Mobilität: Das fünfte Jelbiment Bereits zum fünften Mal eröffnet die BVG eine Jelbi-Station in Berlin., aus BVG

Bereits zum fünften Mal eröffnet die #BVG eine #Jelbi-Station in Berlin. Diesmal können sich die Anwohner, Beschäftige und Besucher der #Ullsteinstraße über das neue #Mobilitätsangebot freuen. Ab dem heutigen Donnerstag, 30. Januar 2020 können, wie gewohnt, #Fahrräder, #Motoroller, #Tretroller sowie flexible #Carsharing-Autos via #Jelbi-App gebucht und genutzt werden.

Die neue Station befindet sich in der Ullsteinstraße 138 (direkt vor dem denkmalgeschützten #Ullsteinhaus) und ist nur wenige Minuten vom #Tempelhofer Hafen sowie dem gleichnamigen Einkaufzentrum entfernt. Ein besonderer Clou an dieser Station ist die solarbetriebene smarte Sitzbank, mit der Nutzer kostenlos das BVG Wi-Fi nutzen können. Des Weiteren wird auch hier das elektrische Carsharing durch #Ladesäulen gefördert.

Die neue Jelbi-Station ist in Kooperation mit dem Ullsteinhaus und The Drivery GmbH, Europas größten Start-up-Hub und Innovationscampus für Mobilität entstanden. Alle weiteren Informationen rund um die Jelbi-App oder die Jelbi-Stationen findet man unter www.jelbi.de.

Hinweis: Auch in diesem Jahr findet der #BVG-Hackathon mit den Themenschwerpunkten Jelbi und Neue Mobilität statt. Am Wochenende 15./16. Februar 2020 findet der #Hackathon in den Räumlichen von The Drivery GmbH, im Ullsteinhaus, statt. Weitere Information zum Hackathon findet man unter www.bvg-hackathon.de.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Straßenverkehr: Umgang mit Falschparkern – Das Umsetzen von ordnungswidrig abgestellten Kfz Teil II, aus Senat

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Die #Geschäftsanweisung über das #Umsetzen von Fahrzeugen PPr Stab Nr. 15/2014 hatte laut der
darin enthaltenen Schlussbestimmungen (S. 21 der benannten Geschäftsanweisung) eine Gültigkeit
bis zum 31.10.2019.
1. Gibt es eine neue Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen? Sofern zutreffend,
bitte die Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 im
Detail benennen. Falls nicht zutreffend, bitte erläutern, wann mit einer neuen Geschäftsanweisung
zu rechnen ist und was diesbezüglich bis zum Erlass einer neuen Geschäftsanweisung gilt.
Zu 1.:
Die Neufassung der genannten Geschäftsanweisung ist in Vorbereitung, ein Datum
der Fertigstellung kann noch nicht genannt werden. Relevante inhaltliche
Änderungen sind nach gegenwärtigem Bearbeitungsstand nicht geplant. Bis zum
Inkrafttreten der Neufassung gelten die bisherigen Verfahrensregelungen
unverändert fort.
2. Körperlich eingeschränkte Personen – insbesondere solche mit einem Rollstuhl/Rollator – sowie
Eltern mit einem Kinderwagen sind zur Straßenüberquerung auf einen #abgesenkten #Bordstein
angewiesen. Warum stellt das Falschparken vor einem abgesenkten Bordstein keinen Regelfall
des Umsetzens nach polizeilicher Geschäftsanweisung dar, um die Grundlage dafür zu schaffen,
dass auch diese Menschen im Sinne von § 22 des Berliner Mobilitätsgesetzes unbeschwert die
Straße überqueren können?
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Zu 2.:
#Bordsteinabsenkungen befinden sich ganz überwiegend im unmittelbaren Bereich
von Kreuzungen und Einmündungen sowie vor Grundstücksein- und -ausfahrten.
Das verkehrswidrige Parken vor solchen Absenkungen ist als Regelfall des
Umsetzens definiert. Für Bordsteinabsenkungen auf sonstigen Gehwegstrecken
setzt die Rechtsprechung voraus, dass sie nach ihrer baulichen Ausgestaltung auch
tatsächlich von mobilitätsbehinderten Menschen zur #Fahrbahnquerung genutzt
werden können. Das bedeutet u. a., dass sich auf der gegenüberliegenden Straßen oder
Fahrbahnseite eine korrespondierende Absenkung befindet. Dies ist häufig
nicht der Fall. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine #Fahrzeugumsetzung werden
insofern nicht „regelmäßig“ erfüllt sein und müssen in jedem Einzelfall geprüft
werden.
Gemäß der bisherigen polizeilichen Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 über das Umsetzen
von Fahrzeugen, stellt ein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug im Bereich einer amtlich
gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO) einen sogenannten „Regelfall des
Umsetzens“ (siehe Anlage 1 der Geschäftsanweisung) dar.
Punkt 11 „Umsetzungen aus Feuerwehrzufahrten“ (siehe S. 10 der Geschäftsanweisung) besagt:
“(2) Die Siegelung eines Schildes nach bundeseinheitlichem Muster zur Kennzeichnung von
Feuerwehrzufahrten gem. DIN 4066 durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde unterstreicht die
Amtlichkeit. Die Nichtsiegelung ist aber im Umkehrschluss kein verbindliches Indiz für die
Nichtamtlichkeit.”
3. Ist das Umsetzen von Fahrzeugen im Bereich einer Feuerwehrzufahrt auch ohne ein solches
amtliches Siegel auf dem Feuerwehrzufahrt-Schild nach DIN 4066 rechtmäßig?
Zu 3.:
Ja. Gemäß Absatz 4 der oben zitierten Fundstelle gilt dies zumindest dann, wenn
das Schild in Form und Anbringung einen amtlichen Anschein erweckt und keine
gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich seiner Nicht-Amtlichkeit vorliegen.
4. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass Ordnungskräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes
der Bezirke und der Berliner Polizei Schwierigkeiten haben, die Amtlichkeit von beschilderten
Feuerwehrzufahrten zu erkennen bzw. anzuerkennen und entsprechend der polizeilichen
Geschäftsanweisung gegen Falschparker vorzugehen? Beispielhaft sei hier auf einen Fall
verwiesen, mit dem sich die BVV Tempelhof-Schöneberg im November 2018 beschäftigte,
nachdem eine amtliche Feuerwehrzufahrt wiederholt zugeparkt und vom Ordnungsamt des Bezirks
wiederholt lediglich mit einem Knöllchen geahndet wurde (siehe hierzu Antwort von
Ordnungsstadträtin Christiane Heiß auf Kleine Anfrage Nr. 0338/XX von Lars Rauchfuß, Fraktion
der SPD).
Zu 4.:
Der Senat erachtet die bisherigen Regelungen als ausreichend. Das Umsetzen von
Fahrzeugen, die auch nicht amtlich gekennzeichnete Rettungswege blockieren, ist
nach der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage im Rahmen einer Einzelfallprüfung
grundsätzlich möglich und gegebenenfalls sogar – losgelöst von der Anbringung
eines amtlichen Schildes Feuerwehrzufahrt – zwingend geboten.
Hinsichtlich der Amtlichkeit der Beschilderung genügt es der Rechtsprechung des
Kammergerichts folgend, dass Zu- oder Durchfahrten für Feuerwehrfahrzeuge durch
Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt“ zu kennzeichnen sind, dass die
Hinweise von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sind und dass die
Hinweisschilder eine bestimmte Mindestgröße haben.
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5. Im Falle einer widerrechtlichen Anbringung von Beschilderungen von amtlichen
Feuerwehrzufahrten. Welche Maßnahmen wären von welcher Behörde zu treffen, wenn ein
entsprechender Verdachtsfall vorliegen sollte?
Zu 5.:
Amtliche Feuerwehrzufahrten können auf Grundlage des Bau- oder Wegerechts
eingerichtet werden.
Im Falle des Bekanntwerdens einer widerrechtlichen Anbringung von
Beschilderungen würden die feststellenden Überwachungskräfte den jeweiligen
Fachbereich Bauaufsicht des örtlich zuständigen Bezirksamts informieren.
In zahlreichen Presseartikeln wurde darüber berichtet, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Falschparker künftig selbst abschleppen dürfen. Darauf beruhende Ankündigungen mussten
wiederholt berichtigt werden.
6. Wie viele Stellen beabsichtigt die BVG in den für dieses Vorhaben relevanten Positionen bis Ende
des Jahres 2020 konkret zu besetzen? Bitte nach Berufsbezeichnung aufgliedern.
Zu 6.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG plant, für dieses Vorhaben 40 Stellen Schleppwagenfahrerinnen oder
-fahrer und 26 Stellen Busspurbetreuerinnen oder -betreuer sowie in der Verwaltung
zwei Sachbearbeiterinnen oder -bearbeiter Busspur, vier Sachbearbeiterinnen oder
-bearbeiter in der Rechtsabteilung, zwei Sachbearbeiterinnen oder -bearbeiter im
Rechnungswesen, drei Verkehrsmeisterinnen oder -meister für die Leitstelle und
zwei Koordinatorinnen oder -koordinatoren für den Schleppservice bis Ende 2020 zu
besetzen.“
7. Welche Anforderungen gibt es an die Bewerber und welchen Stand hat aktuell das
Einstellungsverfahren?
Zu 7.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Busspurbetreuerinnen und -betreuer rekrutieren sich aus dem eigenen
Sicherheitspersonal. Sie absolvieren eine 2-tägige Ausbildung bei der Polizei Berlin.
Die Schleppwagenfahrerinnen und -fahrer müssen eine abgeschlossene Ausbildung
als KFZ-Schlosserin / -schlosser, oder Mechatronikerin / Mechatroniker o.ä.
vorweisen. Es gibt genügend interne und externe Bewerber. Erste Einstellungen
wurden bereits durchgeführt, weitere sind vorbereitet.“
8. Welche Einsatzzeiten haben die mit den Umsetzmaßnahmen betrauten Beschäftigten und wie wird
gewährleistet, dass die Verkehrsbehinderungen zu jeder Tageszeit schnell und zuverlässig
beseitigt werden können?
Zu 8.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Busspurbetreuerinnen und -betreuer und Schleppwagenfahrerinnen und -fahrer
werden zukünftig rund um die Uhr im Einsatz sein und Falschparkende von Flächen
des ÖPNV umsetzen.“
