die Nutzung der Kundinnen und Kunden des BerlKönig hinsichtlich des Ziels einer gewünschten  Fahrgastbündelung?

 

Antwort zu 17:

 

Der Anteil gebündelter Buchungen ist seit Start des Angebots von durchschnittlich 11 % im September 2018 auf 67 % im Februar 2020 gestiegen. Eine ausschließliche Bewertung des Projekts aufgrund einer Fahrgastbündelungsquote verbietet sich jedoch. Das am Mobilitätsgesetz ausgerichtete Projektziel der  Verkehrsvermeidung  hängt  noch  von weiteren Faktoren ab, so dass bisher mehr zusätzlicher Verkehr erzeugt als vermieden wird. Um das Projektziel zu erreichen, müsste der Anteil der Fahrgäste, die vom motorisierten Individualverkehr (MIV) gewonnen werden, und der  Besetzungsgrad der  Fahrzeuge gesteigert sowie der Anteil an Leerkilometern (Fahrten ohne Fahrgast, d.h. vom Betriebshof ins Bediengebiet bzw. Wege von Auftrag zu Auftrag) gesenkt werden.

 

 

Frage 18:

 

Wird der BerlKönig auch in den nächsten Monaten und Jahren weiterhin eingesetzt werden? Was spricht für eine Weiterbetreibung des BerlKönigs, was dagegen?

 

Antwort zu 18:

 

Beim BerlKönig handelt es sich nicht um ein Angebot des vom Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist, um das Potenzial eines Ridepooling-Konzepts mit virtuellen Haltestellen in Berlin über einen längeren Zeitraum zu erproben. Ein Weiterbetrieb des Erprobungsverkehrs ist somit grundsätzlich bis 2022 möglich.

Derzeit laufen darüber hinaus Gespräche mit der BVG, wie eine Erprobung eines Rufbusangebots in im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) beschriebenen Probegebieten gestaltet werden könnte.

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Der BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der BVG und der Firma ViaVan betrieben. Der Vertrag für diese Kooperation läuft zum 31.07.2020 aus. Die BVG steht aktuell in intensivem Austausch mit dem Kooperationspartner, um eine Verlängerung der Forschungs- und Entwicklungskooperation zu diskutieren.“

 

 

Frage 19:

 

Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?

 

Antwort zu 19: Nein.

Berlin, den 30.07.2020

 

In Vertretung lngmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Aus alt mach neu Brandenburg will stillgelegte Eisenbahnstrecken wieder aufleben lassen, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/aus-alt-mach-neu-brandenburg-will-stillgelegte-eisenbahnstrecken-wieder-aufleben-lassen/26059088.html

Viele #Eisenbahnstrecken in Brandenburg wurden nach der Wende #stillgelegt. Die „#Allianz pro Schiene“ will einige von ihnen reaktivieren. Ist das realistisch?

Gut ein Dutzend Eisenbahnstrecken will die „Allianz pro Schiene“ in Berlin und Brandenburg reaktivieren. Darunter sind einige Strecken, die auch im Investitionsprogramm „#i2030“ enthalten sind – und bei denen der #Wiederaufbau entweder fest steht oder halbwegs realistisch erscheint.

Beschlossen sind zum Beispiel der Wiederaufbau der 1980 stillgelegten #Siemensbahn (S-Bahn) und die Strecke der Niederbarnimer Eisenbahn von #Berlin-Wilhelmsruh nach S#chönwalde. Ebenfalls im Programm „i2030“ enthalten sind zum Beispiel die beiden Fernbahnstrecken nach Norden, also über #Frohnau und #Hennigsdorf – ob und welche Art von Zügen hier wieder fahren wird, ist allerdings noch offen. In der Allianz haben sich Verbände und Verkehrsunternehmen zusammengeschlossen.

Mehrere Strecken stehen auf der Liste, bei denen eine Realisierung in diesem Jahrhundert so gut wie ausgeschlossen erscheint und die den meisten Berlinern unbekannt sein dürften, wie die Strecke von #Wittenberge über die Elbe ins niedersächsische …