S-Bahn: Berlin: Vorinformation über Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd

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Das Land #Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Land #Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, sowie der #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg haben im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation vom Juni 2016 (2015/S 105-189929) um geänderte #Vergabetermine spezifiziert (2016/S 089-156835).
Direkt #vergeben werden #Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S9, S45, S75, S7, S5, S3 (Teilnetz Stadtbahn) sowie S85, S25, S15, S2, S1 (Teilnetz Nord-Süd) der Berliner S-Bahn und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 15.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch einen für beide Teilnetze jeweils noch im einem wettbewerblichen Verfahren zu findenden Betreiber dieser Verkehrsleistungen (Anschlussbetreiber). Es wird ein gemeinsamer Übergangsvertrag für beide Teilnetze geschlossen. Die Betriebsaufnahme durch den / die Anschlussbetreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen:
Im Teilnetz Nord-Süd:
18.12.2023: S85 (Grünau – Hauptbahnhof);
16.6.2025: S25 (Teltow Stadt – Hennigsdorf), S15 (Frohnau – Hauptbahnhof);
22.12.2025: S2 (Bernau – Blankenfelde);
5.10.2026: S1 (Wannsee – Oranienburg).
Im Teilnetz Stadtbahn:
18.12.2023: S9 (Flughafen BER – Spandau), S45 (Flughafen BER – Südkreuz;
16.6.2025: S75 (Ostbahnhof – Wartenberg;
16.2.2026: S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde);
23.11.2026: S5 (Charlottenburg – Strausberg Nord);
21.6.2027: S3 (Erkner – Spandau)
Über den Beginn der Verkehrsleistungen sowie über die weiteren Zeitpunkte der stufenweisen Betriebsaufnahme durch den/die Anschlussbetreiber wird im dortigen Verfahren verhandelt, wenn ein Bewerber um diese Leistungen glaubhaft darlegt, dass ihm die Aufnahme der Verkehrsleistungen zu den genannten Zeitpunkten mit von ihm zu beschaffenden Fahrzeugen nicht möglich ist. 
Im Anschluss können die genannten Zeitpunkte von den Auftraggebern angepasst werden. Dann ergäbe sich insoweit auch ein Anpassungsbedarf bei der zeitlichen Ausgestaltung der einzelnen Auslaufstufen für die hiesige Direktvereinbarung. Die hiesige Direktvereinbarung wird zudem eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den/die Anschlussbetreiber enthalten. Der Beginn der Verkehrsleistungen durch den / die Anschlussbetreiber kann auch einheitlich zu einem noch zu findenden Zeitpunkt zwischen dem 18.12.2023 und dem 21.6.2027 erfolgen, wenn sich am wettbewerblichen Verfahren nur das Unternehmen beteiligt, das die Verkehrsleistungen auf den genannten Linien bis dahin durchführt (Quelle EU-Amtsblatt, 11.05.16).