Frage 1:
Wird es ein integriertes #Verkehrskonzept#Süd-Ost geben, das insbesondere die neuen Entwicklungen
(Eröffnung des #BER, ein #HTW-Campus, Ausbau #Stadion 1. FC Union, Ansiedlung #Tesla in Grünheide etc.) im
Berliner Süd-Osten berücksichtigt?
Antwort zu 1:
Für die neuen Entwicklungen im #Südosten Berlins werden bzw. wurden jeweils
eigenständige Untersuchungen durchgeführt, u.a. im Rahmen des B-Plans 9-69 VE zur
Erweiterung des Stadions Alte Försterei. Über die einzelnen Untersuchungen wird
konsequent sichergestellt, dass die Vorstellungen des Landes Berlins zur
Weiterentwicklung des Verkehrsverhaltens und die Betrachtung für die einzelnen
Verkehrsträger integriert sowie unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen im
Südosten Berlins erfolgen.
Die grundsätzlichen Handlungserfordernisse des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) wurden im Nahverkehrsplan 2019-2023 behandelt, auch der Prozess zur
Erarbeitung eines neuen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr hat sich der Frage
der Entwicklungen im Süd-Ost-Raum verkehrsträgerübergreifend angenommen. Die Frage
der Auswirkungen von TESLA auf den Bezirk Treptow-Köpenick werden derzeit im Auftrag
der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg ebenfalls betrachtet. Abschließende
Erkenntnisse liegen dem Senat noch nicht vor.
Für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben werden im Rahmen der
Genehmigungsprozesse ergänzende, auf das jeweilige Vorhaben abgestimmte
Verkehrsuntersuchungen durch die verantwortlichen Vorhabenträger beauftragt, um die
Passfähigkeit der bereits vom Senat zu Grunde gelegten Vorhaben mit den zusätzlichen
maßnahmenbezogenen Bedarfen und Maßnahmen sicherzustellen.
2
Frage 2:
Welche Maßnahmen für einen Ausbau und/oder eine bessere Nutzung der einzelnen Verkehrsträger sind in
diesem Zusammenhang im Berliner Süd-Osten langfristig geplant?
Antwort zu 2:
Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr beinhaltet die verkehrspolitischen
Zielsetzungen des Berliner Senats und bildet den Rahmen für die konkreten Planungen und
Maßnahmen im Verkehrsbereich auf der Ebene der Gesamtstadt. Der Entwurf zum neuen
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr befindet sich in der finalen Phase der
senatsinternen Abstimmung.
Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Maßnahmen im ÖPNVBedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023 enthalten. Für den Südosten Berlins
fallen hierunter z.B. folgende Maßnahmen:
– die in Bau befindliche #Straßenbahn Adlershof II,
– Straßenbahn-Neubaustrecke Johannisthal – Johannisthaler Chaussee,
– Straßenbahn-Neubaustrecke Potsdamer Platz – Schöneweide,
– S-Bahnhof Kamenzer Damm,
– #Regionalbahnhof#Köpenick,
– Regionalbahnhof Buckower Chaussee,
– Prüfung der Machbarkeit einer Verlängerung der U-Bahnlinie 7.
Für den Südosten Berlins sind folgende Straßenbauvorhaben in der aktuellen Planung:
– Neubau einer #Straßenverbindung zwischen An der Wuhlheide und B1/5 (#TVO),
– #Westumfahrung Bahnhofstraße Köpenick,
– #Ostumfahrung Bahnhofstraße Köpenick (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
ehem. Güterbahnhof Köpenick),
– Umbau Dörpfeldstraße,
– Umgestaltung Schöneweide,
– Neubau einer Straßenverbindung in Mahlsdorf vom S-Bahnhof Mahlsdorf bis
Rahnsdorfer Straße (Hönower Straße – Hultschiner Damm).
Darüber hinaus werden im Auftrag der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung derzeit
insgesamt zehn Radschnellverbindungen untersucht. Im Südosten Berlins verläuft die
sogenannte „Y-Trasse“, die von Schönefeld nach Neukölln und Kreuzberg führen soll. Die
Machbarkeitsuntersuchung ist mit positivem Kosten-Nutzen-Faktor abgeschlossen. Zudem
ist ein Radschnellweg entlang der Tangentialen Verbindung Ost geplant.
Frage 3:
Soll die künftige Straßen-Tangentialverbindung-Ost auch durch öffentlichen Nahverkehr genutzt werden? Falls
ja, welche Linien sollen hier ihre Berücksichtigung finden?
Antwort zu 3:
Mit dem Ziel einer schnellen ÖPNV-Verbindung auf der Nord-Süd-Achse zwischen
Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick wird die Einrichtung einer ein Expressbuslinie
auf der Tangentialen Verbindung Ost geplant. Entsprechend wird bei der Planung der TVO
die Realisierung von Bushaltestellen berücksichtigt. Diese sollen aus den umliegenden
3
Siedlungsgebieten gut zugänglich sein sowie eine hohe Aufenthaltsqualität und die
Möglichkeit eines barrierefreien Umstiegs zu den weiteren Linien des ÖPNV bieten.
Die konkreten Planungen, u.a. zu konkreten Buslinien sowie zur Einbindung in das
bestehende Liniennetz, werden erst zeitnah zur baulichen Fertigstellung der neuen Straße
erfolgen, um die bis dahin stattfindenden städtebaulichen Entwicklungen und die
Entwicklungen der Verkehrsnachfrage im öffentlichen Nahverkehr einfließen lassen zu
können.
Frage 4:
Welche Haltepunkte sind für die Schienen-Tangentialverbindung-Ost bisher planerisch berücksichtigt?
Frage 5:
Welche Voraussetzungen müssen noch geschaffen werden, dass bei der Schienen-Tangentialverbindung-Ost
ein Haltepunkt im Bereich der Straße An der Wuhlheide (Verbesserung der Anbindung des Stadions An der
alten Försterei) und ein Haltepunkt im Bereich Oberspreestraße/S Bf. Spindlersfeld ihre Berücksichtigung
finden?
Antwort zu 4 und 5:
Für die Nahverkehrstangente sind diverse mögliche Haltepunkte über den
Flächennutzungsplan Berlin flächenmäßig abgesichert, in Abhängigkeit davon, ob es eine
S-Bahn- oder eine Regionalverkehrslösung wird. Beide in Frage 5 benannten möglichen
Haltepunkte sind im FNP (Flächennutzungsplan) unterstellt. Die tatsächliche
Realisierbarkeit der Bahnhöfe wird im Rahmen der anstehenden Planung – in Abhängigkeit
der Lösung als S-Bahn- oder Regionalverkehr – geprüft.
Weitergehende Aussagen sind erst mit Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit über die
laufende Trassierungsstudie möglich, die die im FNP unterstellten Haltepunkte
berücksichtigt. Zentral für die Entscheidung über die Lage der Haltepunkte ist die
verkehrliche Vorteilhaftigkeit der Verortung der Haltepunkte wie z.B. eine gute Verknüpfung
mit der Straßenbahn durch günstige, kurze Umsteigewege. Abschließende Bewertungen
werden mit dem Systementscheid und der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen
möglich.
Berlin, den 07.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #EU-Kommission will, dass die #DB AG alte Züge verkauft und nicht #verschrottet. So soll der #Wettbewerb gestärkt werden. Die Deutsche Bahn bemüht sich und bietet mehr ausrangierte Züge zum Kauf an. Nun rollt die große #Intercity-Flotte aufs #Abstellgleis.
Wer zart besaitet ist, sollte nicht weiter scrollen. Mit diesem Warnhinweis wurden kürzlich Fotos eines zerlegten ICE-Triebkopfes im Fachforum „#Drehscheibe online“ präsentiert. Ein Bahn-Fan hat in #Opladen die Verschrottung der gerade mal zwanzig Jahre alten Dieselvariante des Schnellzugs aus der Ferne mit Teleobjektiv dokumentiert. Wirklich kein schöner Anblick: Von dem einst schmucken rot-weißen Schnellzug ist nur noch ein Trümmerfeld übrig.
Die Deutsche Bahn AG hat wenig Interesse daran, dass solche Fotos öffentlich werden. Denn rasch kommt dann die Frage, ob sich für einst teure #Hightech-Fahrzeuge keine nachhaltigere Lösung als die #Schrottpresse finden lässt. Im Falle der Baureihe #605 des #ICE-TD BR605 wird das von einem DB-Sprecher verneint: „Die Züge wurden zuvor über mehrere Jahre zum #Verkauf angeboten, ohne dass es zum Abschluss eines Kaufvertrages gekommen ist.“
Seit einem Jahr dürfen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) selbstständig Autos abschleppen, die Busse und Trams blockieren – und haben das in tausenden Fällen umgesetzt. 5765 Fahrzeuge seien durch Maßnahmen der BVG von den Bus- und #Straßenbahnspuren entfernt worden, antwortete der Senat auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Paul Fresdorf. Bei 3247 dieser Fahrzeuge setzte die BVG ihre eigenen #Abschleppwagen ein. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ darüber berichtet.
BVG-Sprecherin Petra Nelken sagte der Zeitung: „Wir kennen unsere Strecken und haben direkt Kontakt zu den Fahrern von #Bus und #Straßenbahn. So können wir schneller reagieren.“ Parallel zu den knapp 6000 Abschleppaktionen der BVG lässt auch die Polizei Wagen entfernen. Wie viele Fahrzeuge die Polizei umsetzte, konnte die BVG nicht sagen.
Seit Januar 2020 kann die BVG eigene Abschleppfahrzeuge, die zum Teil neu angeschafft wurden, losschicken. Sie sind teilweise auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geeignet. Dadurch sollen die Strecken der BVG schneller frei werden, als wenn – wie früher – nur die Polizei zuständig ist. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde schon mit dem 2018 verabschiedeten Mobilitätsgesetz …
Frage 1:
Wie hat sich die Anzahl der #Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Jahr 2020 im Bereich der #SBahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Frage 2:
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Januar 2021 im Bereich der #S-Bahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Antwort zu 1 und 2:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„In der Zeit des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 ist das verbliebene
Fahrgastaufkommen kurzfristig auf unter 40 % der letzten Reisendenzählung aus dem
Jahr 2018 gefallen, stieg dann im Jahresverlauf bis zum „Lockdown light“ auf rund 60-
70 % an und ist seitdem wieder bis auf aktuell ca. 40 % des Vor-Corona-Niveaus
gesunken. Selbst in den Hauptverkehrszeiten beträgt die durchschnittliche
Sitzplatzauslastung nur noch ca. 30 % und die der Stehplätze nur noch ca. 10 %.
2
[…]
Die finalen Daten zur Fahrgastnutzung im Jahr 2020 wird die S-Bahn Berlin GmbH im
Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2021 präsentieren.“
Zu beachten ist, dass es sich bei den in den Jahren 2020 und 2021 durch die S-Bahn
Berlin GmbH erhobenen Werten um stichprobenartig erhobene Schätzwerte an einzelnen
Stationen im S-Bahnnetz und nur innerhalb der Früh-Hauptverkehrszeit handelt, da die
derzeit eingesetzten Fahrzeuge der S-Bahn keine automatischen
Fahrgastzähleinrichtungen aufweisen. Wegen der daraus resultierenden Unschärfe der
Schätzwerte ist eine linienscharfe Darstellung im Zeitverlauf nicht sachgerecht.
Berlin, den 07.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
MINNA-TODENHAGEN-STR. / #RUMMELSBURGER LANDSTR. / RUMMELSBURGER STR.
5
36
34
24
99
MINNA-TODENHAGEN-STR. ohne Nummer
0
5
2
9
16
Gesamt
5
118
79
80
282
(Stand vom 26. Januar 2021)
* 21. – 31. Dezember 2017
Die Anzahl der Verunglückten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Verunglückte/ Örtlichkeit / Unfallfolgen
Jahr
2017*
2018
2019
2020
Gesamt
Minna-Todenhagen-Str.(einschließlichBrücke)
5
9
6
11
31
getötet
0
0
0
0
0
schwerverletzt
0
3
0
2
5
leichtverletzt
5
6
6
9
26
Gesamt
5
9
6
11
31
(Stand vom 26. Januar 2021)
*21. – 31. Dezember 2017
In der Gesamtschau ist die Verkehrsunfalllage in der Minna-Todenhagen-Straße, unter Berücksichtigung der Unfallursachen sowie -folgen für einen derart stark fre- quentierten Straßenzug, der nördlich und südlich zudem auf noch stärker befahrende Verkehrsachsen trifft, unauffällig.
Wie clustern sich die aufgetretenen Unfälle und welche Arten von Gegensteuerung hat es dies- bezüglich schon gegeben?
Zu 2.:
Die Differenzierung nach Unfalltyp und #Unfallschwere ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
schwerer Verkehrsunfall (VU) mit Sach- schaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0
1
0
0
1
alle übrigen VU
2
108
72
70
252
sonstiger Unfall unter dem Einfluss berau- schender Mittel
0
1
2
0
3
Gesamt
5
118
79
80
282
(Stand vom 26. Januar 2021)
*21. – 31. Dezember 2017
Vor dem Hintergrund, dass die Verkehrsunfalllage in diesem Bereich insgesamt un- auffällig ist, wurden lediglich an der Kreuzung Minna-Todenhagen-Straße / Nalepa- straße verkehrsregelnde Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrsunfällen durch- geführt. Siehe auch Antwort zu Frage 3.
Ist der Kreuzungsbereich mit der Nalepastraße ein Unfall Hot-Spot in Bezug auf die Anzahl der Unfälle und/oder schwere der Unfälle?
Zu 3.:
Nein, ein Unfallschwerpunkt liegt nicht vor. Im Jahr 2018 wurden aufgrund gestiege- ner Unfallzahlen in Höhe der Minna-Todenhagen-Straße / Nalepastraße Verände- rungen an der dortigen Fahrbahnmarkierung vorgenommen. In der Folge war ein Rückgang der Unfälle zu verzeichnen. Die Entwicklung der Unfallzahlen in diesem Bereich ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Unfälle/ Örtlichkeit /Unfallschwere(Kategorie)
Jahr
2017*
2018
2019
2020
Gesamt
Minna-Todenhagen-Str./ Nalepastr.
0
35
4
8
47
Unfall mit Getöteten
0
0
0
0
0
Unfall mit Schwerverletzten
0
1
0
1
2
Unfall mit Leichtverletzten
0
0
0
2
2
schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahr- bereit (auch unter Alkohol)
0
1
0
0
1
alle übrigen VU
0
33
4
5
42
sonstiger Unfall unter dem Einfluss be- rauschender Mittel
0
0
0
0
0
(Stand vom 26. Januar 2021)
*21. – 31. Dezember 2017
Aufgrund der Gefällestrecke von der Minna-Todenhagen-Brücke werden im Kreuzungsbereich mit der Nalepastraße die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten größtenteils nicht Welche Voraussetzungen müssen bestehen, um an der Kreuzung einen stationären Blitzer einzu- richten?
Zu 4.:
Die Entscheidung zur Errichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen orientiert sich im Rahmen notwendiger Priorisierungsbewertungen an den Ergebnis- sen konkreter deliktsbezogener Verkehrsunfallanalysen und dem erzielbaren Effekt für die Verkehrsunfallbekämpfung.
Bei zehn gezielten Geschwindigkeitskontrollen im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 30. November 2020 wurden in der Minna-Todenhagen-Straße keine signifikan- ten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
Vor diesem Hintergrund und der in seiner Gesamtschau unauffälligen Unfalllage wird die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Minna- Todenhagen-Straße derzeit nicht vorgesehen.
Bushaltestellen mit Haltestellenbuchten waren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für diese Straße nicht Im Anhörungsverfahren der Planfeststellung wurde ausgeführt, dass diese jederzeit bei einer entsprechenden Anforderung umgesetzt werden können. Besteht der Bedarf nach solchen Haltestellenbuchten oder soll der Bus weiterhin auf jeweils einer Fahr- spur auf der Gefällestrecke der Minna-Todenhagen-Brücke zum Halten kommen?
Zu 5.:
Die BVG hatte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Minna- Todenhagen-Straße keine Haltestellenlage eingebracht. Erst nach der Planfeststel- lung wurden Haltestellenbedarfe gemeldet, die aber wegen der fortgeschrittenen
Planung und der erfolgten Planfeststellung nur sehr schwierig zu integrieren waren, die jetzige Haltestelle ist daher eine Kompromisslösung. Neue Planungen der BVG für eine Haltestellenbucht liegen nicht vor.
Warum wurde entgegen den Planfeststellungsunterlagen das Tempo 30 in der Nalepastraße zwischen Mentelinstraße und Minna-Todenhagen-Straße bisher noch nicht angeordnet?
Zu 6.:
Die Neueinführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Nalepa- straße wurde – anders als es dargestellt wird – mit der Planfeststellung nicht vorge- sehen und nicht festgestellt. Die Planfeststellung umfasst lediglich den Anpassungs- bereich unmittelbar an der Minna-Todenhagen-Straße und beschreibt den damaligen Ist-Zustand im weiteren Verlauf der Nalepastraße. Die Formulierung auf einer Seite (S. 43) des Planfeststellungsbeschlusses mag missverständlich sein, aus dem fest- gestellten Erläuterungsbericht wird aber deutlich, dass es um eine bestehende Ge- schwindigkeitsbeschränkung geht.
Wurden in Vorbereitung der Ausschreibung der Machbarkeitsstudien zum Bau von Fahrradparkhäusern an den Berliner U- und S-Bahnhöfen die Bedarfe an den S-Bahnhöfen in Treptow-Köpenick geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 1:
Im Rahmen von Standort- und Potenzialanalysen, die die GB #infraVelo GmbH an 236 Berliner #ÖPNV-Stationen (Stationen des Öffentlichen Personennahverkehrs) durchgeführt hat, wurden die Bedarfe für Fahrradabstellflächen bis zum Jahr 2030 untersucht. Im Bezirk #Treptow-Köpenick wurden von der GB infraVelo GmbH insgesamt 17 S- und U-Bahnhöfe untersucht. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen zu entnehmen.
Die Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen sind bereits ausgewertet worden, eine Vorschlagsliste mit den Stationen, die priorisiert werden sollten, wurde an die jeweiligen Bezirke übermittelt. Über die Durchführung von Machbarkeitsuntersuchungen an Standorten mit hohem Bedarf und Potenzial für ein Fahrradparkhaus wird im nächsten Abstimmungsschritt mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Bezirken entschieden.
Tabelle: Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen für 17 S- und U-Bahnhöfe im Bezirk Treptow-Köpenick
Bahnhof
Ist-Angebot
(Stellplätze)
Bedarf 2030*
(Stellplätze)
ErforderlichneueStellplätze
(Stellplätze)
Grünau
499
719
220
Schöneweide
133
618
485
Treptower Park
396
687
291
Adlershof
528
626
98
Baumschulenweg
148
338
190
Wilhelmshagen
106
215
109
Köpenick
404
796 (1.353**)
392 (949**)
Friedrichshagen
628
874
246
Wuhlheide
94
135
41
Spindlersfeld
124
274
150
Rahnsdorf
340
909
569
Plänterwald
62
170
108
Altglienicke
96
189
93
Grünbergallee
150
112
0, da Bedarf gedeckt***
Hirschgarten
170
234
64
Oberspree
36
24
0, da Bedarf gedeckt***
Betriebsbahnhof Schöneweide
38
76
38
* Für die Bedarfsermittlung bis zum Jahr 2030 flossen mehrere Faktoren in die Erstellung der Prognose ein. Die derzeitige Auslastung wurde mit einem jahreszeitlichen Korrekturfaktor, einem Faktor für den Zuwachs an Einwohnerinnen/Einwohnern und mit einem Faktor für die Steigerung des #Bike+Ride-Anteils von 3 % auf 5 % multipliziert.
** Bei der Potenzialflächensuche ist die Option für ein #Fahrradparkhaus und somit eine deutliche Verbesserung der Angebotsqualität gegeben, daher wurde ein Zuwachspotenzial (70%) auf die Bedarfsprognose angewendet.
*** auch bei einer bereits erfolgten Bedarfsdeckung erfolgen Flächenprüfungen, um einen Anteil an gesicherten Anlagen realisieren zu können.
Frage 2:
Teilt die Senatsverwaltung die Auffassung, dass durch die Errichtung von sicheren Fahrradparkhäusern an den S-Bahnhöfen Treptower-Park, Baumschulenweg, Schöneweide, Adlershof und Köpenick die Attraktivität des ÖPNVs deutlich gesteigert und der Umstieg auf das Rad und den ÖPNV gefördert werden würde?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verfolgt das Ziel, den Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß/Rad/ÖPNV) deutlich zu steigern. Dieses Ziel kann durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden, die ein Umsteigen auf den Umweltverbund fördern. Eine geeignete Maßnahme ist, das Angebot an Bike&Ride- Fahrradstellplätzen an S- und U-Bahnhöfen zu erhöhen.
Dieses Angebot an Bike&Ride-Fahrradstellplätzen beschränkt sich jedoch an den genannten S-Bahnhöfen nicht nur auf Fahrradparkhäuser, in denen auch gesicherte Fahrradstellplätze angeboten werden können. Auch andere Bautypen sind denkbar, um das Angebot zu verbessern. Zu diesen zählen unter anderem Sammelschließanlagen, Fahrradstationen, Fahrradboxen und Doppelstockpark-Systeme.
Frage 3:
Teilt die Senatsverwaltung die Auffassung, dass gerade in den Berliner Außenbezirken die Verkehrswende gelingen muss, um den Verkehr in der Innenstadt nachhaltig zu reduzieren und daher alle Anstrengungen sich auf diese Gebiete Berlins konzentrieren müssen?
Antwort zu 3:
Die Entscheidungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bezüglich der Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradparkens richten sich nach den Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes. In dem Gesetz wird ausgeführt, dass die Auswahl der Standorte, an denen Fahrradabstellanlagen errichtet werden sollen, sich am derzeitigen und zukünftigen Bedarf des Fahrradverkehrsaufkommens orientieren sollen. Alle Teile Berlins sind gleichwertig zu berücksichtigen. (§ 47 Abs. 1 Berliner Mobilitätsgesetz).
Die Anstrengungen des Senats, das Angebot an Fahrradstellplätzen zu verbessern, beziehen sich damit auf die gesamte Stadt und orientieren sich an dem Bedarf an Fahrradstellplätzen am jeweiligen Standort. Durch dieses Vorgehen wird angestrebt, dass der Modal-Split der Verkehrsmittel des Umweltverbundes steigt und so alle Berliner Bezirke von der Verkehrswende profitieren.
Frage 1:
Wann soll der Rückbau der Behelfsbrücke an der Stubenrauchbrücke durchgeführt werden?
Antwort zu 1:
Die Behelfsbrücke soll für ein geplantes Brückenersatzneubauprojekt im Berliner
Nordosten verwendet werden. Nach jetzigem Planungsstand ist der Einsatz dort und somit
der Rückbau an der Stubenrauchbrücke ab dem IV. Quartal 2023 zu erwarten.
Frage 2:
Befindet sich die Behelfsbrücke auf privatem Grund und wenn ja, wie hoch ist die jährliche Pacht?
Antwort zu 2:
Ein Widerlager der Behelfsbrücke befindet sich auf privatem Grund. Der jährliche Mietzins
beträgt bei monatlichen Zahlungen von 1.055,82 Euro insgesamt 12.669,84 Euro jährlich.
Frage 3:
Ist im Zusammenhang mit dem Rückbau der Brücke geplant, eine Herabstufung von Edisonstraße,
Siemensstraße und Karlshorster Straße in Nebenstraßen vorzunehmen, um den Ortsteil Oberschödeweide,
wie vorgesehen, vom Druchgangsverkehr zu entlasten?
Antwort zu 3:
Eine Herabstufung in Nebenstraßen ist nicht geplant.
2
Frage 4:
Welche weiteren Maßnahmen zur Verkehrsreduktion, insbesondere zur Reduktion des Schwerlastverkehrs,
sind in den o.g. Straßen vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die Sanierung der Stubenrauchbrücke mit der heutigen Zweirichtungsführung (mit je
einem Fahrstreifen pro Richtung) war der erste Schritt zur nachhaltigen Entlastung der
Siemensstraße. Die Behelfsbrücke ist seitdem nur noch für zu Fußgehende und
Radfahrende nutzbar. Die Umgestaltung des Querschnitts (s.u.) soll zu weiteren
Entlastungen führen.
Frage 5:
Zu welchem Zeitpunkt sollen die geplanten Querschnittsanpassungen in der Edisonstraße sowie der
Siemenstraße erfolgen?
Antwort zu 5:
Planungen zur Umgestaltung des Querschnittes der Siemensstraße mit der Errichtung von
Rad- und Fußverkehrsanlagen entsprechend den Vorschriften des Berliner
Mobilitätsgesetzes liegen vor. Die Umsetzung scheitert momentan an den fehlenden
finanziellen und insbesondere personellen Voraussetzungen beim zuständigen
Straßenbaulastträger, dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Tief. Ein genauer
Zeitpunkt kann daher nicht benannt werden.
Der ursprünglich vorgesehene grundhafte Umbau der Edisonstraße kann aus den
genannten Gründen ebenfalls nicht zeitnah erfolgen. Es ist beabsichtigt, die nunmehr
vorhandene zwischenzeitliche Markierung der Radverkehrsanlagen im Zusammenhang
mit den Gleisbauarbeiten der BVG durch eine dauerhafte Markierung zu ersetzen.
Berlin, den 05.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche #Ufer in welchen Bezirken sind für die Bevölkerung frei #zugänglich (bitte bezirksscharf darstellen)?
Antwort zu 1:
Die Bezirke haben wie folgt geantwortet: Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Uferkonzeption als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung des Bezirkes gibt einen umfassenden Überblick über vorhandene Nutzungen und Entwicklungsziele der Uferlagen mit ca. 200 km Gewässerufern im Stadtbezirk. Die Detailbeschreibungen zu den Gewässerabschnitten und Karten sind veröffentlicht auf der Internetseite des Bezirksamtes Treptow-Köpenick https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.336262.php.“
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf:
„Die Ufer der Gewässer im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind in der Regel durch besucherlenkende Wegeführungen erlebbar. Zu benennen wäre beispielsweise der Wuhlewanderweg, der Biesdorfer Baggersee, das Landschaftsschutzgebiet Hönower Weiherkette.
Die Ufer des Elsensees sind nicht betretbar, da er sich in Privatbesitz befindet.
Die meisten Kleingewässer sind in Parkanlagen/Grünflächen eingebettet. Einige Kleingewässer sind zu ihrem Schutz vor Übernutzung und Vermüllung eingefriedet.“
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg:
„Der Fachbereich Grünflächen in Tempelhof-Schöneberg ist für die Pflege und Unterhaltung der stehenden Gewässer 2. Ordnung in Parkanlagen zuständig. Mit Ausnahme des Kynastteiches und des Freeseteiches sind alle Uferbereiche ganz oder in Teilen zugänglich. Letztere können aufgrund der steilen Böschung und fehlender Erschließungswege nicht erreicht werden.
Gleiches gilt für den im Bezirk gelegenen Abschnitt des Teltowkanals.
Die privaten Gewässer II. Ordnung sind mit Ausnahme des Lindenhofweihers nicht zugänglich. Röthepfuhl und Waldpfuhl sind aus Gründen des Natur- und Artenschutzes ebenfalls nicht zugänglich.“
Bezirksamt Reinickendorf (Antwort zu Fragen 1 und 2):
„Im Bezirk Reinickendorf gibt es zahlreiche Möglichkeiten für die Bevölkerung unmittelbar die Uferbereiche des Tegeler Sees und der Havel zu erleben. Für den Tegeler See gibt es einen Uferwanderweg, der von Saatwinkel über Tegel, Tegelort bis zum Ort Heiligensee führt. Dabei ist nicht immer das direkte Ufer zu erleben, hin und wieder muss man kleine Umwege durch den Wald oder um privat genutzte Grundstücke, wie z.B. das Freibad Tegeler See oder die Villa Borsig machen. Im Bereich des Nieder Neuendorfer Sees ist die Zugänglichkeit nur an wenigen Stellen möglich. Dies vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass sich dort aufgrund der extensiven Nutzung naturräumlich wertvolle Bestände gebildet haben. Naturbelassene Bereiche sind hier partiell anzutreffen.“
Bezirksamt Neukölln:
„In Neukölln gibt es den Landwehrkanal, den Neuköllner Schifffahrtskanal und den Teltowkanal, die für die Bevölkerung weitestgehend frei zugänglich sind. Einschränkungen gibt es hier hauptsächlich durch Gewerbeansiedlungen. Hierzu zählt vorwiegend das Neuköllner Hafengebiet zwischen dem Neuköllner Schifffahrtskanal und dem Teltowkanal.
Darüber hinaus liegt in Neukölln auch noch das Rudower Fließ, welches ebenfalls für die Bevölkerung weitestgehend frei zugänglich ist.“
Bezirksamt Pankow (Antwort zu Fragen 1 und 2):
Gewässer
Ufer frei
zugänglich?
Ufer naturbelassen?
Röhricht vorhanden? Qualität?
Arkenberger See
Ja, aber
Privatgelände
Ufer gestört
wenig Röhricht, schlecht
Biotopsee Arkenberge
Ja teilweise, aber Privatgelände
Größtenteils ja
Ja, mäßig
Elfenteich
Ja, in Grünanlage, privat
ja
nein
Goldfischteich
niedrige Umzäunung, in Grünanlage, Steg
Größtenteils ja
Ja, gut
Hamburger Teich
Nein, eingezäunt, privat
ja
Ja, gut
Heimfriedteich
Nein, privat
Größtenteils ja
Wenig, mäßig
Kreuzpfuhl
nein
Größtenteils ja
Ja, mäßig bis schlecht
Krugpfuhl
nein
Nein, Teichfolie, Befestigung
Ja, gut
Rohrpfuhl Heinersdorf
nein
ja
nein
Schwarzwassersee
Nein
ja
Ja, gut
Teich Heim- Krankenhaus
nein
ja
nein
Teich im Botanischen Volkspark
ja
ja
Ja, gut
Teich Lindenhof
Schwer zugänglich
ja
Ja, trockengefallen
Teich Rübländer Straße
Nein, privat
ja
Ja, gut
Teich Straße am Steinberg
Nein, in
Kleingartenanlage
teilweise, Regenrückhaltebecken
Ja, gut
Teich Wackenbergstraße
Nein, privat
ja
Ja,
Teiche Streckfußstraße
Nein, privat
nein
Ja, mäßig bis schlecht
Torfstich II
nein
ja
Ja, mäßig, trockengefallen
Viktoriateich
Ja, Steilkante
ja
Nein, trockengefallen
Weißer See
Ja, niedrige Umzäunung, in Grünanlage
teils
Sehr wenig,
mäßig bis schlecht
Wilhelmsruher See
ja
nein (Betoneinfassung)
nein
Ziegelteich
nein
ja
Ja, mäßig bis gut
Köpchensee
teils
ja
Ja, gut
Frage 2:
Welche Ufer in Berlin sind #naturbelassen (bitte bezirksscharf darstellen)? Wo befindet sich Röhricht, und wie ist die Qualität einzuordnen? (bitte bezirksscharf darstellen)?
Antwort zu 2:
Die Bezirke haben wie folgt geantwortet: Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Uferkonzeption als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung des Bezirkes gibt einen umfassenden Überblick über vorhandene Nutzungen und Entwicklungsziele der Uferlagen mit ca. 200 km betrachteten Gewässerufern im Stadtbezirk. Die Detailbeschreibungen zu den Gewässerabschnitten und Karten sind veröffentlicht auf der Internetseite des Bezirksamtes Treptow-Köpenick https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.336262.php.
Das Steganlagenkonzept des Umwelt- und Naturschutzamtes Treptow-Köpenick bildet auf
107 Gewässer-Abschnittsteckbriefen die Bestandsituation u.a. zu Uferstrukturen und Biotopen, wie z.B. Röhrichte, ab. Die Detailbeschreibungen zu den Gewässerabschnitten und Karten sind veröffentlicht auf der Internetseite des Umwelt- und Naturschutzamtes Treptow-Köpenick
„Die Ufer der Gewässer im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind überwiegend naturbelassen. Eine der wenigen Ausnahmen stellt der Springpfuhl dar. Die meisten Gewässer weisen mehr oder weniger ausgeprägte Röhrichtzonen auf. Andauernde Niederschlagsdefizite und Zunahme der Sommertemperaturen in den letzten Jahren mit erhöhter Verdunstung führten zu niedrigen Wasserständen in den Gewässern bzw. zum Trockenfallen von Kleingewässern. Damit verbunden sind Beeinträchtigungen der Röhrichtzonen.“
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg:
„Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg führt kein Kataster für naturbelassene Bereiche oder Röhrichtzonen. Im Bezirk gibt es sowohl künstlich geschaffene Uferzonen (wie z. B. in Gartendenkmälern) wie auch naturbelassene Uferzonen (wie z. B. bei den eiszeitlichen Pfuhlen).“
Bezirksamt Neukölln:
„Das Rudower Fließ hat weitestgehend naturbelassene Ufer. Im Rudower Fließ gibt es Bereiche mit Röhricht, dessen Qualität als gut einzuordnen ist.“
Frage 3:
In welchen Bezirken gibt es Ufer- und Steganlagenkonzepte? Welche Bezirke haben keine entsprechenden Konzepte? Inwieweit kann der Senat Einfluss auf die Erstellung von Uferkonzeptionen im Rahmen seiner Verantwortung für den Gewässer- und Biotopschutz nehmen?
Antwort zu 3:
Die Bezirke haben wie folgt geantwortet: Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Im Bezirk Treptow-Köpenick gibt es ein Ufer- und ein Steganlagenkonzept.“
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf:
„Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es keine genehmigten Steganlagen und somit auch kein Steganlagenkonzept.
Direkte Uferkonzepte gibt es im Bezirk nicht, vielmehr fließen besucherlenkende Wegeführungen und Maßnahmen in Pflege- und Entwicklungsplänen oder Objektplanungen von Grünanlagen ein, um die Ufervegetation vor Trittschäden zu schützen.“
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg:
„Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat keine Ufer- und Steganlagenkonzepte. Für die Gartendenkmäler liegen z. T. Parkpflegewerke vor, die auch die Gestaltung der
Uferbereiche beschreiben. Bei den natürlichen Teichen erfolgt die Pflege der Uferzonen in Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt.“
Bezirksamt Reinickendorf:
„Reinickendorf hat die Erstellung einer Steganlagenkonzeption ausgeschrieben und im Jahr 2020 den entsprechenden Auftrag an ein externes Büro vergeben. Die Phase der Bestandsaufnahme ist abgeschlossen, mit der endgültigen Erstellung der Steganlagenkonzeption ist voraussichtlich bis Ende 2021 zu rechnen.“
Bezirksamt Neukölln:
„Ufer- oder Steganlagenkonzepte gibt es in Neukölln nicht, jedoch ist das Rudower Fließ mit einer großen Steganlage erlebbar gemacht worden.“
Bezirksamt Pankow:
„Pankow verfügt nicht über entsprechende Konzepte.“
Der Senat kann z. B. durch Bereitstellen von Geoinformationen für die Konzepte, durch allgemeine Regelungen und Formulierungen für alle Bezirke z. B. zur Entwicklung des Naturraums Ufer, zur Zugänglichkeit, zur Festsetzung von Gewässerrandstreifen im Innenbereich sowie fachlich bei Abstimmungen zur Belangen des Naturschutzes gegenüber privaten und öffentlichen Belangen und finanziell unterstützen.
Seit dem Inkrafttreten des Drittes Gesetzes zur Reform der Berliner Verwaltung (Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz-VGG) vom 17. Mai 1999 besitzt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Fach- oder Rechtsaufsicht über die für Biotop- und Gewässerschutz zuständigen Bereiche der Berliner Bezirke. Der Senat kann daher keinen maßgeblichen Einfluss darauf nehmen, wie die Bezirke ihre jeweiligen Aufgaben im Biotop- und Gewässerschutz wahrnehmen.
Frage 4:
Welche Qualität haben die Gewässer zweiter Ordnung in Berlin? Gibt es Pläne, die Gewässerqualität zu verbessern? Wenn ja, wie genau? (bitte alle Fragen bezirksscharf darstellen). Plant der Senat eine fachliche und finanzielle Unterstützung dabei?
Antwort zu 4:
Die Frage kann nicht bezirksscharf beantwortet werden, da Fließgewässer in ihrer Gesamtheit untersucht werden.
Die kleinen Fließgewässer Berlins werden gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. der Oberflächengewässerverordnung des Bundes (OGewV) auf ihren chemischen und ökologischen Zustand untersucht und bewertet. Aus diesen Ergebnissen ergibt sich ein Maßnahmenbedarf, wenn der gute ökologische Zustand nicht erreicht wird. Für die wichtigsten Fließgewässer zweiter Ordnung wurden in Abstimmung mit dem Land Brandenburg von der Quelle bis zur Mündung Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) entwickelt, die durch ihre Komplexität unterschiedlich weit in der Umsetzung sind.
Tegeler Fließ
Das Tegeler Fließ befindet sich bei den meisten der biologischen Qualitätskomponenten in einem mäßigen Zustand (Stufe 3 von 5 in der Bewertungsskala). Im Gegensatz zu anderen Bächen in Berlin wird bei den wirbellosen Tieren und den Wasserpflanzen eine hohe Artenvielfalt erreicht. Die eingeschränkte Durchgängigkeit und lokale Sauerstoffdefizite im Mittellauf mindern die Artenvielfalt bei den Fischen. Durchfluss und Stau werden streckenweise vom Biber bestimmt. Die strukturellen Defizite werden zunehmend durch eine angepasste Gewässerunterhaltung verbessert, die durch lokale Nutzungsansprüche und verringertes Wasserdargebot erschwert wird. Zu hohe Nährstoffeinträge nach Starkregenereignissen aus Berlin und Brandenburg sollen zunehmend verringert werden. Zur Bewirtschaftung der Grabensysteme bei Lübars wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Alle Maßnahmen sind in einem Gewässerentwicklungskonzept zusammengefasst.
Erpe
Die Wasserqualität der Erpe auf Berliner Gebiet wird von den Abläufen des Klärwerks Münchehofe bestimmt. Während im Mittel die wichtigsten Orientierungswerte nach Oberflächengewässerverordnung eingehalten werden, gibt es nach Starkregen im Einzugsgebiet Überschreitungen, die sich negativ auf die Artenvielfalt des Gewässers auswirken. Während der Fischbestand durch die vollständige Durchgängigkeit und ausreichend Sauerstoff fast gut ist, überstehen nur anspruchslose wirbellose festsitzende Organismen oder solche mit geringen Generationszeiten die Schwankungen. Wasserpflanzenmassenentwicklungen weniger Arten erfordern Entkrautungsmaßnahmen. Im Klärwerk Münchehofe wird durch den Bau einer Flockungsfiltration zukünftig der überschüssige Phosphor zurückgehalten und Spitzenbelastungen verhindert. Maßnahmen zur Strukturverbesserung wurden in einem Gewässerentwicklungskonzept mit Brandenburg geplant. Aufgrund hydraulischer Gegebenheiten muss dieses zuerst auf Brandenburger Gebiet umgesetzt werden.
Wuhle/Neue Wuhle
Die Wuhle befindet sich ökologisch in mäßigem bis unbefriedigendem Zustand. Der Unterlauf ist stark verändert, so dass hier ein gutes ökologisches Potenzial ausgeschöpft werden muss. Nährstoffüberschuss führt vor allem im Oberlauf zu Fadenalgenmatten und im Unterlauf zu Verkrautungen. Die Durchgängigkeit für Fische wird vor allem durch ein Querbauwerk behindert. Ein geringes Wasserdargebot im Sommer und anhaltend geringe Grundwasserstände verursachten 2020 die Austrocknung im gesamten Oberlauf der Wuhle. Diverse Maßnahmen aus dem Gewässerentwicklungskonzept Wuhle /Neue Wuhle befinden sich in der Genehmigungsbauplanung. Dazu gehören auch Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung (Retentionsbodenfilter und Hochleistungssedimentationsanlagen im Oberlauf).
Panke
Während sich der Oberlauf der Panke in einem mäßigen ökologischen Zustand befindet, ist der Unterlauf als schlecht zu bewerten. Die Defizite im Oberlauf können gemäß des Gewässerentwicklungskonzept Panke durch eine Verbesserung der Struktur und Durchgängigkeit beseitigt werden. Für die Qualität des Unterlaufes sind neben Strukturdefiziten vor allem stoffliche Belastungen entscheidend. Es laufen Planungen zur weitergehenden Reinigung im Klärwerk Schönerlinde und der entsprechenden Ableitwege. Maßnahmen zur Strukturverbesserung wurden bereits planfestgestellt.
Lietzengraben
Der Lietzengraben erfüllt bei ausreichender künstlicher Stützung seines angespannten Wasserhaushaltes im Sommer ein mäßiges ökologisches Potenzial. Strukturverbesserungen wurden durch umfangreiche Maßnahmen erreicht.