9. Wird es Sicherheitskräfte geben, die das mit den Fahrzeugumsetzungen betraute Personal bei den
Einsätzen begleiten und falls ja, wie viele zusätzliche Neuanstellungen sind hierfür beabsichtigt?
Zu 9.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die bisherigen Beschäftigten in der Busspurbetreuung, die nicht aus dem
Sicherheitsbereich stammen, werden nur im Einzelfall durch Sicherheitskräfte
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unterstützt. Alle neuen Beschäftigten in der Busspurbetreuung rekrutieren sich aus
dem Sicherheitsbereich. Insgesamt wird der Pool der Busspurbetreuung mit 40 Altund
Neubeschäftigten besetzt sein.“
10. Erwartungsgemäß handelt es sich bei den meisten Verkehrsbehinderungen um falsch parkende
PKW. Wie viele eigene Abschleppfahrzeuge stehen der BVG folglich für Kraftfahrzeuge bis 3,5t ab
wann konkret zur Verfügung? Stehen die drei Gebrauchtwagenfahrzeuge ab 1. Januar 2020
bereits zur Verfügung oder kommen diese erst im Februar zum Einsatz?
Zu 10.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG hat fünf Abschleppfahrzeuge mit Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem
Gebrauchtwagenmarkt gekauft. Ein Fahrzeug ist bereits seit Anfang Januar im
Einsatz, die weiteren folgen sukzessive.“
Am 14. Dezember 2019 verkündete die Wirtschaftssenatorin und Vorsitzende des BVG-Aufsichtsrates
Ramona Pop über den Kurznachrichtendienst Twitter: “Das ist kein gelber Wasserwerfer, sondern
einer der neuen Abschleppwagen der @BVG_Kampagne. So werden die Busspuren und Radwege
schnell frei!”
11. Ist die Aussage von Frau Pop zutreffend, dass die BVG auch Falschparker auf Radwegen
abschleppen wird?
Zu 11.:
Die BVG darf Fahrzeuge von Flächen des öffentlichen Personennahverkehrs
umsetzen. Dazu zählen auch Busspuren, die von Radfahrenden genutzt werden
können.
12. Erfolgen die Abschleppeinsätze durch Eigenfeststellungen der BVG-Beschäftigten oder werden die
Einsätze basierend auf Hinweisen Dritter durchgeführt?
Zu 12.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Einsätze der Abschleppfahrzeuge werden vorwiegend durch Feststellung der
Busspurbetreuerinnen und -betreuer durchgeführt. Es gibt aber auch Hinweise von
BVG-Mitarbeitenden (Fahrerinnen und Fahrer, Verkehrsmeisterinnen und -meistern
usw.) und von Bürgern.“
13. Bereits jetzt haben angestellte Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer der BVG die Möglichkeit
falsch parkende Kraftfahrzeuge über ihren Bordcomputer oder per Funk an die Leitstelle zu
melden. Wie bewertet der Berliner Senat diese Möglichkeit angesichts der Einschätzung von
Busfahrenden, wonach derartige Meldungen nur selten veranlasst bzw. von der Leitstelle gar nicht
bearbeitet werden?
14. Gehört es zur gängigen Praxis, dass die BVG Verkehrsbehinderungen an die Berliner Polizei
meldet? Falls ja, bitte für 2019 aktuelle Zahlen zu gemeldeten und Zahlen zu davon
weitergeleiteten Fällen mit Falschparkern auf Busspuren und in Haltestellenbereichen benennen.
Zu 13. und 14.:
Hier teilt die BVG mit:
„9.663 Meldungen über Behinderungen durch Falschparker wurden 2019 vom
Fahrpersonal an die BVG-Leitstelle gemeldet, die dann an die Polizei Berlin
weitergeleitet wurden.“
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Die Polizei Berlin hat 2019 die Umsetzung von insgesamt 6.314 verkehrsbehindernd
auf Busspuren, Straßenbahngleisen und an Haltestellen parkenden Fahrzeugen auf
Grund von Mitteilungen von BVG-Mitarbeitenden veranlasst. In den Fällen, in denen
verkehrsrechtlich ausgebildete Busspurbetreuerinnen oder -betreuer und
Verkehrsmeisterinnen oder -meister der BVG nicht zur eigenständigen Bearbeitung
relevanter Verkehrsbehinderungen zur Verfügung stehen, werden die Sachverhalte
an die polizeiliche Einsatzleitzentrale übermittelt. Von dort werden sie an die jeweils
örtlich zuständigen Ordnungsämter bzw. Polizeiabschnitte weitergeleitet. Eine valide
automatisierte Recherche solcher Vorgänge ist nicht möglich.
15. Wie beurteilt der Senat die Meldung, dass Ordnungskräfte von Polizei und Ordnungsamt die jüngst
angekündigte, ergänzende Unterstützung der BVG zum Anlass genommen hätten, um bei
zugeparkten Busspuren und Haltestellenbereichen nicht gegen Falschparker tätig zu werden und
Bürgerinnen und Bürger stattdessen auf die BVG zu verweisen?
Zu 15.:
Ein solcher Umstand ist dem Senat nicht bekannt. Die Dienstkräfte der Polizei Berlin
und die des Ordnungsamts ahnden verkehrswidriges Verhalten und führen
Umsetzungen gemäß der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage in eigener
Zuständigkeit durch. Seit der Einführung entsprechender Befugnisnormen im
Mobilitätsgesetz haben Mitarbeitende der BVG hierbei eine ergänzende Rolle, um
die Sicherheit und Leichtigkeit des ÖPNV zu verbessern.
16. Wie beurteilt der Senat die Auffassung, dass angesichts der aktuellen BVG-Ressourcenplanung für
Umsetzmaßnahmen, sich Polizei und Ordnungsämter aus ihrem Zuständigkeitsbereich für den
ruhenden Verkehr zunehmend zurückziehen würden? Gibt es diesbezüglich kurz- oder langfristig
entsprechende Planungen?
Zu 16.:
Siehe Antwort zu Frage 15. Solche Planungen gibt es nicht.
Bürgerinnen und Bürgern steht unter der Telefonnummer 030 – 4664 4664 ein Bürgertelefon als
“zentrale Anlaufstelle” der Berliner Polizei zur Verfügung.
17. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass Bürgerinnen und Bürger angesichts von häufigen
Besetztzeichen oder unbeantworteten Anrufen große Schwierigkeiten haben, unter der
Telefonnummer des Bürgertelefons jemanden telefonisch zu erreichen?
Zu 17.:
Das Bürgertelefon steht als Serviceleistung der polizeilichen Einsatzleitzentrale über
zwei Leitungen grundsätzlich an allen Wochentagen 24 Stunden zur Verfügung.
Insbesondere in Phasen hoher Auslastung kann die kurzfristige Erreichbarkeit jedoch
eingeschränkt sein. Ursächlich hierfür ist auch der Umstand, dass Gespräche bis zur
umfänglichen Erledigung eines Bürgerbegehrens nicht selten bis zu 10 Minuten
andauern und der Service in außerordentlichen Belastungsspitzen zur personellen
Unterstützung der 110-Notrufannahme zeitweise eingestellt werden muss.
18. Wie gedenkt die Berliner Polizei die Erreichbarkeit des Bürgertelefons personell wie technisch
künftig zu jeder Zeit sicherzustellen?
Zu 18.:
Im Rahmen der Prioritätensetzung wird stetig geprüft und entschieden, ob und wie
eine Ausweitung der Ressourcen für das Bürgertelefon möglich ist. Für
hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger in Notsituationen steht selbstverständlich zu
jeder Zeit der Notruf der Polizei Berlin zur Verfügung.
Seite 6 von 6
Gemäß ihrer Dienstanweisung sind Polizeibeamte dazu verpflichtet, stets ihre Dienstkarten mit sich zu
führen und diese Bürgerinnen und Bürgern auf Bitten hin auszuhändigen.
19. Ist es zutreffend, dass Polizeibeamte bei Aushändigung einer Dienstkarte den genauen Anlass in
einem Bericht dokumentieren müssen? Falls ja, könnte dies aus Sicht des Senates u.U.
Polizeibeamte veranlassen/bewegen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern anzugeben, keine
Dienstkarte mit sich zu führen?
Zu 19.:
Eine Dokumentationspflicht besteht bei Grundrechtseingriffen durch Dienstkräfte der
Polizei Berlin. Das Aushändigen einer Dienstkarte ist hiervon nicht erfasst.
20. Wäre ein Polizeibeamter auch dann zur Anfertigung eines Berichtes verpflichtet, wenn es ihm nicht
möglich ist, trotz Aufforderung der Bürgerin/des Bürgers seine Dienstkarte auszuhändigen?
Zu 20.:
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 21.:
Nein.
Berlin, den 23. Januar 2020
In Vertretung
Alexander Dzembritzki
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

BVG + Straßenverkehr: Neuer Abschleppfuhrpark der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen, und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Vorab:
In einer Meldung vom 16.10.2019 (https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-falschparker-inberlin-
bvg-kauft-extragrosse-abschleppwagen/25121296.html) wird in Bezug auf die Anschaffung eigener
Abschleppwagen ein Sprecher der BVG folgendermaßen zitiert: „Um schnell mit den Schleppfahrzeugen
zu starten, haben wir je eine Ausschreibung für zwei große und sechs kleine Schleppfahrzeuge
veröffentlicht“ […] „Damit wir aber möglichst schnell mit der Arbeit beginnen können, haben wir
uns fürs Erste auf dem #Gebrauchtwagenmarkt bedient“.
1. Wie viele Fahrzeuge wurden auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass bisher sieben Fahrzeuge gekauft wurden.
2. Was für Fahrzeuge wurden erworben?
Zu 2.: Es wurden fünf #Abschleppfahrzeuge mit #Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem Gebrauchtwagenmarkt
gekauft.
3. Auf welche Gesamtsumme beläuft sich die Anschaffung inkl. aller dadurch entstandenen Kosten?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Fahrzeuge insgesamt 659,7 T € gekostet haben.
– 2 –
4. Auf welche Gesamtsumme wird sich voraussichtlich die Anschaffung der ausgeschriebenen Neufahrzeuge
belaufen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass die beiden „großen“ #Neufahrzeuge zusammen knapp
1 Mio. € kosten werden.
5. Warum wurde nicht ausschließlich auf Gebrauchtfahrzeuge gesetzt, bzw. sind die Gebrauchtfahrzeuge
nur für den Übergang gedacht und sollen diese zu einem späteren Zeitpunkt durch die Neufahrzeuge
ersetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Gebrauchtwagenmarkt sehr angespannt ist und
das Alter der verfügbaren Fahrzeuge teilweise sehr hoch ist. Die BVG wird die auf
dem Gebrauchtwagenmarkt erworbenen Fahrzeuge solange nutzen, wie der Aufwand
in Instandhaltung und Wartung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll
ist. Bei Bedarf werden diese dann durch weitere Neufahrzeuge ersetzt.
6. Welche #Fahrzeugspezifikation sollen die Neufahrzeuge erfüllen?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die Neufahrzeuge für das Abschleppen von Fahrzeugen
über 3,5t Gesamtmasse geeignet sind und nach dem aktuellen technischen
Standard ausgerüstet werden (z.B. die zur Zeit der Zulassung geltende EURO Norm,
Abbiegeassistent usw.) Dies gilt natürlich auch für die bei Bedarf zu beschaffenden
Fahrzeuge zum Abschleppen bis zu 3,5t.
7. Welche #Antriebsart werden diese Neufahrzeuge haben?
Zu 7.: Da es nach erfolgter Recherche der BVG keine geeigneten Neufahrzeuge/
gebrauchte Fahrzeuge mit Elektroantrieb gibt, sind diese Fahrzeuge mit einem
Dieselmotor, entsprechend der zur Zeit der Zulassung geltenden EURO Norm, ausgestattet.
8. Über wie viele eigene Abschleppfahrzeuge verfügte die BVG bis zur Anschaffung der o.g. Gebrauchtfahrzeuge?
Zu 8.: Für das Schleppen von eigenen liegengebliebenen oder betriebsunfähigen
Bussen zum Betriebshof (#Nothilfe) und dem BVG-internen Pkw-Fahrzeugtransport
stehen der BVG drei Unimog und ein Sprinter zur Verfügung.
9. Wie viele Abschleppfahrzeuge sollen insgesamt bis Ende 2020 im Bestand der BVG sein?
Zu 9.: Die BVG teilt mit, dass sie nach aktuellem Stand im Jahr 2020 mit zehn Fahrzeugen
arbeiten werden. Die zukünftige Fahrzeugzahl hängt in den Folgejahren von
der zu erwartenden Anzahl der Abschleppaufträge ab.
10. Wohin werden die künftig von der BVG abgeschleppten Fahrzeuge verbracht?
Zu 10.: Falschparker werden auf einen freien, möglichst in der Nähe befindlichen
Parkplatz umgesetzt.
11. Wo ist die neu geschaffene Gebührenordnung mit den Festlegungen der Kosten für das Abschleppen
von „Falschparkern“ öffentlich einsehbar?
– 3 –
Zu 11.: Die Verordnung (nebst Anlage) kann im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 34
vom 07.12.2019 des Landes Berlin https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetzeund-
verordnungen/ eingesehen werden.
Berlin, den 22. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

autonomes Fahren + Bus: See-Meile: Auswertung des Testbetriebs liegt Mitte Februar vor Der deutschlandweit erste Testversuch mit einem hochautomatisierten Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer Großstadt ist am 17. Januar 2020 abgeschlossen worden. , aus BVG

Der deutschlandweit erste #Testversuch mit einem #hochautomatisierten #Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer Großstadt ist am 17. Januar 2020 abgeschlossen worden.

Die Resonanz der Fahrgäste war positiv: Seit dem Start des Testbetriebs am 16. August 2019 haben rund 16.000 Fahrgäste das Angebot genutzt, die Strecke vom U-Bahnhof #Alt-Tegel bis zu den #Seeterrassen am Tegeler See mit dem kleinen gelben Bus kostenlos zurückzulegen. Insgesamt hat das Fahrzeug der Firma #EasyMile rund 4.200 Kilometer unfallfrei zurückgelegt.

Die Auswertung des Testbetriebs wird Mitte Februar vorliegen und anschließend bei einer Bürgerveranstaltung in Reinickendorf vorgestellt. Der Termin wird rechtzeitig, u.a. auf der Projektwebsite www.see-meile.com, bekanntgegeben.

Die ursprünglich geplante Verlängerung des Testversuchs bis zum 16. Februar 2020 konnte nicht voll ausgeschöpft werden, da sich der Einbau eines Platzes für Rollstuhlfahrer*innen nicht mehr fristgerecht umsetzen ließ. Durch die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten konnten auch hierfür Erfahrungswerte gesammelt werden, sodass in künftigen Projekten die Barrierefreiheit sichergestellt werden kann.

Unter der Dachmarke „#Digitales Testfeld Stadtverkehr“ sind insgesamt acht Partner am Forschungsprojekt See-Meile beteiligt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt den Fahrzeughersteller EasyMile mit einer finanziellen Förderung in Höhe von 200.000 Euro. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert den Verkehrsversuch und hat die Zulassung des Fahrzeugs und die Liniengenehmigung intensiv begleitet. Eine begleitende Akzeptanzstudie wird durch die DB-Tochter ioki durchgeführt. Der Bezirk Reinickendorf hat maßgeblich dazu beigetragen, dieses erste automatisierte Projekt im öffentlichen Straßenland zu realisieren. Einen Stellplatz und die Ladeinfrastruktur hat das Fahrzeug auf dem Gelände der Berliner Wasserbetriebe. Nicht zuletzt ist auch die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO mit an Bord.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bahnindustrie: Neuer Gerichtstermin im Streit um U-Bahnen für die BVG, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neuer-gerichtstermin-im-streit-um-u-bahnen-fuer-die-bvg-li.4977

Fahrgäste warten darauf, dass die #Wagenflotte endlich vergrößert wird. Nun geht die mündliche Verhandlung vor dem Kammergericht weiter

Der #Rechtstreit um die geplante Beschaffung von bis zu 1500 #U-Bahn-Wagen für die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) geht in eine weitere Runde. Für den 17. Februar um 10.30 Uhr hat das #Kammergericht eine zweite mündliche Verhandlung anberaumt, teilte die Justiz am Mittwoch mit. Ob dann schon eine Entscheidung fällt oder erst später, sei noch nicht absehbar, hieß es. Beobachter gehen auf jeden Fall davon aus, dass sich der ursprüngliche Zeitplan, wonach die ersten U-Bahnen Mitte 2021 geliefert werden, nicht mehr halten lässt. In dieser Wahlperiode werde kein neuer Zug kommen.

Der Bahnhersteller #Alstom klagt gegen die Entscheidung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), #Stadler Pankow den Drei-Milliarden-Euro-Auftrag zu geben. Bei dem #Vergabeverfahren sei vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen, hatte Alstom-Anwalt Alexander Csaki während der ersten mündlichen Verhandlung …

BVG: Einschränkungen bei Bus und Bahn von Freitag bis Sonntag aus BVG

Liebe Fahrgäste,

von Freitag, den 17. Januar bis Sonntag, den 19. Januar wird es aufgrund von Demonstrationen, Großveranstaltungen und Staatsbesuchen voraussichtlich berlinweit zu teils massiven Einschränkungen im Bus- und Straßenbahnverkehr kommen. Die konkreten Linienänderungen und -einstellungen hängen dabei vom Verlauf der Demonstrationen und den Anreiserouten (z.B. auch Ankunftsflughafen) der Staatsgäste ab. Eine detaillierte Vorschau ist daher leider nicht möglich.

Die meisten Einschränkungen wird es voraussichtlich auf folgenden Linien geben:

#Bus

#M41, #M48, #M85, #100, #200, #245, #300

#Straßenbahn

#M1, #M5, #M8, #M10, #M13, #M17, #12, #16, #21, #27, #62

Bitte planen Sie am gesamten Wochenende zusätzliche Zeit für Ihre Wege ein und nutzen Sie wenn möglich U- und S-Bahnen. Vielen Dank!

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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BVG + S-Bahn: FAHRGASTVERBAND Jens Wieseke vom Fahrgastverband Igeb kritisiert fehlende Busspuren, unnötige E-Busse und die schleppende Verkehrswende., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228090495/Die-neue-BVG-Chefin-muss-den-Mund-aufmachen.html

Klimawandel und Umweltschutz sind die bestimmenden Themen. Kaum ein Politiker, der als Reaktion darauf nicht den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs fordert. Bei Jens #Wieseke, stellvertretender Vorsitzender und Sprecher des Berliner Fahrgastverbands #Igeb, rennen sie damit offene Türen ein. Doch was daraus bisher in der Realität geworden ist, sieht Wieseke deutlich kritischer.

Berliner Morgenpost: Herr Wieseke, alle reden vom Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Merkt man davon schon etwas?

Jens Wieseke: Ja, es wird von vielen behauptet, dass der öffentliche Nahverkehr ganz wichtig ist. Allerdings: Anspruch und Wirklichkeit liegen in dieser Stadt weit auseinander. Für die #Nahverkehrskunden war 2019 leider ein Jahr der Stagnation. Mit dem #Mobilitätsgesetz hat die Politik zwar einen sehr guten gesetzlichen Rahmen zur Stärkung des Nahverkehrs geschaffen. Aber ein Mobilitätsgesetz ist wie jedes Gesetz zunächst nur eine Absichtserklärung. Doch nun kommen, um es mit Bert Brecht zu sagen, die Mühen der Ebene. Und die sind eben nicht, nur hochtrabende #Elektrobus-Pläne für ganz Berlin zu entwerfen, sondern zu klären, wie die #Straßenbahn auf der Eberswalder Straße in Prenzlauer Berg besser über die Kreuzung mit der Schönhauser Allee kommt.

Was ist da das Problem?

Wenn ich in Richtung Westen fahre, werde ich als Fahrgast, der am U-Bahnhof …

BVG: Wie werde ich U-Bahn-Fahrer/in?, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/karriere/article228019341/Wie-werde-ich-U-Bahn-Fahrer-in.html

Von wegen #unterirdisch! Fachkräfte für #Fahrbetrieb lernen in ihrer Ausbildung, Busse sowie U- und Straßenbahnen sicher zu steuern. Die Tür zur #Fahrerkabine steht auch #Quereinsteigern offen.

Fahrgäste sicher und möglichst pünktlich von A nach B fahren: Das ist der Job von Niko Bandura. Der 21-Jährige hat vor kurzem seine Ausbildung als #U-Bahn-Fahrer bei der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) abgeschlossen.

Dass er bei der Arbeit kein Tageslicht sieht, macht ihm nichts aus. Im Gegenteil: „Ich konzentriere mich auf die Strecke und überlege mir Ansagen, am liebsten mit Pepp“, sagt Bandura. „Auch die Kunden sind amüsiert und lachen, wenn sie nicht nur die Standardtexte hören.“

U-Bahn-Fahrer kann man auf zwei Wegen werden. Der eine führt über eine dreijährige #Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb, „die in der Perspektive nicht nur den Fahrdienst bei der U-Bahn, sondern auch bei Bus und #Straßenbahn abdeckt“, erklärt Eike Arnold vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) …

BVG: Scheidende Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe Nikuttas Vision von der schnellen und klimafreundlichen BVG, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/scheidende-chefin-der-berliner-verkehrsbetriebe-nikuttas-vision-von-der-schnellen-und-klimafreundlichen-bvg/25367116.html

Jeder Berliner steht statistisch 154 Stunden pro Jahr im #Stau. Wer mehr Lebensqualität will, muss Verkehre bündeln. Ein Gastbeitrag der scheidenden BVG-Chefin

Vor fast 100 Jahren vergrößerte sich durch das Inkrafttreten des Groß-Berlin-Gesetzes das Berliner Stadtgebiet von 66 auf 878 Quadratkilometer. Über Nacht war Berlin damit – nach Los Angeles – die flächenmäßig zweitgrößte und mit 3,8 Millionen Bürgern nach London und New York die dritt-einwohnerstärkste Stadt der Welt.
Fast genau neun Jahre später wurde die BVG gegründet. Zuvor hatte es eine Vielzahl an #Straßenbahn-, #Omnibus- und #U-Bahn-Gesellschaften gegeben. Jede hatte einen eigenen Fahrplan, eigene Tarife. Kaum eine Verkehrsverbindung war aufeinander abgestimmt. Keine guten Voraussetzungen für eine aufstrebende Industriemetropole.
Der spätere Regierende Bürgermeister und damalige #Verkehrsstadtrat Ernst #Reuter erkannte die Bedeutung smarter #Mobilität für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Mit Gründung der #BVG verwirklichte er seine Vision, Mobilität aus einer Hand für alle Berlinerinnen und Berliner anzubieten. Unter dem Namen Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft – daher die Abkürzung BVG – wurden die Verkehrsunternehmen zusammengeschlossen, mit einheitlichem Tarif, abgestimmten Fahrplänen und Haltepunkten.
Heute bringt die BVG mit zehn U-Bahn-, 22 Straßenbahn- und über 150 Buslinien jeden Tag 3,6 Millionen Fahrgäste sicher, zuverlässig und umweltfreundlich ans Ziel. Dazu kommen noch rund 1,4 Millionen Fahrgäste der …

Regionalverkehr: Bus- und Bahnverkehr während der Feiertage, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/bus-und-bahnverkehr-waehrend-der-feiertage

Zusätzliche Verkehrsangebote in der Silvesternacht

Zu den kommenden Feiertagen und Silvester werden wieder zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus aller Welt erwartet. Viele werden die Busse und Bahnen im Verbundgebiet nutzen. Damit alle Gäste und auch alle Einheimischen rechtzeitig und sicher zur gewünschten Feier und zurückkommen, wird das Verkehrsangebot in Berlin und Brandenburg teilweise erweitert. Alle An- und Abfahrtzeiten können in der VBB-App „Bus & Bahn“ und unter vbb.de abgerufen werden. Der VBB dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Verkehrsunternehmen für ihren Einsatz und wünscht frohe und friedliche Feiertage.

An den letzten Tagen des Jahres, zwischen Weihnachten und der Nacht zum neuen Jahr, fahren die Busse und Bahnen in Berlin und Brandenburg wieder nach einem besonderen Fahrplan. So gilt ab dem 23. Dezember bis 3. Januar der Ferienfahrplan. Für den Berliner und Potsdamer Stadtverkehr, die S-Bahn und den Bahn-Regionalverkehr sowie viele Tram- und Buslinien in Brandenburg gilt an Heiligabend und Silvester tagsüber grundsätzlich der Samstag-Fahrplan, teilweise mit Einschränkungen an Heiligabend. In der Silvesternacht fahren die Berliner Busse und Bahnen auf den wichtigen Linien nach einem Sonderfahrplan, das heißt sie fahren häufiger und ohne Betriebspause die Nacht durch in das neue Jahr. Auch auf einigen Linien im Land Brandenburg gibt es zusätzliche Fahrten in der Silvesternacht.

Tarifhinweis

Für die VBB-Umweltkarten gilt die Mitnahmeregelung an Heiligabend, den Feiertagen und Silvester den ganzen Tag über, d.h. ganztägig können ein Erwachsener und bis zu drei Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) kostenlos mitgenommen werden. Die Tageskarte VBB-Gesamtnetz sowie die 8-, 9- und 10-Uhr-Karten gelten an Heiligabend und Silvester bereits ab 0 Uhr.

Regionalverkehr mit zusätzlichen Zügen zu Silvester

Im Regionalverkehr gilt Heiligabend bis ca. 15 Uhr weitgehend der reguläre Wochentagsfahrplan, danach greift aufgrund der geringen Nachfrage der Sonntagsfahrplan. An den beiden Weihnachtsfeiertagen und am Neujahrstag gilt ebenfalls der Sonntagsfahrplan. Am Silvestertag verkehren die Züge in der Regel ebenfalls wie an Sonntagen. In der Nacht zu Neujahr werden einzelne Angebote angepasst und zusätzliche Züge zwischen Berlin und Brandenburg angeboten.

Einige Regionalzüge fahren in der Silvesternacht später:
– RE7 nach Bad Belzig erst 1:17 Uhr statt 0:15 Uhr ab Berlin Ostbahnhof
– RE5 nach Neubrandenburg erst 1:15 Uhr statt 23:45 Uhr ab Berlin Hbf

In der Silvesternacht fahren zusätzliche Züge auf den Linien RE1, RE7 und RB14, einige Fahrten werden zudem im Raum Berlin verlängert:

  • Ein RE1 nach Brandenburg (Havel) Hbf beginnt bereits um 2:26 Uhr in Berlin Ostbahnhof statt Berlin Friedrichstraße.
  • Eine zusätzliche Fahrt des RE1 verkehrt 3:15 Uhr ab Berlin Friedrichstraße nach Brandenburg (Havel) Hbf.
  • Zusätzliche Züge des RE1 nach Frankfurt (Oder) fahren um 1:46 Uhr ab Berlin Ostbahnhof und 3:26 Uhr ab Berlin Zoologischer Garten.
  • Ein zusätzlicher Zug der RE7 fährt 1:40 Uhr ab Berlin Zoologischer Garten nach Wünsdorf-Waldstadt über Alexanderplatz, Ostkreuz, und Schönefeld.
  • Eine zusätzliche Fahrt der RB14 startet um 2:10 Uhr ab Berlin Ostbahnhof nach Nauen; die reguläre Fahrt um 3:04 Uhr ab Berlin Friedrichstraße nach Nauen beginnt bereits um 3:00 Uhr in Berlin Ostbahnhof

Auf den Strecken nach Nauen, Brandenburg und Frankfurt(Oder) werden damit in der Nacht zu Neujahr nahezu stündliche Fahrtmöglichkeiten angeboten.

Berliner S-Bahn – viele zusätzliche Züge zum Jahreswechsel und durchgehender Nachtverkehr auch vor Heiligabend und Silvester

  • Bei der S-Bahn fahren die Züge am 23. Dezember, 27. Dezember, 30. Dezember, 2. Januar und 3. Januar nach Ferienfahrplan. An diesen Tagen entfallen die Verstärkerfahrten morgens und nachmittags auf den Linien S1, S3-Express und S5.
  • Am 24. Dezember fahren die Züge tagsüber nach dem regulären Samstagsfahrplan. Ab 17 Uhr geht die Zahl der Fahrgäste erfahrungsgemäß erheblich zurück. Daher gilt dann auf allen Linien ein 20-Minuten-Takt. Ausnahme: Die Ringbahnlinien S41/S42 sind im 10-Minuten-Takt unterwegs. Die S26 verkehrt ab 17 Uhr nicht mehr. Am 25. und 26. Dezember gilt tagsüber der Sonntagsfahrplan.
  • In zahlreichen Nächten gibt es bei der S-Bahn, ebenso wie bei den BVG-Verkehrsmitteln, wieder durchgehenden Nachtverkehr – ganz regulär in den Wochenendnächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag sowie vor allen Feiertagen, und zusätzlich auch in den Nächten 23./24. Dezember und 30./31. Dezember.
  • Am 31. Dezember gilt bis 21 Uhr der Samstagsfahrplan. Über den Jahreswechsel besteht ein durchgehender Nachtverkehr im 20-Minuten-Takt, der auf zahlreichen Streckenabschnitten bis zum Neujahrsmorgen (ca. 3 Uhr) auf einen Zehn-Minuten-Abstand verdichtet wird. Die Ringbahn verkehrt durchgehend im Zehn-Minuten-Takt. Zusätzliche Züge verkehren auf Teilabschnitten der Linien S1, S2, S3, S5 und S7. Die Linie S5 zwischen Strausberg und Strausberg Nord fährt bis ca. 19 Uhr im 20-Minuten-Abstand, danach alle 40 Minuten. Auf der Linie S8 zwischen Blankenburg und Birkenwerder sind die rot-gelben Züge im Stundentakt unterwegs.
  • Am 1. Januar ab 3 Uhr fahren die S-Bahn-Linien im 20-Minuten-Takt. Die Ringbahn verkehrt weiterhin im Zehn-Minuten-Takt. Die Linien S26, S45 und S85 fahren nicht. Ab ca. 9 Uhr gilt der Sonntagsfahrplan.