Straßenverkehr: Ersatzbau Rudolf-Wissel-Brücke (RWB) III – Nachfragen zur Drs. 18/ 23 991 Stadtverträglicher Tunnel statt zwei Brückenbauwerke über Charlottenburg?, aus Senat

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Frage 1:
Warum hat der Senat bei der Beauftragung der #DEGES GmbH für den Neubau der #Rudolf-Wissell (#RWB)
nicht festgelegt, dass die „grundsätzlich“ zweiteilig auszubildenden Richtungsfahrbahnen nicht platzsparend
in einem #Baukörper zusammengefasst werden, um wertvollen Stadtraum in der City West zu schonen?1
Antwort zu 1:
Die Randbedingungen für ein Infrastrukturprojekt wie den Ersatzneubau der RudolfWissell-Brücke und die Durchführung der Baumaßnahme unter Aufrechterhaltung des
Verkehrs in einem engen innerstädtischen Planungsraum sind hochgradig komplex.
Entsprechend wurde durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(DEGES) in Abstimmung mit dem Bund als Träger der Straßenbaulast und der
Auftragsverwaltung (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ein
europaweiter Wettbewerb zur Realisierung des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg ausgelobt. Eine Vorgabe bzw. ein Ausschluss
einer bestimmten Bauwerkslösung wurde dabei bewusst nicht getroffen, um die Kreativität
der Ingenieure bei der Erarbeitung einer sachgerechten Lösung nicht im Vorhinein zu
beschneiden.
Frage 2:
Warum hat der Senat meine Bitte, die von den geplanten RWB-Zwillingbrücken entwerteten Flächen
zwischen Fürstenbrunner Weg, Spree im Norden, S-Bahnring im Osten und Spandauer Damm im Süden
(wie groß ist die Gesamtfläche?), nicht wie gewünscht in einer Planskizze markiert, Flächenanteile in
Quadratmeter tabellarisch zusammengestellt und die Eigentümer benannt, soweit es sich um Eigentum von
Bund oder Land bzw. ihnen zugeordnete Unternehmen, Stiftungen etc. handelt?2

1 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 1
2 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 2
2
Antwort zu 2:
Die durch den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke dauerhaft überdeckten Flächen im
Eigentum von Bund und Land im angefragten Bereich zwischen Fürstenbrunner Weg,
Spree im Norden, S-Bahnring im Osten und Spandauer Damm im Süden betragen nach
derzeitigem Planungsstand überschläglich in der Summe ca. 25.100 Quadratmeter. Die
Flächenanteile ergeben sich wie folgt:
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) rd. 7.800 qm
Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) rd. 8.000 qm
Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung) rd. 300 qm
Land Berlin rd. 6.000 qm
(Bestand RWB rd. 6.200 qm)
DB Netz AG rd. 3.000 qm
Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 in der Schriftliche Anfrage 18/23991 erläutert, ist die
Ermittlung der gesamten in Anspruch zu nehmenden Fläche erst mit Abschluss der
folgenden Planungsphase (Leistungsphase 3 HOAI, Vorentwurf) mit Festlegung des
erforderlichen Grunderwerbs möglich.
Frage 3:
Entspricht es der üblichen Praxis bei Großprojekten in Berlin, wenn die Entscheidung, ob eine #Tunnellösung
einer doppelten #Brückenkonstruktion vorzuziehen ist, von Teilnehmenden eines (Vor)planungswettbewerbs
entschieden wird und externe Planer die Tunnellösung bereits in der Vorplanungsphase eine Tunnellösung
„aus wirtschaftlichen Gründen“ verwerfen?3
Antwort zu 3:
Siehe auch Antwort zu 1.
Im Zuge des europaweiten Wettbewerbs für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
haben sich ausnahmslos alle Teilnehmenden in ihren Wettbewerbsbeiträgen für die
Planung von Brückenbauwerken als Vorzugslösung entschieden. Eine Jury, bestehend u.
a. aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und des Landes Berlin, hat unter
Würdigung der in der Summe bestmöglichen Erfüllung der vorgegebenen
Wertungskriterien den Sieger des Wettbewerbs aus den teilnehmenden Ingenieurbüros
ermittelt. Der Wettbewerbssieger, das Ingenieurbüro Leonhardt, Andrä und Partner,
vertieft auf Basis seines Siegerkonzeptes die Planungen für die #Verkehrsanlage und die
zugehörigen Ingenieurbauwerke im Bereich Rudolf-Wissell-Brücke und Autobahndreieck
Charlottenburg. Die gewählte Vorgehensweise ist sachgerecht und im Hinblick auf die
sehr hohe verkehrliche Bedeutung dieser Infrastrukturmaßnahme angemessen.
Frage 4:
Wann und durch welchen Auftragnehmer hat die vom Senat beauftragte DEGES „[i]m Zuge der
weiterführenden Planungsleistungen (…) auch eine Tunnellösung (…) prüfen lassen“ (bitte um Datum und
Ort der Ausschreibung dieser Leistung, Datum der Auftragsvergabe, Auftragnehmer, Auftragssumme,
Umfang und Datum des Prüfergebnisses/Gutachtens)?3

