Bahnhöfe: Bau- und Abnahmearbeiten rund um das Ostkreuz, aus Senat

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Frage 1:
Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Berliner #Stadtbahn wurden zwischen dem 02.11.2018 und dem
11.11.2018 rund um das #Ostkreuz Bau- und #Abnahmearbeiten an den S-Bahngleisen durchgeführt, was zu
umfangreichen #Einschränkungen des S-Bahnverkehrs im gesamten Berliner Osten führte: Warum wurden
diese Arbeiten nicht in der Zeit der Herbstferien vorgenommen, wo mit einem geringeren
#Fahrgastaufkommen in den Stoßzeiten zu rechnen ist?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Maßnahme „Herstellung Bauzustand (BZ) S7 Ostkreuz“ sollte ursprünglich innerhalb
der Sommerferien 2018 umgesetzt werden.
Im Zuge von #Verzögerungen und notwendigen #Umplanungen in den vorangegangenen
Bauzuständen im Bauvorhaben Ostkreuz verschob sich diese Inbetriebnahme dann
zunächst auf die Herbstferien 2018.
Im Zuge der weiterführenden und vertiefenden Planungen musste die Reihenfolge der
Abnahmehandlungen derart angepasst werden, dass vor der geplanten 10-tägigen
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Totalsperrung der #S3 #Ostkreuz#Karlshorst das lange Wochenende Tsp [Totalsperrung]
#Alexanderplatz#Lichtenberg mit Softwarewechsel im ESTW [Elektronisches Stellwerk]
liegen musste. Dieses Wochenende konnte aus Projektsicht nicht weiter vorgezogen
werden, damit die Sperrung der S3 gänzlich in den Herbstferien liegt.
Grund hierfür war neben den notwendigen Abnahmevorläufen auch die bis 02.11.18
andauernde Totalsperrung der Stadtbahn F-Bahn [d.h. der Fern- und Regionalbahngleise]
wegen #Weichenerneuerung im #Ostbahnhof.“
Frage 2:
Parallel zu den Arbeiten der S-Bahn wurden an verschiedenen wichtigen Verbindungen des Berliner Ostens
#Straßenbauarbeiten durchgeführt, unter anderem B1/B5 Höhe Köpenicker Straße (Verengung auf eine
Spur), auf der Landsberger Allee, auf der Köpenicker Landstraße in Höhe der Minna-Todenhagen-Brücke
(Verengung auf eine Spur). Durch diese Bauarbeiten und die daraus resultierenden Staus wurde auch der
eingesetzte #Schienenersatzverkehr zum Teil erheblich behindert: Waren die Arbeiten der Berliner S-Bahn im
Vorhinein mit der #Verkehrslenkung Berlin mit dem Ziel koordiniert worden, Straßenarbeiten währen der Zeit
der S-Bahnsperrungen zu verhindern und so einen möglichst reibungslosen Ablauf des SEV zur
garantieren?
Antwort zu 2:
In der Arbeitsgruppe zur #Baukoordinierung wurden die verschiedenen Baumaßnahmen
erörtert. Aus übergeordneten Gründen wurde entschieden, die Baumaßnahmen trotz der
zeitlichen Parallelität durchzuführen.
Frage 3:
Warum wurde in der Hauptstraße in Rummelsburg nicht eine temporäre #Busspur für den SEV eingerichtet,
so dass die Busse nicht hätten im Stau stehen müssen, wodurch eine attraktivere Fahrtzeit des SEV
ermöglicht worden wäre?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der nicht erfolgten Einrichtung einer Busspur verweist die DB AG
insbesondere auf die nach ursprünglicher Planung kürzere Dauer der Sperrung im
Abschnitt Alexanderplatz – Lichtenberg/Karlshorst/Treptower Park, die erst in einer
vergleichsweise späten Planungsphase der Baumaßnahme angepasst werden musste,
nachdem durch das ausführende Unternehmen ein erhöhter Sperrpausenbedarf angezeigt
wurde. Bezüglich des Abschnittes Ostkreuz – Karlshorst der Linie S3, in dem die hier in
Rede stehende Hauptstraße liegt, änderte sich die Gesamtdauer der Sperrung (02.11.,
4:30 Uhr bis 12.11., 03:45 Uhr) jedoch nicht.
Die DB AG teilt zum Ersatzverkehr während dieser Baumaßnahme Folgendes mit:
„Bei der Abstimmung der Streckenführung für den Schienenersatzverkehr (SEV) im
Vorfeld der Baumaßnahme wurde vom damals bekannten Bauzeitraum Freitag, 02.
November 2018, 4:30 Uhr bis Montag, 05. November 2018, 3:45 Uhr ausgegangen. Für
den Freitag, als letzten Tag der Berliner Herbstferien, wurde keine Einrichtung einer
Busspur auf der Hauptstraße bei der Verkehrslenkung beantragt.
Aus vergangenen Baumaßnahmen mit SEV-Leistungen war bekannt, dass die Einrichtung
einer Busspur sehr kostenintensiv ist und dass durch die Baumaßnahme auch der
Individualverkehr auf der Umfahrungsstrecke deutlich zunimmt, so dass mit einer
zusätzlichen Busspur, die dann dem Individualverkehr nicht zur Verfügung steht, ein
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größeres Verkehrschaos provoziert wird, bzw. die Einhaltung der Busspur gerade in der
kritischen Hauptverkehrszeit nicht eindeutig gewährleistet sein kann.“
Ergänzend teilt die Verkehrslenkung Berlin hierzu mit, dass die Busspuren seitens des
Betreibers, der Firma Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH im Auftrag der Deutschen
Bahn AG, weder beantragt noch als sinnvoll erachtet wurden.
Frage 4:
Für viele Pendler*innen aus dem Berliner Osten diente während der Sperrungen der betroffenen SBahnlinien
die U5 als Ausweichroute, die allerdings mit dem hohen Fahrgastaufkommen zeitweise
überfordert war, wodurch viele Fahrgäste auf den SEV ausweichen mussten:
a)Warum war es nicht möglich, auf der Line U5 die Taktzeiten auf unter 5 Minuten zu reduzieren?
b)Wie bewertet der Berliner Senat die Abstimmung zwischen BVG und S-Bahn in diesem Fall?
Antwort zu 4:
a) Die DB AG teilt hierzu mit:
„Mit BVG und VBB [Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg] wurden frühzeitig
Abstimmungen zu einer Verstärkung auf der Linie U5 im Abschnitt Kaulsdorf Nord –
Alexanderplatz aufgenommen. Als Resultat dieser Bemühungen verkehrte die Linie U5
im benannten Abschnitt zu den folgenden Betriebszeiten im 4 2/3 Minuten-Takt:
Freitag, 02.11.18 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag, 03.11.18 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonntag, 04.11.18 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Montag, 05.11.18 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die regulären Taktzeiten auf der U5 während der Hauptverkehrszeit an Werktagen
beinhalten einen 4 2/3 Minuten-Takt zwischen Alexanderplatz und Hönow. Während der
S-Bahn-Sperrung Ostkreuz zwischen dem 02.11. – 06.11.18 wurden auf der U5 noch
zusätzlich bei erhöhtem Fahrgastaufkommen Verstärkerfahrten eingesetzt. Ein dichterer
Takt ist durch technisch-logistische Ursachen (aufgrund des Kehrens am Bahnsteig UBahnhof
Alexanderplatz) nicht möglich.“
b) Die Abstimmung zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG ist in diesem Fall
nicht zu kritisieren. Eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5 wurde durch die S-Bahn
Berlin GmbH bei der BVG angefragt, im betrieblich realisierbaren Umfang in das mit der
VBB GmbH abzustimmende Ersatzkonzept aufgenommen und letztlich auch bestellt
und durch die BVG erbracht. Der Antwort der BVG zu 4 a) ist zu entnehmen, dass eine
darüber hinausgehende Verdichtung der U5 tatsächlich nicht möglich war. Hieran hätte
im Übrigen auch die Einordnung der Sperrung zu einem anderen Zeitpunkt nichts
geändert.
Frage 5:
Wie schätzt der Berliner Senat den Ablauf und die Koordination der Arbeiten rund um das Ostkreuz
insgesamt ein? Welche Möglichkeiten sieht der Berliner Senat in Zukunft, die negativen Auswirkungen von
Wartungs- oder Bauarbeiten an wichtigen Verkehrsknotenpunkten des ÖPNV zu reduzieren?
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Antwort zu 5:
Bei der Bewertung des Bauablaufs im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der
viergleisigen Infrastruktur im Abschnitt Ostkreuz – Ostbahnhof ist die entstandene
Verschiebung des Sperrzeitraums und die hieraus resultierende Einordnung der
Baumaßnahme außerhalb von Ferienzeiträumen kritisch zu bewerten. Hierdurch musste
mittels des Ersatzkonzeptes, das sowohl den Ersatzverkehr mit Bussen als auch die
Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5 umfasste, ein deutlich größeres
Fahrgastaufkommen bewältigt werden, als dies in einem Ferienzeitraum (Sommer- oder
Herbstferien) der Fall gewesen wäre. Dieses größere Fahrgastaufkommen wie auch das
außerhalb der Ferien ebenfalls größere Verkehrsaufkommen auf den vom SEV zu
durchfahrenden Straßen trugen maßgeblich zu den aufgetretenen Problemen des
Ersatzverkehrs bei.
Des Weiteren bewertet der Senat die im Nachgang der viertägigen Totalsperrung des
Abschnitts Alexanderplatz – Lichtenberg/Karlshorst/Treptower Park eingetretenen
erheblichen Einschränkungen infolge von Softwareproblemen des Elektronischen
Stellwerks Ostkreuz als sehr problematisch.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass für die erforderlichen Arbeiten im Öffentlichen
Personennahverkehr(ÖPNV)-Netz (sowohl für dessen Erneuerung und Modernisierung als
auch für den weiteren Ausbau) Einschränkungen des Verkehrsangebotes und Sperrungen
von Streckenabschnitten auch künftig nicht zu vermeiden sein werden. Das Ziel des
Berliner Senats besteht darin, diese Sperrungen zum überwiegenden Teil in Nächten mit
Betriebspause (Sonntag bis Freitag), an Wochenenden oder in Ferienzeiträumen
einzuordnen. Hierzu besteht zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und den weiteren Beteiligten wie der DB AG, der BVG, dem VBB und auch
den Fahrgastverbänden Konsens, um die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie
möglich zu halten.
Ein weiteres Ziel besteht darin, gleichzeitige Sperrungen auf parallel verlaufenden ÖPNVAchsen,
insbesondere im Schnellbahnnetz, möglichst zu vermeiden, so dass für die
jeweils gesperrte Achse neben dem Ersatzverkehr auch Umfahrungsalternativen bestehen
bleiben. Erschwerend bzw. restriktiv wirken sich für die Steuerung und Abstimmung der
zeitlichen Einordnung von Baumaßnahmen insbesondere die nachfolgend aufgeführten
Randbedingungen aus:

  • die große Menge der aktuell und in den kommenden Jahren in allen Verkehrsnetzen
    erforderlichen Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten, mit zum Teil komplexen
    Abhängigkeiten der einzelnen Baumaßnahmen untereinander,
  • die begrenzte Verfügbarkeit spezieller Baumaschinen, die oft mit sehr langem
    zeitlichem Vorlauf verbindlich gebucht werden müssen,
  • die begrenzte Verfügbarkeit von Bussen und Fahrpersonal für Ersatzverkehre (nicht
    nur in unserer Region, sondern deutschlandweit), die zudem bei mehreren
    gleichzeitigen größeren Sperrungen bereits heute zum Teil aus entfernten Regionen
    zugeführt werden müssen.
    Frage 6:
    Welche weiteren Bauarbeiten und Sperrungen sind für den Berliner Südosten bis Ende 2019 geplant?
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    Antwort zu 6:
    Die im Jahr 2019 geplanten baubedingten Einschränkungen auf den S-Bahn-Strecken im
    Berliner Osten und Südosten können der beigefügten, von der DB Netz AG erstellten,
    Anlage entnommen werden. Die darin mehrfach verwendete Abkürzung „Tsp“ steht für
    „Totalsperrung“.
    Berlin, den 05.12.2018
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz