BVG + Straßenverkehr: Neuer Abschleppfuhrpark der BVG, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen, und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Vorab:
In einer Meldung vom 16.10.2019 (https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-falschparker-inberlin-
bvg-kauft-extragrosse-abschleppwagen/25121296.html) wird in Bezug auf die Anschaffung eigener
Abschleppwagen ein Sprecher der BVG folgendermaßen zitiert: „Um schnell mit den Schleppfahrzeugen
zu starten, haben wir je eine Ausschreibung für zwei große und sechs kleine Schleppfahrzeuge
veröffentlicht“ […] „Damit wir aber möglichst schnell mit der Arbeit beginnen können, haben wir
uns fürs Erste auf dem #Gebrauchtwagenmarkt bedient“.
1. Wie viele Fahrzeuge wurden auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass bisher sieben Fahrzeuge gekauft wurden.
2. Was für Fahrzeuge wurden erworben?
Zu 2.: Es wurden fünf #Abschleppfahrzeuge mit #Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem Gebrauchtwagenmarkt
gekauft.
3. Auf welche Gesamtsumme beläuft sich die Anschaffung inkl. aller dadurch entstandenen Kosten?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Fahrzeuge insgesamt 659,7 T € gekostet haben.
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4. Auf welche Gesamtsumme wird sich voraussichtlich die Anschaffung der ausgeschriebenen Neufahrzeuge
belaufen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass die beiden „großen“ #Neufahrzeuge zusammen knapp
1 Mio. € kosten werden.
5. Warum wurde nicht ausschließlich auf Gebrauchtfahrzeuge gesetzt, bzw. sind die Gebrauchtfahrzeuge
nur für den Übergang gedacht und sollen diese zu einem späteren Zeitpunkt durch die Neufahrzeuge
ersetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Gebrauchtwagenmarkt sehr angespannt ist und
das Alter der verfügbaren Fahrzeuge teilweise sehr hoch ist. Die BVG wird die auf
dem Gebrauchtwagenmarkt erworbenen Fahrzeuge solange nutzen, wie der Aufwand
in Instandhaltung und Wartung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll
ist. Bei Bedarf werden diese dann durch weitere Neufahrzeuge ersetzt.
6. Welche #Fahrzeugspezifikation sollen die Neufahrzeuge erfüllen?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die Neufahrzeuge für das Abschleppen von Fahrzeugen
über 3,5t Gesamtmasse geeignet sind und nach dem aktuellen technischen
Standard ausgerüstet werden (z.B. die zur Zeit der Zulassung geltende EURO Norm,
Abbiegeassistent usw.) Dies gilt natürlich auch für die bei Bedarf zu beschaffenden
Fahrzeuge zum Abschleppen bis zu 3,5t.
7. Welche #Antriebsart werden diese Neufahrzeuge haben?
Zu 7.: Da es nach erfolgter Recherche der BVG keine geeigneten Neufahrzeuge/
gebrauchte Fahrzeuge mit Elektroantrieb gibt, sind diese Fahrzeuge mit einem
Dieselmotor, entsprechend der zur Zeit der Zulassung geltenden EURO Norm, ausgestattet.
8. Über wie viele eigene Abschleppfahrzeuge verfügte die BVG bis zur Anschaffung der o.g. Gebrauchtfahrzeuge?
Zu 8.: Für das Schleppen von eigenen liegengebliebenen oder betriebsunfähigen
Bussen zum Betriebshof (#Nothilfe) und dem BVG-internen Pkw-Fahrzeugtransport
stehen der BVG drei Unimog und ein Sprinter zur Verfügung.
9. Wie viele Abschleppfahrzeuge sollen insgesamt bis Ende 2020 im Bestand der BVG sein?
Zu 9.: Die BVG teilt mit, dass sie nach aktuellem Stand im Jahr 2020 mit zehn Fahrzeugen
arbeiten werden. Die zukünftige Fahrzeugzahl hängt in den Folgejahren von
der zu erwartenden Anzahl der Abschleppaufträge ab.
10. Wohin werden die künftig von der BVG abgeschleppten Fahrzeuge verbracht?
Zu 10.: Falschparker werden auf einen freien, möglichst in der Nähe befindlichen
Parkplatz umgesetzt.
11. Wo ist die neu geschaffene Gebührenordnung mit den Festlegungen der Kosten für das Abschleppen
von „Falschparkern“ öffentlich einsehbar?
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Zu 11.: Die Verordnung (nebst Anlage) kann im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 34
vom 07.12.2019 des Landes Berlin https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetzeund-
verordnungen/ eingesehen werden.
Berlin, den 22. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe