barrierefrei + Mobilität: Voll im Training Auch im Jahr 2020 bieten die Berliner Verkehrsbetriebe wieder die sogenannten Mobilitätstrainings an – an insgesamt neun Tagen., aus BVG

Auch im Jahr 2020 bieten die Berliner Verkehrsbetriebe wieder die sogenannten #Mobilitätstrainings an – an insgesamt neun Tagen. Dabei haben #mobilitätseingeschränkte Menschen die Möglichkeit, zusammen mit erfahrenem BVG-Personal in einem stehenden Fahrzeug ganz in Ruhe den Umgang mit U-Bahn, Straßenbahn und Bus zu üben. So lernen zum Beispiel Personen, die einen #Rollator oder einen #Rollstuhl nutzen, #sehbehindert oder #blind sind, wie sie selbstbestimmt und sicher in Bus und Bahn einsteigen und wie sie sich während der Fahrt am besten sichern.

Das erste Mobilitätstraining des Jahres – für #Bus und #Straßenbahn – findet am Donnerstag, den 23. April, von 10 bis 12 Uhr auf dem BVG-Betriebshof in der Lichtenberger #Siegfriedstraße statt. Eine Anmeldung von einzelnen Personen und deren Begleitern ist nicht notwendig. Gruppen wenden sich bitte im Vorfeld per E-Mail an info@bvg.de oder telefonisch an (030) 19449. Die Teilnahme ist wie immer kostenlos.

Die Mobilitätstrainings finden 2020 an folgenden Terminen statt:

 

Bus und Tram

Donnerstag, 23. April, 10-12 Uhr,

Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45

Donnerstag, 24. September, 10-12 Uhr,

Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576

Bus

Dienstag, 05. Mai, 10-13 Uhr,

Zehlendorf, vor dem Rathaus Zehlendorf, in der Kirchstraße, Haltestelle der Linie 118

Donnerstag, 18. Juni, 10-12 Uhr,

Marzahn-Hellersdorf, U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz, Endhaltestelle der Buslinie 154

Donnerstag, 25. Juni, 10-12 Uhr,

Spandau, Evangelisches Johannesstift, zwischen dem Amanda-Wichern-Haus Nr. 12 und dem Haus Rosengarten Nr. 41a

Donnerstag, 20. August, 10-12 Uhr,

Charlottenburg, Vorplatz S+U-Bhf. Zoologischer Garten, Haltestelle Linien 249, N26, Position 6

Donnerstag, 27. August, 10–12 Uhr,

Tempelhof-Schöneberg, U Friedrich-Wilhelm-Platz, Endhaltestelle der Linie 246 auf Höhe Wilhelmshöher Straße

Donnerstag, 17. September, 10-12 Uhr,

Charlottenburg, U Adenauerplatz, Haltestelle der Linien X10, M19, M29, 109 und 110 in Richtung Zoologischer Garten

U-Bahn

Donnerstag, 19. November, 13-14:30 Uhr,

Schöneberg, U-Bahnhof Innsbrucker Platz

Siehe auch:

https://www.bvg.de/de/Service/Service-fuer-unterwegs/Mobilitaetshilfen

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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pressestelle@bvg.de

Bahnhöfe: Immer schön aufm Boden bleiben Am U-Bahnhof Birkenstraße geht es mit dem Einbau der Natursteinplatten in die letzte Runde., aus BVG

Am U-Bahnhof #Birkenstraße geht es mit dem Einbau der #Natursteinplatten in die letzte Runde. Für die finalen Arbeiten können die Züge der #U9 in Richtung Rathaus Steglitz von Montag, 3. Februar 2020 bis Donnerstag, 27. Februar 2020 nicht am U-Bahnhof Birkenstraße halten.

Der gesamte U-Bahnhof Birkenstraße ist nach Abschluss der Arbeiten mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bahnhöfe: Schönleinstraße: Bahnhof-Sanierung kostet 15 Millionen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/neukoelln/article228277577/Schoenleinstrasse-Bahnhof-Sanierung-kostet-15-Millionen.html

Der #U-Bahnhof an der Grenze zwischen Neukölln und Kreuzberg wird saniert. Damit will man auch das Drogen-Problem in den Griff kriegen.

Der U-Bahnhof #Schönleinstraße gehört zu Berlins Drogen-Hotspots – und ist deshalb sowohl der Politik wie auch den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und der Polizei ein Dorn im Auge. Nun wird die Station der Linie #U8 ab Ende des Jahres umgebaut. Voraussichtlich bis 2023/24 sollen die #Umbaumaßnahmen dauern. Und schätzungsweise 15 Millionen Euro kosten.

Dafür wird die U-Bahnstation komplett grundsaniert und barrierefrei gemacht – und das „unter dem rollenden Rad“, also im laufenden Betrieb, wie BVG-Pressesprecher Jannes Schwentu erklärt. Zu Beginn der Bauarbeiten steht die Tunnelsanierung an. Dazu gehört die Grunderneuerung der Außenabdichtung, eine Betoninstandsetzung der Tunnelaußenwand-Decken sowie die Tunnelinnensanierung.

Außerdem müssen Bahnsteig, Schalterhallen, Wände, Decken, Möblierung, die elektrotechnische Ausrüstung sowie alle vier Ausgänge mitsamt Treppen …

Bus: Neuer Standard: Erste barrierefreie Bushaltestelle eröffnet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article228277465/Neuer-Standard-Erste-barrierefreie-Bushaltestelle-eroeffnet.html

Die Bushaltestelle an der Spandauer #Obstallee soll den Einstieg für #Rollstuhlfahrer ohne #Rampe möglich machen.

In Spandau ist am Mittwoch die erste #barrierefreie #Bushaltestelle Berlins nach neuem Standard eingeweiht worden. Diese hat ein 22 Zentimeter hohes Einstiegsbord, sodass es insbesondere für Rollstuhlfahrer möglich sein soll, ohne das Ausklappen der Rampe vom Bus einzusteigen. Der Höhenunterschied zum Fahrzeug wird so auf ein bis zwei Zentimeter verringert. „Das ist das, was man unter selbstbestimmter Mobilität versteht“, sagte Gerlinde Bendzuck, Vorsitzende der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin, bei der Einweihung an der Obstallee im Kiez Heerstraße Nord.

Bisher galt eine Bushaltestelle dann als barrierefrei, wenn sie ein 16 Zentimeter hohes Bord und ein #Blindenleitsystem hat; mit dem neuen #Nahverkehrsplan wurde die Höhe von 22 Zentimeter zur Regellösung erklärt. Nur an Haltestellen, an denen der Platz nicht ausreicht, soll auf die 16 Zentimeter zurückgegriffen …

barrierefrei + Mobilität: Inklusionstaxis in Berlin – Stand der Umsetzung III, Teilhabe und Mobilität im Alter, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der zur Verfügung stehenden #Inklusionstaxis in Berlin seit dem
Start des Pilotprojekts bis heute?
2. Welche Anlässe hat der Senat gesehen und inwieweit wurde daraus resultierend die „Richtlinie für die
Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines #barrierefreien und multifunktionalen #Taxiangebotes im
Land Berlin (#Inklusionstaxi)“ seit der Amtsblatt-Veröffentlichung im November 2018 überprüft und mit
welchen Ergebnissen überarbeitet?
Zu 1. und 2.: Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Inklusionstaxen in Berlin hat sich
nicht, wie beabsichtigt, entwickelt, um eine spontane Nachfrage zu bedienen. Aktuell
müssen Fahrten mit einem Inklusionstaxi noch vorbestellt werden.
Die Möglichkeit, Zuschüsse im Rahmen der o. a. Förderrichtlinie zu beantragen, wurde
von den Berliner Taxiunternehmen nicht in erwartetem Umfang angenommen. Die
Förderrichtlinie ist ein Angebot an die Berliner Taxiunternehmen, sich bei
Neuanschaffung eines Taxis für ein entsprechend inklusiv ausgestattetes Fahrzeug zu
interessieren oder ein vorhandenes geeignetes Fahrzeug umzubauen. Die Entscheidung
über den Kauf bzw. Umbau eines geeigneten Kfz liegt allerdings allein in der
unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen. Durch eine
Überarbeitung der Förderrichtlinie (am 13.09.2019 im Amtsblatt veröffentlicht) ist der
Anreiz zum Kauf bzw. Umbau eines geeigneten Kfz noch erhöht worden. In der
angepassten Richtlinie sind nun die Anspruchsberechtigung in Bezug auf das
Fahrzeugalter ab Erstzulassung (bisher nicht länger als 12 Monate; jetzt nicht länger als
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24 Monate) und die Laufleistung zum Zeitpunkt der Antragstellung (maximale
Laufleistung von 100.000 Kilometern) geändert worden, was zu einer positiven
Entwicklung der Anzahl von Inklusionstaxis führen sollte.
3. Wie ist seit 2018 die tatsächliche Entwicklung der Verfügbarkeit von Inklusionstaxis in Berlin bezüglich
der
a) jährlichen Anzahl,
b) Anzahl der Neuanträge,
c) Anzahl der genehmigten Anträge,
d) Anzahl und Begründungen der abgelehnten Anträge,
e) Anzahl der sich engagierenden Taxiunternehmen,
f) genehmigten und tatsächlich in Anspruch genommenen Fördersummen,
g) insgesamt in Anspruch genommenen Fördersumme an der insgesamt zur Verfügung stehenden
Summe sowie
h) der aktuell noch verfügbaren Rest-Fördersumme?
Zu 3. a): Die tatsächliche berlinweite Verfügbarkeit von Inklusionstaxis kann nicht
bestimmt werden, da es keine konkrete Registrierung von Inklusionstaxis über die übliche
#Taxikonzession hinaus gibt. Seit 2018 wurden zwölf Anträge für insgesamt 15
Inklusionstaxis gestellt. Ein Unternehmer hatte in seinem Antrag mehrere Fahrzeuge
angekündigt und hat die Anzahl dann aber im weiteren Verfahren nach unten korrigiert
(vgl. Drucksache 18/18448).
b): Im Vergleich zur Drucksache 18/18448 vom 02.04.2019 sind drei neue Anträge
eingegangen.
c): Es wurden bisher acht Anträge bewilligt. Bei den anderen Anträgen wurden die
notwendigen Unterlagen noch nicht eingereicht bzw. wurde der Umbau noch nicht
vorgenommen.
d): Es wurden bisher keine Anträge abgelehnt. Ein Unternehmen hat aus persönlichen
Gründen seinen Antrag auf Förderung zurückgezogen.
e): Es handelt sich um zehn Taxiunternehmen, die sich hinsichtlich Inklusionstaxis
engagieren. Ein Unternehmer hat aufgrund der positiven Erfahrungen mit einem
Inklusionstaxi bereits seinen zweiten Antrag gestellt.
f): Es wurde eine Fördersumme in Höhe von insgesamt 117.010,68 Euro genehmingt und
bisher wurden Fördermittel in Höhe von 62.787,15 Euro abgerufen.
g): Bisher wurden 62.787,15 Euro Fördermittel abgerufen. Das entspricht 4,27 % von den
zur Verfügung stehenden geplanten Haushaltsmittel 2018/2019 in Höhe von insgesamt
1.470.000,00 Euro.
h): Für das laufende Jahr 2020 ist eine Summe in Höhe von 825.000,00 Euro eingeplant.
Es wurden bisher noch keine Mittel abgerufen.
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4. Wie und mit welchen Mitteln schafft es der Senat, einen Überblick zu bekommen und zu behalten, wie
viele Inklusionstaxis in Berlin unterwegs sind?
Zu 4.: Siehe Antwort zu 1. und 2..
5. Welche Rückmeldungen (Kritik, Wünsche, Anregungen etc.) hat der Senat von welchen Seiten in den
letzten Jahren bekommen, welche wurden aufgenommen und führten zu welchen Veränderungen?
Zu 5.: Im Vorfeld der Überarbeitung der – in der Antwort zu 1. und 2. – genannten
Überarbeitung der Förderrrichtlinie wurden Anregungen von Branchenvertretenden des
Taxigewerbes berücksichtigt.
6. Was plant der Senat, wenn bis Ende 2020 das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“ nicht
ausgeschöpft wurde?
7. Was plant der Senat, wenn die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen nicht zu
dem gewünschten Ergebnis der 250 barrierefreien Taxis bis 2021 führt?
8. Welche Alternativen gibt es nach Ansicht des Senats, wenn das Förderprogramm nicht zu dem
anvisierten Ziel führt?
9. Welche zusätzlichen Anreize hat der Senat bisher neben den Richtlinien geschaffen, um das angestrebte
Ziel zu erreichen?
Zu 6. bis 9.: Die Entwicklung der zur Verfügung stehenden Inklusionstaxen in Berlin bleibt
grundsätzlich abzuwarten, aber es ist zu hoffen, dass sich insbesondere auch aufgrund
der angepassten Förderrichtlinie (siehe Antwort zu 1. und 2.) nun mehr Besitzerinnen und
Besitzer von Taxis zu einem Umbau oder zur Neuanschaffung von Fahrzeugen
entschließen.
Es bleibt das Ziel, bis Ende 2021 250 Inklusionstaxis ins Berliner Verkehrsnetz zu
bringen.
10. Wie oft und in welcher Höhe wurden die je gefördertem Fahrzeug zur Verfügung stehenden 120 Euro
für Schulungszwecke bisher jährlich in Anspruch genommen, entspricht die Häufigkeit der nach Kenntnis
des Senats zur Verfügung stehenden Inklusionstaxis?
Zu 10.: Es wurden bisher für drei Taxis die gemäß Förderrichtlinie zur Verfügung
stehenden 120,00 Euro für Schulungszwecke in Anspruch genommen. Dies entspricht
noch nicht der Anzahl der geförderten Taxis. Die Unternehmenden sind allerdings derzeit
dabei, für die Ausbildung ihres Personals zu sorgen.
11. Welche zusätzlichen Mobilitätsangebote wird es in Berlin vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels für Menschen ab 65 geben, die zum Beispiel aus Sicherheitsgründen weniger den ÖPNV und aus
finanziellen Gründen keine gewöhnlichen Taxis nutzen?
Zu 11.: Die Berliner Mobilitätshilfedienste begleiten mobilitätseingeschränkte Menschen
ab 60 Jahren bei Spaziergängen, zu Terminen oder zum Einkauf.
Das niedrigschwellige Angebot ermöglicht den Menschen durch Aktivierung und
Mobilisierung die Teilnahme am öffentlichen Leben und die Verrichtung von
Alltagsaktivitäten im näheren Wohnumfeld. Ziel ist es, Mobilität zu erhalten bzw.
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wiederherzustellen und den Menschen den Verbleib in der eigenen Wohnung zu
ermöglichen.
Das Angebot besteht seit rund dreißig Jahren, wird berlinweit mit einem Dienst pro Bezirk
vorgehalten. Die Förderung erfolgt über Zuwendungen des Landes Berlin im Rahmen
des Integrierten Sozialprogrammes (ISP). Neben den zuwendungsgeförderten
Mobilitätshelferinnen und Mobilitätshelfern sind in den meisten Diensten auch
Teilnehmende aus Beschäftigungsmaßnahmen der Jobcenter tätig. Dabei handelt es
sich um langzeitig arbeitslose oder schwer vermittelbare Menschen, die damit die
Möglichkeit erhalten, ins Arbeitsleben integriert zu werden. Bei entsprechender Eignung
und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel werden diese Helferinnen und Helfer bei
Festanstellungen vorrangig berücksichtigt. Ergänzt werden diese Helfergruppen durch
ehrenamtlich Tätige.
Neben den Mobilitätshilfediensten werden – ebenfalls über Zuwendungen des ISP –
Besuchsdienste gefördert. Die Besuchten sind von Einsamkeit oder sozialer Isolation
bedroht oder betroffen. Dazu gehören insbesondere Seniorinnen und Senioren aber auch
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, chronisch kranke Menschen (z. B.
Rheumakranke), Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern.
Zielstellung ist die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zugleich soll der
Einsamkeit und Isolation entgegengewirkt, bzw. diese verhindert werden.
Das Besuchsdienstangebot wird von ehrenamtlich Engagierten getragen. Das Angebot
der ehrenamtlichen Besuchsdienste verbessert das persönliche Wohlbefinden und die
Lebensqualität der Besuchten und auch der Besuchenden. Zudem fördert das Angebot
die Erweiterung des sozialen Umfelds der Zielgruppen und stärkt den Aufbau
persönlicher Beziehungen.
Speziell für Menschen mit Pflegegrad bestehen darüber hinaus vielfältige „Angebote zur
Unterstützung im Alltag“. Sie unterstützen Pflegebedürftige darin, ihren Alltag weiterhin
möglichst selbstständig bewältigen zu können, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und
Pflegepersonen zu entlasten. Sie sollen dazu beitragen, den Pflegebedürftigen so lange
wie möglich den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Die in den Angeboten
tätigen Ehrenamtlichen werden durch geeignete Fachkräfte fachlich angeleitet und
unterstützt. Sie begleiten, beschäftigen und aktivieren insbesondere pflegebedürftige
Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung entweder
in Betreuungsgruppen oder zu Hause. Andere Angebote bestehen in individuellen Hilfen
oder Mobilitätshilfen und Fahrdienste. Diese Angebote können bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen nicht nur, aber auch von Seniorinnen und Senioren in
Anspruch genommen werden.
12. Wie bewertet der Senat ähnliche preisgünstige und stadtweite Sharingmodelle, wie z.B. den Berlkönig,
mit barrierefreien, Großraumwägen und was konkret plant der Senat in diese Richtung?
Zu 12.: Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/19958 ausgeführt, dient
der BerlKönig der praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten bzw. Verkehrsmittel in
einem begrenzten Bediengebiet – hier Ridepooling im Bedarfsverkehr mit virtuellen
Haltestellen. Es handelt sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom Land Berlin
bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles,
eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als
Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Insofern begrüßt der Senat die
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Entscheidung der BVG, bei dieser Erprobung auch Fahrzeuge einzusetzen, die für einen
großen Teil der rollstuhlfahrenden Fahrgäste barrierefrei nutzbar sind.
Dem Senat sind die Kostenstrukturen der laufenden eigenwirtschaftlichen Erprobungen
nicht bekannt, das beauflagte Monitoring bezieht sich vor allem auf verkehrliche, aber
auch Sicherheitsaspekte. Der Senat kann daher nicht nachvollziehen, ob das Angebot
aus Sicht des Landes Berlin als „preisgünstig“ zu bezeichnen wäre. Ein stadtweiter
Einsatz des BerlKönig wäre laut BVG rein kommerziell jedenfalls nicht darstellbar,
sondern nur mit Landeszuschüssen möglich. Daher wäre zunächst der Zuschussbedarf
für den berlinweiten Einsatz eines inklusiven BerlKönig, bei dem die durchschnittliche
Wartezeit auf das Eintreffen eines vollständig barrierefreien Fahrzeuges nicht wesentlich
über der für ein Standardfahrzeug liegen dürfte, zu ermitteln und im Rahmen einer
Kosten-Nutzen-Analyse zu bewerten. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein
inklusives Angebot an sich nicht nur den Einsatz barrierefreier Fahrzeuge voraussetzt,
sondern auch eine barrierefreie Buchungsmöglichkeit, d. h. eine Buchung für Menschen
ohne digitale Zugangsmedien (z. B. über eine Telefonzentrale).
13. Wie bewertet der Senat Konzepte wie z.B. das der Stadt München mit dem RidePooling Dienst Clever
Shuttle (fährt mit 15 elektrischen, barrierefreien London Taxi von LEVC) oder das in Hamburg, wo ioki mit
London Taxis (LEVC) fährt und 2019 den Deutschen Mobilitätspreis dafür erhielt – welches ist auch in
Berlin umsetzbar und welche zeitlichen, finanziellen und strukturellen Planungen gibt es hierzu?
Zu 13.: Noch laufende Versuche in anderen deutschen Städten entziehen sich einer
Bewertung durch den Senat. Deren dauerhafte Umsetzung setzt in vielen Fällen ebenso
wie bei den in Berlin laufenden Erprobungen eine Änderung des
Personenbeförderungsgesetzes voraus. CleverShuttle ist in Berlin seit 2016 und
inzwischen auch in München mit der Erprobung von Ridepooling im Tür-zu-Tür-Verkehr
kommerziell aktiv. Der Verkehr von ioki ist hingegen in den ÖPNV-Tarif der
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH mit einem Zuschlag von 1 Euro integriert und
auf die Hamburger Stadtteile Osdorf, Lurup und Billbrook beschränkt.
14. Wie berücksichtigt und prüft der Senat eine Kooperation mit Sozialunternehmen, die innovative
Lösungen zu gesellschaftlichen Problemen für Berlin anbieten, konkret bezüglich der Teilhabe und Mobilität
im Alter?
Zu 14.: Aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren wird das Projekt „Theater
der Erfahrungen“ (Träger Nachbarschaftsheim Schöneberg) gefördert. Hier geht es um
kreative Einbindung von Seniorinnen und Senioren, z. B. im Rahmen von Theaterstücken
oder speziellen einmaligen Modellprojekten (Demenztheater, alte Menschen spielen in
der Kita etc.). Ziel ist es die aktivierende „Teilhabe älterer Menschen“ zu fördern.
Aus Mittel der Deutschen Klassenlotterie Berlin wurden in 2019/2020 verschiedene
Projekte gefördert, die der Teilhabe älterer Menschen dienen. Dabei handelte es sich um
die Schaffung barrierefreier Zugänge, aber auch um Projekte wie Förderung der „Roten
Nasen“ (Clown-Visiten in Senioreneinrichtungen).
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15. Welche vom Berliner Senat ausgehenden und welche bundesweiten Initiativen mit dem Ziel einer
flächendeckenden Einführung von Inklusionstaxis gibt es aktuell oder sind geplant und an welchen hat sich
der Senat beteiligt bzw. plant sich wann daran zu beteiligen?
Zu 15.: Wie bereits in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/18448 ausgeführt, ist Berlin
weiterhin bereit, bundesweite Initiativen mit dem Ziel einer flächendeckenden Einführung
von Inklusionstaxis zu unterstützen.
Berlin, den 23. Januar 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bahnhöfe + barrierefrei: Aufzüge zu Regionalbahnsteigen in Zoo werden erneuert, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Aufzuege-zu-Regionalbahnsteigen-in-Zoo-werden-erneuert-4840236

Ab heute #Aufzug zum Bahnsteig #3/4, ab 3. Februar Aufzug zum Bahnsteig #1/2 gesperrt

Im Bahnhof Berlin #Zoologischer Garten werden bis Sommer dieses Jahres die Aufzüge zu den Regionalbahnsteigen durch moderne ersetzt. Der #Personenaufzug in der #Fernbahnhalle zum Regionalbahnsteig der Gleise 3/4  kann ab heute bis zum Sommer von Reisenden nicht genutzt werden. Dies betrifft ab dem 3. Februar auch zum Teil, nach Maßgabe des Bauablaufes, den Personenaufzug zum Regionalbahnsteig der Gleise 1/2. Die möglichen Benutzungszeiten werden bekannt gegeben.

Mobilitätseingeschränkte Reisende kommen mit der S-Bahn über die Nachbarstationen Charlottenburg und Berlin Hauptbahnhof barrierefrei zum Ziel.

Informationen zum Bauvorhaben: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/berlin-zoologischer-garten

Bahnhöfe: Aufzüge von V bis Z Und gleich noch einer:…, aus BVG

Und gleich noch einer: Nachdem bereits am heutigen Vormittag der neue Aufzug auf dem U4-Bahnhof Viktoria-Luise-Platz in Betrieb genommen wurde, ist seit dem Nachmittag auch der #U-Bahnhof #Zwickauer Damm (#U7) #barrierefrei zugänglich.

Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs in den 1970 eröffneten U-Bahnhof dauerte 18 Monate und war besonders komplex: Unter anderem musste in das Tragwerk eingegriffen und mit dem Zwischengeschoss die Technikebene des Bahnhofs durchbrochen werden. Entsprechend viele Leitungen mussten neu verlegt werden, um für den #Aufzugsschacht Platz zu machen. Die Baukosten des #Aufzuges belaufen sich auf ca. 1,6 Millionen Euro.

Mit den Bahnhöfen Viktoria-Luise-Platz und Zwickauer Damm sind ab sofort 131 BVG-Bahnhöfe barrierefrei zugänglich, davon sind 123 mit Aufzügen ausgestattet.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bahnhöfe: Ein Lift(ing) für die Prinzessin Der U-Bahnhof Viktoria-Luise-Platz (U4)…, aus BVG

Der #U-Bahnhof #Viktoria-Luise-Platz (#U4), der den Namen der preußischen Prinzessin Viktoria Luise Adelheid Mathilde Charlotte trägt, ist ab dem heutigen Mittwoch, den 22. Januar 2020 #stufenlos zu erreichen. Durch die Inbetriebnahme des neuen #Aufzugs ist der 1910 eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 130 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen, davon sind 122 U-Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet.

Die Arbeiten am Aufzug hatten im April 2018 begonnen, die Kosten belaufen sich auf zirka 1,3 Millionen Euro.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Fahrdienst: Inklusiv mobil! Der BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot von BVG und ViaVan, bietet inklusive Mobilität für Menschen mit und ohne Behinderung. , aus BVG

Der #BerlKönig, das gemeinsame #Ridesharing-Angebot von #BVG und #ViaVan, bietet inklusive Mobilität für Menschen mit und ohne #Behinderung. Und das geht jetzt für viele noch einfacher. Denn nach den neuesten App-Updates ist die Nutzung für Menschen mit Behinderung ab sofort noch einmal deutlich verbessert und vereinfacht.

Bereits in der Vorgängerversion konnten die bisher fünf #rollstuhlgerechten BerlKönige ganz einfach auf Knopfdruck und in Echtzeit gebucht werden. Die durchschnittliche Wartezeit für die barrierefreie Fahrt beträgt dabei aktuell nur rund 15 Minuten. Die neue #App-Version wurde nun unter anderem für #Blinde und #Sehbehinderte weiter optimiert. Für den gesamten #Buchungsprozess steht bereits seit letztem Jahr die #VoiceOver-Technologie zur Verfügung. Diese wurde in der neuen Version nochmals verbessert.

Ebenfalls neu ist ein vereinfachter und App-gestützter Prozess zum Hochladen von Dokumenten wie beispielsweise dem Schwerbehindertenausweis. Er ist Voraussetzung für die kostenlose Beförderung einer Begleitperson. Ganz automatisch werden nun auch die Fahrerinnen und Fahrer informiert, ob für Fahrgäste gegebenenfalls zusätzliche Hilfeleistungen erbracht werden sollen. Die Funktionen für die Inklusion und Barrierefreiheit wurden im Rahmen von Workshops und Gesprächen mit Fahrgästen konzeptioniert und priorisiert.

In der BerlKönig-Flotte stehen derzeit bereits fünf V-Klasse-Fahrzeuge von Mercedes zur Verfügung, die speziell für die inklusive Beförderung von Rollstuhlfahrern ausgestattet wurden. Das BerlKönig-Team plant nun außerdem den Einsatz eines Sprinters mit besonders hoher Deckenhöhe ab dem Frühjahr 2020. Für sein inklusives Angebot wurde der BerlKönig erst jüngst mit dem zweiten Platz des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergebenen Bundesteilhabepreises ausgezeichnet.

Kontakt

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken

E-Mail: pressestelle@bvg.de, Tel.: +49 30 256-27901

ViaVan, Caroline Hawkins

E-Mail: caroline@ridewithvia.com

barrierefrei + allg.: Vollständiger barrierefreier Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zum 1. Januar 2022, aus DBV

#DBV startet zum „Internationalen Tag der Menschen mit #Behinderung“ am 3. Dezember 2019 eine anonyme Umfrage und bittet um Unterstützung

Der 1. Januar 2022 ist der Tag der Wahrheit. Bis dahin muss im öffentlichen #Personnnahverkehr (#ÖPNV, also der kommunale Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr) vollständig #barrierefrei ausgebaut sein. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im #Nahverkehrsplan benannt werden (#Personenbeförderungsgesetz, § 8 Absatz 3, Satz 3).

Wir befürchten, dass dieses Datum überall in Deutschland „gerissen“ wird. Keine Kommune unternimmt aktuell die finanziellen und baulichen Anstrengungen zum Erreichen dieser Aufgabe. Auch die Vorbereitung der Nahverkehrspläne, insbesondere die Beteiligung der Verbände, scheint eher auf dem Papier zu stehen, als dass sie tatsächlich ernst genommen wird. Planfeststellungs- und Ausschreibungsverfahren sind in die Wege zu leiten, Wettbewerbe ggf. zu starten. Davon ist nach unserer Kenntnis nicht viel zu merken.

Deshalb bitten wir Sie um Mithilfe. Da niemand der Verantwortlichen eine ungefähre Vorstellung hat, wieviele Haltestellen betroffen sind, möchten wir eine Umfrage starten, die im Sinne der „Schwarmintelligenz“ Aufklärung und Überblick geben soll. Wir bitten Sie deshalb, an Ihre Mitglieder und Organisationen die Information zu unserer Umfrage zu versenden und so damit beizutragen, dass sie vielleicht nicht repräsentativ wird, aber dennoch eine Tendenz widerspiegelt.

Wir freuen uns auch über Ihr Interesse an einem inhaltlichen Austausch mit uns, inwieweit wir das Problem noch besser in die Öffentlichkeit transportieren können.

Link zum Gesetzestext

Die Umfrage ist erreichbar auf www.bahnkunden.de -> Aktuelles -> Umfrage

Link zur Umfrage

Pressekontakt: Frank Böhnke, DBV-Bundesvorstand Länderaufgaben, Telefon 01 77 / 8 93 43 94, buvo.mv@bahnkunden.de