Straßenbahn + Straßenverkehr: Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen in der Wendenschloßstraße in Köpenick in 2019 – 2020, aus Senat

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Frage 1:
Welche Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen sind in der #Wendenschloßstraße an der Fahrbahn für
Fahrzeuge sowie Fahrräder und/oder Parktaschen, an den #Straßenbahnschienen und
Oberleitungen/Fahrdrähten, Gas- und Stromleitungen sowie Wasserleitungen und Abwasserkanälen für die
Jahre 2019 und 2020 geplant? (Aufstellung nach Monaten erbeten.)
Antwort zu 1:
Der Bezirk Treptow-Köpenick plant zurzeit keine Straßenbaumaßnahmen in der
Wendenschloßstraße.
Für 2019 sind seitens der Berliner Verkehrsbetriebe BVG die #Gleiserneuerung des zweiten
Gleises zwischen Lienhardweg und Ekhofstraße, die Haltestellensanierung in der
Gleisschleife und der #barrierefreie Neubau der #Haltestelle Müggelbergallee
(stadtauswärts) im Zeitraum vom 01.09.2019 bis 15.12.2019 geplant.
Für 2020 sind die Gleiserneuerung der Gleise zwischen Charlotten- und Pritstabelstraße,
der barrierefreie Neubau bzw. Umbau von sechs Straßenbahn-Haltestellen sowie
Instandhaltungsarbeiten zwischen Müggelheimer Straße und Luisenstraße im Zeitraum
vom 25.05.2020 bis 28.09.2020 geplant.
Seitens der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) sind für folgende, momentan laufende
Baumaßnahmen verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt worden:
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a) Bau einer #Trinkwasserleitung und eines #Schmutzwasserkanals Wendenschloßstraße
Nr. 233-245
– Bauzeit 29.04. – 30.06.2019
– Gegenverkehrsregelung mittels provisorischer Lichtzeichenanlage
b) Erneuerung einer #Schmutzwasserleitung inkl. Hausanschlüssen Wendenschloßstraße
Nr. 404-440
– Bauzeit 06.05. – 15.11.2019
– Sperrung des Tram-Verkehrs und Einrichtung eines Schienenersatzverkehr (SEV)
– Vollsperrung (Anliegerverkehr Richtung Norden als Einbahnstraße frei)
Umleitung des motorisierten Individualverkehrs und des SEV über
Ekhofstraße – Grüne Trift – Dregerhoffstraße bzw. Zur Nachtheide
Frage 2:
Welche Einschränkungen ergeben sich durch die einzelnen Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen zum
einen für den Individualverkehr und zum anderen für den ÖPNV und für welche Maßnahmen wird es
Ersatzverkehr geben müssen? (Aufstellung nach Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen erbeten.)
Antwort zu 2:
Der Straßenbahnbetrieb wird nach Aussage der BVG für die Maßnahme in 2019 außer
Betrieb genommen. Es wird ein Schienenersatzverkehr mit Omnibussen eingerichtet, der
wie der Individualverkehr eine Einbahnstraßenregelung erfahren wird.
Durch Baumaßnahmen an den Straßenbahngleisen auf dem Schloßplatz ergibt sich für
die Baumaßnahme in 2020 eine Straßenbahnsperrpause, die dann auch in der oberen
Wendenschloßstraße ausgenutzt wird.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Individualverkehr können noch keine genauen
Aussagen getroffen werden, da die erforderliche Absperr- und Umleitungsmaßnahmen
erst mittels der zu erteilenden verkehrsrechtlichen Anordnung festgelegt werden. Es ist
aber erfahrungsgemäß bei solchen Baumaßnahmen auch mit Einschränkungen des
Individualverkehrs zu rechnen. Bauherren und die beteiligten Behörden sind aber bemüht,
diese möglichst gering zu halten.
Frage 3:
Mit welchem Ergebnis sind die Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Hinblick auf die ohnehin
angespannte Verkehrssituation in Köpenick (u.a. durch die Vollsperrung der Salvador-Allende-Brücke) neu
bewertet worden und fanden in diesem Zusammenhang Verschiebungen von Maßnahmen statt? (Wenn ja,
welche? Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 3:
Für den in verkehrlicher Abhängigkeit zur Salvador-Allende-Brücke stehenden Abschnitt
der Wendenschloßstraße zwischen Salvador-Allende-Straße und Müggelheimer Straße
liegen der VLB zurzeit keine Anträge auf die Erteilung verkehrsrechtlicher Anordnungen
vor.
Die der VLB bekannten, unter 2. genannten Baumaßnahmen, liegen südlich der
Müggelheimer Straße und stehen in keiner verkehrlichen Abhängigkeit zur Sperrung der
Salvador-Allende-Brücke.
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Frage 4:
Haben die Berliner Wasserbetriebe mittlerweile einen Antrag bei der Verkehrslenkung Berlin zur Einrichtung
einer Baustelle zur Erneuerung von insgesamt 500 Metern Abwasserkanälen eingereicht und wann genau
ging dieser Antrag ein?
Antwort zu 4:
Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu der unter 2. b) genannten Baumaßnahme
der Berliner Wasserbetriebe wurde durch das bauausführende Unternehmen am
03.04.2019 bei der VLB gestellt.
Frage 5:
Wann ist mit der Bewilligung des Antrags zur Errichtung einer Baustelle der Berliner Wasserbetriebe in der
Wendenschloßstraße zu rechnen?
Antwort zu 5:
Die verkehrsrechtliche Anordnung der VLB wurde am 29.04.2019 erteilt.
Frage 6:
Wann und mit welchem zeitlichen Vorlauf werden die Berliner Wasserbetriebe die Anwohner/innen über ihre
geplanten Maßnahmen in der Wendenschloßstraße informieren?
Antwort zu 6:
Die Anwohnenden müssen durch den Straßenbaulastträger bzw. durch den Bauherren
rechtzeitig in geeigneter Form über die geplanten Baumaßnahmen informiert werden. Dies
wird durch entsprechende Auflagen und Nebenbestimmungen in den behördlichen
Genehmigungen und Anordnungen festgelegt.
Frage 7:
Können die Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe mit möglichen geplanten Baumaßnahmen anderer
Träger (wie z.B. Energieversorger oder BVG) kombiniert und damit zeiteffizienter durchgeführt werden?
(Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Falls nicht, warum nicht?)
Antwort zu 7:
Dies ist grundsätzlich möglich. Diese Koordinierung obliegt dem jeweils zuständigen
Straßenbaulastträger. Darüber, ob dies im vorliegenden Fall bereits erfolgt ist, liegen keine
Kenntnisse vor.
Frage 8:
Wie hoch werden die Kosten für den überflüssigen Schienenersatzverkehr seit dem 01.04.2019 sein, ehe die
Baustelle der Berliner Wasserbetriebe tatsächlich eingerichtet und in Betrieb genommen wird und wer wird
diese Kosten tragen? (Aufstellung erbeten.)
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Antwort zu 8:
Die Berliner Wasserbetriebe werden die Kosten für den gesamten Schienenersatzverkehr
übernehmen.
Berlin, den 22.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz