Regionalverkehr: Zustände im Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg sind weiterhin unbefriedigend – kurz- und mittelfristige Verbesserungen sind notwendig, aus DBV

Der #DBV fordert eine rasche Verbesserung für die Fahrgäste im SPNV  und lehnt den Zeitplan des #VBB, der erst für 2022 Angebotsverdichtungen vorsieht, ab. DBV schlägt Einsatz von #Gebrauchtfahrzeugen vor.

 

Angesicht der teilweise unhaltbaren Zuständen in den RE- und RB-Bahnen fordert der DBV den VBB  auf, möglichst zeitnah Veränderungen umzusetzen, damit die jetzige Situation nicht weiter eskalliert. Da die #Fahrgastzahlen seid geraumer Zeit stetig steigen und weiterhin steigen werden, sollten sich alle Verantwortlichen um kurz- und mittelfristige Entlastungsmaßnahmen bemühen. 

 

Jetzt sind im #Berufsverkehr die Züge überfüllt und 2022 werden sie noch voller sein! Wir hoffen sehr, dass die geplanten Verbesserungen 2022 der Schlusspunkt einer Reihe von Verbesserungen sein werden – und nicht die einzige Maßnahme! 

 

Unseren Informationen nach stehen an mehreren Stellen ältere DB-Personenwagen und -Triebzüge ungenutzt herum, weil sie nicht mehr vollständig den Anforderungen bei Neuausschreibungen entsprechen. Hier sehen wir die Chance, diese Fahrzeuge zur Schließung der ärgsten #Fahrzeugengpässe einzusetzen. Ein Modell könnte sein, dass der VBB diese Fahrzeuge erwirbt und im Rahmen eines Wettbewerbs die Zusatzleistungen mit diesen Fahrzeugen ausschreibt. Damit wäre den strengen Wettbewerbsanforderungen Genüge getan. 

 

Wir wissen natürlich auch, das die geplanten Maßnahmen Geld kosten, aber sie sind einfach dringend notwendig. Ohne einen Ausbau des öffentlichen Verkehrs sind die Klimaziele nicht erreichbar. Tausende von Pendlern werden jeden Tag immer noch zur Arbeit mit dem eigenen Auto fahren, weil Bahn und Bus keine ernstzunehmende und bequeme Alternative sind. 

 

Deshalb fordern wir, die Finanzausstattung für den Bahn- und Busverkehr deutlich zu erhöhen. Laut Prognosen soll  auch der Lkw-Verkehr stark zu nehmen, was Umwelt- und Lebensqualität weiter stark negativ beeinträchtigen wird. Ziel muss sein, die Fahrgastzahlen und den Gütertransport auf der Schiene zu verdoppeln. Die Hauptstadtregion kann hier mit gutem Beispiel vorangehen!

 

Pressekontakt: Michael Wedel, Vorsitzender des Länderverbandes, Telefon 01 62 / 1 64 33 42

S-Bahn: Berlin: Vorinformation über Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd, aus Senat/VBB

http://www.lok-report.de/

Das Land #Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Land #Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, sowie der #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg haben am 07.05.16 im #Amtsblatt der Europäischen Union eine weitere #Vorinformation zu #Verkehrsleistungen auf der #Stadtbahn und im #Nord-Süd Verkehr der Berliner -Bahn unter Zulassung von #Gebrauchtfahrzeugen veröffentlich (2016/S 089-156837).
Die Leistungen sollen im Zeitraum von 12/2023 bis 06/2027 entsprechend den nachstehenden Angaben gestaffelt in Betrieb genommen werden und im Zeitraum von 05/2028 bis 12/2033 gestaffelt wieder auslaufen. Der maximale Bestellumfang in den Monaten von 07/2027 bis 04/2028 wird bei durchschnittlich ca. 2,1 Mio. Zkm/Monat (+/- 10 %) liegen.
Nach derzeitigem Stand der Planung umfasst die zu vergebende Leistung folgende Linien und Betriebsaufnahmezeitpunkte:
18.12.2023: S9 (Flughafen BER – Spandau), S45 (Flughafen BER – Südkreuz), S85 (Grünau – Hauptbahnhof);
16.06.2025: S75 (Ostbahnhof – Wartenberg), S25 (Teltow Stadt – Hennigsdorf), S15 (Frohnau – Hauptbahnhof);
22.12.2025: S2 (Bernau – Blankenfelde);
16.02.2026: S7 (Potsdam Hbf – Ahrensfelde);
05.10.2026: S1 (Wannsee – Oranienburg);
23.11.2026: S5 (Charlottenburg – Strausberg Nord);
21.06.2027: S3 (Erkner – Spandau).
Eine Losvergabe bleibt vorbehalten. Über den Beginn der Verkehrsleistungen sowie über die weiteren Zeitpunkte der stufenweisen Betriebsaufnahme wird verhandelt, wenn ein Bewerber glaubhaft darlegt, dass ihm die Aufnahme der Verkehrsleistungen zu den genannten Zeitpunkten mit von ihm zu beschaffenden Fahrzeugen nicht möglich ist. Im Anschluss können die genannten Zeitpunkte von den Auftraggebern angepasst werden.
Der Beginn der Verkehrsleistungen kann auch einheitlich zu einem noch zu findenden Zeitpunkt zwischen dem 18.12.2023 und dem 21.06.2027 erfolgen, wenn sich am wettbewerblichen Verfahren um die Vergabe der Verkehrsleistungen nur das Unternehmen beteiligt, das die Verkehrsleistungen auf den genannten Linien durchführt.
Eine Übernahme der für die vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen genutzten Fahrzeuge durch die Auftraggeber am Ende der Vertragszeiträume oder eine Wiedereinsatzgarantie für die Fahrzeuge ist nicht geplant. Nach derzeitigem Stand beabsichtigen die Länder die Fahrzeuganforderungen so zu gestalten, dass auch Gebrauchtfahrzeuge diese erfüllen können. Die Länder gehen davon aus, dass die Verkehrsleistungen des Folgevertrages bzw. der Folgeverträge durch Neufahrzeuge erbracht werden (Quelle EU-Amtsblatt, 12.05.16).