Tarife: „Schwarzfahren“ im Jahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die S-Bahn Berlin, die DB Regio, die Niederbarnimer Eisen-bahn (NEB) und die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend inhaltlich bzw. wörtlich wiedergege-ben. Im Vergleich zu den im Wesentlichen auf das Berliner Stadtgebiet begrenzten #Verkehrsleistungen der #BVG und -Bahn Berlin liegen beim Ländergrenzen überschreiten-den Eisenbahn-Regionalverkehr (Regional-Express- und Regional-Bahn-Züge) andere Randbedingungen vor. So hat die rein innerstädtische Verkehrsnachfrage in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs eine völlig unter-geordnete Bedeutung. Sie ist auch nicht das Kernaufga-benfeld des Eisenbahn-Regionalverkehrs. Die Eisenbahn-verkehrsunternehmen (EVU) des Eisenbahn-Regionalver-kehrs haben mitgeteilt, dass die nachgefragten Zahlen entsprechend der Systematik der Fragestellungen nicht erhoben werden. Soweit statistische Daten der Berliner Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden, dass das Re-gistratur-System der Berliner Staats- und Amtsanwalt-schaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung von Leis-tungen) enthält, aber keine Eingrenzung auf den abgefrag-ten Vorwurf der „Beförderungserschleichung“ ermög-licht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen Auskünfte nicht möglich sind. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die BVG, die S-Bahn und die Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verzeichnet für das Jahr 2013 947,3 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF). Für das Jahr 2014 liegen die endgültigen Zahlen noch nicht vor, erwartet werden gut 970 Mio. UBF.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2013 beförderte die S-Bahn Berlin auf ihrem gesam-ten Streckennetz 402,4 Mio. Fahrgäste. Eine Unterschei-dung nach Berlin und Brandenburg ist nicht möglich. Die Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 2: Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden bei der BVG, der S-Bahn und der Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 durchgeführt? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der kontrollierten Fahrgäste betrug in 2013 2.792.819 in 2014 waren es 5.256.342.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Fahrscheinkontrollen S-Bahn: 2013: 7.223.026 2014: 7.874.285“ Die Fahrkartenkontrollen in den Zügen des Eisen-bahn-Regionalverkehrs finden durch die Zugbegleiterin-nen und Zugbegleiter nicht wie im innerstädtischen öf-fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei BVG und S-Bahn nach dem Stichprobenprinzip statt. Sie sind viel-mehr die Regel und werden im Rahmen der zusätzlich von den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern im Reise-verlauf wahrzunehmenden Serviceleistungen für die Fahrgäste (z.B. Ein- und Ausstiegshilfen, betriebliche Aufgaben, Durchsagen im Zug, Fahrgastauskünfte) durchgeführt. Die routinemäßige Kontrolle der Fahrkarten wird daher anzahlmäßig nicht erfasst. Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden ohne #gültigen Fahrschein angetroffen bei BVG, S-Bahn und Regional-bahn in Berlin, jeweils im Jahr 2013 und 2014? Wie hoch ist der prozentuale Anteil an den gesamten Fahrgastzahlen des jeweiligen Jahres? Wie können eventuelle Schwan-kungen erklärt werden? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG wurden in 2013, 228.727 Fälle von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst, in 2014 waren es 355.476 Fälle. Die Beanstandungsquote lag in 2013 bei 8%, in 2014 wurden 7% registriert. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen be-einflusst. Gegenüber den Vorjahren, die geprägt waren durch eine Hochlaufphase des externen Dienstleisters, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar. Die Verän-derungen basieren auf einer verstärkten Kontrolltätigkeit mit mehr Prüfpersonal.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Feststellungen ges. 326.359, Ø Beanstandungsquote: 4,51 % 2014: Feststellungen ges. 333.519, Ø Beanstandungsquote 4,24 % Die Beanstandungsquote ist auf sehr hohem Niveau leicht rückläufig. Sie entspricht aber unserer Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen. Der absolute An-stieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte zurück zu führen.“ Von den EVU erfolgen in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs keine Erhebungen von Fahrgästen ohne gültige Fahrkarte, die nur auf das Berliner Stadtgebiet bezogen sind. Frage 4: Wie viele festgestellten „SchwarzfahrerIn-nen“ haben das erhöhte Beförderungsentgelt im Jahr 2013 und im Jahr 2014 bezahlt? Wie hoch waren die Einnah-men daraus in den jeweiligen Jahren 2013 bzw. 2014? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderun-gen) 2013: 5,3 Mio. EUR Für 2014 können aufgrund des noch nicht abgeschlos-senen Jahresabschlusses keine Angaben gemacht wer-den.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Insgesamt wurden in 2013 5,3 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren erlöst. 2014: Für dieses Geschäftsjahr liegen zurzeit noch keine Zahlen vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 5: Wie viele Strafanzeigen haben BVG, S-Bahn und Regionalbahn jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung sein darf. In 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 1.944 Personen An-zeigen erstattet. In 2014 wurden insgesamt 33.723 Personen angezeigt. Die hohe Zahl der Strafanträge ist darin begründet, dass aufgrund von technischen Problemen bei unserem Dienst-leister noch nicht berücksichtigte Daten aus 2012 und 2013 erst 2014 eingelaufen sind und eine Anzeige recht-fertigen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn stellt Strafanträge nach §265a StGB ge-gen Personen, die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehr-fachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten. 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 12.379 Personen Anzeige erstattet. 2014 wurden insgesamt 20.356 Personen (einschließ-lich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige gebracht.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 6: Wie viele Strafanzeigen aus dem Jahr 2013 führten zu einem Strafverfahren und schließlich zu einem Urteil? Wie viele Strafverfahren wurden eingestellt, wie viele Strafverfahren sind noch nicht erledigt? Zu welcher Art von Verurteilungen ist es wegen „Schwarzfahrens“ gekommen? Frage 7: Wie viele Männer und wie viele Frauen ha-ben in den Jahren 2013 und 2014 wegen „Schwarzfah-rens“ eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen? Wie hoch war der Anteil von „SchwarzfahrerInnen“ bei den ErsatzfreiheitsstraflerInnen in den Jahren 2013 und 2014? Antwort zu 6 und 7: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Berlin, den 22. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2015)