3 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 3
3
Frage 11:
Ist die Antwort auf die Frage 5 in der Drs. 18/23991 so zu verstehen, dass das Gutachten zur Machbarkeit
einer Tunnellösung – soweit existent – vom Senat weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit im
Beteiligungsverfahren noch im Rahmen des Genehmigungsantrags vorgelegt werden soll – und wenn ja, wie
verträgt sich diese Entscheidung des Senats mit den Anforderungen z. B. des Informationsfreiheitsgesetzes
(IFG) in Berlin?
Frage 13:
Wie bewertet die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (§ 18 Abs. 1 IFG) die
Weigerung des Senats, das Machbarkeitsgutachten für eine Tunnellösung, mit dem gegenüber der
doppelten Brückenlösung erhebliche innerstädtische Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe,
Flächenverbrauch) vermieden werden können, öffentlich zu machen?
Frage 13:
Wie bewertet die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (§ 18 Abs. 1 IFG) die
Weigerung des Senats, das Machbarkeitsgutachten für eine Tunnellösung, mit dem gegenüber der
doppelten Brückenlösung erhebliche innerstädtische Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe,
Flächenverbrauch) vermieden werden können, öffentlich zu machen?
Antwort zu 4 und 11 bis 13:
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit einer Tunnellösung wurde durch die von
der DEGES beauftragten Planerinnen und Planer für den Ersatzneubau der RudolfWissell-Brücke und des Autobahndreieck Charlottenburg – hier: Ingenieurbüro Leonhardt,
Andrä und Partner – im Jahr 2020 als eigenständige planerische Zusatzleistung im
Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung durchgeführt. Die durchgeführte
Untersuchung mit den ingenieurfachlichen Schwerpunkten Trassierung und
Baukonstruktion hat weder die Bearbeitungstiefe bzw. den Bearbeitungsumfang einer
Machbarkeitsstudie noch handelt es sich um ein Gutachten.
Frage 5:
Wie viele Tunnelvarianten wurden in der Machbarkeitsstudie zur Tunnellösung untersucht (bitte die
maßgeblichen Unterschiede der untersuchten Varianten angeben)?4
Antwort zu 5:
Siehe auch Antwort zu 3 (Drucksache 18/23991).
Die auf technische Machbarkeit untersuchten Bauweisen sind zum einen die Herstellung
in offener Baugrube und zum anderen die geschlossene Bauweise mittels Schildvortrieb.
Es wurden dazu verschiedene Tunnelachsen je Tunnelgesamtlösung in Lage und Höhe
trassiert, die die Führung der A 100/A 111 und alle derzeit vorhandenen
Autobahnanschlüsse an die Stadtstraßen nach Möglichkeit gewährleisten sollten. Der
Trassierungskorridor entspricht dem vorgegebenen Planungsraum aus dem Wettbewerb
für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreieck
Charlottenburg. In der Höhenlage wurde eine Gesamtvariante in geringerer Tiefenlage
(offene Bauweise) sowie eine tiefliegende Gesamtvariante (Tunnelvortrieb/offene
Bauweise) im Planungsraum untersucht.

