Fahrdienst: Zusammen Halt!, BVG und Deutsche Bahn eröffnen drei Mobility Hubs am Bahnhof Zoo, aus BVG

21.10.2022

Die #Mobilitätsplattform „#Jelbi“ der Berliner Verkehrsbetriebe und „#Smart City | #DB“ der Deutschen Bahn verfolgen ein gemeinsames Ziel – die intelligente #Vernetzung der unterschiedlichen #Mobilitätsangebote mit Bussen und Bahnen. Aus diesem Grund haben sich beide Partner zusammengetan und eröffnen gemeinsam mit Berlins Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch am heutigen 21. Oktober 2022 drei Jelbi #Mobility #Hubs am +U-Bahnhof #Zoologischer Garten. Zwei Hubs befinden sich auf dem Mittelstreifen der #Hardenbergstraße, der dritte auf dem #Hardenbergplatz. Damit entstehen drei zentrale Anlaufpunkte an einem der meistfrequentierten Bahnhöfe Berlins.

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Carsharing in den Randbezirken, aus Senat

Frage 1:
Welche Neuerungen beim #Carsharing entstehen durch die Novelle des Berliner Straßengesetzes für die #Randbezirke?
Frage 3:
Gibt es Möglichkeiten Anbieter zu verpflichten, ein Angebot im gesamten Stadtgebiet anzubieten?
Frage 5:
Plant der Senat alle #Carsharing-Anbieter zu verpflichten, im gesamten Stadtgebiet ihr Angebot auszuweiten, wenn ja, wann?

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BVG: Jelbi geht bis an die Grenze: erste Sharing-Station im Quartier Stadtgut Hellersdorf eröffnet, aus BVG

Im Rahmen einer Kooperation mit #Jelbi, der #Mobilitätsplattform der #BVG, eröffnete die #GESOBAU heute die erste #Jelbi-Station sowie mehrere #Jelbi-Punkte im Quartier #Stadtgut #Hellersdorf. Die Standorte befinden sich verteilt im gesamten #Wohnquartier und bündeln #Sharing-Angebote verschiedener Dienstleister als Alternative zum eigenen Pkw. Über die #Jelbi-App sind die neuen Mobilitätsangebote sowohl für GESOBAU-Mieter*innen als auch Anwohner*innen schnell und einfach buchbar.

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BVG: BVG: Mobilitätsplattform „Jelbi“ soll weiter wachsen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article235456021/BVG-Mobilitaetsplattform-Jelbi-soll-weiter-wachsen.html

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wollen ihre #Mobilitätsplattform „#Jelbi“ in nächster Zeit weiter ausbauen – das Interesse an Sharing-Unternehmen, in die App aufgenommen zu werden, ist offenbar groß. „Mit inzwischen etwa 25 #Mobilitätsanbietern haben fast alle in Berlin operierenden #Sharing-Unternehmen erfolgreich ihr Interesse bekundet und werden nach den in den Teilnahmebedingungen benannten Kriterien sukzessive in die Jelbi-App integriert“, teilte die BVG auf eine Anfrage der beiden FDP-Abgeordneten Sebastian Czaja und Felix Reifschneider mit, die der Berliner Morgenpost vorab vorliegt.

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BVG + Fahrdienst: Komm mal zum Punkt Mit Jelbi immer mobiler durch die Stadt., aus BVG

Mit #Jelbi immer mobiler durch die Stadt. Die Berliner Verkehrsbetriebe haben am heutigen 20. Mai 2022 gemeinsam mit der #COPRO eine neue #Jelbi-Station und einen neuen #Jelbi-Punkt eröffnet. Sie befinden sich auf der #Nord- und #Südseite des #Parkhauses #Gleisdreieck. Damit stehen Jelbi-Nutzer*innen jetzt rund 55.000 #Sharing-Fahrzeuge im Jelbi-Bündnis an mittlerweile 50 Standorten in Berlin zur Verfügung.

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Straßenbahn: Berlin: BVG testet E-Scooter als Ersatzverkehr Gemeinsam mit dem Sharing-Anbieter Tier sollen auch E-Scooter und E-Bikes als Schienenersatzverkehr eingesetzt werden., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/berlin-bvg-testet-e-scooter-als-ersatzverkehr-li.222582

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und der #Sharing-Anbieter #Tier haben in dieser Woche ein #Pilotprojekt gestartet, bei dem eine neue Form des Schienenersatzverkehrs getestet werden soll. Wie die berichtet, sollen zusätzlich zu den Ersatzbussen auch -Scooter und -Bikes bereitstehen.

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Mobilität + Sharing: Künftig Erlaubnis nötig Senat will Regeln für Mietfahrzeug-Anbieter ändern, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/04/senat-berlin-gesetzentwurf-scooter-leihrad-carsharing.html

Sharing-Angebote sind laut Verkehrsverwaltung wichtig, es gebe aber auch „unerwünschte Entwicklungen“. Deshalb will der Senat die Bedingungen für #Carsharing, -Scooter und Co. ändern.

Der Berliner Senat hat am Dienstag schärfere Regeln für E-Scooter, #Leihfahrräder und Carsharing-Angebote auf den Weg gebracht. Eine Vorlage der Verkehrsverwaltung sieht vor, dass das Aufstellen von Mietfahrzeugen auf öffentlichen Straßen künftig als #Sondernutzung einzuordnen ist. Dafür brauchen die Anbieter dann eine #Erlaubnis oder eine allgemeine #Zulassung. Zunächst hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet.

Die Verkehrsverwaltung will das Gesetz ändern, weil die Zahl der Angebote von Mietfahrzeugen stark gewachsen ist. #Sharing-Angebote seien ein wichtiger Teil der #Mobilitätswende, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) laut einer Mitteilung. Es müsse aber eine Möglichkeit geben, „unerwünschte Entwicklungen“ zu verhindern. „Mit den Regelungen können wir konkrete Anforderungen an Mietfahrzeuge stellen, etwa zur Anzahl, zur örtlichen Aufstellung oder auch zum Antrieb“, so die Senatorin.

Verkehrsverwaltung will mehr Sharing-Angebote in Außenbezirken
Diese Regulierungen sollen nicht im Gesetz selbst im Einzelnen vorgegeben werden, sondern über die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse erfolgen. Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, soll es zuvor ein Vergabeverfahren geben. Dabei könnte die Verwaltung beispielweise bestimmen, wo die Fahrzeuge …

Fahrdienst + Carsharing: Share dich nach Spandau Der Spandauer Ortsteil Haselhorst ist ab sofort so gut mit Sharing-Angeboten ausgestattet, wie kein anderer Kiez …, aus BVG

Der Spandauer Ortsteil #Haselhorst ist ab sofort so gut mit Sharing-Angeboten ausgestattet, wie kein anderer #Kiez in einem Außenbezirk. Am heutigen Donnerstag, den 25. März 2021, eröffneten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) am -Bahnhof Haselhorst ihre elfte #Jelbi-Station – und komplettierten damit ein bisher einmaliges Netzwerk mit der großen Station und den fünf kleinen #Jelbi-Punkten an der #Waterkant in Spandau. Auf dem #Ferdinand-Friedensburg-Platz, direkt am U-Bahnhof, steht nun ein umfangreiches und umweltfreundliches #Sharing-Angebot aus -Tretrollern und #Carsharing-Fahrzeugen zur Verfügung.

Vor allem Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Spandauer Wasserstadt profitieren vom neuen Angebot. Diese haben dem Mitte Dezember eröffneten Jelbi-Standort an der Waterkant mit rund 2.500 Vermietungen in den ersten drei Monaten zum erfolgreichsten Start aller Stationen verholfen – trotz Winter und Lockdown. Nun können zum Beispiel auch Carsharing-Fahrzeuge am U-Bahnhof Haselhorst abgestellt oder ausgeliehen werden, wo es mit der U-Bahn oder einer der fünf Buslinien Anbindungen in alle Richtungen gibt. Um wildem Parken vorzubeugen, wurden spezielle Scooter-Parkstationen aufgestellt.

Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Mit diesem außergewöhnlichen Jelbi-Netzwerk ermöglichen wir über 20.000 Bewohnerinnen und Bewohnern der Waterkant, der Wasserstadt und Haselhorsts erstmals den Zugang zu Sharing-Angeboten vor der eigenen Haustür. Wir sind froh, dass unsere Jelbi-Partner mit uns den Weg nach Spandau gegangen sind, um den dort lebenden Menschen den Umstieg vom eigenen Auto auf umweltfreundliche, geteilte Mobilität so leicht zu machen.“

Frank Bewig, Spandaus Bezirkstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit: „Spandau wächst rasant. Gerade Haselhorst und Siemensstadt sind aktuell sehr bedeutende Wohnungsbaustandorte in Berlin-Spandau. Ich freue mich sehr, dass die BVG durch die Mobilitätsplattform Jelbi und der damit verbundenen Vernetzung der verschiedenen Mobilitätsangebote eine Verbesserung durch den öffentlichen Personennahverkehr bietet. Bürgerinnen und Bürger brauchen Mobilitätsangebote, wenn sie auf das eigene Auto oder den Zweitwagen verzichten wollen. Durch den Ausbau des Jelbi-Netzwerks kann somit eine höhere Nutzung und Akzeptanz des umfangreichen und umweltfreundlichen Sharing-Angebots erreicht und eine ansprechende Alternative zum Pkw geschaffen werden. Dies hat positive Auswirkungen sowohl auf eine Verkehrsminderung als auch auf die Reduzierung der Emissionen.“

Vor Ort stehen die Fahrzeuge von Voi, Miles und Mobileeee zur Verfügung, die gemeinsam mit der Gewobag und der BVG das Jelbi-Bündnis Waterkant/Haselhorst bilden. Jelbi-Nutzer haben mittlerweile Zugriff auf inzwischen über 30.000 Fahrzeuge – mehr als auf jeder anderen deutschen Mobilitätsplattform.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Mobilität + Fahrdienst: Jelbe Zehne Der Bahnhof Lichtenberg ist ab sofort bestens mit zahlreichen Sharing-Angeboten vernetzt. , aus BVG

Der Bahnhof #Lichtenberg ist ab sofort bestens mit zahlreichen Sharing-Angeboten vernetzt. Am heutigen Mittwoch, den 17. März 2021, eröffneten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) an dem wichtigen #Umsteigeknoten im Osten der Stadt ihre zehnte #Jelbi-Station. Auf dem ehemaligen #Park-and-Ride-Parkplatz in der Einbecker Straße steht jetzt ein umfangreiches und umweltfreundliches #Sharing-Angebot aus E-Motorrollern, Fahrrädern, E-Tretrollern und #Carsharing-Fahrzeugen zur Verfügung. Dank des neuen Durchgangs vom Parkplatz zum #Bahnhofsvorplatz ist der Standort ohne Umwege erreichbar.

Im Rahmen des Verkehrsvertrags finanziert die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz diese neue Mobilitätsstation in einer ersten Probephase zunächst bis Ende 2025. In dieser Zeit wird untersucht, welche verkehrliche Wirkung die neuen Sharing-Angebote entwickeln und welchen Beitrag sie leisten können, Verkehrsteilnehmenden den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zu erleichtern.

Ingmar Streese, Verkehrsstaatssekretär der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Am Bahnhof Lichtenberg entsteht nun eine weitere Jelbi-Station außerhalb des Berliner S-Bahnrings. Ein guter Ansatz: Vielfältige Sharing-Angebote können den ÖPNV ergänzen und dazu beitragen, den Autoverkehr in Berlin zu reduzieren. Es ist sinnvoll, dass im Rahmen des Verkehrsvertrags mit der BVG evaluiert wird, inwieweit diese Ziele durch die neuen Mobilitätsstationen wirklich erreicht werden.“

Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Mit rund 20.000 Umstiegen pro Tag ist der Bahnhof Lichtenberg einer der wichtigsten Bahnhöfe im Osten der Stadt. Es freut uns sehr, dass wir an diesem Mobilitätsknotenpunkt außerhalb der Innenstadt nun auch die unterschiedlichen Sharing-Angebote von Jelbi präsentieren können. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Bezirk erleichtern wir den rund 50.000 im Umkreis lebenden Menschen den Umstieg vom eigenen Auto auf umweltfreundliche, geteilte Mobilität.“

Martin Schaefer, Lichtenbergs Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr: „Mit der ersten Jelbi-Station in Lichtenberg gehen wir neue Wege für die Mobilität unserer Lichtenbergerinnen und Lichtenberger. Die Standortwahl ist gelungen und auch das Angebot wird vielfältig sein. Es entspricht dem Lebensgefühl, sich spontan und flexibel fortzubewegen – und dabei auch auf die Umwelt zu achten. Dies unterstütze ich gerne. Die bisher reibungslose Zusammenarbeit mit der BVG lässt für weitere, zukünftige Projekte Gutes erahnen.“

Vor Ort stehen alle bereits in Jelbi integrierten Mobilitätspartner mit ihren Fahrzeugen bereit: Die Mieträder von Nextbike, die Tretroller von Tier und Voi, die E-Mopeds von Tier und Emmy und die Carsharing-Autos von Miles, mobileeee und Greenwheels. Jelbi-Nutzer haben mittlerweile Zugriff auf über 27.000 Fahrzeuge – mehr als auf jeder anderen deutschen Mobilitätsplattform.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Mobilität: Änderung des Straßengesetzes und Regulierung des Mietfahrzeugmarktes, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Stellenwert misst der Senat dem #Sharing-Verkehr (Auto, Roller, Fahrräder, …) als Teil der
Verkehrswende bei?
Frage 3:
Welche Potentiale sieht der Senat durch Sharing-Verkehre im Hinblick auf das Erreichen der
Klimaschutzziele?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Der #Sharingmarkt entwickelte sich in den letzten Jahren sehr dynamisch und die Strategien
der Anbietenden richten sich meist stark auf Marktanteilgewinnung aus, wodurch es ohne
klarere Regelungen z. B. zu Nutzungskonflikten und Angebotsballungen kommt.
Insbesondere aus Perspektive der Betreibenden ist der Beitrag der jeweiligen Lösungen zur
Verkehrswende unstrittig und signifikant. Gleichzeitig liegen aber auch Hinweise dafür vor,
dass die Angebote heutzutage durch die hauptsächlich einzelbetriebliche Optimierung nur
einen geringen Beitrag zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne
der Verkehrswende leisten. Teilweise begünstigen bzw. verstärken die Angebote in der
momentanen Form sogar unerwünschte verkehrliche Effekte (z. B. Verlagerungen zu
Lasten des Umweltverbundes, zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre mit den
Fahrzeugen sowie auch durch Mehrverkehre durch die Betriebskonzepte und das
Flottenmanagement). Die Angebote spielen aber schon jetzt eine wichtige Rolle in der
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Verkehrswende und insofern werden ihnen auch Potenziale bei der Erreichung der
Klimaschutzziele beigemessen.
Frage 2:
Auf welcher Datengrundlage basieren die im Referentenentwurf angeführten Informationen zu Flottengröße
und Verteilung im Stadtgebiet und wie oft werden diese eingeholt?
Antwort zu 2:
Da es aktuell keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten
gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten zu Flottengröße und Verteilung vor. Die
Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Bei den im Referentenentwurf dargestellten
Fahrzeugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis der freiwillig übermittelten
Unternehmensangaben; diese werden aktuell nicht regelmäßig eingeholt.
Frage 4:
Hat der Senat eine Kooperationsvereinbarung mit den individuellen Sharing-Anbietern geschlossen? Falls
nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Der Senat hat die verschiedenen Steuerungs- und Regulierungsinstrumente einschließlich
der Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung geprüft. Hierbei ist die gesetzliche
Ausgestaltung des straßenrechtlichen Rechtsrahmens – anknüpfend an die Klarstellung,
dass die Nutzung von öffentlichen Straßen für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung ist – besonders
geeignet, um rechtsklar und rechtsverbindlich die verschiedenen Sachverhalte gewerblicher
Mietflottenangebote auf einem nach wie vor dynamischen Markt zu erfassen und in die
bereits bestehende Sondernutzungssystematik des Berliner Straßengesetzes
einzugliedern.
Frage 5:
Welche möglichen Auflagen zu einer #Sondernutzungserlaubnis für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen können sich aus Sicht des Senates aus dem zuletzt vorgelegten Referentenentwurf zur
Änderung des Berliner Straßengesetzes (Stand 15.10.2020) ergeben und wie bewertet der Senat diese?
Antwort zu 5:
Durch Auflagen und andere Nebenbestimmungen kann die Sondernutzungserlaubnis näher
ausgestaltet werden, um insbesondere sicherzustellen, dass die Mietfahrzeuge im Einklang
mit den verkehrsmittelübergreifenden Zielen des Mobilitätsgesetzes stadtgerecht und
störungsarm im öffentlichen Straßenland angeboten und genutzt werden; beispielsweise
durch die Bestimmung von Flächen, die für das Abstellen von Mietfahrzeugen nicht in
Anspruch genommen werden dürfen. Dabei werden die konkreten Nebenbestimmungen
von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls sowie der Antragslage abhängen.
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Frage 6:
Besteht aus Sicht des Senates die Gefahr, dass durch bestimmte Auflagen, die der Wirtschaftlichkeit eines
Anbieters stark nachteilig gegenüberstehen (z.B. verpflichtende Ausweitung des Geschäftsgebietes auf die
Außenbezirke), die Attraktivität des Marktes Berlin für die Anbieter verloren geht, keine Investitionen mehr
getätigt werden und sie sich zurückziehen?
Frage 7:
Wie gedenkt der Senat, diesem potentiellen Szenario entgegenzuwirken und das Angebot an SharingFahrzeugen in allen Berliner Bezirken dennoch sicherzustellen?
Frage 10:
Ist geplant, die verschiedenen Anbieter in den weiteren Prozess einzubeziehen und mit Ihnen über die
Ausgestaltung von möglichen Auflagen und Bedingungen einer Sondernutzungserlaubnis zu sprechen? Wenn
ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 6, 7 und 10:
Die Fragen 6, 7 und 10 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Ausgestaltung der Auflagen wird sich auf ein verkehrsplanerisches Konzept stützen, in
dessen Erarbeitung die Anbietenden und weitere Stakeholder in einem Dialogverfahren, das
für das Jahr 2021 geplant ist, miteinbezogen werden. Dabei wird eine Balance zwischen der
Attraktivität des Berliner Marktes und dem Nutzen der Angebote für das ganze Land Berlin
angestrebt.
Frage 8:
Warum hält der Senat Ausschreibungen für eine geeignete Gestaltungsmöglichkeit und welche Lehren wurden
aus der Ausschreibung für #Nextbike und #Berlkönig gezogen?
Antwort zu 8:
Nur ein öffentliches #Leihfahrradsystem stellt eine verlässliche Versorgung sicher. Private
Betreiberinnen und Betreiber können Angebote jederzeit streichen, Preise für
Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen, Teilräume abkoppeln oder aus der Bedienung
streichen, wie in der Vergangenheit in Berlin mehrfach deutlich wurde. Niemand außer den
Unternehmen selbst kann bei privatwirtschaftlichen Lösungen die Qualität des eigenen
Produkts definieren oder von außen einfordern (die rechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt).
All dies stellt sich bei öffentlichen Leihfahrradsystemen, und so auch bei dem des Landes
Berlin, für welches die nextbike GmbH den Zuschlag erhielt, anders dar. Standorte werden
abgestimmt und von den Bezirken genehmigt und Leistungs- und Qualitätskriterien sind im
Detail definiert, bis hin zur Verfügbarkeit an den Stationen oder Wartungsrhythmen bei den
Rädern.
Nur ein öffentliches Fahrradverleihsystem kann daher dazu beitragen, dauerhaft einen
verkehrlichen Nutzen zu entfalten und unterstützt so beispielsweise kontinuierlich die
Erreichung der Berliner Klima- und Umweltziele.
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Die Ausschreibung und wettbewerbliche Vergabe der entsprechenden Leistung stellt eine
verpflichtende Grundlage des Berliner Haushaltsrechts dar. Insbesondere die
Leistungsbeschreibung legt dabei klare, für beide Seiten bindende Parameter der
Leistungserbringung fest. Diese Festlegung über einen definierten Zeitraum fixiert aber
auch einen Status-quo zum Zeitpunkt der Vergabe, wobei Anpassungen nur im rechtlich
zulässigen Rahmen erfolgen können.
Bezüglich des Erprobungsverkehrs des BerlKönig wird auf die Antworten zu Frage 2 und 6
der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17301 verwiesen.
Wie bereits unter anderem in den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/19958
und Nr. 18/24056 ausgeführt, handelt es sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom
Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles,
eigenwirtschaftliches Projekt der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), das ohne öffentliche
Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Der
BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der
BVG und der Firma ViaVan betrieben, insofern hat der Senat keine Erfahrungen mit einer
Ausschreibung des BerlKönig.
Frage 9:
Welche Entwicklung für den Sharing-Markt von elektrisch betriebenen Kleintransportern erwartet der Senat
vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung?
Antwort zu 9:
Hierzu liegen keine gesicherten Kenntnisse vor. Allgemein ist von einem Wachstum
auszugehen, wobei dieses derzeit weder quantitativ, qualitativ noch räumlich differenziert
werden kann.
Frage 11:
Fanden bereits im Vorfeld des aktuellen Referentenentwurfes Gespräche mit einzelnen Anbietern statt? Wenn
ja, mit welchen?
Antwort zu 11:
Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt anlassbezogen, aber auch in einem
gewissen Turnus Gespräche mit einzelnen Anbietenden. In Bezug auf den
Referentenentwurf zur Änderung des Berliner Straßengesetzes waren einige Anbietende im
Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Teil in den Abschnitt Neue Mobilität des
Mobilitätsgesetzes eingebunden.
Berlin, den 30.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz