Straßenverkehr: Ab Mai zweimonatige Vollsperrung des Rosenthaler Wegs, aus Prenzlberger Stimme

http://www.prenzlberger-stimme.de/?p=120392

Nach Vorabstimmungen mit der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB), der #BVG, -Bahn Berlin GmbH und den Berliner #Wasserbetrieben hat das Pankower Straßen- und Grünflächenamt für die Zeit vom 2. Mai bis 29. Juni 2018 eine #Vollsperrung des #Rosenthaler Wegs im derzeitigen Baustellenbereich zwischen der Gleisschleife der #Straßenbahnlinie #50 und der Bundesstraße B 96a beantragt. Das teilte Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn auf der letzten Sitzung des BVV-Verkehrsausschusses mit.
Eine ursprünglich vorgesehene wechselseitige Verkehrsführung mittels einer Ampel, so Kuhn, wurde von Seiten der VLB abgelehnt, da sich bei dieser Variante ein unvertretbarer Rückstau bilden würde. 

Umfangreiche Bauarbeiten
Die Vollsperrung ist nötig, um die Trinkwasserhauptversorgungsleitung bis an dem Gleisbereich auszuwechseln. Die Ausmaße der Baugrube überlagern dabei die gesamte Südfahrbahn und schränken die Nordfahrbahn soweit ein, dass keine Verkehrsführung für den motorisierten Verkehr mehr möglich ist.

Im „Schatten“ der Vollsperrung werden Hausanschlussleitungen verlegt, Straßenabläufe gesetzt und drei Mittelinseln auf der Baustrecke gebaut. darüber hinaus wird der südliche Gehweg hergestellt, BVG-Wartehallen errichtet, die Beschilderungs- und Markierungsarbeiten beauftragt und die eine 700 Meter lange, bis zum Lagerplatz des Straßen- und Grünflächenamtes führende …

Verkehrslenkung Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1.:

Welche Zielsetzung(en) verfolgt die #Verkehrslenkung Berlin konkret? Wo sind diese Ziele definiert? Wann sind diese zuletzt geändert worden?

 

Antwort zu 1.:

Die Verkehrslenkung Berlin (#VLB) verfolgt als nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das Ziel, das sichere Miteinander und eine flüssige Mobilität für alle am Verkehr Teilnehmenden insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen Berlins (einschließlich der Autobahnen) sicherzustellen. Weitere Ziele sind die Stärkung eines leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs, z.B. durch Bevorrechtigung von Bussen und Straßenbahnen sowie eine gezielte und schnelle Information der Verkehrsteilnehmer durch Verkehrsinformationssysteme.

 

Die Kriterien zur Erreichung dieser Ziele ergeben sich aus einer Vielzahl gesetzlicher Grundlagen, über die auch geregelt ist, welche Anordnungen, Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen bei Baustellen, Veranstaltungen, Filmdreharbeiten etc. getroffen werden bzw. erteilt werden können. Die konkreten Ziele werden mit Blick auf die sich stetig verändernden Anforderungen des komplexer werdenden Berliner Verkehrs und die nachhaltige Gewährleistung einer sicheren, zügigen und umweltgerechten Mobilität angepasst.

 

Frage 2:

Wie viele Genehmigungen von "#Verkehrseinschränkungen aufgrund von #Arbeitsstellen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?

 

Antwort zu 2.:

Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 wird Folgendes allgemein vorangestellt:

Die VLB betreibt seit Mai 2010 ein EDV-Programmsystem, das die Auswertung der angefragten Daten teilweise ermöglicht. Auswertungen zu den Vorjahren sind dagegen nicht (mehr) zu ermitteln. Eine tagesgenaue Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage mit Sperrungen in Bezug auf die erteilten Erlaubnisse bzw. Genehmigungen in der Zuständigkeit der VLB mit teilweisen bzw. vollständigen Sperrungen ist entweder nicht erfasst oder für den Zeitraum ab 2010 nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln.

 

Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen reichen von einfachen Fahrstreifensperrungen z.B. für Kranaufstellungen bis zu komplexen Bauvorhaben mit vielen Bauherren und Bauunternehmen und zahlreichen Bauphasen und Bauabschnitten teilweise über mehrere Jahre hinweg.

 

Jahr

Zahl der Anordnungen

ab Mai 2010

2.702

2011

3.120

2012

2.501

2013

2.536

2014

1.997

2015

1.906

2016

2.222

2017

2.670 bisher

 

Frage 3.:

Wie viele Genehmigungen von "Verkehrseinschränkungen durch #Veranstaltungen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Verkehrseinschränkungen durch Veranstaltungen " sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?

 

Antwort zu 3.:

Verkehrseinschränkungen durch Veranstaltungen reichen von der temporären Einrichtung eines Haltverbotsbereiches über die teilweise Sperrung einer Straße oder eines Straßenabschnitts bis hin zu einer vollständigen Straßensperrung.

 

Jahr

ab Mai 2010

Erlaubnisse

178

2011

324

2012

284

2013

281

2014

288

2015

303

2016

312

2017

272 bisher

 

Frage 4.:

Wie viele Genehmigungen "zum Aufstellen von #Bauwagen im öffentlichen Straßenland" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "zum Aufstellen von Bauwagen im öffentlichen Straßenland" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?

 

Antwort zu 4.:

In Rede stehen hier Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), entgegen der Vorschrift des § 12 Abs. 3 b StVO mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen im Land Berlin zu parken. Diese Ausnahmegenehmigungen gelten jeweils für einen bis neunzehn Bauwagen, je nachdem für wie viele Fahrzeuge gleichzeitig eine Beantragung erfolgte. Über die Zahl der tatsächlichen Standtage im öffentlichen Straßenland kann keine Aussage getroffen werden, da neben der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von dem jeweils örtlich zuständigen Bezirksamt – Tiefbauamt – eine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenlandes erforderlich ist und die Ausnahmegenehmigung nur dann in Anspruch genommen werden darf, wenn der Bauwagen in Verbindung mit einer Einsatzstelle (Baueinrichtungsfläche) geparkt wird.

 

Jahr

erteilte Ausnahmegenehmigungen

ab Mai 2010

11

2011

20

2012

18

2013

22

2014

12

2015

12

2016

20

2017

9 bisher

 

Frage 5.:

Wie viele Genehmigungen von "Verkehrseinschränkungen aufgrund von #Filmdreharbeiten" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?

 

Antwort zu 5.:

Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten reichen von der temporären Einrichtung eines Haltverbotsbereiches bis zu kurzzeitigen Straßen- und/oder Gehweg- bzw. Radwegsperrungen.

 

Jahr

ab Mai 2010

Anordnungen

1.336

2011

2.147

2012

1.939

2013

1.917

2014

2.275

2015

2.210

2016

2.717

2017

2.859 bisher

Berlin, den 27.12.2017

 

In Vertretung

 

J e n s – H o l g e r  K i r c h n e r

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

Flughäfen: Tag der offenen Tür Riesen-Andrang am Flughafen Tempelhof Beim Tag der offenen Tür am ehemaligen Flughafen Tempelhof mussten die Veranstalter sogar kurzzeitig den Zugang schließen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article212583047/Riesen-Andrang-am-Tempelhofer-Flughafen.html

Berlin. Die Geschäftigkeit erinnerte beinahe an alte Zeiten. Für einen Nachmittag war die #Haupthalle des ehemaligen #Flughafens #Tempelhof voller Menschen. Ein Flugzeug bestieg allerdings niemand. Vielmehr waren mehr als 20.000 Besucher am Sonnabend zum Tag der offenen Tür gekommen. Es war der erste seit der #Stilllegung im Jahr 2008. Und es soll nicht der letzte sein.
Neben der Haupthalle mit #Transitgang und dem überdachten #Vorfeld konnten etwa die #Dachterrasse, #Hangar fünf oder eine #Luftschutzanlage besichtigt werden. Gleichzeitig haben auch einige der Mieter des Gebäudes ihre Türen geöffnet, darunter die #Verkehrslenkung Berlin oder der Rock 'n' Roll-Club #Silverwings. Insgesamt 16 geführte Touren wurden zum Teil mehrfach hintereinander angeboten.

Auch wenn am Tag der offenen Tür nur ein Bruchteil des Flughafens geöffnet war, konnte man innerhalb der fünf Stunden kaum alles schaffen. Denn betrachtet man das Gebäude in Zahlen, ist es einfach gigantisch. Über 1,2 Kilometer erstreckt es sich als Viertelkreis vom #Kopfbau Ost am #Columbiadamm bis zum Kopfbau West südlich des U-Bahnhofs #Paradestraße. Hinzu kommen die Flügel rund um den #Ehrenhof am Platz der Luftbrücke.

Auf einer Fläche von 30 Hektar erstreckt sich ein Labyrinth aus 8000 Räumen. In Teilen wurde das zwischen 1936 und 1941 errichtete Gebäude nie fertiggestellt. Aufgrund der Größe sei es weniger ein Gebäude, als ein ganzes Stadtquartier, sagte Jutta Heim-Wenzler. Dieses will die neue Geschäftsführerin der landeseigenen Tempelhof Projekt GmbH nun in sein Umfeld integrieren. Dazu gibt es viel zu tun. "Die hohe Dringlichkeit und die Größe des Sanierungsbedarfs haben mich schier umgehauen", sagte Heim-Wenzler weiter.

Rund 5000 Störfälle wurden seit Anfang des Jahres gezählt. Beinahe täglich fällt die #Dampfheizung aus. Trafos sind immer wieder defekt, und das Dach ist in Teilen undicht. "Allein 300 bis 400 Millionen Euro würde es kosten, um den Havarien …

S-Bahn: Stellungnahme zu den Belastungen aufgrund der Sperrung der S-Bahnlinie 2 am Karower Kreuz Bahn verweist auf Ersatzkonzept , aus MOZ

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/1618853/

Bernau (MOZ) Die Bahn habe das Ziel, die baubedingten Einschränkungen des -Bahn- und #Regionalverkehrs so gering wie möglich zu halten. Dies stellte Bahnsprecher Burkhard Ahlert auf Anfrage der MOZ zu den derzeitigen Belastungen der Bahnkunden durch die #Sperrung der S-Bahnlinie 2 zwischen #Karow und #Pankow fest.

Schon ein Jahr vor Beginn der Arbeiten im Bereich #Karower Kreuz hätten deshalb unter anderem die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB), das #Bezirksamt Pankow, der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) sowie die DB Netz AG Abstimmungen vorgenommen. Es habe sich gezeigt, dass es wegen der vielen dringenden #Bauarbeiten nicht möglich war, alle erforderlichen Maßnahmen nacheinander abzuarbeiten. So hätte eine Verschiebung der Arbeiten ins kommende Jahr Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Infrastruktur gehabt und zu erheblichen Verzögerungen der komplexen Baumaßnahmen im Bereich Karower Kreuz geführt.

Zum Ersatzkonzept gehöre die zusätzliche #Expressbuslinie zwischen Pankow und Karow. Wegen der schwierigen Verkehrslage werde der S-Bahnhof #Blankenburg in Abstimmung mit dem VBB nicht direkt vom Ersatzverkehr angefahren, wodurch der stauanfällige Doppelknoten Krugstege/Bahnhofstraße und Krugstege/Alt-Blankenburg umfahren werde.

Trotz sorgfältiger Planung "besteht gerade in den Hauptverkehrszeiten leider ein hohes Risiko der Staubildung aufgrund der schwierigen Verkehrslage in Pankow", so der Bahnsprecher weiter. So habe in der letzten Woche ein Wasserrohrbruch zu einer Sperrung der Autobahnabfahrt Pasewalker Straße geführt. In deren Folge kam es zu Staubildung im Bereich …

Straßenverkehr: Steuerungsmöglichkeiten an Berliner Lichtsignalanlagen/Ampeln, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Nach welchen #Kriterien entscheidet die #Verkehrslenkung Berlin, ob und wann eine #Festzeitsteuerung, eine
#verkehrsabhängige Steuerung oder eine Steuerung auf #Anforderung an einer #Lichtsignalanlage erfolgt?
Antwort zu 1:
Die Festlegung der Steuerungsart einer Lichtsignalanlage (#LSA) erfolgt durch die
Verkehrslenkung Berlin auf Basis der bestehenden unterschiedlichen verkehrlichen
Erfordernisse aller Verkehrsarten und der jeweiligen örtlichen Randbedingungen.
Festgelegte Kriterien gibt es dazu nicht. Es handelt sich immer um
Einzelfallentscheidungen unter Abwägung aller verkehrlicher Interessen. Die
verschiedenen Steuerungsmöglichkeiten einer LSA ergeben sich aus den Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA).
Frage 2:
Welche weiteren Steuerungsmöglichkeiten für Lichtsignalanlagen gibt es darüber hinaus?
Antwort zu 2:
Durch Festzeitsteuerungen, verkehrsabhängige Steuerungen und durch eine LSASteuerung
auf Anforderung werden die unterschiedlichen Bedarfe einer LSA-Steuerung
zur Realisierung eines sicheren und geordneten Verkehrsablaufes vollumfänglich
abgedeckt.
2
Als Festzeitsteuerungen werden Steuerungen bezeichnet, die für bestimmte Tageszeiten
für mehrere Stunden immer gleich laufende Programme schalten, zum Beispiel ein
Tagesprogramm, ein Nachtprogramm, ein Frühspitzenprogramm und ein
Spätspitzenprogramm, um dem tageszeitlich unterschiedlichen Verkehrsaufkommen
jeweils gerecht zu werden. Hierbei handelt es sich um eine zeitplanabhängige Auswahl
der Signalprogramme. Darüber hinaus werden in diesen Programmen die akustischen
Freigabesignale für Blinde und Sehbehinderte, soweit diese vorhanden sind, nur auf deren
Anforderung freigegeben. Diese Freigabe stellt eine Art der verkehrsabhängigen
Steuerung dar.
Eine verkehrsabhängige Steuerung ist darüber hinaus eine Steuerung, die sich im Laufe
eines festgelegten Zeitraumes (z.B. innerhalb eines Tages oder einer Woche) verändert
oder von Verkehrsteilnehmenden beeinflusst wird, um dem tatsächlichen
Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Weitergehende verkehrsabhängige Steuerungen
reagieren direkt auf das Verkehrsaufkommen der unterschiedlichen am Verkehr
Teilnehmenden. Eine reine Fußgänger-LSA wird häufig auf Anforderung betrieben, damit
sie nur dann schaltet, wenn für zu Fuß Gehende auch ein Querungsbedarf besteht. Hier
gibt es die insbesondere zur Schulwegsicherung eingesetzte Variante der
Sofortanforderung, bei der, nach Betätigung des Anforderungstasters, die Anlage sofort
schaltet und der Fußverkehr bereits nach wenigen Sekunden sein Grün erhält. Alternativ
kann diese Anforderungsschaltung auch in eine Koordinierung eingebunden werden, so
dass die Fußgängerfreigabe nicht den Fahrzeugpulk innerhalb einer „grünen Welle“ für
den Fahrverkehr unterbricht. Darüber hinaus gibt es in Berlin vereinzelt spezielle
Schaltungen für zu Fuß Gehende, bei denen nach der Anforderung besondere Phasen mit
einer verlängerten Fußgängergrünzeit geschaltet werden.
Die Beschleunigung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erfordert in der Regel
verkehrsabhängige Steuerungen. Die Busse und Straßenbahnen melden sich über Funk
an der LSA an (und ab) und erhalten dann entweder eine vorgezogene oder verlängerte
Freigabezeit oder auch eine eigene Sonderphase. Für den Fahrzeugverkehr bietet sich
eine verkehrsabhängige Steuerung an, wenn das Verkehrsaufkommen starken
Schwankungen unterliegt. So können beispielsweise Linksabbiegesignalisierungen, wie
sie im Zusammenhang mit Straßenbahnen in Straßenmittellage vorkommen, nur auf
Anforderung freigegeben werden, wenn kein starker oder nur sporadischer
Linksabbiegeverkehr vorhanden ist. Eine Freigabezeit kann abgebrochen werden, wenn
keine Fahrzeuge mehr auftreten, um Abbiegeverkehren oder der Nebenrichtung früher
Grün zu geben. Ebenso kann eine Freigabe verlängert werden, wenn beispielsweise ein
Stau auftritt.
Eine verkehrsabhängige Steuerung setzt zudem voraus, dass der vorhandene Verkehr,
bzw. die Verkehrsteilnehmenden richtig erfasst werden können. Zur Anforderung von
Verkehrsarten oder zur Bemessung von Verkehrsströmen müssen entsprechende
Detektionsmöglichkeiten vorhanden sein, wie zum Beispiel Induktionsschleifen, eine
Videodetektion, Anforderungstaster oder eine Funkanforderung. Gelegentlich sind hier
bauliche Einschränkungen zur Montage von Erfassungseinrichtungen zu beachten, die
gegebenenfalls die Möglichkeiten einer verkehrsabhängigen Steuerung einschränken. 
3
Frage 3:
Wann wurde dieser Kriterienkatalog erarbeitet?
Frage 4:
Wer evaluiert in welchen Abständen den Kriterienkatalog?
Frage 5:
Wo ist der Kriterienkatalog veröffentlicht?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Es gibt keinen erarbeiteten, evaluierten oder veröffentlichten Kriterienkatalog.
Frage 6:
Welche Kombinationen der Steuerung sind an den Berliner Lichtsignalanlagen möglich?
Antwort zu 6:
Im Ergebnis können alle in Beantwortung der Frage 2 genannten
Steuerungsmöglichkeiten einer LSA, in Abwägung des jeweiligen Einzelfalles und der
unterschiedlichen verkehrlichen Interessen, in einer Kombination angeordnet und realisiert
werden.
Berlin, den 19.07.2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Flughäfen: TXL-Bus fährt weiterhin nicht zum Alexanderplatz DBV fordert: Zuständigkeit für Ampelschaltungen und Busspuren an die BVG übertragen, aus DBV

Der #TXL-Bus fährt auch ab dem 3. September nicht zwischen Alexanderplatz und #Hauptbahnhof. Laut BVG hat sich an den Ursachen (Staus, Sperrungen, schlechte #Ampelschaltungen, willkürliches Einkürzen bestehender #Busspuren) nichts geändert. Der DBV fordert deshalb, die Aufgaben für die Koordinierung der Ampelschaltungen, Busspuranordnung und -überwachung an die BVG auszulagern (und sie natürlich entsprechend personell auszustatten). Die im Moment damit beauftragte #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) ist nach wie hoffnungslos überfordert: selbstherrlich werden durch die VLB bestehende #Bus-Vorrangschaltungen außer Betrieb genommen und Busspuren eingekürzt, Neubeantragungen der BVG werden schon lange nicht mehr zeitnah bearbeitet. Was tut Verkehrssenator Geisel dagegen? Nichts! Es kann nur besser werden – es muss endlich besser werden!

Fazit des DBV: Der Senat kümmert sich nur dort um den Nahverkehr, wo es den Autofahrern nicht weh tut. Die Übertragung der Aufgaben zur Koordinierung der Ampelschaltungen und Neuanlage von Busspuren an die BVG wäre ein richtiger, ein mutiger Schritt. Warum sollte es nicht möglich sein? Nur ein Grund spricht dafür, alles beim Alten zu lassen: der fehlende Wille zur Problembeseitigung. Schlechter und unwirksamer für den Straßenbahn- und Busverkehr als die VLB im Moment die Verkehrsregelung im Moment durchführt, kann es nicht werden. Und es wäre ein Zeichen an das Wahlvolk im Wahlkampf: wir meinen es ernst mit der Förderung des Umweltverbundes.

Pressekontakt: Michael Hasse, Landesvorsitzender, Ruf 01 76 / 62 26 21 49

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Straßenverkehr Ampel in Tegel ist seit elf Monaten kaputt aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article207617909/Ampel-in-Tegel-ist-seit-elf-Monaten-kaputt.html

Die Anlage an der Ecke #Gorki- und #Buddestraße ist seit elf Monaten #defekt. #Verkehrslenkung und #Bahn sind mit der Reparatur #überfordert.

Sie ist die vielleicht am längsten defekte Ampel von Berlin. Bereits seit knapp einem Jahr ist die Lichtsignalanlage an der stark befahrenen Kreuzung Gorki- und Buddestraße in Tegel schon außer Betrieb. Vor allem für Fußgänger und Fahrradfahrer ist das Überqueren der Buddestraße dadurch zu einer gefährlichen Mutprobe geworden. Denn sie können sich nicht darauf verlassen, dass ein Autofahrer für sie stoppt.

"Ich habe hier schon etliche brenzlige Situationen gesehen, bei denen es beinahe zu Unfällen gekommen ist", sagt Hannelore Klingeberg, die den Weg regelmäßig zum Einkaufen nimmt. Seit Monaten kämpft sie nun darum, dass die Ampelanlage endlich repariert wird. Zahllose E-Mail-Nachrichten sind gewechselt worden, sogar ein Ortstermin fand statt. Repariert wurde die Ampel jedoch bis heute nicht.

Bereits im Juni 2015 hat Hannelore Klingeberg per E-Mail die Verkehrslenkung Berlin (VLB) auf den Komplettausfall der Ampel aufmerksam gemacht. Die der Senatsverkehrsverwaltung unterstellte Behörde teilte daraufhin am 25. Juni mit, dass Bauteile zur Kopplung der Bahnübergangssteuerung mit der Lichtsignalanlage ausgefallen sind. "Eine Reparatur dieser älteren Technik ist laut der Wartungsfirma nicht mehr möglich, so dass eine umfangreiche Erneuerung der Technik erfolgen muss", teilte ein VLB-Mitarbeiter mit. Und wegen der Komplexität der Technik werde die Erneuerung "leider noch eine …

Straßenverkehr: Sanierung der Bösebrücke, Umleitung Malmöer Straße, Krach durch Schwerlastverkehr aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Beschwerden über #Verkehrslärm
und #überhöhte #Geschwindigkeit auf der Umleitungsstrecke
Jülicher Straße, Behmstraße, Malmöer Straße sind
seit Mai 2015 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt eingetroffen?
Antwort zu 1: Eine Statistik wird nicht geführt. Eine
Aktendurchsicht bzw. Postbuch-Recherche, die elektronische
Eingänge und Briefeingänge umfasst, hat eine Anzahl
von 36 Anfragen ergeben, die an die Bauabteilung
bzw. über die Verkehrsabteilung an die #Verkehrslenkung
Berlin (#VLB) zur Beantwortung gegeben worden sind.
Die VLB hat zusätzlich direkt Beschwerden erhalten,
diese summieren sich mit den von der Hauptverwaltung
weitergeleiteten auf insgesamt 54.
Beschwerden, für die die Umweltabteilung zuständig
wäre, sind nicht eingegangen.
Frage 2: Wie viele und welche Beschwerden wurden
nicht beantwortet? Bitte jeweils Nennung des Posteingangsdatums
und Betreffes)
Frage 3: Warum wurden diese Beschwerden noch
nicht beantwortet?
Frage 4: Wie wird mit den bisher unbeantworteten Beschwerden
weiter verfahren?
Antwort zu 2; 3 und 4: Es wurden, soweit das nachvollzogen
werden kann, alle Anfragen beantwortet oder
Zwischenbescheide erteilt. Wenn Zwischenbescheide
erteilt werden, erfolgt die abschließende Beantwortung in
angemessener Zeit. Ebenso wird mit aktuell eingehenden
Schreiben entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung
des Senats verfahren.
Frage 5: Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen,
um das Tempolimit auf der Umleitungsstrecke durchzusetzen?
Antwort zu 5: Entlang der Umleitungsstrecke wurden
mehrere Maßnahmen, u.a. mehrfache Wiederholung der
Beschilderung „Tempo 30“, Beschilderung „Radarkontrolle“
sowie die Aufstellung von Anzeige-Displays der
Geschwindigkeit (so genannte Dialog-Displays) zur Einhaltung
der Geschwindigkeitsbegrenzung umgesetzt. Das
geltende Tempolimit wird zudem durch polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen
überwacht.
Frage 6: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Julicher Straße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen des0selben
zu ahnden?
Frage 7: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Jülicher Straße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 6 und 7: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Jülicher Straße insgesamt drei
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden
40 Geschwindigkeits-überschreitungen registriert.
Frage 8: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Behmstraße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen desselben
zu ahnden?
Frage 9: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Behmstraße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 8 und 9: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Behmstraße insgesamt 18
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden
3.151 Geschwindigkeits-überschreitungen registriert.
Frage 10: Wie viele Radarkontrollen haben bisher in
der Malmöer Straße stattgefunden, um die Einhaltung des
Tempolimits zu überprüfen und Übertretungen desselben
zu ahnden?
Frage 11: Wie viele Geschwindigkeitsübertretungen
wurden bei Radarkontrollen in der Malmöer Straße jeweils
festgestellt?
Antwort zu 10 und 11: Im Zeitraum von Juli 2015 bis
Januar 2016 wurden in der Malmöer Straße keine Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt.
Frage 12: Wie wird die Umleitungsstrecke für
Schwerlastverkehr über die Schweden-, Bad-, Brunnen
und Bernauer Straße durch denselben angenommen?
Antwort zu 12: Die Umleitungsstrecke für Schwerlastverkehr
über die Schweden-, Bad-, Brunnen und Bernauer
Straße wird gut durch denselben angenommen.
Frage 13: Wie viele Beschwerden über ein erhöhtes
Aufkommen von Schwerlastverkehr auf der Umleitungsstrecke
Jülicher Straße, Behmstraße, Malmöer Straße sind
seit Inkrafttreten dieser Umelitungsstrecke bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt eingetroffen?
Antwort zu 13: Eine genaue Statistik wird nicht geführt.
Eine Durchsicht hat eine Anzahl von 9 Anfragen
ergeben.
Frage 14: Plant der Senat den Durchgangsverkehr von
Schwerlasttransporten auf der unter 13. Genannten Strecke
zu unterbinden, sofern er nicht Zuliefer-, Versorgungs-
und Entsorgungszwecken dient?
Frage 15: Wenn 9. nein, warum nicht?
Antwort zu 14 und 15: Verbote sind nicht geplant.
Aufgrund des feststellbaren gebietsbezogenen Zuliefer-,
Versorgungs- und Entsorgungsverkehrs wäre eine Durchsetzung
nicht möglich.
Frage 16: Hat der Senat bei der Einrichtung der Umleitungsstrecke
auf der Behmstrasse bemerkt, dass auf der
neu eingerichteten rechten Fahrspur in Richtung BSR-Hof
sich mehrere abgesenkte Gullydeckel befinden?
Antwort zu 16: Die Prüfung der Fahrbahnbeschaffenheit
liegt in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers
(Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes), welcher
im straßenverkehrsrechtlichen Anordnungsverfahren
angehört wurde. Dieser hatte dabei keine Einwände hervorgebracht.
Frage 17: Teilt der Senat die Ansicht, dass die unter
16. genannte Situation, verbunden mit einem erhöhten
Aufkommen an Schwerlastransporten, zu einer erheblichen
Lärmbelästigung von Anwohnerinnen und Anwohnern
in der Behmstraße beiträgt?
Frage 18: Wenn 17. nein, beabsichtigt der Senat, die
Situation vor Ort insbesondere auf nächtliche Lärmemissionen
hin zu überprüfen?
Frage 19: Wenn 18. nein, warum nicht?
Frage 20: Wenn 17. ja, wann und wie beabsichtigt der
Senat, die Lärmbelästigungen, beispielsweise durch Nivellierung
der Fahrbahn am jeweiligen Gullydeckel, zu
reduzieren?
Antwort zu 17; 18; 19 und 20: Die Überfahrung eines
defekten Straßenablaufs durch einen Schwerlasttransporter
trägt zur Erhöhung der Lärmeinwirkung bei. Die erforderlichen
Instandsetzungsmaßnahmen an den Straßenabläufen
sind in Vorbereitung und werden nach Abstimmung
mit den Berliner Wasserbetrieben kurzfristig ausgeführt.
Frage 21: Warum wurde für die elektronische Geschwindigkeitsmessanlage
in der Schivelbeiner Straße ein
Standort kurz nach der Kreuzung Malmöer Straße gewählt,
und nicht bereits auf der Behmstraße bergabwärts,
beispielsweise in Höhe des BSR-Hofes?
Antwort zu 21: Der Standort der Geschwindigkeitsmessanlage
wurde unter Berücksichtigung einer Vielzahl
von Abwägungsfaktoren (u.a. Anzahl der Wohngebäude,
Verhalten der Verkehrsteilnehmer, Wechselwirkungen zu
anderen Verkehrsteilnehmern) ermittelt und auch gegenüber
einem Standort auf Höhe des BSR-Hofes abgewogen.
Frage 22: Teilt der Senat die Ansicht, dass eine Vorverlegung
der unter 21. genannten Anlage in die Behmstraße
bergabwärts zur Reduzierung der Geschwindigkeit
insbesondere des Verkehrs in der rechten Fahrspur beitragen
könnte?
Frage 23: Wenn 22. nein, welche Maßnahmen plant
der Senat, um das für die Umleitungszeit auf der Behmstraße
geltende Tempo-30-Limit durchzusetzen?
Antwort zu 22 und 23: Der Senat teilt die Ansicht,
dass eine Vorverlegung der unter 21. genannten Anlage in
die Behmstraße bergabwärts zur Reduzierung der Geschwindigkeit,
insbesondere des Verkehrs in der rechten
Fahrspur, beitragen könnte, aber die hieraus abzuleitenden
negativen Auswirkungen auf angrenzenden Bereiche
(Wechselwirkungen) überlagern den positiven Effekt.
Zur Durchsetzung der Maßnahmen wird die Umleitungsstrecke
hinsichtlich des Geschwindigkeitsverhaltens
auch weiterhin polizeilich überwacht werden.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

Straßenverkehr: Berlin-Prenzlauer Berg Anwohner klagt erfolgreich auf Tempo 30 in der Kastanienallee, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/berlin-prenzlauer-berg-anwohner-klagt-erfolgreich-auf-tempo-30-in-der-kastanienallee,10809148,33558096.html

Drei Jahre lang hat sich ein Anwohner in Prenzlauer Berg dafür eingesetzt. Nun hatte er endlich Erfolg – das zeigt ein Brief der obersten #Straßenverkehrsbehörde Berlins. Ein anderer #Tempo-30-Streit könnte dagegen weitergehen.
Auf mehr als drei Viertel aller Berliner Straßen gilt bereits Tempo 30. Nun wird dieses Netz wieder ein Stück größer – und die Zahl der Abschnitte, auf denen die Autos noch 50 Kilometer in der Stunde fahren dürfen, wieder etwas kleiner. Auch am nördlichen Ende der #Kastanienallee in Prenzlauer Berg werden demnächst #Tempo-30-Schilder aufgestellt. Das hat die #Verkehrslenkung Berlin (VLB), die oberste Straßenverkehrsbehörde, angeordnet. Sie gab damit dem Wunsch eines Anwohners statt, der zuvor vor das Verwaltungsgericht gezogen war.

Fritz Obermüller hat es geschafft. Tempo 30 auf dem Teilstück zwischen der Schönhauser Allee und der Oderberger Straße war überfällig, sagt er. „Die Entscheidung der VLB bedeutet endlich einen besseren Gesundheitsschutz und mehr Lebensqualität.“ Das Limit werde den Verkehrslärm auf diesem Teil der Kastanienallee verringern. „Außerdem ist Tempo 30 ein lohnender Beitrag zur Reduzierung der Unfallrisiken. Das wird sich auszahlen.“

Überraschende Wende vor Gericht

Der Anwohner brauchte jedoch Geduld und Ausdauer, bis er sich durchsetzen konnte. „Leider musste ich auf den positiven Ausgang des Verfahrens mehr als drei Jahre warten und vor …

allg.: Wechsel an der Spitze der Verkehrslenkung Berlin Ehemaliger Chef der Berliner Stadtgüter übernimmt kommissarisch die Leitung der Verkehrslenkung Berlin (VLB), aus Senat

www.berlin.de Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas #Geisel, wird den bisherigen Leiter der #Verkehrslenkung Berlin, Jörg #Lange, mit Wirkung zum 1. November 2015 von seinen derzeitigen Aufgaben #entbinden. #Kommissarischer Leiter wird dann Peter #Hecktor, der bislang die Betriebsgesellschaft Berliner Stadtgüter GmbH leitete. Herr Lange wird neue Aufgaben in einem großen Forschungs- und Anwendungsvorhaben übernehmen. Senator Andreas Geisel dankte Jörg Lange für seine bisherige Arbeit und wünscht Peter Hecktor für die neuen Aufgaben alles Gute. „Es ist mein Ziel, dass die Verkehrslenkung Berlin effizienter und schneller arbeitet. Das erwarten die Menschen in der Stadt und diejenigen, die hier bauen, zu Recht von uns. Wir haben in diesem Jahr für diese wichtige Arbeit bereits mehr Personal zur Verfügung gestellt und die Arbeitsabläufe weiter optimiert. Der Wechsel an der Spitze der VLB war in diesem Sinne notwendig“, so Andreas Geisel. Die VLB erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung für das übergeordnete Straßennetz in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger. Für alle anderen Straßen wird die Anordnung von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke erteilt. Für die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenland ist neben der notwendigen Erlaubnis zur Sondernutzung eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung von Arbeitsstellen nach § 45 StVO einzuholen.Bilder: Verkehrslenkung am Großen Stern Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Source: BerlinVerkehr