Gosener Graben
Der Gosener Graben in Köpenick erreicht als einziges kleines Fließgewässer einen guten ökologischen Zustand. Ausnahme ist ein schwankender Fischbestand, der durch die Flussseen im Einzugsgebiet bestimmt wird. Wasserpflanzen, Plankton und wirbellose Tiere sind artenreich.
Das Fredersdorfer Mühlenfließ fällt seit Jahren trocken, da kein Wasser aus dem Einzugsgebiet in Brandenburg die Berliner Stadtgrenze erreicht. Lediglich im Mündungsbereich staut Wasser aus dem Müggelsee zurück, welches eine zunehmend gute Qualität hat.
Die übrigen Fließgewässer, die für die Wasserrahmenrichtlinie von Berlin untersucht werden (z.B. Lake, Fließgraben) befinden sich ökologisch im mäßigen bis unbefriedigendem Zustand. Neben Strukturarmut im urbanen Raum, fehlender Durchgängigkeit und geringen Abflüssen sind sie allesamt zu nährstoffreich und werden als Regenwasserableiter mit unterschiedlicher Qualität genutzt. Für alle Fließgewässer nimmt der Anteil von eingewanderten Arten (Neobiota) zu. Das betrifft vor allem Fische und die wirbellosen Tiere.
Räumfahrzeuge sind im #Dauereinsatz. Starker #Schneefall und #Eiseskälte führten am Montag im Fern- und #Regionalverkehr und bei der Berliner S-Bahn zu Zugausfällen und Verspätungen. Und die Einschränkungen werden noch bis Dienstag dauern.
Der #Wintereinbruch macht nun auch der Berliner #S-Bahn zu schaffen. Nachdem am Montagmorgen nur vereinzelt Probleme gemeldet wurden, ist es im Laufe des Tages in weiten Teilen des Netzes zu Ausfällen und Verspätungen gekommen. Viele Züge waren deshalb im #Berufsverkehr überfüllt, Mindestabstände nicht möglich.
Wie die S-Bahn am frühen Abend mitteilte, verkehren die Ringbahnlinien #S41 und #S42 nur im 10-Minuten-Takt, die Linien #S3, #S7 und #S75 teilweise nur im #20-Minuten-Takt. Die Linie #S46 verkehrt nur zwischen #Königs Wusterhausen und Schöneweide, die Linie #S47 nur zwischen #Spindlersfeld und Schöneweide. Die Linie #S8 fährt nur zwischen Grünau und Blankenburg und die Linie #S9 zwischen Spandau und Lichtenberg sowie zwischen Treptower Park und Flughafen. Auf der Linie #S85 fahren gar keine Züge.
Die #Flughafengesellschaft ist trotz der schwierigen Bedingungen unter der weltweiten Corona-Pandemie mit dem Start des Flughafens Berlin Brandenburg #Willy Brandt zufrieden. Die ersten 100 Tage nach der #Eröffnung des #BER am 31. Oktober 2020 haben gezeigt: Der neue #Flughafen und seine Infrastruktur haben sich als leistungsfähig und zuverlässig bewährt. Die technischen Anlagen und die Abfertigungsprozesse laufen stabil und gewährleisten eine hohe Sicherheit – auch unter Winter-Bedingungen mit Schnee und Eis, wie sich bisher zeigte. Kleinere Störungen in den Abläufen, die bei solchen Großprojekten üblich sind, konnten zügig behoben werden. Das neue Terminal 1 wird zudem von Reisenden und Besuchern gut angenommen. Ihre Rückmeldungen über Ausstattung, Service und Sauberkeit sind positiv.
Auf Grund der Corona-Pandemie konnten in den ersten drei Monaten nur rund 700.000 Passagiere am BER abgefertigt werden. Das entspricht gerademal etwa zehn Prozent des Vor-Krisen-Niveaus von 2019. Einen kleinen Höhepunkt gab es im vorweihnachtlichen #Reiseverkehr. Am 18. Dezember 2020 starteten oder landeten knapp 20.000 Passagiere am BER. Zum Start ins neue Jahr ging die Zahl der Fluggäste auf Grund des verschärften Lockdowns und der weltweiten Reisebeschränkungen aber wieder drastisch zurück. Aktuell werden pro Tag im Schnitt nur 4.000 bis 8.000 Fluggäste am BER abgefertigt. Vor der Corona-Krise waren es an den Flughäfen #Schönefeld und #Tegel insgesamt rund 100.000 Passagiere pro Tag.
Wegen des geringen Flugbetriebs wird das Terminal 5 des BER ab 23. Februar 2021 vorübergehend geschlossen. Erste Airlines sind bereits in das Terminal 1 umgezogen. Wenn die Fluggastzahlen wieder ansteigen, können mit den Terminals 2 und 5 zusätzliche Gebäude für die #Abfertigung der Passagiere in Betrieb genommen werden.
Die Corona-Pandemie führte auch zu zusätzlichen Hausforderungen insbesondere zur Umsetzung und strikten Einhaltung der #Hygienemaßnahmen. Dazu gehörten u.a. die Ausstattung der Terminals mit Plexiglasscheiben, Abstandsmarkierungen oder Desinfektionsmittelspendern und die regelmäßige Desinfektion von Oberflächen in den Check-in-Bereichen, Warteräumen oder Aufzügen. Für höchstes Niveau in punkto Hygiene und Einhaltung der Gesundheitsbestimmungen wurde der BER bereits mit zwei Zertifikaten ausgezeichnet.
Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich möchte mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Flughafengesellschaft und unserer Partner für den gelungenen Start des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt bedanken. Wir hätten uns gewünscht, deutlich mehr Fluggäste von unserem modernen, internationalen Standard überzeugen zu können, denn der BER ist voll einsatzfähig. Stattdessen ist die Branche von der weltweiten Corona-Pandemie schwer getroffen und hat immer neue Rückschläge zu verkraften. Dennoch sind wir überzeugt davon, dass der BER eine wichtige Rolle bei der Erholung der Wirtschaft in der Hauptstadtregion spielen wird.“
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