U-Bahn: Die Unglaublichen 2 Die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks am U-Bahnhof Alexanderplatz …, aus BVG

Die #Inbetriebnahme des neuen elektronischen #Stellwerks am U-Bahnhof #Alexanderplatz steht kurz bevor. Zu guter Letzt müssen noch notwendige Signal-, Kabel- und Modularbeiten durchgeführt werden. Die nächtlichen Arbeiten finden von Sonntag, den 9. Januar 2022 bis Donnerstag, den 3. März 2022, jeweils von Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von zirka 22:30 Uhr bis zirka 03:30 Uhr statt.  

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barrierefrei: Das werden wir schon zusammen stemmen Der Bahnhof Pankstraße wird barrierefrei., aus BVG

Der #Bahnhof #Pankstraße wird #barrierefrei. Damit der künftige Aufzug eingebaut werden kann, muss zunächst der #Tunnel in diesem Bereich verstärkt werden. Dafür stehen in den kommenden Wochen Stemm- und #Betonarbeiten an. Während mit schwerem Gerät gearbeitet wird, können auf diesem Abschnitt der Linie #U8 verständlicherweise keine Züge fahren. Die gute Nachricht aber lautet: Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten größtenteils wochentags in den Abend- und Nachtstunden erledigt.

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S-Bahn: Zug entgleist : Bahnhof Friedrichstraße: S-Bahn-Engpass dauert länger, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/ende-des-s-bahn-engpasses-friedrichstrasse-noch-offen-li.201723

Seit Donnerstag müssen zahlreiche #S-Bahn-Passagiere in Berlin deutlich mehr Zeit einplanen. Nun zeichnet sich eine #Freigabe des Tunnels ab.

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U-Bahn: Fit happens Die Berliner Verkehrsbetriebe machen den U-Bahnverkehr fit für die Zukunft. aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe machen den #U-Bahnverkehr fit für die #Zukunft. Im kommenden Jahr wird ein weiteres #elektronisches Stellwerk am #Alexanderplatz in Betrieb gehen. Vorbereitend dafür werden von Sonntag, den 21. November bis Freitag, den 10. Dezember 2021 jeweils sonntags bis donnerstags von zirka 22:30 Uhr bis zirka 01:30 Uhr Kabel- und Modulverlegungen zwischen den U-Bahnhöfen #Senefelderplatz und #Stadtmitte durchgeführt.

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Straßenverkehr: Sperrung des Britzer Tunnels zu Wartungszwecken, aus Senat

Frage 1:
Wie oft war der #Britzer #Tunnel in diesem Jahr bereits abends/nachts zu #Wartungszwecken #gesperrt?
Antwort zu 1:
Die AdB teilt dazu mit:
„Planmäßige Sperrungen fanden viermal jeweils innerhalb einer Woche in den Nächten
von Montag bis Freitag statt. Eine weitere Sperrung ist in der Kalenderwoche 43
vorgesehen.“
Frage 2:
An wie vielen Abenden war der Britzer Tunnel in den letzten fünf Jahren jeweils gesperrt? (Bitte die
Gesamtzahl der Sperrungen für die jeweiligen Jahre nennen)
2
Antwort zu 2:
Die AdB teilt dazu mit:
„In den letzten fünf Jahren war der Tunnel jährlich planmäßig jeweils viermal innerhalb
einer Woche in den Nächten von Montag bis Freitag gesperrt.“

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Straßenverkehr: Bundesplatz: CDU für Lückenschluss zwischen Autobahntunneln, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article233256229/Bundesplatz-CDU-will-Lueckenschluss-zwischen-Autobahntunneln.html

Die #Tunnel am #Bundesplatz und an der Ecke Berliner Straße/Badensche Straße sollen #unterirdisch #verbunden werden, fordert die CDU.

Viele Anwohner verbinden mit dem #Autobahntunnel am Bundesplatz vor allem Lärm und #Luftverschmutzung. Die CDU schlägt nun eine Lösung vor: Der Tunnel soll vom Bundesplatz aus bis zu der weiter nördlich gelegenen #Unterführung an der Ecke Berliner Straße/Badensche Straße verlängert werden. Dieser #Lückenschluss soll dann gedeckelt werden, damit die Bundesallee oberirdisch auf mehreren hundert Metern zwei- statt vierspurig wird.

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Straßenverkehr: Sicherheit: Tunnel Britz entspricht nicht neusten Standards, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232910823/Sicherheit-Tunnel-Britz-entspricht-neusten-Standards-nicht.html

Der #Britzer #Tunnel der #A100 erfüllt aktuelle Anforderungen an die #Sicherheit nicht. Das betrifft #Fluchtwegabstände oder #Lautsprecher.

Der Britzer Tunnel der A100 entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsstandards in Deutschland. Das hat die bundeseigene Autobahn GmbH auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Harald Moritz mitgeteilt, die der Berliner Morgenpost vorab vorliegt. Mit Blick auf die hierzulande geltenden „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von #Straßentunneln“ werden verschiedene Anforderungen nicht erfüllt, das betrifft etwa die Fluchtwegabstände oder eine optische Markierung der Fluchttüren.

Hintergrund von Moritz’ Anfrage ist, dass Anfang Juni zwei Fahrraddemonstrationen das Durchfahren des 1713 Meter langen Tunnels von der Versammlungsbehörde untersagt wurde. Begründet wurde das mit Sicherheitsaspekten, Autobahntunnel seien nicht für den Personen- und Radverkehr ausgelegt, hieß es. So seien Anzahl und Abstände der #Fluchtwege an der Zahl an Menschen ausgerichtet, die durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen in dem Tunnelabschnitt unterwegs seien. Bei solchen Demonstrationen werde die Zahl aber deutlich überschritten, so die Antwort auf eine erste Anfrage von Moritz – der nun Zweifel an der Sicherheit des Tunnels, auch für den Kfz-Verkehr, äußert.

Britzer Tunnel im Vorjahr 45 Mal wegen hohem #Verkehrsaufkommen gesperrt
Dabei ist der Tunnel Ortsteil Britz ein wichtiger und stark genutzter Teil der Autobahn A100. 135.000 Autos sind dort im Durchschnitt täglich unterwegs und die Zahl könnte Prognosen zufolge noch zunehmen. Denn wer aus Berlin kommend mit dem Auto zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) fährt, …

Straßenverkehr: Ist der Tunnel Ortsteil Britz der BAB A100 sicher für Verkehr und Demonstrationen?, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27956.pdf

www.berlin.de

Frage 1
Wie viele #Fahrraddemonstrationen, die ihre Route durch den #Tunnel Ortsteil #Britz führten, sind in den letzten
10 Jahren genehmigt worden? Wie viele Teilnehmer*innen sind dabei jeweils durch den Tunnel gefahren?
Antwort zu 1:
Für den erfragten Zeitraum liegen der Polizei Berlin keine automatisiert recherchierbaren
Daten vor. Im Rahmen der zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vorgegebenen Frist
konnte im Rahmen einer händischen Auswertung ermittelt werden, dass seit 2016 zehn
Aufzüge mit Fahrrädern durchgeführt wurden, bei denen die Bundesautobahn
#Tunnelanlage Ortsteil Britz (#BAB-TOB) passiert oder die Anschlussstelle Britzer Damm
benutzt worden ist. Die Anzahl der Teilnehmenden, die bei den o. g. Aufzügen den BABTOB befahren haben, wurde nicht erhoben.
Frage 2:
Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl
der jeweiligen Demonstration zuordnen)?
2
Frage 3:
Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration
zuordnen)?
Frage 4:
Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn
ja, in welcher Form?
Frage 5:
Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse
wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen?
Antwort zu 2, 3, 4 und 5:
Unfälle im Rahmen von Versammlungen werden nicht als Verkehrsunfälle im Sinne des
Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst. Vor diesem Hintergrund
liegen Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor.
Frage 6:
Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse,
wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches
Vorkommnis bei welcher Demonstration ?
Antwort zu 6:
Daten im Sinne der Fragestellung sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten
Verfahren nicht recherchierbar
Frage 7:
Hat es in letzter Zeit Änderungen bei sicherheitsbezogenen #Vorschriften für #Straßentunnel gegeben, die eine
Versagung der Nutzung des Tunnels Ortsteil Britz für Fahrraddemonstrationen vorsehen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 7:
Die Rechtsgrundlage für die #Genehmigung des Tunnelbetriebs bilden die „Richtlinien für
die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#RABT, Stand 2006) sowie die
„Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#EABT, Stand
2019). Darin werden nur Regelungen in Bezug auf Benutzung durch Kraftfahrzeuge
getroffen. Hinsichtlich eines Fahrradverkehrs werden keine Angaben gemacht, mithin gab
es diesbezüglich auch keine Änderungen. Ergänzend wird auf die Antwort der AdB zu den
Fragen 9-23 verwiesen.
Frage 8:
In den Bescheiden der Versammlungsbehörde zu den #Fahrraddemonstrationen am 5. und 6. Juni 2021 ist
die Durchfahrt durch den Tunnel Ortsteil Britz aus #sicherheitstechnischen Gründen versagt worden.
Bestehen diese #Sicherheitsbedenken nur in Bezug auf Fahrraddemonstrationen oder bestehen aus Sicht der
Behörden grundsätzlich Sicherheitsbedenken bei der Evakuierung und Bergung von Personen aus dem
Tunnel?
3
Antwort zu 8:
Gemäß § 1 (3) #Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Die Anzahl und der
Abstand der Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich
mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Diese werden in
Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und LKW
festgelegt. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich
überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen
Frage 9:
Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind?
Frage 10:
Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine verletzten Personen auf Tragen transportiert
werden können?
Frage 11:
Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur #Evakuierung größerer
Menschenmengen ungeeignet sind?
Frage 12:
Wie sieht das Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnel aus?
Frage 13:
Wie wird die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz bewertet?
Frage 14:
Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz den neuesten Standards, z.B. hinsichtlich
Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser?
Frage 15:
Welche Unterschiede weist der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der RABT in
der aktuellsten Fassung auf?
Frage 16:
Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die
Sicherheitsstandards anzupassen?
Frage 17:
Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten, den
Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90
Sitzplätzen zu durchfahren?
Frage 18:
Wie wird die Evakuierung und Bergung von Verletzten bei einem Verkehrsunfall mit Rauch- und
Brandentwicklung, in dem mehrere Fahrzeuge u.a. einem voll besetzen Reisebus verwickelt sind, praktisch
durchgeführt in Anbetracht der Antworten zu Frage 9. bis 11.?
4
Frage 19:
Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie
viele?
Frage 20:
Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten?
Frage 21:
Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen?
Frage 22:
Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt?
Frage 23:
Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher?
Antwort zu 9 bis 23:
Die AdB teilt hierzu mit:
„Gemäß §1 (3) Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Unter dieser
Voraussetzung sind Tunnel auf Bundesautobahnen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen
sicher bemessen. Die baulichen, technischen Einrichtungen von Tunneln sind dagegen
nicht für (temporären) Personen- oder Radverkehr, welcher andere verpflichtende
Sicherheitsanforderungen benötigt, ausgelegt. Um hier ein konkretes Beispiel zu nennen:
Für die schnelle und sichere Abführung von austretenden Flüssigkeiten ist der Tunnel mit
einer sogenannten Schlitzrinne versehen. Diese stellt für Kraftfahrzeuge und ggf.
Fußgänger (im Ereignisfall) keine Gefahr dar. Radfahrende dagegen können mit dem Rad
in diese Schlitzrinne geraten und stürzen. Die Rinne ist durch die Fahrradteilnehmer nicht
unmittelbar sichtbar.
Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege ist für die Anzahl Menschen bestimmt, die
sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen.
Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich
überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen.
Und im Falle einer Panik oder eines Terroranschlages lassen sich die Menschenmassen
nicht schnell genug aus dem Tunnel entfernen.
Die Querung von Brücken ist durch die ausgelegten technischen Sicherheitseinrichtungen
für andere Teilnehmer/innen außer dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen ein weiteres
hohes Risikopotenzial, da die Brüstungshöhe dafür nicht ausgelegt ist und Personen bei
kleinster Unachtsamkeit, Gerangel oder Panik herunterstürtzen können.
Die meist kurzfristig angemeldeten Versammlungen bergen eine unmittelbare Gefahr für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da keine für den Verkehr ausgelegte
Umleitungsstrecke auf den Nebennetzen ausgewiesen wird und die damit zu erwartende
Staubildung und verbundene Unfallgefahr bei einer Streckenführung über die Autobahn
nicht zusätzlich abgesichert werden kann.
Die Gefahrenanalyse für Anfragen zum Betreten der Autobahn z.B. bei Demonstrationen
geht immer mit den einhergehenden Risiken der Nutzer aus. Unter diesem Gesichtspunkt
stellen die baulichen Einrichtungen hohes Gefahrenpotenzial in jeglicher Hinsicht dar,
deren Auslegung von Versammlungen unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit für Leib
und Seele meist immer negativ bewertet werden kann.
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Die Ansicht und die Abfrage nach Unfällen in den letzten Jahren greift daher nicht. Als
Beispiel sollte hier das Ereignis Love-Parade sein.
Daher steht bei der Abwägung von anderen Tunnelnutzern als Autoverkehr eine hier in
Ansätzen beschriebene Gefährdungsanalyse. Und die spricht gegen die Nutzung von
Autobahnen.“
Zu Frage 18 wird vom Berliner Senat ergänzend ausgeführt:
In Tunnelanlagen wird bei der Evakuierung der Fokus auf die Selbstrettung der
Fahrzeuginsassen gelegt. Personen haben die Möglichkeit, den gefährdeten Bereich über
vorhandene Notübergänge, die Tunnelportale sowie über Nottreppenräume zu verlassen.
Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung
durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt.
Beim Eintreffen der Feuerwehr und Polizei sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls
bereits abgeschlossen sein, sodass nur noch unmittelbar Verletzte oder
bewegungseingeschränkte Personen durch die Feuerwehr zu retten sind.
Das Eingreifen der Feuerwehr erfolgt bei einer Rauchentwicklung im Tunnel immer über
die nicht betroffene Tunnelröhre. Dies bedarf einer sogenannten Notöffnung in der
Mittelleitplanke vor jedem Tunnelportal, um den Einsatzkräften den Wechsel in die nicht
betroffene Tunnelröhre zu ermöglichen. Alle Maßnahmen werden über die Notübergänge
vorgetragen.
Berlin, den 28.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Verbindung zwischen Stralau und Treptower Park Licht am Ende des Spreetunnels – FDP will ihn reaktivieren! aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/treptow-koepenick/es-gibt-licht-am-ende-des-spreetunnels-fdp-will-ihn-reaktivieren

Er war bei der #Eröffnung #1899 eine Attraktion: Der erste #Unterwasser- und im Schildvortriebverfahren errichtete #Tunnel Deutschlands unter der #Spree zwischen Halbinsel #Stralau und #Treptower Park. Jetzt gibt es Pläne, ihn zu reaktivieren.

Zwei FDP-Abgeordnete aus Treptow-Köpenick haben am Donnerstag im Bezirksparlament den Antrag eingebracht, prüfen zu lassen, wie „eine Wiederherstellung des seit 1948 gefluteten Spreetunnels als #Fußweg ermöglicht werden kann.“

Die 454 Meter lange Röhre wurde von #AEG, Deutsche Bank und Philipp Holzmann als #Probe-Tunnel für das gesamtstädtische #U-Bahnnetz in zwölf Metern Tiefe angelegt. Sie führt von der Südspitze Stralaus zum Ausflugslokal #Zenner. Bis 1932 verkehrte hier eine #Straßenbahn. Fahrzeit: 2 Minuten.

Wegen Rissbildung wurde der Linienverkehr eingestellt, danach diente …

Radverkehr: Fahrrad-Demos in Berlin Polizei verbietet Radrouten durch den Autobahntunnel – wegen Sicherheitsbedenken, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrrad-demos-in-berlin-polizei-verbietet-radrouten-durch-den-autobahntunnel-wegen-sicherheitsbedenken/27256008.html

Sowohl eine Demo gegen die #A100-Verlängerung als auch die #ADFC-Sternfahrt sind vom Verbot betroffen. Die #Autobahn darf trotzdem benutzt werden.
Die Berliner Polizei hat den Veranstaltern der beiden für dieses Wochenende geplanten #Fahrraddemonstration verboten, durch den Britzer #Tunnel der #Stadtautobahn zu fahren. „Das hat #gefahrenabwehrrechtliche Gründe“, sagte ein Polizeisprecher am Freitag: Im Fall einer #Panik stünden nicht ausreichend Fluchtwege zur Verfügung, sodass „eine Vielzahl an Verletzten“ zu befürchten sei.

Betroffen sind sowohl die „Fahrraddemo gegen den Weiterbau der A100 für eine sozial- und klimagerechte Mobilitätswende jetzt“ am Sonnabend als auch die traditionelle Sternfahrt des ADFC am Sonntag. Bei der gehört die Tour durch den Britzer Tunnel seit Jahren für viele Teilnehmer zu den Hauptattraktionen.

Zu dem Aktionsbündnis mehrerer verkehrs- und umweltpolitischer Organisationen, das gegen den Weiterbau der A100 von Neukölln nach Treptow demonstrieren will, gehört auch der Umweltverband BUND. Der wirft angesichts des Verbotes die Frage auf, ob der Tunnel denn für den Autoverkehr sicher genug sei, wenn er für die Radler für zu gefährlich befunden wurde: Die Polizei habe erklärt, dass es nur fünf Fluchttüren gebe, die im Notfall nicht ausreichen würden und zu eng für Rettungstragen seien.

Diese Argumente halte man für wenig plausibel, sagte Björn Obmann vom BUND dem Tagesspiegel. Beim täglichen Autoverkehr sei die …