Bus: Pankow: Kiezbus zu schwer für Blankenburgs Straßen aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article231594367/Pankow-Neuer-Bus-zu-schwer-fuer-Blankenburgs-Strassen.html

Seit mehr als zehn Jahren fordern Pankows #Verkehrspolitiker einen #Kiezbus für #Blankenburg. Doch der Test in diesem Jahr fällt aus.

Berlin. Der Wille war da, aber nicht die #Substanz: Weil Straßen die zusätzliche Last nicht verkraften würden, fällt ein Test des neuen Kiezbusses für Blankenburg in diesem Jahr aus. Diese Auskunft erhielt nun der Pankower SPD-Abgeordnete Dennis Buchner auf eine Anfrage bei der Senatsverkehrsverwaltung – der Berliner Morgenpost liegt der Bericht vorab vor.

Grund für den #Rückschlag ist das Ergebnis einer so genannten Baugrunduntersuchungen, die das Bezirksamt Pankow und die BVG durchführen ließen. „Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die überwiegenden #Straßenabschnitte einer #Kiezbuslinie unterdimensioniert sind und erhebliche Folgeschäden im Bereich der Fahrbahnen zu erwarten sind“, gibt Staatssekretär Ingmar Streese bekannt. Es brauche erst „umfangreiche #Fahrbahnertüchtigungen, zum Beispiel in Form bituminöser Deckschichtverstärkungen“, um einen Betrieb des neuen Busses zu ermöglichen. Diese Ertüchtigungen der Straßen sind derzeit nicht in Sicht.

Rot-Rot-Grün in Pankow fordert Kiezbus seit Jahren
Eigentlich schien vor zwei Jahren der Durchbruch erreicht, als die rot-rot-…

Bahnindustrie: 75 Visionen für Berlin – Folge 32 So lässt sich die Eisenbahn revolutionieren Berlin ist eine ruhelose und unkonventionelle Stadt. Damit ist sie der richtige Ort, um die Deutsche Bahn zukunftsfähig zu machen. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/75-visionen-fuer-berlin-folge-32-so-laesst-sich-die-eisenbahn-revolutionieren/26917294.html

Kristian #Weiland, Leiter des #Konzernprogramms #Digitalisierung der Schiene, will die Deutsche Bahn zukunftsfähig machen.

Berlin, diese hibbelige, ruhelose und atem-(be-)raubende Stadt bietet genau das, was wir brauchen. Das habe ich in den letzten Monaten gelernt.

Im vergangenen Jahr kam ich zurück nach Berlin, ich war frisch zum Leiter des Konzernprogramms #Digitale Schiene Deutschland bei der #Deutschen Bahn AG ernannt worden war. Neuer #Standort, neues Team und eine neue Aufgabe im Gepäck, die in die Zukunft weist: Denn in den nächsten Jahren wollen wir die Bahn digitalisieren und damit unseren Kunden mehr Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit im Bahnverkehr bringen.

Zwei Tugenden, die mit Berlin bislang wohl eher nur in Ausnahmen in Verbindung gebracht werden. Wir werden sie als Team nun beweisen müssen. Wir werden die #Eisenbahn #digitalisieren. Wir werden sie revolutionieren.

Wir werden sie zukunftsfähig machen. Und das in Zusammenarbeit mit vielen Partnern hier in Berlin, in Deutschland und Europa. Und gemeinsam unter einem Dach.

Nun, Berlin ist eine Stadt, die sich vielleicht mit einem Ameisenhügel vergleichen lässt: Nach außen hin chaotisch, verwirrend, nahezu irritierend und …

Straßenverkehr: Klimafreundliche Straßenbeleuchtung, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Gaslaternen gibt es noch in Berlin und wie viele sind bereits auf LED-Beleuchtung umgestellt?
Antwort zu 1:
Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 #Gasleuchten. Von den ehemals etwa 44.000
Gasleuchten wurden bisher 10.400 durch #LED-Leuchten ersetzt.
Frage 2:
Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine vollständige Umstellung auf #energieeffiziente #LED-Leuchten
eingespart werden? (Bitte um separate Angaben ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und
inklusive der denkmalgeschützten Laternen)
Antwort zu 2:
Von den noch vorhandenen 25.000 Gasleuchten sollen rund 3.300 aus
Denkmalschutzgründen erhalten werden. Bei einer Umstellung auf elektrischen Betrieb
kann pro Leuchte und Jahr ca. eine Tonne CO2 eingespart werden.
2
Frage 3:
Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem Zeitrahmen amortisieren sich die LED-Leuchten?
Antwort zu 3:
Die Kosten der Umrüstung sind abhängig von der Art der Umrüstung. Bei LED-Leuchten,
die den Gasleuchten nachempfunden sind, kostet die Umrüstung von Gasaufsatzleuchten
je Standort aktuell 6.600 €. Bei der Umrüstung von Gashängeleuchten entstehen Kosten
von 7.600 € je Standort. Die Kosten bei einer Umrüstung mit modernen LED-Leuchten und
Standardmasten reduzieren sich um ca. 1.000 € in Folge der günstigeren
Standardmaterialien.
Bei den bisherigen Vorhaben lag die Amortisation bei maximal 12 Jahren.
Frage 4:
Wie haben sich die die jährlichen Energiekosten für die öffentliche Beleuchtung seit 2016 entwickelt? (bitte
pro Jahr angeben)
Antwort zu 4:
Die Energiekosten im Zeitraum 2016 bis 2020 beliefen sich auf: : :
2016 25.854 T€
2017 20.351 T€
2018 19.642 T€
2019 21.578 T€
2020 21.111 T€
Frage 5:
Können bei der Umrüstung von Gas- auf LED-Technik die alten Laternen weiter genutzt werden oder müssen
sie komplett ausgetauscht werden?
Frage 8:
Wie viele Gaslaternen konnten seit 2017 auf LED-Technik umgerüstet werden ohne, die komplette Laterne
auszutauschen? (Bitte pro Jahr und Bezirk angeben)
Antwort zu 5 und 8:
Von den Bauteilen der Gasleuchten können bei der Umrüstung ausschließlich die
gusseisernen Maste der Gasaufsatzleuchten nach Prüfung und Aufbereitung als
Elektromaste wiederverwendet werden. Diese Lösung kommt zum Einsatz, wenn LEDLeuchten den Gasleuchten nachempfunden sind.
Die Verteilung der wiederverwendeten Gussmaste auf die einzelnen Bezirke:
Bezirk Anzahl aufgearbeitete Gussmaste
Mitte 1.498
Spandau 1.333
Charlottenburg-Wilmersdorf 1.321
Neukölln 625
3
Tempelhof-Schöneberg 203
Reinickendorf 170
Steglitz-Zehlendorf 170
Friedrichshain-Kreuzberg 51
Marzahn-Hellersdorf 28
Treptow-Köpenick 11
Die bezirksweise Verteilung für die einzelnen Jahre liegt nicht vor.
Frage 6:
Wie hoch war im Jahr 2020 der Anteil von defekten Gaslaternen, die nicht innerhalb von 10 Tagen repariert
werden können? (Bitte pro Bezirk angeben)
Antwort zu 6:
Im Jahr 2020 gab es ca. 19.000 Störungen an Gasleuchten, bei denen eine Reparatur
länger als 10 Tage dauerte.
Nachfolgend ist die Anzahl der Störungen > 10 Tage für die Bezirke dargestellt:
Charlottenburg-Wilmersdorf 3.840
Friedrichshain-Kreuzberg 1.013
Marzahn-Hellersdorf 310
Mitte 810
Neukölln 1.260
Reinickendorf 3.020
Spandau 502
Steglitz-Zehlendorf 5.723
Tempelhof-Schöneberg 2.398
Treptow-Köpenick 245
Frage 7:
Welche Firmen stellen Dämmerungsschalter für die Berliner Gaslaternen her?
Antwort zu 7:
Ausschließlich die Firma BRAUN Lighting Solutions e.K. bietet Dämmerungsschalter für die
Berliner Gasstraßenbeleuchtung an.
Frage 9:
Mit welcher Lichttemperatur arbeiten LED-Lampen, die derzeit in Berlin verwendet werden, um alte Lampen
zu ersetzen?
Antwort zu 9:
Die Beschaffung von LED-Leuchten als Ersatz maroder Elektroleuchten erfolgt unter der
Vorgabe einer Lichttemperatur von 3.000 Kelvin.
4
Bei LED-Leuchten, die den Gasleuchten nachempfunden sind, liegt die Lichtfarbe im
Bereich von 2.700 bis 2.900 Kelvin.
Frage 10:
Wie wird der Schutz der Biodiversität vor Lichtverschmutzung durch derzeitige Straßenbeleuchtung
unterstützt?
Antwort zu 10:
Die Vermeidung unnötiger Lichtverschmutzung wurde im Rahmen der Erarbeitung des
Lichtkonzeptes ausführlich behandelt und in den Grundsätzen zum Lichtkonzept festgelegt:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml.
Das Lichtkonzept ist u.a. unter Beteiligung des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) entstanden und unverändert gültig. Es ist anzuwenden, wenn
öffentliche Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden.
In Berlin werden seit vielen Jahren ausschließlich LED-Leuchten mit warmweißer Lichtfarbe
beschafft. Kaltweißes Licht ist energieeffizienter (Leuchten benötigen weniger Strom als für
warmweißes Licht), aber für nachtaktive Insekten anziehender. Deshalb wurde entschieden,
warmweißes Licht vorzugeben. Die LED-Leuchten geben ihr Licht zudem zielgerichtet in
den Verkehrsraum ab und vermeiden Streulicht.
Eine weitere Forderung im Konzept war, dass die Leuchtenformen geschlossen sein
müssen, damit u.a. Insekten nicht an die Leuchtmittel gelangen können. Das ist bei den
Leuchten Stand der Technik. Diverse Leuchtenmodelle im Ostteil der Stadt sind ohne
Abschlussglas und müssen mittelfristig ersetzt werden.
In naturnahen Bereichen soll soweit wie möglich auf eine Beleuchtung verzichtet werden.
Im öffentlichen Straßenland ist die Beleuchtung gemäß Berliner Straßengesetz vorgegeben.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen in Grünanlagen sieht das
Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und
Erholungsanlagen nicht vor. Sofern hier auf eine Beleuchtung nicht verzichtet werden kann,
soll sie in Grünanlagen eine Orientierungsfunktion erfüllen und auf größtmögliche
Insektenverträglichkeit geachtet werden.
Frage 11:
Welche Regeln gibt es in Berlin für Außenwerbung, um Anwohner*innen vor Lichtverschmutzung zu schützen?
Antwort zu 11:
Mit der Vergabe der Werberechte 2018 und dem Abschluss der neuen Werberechtsverträge
wurden die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland begrenzt und klare
Vorgaben für deren Betrieb geschaffen. Die neuen Verträge bestimmen, dass alle
Werbeanlagen so beschaffen sein müssen, dass von Ihnen keine schädlichen
Auswirkungen ausgehen. Dies betrifft auch die Auswirkungen auf die Umwelt durch
Lichtemissionen und den Energieverbrauch. Für alle Werbeanlagen ist geregelt, dass keine
Blendungen erfolgen dürfen und sich die Leuchtintensität am „Stadtbild Berlin
Werbekonzept“ des Landes Berlin in der jeweils geltenden Fassung orientieren muss. Das
vom Land Berlin 2014 beschlossene Werbekonzept wurde nicht nur unter Berücksichtigung
gesellschaftlicher, gestalterischer und ökonomischer Aspekte erarbeitet, sondern es wurden
insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes Vorgaben in Bezug
auf die Helligkeit, Farbigkeit und Blendungswirkung der von Werbeanlagen ausgehenden
5
Lichtemissionen erstellt. Auch die Verwendung von energieeffizienten, langlebigen
Leuchtmitteln ist vertraglich vorgeschrieben. Für Mastschilder an Lichtmasten ist überdies
vorgegeben, dass ausschließlich warmweißes Licht (2700 bis 3200 K) verwendet werden
darf, und die Leuchtintensität von digitalen Werbeanlagen muss sich stufenlos an die
Umgebungshelligkeit anpassen.
Mit den dargestellten vertraglichen Vorgaben werden somit zahlreiche Umweltbelange
gerade auch in Bezug auf die Lichtintensität der Werbeanlagen berücksichtigt.
Als hier zu beachtende Vorgaben sind die Handbücher „Stadtbild Berlin Lichtkonzept“ von
2011 und „Stadtbild Berlin Werbekonzept“ von 2014 zu beachten. Siehe hierzu auch:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/werbekonzept/download/werb
ekonzept_handbuch.pdf.
Das Lichtkonzept trifft bzgl. Werbeanlagen allgemeine Aussagen und sieht, unter anderem,
die Vermeidung von Blendwirkungen im öffentlichen Raum und an Gebäuden als technische
und gestalterische Anforderung für die „Hervorhebung von Werbung durch Licht und
Medienfassaden“ vor.
Das Werbekonzept trifft spezifische Aussagen zur Blendungsbegrenzung von
Werbeträgern. Als Bemessungsgrundlage wird darin insbesondere auf die Anlage 2
„Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der AV
LImSchG Bln (Ausführungsvorschrift Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin) in der
Fassung vom 10.07.2013 sowie auf die LiTG-Publikation der Deutschen Lichttechnischen
Gesellschaft e.V., Nr. 12.3 „Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher
Lichtquellen“, des Technical Reports CIE 150:2003 „Guide on the limitation of the effects of
obtrusive light from outdoor lighting“ verwiesen.
Eine ausführliche Darlegung der Vorgaben für die Blendungsbegrenzung von
Werbeanlagen in Berlin findet sich auf Seite 74 ff. des Werbekonzepts.“
Frage 12:
Wie viele Verfahren wegen besonders greller Außenwerbung wurden seit 2016 eingeleitet? (bitte pro Jahr und
pro Bezirk angeben)
Frage 13:
Wie oft mussten seit 2016 störende oder zu helle Werbung entfernt werden? (bitte pro Jahr und pro Bezirk
angeben)
Antwort zu 12 und 13:
Eine Abfrage der Bezirke war in der aktuellen Pandemiesituation nicht möglich.
Für die Werbeanlagen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz gab es keine derartigen Verfahren.
Berlin, den 16.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Manifest für Berlin Experten stellen 14 Vorschläge für eine bessere Stadtplanung vor Berlin soll Grüner werden, mehr auf den Schienenverkehr und Zusammenarbeit mit Brandenburg setzen. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/manifest-fuer-berlin-experten-stellen-14-vorschlaege-fuer-eine-bessere-stadtplanung-vor/26923502.html

#Tempelhofer Feld, #Blankenburger Süden, #Elisabeth-Aue – gescheiterte Projekte und Planungspannen verbauen den Weg zu neuen #Siedlungen und zur #Weiterentwicklung Berlins. Es besteht die Gefahr, Stadt und #Umland zu zersiedeln.

Hinzu kommt ein Wirrwarr um Kompetenzen: Die #Verkehrsplanung für die wachsende Stadt mit ihren neuen Quartieren wird von einem anderen Ressort als die neuen Siedlungen geplant.

Zudem gibt es häufig Streit und unterschiedliche Auffassungen über Neubau zwischen Senat und Bezirken – und zwischen dem Land Berlin und den Brandenburger Gemeinden. Die Planung der wachsenden Stadt stockt.

Ein #Bündnis aus elf Verbänden und Institutionen will Abhilfe schaffen. Gelingen soll das mit einem #Manifest, bestehend aus 14 Thesen, mit dem Titel: „Unvollendete #Metropole“.

Initiator ist der #Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin (#AIV), dessen Vorstand hatte einen Wettbewerb ausgerufen, in dem Ideen zur Weiterentwicklung Berlins gesucht wurden – anknüpfend an eine ähnliche Initiative vor einem Jahrhundert zu Groß-Berlin. Das Manifest entstand aus den Einreichungen und Debatten, die auf den …

Flughäfen: Luftverkehr : Flughafen schließt: Herr Schönfeld nimmt Abschied von Schönefeld, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/abschied-von-schoenefeld-dieser-flughafen-war-meine-heimat-li.140204

Jahrzehntelang hat Lutz #Schönfeld auf dem #Airport bei Berlin gearbeitet. Wegen Corona endet der Betrieb, wohl für immer. Ein letzter Rundgang durch #SXF.

Berlin – Ist da wirklich ein Fluggast mit einem Koffer unterwegs? Nein, doch nicht. War wohl nur eine optische Täuschung. Der #Flughafen #Schönefeld wirkt menschenleer. Niemand eilt durch den überdachten Gang zu den Abfertigungsgebäuden, niemand läuft zu den Parkplätzen oder zum Bahnhof. Laggners Almhütte wirbt unverdrossen für Bier und Leberkäse, doch die Terrasse des rustikalen Holzhauses ist verwaist. Krähen, die sich um ein Stück Brot zanken, sind die letzten sichtbaren Lebewesen, die sich hier noch aufhalten.

Der Flughafen wirkt wie ein Filmset, das nach dem letzten Dreh einfach stehen gelassen wurde. Wie die Kulisse eines Theaters, in dem vor kurzem der letzte Vorhang fiel. Dabei ist im Terminal 5 des #BER, wie die Anlage seit vergangenem Oktober heißt, noch nicht Schluss. Das Finale steht erst für Montag auf dem Programm. Als letzter Start ist für 8.05 Uhr ein #Wizzair-Flug nach Kiew geplant, als letzte Landung #Ryanair um 11.50 Uhr aus Rom. Am 22. Februar endet 75 Jahre nach Aufnahme des Linienverkehrs der Betrieb – vorübergehend für ein Jahr, wie die #Flughafengesellschaft #FBB nicht müde wird zu betonen. Wenn der #Luftverkehr wieder zunehme, werde Schönefeld wieder geöffnet, bekräftigt Flughafenchef …

S-Bahn: Zusätzliche S-Bahn-Fahrten entlasten mittags nordwestliche Ringbahn, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1054282.php

Pressemitteilung vom 17.02.2021
#S46 wird temporär von #Westend bis #Gesundbrunnen verlängert
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bestellt bei der S-Bahn Berlin GmbH von Montag, den 22. Februar 2021, bis Freitag, den 19. März 2021, wochentags zwischen 11:00 und 14:00 Uhr eine Verlängerung der Linie S46 über ihren bisherigen Endpunkt Westend hinaus bis zum Bahnhof Gesundbrunnen. Die kurzfristige Bereitstellung der Verlängerung der S46 soll die Ringbahnzüge der Linien S41 und S42, die bislang während der Mittagszeit nur im 10-Minuten-Takt fahren, auf dem nordwestlichen Ring entlasten und Fahrgästen damit mehr Platz bieten, um in der #Pandemielage besser #Abstand halten zu können.

Zudem wird auf den Ringbahn-Linien S41 und S42 wochentags ein ganztägiger 5-Minuten-Takt von Freitag, den 19. März 2021, ca. 22:00 Uhr bis Montag, den 12. April 2021, ca. 1:30 Uhr zwischen Wedding, Gesundbrunnen, Ostkreuz und Tempelhof/Bundesplatz eingerichtet.
In dieser Zeit wird der S-Bahnverkehr auf dem Abschnitt zwischen Halensee und Beusselstraße aufgrund von Bauarbeiten unterbrochen und ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingesetzt.

Zusätzlich zu den bestellten Bussen und Straßenbahnen der BVG, die bereits zur Entlastung des Schul- und Berufsverkehrs eingesetzt werden, sind dies weitere Maßnahmen, die der Senat ergreift, um Kontakte im öffentlichen Personennahverkehr zu reduzieren.

Straßenbahn: Städte-Kooperation im Nahverkehr Cottbus, Frankfurt und Brandenburg (Havel) schaffen gemeinsam neue Straßenbahnen an, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2021/02/nahverkehr-strassenbahn-cottbus-frankfurt-zug-bahn-tram.html

Das tschechische Unternehmen #Skoda wird für die Städte #Frankfurt (Oder), #Cottbus und #Brandenburg (Havel) neue #Straßenbahnen bauen. Die Städte haben dem Konzern am Mittwoch dafür den Auftrag erteilt. Sie sollen die zum Teil noch aus den 80er-Jahren stammenden Züge ersetzen. Finanziert werden die Bahnen zum Teil durch Landesförderungen.

Moderner und #barrierefrei
In Frankfurt (Oder) sind zunächst 13 neue Bahnen geplant. Cottbus soll sieben und Brandenburg (Havel) vier Fahrzeuge erhalten. Wie die Frankfurter Stadtverwaltung mitteilte, sollen die „hochmodernen, barrierefreien Straßenbahnen“ ab 2023 geliefert werden. Robert Fischer von #Cottbusverkehr sagte dem rbb gegenüber: „Gerade auch im Zuge des demografischen Wandels in Brandenburg ist die #Barrierefreiheit ein großer Aspekt. Außerdem haben wir dann große Anzeigen, mehr Platz und ein angenehmeres #Klima in den Wagen. Und sie sind zuverlässiger.“

Der Zusammenschluss der drei #Verkehrsunternehmen ist bundesweit einmalig, hieß es von den Verkehrsgesellschaften. Neben der gemeinsamen Anschaffung größerer Stückzahlen sieht Christian Kuke, Geschäftsführer der #Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder), weitere Vorteile in der Kooperation. Er sagte dem rbb: „Wenn sie 45 gleiche Fahrzeuge in Brandenburg im Verkehrsnetz haben, haben sie eine ganz andere …

#tatra #straßenbahn #6155 am 12.2 in der Rhinstr

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Bahnverkehr: Halbherziges Nachtzug-Comeback Deutsche Bahn kauft keine neuen Schlafwagen In einer europäischen Allianz will die Bahn wieder Nachtzüge anbieten. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/halbherziges-nachtzug-comeback-deutsche-bahn-kauft-keine-neuen-schlafwagen/26920742.html

In einer europäischen #Allianz will die Bahn wieder #Nachtzüge anbieten. Doch eigene Waggons schafft die DB nicht an. In Deutschland fahren nachts weiter ICEs.

Die Deutsche Bahn steigt zwar wieder ins #Nachtzug-Geschäft ein, will jedoch keine eigenen Liege- und #Schlafwagen kaufen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung an die FDP-Fraktion hervor, die Tagesspiegel Background vorliegt. „DB #Fernverkehr AG verfügt über keine Schlafwagen mehr und plant auch nicht, neue Schlafwagen zu kaufen oder zu leasen“, schreibt Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU).

Die DB AG beteilige sich mit eigenen #Sitzwagen an den #Nachtzugverbindungen ihrer europäischen Partnerbahnen, heißt es weiter. Im innerdeutschen #Nachtverkehr will die Deutsche Bahn zudem weiter auf reguläre ICE- und Intercity-Züge setzen. „Eine vertane Chance“, sagt der FDP-Verkehrsexperte Christian Jung. „Die Vorstellung, über Nacht sitzend zu fahren, ist bei weitem nicht so attraktiv wie ein Schlafwagen.“

Im Dezember haben die Staatsbahnen von Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz eine #Renaissance des europäischen #Nachtlinien-Netzes angekündigt. Schon damals war klar, dass auf den neuen Verbindungen ab Ende 2021 von Zürich über Köln nach Amsterdam und von Wien über …

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2020 und Kontrolle der Pandemieschutzmaßnahmen im ÖPNV, aus Senat

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www.berlin.de

 

Frage 1:

Wie viele Fahrgäste beförderten BVG und S-Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2020 bis zum Stichtag 31.12.2020?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Im Jahr 2020 verzeichnete die BVG 728,5 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Die Daten zur Fahrgastnutzung im Jahr 2020 wird die S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2021 präsentieren.“

Frage 2:

Wie viele Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu mit:

„In 2020 wurden durch die BVG AöR rund 6.917.000 Fahrausweiskontrollen realisiert.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Im Jahr 2020 wurden ca. 9,8 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“

Frage 3:

Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag 31.10.2020 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag 31.12.2020 bei BVG und S-Bahn entwickelt?

Antwort zu 3:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Bei der BVG AöR wurden 2020 249.120 Fälle von erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt, dies waren 94.131 (–27 %) weniger gegenüber 2019 (343.251).“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

Bis zum genannten Stichtag 31.10.2020 wurden ca. 246 Tausend Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, zum Stichtag 31.12.2020 waren es ca. 300 Tausend Fahrgäste.

Die Quote ist im Vergleich zum Jahr 2019 (3,0 %) mit 3,06 % nahezu unverändert.

Frage 4:

Von wie vielen sog. „Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2020 das erhöhte Beförderungs- entgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen daraus?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Zu a) Es wurde von 249.120 Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis das erhöhte Beförde- rungsentgelt (EBE) verlangt.

zu  b) Die EBE-Erträge (abzüglich abgeschriebenen Forderungen) betrugen 2020 ca.

6,1 Mio. Euro. Eine genaue Abgrenzung der bezahlten/nicht bezahlten Forderungen ist nicht möglich, da sich Verfahren z.T. über einen längeren Zeitraum erstrecken.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Zu a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn Berlin GmbH kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert.

Zu  b) Mit Stand 31.12.2020 wurden für das Jahr 2020 ca. 38 % der offenen Forderungen beglichen.“

Frage 5:

Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.

„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach § 265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäterinnen und -täter) haben.

2019 wurden 10.871 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt, 2020 waren es 6.385.

Die BVG AöR erhält nicht in jedem Fall eine Information über den Verfahrensausgang, sodass hier keine ganzheitliche Auskunft gegeben werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass die Verfahrensausgänge nicht zeitlich abgegrenzt zu betrachten sind, da die Dauer (auch mehrjährige Verfahren) der Strafverfahren unterschiedlich ist.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Die S-Bahn Berlin GmbH hat mit Stand 31.12.2019 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB) gestellt.“

Frage 6:

Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2020 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?

Antwort zu 6:

Eine statistische Erfassung erfolgt im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften lediglich nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Das Delikt § 265a StGB – Erschleichen von Leistungen – wird allerdings ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und des Zutritts zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung.

Wegen des hinreichenden Tatverdachts einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.448 erhobene Anklagen bzw. gestellte Anträge auf Erlass eines Strafbefehls im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften erfasst, im Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) waren es bisher 97.

Wegen einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB sind für das Jahr 2020 insgesamt 2.763 Verurteilungen im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften verzeichnet, für das Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) bisher noch keine.

Frage 7:

Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch in 2020 entstanden?

Antwort zu 7:

Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden, werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten zum 02.02.2021 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 12 Gefangene, in der JVA Plötzensee 38 Gefangene, in der JVA für Frauen 13 Gefangene, in der JVA Heidering 35 Gefangene, in der JVA Tegel 31 Gefangene, in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 23 Gefangene sowie in der Jugendstrafanstalt Berlin 4 Gefangene unter anderem eine Ersatzfreiheits- strafe wegen Erschleichens von Leistungen verbüßten. Zu beachten ist jedoch, dass der

Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestands- varianten enthält (vgl. Antwort zu Frage 6).

Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haus- haltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaft- kosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine Differen- zierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage bilden.

Die Tageshaftkosten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor. Hilfsweise werden die Tagessätze für das Land Berlin im Haushaltsjahr 2019 berichtet:

2019 nach Belegungsfähigkeit nach

tatsächlichen Hafttagen

Tageshaftkosten 140,86 € 175,86 €
Bau-Investitionskostensatz 0,67 € 0,84 €
Sach-Investitionskostensatz 1,92 € 2,40 €
Gesamt-Tageshaftkosten 143,45 € 179,10 €

Frage 8:

Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senats oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?

Antwort zu 8:

Spezielle Arbeitsangebote für sog. „Schwarzfahrer/Schwarzfahrerinnen““ gibt es nicht, da die Vermittlung sich weniger am Delikt, sondern stets an den persönlichen Voraussetzungen (Wohnbezirk, Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft, usw.) orientiert.

Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafen-Vollstreckung im Berliner Vollzug zu reduzieren, richten sich mithin auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von Geld- strafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsverein- barungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin für Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit besteht, ihren Gefäng- nisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen. Die Ver- kürzung von Ersatzfreiheitsstrafen und damit eine deutliche Entlastung des Vollzuges – gerade auch im Bereich der Verurteilungen wegen Erschleichens von Leistungen – wird von der neuen Tilgungsverordnung (TilgV) erwartet, die Ende Januar 2021 vom Senat verabschiedet wurde und deren zentrale Neuerung in der Absenkung der Regelarbeitszeit von sechs auf vier Stunden besteht, mithin in einer anderen Umrechnung zwischen Tagessätzen und Arbeitsstunden. Es wurde zudem der Aufgabenbereich der Regiestelle

gemeinnützige Arbeit (RGA) konkret geregelt, um einen Teil der Maßnahmen im Bereich der gemeinnützigen Arbeit noch besser koordinieren zu können.

Bezüglich der eingesparten Hafttage liegen dem Senat bislang keine belastbaren Zahlen für das Jahr 2020 vor. Es wird jedoch insoweit darauf hingewiesen, dass in den Tilgungs- statistiken der freien Träger keine Differenzierung nach Delikten vorgenommen wird.

Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage 18/22178 vom 17.01.2020 wird verwiesen.

Frage 9:

Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten Machbarkeits- studie, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und das Tarifgebiet   des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden sollten, dar?

Antwort zu 9:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hatte entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik sowie nach Diskussion in der „Arbeitsgruppe Tarife“ in öffentlicher Ausschreibung am 27.08.2019 eine Machbarkeitsstudie zum Thema

„Ergänzende Instrumente zur Finanzierung des Berliner ÖPNV“ vergeben.

Gegenwärtig ruht die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin auf zwei Säulen: Fahrgelderlösen und Zahlungen der öffentlichen Hand. Ziel der Studie war es, weitere ergänzende Finanzierungsinstrumente zu untersuchen. Dabei sollte deren Ausgestaltung skizziert werden, ihre rechtliche Umsetzbarkeit sowie die zu erwartenden verkehrlichen, sozialen und insbesondere finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Dies berücksichtigt auch die Vorgaben aus § 26 Abs. 3 Satz 6 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG), wonach alternative Formen der Finanzierung des ÖPNV, insbesondere über Bürgertickets oder die Heranziehung der Nutznießenden des ÖPNV als Ersatz oder Ergänzung zu den herkömmlichen Formen der ÖPNV-Finanzierung zu prüfen sind. Zu den in der Machbarkeitsstudie untersuchten Instrumenten zählt ein solidarisches Ticket („Bürgerticket“), ein obligatorisches Gästeticket für Besucherinnen und Besucher der Stadt sowie verschiedene Formen, die auch die Nutznießenden des ÖPNV an dessen Kosten beteiligen (z.B. Unternehmen, Grundstückseigentümer). Außerdem wurde eine City-Maut und eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung untersucht.

Die Studie wurde am 23. November 2020 veröffentlicht und kann auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz heruntergeladen werden:  https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-  personennahverkehr/finanzierung/

Die durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgelegte Studie gibt dabei keine Empfehlung, stellt aber in ihrem Fazit mit Blick auf das zentralen Ziel der Weiterentwicklung und Ergänzung der Finanzierung des Berliner ÖPNV die drei Instrumente mit der höchsten finanziellen Ergiebigkeit heraus. Die mit der Studie dargelegten Erkenntnisse sind ein wichtiger Beitrag zur Diskussion und Entscheidungsfindung in Bezug auf die o.g. ergänzenden Finanzierungsinstrumente. Es

handelt sich dabei um eine Thematik, der sich aktuell viele Städte und Regionen stellen, die eine klimafreundliche Mobilität voranbringen und entsprechend die Finanzierung des ÖPNV auf eine nachhaltige Basis stellen wollen. Eine Festlegung auf einzelne Instrumente für Berlin ist noch nicht erfolgt. Zur Umsetzung eines Instrumentes oder des genannten, fahrscheinlosen ÖPNV wäre in einem nächsten Schritt eine vertiefende Untersuchung zu konkreten Ausgestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten Voraussetzung.

Frage 10:

Wie viele Kontrollen pandemiebedingter Anordnungen, wie z.B. der Pflicht zum Tragen eines MNS an Haltestellen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?

Antwort zu 10:

Die Verkehrsunternehmen kontrollieren täglich mit ihrem Sicherheits- und Servicepersonal die Einhaltung der Maskenpflicht. Diese Kontrollen finden auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsbehörden statt (u.a. Polizei Berlin, Bundespolizei). Lediglich Letztere sind auf Grundlage der Corona-Verordnungen befugt, ein Bußgeld zu verhängen. Die BVG hat darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske in die BVG-Nutzungsordnung aufgenommen. Bei einem Verstoß gegen die BVG-Nutzungsordnung kann das BVG-Sicherheitspersonal eigenständig eine Vertragsstrafe von 50 Euro aussprechen.

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Kontrollen zur Einhaltung des Tragens von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen und Hygienevorschriften in den Bahnhöfen, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen werden täglich rund um die Uhr von ca. 225 Sicherheitskräften der BVG kontrolliert.

Weiterhin fanden wöchentlich Schwerpunktkontrollen von BVG-Sicherheitskräften gemein- sam mit den Fahrscheinkontrolleurinnen und -kontrolleuren und der Polizei auf ausgewählten Schwerpunktbahnhöfen statt.“

Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Entsprechend der Rechtslage obliegt es den Landesbehörden, die Einhaltung der diesbezüglichen Verordnung, die Festsetzung von Bußgeldern bei Verstößen und deren Eintreibung sicher zu stellen. Die S-Bahn Berlin GmbH unterstützt die Kontrollen im Rahmen ihres etablierten Sicherheitskonzepts, wonach täglich bis zu 500 Sicherheits- und Servicekräfte im Verkehrsgebiet im Einsatz sind und bei Bedarf Ansprachen durchführen. Eine strukturierte Erfassung der Anzahl der Ansprachen erfolgt dabei nicht. Werden Personen in den Zügen der Berliner S-Bahn ohne medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: Mund-Nase-Bedeckung, MNB) angetroffen, findet eine direkte Ansprache  statt verbunden mit der Aufforderung, die medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: MNB) zu tragen und bei Zuwiderhandlung bis zum Ausschluss von der Fahrt führen und im Bahnhofsbereich ein Hausverbot nach sich ziehen kann.“

Frage 11:

Wie viele Verstöße gegen Pandemie-Maßnahmen wurden bei Kontrollen jeglicher Art von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 festgestellt?

Antwort zu 11:

Die BVG hat bis Ende 2020 insgesamt 6.100 Vertragsstrafen in einer Höhe von 50 Euro aufgrund des Verstoßes gegen die BVG-Nutzungsordnung durch ihre Sicherheitsmitar- beiterinnen und -mitarbeiter aufgenommen und rund 150.000 Hinweise zur Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. einer medizinischen Maske ausgesprochen. Die

S Bahn Berlin GmbH hat keinen entsprechenden Passus in ihren Beförderungsbedingun- gen, hier werden daher lediglich Hinweise durch das Personal ausgesprochen, siehe auch Frage 10.

Frage 12:

In wie vielen Fällen wurden für Verstöße gegen Corona-Verordnungen im ÖPNV bis zum Stichtag  31.12.2020 Bußgelder verhängt und wie hoch waren die kulminierten Summen (bitte nach Kalender-Wochen und Verkehrsunternehmen sowie kassenwirksam und ausstehend aufschlüsseln)?

Antwort zu 12:

Die Bußgeldsachbearbeitung für die von Polizeidienstkräften festgestellten Ordnungswid- rigkeiten nach der Infektionsschutzverordnung, die das Nichttragen des Mund-Nasen- Schutzes (MNS) im ÖPNV betreffen, erfolgt durch die bezirklichen Ordnungsämter. Daher wurden die Bezirke um Zuarbeit gebeten.

Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln und Pankow können keine detaillierten Angaben zu den Fallzahlen der von ihren Ordnungs- ämtern verhängten Bußgelder nach einzelnen Tatbeständen, wie sie die Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht im ÖPNV darstellt, leisten, da das zur Vorgangsbearbeitung genutzte IT-Fachverfahren keine entsprechende Statistikfunktion enthält. Eine gezielte (händische) Erfassung derartiger Tatbestände ist den Bezirken unter Verweis auf ihre sehr begrenzten personellen Ressourcen derzeit nicht möglich, daher erfolgt teilweise nur eine kumulierte Angabe der Fallzahlen.

In den bezirklichen Ordnungsämtern werden im Rahmen der Bußgeldsachbearbeitung von nicht-verkehrlichen Ordnungswidrigkeiten sowohl die von Polizeidienstkräften als auch die vom Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) erfassten Verstöße gegen die Corona-Eindäm- mungsmaßnahmen erfasst.

Aufgrund der zum Teil sehr hohen Anzeigenzahlen kann es in einigen Bezirken zu Verzögerungen bei der systemseitigen Erfassung der Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, so dass die nachfolgenden Angaben nur den aktuellen Erfassungs- und Bearbeitungsstand wiedergeben.

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 182 Ver- stöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV festgestellt und jeweils die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Es wurden bislang 117 Verwarnungsgeldbescheide und 65 Bußgeldbescheide mit einem Gesamt- volumen von 9.160 Euro erlassen, wovon bereits mit Stand vom 3.2.2021 4.970 Euro gezahlt wurden.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 21 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- bedeckung im ÖPNV erfasst. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren ein- geleitet. Bisher erfolgte in diesen Verfahren der Erlass von acht Verwarn- und vier Bußgeldbescheiden.

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden im Zeitraum von Juni bis Dezember 2020 ins- gesamt 151 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Sachverhalt zwischen 50 und 250 Euro pro Ordnungswidrigkeit.

Im Bezirk Neukölln wurden seit Beginn der Pandemie bisher insgesamt 2.919 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen gegen die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen bearbeitet, die mit- unter gegen mehrere Betroffene gerichtet sind, so dass die Anzahl von möglichen Verfah- ren schätzungsweise bei >3.500 Verfahren liegt. Bisher wurden im Bezirk rd. 2.055 Verfahren eingeleitet, die Ordnungswidrigkeiten gegen die Infektionsschutzverordnungen betreffen: In 132 Fällen wurden Verwarnungsgelder verhängt (ca. 6.000 Euro). In 1.453 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet (Status Anhörungen) – hieraus ergingen 347 Bußgeldbescheide (festgesetzte Bußgelder von insgesamt rund 94.600 Euro). Trotz priorisierter Sachbearbeitung der Verstöße besteht im Ordnungsamt Neukölln ein deutlicher Rückstau bei der Erfassung der Anzeigen. Eine separate Ausweisung des Tatbestands zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV gibt es nicht.

Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden in insgesamt acht Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 1.100 Euro verhängt, zu denen jeweils noch Verfahrenskosten in Höhe von 28,50 Euro hinzukommen. Weitere 23 Fälle aus dem Jahr 2020 sind noch in der Bußgeldbearbeitung, so dass noch keine Angaben zu der Bußgeldhöhe möglich sind.

Aus den Bezirken Mitte und Reinickendorf liegen detaillierte Angaben zu den festgestellten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten im ÖPVN vor, die sich auf die Verstöße gegen die zum Infektionsschutz erlassenen Verordnungen beziehen:

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Mitte

verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl Gesamtsumme
13

14

   
15 0   0  
16 0   0  
17 0   0  
18 0   0  
19 0   0  
20 0   0  
21 0   0  
22 0   0  
23 0   0  
24 0   0  
25 0   0  
26 0   0  
27 28 1.408,50 € 0  
28 48 2.060,00 € 0  
29 18 872,50 € 0  
30 43 1.792,50 € 0  
31 35 1.555,00 € 0  
32 23 1.052,50 € 0  
33 40 1.807,50 € 0  
34 20 1.055,00 € 0  
35 92 4.492,50 € 3 300,00 €
36 115 5.815,00 € 2 110,00 €
37 53 2.840,00 € 0  
38 26 1.580,00 € 0  
39 28 1.525,00 € 0  
40 9 485,00 € 1 100,00 €
41 6 330,00 € 0  
42 35 1.970,00 € 2 5.100,00 €
43 44 2.448,50 € 1 55,00 €
44 37 2.095,00 € 12 975,00 €
45 14 770,00 € 5 275,00 €
46 10 520,00 € 0  
47 5 275,00 € 6 330,00 €
48 5 185,00 € 0  
49 0   0  
50 5 275,00 € 0  
51 0   0  
52 0   0  
53 0   0  

 

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Mitte

verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße verhängte Buß- und Verwarngelder Corona- Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl Gesamtsumme
Summe 739 37.209,50 € 32 7.245,00 €

 

Bezirk BVG   S-Bahn-Berlin
 

Reinickendorf

verhängte Bußgelder Corona- Verstöße verhängte Bußgelder Corona-Verstöße
KW in 2020 Anzahl Gesamtsumme Anzahl          Gesamtsumme
13 0   0
14 0   0
15 0   0
16 0   0
17 0   0
18 0   0
19 0   0
20 0   0
21 0   0
22 0   0
23 0   0
24 0   0
25 0   0
26 0   0
27 0   0
28 0   0
29 0   0
30 0   0
31 0   0
32 0   0
33 0   0
34 0   0
35 0   0
36 0   0
37 10 500,00 € 0
38 0   0
39 0   0
40 6 285,00 € 0
41 0   0
42 7 335,00 € 0
43 1 50,00 € 0
44 0   0
45 1 100,00 € 0
46 0   0
47 12 600,00 € 0
48 4 200,00 € 0

 

Bezirk BVG S-Bahn-Berlin
 

Reinickendorf

verhängte Bußgelder Corona- Verstöße verhängte Bußgelder Corona-Verstöße
KW in 2020 Anzahl            Gesamtsumme Anzahl          Gesamtsumme
49

50

51

52

53

20                             955,00 €

4                            200,00 €

10                             500,00 €

0

0

0

0

0

0

0

Summe 75 3.725,00 € 0 0,00 €

Zu diesem Sachverhalt wird im Übrigen auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/25035 vom 09.11.2020 verwiesen.

Berlin, den 15.02.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz