S-Bahn: „Die S-Bahn schwächelt, wo sie stärker sein kann“ Bis 2033 sollen 500 alte Züge der Berliner S-Bahn durch neue ersetzt werden. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlins-verkehrssenatorin-regine-guenther-die-s-bahn-schwaechelt-wo-sie-staerker-sein-kann/20838892.html

Frau #Günther, die -Bahn braucht langfristig sehr viele neue Züge, um den Betrieb zu sichern. Wie wollen Sie verhindern, dass es erneut zu einem Desaster im Betrieb kommt?

In Berlin ist ein reibungsloser Betrieb der S-Bahn unverzichtbar. Voraussetzung dafür ist, dass ausreichend Züge zur Verfügung stehen. Wir müssen im Zeitraum 2026 bis 2033 insgesamt 500 alte #Viertelzüge (Doppelwagen – Anm. d. R.) durch neue ersetzen. Zusätzlich werden wir mindestens 100 weitere #Neufahrzeuge beschaffen müssen, um die benötigte #Taktverdichtung zu ermöglichen und neue Strecken aufnehmen zu können. Dafür werden wir schnellstmöglich die notwendigen Schritte einleiten, denn das braucht Zeit.

Der Fahrgastverband Igeb hat erst jetzt mehr Tempo gefordert.

Zwischen dem Vergabestart und der tatsächlichen Verfügbarkeit neuer Fahrzeuge liegen erfahrungsgemäß sieben Jahre. Das Besondere bei dem vor uns liegenden Verfahren ist, dass damit auch Strukturen festgelegt werden, die für den reibungslosen und preiswerten Betrieb in der Zukunft extrem wichtig sind. Es hat sich gezeigt, dass Herstellung und Wartung möglichst eng verzahnt und Monopolsituationen vermieden werden sollten. Monopole führen zu hohen Renditen beim Betreiber und beim Hersteller, aber eben nicht zur besten Verfügbarkeit der Wagen für den Betrieb. Deshalb prüfen wir jetzt, welches Beschaffungsmodell für Berlin am besten wäre.

Werden dann die Arbeitsplätze in den Werkstätten der S-Bahn wegfallen?

Auch wenn ein anderes Unternehmen mit der Wartung beauftragt wird, braucht es Fachkräfte. Wir sehen in anderen Bundesländern, dass entweder die Beschäftigten übernommen werden oder dass die Deutsche Bahn die Züge als Dienstleistung in den bisherigen Werkstätten wartet. Kurze Wege insbesondere für die laufende betriebsnahe Instandhaltung sind für jedes Unternehmen, das künftig …

S-Bahn-Fahrzeugmangel: Senat muss schnell entscheiden, aus IGEB-Pressedienst

Berliner S-Bahn wird wieder ausgebremst

Fahrgastverband #IGEB fordert vom Berliner Senat eine sofortige Entscheidung zur #Fahrzeugneubeschaffung

 

Nach der großen -Bahn-Krise 2009, verschuldet von der Deutschen Bahn und ihrer Tochter -Bahn Berlin GmbH, wollten alle alles besser machen. Auch der Berliner Senat. Doch beim wichtigen Thema „Beschaffung neuer #Fahrzeuge“ war der damals von SPD und LINKEN gebildete Senat zerstritten, wodurch es bei der Ausschreibung des ersten Loses für den S-Bahn-Betrieb zu jahrelangen Verzögerungen kam und die neuen Fahrzeuge nun nicht 2018, sondern – schrittweise – erst ab 2021 zur Verfügung stehen werden. Hintergrund des Streits: Die damalige Verkehrssenatorin Ingeborg Junge-Reyer wollte einen landeseigenen Fahrzeugpool aufbauen und die Verkehrsleistungen und die Fahrzeugbeschaffung parallel ausschreiben. Das aber verhinderte Berlins damaliger Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit.

 

Nun sind der rot-rot-grüne Senat und die parteilose Verkehrssenatorin Regine Günther dabei, die Fehler von damals zu wiederholen.

 

Im Vergabeverfahren für den S-Bahn-Betrieb ist das erste Los „Ring“ vergeben – einschließlich Beschaffung neuer Fahrzeuge. Den Zuschlag erhielt die DB-Tochter S-Bahn Berlin GmbH, allerdings zu sehr hohen „Monopolpreisen“ als Folge der auf die DB zugeschnittenen Ausschreibungsbedingungen. Jetzt steht die Ausschreibung der Lose „Stadtbahn“ und „Nord-Süd“ an. Da der Bieter bei dieser Ausschreibung Altbaufahrzeuge mitbringen darf und nur die S-Bahn Berlin GmbH über solche verfügt (Baureihe 481), ist klar, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit auch diese Zuschläge erhalten wird.

 

Klar ist aber auch, dass der bei der S-Bahn Berlin GmbH vorhandene Fahrzeugbestand für die wachsende Stadt und das wachsende Umland nicht ausreicht. Es müssen deshalb so schnell wie möglich zusätzliche neue Fahrzeuge beschafft werden. Sollen diese nun vom Bieter, der den Zuschlag bekommt, also mit großer Wahrscheinlichkeit von der S-Bahn Berlin GmbH, beschafft werden? Oder steigt der Senat unter Bezugnahme auf die rot-rot-grüne Koalitionsvereinbarung in das Thema „lan-deseigener Fahrzeugpool“ ein bzw. beauftragt einen Dienstleister mit der Beschaffung und stellt die neuen Fahrzeuge dann der S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung?

 

Für beide Varianten gibt es gute Argumente. Aber es gibt kein einziges gutes Argument, die Entscheidung weiter zu verzögern. Jede Woche Verzögerung bedeutet auch eine entsprechende Verzögerung für den Einsatz der dringend benötigten zusätzlichen Fahrzeuge. Doch die Regierungsparteien scheinen sich bisher nur auf Prüfaufträge einigen zu können.

 

Bekanntlich gibt es bei der S-Bahn schon heute Fahrzeugmangel. Den hat der jetzige rot-rot-grüne Senat nicht zu verantworten. Aber mit der fehlenden Entscheidung zur Fahrzeugneubeschaffung wird er für den Fahrzeugmangel der Zukunft zumindest mitverantwortlich sein.

 

Schlimmer noch: Statt die Entscheidung zur Fahrzeugbeschaffung jetzt schnell zu treffen, diskutieren Senat, Abgeordnete und Gewerkschafter wieder einmal über Themen, die jetzt NICHT zur Entscheidung anstehen:

 

• Soll der S-Bahn-Betrieb überhaupt ausgeschrieben werden?

Ja, denn es gibt keine Alternative. Es sei denn, ein kommunales Unternehmen wird direkt beauftragt. Aber welches?

Die S-Bahn Berlin GmbH ist kein kommunales Unternehmen. Um sie ohne Ausschreibung direkt beauftragen zu können, wäre eine 100-Prozent-Beteiligung des Landes Berlin erforderlich. Das ist illusorisch, zumal der Eigentümer Deutsche Bahn bisher jede Beteiligung abgelehnt hat.

Und das kommunale Unternehmen BVG? Sie wird wohl kaum vom Land Brandenburg akzeptiert werden. Im Übrigen hat die BVG derzeit selber so große Probleme, z.B. mit dem gravierenden Fahrzeugmangel bei der U-Bahn, dass sie auf absehbare Zeit nicht mit neuen Aufgaben belastet werden kann.

 

• Soll die Ausschreibung des S-Bahn-Netzes in Teillosen erfolgen?

Diese Frage ist mit der Ausschreibung des ersten Loses „Ring“ schon längst entschieden worden, was wettbewerbsrechtlich auch unvermeidbar war.

 

Im Übrigen sind viele Unregelmäßigkeiten und Unzulänglichkeiten im S-Bahn-Betrieb nicht Schuld des Verkehrsunternehmens S-Bahn Berlin GmbH, sondern Folgen von Infrastrukturmängeln, die die DB-Töchter Netz und Station&Service zu verantworten haben. Hier müssen die Länder Berlin und Brandenburg auch gegenüber dem Eigentümer Bund mehr Druck aufbauen.

 

Fazit:

Der Weg von der S-Bahn-Krise 2009 in „Goldene Zwanziger Jahre“ ist noch weit. Es gibt viele Baustellen, und die Gestaltungsmöglichkeiten des Berliner Senats sind begrenzt. Aber zur Behebung des Fahrzeugmangels durch Fahrzeugneubeschaffung kann und muss der Senat eine Entscheidung treffen – und zwar schnell.

 

Für die Fahrgäste ist nicht entscheidend, welche der beiden o.g. Varianten gewählt wird.

Aber nicht (schnell) zu entscheiden, wäre mit Sicherheit die falsche Variante.

 

Christfried Tschepe, Vorsitzender

Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

Matthias Gibtner, stv. Vorsitzender

S-Bahn: Berlin droht der Zusammenbruch des S-Bahn-Verkehrs 600 neue Fahrzeuge müssen für die Stadtbahn und die Nord-Süd-Bahn gekauft werden. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article212974473/Berlin-droht-der-Zusammenbruch-des-S-Bahn-Verkehrs.html

Berlins rot-rot-grüne Koalition ist über eine wesentliche verkehrspolitische Zukunftsfrage der Stadt zerstritten. Es geht um die Berliner -Bahn, speziell um den Betrieb auf den #Teilnetzen #Nord-Süd und #Stadtbahn nach 2023. Vor allem muss die Koalition sehr schnell klären, auf welche Weise Berlin 600 -Bahn-Doppelwagen beschaffen möchte, die ab 2026 als Ersatz für die Baureihe #481 benötigt werden. Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne) warnt in einem internen Papier von einer "gravierenden Kapazitäts- und Angebotslücke" nach 2023.

Günther und mit ihr die Grünen wollen ausloten, ob sich Unternehmen finden, die die Teilnetze betreiben wollen. Ein entsprechender Senatsbeschluss war aber kurz vor Weihnachten auf Druck der Koalitionsfraktionen verschoben worden, um eine Festlegung zu vermeiden. Weiterhin möchten die Grünen und Teile der SPD einen privaten Geldgeber finden, der die auf 2,4 Milliarden Euro geschätzten 600 neuen Doppelwagen beschafft, bezahlt, wartet und den Betriebsgesellschaften zur Verfügung stellt.

Es geht um die S-Bahn-Linien #S85, #S25, #S2 und #S1, die in Nord-Süd-Richtung die Stadt durchqueren. Das zweite Los umfasst die #Ost-West-Verbindungen #S9, #S7, #S75, #S5 und #S3. Der #Ring ist ab 2021 neu ausgeschrieben worden und wird auch künftig von der Bahn-Tochter S-Bahn Berlin betrieben.

SPD und Linke kritisieren Grünen-Entwurf
Gegen das Konzept der Grünen gibt es massiven Widerstand vor allem in den Fraktionen von SPD und Linke, auch wenn es aus dem Hause Günther heißt, es gebe noch keine Festlegung. "In der SPD kann sich niemand vorstellen, dass sich drei oder noch mehr Akteure am Berliner S-Bahn-Netz beteiligen", sagte der SPD-Verkehrs­experte Sven Heinemann. Denn neben einem oder mehreren Betriebsunternehmen wäre der Fahrzeugdienstleister involviert und die Deutsche Bahn als Eigentümer der Gleise und Stellwerke. Einen solchen "Freilandversuch" am größten deutschen S-Bahn-Netz sollte niemand riskieren, warnt …

Regionalverkehr: Kein Triebwagen – Schienenersatzverkehr Auf der Bahnstrecke zwischen Rathenow und Brandenburg fuhren am Dienstag zwischen dem Bahnhof Rathenow und der Station Pritzerbe nur Busse, aus MAZ

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Kein-Triebwagen-Schienenersatzverkehr

Wie einer Sprecherin der #Ostdeutschen Eisenahn sagte, sei ein #Triebwagen #ausgefallen. Daher konnte nur das Teilstück von #Pritzerbe nach #Brandenburg auf der Schiene bedient werden.
#Rathenow/Pritzerbe. Den ganzen Tag fuhren am Dienstag zwischen Rathenow und Pritzerbe auf der Schienenstrecke nach Brandenburg keine Züge. Erst in Pritzerbe konnten Passagiere, die nach Brandenburg an der Havel wollten, auf den Zug steigen.

Wie eine Sprecherin der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft (#Odeg) sagte, sei eine Störung am Triebwagen die Ursache. „Der Wagen ist ausgefallen und musste aus dem Betrieb genommen werden.“ Dadurch konnte bereits ab Dienstag früh die Bahnstrecke zwischen Rathenow und Pritzerbe nicht mehr auf der Schiene gefahren werden. Ersatzweise wurden Busse bereitgestellt. Mit den Passagieren, die von den Bahnsteigen zum Bus umgeleitet werden mussten gab es keine …

barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst – Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

1. In welchem Verhältnis werden die Zahlungen für den #Sonderfahrdienst (SFD) zwischen den Overheadkosten der #WBT und den ausführenden Subunternehmen aufgeteilt?
2. Welcher Anteil der Zahlungen für den SFD ist für #Investitionen insbesondere im Bereich IT kalkuliert?
Zu 1. und 2.: Die Zahlungen für #Regiekosten erfolgen auf Basis der vertraglichen Regelungen, deren Grundlage das Angebot des Auftragnehmers bildet. Die Kosten beinhalten alle dem Betreiber für Fahrtannahme und Disposition entstehenden fixen und variablen Kosten zur Vorhaltung von Personal und Strukturen und werden pro durchgeführte Fahrt bezahlt. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten ist im Vergabeverfahren nicht gefordert. Das Verhältnis von Regiekosten zu Beförderungskosten beträgt 1:9.
3. Hält der Senat 53 Fahrzeuge im SFD angesichts von 33.000 Anspruchsberechtigten für ausreichend, insbesondere, wenn Nutzerinnen und Nutzer davon ausgehen müssen, dass maximal 35 bis 40 tatsächlich zum Einsatz kommen?
Zu 3.: Rund 31.000 (Stand 31.10.2017) Personen sind grundsätzlich berechtigt, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Davon verfügen rd. 20.000 Berechtigte über eine aktive #Magnetkarte als #Zugangsvoraussetzung. Dieser Personenkreis stellt damit die potentiellen Nutzerinnen und Nutzer dar. Monatlich genutzt wird der Fahrdienst durchschnittlich von rd. 2.500 Personen (Stand Oktober 2017).
Vertraglich sind 54-56 Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Damit können regelhaft die
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#Fahrtwünsche erfüllt werden. Bei erhöhter Nachfrage, aus wetter-, verkehrs- oder fahrzeugbedingten Gründen kann es trotz sorgfältiger Disposition zu Engpässen oder sogar Fahrtausfällen kommen. Hier besteht für den Betreiber die Möglichkeit, neben den Reservefahrzeugen auch sogenannte Teletaxen als Ersatz einzusetzen. Die Fahrzeugkapazität wird seitens des Senats für ausreichend erachtet. Bei fehlender Auslastung ist ein wirtschaftlicher Einsatz der Fahrzeuge nicht mehr möglich.
4. Wie wird bisher sichergestellt, dass ausschließlich tatsächlich absenkbare Fahrzeuge eingesetzt werden und die Fahrer damit auch praktisch vertraut sind?
Zu 4.: Die Fahrzeuge sind regelhaft mit einer #Rampe ausgestattet. Die Eignung als #Behindertentransportfahrzeug muss durch den Prüfbericht einer Technischen Prüfstelle nachgewiesen werden. Die Prüfung nach der Din #75078 umfasst u. a. die Einrichtung des Fahrzeuges (Teil 1) – darunter fallen auch Auffahrrampen, Fußleisten – sowie die Rückhaltesysteme (Teil 2). Sofern die Eignung bestätigt ist, können die Fahrzeuge im Sonderfahrdienst (SFD) eingesetzt werden. Die notwendigen Schulungen des Fahrpersonals sind Voraussetzung für dessen Einstellung.
5. Ist dem Senat der Forderungskatalog des Fahrgastbeirates zur Neuausschreibung des Sonderfahrdienstes bekannt und wie bewertet er ihn?
6. Inwieweit will er die Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer bei der Ausschreibung berücksichtigen?
Zu 5. und 6.: Sofern es sich um die Forderungen des Spontanzusammenschlusses und einigen Mitgliedern des Fahrgastbeirats vom 25.10.2017 an die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung handelt, sind diese dem Senat bekannt.
Die Anregungen des Fahrgastbeirats werden – wie auch die eingehenden Beschwerden und Ergebnisse der Fahrgastbefragungen – im Rahmen der Neuvergabe geprüft und – soweit es erforderlich und geboten ist – einbezogen.
7. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die WBT für nachweisliche Mängel künftig in Regress genommen werden kann?
Zu 7.: Nachweisliche Vertragsmängel werden schon jetzt regelmäßig im Rahmen von Vertragsstrafen geahndet. Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
8. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die Bestellzeit auf zwei Tage verkürzt wird?
Zu 8.: Die Bestellzeit liegt bereits jetzt zwischen 14 und zwei Tagen. Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
9. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass generell notwendige Treppenhilfe zu leisten ist und dies den grundsätzlichen Einsatz von zwei Personen erfordert?
Zu 9.: Notwendige Treppenhilfe wird grundsätzlich geleistet und ist Bestandteil des Vertrages. Sie darf nur in Einzelfällen und zum Schutz der Berechtigten und/oder des Personals abgelehnt werden. Ablehnungsgründe liegen z. B. vor, wenn zur Treppenhilfe stark schwergewichtiger Menschen vier Personen eingesetzt werden müssten, diese
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aber nicht zur Verfügung stehen oder die Leistung räumlich, technisch oder behinderungsbedingt nicht möglich ist. Dem Betreiber muss dabei das notwendige Ermessen eingeräumt werden.
Zur künftigen Vertragsausgestaltung werden derzeit keine Angaben gemacht.
10. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass in Ausschreibung und Vertrag festgehalten wird, welche Hilfeleistungen der Fahrer zu erbringen hat, wie Hilfe beim Jacke, Regencape oder Schuhe an/ausziehen Hilfestellungen beim Umsetzen von einem Rollstuhl in einen anderen; Tür auf-/zuschließen? Wie wird bisher sichergestellt, dass diese Assistenz zur geplanten Fahrzeit automatisch hinzugefügt wird?
Zu 10.: Bereits jetzt ist die Art der Assistenzleistung vertraglich geregelt. Ob und in welchem Maß eine weitere Konkretisierung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
11. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass die Disponenten bzw. Fahrer regelmäßig und verpflichtend sowohl im Umgang mit behinderten Menschen wie in Ortskunde zu schulen sind?
Zu 11.: Bereits jetzt sind Art und Umfang der Schulungen vertraglich geregelt. So ist die jährliche Teilnahme an (technischen) Schulungen/ Fortbildungen und Sicherheitstraining beim TÜV, Berufsgenossenschaft oder vergleichbaren Einrichtungen zu den Themen Treppenhilfe, Sicherung der Nutzerinnen und Nutzer und des Rollstuhles und zum Umgang mit dem zu befördernden Personenkreis für das Fahrpersonal verpflichtend.
Das Personal in der Regiezentrale muss vor Aufnahme der Tätigkeit (d. h. vor Vertragsbeginn und bei Neueinstellungen) im Umgang mit dem zu befördernden Personenkreis sowie mit der für die Fahrtwunschannahme und Disposition notwendigen Technik geschult sein und Ortskenntnisse vorweisen können.
Ob und in welchem Maß eine weitere Konkretisierung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
12. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass ein Notruf ganztägig möglich ist und die Fahrzeuge für Notfälle im Innenstadtbereich verfügbar sind, um Wartezeit bei einer Stationierung am Stadtrand zu vermeiden? Ein Notfall ist dabei, dass der Rollstuhl – egal ob Elektrorollstuhl oder Faltrollstuhl – nicht mehr fahrtüchtig ist oder sich der Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert, z.B. ein Sauerstoffgerät nicht mehr richtig arbeitet.
Zu 12.: Bereits jetzt besteht eine separate Notrufnummer, die personell innerhalb der vorgegebenen Betriebszeiten zu besetzen und vorrangig zu bedienen ist. Sie darf von den Nutzerinnen und Nutzern unter folgenden Voraussetzungen gewählt werden: wenn
a. innerhalb von 20 Minuten nach regulärem Abfahrttermin noch kein Fahrzeug gekommen ist oder
b. nachts – innerhalb der Betriebszeiten des Sonderfahrdienstes bis 1:00h- keine Beförderungsmöglichkeit mehr mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht oder
c. der Rollstuhl defekt ist oder
d. eine Beförderung am Fahrtag kurzfristig storniert werden muss.
Der Betreiber stellt für a) bis c) in angemessener Zeit ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung. Ob und in welchem Maß darüber hinaus eine Ergänzung erfolgt, wird im Rahmen der Erstellung der Vergabeunterlagen geprüft.
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13. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass mehr „normale Taxen“ für Läufer, Menschen mit Rollator und Umsetzbare eingesetzt werden, um die Busse optimal für nichtumsetzbare Menschen zur Verfügung zu haben?
Zu 13.: Vorrang hat zunächst die Nutzung des ÖPNV. Sofern dieser nicht genutzt werden kann, kann der Sonderfahrdienst oder das Taxikonto in Anspruch genommen werden. Das erforderliche Beförderungsmittel wird maßgeblich vom Umfang der benötigten Assistenzleistungen (wie z. B. Treppenhilfe, Hilfestellungen beim Verlassen der Wohnung) abhängen. Eine generelle Verschiebung des Einsatzes von Sonderfahrzeugen zu Taxen hin kann daher nicht ohne weiteres vorgenommen werden. Zumal dann die Zahl der Fahrten und Fahrzeuge im SFD entsprechend reduziert werden müsste, um die Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Eine Verknappung im Bereich von Fahrzeugen und Personal scheint derzeit jedoch nicht vertretbar.
Diese Überlegungen werden jedoch u. a. in das Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen einfließen.
14. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass bei Verspätung des Busses von mehr als 30 Minuten ein Ersatzfahrzeug zu schicken ist und ab 45 Minuten Verspätung der Fahrgast berechtigt ist, die betreffende Fahrt ohne Stornogebühr abzusagen und der Fahrgast grundsätzlich über Verspätungen ab 30 Minuten telefonisch zu informieren ist?
Zu 14.: Siehe auch Antwort zu 12. Schon jetzt ist vertraglich vorgegeben, dass bei Störungen im Ablauf (u. a. Verspätungen von mehr als 20 min, Fahrausfällen, Nicht-Antreffen der Nutzerin oder des Nutzers) die Nutzerin bzw. der Nutzer unverzüglich telefonisch zu informieren ist. Die unzureichende oder ausgebliebene Information ist in der Vergangenheit in verschiedenen Fällen auch als Vertragsmangel gegenüber dem Betreiber gerügt, bzw. mit einer Vertragsstrafe belegt worden.
15. Wie steht der Senat insbesondere zur Erwartung, dass eine Erneuerung der Buchungssoftware erfolgt, um bestehende Logistikprobleme zu beheben?
Zu 15.: Im Rahmen des anstehenden Vergabeverfahrens wird es einem künftigen Betreiber freigestellt, welche Software zum Einsatz gelangt.
Vorgegeben werden kann lediglich der damit zu erbringende Leistungsinhalt.
Berlin, den 18. Dezember 2017
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bus: Jetzt wird‘s elektrisch Der Aufsichtsrat der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hat den Weg für eine umfangreiche Beschaffung von Elektrobussen freigemacht, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2928

Das Kontrollgremium
stimmte der Beschaffung von zunächst 30 #Eindeckomnibussen und 15
#Gelenkbussen mit -Antrieb sowie der entsprechenden #Ladeinfrastruktur zu.
Das Investitionsvolumen für beide Vorhaben liegt jeweils im zweistelligen Millionenbereich.
Ein entsprechendes Qualifizierungssystem für Hersteller wurde
bereits im November veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wurde damit schon
eingeleitet. Nach dem aktuellen Zeitplan soll die Beschaffung der zwölf Meter
langen E-Eindecker samt Lade- und Werkstattinfrastruktur im kommenden
Jahr 2018 beginnen. 2019 soll der erste der 18 Meter langen Gelenkbusse
beschafft werden.
„Berlin steht vor einem historischen Wandel im Nahverkehr“, sagt die BVGAufsichtsratsvorsitzende
Ramona Pop, Berlins Senatorin für Wirtschaft, Energie
und Betriebe. „Mit U-Bahnen, Straßenbahnen und Fähren sind schon jetzt
zwei Drittel der jährlich über einer Milliarde Fahrgäste der BVG elektrisch unterwegs.
Das Land und die Verkehrsbetriebe arbeiten nun gemeinsam mit
Hochdruck daran, die Busflotte – neben der bereits laufenden Anschaffung
von Euro-6-Fahrzeugen – auch auf den zukunftsweisenden und umweltfreundlichen
E-Antrieb umzustellen. Der aktuelle Beschluss ist dafür ein erster
Meilenstein. Ich erwarte, dass die Bushersteller ebenfalls die Zeichen der Zeit
erkennen und im Rahmen des Vergabeverfahrens serienreife Fahrzeuge zu
marktgerechten Konditionen anbieten können.“

Straßenbahn: Mehr M1 Ein kleiner Schritt für Berlin, aber ein großer für Pankow, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2926

Vielleicht ist dieses
abgewandelte Neil Armstrong-Zitat etwas hoch gegriffen, doch für die vielen
Fahrgäste der #Straßenbahn #M1 bedeutet die Verbesserung auf ihrer Linie einen
Quantensprung. Statt eines 10-Minuten-Takts fahren die Bahnen zwischen
Mitte, Am Kupfergraben und Pastor-Niemöller-Platz in Pankow seit dem
frühen Montagmorgen im ,5-Minuten-Takt. Auf den beiden Ästen in Richtung
Rosenthal Nord und Schillerstraße kommt alle 15 statt 20 Minuten eine Bahn.
Damit setzt die BVG den Wunsch vieler Anwohner um und trägt ihren Teil zur
nachhaltigen Entwicklung des wachsenden Pankows bei.
Und es kommt noch besser: Da die Bauarbeiten in der Dietzgenstraße wie
geplant am Sonntag abgeschlossen wurden, können auch die Gleise in Richtung
Schillerstraße von längeren Bahnen befahren werden. Auf dem Ast nach
Rosenthal Nord setzt die BVG bereits seit dem Fahrplanwechsel am
10. Dezember 2017 die längeren #Flexity-Straßenbahnen statt zuvor die #GT6-
Bahnen ein. Diese haben mit rund 240 Plätzen eine deutliche höhere Kapazität.
Längere Bahnen und höherer Takt: Das Platzangebot auf der M1 ist somit
auf mehr als das Doppelte gestiegen. Damit sollte sich doch niemand mehr
die BVG auf den Mond wünschen.

Straßenbahn: Brandenburg Stufenlos in die Straßenbahn Landtag bewilligt 48 Millionen Euro Fördermittel für Barrierefreiheit im Nahverkehr, aus ND

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1073333.stufenlos-in-die-strassenbahn.html

Ob nun ein Behinderter im #Rollstuhl sitzt, ein Rentner einen #Rollator benötigt, eine junge Mutter mit #Kinderwagen unterwegs ist oder irgendein Fahrgast mit viel #Gepäck. Sie alle können in veraltete Straßenbahnen nur schwer oder überhaupt nicht einsteigen. Gebraucht werden #barrierefreie Niederflurbahnen. Ab 2022 sind sie gesetzlich vorgeschrieben.

Doch es ist teuer, die Fahrzeugflotten komplett umzustellen. Außerdem müssen teilweise auch noch #Haltestellen umgebaut werden. Das Land Brandenburg spendiert den betroffenen Verkehrsbetrieben dafür in den Jahren 2017 bis 2022 insgesamt 48 Millionen Euro Fördermittel. Das hat der Landtag am Mittwoch beschlossen. Der Landesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel begrüßte dies am Donnerstag. Es sei »ein weiterer Schritt hin zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen«, lobte er, und es sei auch dringend nötig gewesen.

»Rechnerisch können dank der zusätzlichen Mittel bei einer Eigenbeteiligung der Verkehrsgesellschaften von 50 Prozent und Zuschüssen der Kommunen rund 30 neue Straßenbahnen angeschafft werden«, erklärt die Landtagsabgeordnete Kerstin Kircheis (SPD).

Allein die Stadtverkehrsgesellschaft in #Frankfurt (Oder) muss noch 18 veraltete Straßenbahnen ersetzten. Eine einzige kostet mindestens 2,5 Millionen Euro. Im Moment verfügt die Stadtverkehrsgesellschaft erst über acht modernere Straßenbahnen. Fünf Millionen Euro Zuschuss zusätzlich hatte das Land ohnehin früher schon jährlich an die sieben brandenburgischen Verkehrsbetriebe mit Straßenbahnen und für die #O-Busse in …

Bahnverkehr: Deutsche Bahn: Testfahrten auf neuer Schnellfahrstrecke gemäß gängiger Industriestandards durchgeführt DB weist Medienberichte zurück, aus DB

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/16464012/p112_VDE8.html?start=0&itemsPerPage=10

1.000 #Testfahrten auf #Hochgeschwindigkeitsstrecke Berlin-#München absolviert • Alle #ICE-Typen mit neuer #ETCS-Technik wurden intensiv getestet

Die Deutsche Bahn (DB) weist Medienberichte  zurück, wonach die neue ETCS-Technik (European Train Control System) an Bord der ICE-Flotte nicht genügend getestet worden sei. Auf der neuen Hochgeschwin­digkeitsstrecke Berlin-München (#VDE 8) fanden insgesamt über 1.000 Test­fahrten statt, davon mehrere Hundert mit ICE-Zügen.

Alle 10 ICE 3-Fahrzeuge der täglichen Sprinter-Flotte, die mit Spitzengeschwin­digkeiten von 300 km/h unterwegs sind, absolvierten Testfahrten auf der Neubaustrecke. Bei den rund 30 ICE 1-Zügen mit neuer ETCS-Ausrüstung kam das sogenannte Referenztestverfahren zur Anwendung. Dabei müssen nicht alle baugleichen Fahrzeuge tatsächlich auf der Strecke getestet werden, viel­mehr werden die Ergebnisse der Streckentests auch auf die weiteren Fahr­zeuge übertragen. Dies ist ein gängiges Industrieverfahren, das nicht nur bei der Eisenbahn so praktiziert wird, sondern auch im Automobil- und Flugzeugsektor. Das Verfahren ist auch mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genauso abgesprochen.

Grund für die Wahl dieses Verfahrens beim ICE 1: Es konnten nicht alle ICE 1 zu Testfahrten auf der neuen Hochgeschwindigkeitsstrecke Berlin-München aus dem laufenden Betrieb genommen werden, da es sonst zahlreiche Ausfälle im Regelverkehr gegeben hätte.

Auch bei den auf der neuen Strecke eingesetzten Lokführern legt die DB großen Wert auf eine solide Ausbildung: Nur Lokführer, die sowohl in ETCS und auf den Fahrzeugen geschult wurden, sind im Einsatz. Jeder Lokführer wurde dafür fünf Tage ausgebildet: zwei Tage theoretisch, zwei Tage am Fahr­simulator und einen Tag auf der Strecke. Zum Start auf der neuen Strecke sind die Lokführer zusätzlich in Doppelbesetzung auf den Führerständen.

Cottbus + Straßenbahn: Verkehrspolitik Hoffnung für neue Straßenbahnen in Cottbus, aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/hoffnung-fuer-neue-strassenbahnen-in-cottbus_aid-6948982

Der Umstieg am Gelsenkirchener Platz in Sachsendorf zwischen #Straßenbahn und Bus soll verbessert werden. Im September will #Cottbusverkehr das Provisorium verbessern.Gelbe Fahrbahnlinie und Asphaltrampe für die Haltestelle werden bald verschwinden. Im September sollen die Bus- und Bahn-Haltestellen am Sachsendorfer Zelt verbessert werden.
#Cottbus. Das Land stellt mit der Novelle des Nahverkehrsgesetzes 48 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Für den Cottbuser Verkehrschef ist das der richtige Weg, aber noch nicht das Ziel.
Der Potsdamer Landtag hat am Mittwoch der Novelle des Nahverkehrsgesetzes zugestimmt. Damit stehen bis zum Jahr 2022 zusätzlich 48 Millionen Euro für Straßenbahnen, #O-Busse und #Barrierefreiheit zur Verfügung. Darüber informiert Kerstin Kircheis. Die Cottbuser Landtagsabgeordnete ist verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie erklärt: „Rechnerisch können dank der zusätzlichen Mittel bei einer Eigenbeteiligung der Verkehrsgesellschaften von 50 Prozent und Zuschüssen der Kommunen rund 30 neue Straßenbahnen angeschafft werden.“ Diese Rechnung gilt allerdings aufs ganze Land bezogen und hat ihre Tücken im Detail. Darauf weist  Cottbusverkehrschef Ralf Thalmann hin. Deshalb ist sein Fazit: „Das ist ein Anfang, aber wir sind noch lange nicht am Ziel.“ Der Geschäftsführer setzt dabei auf die Unterstützung der Stadt Cottbus.

Von den 48 Millionen Euro zusätzlich kommen laut Geschäftsführer nur rund sechs Millionen Euro für die Straßenbahnen in …