4 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 4
4
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Eindruck, dass eine stadtverträgliche Tunnellösung als Ersatz für die RWB für
die nächsten 50 bis 80 Jahre vor allem deshalb nicht näher untersucht wurde, weil der Umfahrungsverkehr
bei gelegentlichen staubedingten temporären Tunnelsperrungen und „Aufrechterhaltung der verkehrlichen
Leistungsfähigkeit während der Bauzeit demnach nicht gegeben“ sei?5
Antwort zu 6:
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit zeigt klar auf, dass eine Tunnellösung im
vorliegenden Fall des dringend notwendigen Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg keine technisch sinnvolle Variante darstellt und
daher im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit durch den Bund als Träger der
Straßenbaulast ausscheidet. Das Fehlen einer leistungsfähigen Tunnelumfahrung im
Planungsraum über das nachgeordnete Stadtstraßennetz stellt lediglich einen weiteren zu
berücksichtigenden Sachverhalt dar, der gegen eine Tunnellösung spricht.
Frage 7:
Wie häufig (Anzahl der staubedingten Sperrungen, kumulierte Sperrungsdauer (Stunden) pro Fahrtrichtung
im Jahr, prozentuale Schließungsdauer pro Fahrtrichtung und Jahr jeweils für 2019 und 2020) war der
Tunnel unter dem Flughafen Tegel (TFT) ausschließlich staubedingt temporär gesperrt und wird die
eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Tunnels dazu führen, dass dort nach Schließung des Flughafens im
Rahmen der Grundsanierung der A 113 ebenfalls ein doppeltes Brückenbauwerk errichtet wird – wenn nein,
warum nicht?5
Antwort zu 7:
Die Anzahl der staubedingten Sperrungen des Tunnels unter dem Flughafen Tegel (TFT)
beträgt pro Fahrtrichtung:
TFT 2019 2020 (bis 16.09.2020)
Fahrtrichtung Nord 39 15
Fahrtrichtung Süd 54 14
Eine Statistik über die Sperrungsdauer wird in der Verkehrsregelungszentrale nicht
geführt. Insofern können zur kumulierten Sperrungsdauer (Stunden) und zur prozentualen
Schließungsdauer keine Daten zur Verfügung gestellt werden.
Im Zuge der erforderlichen grundhaften Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111 vom
Autobahndreieck Charlottenburg bis zur Landesgrenze Berlin/Brandenburg ist der TFT
aktuell nicht im Maßnahmenkatalog enthalten, da dieser bereits in den Jahren 2006 bis
2008 im Auftrag der Senatsverwaltung saniert wurde. Der Tunnel verfügt im Falle einer
temporären Tunnelsperrung in beiden Fahrtrichtungen über eine leistungsfähige
Umfahrung über die A 111 und den Kurt-Schumacher-Damm. Der TFT soll daher auch
zukünftig fester Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur im Zuge der A 111 sein.

5 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 4
5
Frage 8:
Wann hat die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 an der RWB stattgefunden, welche Zustandsnote hat
die Brücke dabei erhalten und welche Auswirkung hat diese Zustandsnote auf die für die RWB verbleibende
Nutzungsdauer? 5
Antwort zu 8:
Siehe auch Antwort zu 1 (Drucksache 18/23992).
Die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 fand 2017 statt. Das Brückenbauwerk hat im
Ergebnis die Zustandsnote 3 (= nicht ausreichender Bauwerkszustand) erhalten. Diese
Zustandsnote ist ein Indikator dafür, dass die Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr
gegeben sein kann bzw. in näherer Zukunft eine Instandsetzung erforderlich wird. Eine in
2015 durchgeführte Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie des Bundes mit
angemessenen Lastansätzen zum Nachweis des heute bei Brücken anzusetzenden
Lastniveaus führte nicht zum Ziel. Auf der Grundlage einer ingenieurmäßigen Betrachtung
der durchgeführten Nachrechnung sowie der hohen Risiken für das Tragwerk im Falle von
baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen wurde 2015 der Ersatzneubau der bestehenden
Rudolf-Wissell-Brücke beschlossen.
Frage 9:
Welche konkreten Ergebnisse hat das Gutachten im Auftrag der DEGES über die Machbarkeit einer
Tunnellösung (vgl. Frage 4) erbracht, warum wurden darin keine Kosten für diese Lösung ermittelt6
,
gleichzeitig aber vom Senat behauptet, eine Tunnellösung stellt „[w]eder eine technisch sinnvolle noch
wirtschaftliche Variante dar“?7
Antwort zu 9:
Siehe Antwort zu 4:
Die Untersuchung zeigt auf, dass keine den Randbedingungen entsprechende und
technisch sinnvolle Tunnellösung im Planungsraum gefunden werden kann. Dieser
Sachverhalt spiegelt im Übrigen auch das Ergebnis des europaweiten Wettbewerbs für
den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke wider, bei dem ausnahmslos alle am
Wettbewerb teilnehmenden Ingenieurbüros eine Brückenlösung als Vorzugslösung
erarbeitet und eingereicht haben. Bei der durchgeführten Untersuchung der technischen
Machbarkeit einer Tunnellösung handelt es sich nicht um ein Gutachten.
Frage 10:
Oder anders gefragt: Wie kann der Senat als Auftraggeber eine Tunnellösung wirtschaftlich bewerten, wenn
er nach eigener Auskunft keine Kosten dieser Variante ermitteln lassen hat?6
Antwort zu 10:
Eine Tunnelvariante ist – insbesondere im innerstädtischen Bereich –
bauverfahrensbedingt grundsätzlich aufwendiger und somit deutlich kostenintensiver als

6 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 8+10
7 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 5
6
eine Brückenvariante. Da eine Tunnellösung im konkreten Planungsraum jedoch keine
technisch sinnvolle Variante darstellt, ist eine Kostenermittlung hierfür nicht zielführend
und somit entbehrlich.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat die Chancen der Kostenübernahme für eine Tunnellösung durch den Bund,
nachdem er auf meine Anfrage berichtet hat, dass auf der RWB ein vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung
geplant sei?8
Frage 15:
Greifen hier nicht ähnliche Kostenverteilungsbedingungen zwischen Bund und Land Berlin, wie bei den an
der A 7 im Stadtgebiet Hamburg realisierten Tunnelbauten?
Antwort zu 14 und 15:
Ein „vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung“ im Sinne eines sogenannten
bedarfsgerechten, kapazitätserweiternden Autobahnausbaus von drei auf vier
durchgehenden Fahrspuren je Fahrtrichtung ist in dem betreffenden Autobahnabschnitt
der A 100 zwischen der Anschlussstelle Spandauer Damm und dem Autobahndreieck
Charlottenburg, also im Bereich des erforderlichen Ersatzneubaus der Rudolf-WissellBrücke, planerisch nicht vorgesehen. Dies ist auch nachvollziehbar, da die
Autobahnabschnitte vor und hinter der Rudolf-Wissell-Brücke lediglich drei Fahrspuren je
Fahrtrichtung besitzen. Wie bereits früher erläutert (Drucksache 18/23992, Antwort zu 10)
wird im Brückenbereich ein Verflechtungsstreifen angeordnet, der die Ein- und
Ausfädelvorgänge zwischen den Anschlussstellen erleichtert und dadurch die Qualität des
Verkehrsablaufes und somit die Verkehrssicherheit im betrachteten Autobahnabschnitt
erhöht.
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit zeigt klar auf, dass eine Tunnellösung im
vorliegenden Fall des dringend notwendigen Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg keine technisch sinnvolle Variante darstellt und
daher im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit durch den Bund als Träger der
Straßenbaulast ausscheidet. Die Frage nach den Chancen einer Kostenübernahme für
eine Tunnellösung durch den Bund stellt sich somit nicht.
Frage 16:
Warum hat der Senat meine Frage zur „frühzeitigen öffentlichen Beteiligung“ für das Projekt Neubau
Westendbrücke (WB) nicht beantwortet?9
Antwort zu 16:
Der Senat ist stets bemüht auch umfangreiche Schriftliche Anfragen in dem vorgegebenen
engen Zeitraum vollumfänglich zu beantworten. Die Frage zu der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung zur Westenbrücke, welche eine Unterfrage der Frage 6 der Schriftlichen
Anfrage 18/23991 war, wurde leider übersehen Die Antwort wird hiermit nachgeholt:

8 Vgl. Drs. 18 / 23 992 Antwort zu Frage 10
9 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 6
7
Die DEGES übernimmt im Rahmen ihres Dienstleistungsvertrages in enger Abstimmung
mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch vollumfänglich die
Projektkommunikation mit der Öffentlichkeit. Dies trifft somit auch auf das Projekt
Ersatzneubau der Westendbrücke (WEB) zu. Für dieses Vorhaben wird nach aktueller
Planung eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung voraussichtlich im I. Quartal
2021 stattfinden.
Frage 17:
Wie bewertet der Senat den bereits beim Vorhaben Autobahndreieck Funkturm (ADF) vielfach geäußerten
Wunsch der betroffenen Bevölkerung, dass Vertreter des Senats die stadtentwicklungspolitischen und
umweltpolitischen Fragen zu den Vorhaben aus Sicht der Landesregierung beantworten sollen – wird dieser
Wunsch zukünftig erfüllt?
Antwort zu 17:
Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der zuständigen Senatsverwaltungen
nehmen an den Beteiligungsformaten teil und stehen darüber hinaus für alle Fragen zur
Verfügung.
Frage 18:
Wie ist die Antwort des Senats auf meine Frage 9 zu verstehen, in der eine „regelgerechte, verkehrssichere
und leistungsfähige (demnächst vierspurige Autobahn) Variante“ als Voraussetzung für die im Stadtgebiet
„angestrebte Mobilitätswende“ bezeichnet wird?10
Frage 19:
Wie möchte der Senat mit einer Erweiterung der Autobahnkapazität auf der bzw. den RWBs um ein Drittel
die Mobilitätswende erreichen bzw. welche Art von Mobilitätswende soll hiermit erreicht werden?
Antwort zu 18 und 19:
Eine regelgerechte und verkehrssichere Autobahnbrücke verhindert, dass ein Nadelöhr
entsteht und kann somit dazu beitragen, umliegende Stadtstraßen nicht zusätzlich zu
belasten.
Ein „vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung“ im Sinne eines sogenannten
bedarfsgerechten, kapazitätserweiternden Ausbaus von drei auf vier durchgehende
Fahrspuren je Fahrtrichtung ist in dem betreffenden Autobahnabschnitt der A 100
zwischen der Anschlussstelle Spandauer Damm und dem Autobahndreieck
Charlottenburg, also im Bereich des erforderlichen Ersatzneubaus der Rudolf-WissellBrücke, nicht vorgesehen.
Frage 20:
Welche Belange der Stadt wird der Senat ab Januar 2021 in seiner Eigenschaft als TÖB über den
vierspurigen Ausbau hinaus zur RWB in das Planfeststellungsverfahren einbringen?11

10 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 9
8
Antwort zu 20:
Sowohl auf Senats- als auch auf Bezirksebene werden im Rahmen der jeweiligen
Zuständigkeit durch die Träger öffentlicher Belange verschiedene Aspekte in
planrechtliche Verfahren eingebracht. Beispielhaft sind die Belange der Wasserbehörde,
des Artenschutzes, des Immissionsschutzes, des Verkehrs, der Stadtentwicklung und des
Denkmalschutzes zu benennen.
Frage 21:
Ist den Antworten auf diese Fragen aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 21:
Nein.
Berlin, den 29.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Endlich barrierefreier Ausbau am U-Bahnhof Bayerischen Platz, aus Der Tagesspiegel

Tempelhof-Schöneberg, 29.09.2020

Seit dem 14. September ziert den #U-Bahnhof #Bayerischer Platz ein #Baustellenschild. Zuletzt kamen Absperrungen, Container und erste Baumaterialien dazu. Bis zum 6. Januar 2023 sind die Fahrgäste der Linie 4 nun auf den #Zugang in der Westarpstraße, hinter dem Bayerischen Platz, angewiesen. Der Bahnsteig der #U7 ist weiterhin direkt am Bayerischen Platz erreichbar, allerdings ist der südliche Zugang zum Bahnhofsgebäude gesperrt. Meine Kollegin Valerie Barsig berichtete bereits über die angekündigten Pläne, den U-Bahnhof Bayerischer Platz endlich, sechs Jahre nach dem Neubau des Bahnhofs, barrierefrei zu machen. „Der Aufzug kommt allerdings erst 2016“, hieß es damals, 2014, bei der Eröffnung.

Die Gesamtbauzeit soll nun 104 Wochen betragen. Der Aufzug nimmt mit 50 Wochen die meiste Zeit in Anspruch, gefolgt von der Verbindungstreppe zwischen #U4 und U7 (40 Wochen) und dem Bahnsteig der U7 (32 Wochen). Schlusslicht bildet der U4-Bahnsteig (16 Wochen), der im Gegensatz zum Bereich der U7 unter Denkmalschutz steht. Die Baumaßnahmen beinhalten folgende Arbeitsschritte:

Aufzugneubau mit drei Haltestellen: U7-Ebene, U4-Ebene und Straßen-Ebene
Einbau von Bodenindikatoren für Blinde und Sehbehinderte …

Straßenverkehr: Stadtplaner: Sie wissen nicht, was sie tun, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230524248/Molkenmarkt-Sie-wissen-nicht-was-sie-tun.html

Beim #Umbau des historischen Stadtkerns erfahre die Geschichte kaum Aufmerksamkeit, sagt Stadtplaner Hans #Stimmann.

Es vergeht kaum ein Tag ohne Ankündigung von Neuigkeiten der für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständigen Senatorin Regine Günther. Die im #Mobilitätsgesetz aus dem Jahr 2018 fixierten Ziele sind hochgesteckt, regeln aber auch Konflikte, die entstehen, wenn die Flächenanforderungen eines Verkehrsmittels mit dem eines anderen kollidieren. Für den Fall sollen die Verkehrsarten des Umweltverbundes – #Fußgänger, #Radfahrer und der #ÖPNV – Vorrang haben. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hat einen #Kulturkampf über die Gestaltung zukünftiger Mobilität ausgelöst, der die Politiker und Planer beim Senat und in den Bezirken zwingt, über konkurrierende Flächenansprüche in vorhandenen Straßen zu entscheiden.

Ganz anders stellt sich die Frage beim Rückbau des in den 60er-Jahren gebauten #sechsspurigen innerstädtischen Straßenzuges #Leipziger Straße, #Spittelmarkt, #Molkenmarkt, #Alexanderplatz. Platz ist genug vorhanden, denn der #Straßenzug ist in seiner heutigen Dimensionierung Teil der Planung für die vom Autoverkehr frei gehaltenen Räume des Marx-Engels-Platzes, des Marx-Engels-Forums und der Freiflächen zwischen Rathaus und St. Marien.

Nach der Wende wollte der Senat bereits den #Rückbau rund um den Molkenmarkt
Die Planung war, anders als bei West-Berliner Stadtautobahnprojekten, nicht in erster Linie ‚autogerecht’, sondern Teil der #Hauptstadtplanung mit #Staatsrat, Außenministerien, #Palast der Republik und dem ZK der SED. #Verkehrsmengen spielten bei der …

Straßenverkehr: Sperrung der A100: Planung für Umbau des Dreiecks Funkturm, aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6306050-4357821-sperrung-der-a100-planung-fuer-umbau-des.html

Wegen Planungsarbeiten für den #Umbau des Autobahndreiecks #Funkturm wird die Berliner #Stadtautobahn 100 zwischen dem Autobahndreieck und der Anschlussstelle Spandauer Damm in der kommenden Woche zweimal gesperrt.

Autofahrer müssen den Abschnitt in den Nächten von Montag auf Dienstag (28. auf 29. September) und von Dienstag auf Mittwoch (29. auf 30. September) jeweils von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr umfahren. Das Dreieck Funkturm in Charlottenburg ist in den 60er Jahren gebaut worden und heute überlastet und marode. Es gilt als das bundesweit am stärksten belastete #Autobahndreieck und soll neu angelegt werden. Baubeginn soll frühestens 2023 sein, wie es auf der Internetseite heißt.
Es wird eine Umleitung eingerichtet, wie die …

Flughäfen: Terminziel erreicht BER-Terminal 2 ist betriebsbereit, aus Berliner Flughäfen

Weiterer Fortschritt am #BER: Die #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und die #ZECH Bau SE haben heute die bauliche Fertigstellung des #Terminal 2 am BER bekannt gegeben. Das Terminal 2 dient als Terminal für #Abflug und #Ankunft und hat eine #Kapazität von 6 Millionen Passagieren jährlich. Es ist mit den #Wartebereichen des Pier Nord, und damit auch mit dem Terminal 1, über zwei Brücken verbunden.

Mit eigenem #Check-in, #Gepäckaufgabe und –ausgabe, modernsten #Sicherheitskontrollen und Serviceeinrichtungen sowie #Einzelhandel und #Gastronomie ergänzt das Terminal 2 die Kapazitäten des großen Fluggastterminal 1. Insgesamt verfügt der BER mit den drei Terminals 1, 2 und 5 über Kapazitäten für über 40 Millionen Passagiere.

Das Terminal 2 ist ein Schlüsselprojekt des Ausbauprogramms und wurde in der Rekordzeit von nur zwei Jahren komplett realisiert. Nachdem der FBB-Aufsichtsrat den Startschuss für das Terminal 2 am 7. Juli 2017 gegeben hatte, begann die Planung. Der Planänderungsbeschluss konnte am 18. Juli 2018 und die Baugenehmigung am 24. Juli 2018 erreicht werden. Die Vergabe an den Generalunternehmer erfolgte am 17. September 2018. Baubeginn war im Oktober 2018. Das Richtfest fand am 30. Juli 2019 statt. Im Sommer 2020 wurde das Gebäude fertiggestellt und alle Sachverständigenprüfungen sowie die Wirkprinzipprüfung erfolgreich abgeschlossen. Die Anzeige der Nutzungsaufnahme konnte in dieser Woche für das Terminal 2 bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

Die Kosten des Gesamtprojekts mit Bau von Terminal 2, der Planung und Erschließung sowie dem Bau des Bundespolizeigebäudes liegen im geplanten Gesamtbudget von 200 Millionen Euro.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der Bau dieses Terminals ist im Kosten- und Zeitrahmen geblieben. Die ZECH Bau SE als Generalunternehmer hat ihre Zusage eingehalten und das Terminal in weniger als zwei Jahren seit dem Beginn der Bauarbeiten am 5. Oktober 2018 fertiggestellt. Mein Dank gilt der ZECH Bau SE und allen beteiligten Bauarbeitern und Behörden sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aufgrund der eingebrochenen Passagierzahlen benötigen wir das Terminal nicht zur Eröffnung des BER. Die FBB wird das T2 daher voraussichtlich erst zum Sommerflugplan 2021 in Betrieb nehmen. Bis dahin können wir eine halbe Million Euro pro Monat einsparen. Bei wieder steigenden Passagierzahlen ist das Terminal 2 innerhalb kürzester Zeit betriebsbereit.“

Kurt Zech, Vorstandsvorsitzender der Zech Group SE: „Mein Dank gilt der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, die uns als Bauherr ihr Vertrauen geschenkt hat. Und mein Dank gilt ebenfalls allen Projektbeteiligten auf Bauherrenseite sowie unseren Mitarbeitern, die ausgezeichnet und stets lösungsorientiert zusammengearbeitet haben. Das war letztendlich der Schlüssel dafür, dass wir das Bauwerk zum vereinbarten Termin übergeben können und ich meine Wette auf fristgerechte Ablieferung, die ich auf dem Richtfest angeboten habe, heute einlösen kann. Nun wünsche ich dem BER einen erfolgreichen Betrieb und viele Passagiere.“

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Bahnhöfe: Alte Pracht überm U-Bahn-Schacht aus BVG

Das vielleicht schönste #Eingangsgebäude eines U-Bahnhofes erstrahlt wieder in altem Glanz. Mit dem gestrigen Abbau der Gerüste ist der Blick auf den #U-Bahnhof #Wittenbergplatz nach 19-monatigen Sanierungsarbeiten wieder frei. Die Instandsetzung des 1912 erbauten Gebäudes erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem #Landesdenkmalamt Berlin und der unteren #Denkmalschutzbehörde.

Im Zuge der Bauarbeiten wurden Teile der Fassade demontiert, um die Tragkonstruktion des Gebäudes zu ertüchtigen. Dazu wurden die freigelegten Stahlträger entrostet, überarbeitet und neu beschichtet. Außerdem mussten die Holzfenster sowie die Oberlichter ausgewechselt und teilweise originalgetreu nachgebaut werden. Ebenso wie die Dacheindeckung, die Entwässerungsrinnen und die Fensterbleche.  Auch die in der Fassade enthaltenen Ornamente und Reliefs aus Naturstein mussten komplett überarbeitet und teilweise fachgerecht erneuert werden.

Verantwortlich für die Instandsetzung des Eingangsgebäudes waren die Gebauer Steinmetzarbeiten GmbH und das Bauoberleitungsbüro Mrawietz, die damit einem Berliner Wahrzeichen und Denkmal Alfred Grenanders wieder zu originaler Schönheit verholfen haben. Die Baukosten belaufen sich auf rund 2,9 Millionen Euro.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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pressestelle@bvg.de

Straßenbahn: Die Nächste, bitte! Die Berliner Verkehrsbetriebe gehen nun mit den notwendigen Gleisinstandsetzungsarbeiten in der Petersburger Straße in die nächste Runde. , aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe gehen nun mit den notwendigen #Gleisinstandsetzungsarbeiten in der #Petersburger Straße in die nächste Runde. Zwischen

Bersarinplatz und Landsberger Allee fahren die Straßenbahnlinien #M5 und #M10 von Samstag, den 26. September bis Freitag, den 9. Oktober 2020, zirka 21:00 Uhr teilweise nicht wie gewohnt.

Die Linie M5 fährt zwischen #Zingster Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße. Die verkürzten Fahrten der M5 fahren von dort weiter als M10 zum S+U #Hauptbahnhof. Die Straßenbahnlinie M10 ist zwischen S+U Hauptbahnhof und Landsberger Allee/ Petersburger Straße im Einsatz. Die verkürzten Fahrten der M10 fahren von dort weiter als M5 zur Zingster Straße. Als Ersatz für die Linie M10 sind Busse zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und S+U #Warschauer Straße unterwegs.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Straßenverkehr: Nächtliche Verkehrseinschränkungen auf der A 111 und in den Tunneln Flughafen Tegel, Tegel Ortskern, Forstamt Tegel, Beyschlagsiedlung, aus berlin.de

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.996500.php

Pressemitteilung vom 25.09.2020
Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten an der BAB #A111 und in den Tunneln Flughafen Tegel, Tegel #Ortskern, #Forstamt Tegel und #Beyschlagsiedlung durch. Die nächtlichen Sperrungen dienen den #Tunnelrevisionen. Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich:

Vollsperrung in beiden Fahrtrichtungen vom 28.09.2020 zum 29.09.2020
in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung beider Fahrtrichtungen Nord/Süd von Anschlussstelle (AS) Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm und Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord von AS Waidmannsluster Damm bis AS Schulzendorfer Str. in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord In der Nacht vom 29.09.2020 zum 30.09.2020
in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr von AS Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm

Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd in den Nächten vom 30.09.2020 zum 01.10.2020 und vom 01.10.2020 zum 02.10.2020
jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr von AS Waidmannsluster Damm bis AS Am Festplatz. In der Nacht vom 30.09.2020 bis 01.10.2020 erfolgt zusätzlich eine Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd von AS Schulzendorfer Str. bis AS Am Festplatz in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr.

Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen.

Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung.

S-Bahn: Arbeiten für die S-Bahn zum Berliner Siemens-Campus haben begonnen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/arbeiten-fuer-die-s-bahn-zum-berliner-siemens-campus-haben-begonnen-li.107321

Junge Bäume sprießen im Asphalt des Bahnsteigs, Schienen und andere Stahlteile leuchten rostrot in der Herbstsonne. Städtische Idyllen wie im alten #S-Bahnhof #Wernerwerk gab es früher vielerorts in Berlin. Doch jetzt wird auch diese grüne Ruheinsel verschwinden. Am Donnerstag gegen, 13.40 Uhr, ließ Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) ein Signalhorn ertönen. Ein Bagger begann damit, von dem stillgelegten #Viadukt der #Siemensbahn alten #Schotter und zerfallene #Holzschwellen zu entfernen. Es war der Startschuss für die ersten Arbeiten für die #Wiederinbetriebnahme der Trasse zwischen #Jungfernheide in Charlottenburg und #Gartenfeld. „Es ist so weit“, sagte Ronald Pofalla, Infrastrukturvorstand der Deutschen Bahn. „Wir holen die Siemensbahn aus dem Dornröschenschlaf.“

#Dornröschenschlaf – dieses Wort trifft die Sache gut. Vor fast genau 40 Jahren fuhr auf der rund 4,5 Kilometer langen Trasse, die erst die Spree überspannte und sich dann durch Siemensstadt schlängelt, zum letzten Mal ein S-Bahn-Zug. Mitte September 1980 begannen West-Berliner Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn einen Streik. Danach nahm das DDR-Unternehmen, das damals auch für den Bahnverkehr im Westen der Stadt zuständig war, auf dieser und anderen #S-Bahnstrecken den Betrieb nicht mehr auf.

Wahrscheinlich wäre die Trasse der Tierwelt und den Graffitisprayern noch sehr lange erhalten geblieben, wenn der Technologiekonzern #Siemens nicht im vergangenen Jahr verkündet hätte, dass unweit der Strecke ein Innovationscampus mit Forschungseinrichtungen, …

U-Bahn Berlin: Probebetrieb auf der U5 ist gestartet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230497372/BVG-Fahrer-ueben-auf-der-neuen-U-Bahnlinie-5.html

Auf dem Abschnitt zwischen Brandenburger Tor und #Alexanderplatz rollen die ersten Züge durch den Tunnel. Allerdings noch ohne Fahrgäste

Die ersten Züge fahren auf der Verlängerung der U-Bahn Linie #U5 zwischen Brandenburger Tor und Alexanderplatz. Wie die Berliner Morgenpost exklusiv erfahren hat, haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die offizielle #Betriebserlaubnis für den neuen Streckenabschnitt U5 erhalten. „Die technische #Aufsichtsbehörde hat die Fahrbahn abgenommen“, sagt BVG-Sprecherin Petra Nelken. „480 Fahrerinnen und Fahrer beginnen nun mit ihrer Ausbildung für die neue Verbindung.“ Darunter seien allein 20 Fahrer, die wegen der verlängerten U5 neu eingestellt worden sind.

Die BVG-Mitarbeiter lernen unter der Anleitung von Fahrlehrern den Verlauf der 2,2 Kilometer lange #Bahnstrecke kennen. Sie umfasst die drei neuen U-Bahn-Stationen #Rotes Rathaus, #Museumsinsel sowie Unter den Linden.

Wie Formel-1-Fahrer müssen die BVG-Fahrer wissen, in welchen Kurven sie stärker abbremsen sollten und wie der Zug auf die Fahrbahn reagiert. Nelken zufolge gehe es aber nicht nur um das #Fahrgefühl. Oberste Priorität habe die Sicherheit.

Die U-Bahn-Linie U5 soll am 4. Dezember eröffnet werden …