Schiffsverkehr: Ufer, Gewässer und Steganlagen in Berlin, aus Senat

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Frage 1:

 

Welche #Ufer in welchen Bezirken sind für die Bevölkerung frei #zugänglich (bitte bezirksscharf darstellen)?

 

Antwort zu 1:

Die Bezirke haben wie folgt geantwortet: Bezirksamt Treptow-Köpenick:

„Die Uferkonzeption als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung des Bezirkes gibt einen umfassenden Überblick über vorhandene Nutzungen und Entwicklungsziele der Uferlagen mit ca. 200 km Gewässerufern im Stadtbezirk. Die Detailbeschreibungen zu den Gewässerabschnitten und Karten sind veröffentlicht auf der Internetseite des Bezirksamtes Treptow-Köpenick                                                                https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-  verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.336262.php.“

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf:

„Die Ufer der Gewässer im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind in der Regel durch besucherlenkende Wegeführungen erlebbar. Zu benennen wäre beispielsweise der Wuhlewanderweg, der Biesdorfer Baggersee, das Landschaftsschutzgebiet Hönower Weiherkette.

 

Die Ufer des Elsensees sind nicht betretbar, da er sich in Privatbesitz befindet.

Die meisten Kleingewässer sind in Parkanlagen/Grünflächen eingebettet. Einige Kleingewässer sind zu ihrem Schutz vor Übernutzung und Vermüllung eingefriedet.“

 

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg:

„Der Fachbereich Grünflächen in Tempelhof-Schöneberg ist für die Pflege und Unterhaltung der stehenden Gewässer 2. Ordnung in Parkanlagen zuständig. Mit Ausnahme des Kynastteiches und des Freeseteiches sind alle Uferbereiche ganz oder in Teilen zugänglich. Letztere können aufgrund der steilen Böschung und fehlender Erschließungswege nicht erreicht werden.

 

Gleiches gilt für den im Bezirk gelegenen Abschnitt des Teltowkanals.

 

Die privaten Gewässer II. Ordnung sind mit Ausnahme des Lindenhofweihers nicht zugänglich. Röthepfuhl und Waldpfuhl sind aus Gründen des Natur- und Artenschutzes ebenfalls nicht zugänglich.“

 

Bezirksamt Reinickendorf (Antwort zu Fragen 1 und 2):

„Im Bezirk Reinickendorf gibt es zahlreiche Möglichkeiten für die Bevölkerung unmittelbar die Uferbereiche des Tegeler Sees und der Havel zu erleben. Für den Tegeler See gibt es einen Uferwanderweg, der von Saatwinkel über Tegel, Tegelort bis zum Ort Heiligensee führt. Dabei ist nicht immer das direkte Ufer zu erleben, hin und wieder muss man kleine Umwege durch den Wald oder um privat genutzte Grundstücke, wie z.B. das Freibad Tegeler See oder die Villa Borsig machen. Im Bereich des Nieder Neuendorfer Sees ist die Zugänglichkeit nur an wenigen Stellen möglich. Dies vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass sich dort aufgrund der extensiven Nutzung naturräumlich wertvolle Bestände gebildet haben. Naturbelassene Bereiche sind hier partiell anzutreffen.“

 

Bezirksamt Neukölln:

„In Neukölln gibt es den Landwehrkanal, den Neuköllner Schifffahrtskanal und den Teltowkanal, die für die Bevölkerung weitestgehend frei zugänglich sind. Einschränkungen gibt es hier hauptsächlich durch Gewerbeansiedlungen.  Hierzu zählt vorwiegend  das Neuköllner Hafengebiet zwischen dem Neuköllner Schifffahrtskanal und dem Teltowkanal.

 

Darüber hinaus liegt in Neukölln auch noch das Rudower Fließ, welches ebenfalls für die Bevölkerung weitestgehend frei zugänglich ist.“

 

Bezirksamt Pankow (Antwort zu Fragen 1 und 2):

Gewässer Ufer                       frei

zugänglich?

Ufer naturbelassen? Röhricht vorhanden? Qualität?
Arkenberger See Ja,                       aber

Privatgelände

Ufer gestört wenig  Röhricht, schlecht
Biotopsee Arkenberge Ja  teilweise,  aber Privatgelände Größtenteils ja Ja, mäßig
Elfenteich Ja,  in  Grünanlage, privat ja nein
Goldfischteich niedrige Umzäunung,           in Grünanlage, Steg Größtenteils ja Ja, gut

 

 

Hamburger Teich Nein,      eingezäunt, privat ja Ja, gut
Heimfriedteich Nein, privat Größtenteils ja Wenig, mäßig
Kreuzpfuhl nein Größtenteils ja Ja,     mäßig     bis schlecht
Krugpfuhl nein Nein,               Teichfolie, Befestigung Ja, gut
Rohrpfuhl Heinersdorf nein ja nein
Schwarzwassersee Nein ja Ja, gut
Teich                     Heim- Krankenhaus nein ja nein
Teich im Botanischen Volkspark ja ja Ja, gut
Teich Lindenhof Schwer zugänglich ja Ja, trockengefallen
Teich             Rübländer Straße Nein, privat ja Ja, gut
Teich        Straße        am Steinberg Nein,                        in

Kleingartenanlage

teilweise, Regenrückhaltebecken Ja, gut
Teich Wackenbergstraße Nein, privat ja Ja,
Teiche Streckfußstraße Nein, privat nein Ja,     mäßig     bis schlecht
Torfstich II nein ja Ja,            mäßig, trockengefallen
Viktoriateich Ja, Steilkante ja Nein, trockengefallen
Weißer See Ja,                niedrige Umzäunung, in Grünanlage teils Sehr          wenig,

mäßig              bis schlecht

Wilhelmsruher See ja nein (Betoneinfassung) nein
Ziegelteich nein ja Ja,     mäßig     bis gut
Köpchensee teils ja Ja, gut

 

 

Frage 2:

 

Welche Ufer in Berlin sind #naturbelassen (bitte bezirksscharf darstellen)? Wo befindet sich Röhricht, und wie ist die Qualität einzuordnen? (bitte bezirksscharf darstellen)?

 

Antwort zu 2:

Die Bezirke haben wie folgt geantwortet: Bezirksamt Treptow-Köpenick:

„Die Uferkonzeption als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung des Bezirkes gibt einen umfassenden Überblick über vorhandene Nutzungen und Entwicklungsziele der Uferlagen mit ca. 200 km betrachteten Gewässerufern im Stadtbezirk. Die Detailbeschreibungen zu den Gewässerabschnitten und Karten sind veröffentlicht auf der Internetseite des Bezirksamtes Treptow-Köpenick https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-  verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.336262.php.

 

Das Steganlagenkonzept des Umwelt- und Naturschutzamtes Treptow-Köpenick bildet auf

107 Gewässer-Abschnittsteckbriefen die Bestandsituation u.a. zu Uferstrukturen und Biotopen, wie z.B. Röhrichte, ab. Die Detailbeschreibungen zu den Gewässerabschnitten und Karten sind veröffentlicht auf der Internetseite des Umwelt- und Naturschutzamtes Treptow-Köpenick

https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-  naturschutzamt/umweltschutz/artikel.118703.php.“

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf:

„Die Ufer der Gewässer im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind überwiegend naturbelassen. Eine der wenigen Ausnahmen stellt der Springpfuhl dar. Die meisten Gewässer weisen mehr oder weniger ausgeprägte Röhrichtzonen auf. Andauernde Niederschlagsdefizite und Zunahme der Sommertemperaturen in den letzten Jahren mit erhöhter Verdunstung führten zu niedrigen Wasserständen in den Gewässern bzw. zum Trockenfallen von Kleingewässern. Damit verbunden sind Beeinträchtigungen der Röhrichtzonen.“

 

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg:

„Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg führt kein Kataster für naturbelassene Bereiche oder Röhrichtzonen. Im Bezirk gibt es sowohl künstlich geschaffene Uferzonen (wie z. B. in Gartendenkmälern) wie auch naturbelassene Uferzonen (wie z. B. bei den eiszeitlichen Pfuhlen).“

 

Bezirksamt Neukölln:

„Das Rudower Fließ hat weitestgehend naturbelassene Ufer. Im Rudower Fließ gibt es Bereiche mit Röhricht, dessen Qualität als gut einzuordnen ist.“

 

Frage 3:

 

In welchen Bezirken gibt es Ufer- und Steganlagenkonzepte? Welche Bezirke haben keine entsprechenden Konzepte? Inwieweit kann der Senat Einfluss auf die Erstellung von Uferkonzeptionen im Rahmen seiner Verantwortung für den Gewässer- und Biotopschutz nehmen?

 

Antwort zu 3:

Die Bezirke haben wie folgt geantwortet: Bezirksamt Treptow-Köpenick:

„Im Bezirk Treptow-Köpenick gibt es ein Ufer- und ein Steganlagenkonzept.“

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf:

„Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es keine genehmigten Steganlagen und somit auch kein Steganlagenkonzept.

 

Direkte Uferkonzepte gibt es im Bezirk nicht, vielmehr fließen besucherlenkende Wegeführungen und Maßnahmen in Pflege- und Entwicklungsplänen oder Objektplanungen von Grünanlagen ein, um die Ufervegetation vor Trittschäden zu schützen.“

 

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg:

„Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat keine Ufer- und Steganlagenkonzepte. Für die Gartendenkmäler  liegen  z.  T.  Parkpflegewerke  vor,  die  auch  die  Gestaltung  der

 

Uferbereiche beschreiben. Bei den natürlichen Teichen erfolgt die Pflege der Uferzonen in Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt.“

 

Bezirksamt Reinickendorf:

„Reinickendorf hat die Erstellung einer Steganlagenkonzeption ausgeschrieben und im Jahr 2020 den entsprechenden Auftrag an ein externes Büro vergeben. Die Phase der Bestandsaufnahme ist abgeschlossen, mit der endgültigen Erstellung der Steganlagenkonzeption ist voraussichtlich bis Ende 2021 zu rechnen.“

 

Bezirksamt Neukölln:

„Ufer- oder Steganlagenkonzepte gibt es in Neukölln nicht, jedoch ist das Rudower Fließ mit einer großen Steganlage erlebbar gemacht worden.“

 

Bezirksamt Pankow:

„Pankow verfügt nicht über entsprechende Konzepte.“

 

Der Senat kann z. B. durch Bereitstellen von Geoinformationen für die Konzepte, durch allgemeine Regelungen und Formulierungen für alle Bezirke z. B. zur Entwicklung des Naturraums Ufer, zur Zugänglichkeit, zur Festsetzung von Gewässerrandstreifen im Innenbereich sowie fachlich bei Abstimmungen zur Belangen des Naturschutzes gegenüber privaten und öffentlichen Belangen und finanziell unterstützen.

 

Seit dem Inkrafttreten des Drittes Gesetzes zur Reform der Berliner Verwaltung (Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz-VGG) vom 17. Mai 1999 besitzt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Fach- oder Rechtsaufsicht über die für Biotop- und Gewässerschutz zuständigen Bereiche der Berliner Bezirke. Der Senat kann daher keinen maßgeblichen Einfluss darauf nehmen, wie die Bezirke ihre jeweiligen Aufgaben im Biotop- und Gewässerschutz wahrnehmen.

 

Frage 4:

 

Welche Qualität haben die Gewässer zweiter Ordnung in Berlin? Gibt es Pläne, die Gewässerqualität zu verbessern? Wenn ja, wie genau? (bitte alle Fragen bezirksscharf darstellen). Plant der Senat eine fachliche und finanzielle Unterstützung dabei?

 

Antwort zu 4:

 

Die Frage kann nicht bezirksscharf beantwortet werden, da Fließgewässer in ihrer Gesamtheit untersucht werden.

 

Die kleinen Fließgewässer Berlins werden gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. der Oberflächengewässerverordnung des Bundes (OGewV) auf ihren chemischen und ökologischen Zustand untersucht und bewertet. Aus diesen Ergebnissen ergibt sich ein Maßnahmenbedarf, wenn der gute ökologische Zustand nicht erreicht wird. Für die wichtigsten Fließgewässer zweiter Ordnung wurden in Abstimmung mit dem Land Brandenburg von der Quelle bis zur Mündung Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) entwickelt, die durch ihre Komplexität unterschiedlich weit in der Umsetzung sind.

 

Tegeler Fließ

Das Tegeler Fließ befindet sich bei den meisten der biologischen Qualitätskomponenten in einem mäßigen Zustand (Stufe 3 von 5 in der Bewertungsskala). Im Gegensatz zu anderen Bächen in Berlin wird bei den wirbellosen Tieren und den Wasserpflanzen eine hohe Artenvielfalt erreicht. Die eingeschränkte Durchgängigkeit und lokale Sauerstoffdefizite im Mittellauf mindern die Artenvielfalt bei den Fischen. Durchfluss und Stau werden streckenweise vom Biber bestimmt. Die strukturellen Defizite werden zunehmend durch eine angepasste Gewässerunterhaltung verbessert, die durch lokale Nutzungsansprüche und verringertes Wasserdargebot erschwert wird. Zu hohe Nährstoffeinträge nach Starkregenereignissen aus Berlin und Brandenburg sollen zunehmend verringert werden. Zur Bewirtschaftung der Grabensysteme bei Lübars wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Alle Maßnahmen sind in einem Gewässerentwicklungskonzept zusammengefasst.

 

Erpe

Die Wasserqualität der Erpe auf Berliner Gebiet wird von den Abläufen des Klärwerks Münchehofe bestimmt. Während im Mittel die wichtigsten Orientierungswerte nach Oberflächengewässerverordnung eingehalten werden,  gibt es nach Starkregen im Einzugsgebiet Überschreitungen, die sich negativ auf die Artenvielfalt des Gewässers auswirken. Während der Fischbestand durch die vollständige Durchgängigkeit und ausreichend Sauerstoff fast gut ist, überstehen nur anspruchslose wirbellose festsitzende Organismen oder solche mit geringen Generationszeiten die Schwankungen. Wasserpflanzenmassenentwicklungen weniger Arten erfordern Entkrautungsmaßnahmen. Im Klärwerk Münchehofe wird durch den Bau einer Flockungsfiltration zukünftig der überschüssige Phosphor zurückgehalten und Spitzenbelastungen verhindert. Maßnahmen zur Strukturverbesserung wurden in einem Gewässerentwicklungskonzept mit Brandenburg geplant. Aufgrund hydraulischer Gegebenheiten muss dieses zuerst auf Brandenburger Gebiet umgesetzt werden.

 

Wuhle/Neue Wuhle

Die Wuhle befindet sich ökologisch in mäßigem bis unbefriedigendem Zustand. Der Unterlauf ist stark verändert, so dass hier ein gutes ökologisches Potenzial ausgeschöpft werden muss. Nährstoffüberschuss führt vor allem im Oberlauf zu Fadenalgenmatten und im Unterlauf zu Verkrautungen. Die Durchgängigkeit für Fische wird vor allem durch ein Querbauwerk behindert. Ein geringes Wasserdargebot im Sommer und anhaltend geringe Grundwasserstände verursachten 2020 die Austrocknung im gesamten Oberlauf der Wuhle. Diverse Maßnahmen aus dem Gewässerentwicklungskonzept Wuhle /Neue Wuhle befinden sich in der Genehmigungsbauplanung. Dazu gehören auch Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung                                                                                    (Retentionsbodenfilter                                   und Hochleistungssedimentationsanlagen im Oberlauf).

 

Panke

Während sich der Oberlauf der Panke in einem mäßigen ökologischen Zustand befindet, ist der Unterlauf als schlecht zu bewerten. Die Defizite im Oberlauf können gemäß des Gewässerentwicklungskonzept Panke durch eine Verbesserung der Struktur und Durchgängigkeit beseitigt werden. Für die Qualität des Unterlaufes sind neben Strukturdefiziten vor allem stoffliche Belastungen entscheidend. Es laufen Planungen zur weitergehenden Reinigung im Klärwerk Schönerlinde und der entsprechenden Ableitwege. Maßnahmen zur Strukturverbesserung wurden bereits planfestgestellt.

 

Lietzengraben

Der Lietzengraben erfüllt bei ausreichender künstlicher Stützung seines angespannten Wasserhaushaltes im Sommer ein mäßiges ökologisches Potenzial. Strukturverbesserungen wurden durch umfangreiche Maßnahmen erreicht.

 

Gosener Graben

Der Gosener Graben in Köpenick erreicht als einziges kleines Fließgewässer einen guten ökologischen Zustand. Ausnahme ist ein schwankender Fischbestand, der durch die Flussseen im Einzugsgebiet bestimmt wird. Wasserpflanzen, Plankton und wirbellose Tiere sind artenreich.

 

Das Fredersdorfer Mühlenfließ fällt seit Jahren trocken, da kein Wasser aus dem Einzugsgebiet in Brandenburg die Berliner Stadtgrenze erreicht. Lediglich im Mündungsbereich staut Wasser aus dem Müggelsee zurück, welches eine zunehmend gute Qualität hat.

 

Die übrigen Fließgewässer, die für die Wasserrahmenrichtlinie von Berlin untersucht werden (z.B. Lake, Fließgraben) befinden sich ökologisch im mäßigen bis unbefriedigendem Zustand. Neben Strukturarmut im urbanen Raum, fehlender Durchgängigkeit und geringen Abflüssen sind sie allesamt zu nährstoffreich und werden als Regenwasserableiter mit unterschiedlicher Qualität genutzt. Für alle Fließgewässer nimmt der Anteil von eingewanderten Arten (Neobiota) zu. Das betrifft vor allem Fische und die wirbellosen Tiere.

Berlin, den 08.02.2021 In Vertretung

Stefan Tidow

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz