Radverkehr: Neue Radwege bauen – alte nicht vergessen…, aus Senat

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Frage 1:

 

Wie bewerten der Senat und die Bezirke den #Zustand der vorhandenen #Radwege Berlins?

 

Antwort zu 1:

 

Derzeit erfolgt in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die europaweite Ausschreibung für ein #Erhaltungsmanagementsystem, mit dessen Hilfe die #Zustandsbewertung der Fahrbahnen erfolgen wird. Die Bewertung von Rad- und Gehwegen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einer zweiten Stufe. Aktuell können noch keine belastbaren Aussagen zum Gesamtzustand aller Radwege erfolgen.

 

Lichtenberg:

Einige Radwege sind stark erneuerungsbedürftig.

 

Mitte:

Viele der baulich angelegten Radwege sind bereits „in die Jahre gekommen“ und weisen eine Vielzahl von Vorschädigungen auf. Diese werden jedoch im Rahmen der Straßenunterhaltung durch kleinteilige Reparaturen weiter verkehrssicher gehalten und im

 

Rahmen der Möglichkeiten sukzessive durch grundhafte Sanierungen und Umbaumaßnahmen langfristig verbessert.

 

Bereits in den letzten Jahren wurden die Planungen zur Radverkehrsinfrastruktur nach dem jeweils aktuellen Stand geplant und umgesetzt. Hierbei finden die Planungsvorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Verkehrslenkung Berlin Beachtung.

 

Eine geschaffene Verkehrsinfrastruktur weist eine gewisse Lebensdauer auf. Gleichzeitig verändert sich das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung. Dass nicht jede Entwicklung eine zügige Neugestaltung der Verkehrsinfrastruktur zur Folge hat, ist evident. Bekannt ist, dass die Radverkehrsinfrastruktur in vielen Bereichen nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Auch aus diesem Grund, wurde die Radwegebenutzungspflicht (Verkehrszeichenzeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) in vielen Fällen aufgehoben.

 

Pankow:

Der Zustand der vorhandenen Radwege, wie auch des gesamten öffentlichen Straßenlandes im Bezirk Pankow, ist Ausdruck der bisherigen dauerhaften und leider auch weiter anhaltenden Unterfinanzierung der planmäßigen bezirklichen Straßenunterhaltung.

 

Reinickendorf:

Die baulich vorhandenen Radwege entsprechen zum großen Teil nicht den derzeit gültigen technischen Vorschriften und befinden sich teilweise in einem nicht zufrieden stellenden Zustand.

 

Spandau:

Die Radwege in Spandau befinden sich in einem sehr unterschiedlichen Zustand zwischen sehr gut und mangelhaft. Viele Radwege sind allerdings für die heutigen Nutzungsansprüche zu schmal.

 

Tempelhof-Schöneberg:

Die Radwege im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befinden sich im unterschiedlichen Zustand. Auf den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen angelegte Radverkehrsanlagen sind in der Regel gut ausgebaut. Die Radverkehrsanlagen in den Seitenräumen der Hauptverkehrsstraßen und im untergeordneten Straßennetz entsprechen in ihrer Breite und dem Zustand größtenteils nicht dem gewünschten Fahrkomfort.

 

 

Frage 2:

 

Wer ist für die Beseitigung von Schäden (etwa durch Baumwurzeln) oder anderweitige Behinderungen verantwortlich?

 

Antwort zu 2:

 

Die Zuständigkeit für die Beseitigung von Schäden obliegt dem jeweiligen Straßen- und Grünflächenamt in seiner Funktion als Straßenbaulastträger gem. § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG).

 

Frage 3:

 

Wie läuft die Schadensfeststellung und die Behebung dieser ab?

Antwort zu 3:  Lichtenberg:

Die Schadensfeststellung erfolgt im Regelfall im Rahmen der regelmäßigen visuellen

Überwachung des Straßenzustandes durch die Straßenbegehenden. Zudem werden Hinweise durch Verkehrsteilnehmer gegeben. Die Instandsetzung erfolgt nach Priorität.

 

Mitte:

Gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 7 BerlStrG – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins (AV Straßenüberwachung) werden die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in Begehungsklassen eingeteilt und zur Überwachung der Verkehrssicherheit durch Bauaufseher/ Straßengeher begangen.

 

Straßen der Begehungsklasse I (Straßen oder Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelastung von werktäglich mehr als 10.000 Kraftfahrtzeugen in 24 Stunden und Straßen und Straßenabschnitte, die von öffentlichen Verkehrsmitteln des Oberflächenverkehrs benutzt werden, sowie Fußgängerbereiche in Geschäftsgebieten) werden zweimal im Monat begangen. Straßen der Begehungsklasse II (alle übrigen Straßen oder Straßenabschnitte) werden einmal in zwei Monaten begangen.

Im Rahmen der Überwachung ist u.a. auf Schäden am Straßenkörper, Verkehrshindernisse, Straßenzubehör, Schäden oder Mängel an Baustellenabsperrungen sowie auf Verkehrsgefährdungen durch Einrichtungen, die als Sondernutzung zugelassen wurden, zu achten.

 

Hierbei werden auch die Radwege kontrolliert. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und zur Beseitigung an vertraglich gebundene Firmen weitergeleitet. Im Falle von schwerwiegenden Schäden, welche eine verkehrssichere Nutzung der Radwege nicht mehr ermöglichen, werden Sofortmaßnahmen zur Sicherung und Absperrung eingeleitet. Festgestellte Verkehrsgefährdungen im Zusammenhang mit Sondernutzungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet und der Sondernutzer aufgefordert, hier umgehend für Abhilfe zu sorgen.

 

Großflächige Schäden und längerfristige Erhaltungsmaßnahmen werden den zuständigen Bezirksingenieur/innen gemeldet, um entsprechende Baumaßnahmen zu planen und auszuschreiben, sowie die entsprechenden Abschnitte in die Investitionsplanung aufzunehmen.

 

Pankow:

Im Rahmen der durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Straßenüberwachung) vorgeschriebenen Straßenbegehungen werden die Radwege als Bestandteil der jeweiligen Straße mit begangen, festgestellte Schäden aufgenommen und einzeln nach Ort, Lage, Art/Form, Befestigungsart, Fläche und Tiefe bewertet. Bei Feststellung bestimmter Kriterien, z. B. die Tiefe eines Straßenschadens, wird dieser als Gefahrenstelle betrachtet. Somit ist erkennbar, dass nicht jeder Straßenschaden auch automatisch eine Gefahrenstelle ist.

 

Werden Gefahrenstellen in Radwegen festgestellt, erfolgt nach Kenntnisnahme dieser die umgehende Beauftragung. Die Beseitigung der Gefahrenstelle erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten i.d.R. am nächsten Werktag. Wenn keine dauerhafte Schadensbeseitigung erfolgen kann, wird die Gefahrenstelle gesichert (z. B. mit einer Absperrung) bzw. provisorisch beseitigt (z. B. mit Kaltasphalt).

 

Reinickendorf:

Schäden werden einmal über die Begehung, entsprechend der Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz zur Straßenüberwachung des öffentlichen Straßenlandes, festgestellt. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Meldungen durch Bürger, Polizei und über das Ordnungsamt. Festgestellte Mängel werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Gefahrenstellen innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Ist eine Behebung der Schäden nicht möglich, so wird mit entsprechenden Verkehrszeichen darauf hingewiesen.

 

Spandau:

Die Schäden werden entweder im Rahmen der regelmäßigen Begehung auf Grundlage der AV Straßenüberwachung oder gezielte Überprüfung konkreter Abschnitte festgestellt oder durch Dritte gemeldet. Kleinere Schäden werden umgehend beseitigt. Wenn Baumwurzeln betroffen sind, oder es sich um größere Schäden handelt muss eine Ortsbesichtigung vorgenommen, gegebenenfalls auch eine aufwändigere Planung veranlasst werden.

 

Tempelhof-Schöneberg:

Die Schadensfeststellung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen während der Beläufe durch Straßenbegeherinnen und Straßenbegeher. Die Behebung der Gefahrenstellen erfolgt durch vom Bezirksamt beauftragte Baufirmen.

 

 

Frage 4:

 

Wie lange dauert eine Schadensfeststellung und die Behebung im Regelfall in den einzelnen Bezirken?

Antwort zu 4:  Lichtenberg:

Wie bereits erwähnt, werden die Schäden im Zuge der regelmäßigen Straßenbegehungen

festgestellt. Der zeitliche Aufwand (zwischen Erfassung und Instandsetzung) wird statistisch nicht erfasst. Die zeitliche Dauer der Behebung der Schäden ist abhängig vom Umfang, der Wertigkeit und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

 

Mitte:

Kleinteilige Reparaturen werden durch die vertraglich gebundenen Gefahrenstellenfirmen in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Feststellung ausgeführt.

Großflächige Unterhaltungsmaßnahmen sowie Investitionsmaßnahmen bedürfen einer längerfristigen Vorbereitung und können einen Vorlauf von mehreren Jahren nach sich ziehen.

 

Pankow:

Die Schadensfeststellung ist vom turnusmäßigen Straßenbegang der in der o.a. Ausführungsvorschrift geregelt ist abhängig (Straßen der Begehungsklasse I – zweimal im Monat, Straßen der Begehungsklasse II – einmal in zwei Monaten). Zur Behebung von Gefahrenstellen siehe Antwort zu Frage 3.

 

Reinickendorf:

Schäden werden einmal über die Begehung, entsprechend der Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz zur Straßenüberwachung des öffentlichen Straßenlandes, festgestellt. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Meldungen durch Bürger, Polizei und über das Ordnungsamt. Festgestellte Mängel werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Gefahrenstellen innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Ist eine Behebung der Schäden nicht möglich, so wird mit entsprechenden Verkehrszeichen darauf hingewiesen.

 

Spandau:

Wegen der unterschiedlichen Schäden und deren Ursachen lässt sich dies nicht pauschal beantworten. Kleinere Schäden werden in der Regel innerhalb weniger Tage, Gefahrenstellen ggf. am selben Tag beseitigt. Sind größere Eingriffe in den Wurzelraum oder umfangreiche Planungen erforderlich, dauert es deutlich länger. Bei dichtem Baumbestand kann unter Umständen gar keine Reparatur erfolgen.

 

Tempelhof-Schöneberg:

Die Hauptstraßen werden nach der AV Straßenbegang zweimal im Monat und die Nebenstraßen einmal in zwei Monaten belaufen. Die Dauer der Behebung hängt von den Ursachen ab und kann sich zwischen unverzüglich bei Gefahrenstellen und längeren Zeiträumen erstrecken, wenn erst noch weitere Prüfungen durchgeführt werden müssen.

 

Frage 5:

 

Reichen die vorhandenen Mittel und das Personal für eine adäquate Schadensfeststellung und Behebung auf den vorhandenen Radwegen Berlins?

Antwort zu 5:  Lichtenberg:

Aus der Sicht des Fachamtes nicht.

 

Mitte:

Hierbei ist zwischen der Schadensfeststellung sowie der kleinteiligen Reparatur und grundhaften Sanierungen von Radwegen zu unterscheiden.

Die vorhandenen Straßenunterhaltungsmittel sowie das Personal reichen aus, um die Schäden festzustellen und umgehende kleinteilige Reparaturen zu veranlassen. Für großflächige Unterhaltungsmaßnahmen sowie grundhafte Verbesserungen der Radwege stehen inzwischen in der Regel ebenfalls ausreichend Haushaltsmittel, nicht zuletzt aus den Sonderprogrammen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zur Verfügung. Jedoch reichen die personellen Kapazitäten in der Regel nicht aus, um hier die bereitgestellten Mittel zeitnah umzusetzen. Erschwert wird dies durch den Umstand, dass es in der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt trotz Stellenaufwüchsen nur schwer gelingt, geeignetes Fachpersonal zu rekrutieren.

 

Pankow: Nein.

 

Reinickendorf:

Die finanziellen Mittel des Bezirkes, hier der Titel für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes, reichen lediglich für die Beseitigung von Gefahrenstellen. Eine grundhafte Instandsetzung ist hiermit nicht möglich. Finanzielle Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden nur bewilligt, wenn die Radwege den geltenden technischen Standards entsprechen. Da aber die meisten Radwege unterdimensioniert sind, erfolgt keine Finanzierung.

 

Spandau:

Für eine Schadensfeststellung entsprechend der AV Straßenüberwachung reicht das vorhandene Personal aus. Soll die Kontrollfrequenz erhöht werden, ist das nicht der Fall. Für eine zügige Planung, Baudurchführung und Konfliktlösung reicht das vorhandene Personal u.a. auch deshalb nicht aus, weil das Land Berlin und hier insbesondere die Bezirke sowohl hinsichtlich der Bezahlung als auch der Arbeitsbedingungen kein attraktiver Arbeitgeber für Bauingenieure ist.

 

Tempelhof-Schöneberg:

Aus Sicht des Bezirksamtes reichen die zur Verfügung stehenden Mittel und das Personal für eine adäquate Schadensfeststellung und -behebung nicht aus.

 

 

Frage 6:

 

Was tut der Senat und was tun die Bezirke, um die Radwege auch zukünftig in Schuss zu halten und zu bringen?

 

Antwort zu 6:

 

Aus dem aufzubauenden Erhaltungsmanagementsystem (siehe Antwort zu Frage 1) sollen Bauprogramme abgeleitet werden, die als Grundlage für die Investitions- und Unterhaltungsplanung der Baulastträger dienen. Diese müssen seitens der Baulastträger mit personellen und finanziellen Mitteln untersetzt werden.

 

Derzeit stellt der Senat den Bezirken zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Titel

„Unterhaltung des Straßenlandes – Sonderprogramm Straßensanierung“ (Kapitel 2707, Titel 52130). Neben der Sanierung von Fahrbahnen und Gehwegen werden daraus auch Sanierungsmaßnahmen von Radverkehrsanlagen finanziert. Außerdem werden zweckgebunden Mittel zur Sanierung von Radverkehrsanlagen aus dem Kapitel 0730, Titel 52108 (Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs) den Bezirken zur Verfügung gestellt. Beide Titel wurden in den letzten Jahren sukzessive erhöht.

 

Auch mit dem Ziel der Senkung der Unterhaltungs- und Sanierungskosten werden den Bezirksämtern zusätzliche investive Mittel der Titel 0730 und 2920 72016 (Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr) zur Verfügung gestellt, mit denen die Radverkehrsanlagen in bestimmten Straßenabschnitten komplett oder weitestgehend erneuert werden können.

 

Die entsprechenden Maßnahmen, werden mit den jeweiligen Mitarbeitenden der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in turnusmäßig stattfindenden Steuerungsrunden besprochen und abgestimmt.

 

Mittel- bis langfristig ist geplant, auch die landeseigene Gesellschaft GB infraVelo GmbH an der Sanierung und dem Erhalt ausgewählter Radverkehrsanlagen zu beteiligen.

 

Lichtenberg:

Ohne Bereitstellung von Sondermitteln zur Verbesserung Radinfrastruktur beschränkt sich die Instandhaltung nur auf Kleinreparaturen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage.

 

Mitte:

Der Senat stellt mit seinen Titeln Radwegsanierungsprogramm HT 0730 / 521 08, Radverkehrsinfrastrukturprogramm Haushaltstitel 0730 / 720 16 und

Radverkehrsinfrastrukturprogramm Haushaltstitel 2920 / 720 16 (KInvFG1-Mittel) finanzielle Mittel für die Bezirke bereit, damit diese Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen umsetzen können. Die Vorhaben werden in regelmäßig stattfindenden Runden zwischen Senat und Bezirk besprochen.

Zudem wurde die infraVelo GmbH mit dem Ziel gegründet, Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrnaufgaben im Zusammenhang mit anstehenden Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Land Berlin umzusetzen. Konkrete Projektabsprachen mit dem Bezirk Mitte haben noch nicht stattgefunden.

Durch das Mobilitätsgesetz wurden jedem Bezirk zwei Radverkehrsplaner-Stellen zugeschrieben. Diese konnten im Bezirk Mitte von Berlin, auch nach mehrmaliger Ausschreibung, noch nicht final besetzt werden.

 

Pankow:

Dem Handeln des Bezirkes Pankow sind durch die weitere dauerhafte Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung enge Grenzen gesetzt.

Ebenfalls muss betont werden, dass die vorhandenen finanziellen Mittel für das öffentliche Straßenland in seiner Gesamtheit einzusetzen sind. Zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende sind in Bezug auf die Straßenüberwachung gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende und ein eventueller Schaden soll von allen gleichermaßen abgewendet werden. Hinzu kommt, dass gerade Radfahrende sämtliche Straßenbestandteile (Gehwege, Radwege und Fahrbahnen) nutzen und teilweise nach § 2 Abs. 4 und 5 StVO auch nutzen dürfen/müssen.

Eine Verbesserung des örtlich anzutreffenden Zustandes kann nur mit mehr Personal und einer bedarfsgerechten Finanzierung erzielt werden.

 

Reinickendorf:

Die finanziellen Mittel des Bezirkes, hier der Titel für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes, reichen lediglich für die Beseitigung von Gefahrenstellen. Eine grundhafte Instandsetzung ist hiermit nicht möglich. Finanzielle Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden nur bewilligt, wenn die Radwege den geltenden technischen Standards entsprechen. Da aber die meisten Radwege unterdimensioniert sind, erfolgt keine Finanzierung.

 

Spandau:

Die Bezirke tun alles, was unter den vorhandenen Rahmenbedingungen möglich ist um die Verkehrssicherheit aller Straßenbestandteile für alle Verkehrsteilnehmende sicherzustellen.

 

 

 

1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

 

Tempelhof-Schöneberg:

Im Rahmen der Straßenunterhaltung können aufgrund der begrenzten

Mittel durch den Bezirk nur die unmittelbaren Gefahrenstellen beseitigt werden. Im Weiteren ist der Fachbereich Straßen bemüht, mit zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln – auch von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – auch Radwegabschnitte instand setzen zu lassen.

 

 

Berlin, den 1. August 2018 In Vertretung

Stefan Tidow

 

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Kreuzberg setzt sich durch XXL-Radwege sollen ab September gebaut werden – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/kreuzberg-setzt-sich-durch-xxl-radwege-sollen-ab-september-gebaut-werden-30515412

Zwei Meter breite, mit Pollern abgetrennte und grün markierte #Radstreifen: Nach monatelangen Verzögerungen sollen diese #XXL-Radwege der Zukunft nun doch gebaut werden, voraussichtlich ab September an der #Hasenheide an der Bezirksgrenze von Friedrichshain-Kreuzberg zu Neukölln.

Wie der rbb berichtet, hält der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen), Einwände der #Feuerwehr gegen die verbreiterten Radspuren für wenig stichhaltig. Denn dort, wo die breiten #Radwege hinsollen, stünden jetzt parkende Autos – für die Feuerwehr und deren Einsatzwagen ergäben sich somit keine Verschlechterungen im Vergleich zur bestehenden Situation.

Ursprünglich sollten die neuen Radwege unmittelbar nach Ende der Frostperiode angelegt werden. Die Feuerwehr argumentierte, ihrer Einsatzwagen könnten womöglich nicht mehr nahe genug an brennende Häuser heranrücken, um im Notfall Menschen über Drehleitern zu retten. Auch wurde angeführt, die Poller am Rande der Radwege könnten …

allg.: Verkehrssenatorin Regine Günther „Fahrverbote sind das letzte Mittel“ – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/verkehrssenatorin-regine-guenther–fahrverbote-sind-das-letzte-mittel–29307924

Das große Zittern geht weiter. Im Frühjahr befasst sich das Verwaltungsgericht mit einem heiklen Thema: Muss die Innenstadt für #Dieselfahrzeuge mit schlechten #Abgaswerten gesperrt werden? Rund 300.000 Dieselfahrzeuge sind in Berlin zugelassen, und ihre Besitzer blicken auf #Verkehrssenatorin Regine #Günther. Im Interview erklärt sie, wie ihr Plan aussieht. Die von den Grünen nominierte aber parteilose Politikerin setzt sich auch mit Kritik auseinander. Zum Beispiel, dass von einer Verkehrswende noch nichts zu spüren sei, was Radaktivisten wie auch die die Grünen-Basis bemängeln.
Sie sind jetzt ein Jahr im Amt. Haben Sie gefeiert?

Für eine Feier hatte ich keine Zeit. Aber das Datum war natürlich ein Einschnitt.
Haben Sie am Anfang nicht gedacht, dass Sie so lange aushalten?
Doch, davon bin ich natürlich ausgegangen. Aber es war wichtig für mich, Rückschau zu halten: Was hat gut geklappt? Wo muss nachgesteuert werden?
Was hat Sie positiv überrascht?
Mittlerweile ist es ja Mode geworden, mit Häme auf die Berliner Verwaltung zu blicken. Das finde ich nicht richtig. Ich habe in meiner Verwaltung unglaublich engagierte und sehr kompetente Menschen kennengelernt, die mit sehr viel Herzblut ihre Arbeit leisten. Richtig ist aber auch, dass wir für viele Aufgaben zu wenig Personal haben. Das werden wir jetzt verändern, das dauert aber seine Zeit. Wenn dieses Tal durchschritten ist, wird Berlin wieder eine funktionierende Verwaltung haben.
#Radlobbyisten und andere bemängeln, dass in Ihrem ersten Jahr wenig passiert ist. Nervt sie die Kritik?
Ich kann die Ungeduld verstehen. Doch ich finde, dass sehr viel passiert ist in diesem Jahr. Es entstehen neue Strukturen, vollkommen neue Programme wurden aufgesetzt, und die Finanzierung ist durch den neuen Doppelhaushalt gesichert. Nicht zuletzt haben wir das #Mobilitätsgesetz erarbeitet, das Mitte Dezember im Senat war. Das Gesetz entstand in Rekordzeit innerhalb eines Jahres, mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit. Normalerweise dauert so ein Gesetzgebungsverfahren zwei bis drei Jahre.
Eine der häufigsten Kritikpunkt lautet: Im ersten Jahr von Rot-Rot-Grün wurden kaum neue #Radwege

Radverkehr: Mobilitätsgesetz Radfahrer müssen bis Ostern auf ihr Gesetz warten – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/mobilitaetsgesetz-radfahrer-muessen-bis-ostern-auf-ihr-gesetz-warten-28949556?dmcid=nl_20171126_28949556

Es ist das erste Gesetz in Deutschland, das Radfahren angenehmer, attraktiver und sicherer machen soll. Doch bis das Berliner #Mobilitätsgesetz in Kraft tritt, werden sich die Fahrradfahrer noch einige Monate lang gedulden müssen. Frank #Masurat vom Allgemeinen Deutschen #Fahrrad-Club (#ADFC) hofft, dass das Verfahren bis Ende März über die Bühne geht – kurz darauf ist Ostern. „Ostern ist für uns wie Weihnachten – hoffentlich“, sagte das Vorstandsmitglied.

Der Gesetzesentwurf mutet ziemlich trocken an. Doch er enthält Bestimmungen, die noch für Diskussionen sorgen werden – und in manchen Fällen für Streit.

So soll jede #Hauptverkehrsstraße einen #Radfahrstreifen bekommen, der breit genug zum Überholen ist und mit sicherem Abstand zu parkenden Autos verläuft. Das Ziel sind geschützte #Radwege, die zum Beispiel mit Pollern vom Autoverkehr getrennt sind. Vorgesehen ist auch, Angebote für Radfahrer massiv auszubauen. So sollen in Berlin 100 Kilometer #Radschnellverbindungen sowie 100.000 neue #Stellplätze für Fahrräder neu entstehen.
#ADAC regte Änderung an

Es ist ein Gesetz, das für die Radfahrer Partei ergreift. Ungewöhnlich ist auch der Gesetzgebungsprozess. Die #Autolobby saß nicht am Tisch, als der Referentenentwurf erarbeitet wurde, dafür die #Fahrradlobby gleich mehrfach. Mit dem Team Volksentscheid Fahrrad, das besonders lautstark für ein solches Gesetz gestritten hatte, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sowie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) waren drei Organisationen beteiligt. 17 Mal kam der „Dialog Radverkehr“ im Rittersaal des Senatsgebäudes …

Tourismus: Stadtentwicklung Tourismus in Berlin an der Grenze Berlin ist als Reiseziel beliebt wie nie. Die Politik darf nicht zulassen, dass Berliner die Zeche für den Boom mit vermüllten Parks und schlaflosen Nächten zahlen., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtentwicklung-tourismus-in-berlin-an-der-grenze/20604364.html

Sie fliegen auf Berlin. Nicht nur die 40 Rosinenbomber, die bald an die Luftbrücke und die heiß-kalte Grenze einer welthistorischen Systemschlacht erinnern. Vielen Menschen wird das eine Reise wert sein, in die Stadt der Freiheit, der Weltoffenheit und der Toleranz. Auch 2017 gibt es wieder einen #Besucherrekord, viele Berliner aber sehen ihre persönliche Freiheit bedroht – statt Toleranz und Weltoffenheit wächst Groll.
Das #Tourismuskonzept, das der Senat im Januar beschließen will, ist überfällig. Berlin droht vom eigenen Erfolg überwältigt zu werden. Wichtiger als alle Überlegungen, wie man noch mehr Reisende anlockt, ist inzwischen, die Akzeptanz der Berliner für den Tourismus zu erhalten.

Neben den jährlich fast 13 Millionen #Touristen, die in Hotels unterkommen, tauchen in der Statistik weder die über 100 Millionen #Tagesgäste auf noch jene Millionen, die bei Besuchen privat übernachten. Hunderttausende Berliner erfahren leidvoll, was das für ihre Kieze bedeutet, in denen sie sich als unfreiwillige Staffage eines touristischen Disneylands fühlen.

Die teilweise rabiaten Proteste gegen Reisende, die es in Barcelona oder Mallorca gab, sind eine Warnung. Auch gegen ein Hotel am Kreuzberger Oranienplatz flogen jetzt Steine. Politik darf nicht zulassen, dass Berliner die Zeche für den Boom mit #vermüllten Parks und #schlaflosen Nächten zahlen.

Der #Reiseboom erzwingt den Ausbau des #Nahverkehrs und der #Radwege

Gegen Lärm und Dreck vorzugehen, ist wichtig; alarmieren müssen ebenso die #strukturellen Veränderungen der besonders belasteten Bezirke: …

Straßenverkehr: Bauarbeiten auf dem Weg in die Hauptstadt Für Pendler aus Oberhavel wird die Autofahrt nach Berlin auf mehreren Strecken zur Geduldsprobe. Wer von Glienicke/Nordbahn aus auf der B 96 nach Berlin-Wittenau und weiterfahren will, muss ab Ende März mit starken Einschränkungen rechnen. aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Bauarbeiten-auf-dem-Weg-in-die-Hauptstadt

Oberhavel/Berlin. Wer mit dem #Auto zwischen Berlin und dem Umland pendelt, muss sich auf schwere Zeiten einstellen – oder sich Alternativen überlegen. In den nächsten Jahren werden wichtige Verbindungen zur #Baustelle – alle gleichzeitig.

Den Anfang macht die #Oranienburger Straße in Berlin, auf der zum Teil die Bundesstraße #B96 verläuft. Deren Neubau soll nach Angaben aus dem Bezirksamt Reinickendorf Ende dieses Monats beginnen und voraussichtlich rund zehn Millionen Euro kosten. Betroffen ist der 2,4 Kilometer lange Bereich zwischen Wittenauer Straße und Tessenowstraße, wobei die Realisierung an beiden Enden gleichzeitig beginnt und die Baustellen sich bis zum Wilhelmsruher Damm aufeinander zu bewegen. Für die Arbeiten ist nach Auskunft aus dem Büro von Bezirksbaustadträtin Katrin Schultze-Berndt ein Zeitfenster bis Mitte 2020 anvisiert. Die Cyclopstraße werde für einen längeren Zeitraum zur Ausweichstrecke. Baustellenampeln sollen den Verkehrsfluss regeln.

Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung durch starken Lkw- und Busverkehr befinden sich die Fahrbahnbereiche in einem baulich schlechten Zustand und sind im Rahmen der normalen Straßenunterhaltung nicht mehr dauerhaft instand zu halten, heißt es. Die Tragfähigkeit des Fahrbahnaufbaus, der häufig nur aus einer Schwarzdecke auf Pflaster oder Unterbeton besteht, entspreche nicht den Anforderungen des Verkehrsaufkommens. Neben dem grundhaften Fahrbahnausbau soll die Leistungsfähigkeit der übergeordneten Verbindungsstraße verbessert werden. Dazu werden unter anderem zusätzliche Abbiegespuren in den Knotenpunktbereichen angelegt. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werden durchgängig #Radwege beziehungsweise #Radfahrangebotsstreifen auf der Fahrbahn angelegt. Weil dazu der Straßenquerschnitt verändert werden müsse, seien bereits 40 störende Straßenbäume gefällt worden, weitere 40 wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes.

Ab Ende dieses Jahres oder Anfang 2018 soll zudem die Autobahn #A114 Richtung Pankow saniert werden. Für den Ausbau des rund sieben Kilometer langen Fahrbahnabschnitts zu einer …

Radverkehr: Millionen fließen für Radwege im Land Brandenburg aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article207433535/Millionen-fliessen-fuer-Radwege-im-Land-Brandenburg.html

Brandenburg investiert 40 Millionen Euro in das Radwegenetz. Saniert wird aber nicht, sondern "qualitativ aufgewertet".

#Potsdam.  Denken deutsche Urlauber an #Brandenburg, haben sie ein #Rad vor Augen. Fast die Hälfte würde Brandenburg mit dem Begriff "#radlerfreundlich" verbinden, verweist Dirk Wetzel, Fahrradexperte bei der Tourismus-Marketing Brandenburg (TMB), auf eine bundesweite Befragung des Instituts für Management und Tourismus. Davor kämen nur "naturbelassen" und "berlinnah". Von den 92 Millionen Tagestouristen, die Brandenburg pro Jahr verbuchen kann, sind elf Prozent mit dem Rad unterwegs. Ein Grund, warum Brandenburg die Qualität seiner #Radwege jetzt noch weiter verbessern will. 40 Millionen Euro will das Wirtschaftsministerium für die Radwegemodernisierung locker machen.

29 Radfernwege

Mit 29 #Radfernwegen, rund 30 regionalen #Radrouten und einem touristischen #Radwegenetz von 7000 Kilometern Länge kann das Land bei Touristen punkten. "Mehr als ein Viertel der Gäste, die nach Brandenburg kommen, fahren hier Rad", sagt Wetzel und blickt noch einmal in die Statistik: "Der deutschlandweite Durchschnittswert liegt bei nur 12,6 Prozent." Und: Radler lassen sich ihren Ausflug etwas kosten. "Die Zeiten, in denen daheim Stullen für die Tour geschmiert wurden, sind vorbei", betont der TMB-Mann. 65 bis 70 Euro pro Tag geben radfahrende Urlauber im Land aus – satte 20 Prozent mehr als die übrigen Tagesgäste.

"Radtouristen bescheren unserer Tourismusbranche einen Umsatz von mehr als 850 Millionen Euro im Jahr", ergänzt Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD). "Die Voraussetzung für diesen Erfolg ist die gute Qualität der Radwege", das weiß Gerber aus Erfahrung. Der Potsdamer, seit Jahren Mitglied beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), machte vor drei Jahren selbst die Probe aufs Exempel und fuhr bei einem Drei-Tages-Trip auf dem eigenen Rad von Usedom nach Berlin.

Die überregionalen Radtrassen sollen nun mit Unterstützung des Landes modernisiert werden. 40 Millionen Euro seien in der laufenden Förderperiode bis 2020 zunächst reserviert, sagte Gerber. Damit werden Investitionen der Landkreise, die zusammen mit ihren Kommunen für den Erhalt der Wege verantwortlich sind, bis zu 80 Prozent unterstützt. "Mit dem Geld können zum Beispiel Wurzelsperren eingebaut, enge Radwege verbreitert oder Wegweiser …

Radverkehr + Straßenverkehr: „Radbahn Berlin“ Pläne für überdachtes Radfahren unter der Berliner Hochbahn , aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article206690783/Plaene-fuer-ueberdachtes-Radfahren-unter-der-Berliner-Hochbahn.html

Der Platz unter dem #Hochbahn-Viadukt der U1 ist ungenutzt, birgt aber großes Potenzial. Ein Team aus Visionären hat eine Idee, wofür.
Der November ist kein schöner Monat für #Fahrradfahrer, ständig regnet es, und wenn es ganz schlecht läuft, liegt man wegen des nassen Laubs auf der Nase. Berlin ist obendrein kein schöner Ort zum Radeln, der Zustand der #Radwege ein Ärgernis, die Infrastruktur mehr als ausbaufähig. „Ehrlich gesagt ist Fahrradfahren in Berlin ganz schön beängstigend“, sagt Perttu Ratilainen.
Der 38-Jährige Finne und sieben Gleichgesinnte wollen sich das nicht länger antun. Ihre Idee würde den Fahrradverkehr in Berlin revolutionieren: Eine „#Radbahn Berlin“, die unter dem Hochbahn-Viadukt der U-Bahnlinie 1 verläuft. „Einer aus unserem Team wohnt direkt neben der U1 und hat sich gefragt, warum das Potenzial dieser Strecke nicht viel besser genutzt wird“, sagt Ratilainen.
Was auf den ersten Blick futuristisch anmutet, ist laut den Machern leicht umzusetzen. Auf einem Großteil der neun Kilometer langen Strecke verläuft bereits ein …

Radverkehr: Vier Millionen für Fahrradwege in Berlin Ostkreuz soll Modellprojekt für Radverkehr werden, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/vier-millionen-fuer-fahrradwege-in-berlin-ostkreuz-soll-modellprojekt-fuer-radverkehr-werden/11518522.html Am Bahnhof #Ostkreuz könnte ein #Parkhaus für #Fahrräder entstehen. Auch sonst soll es beim Ausbau der #Radwege vorangehen. Fast vier Millionen Euro sind 2015 dafür vorgesehen. Die größten Summen gehen an Bauprojekte in Kreuzberg und Moabit. Der Bahnhof Ostkreuz, der zur Zeit aufwendig umgebaut wird, soll auch ein Modellprojekt für den #Fahrradverkehr werden: „In Kürze“ solle es einen Wettbewerb zur Detailgestaltung der Vorplätze geben, bei dem auch Vorschläge zum Bau eines #Fahrradparkhauses, einer Fahrradstation oder einer mehrgeschossigen Abstellanlage erwartet werden. Dies teilte Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler jetzt auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Ole Kreins mit. Auch sonst will der Senat in diesem Jahr beim Radwegebau klotzen: Fast vier Millionen Euro sollen investiert werden. 800 Stellplätze sollen entstehen Am Ostkreuz sollen nach Gaeblers Angaben auf allen vier Vorplätzen zusammen rund …

Radverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie II: Instandsetzung und Ausbau der Radverkehrsanlagen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche #Radwege, #Radspuren und #Schutzstreifen wurden seit 2011 bis Ende 2014 nach den heute gültigen Standards #instandgesetzt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 2: Welche Radwege, #Radfahrstreifen und Schutzstreifen gelten als dringend #sanierungsbedürftig und wo sind Instandsetzungsmaßnahmen nach heute gültigen Standards geplant? (Bitte nach Ort und Art sowie ggf. nach voraussichtlichen Kosten der Maßnahme und Zeitpunkt der Fertigstellung aufschlüsseln.) Frage 3: Welche der in DS 17/11658 angekündigten Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen an Hauptverkehrsstraßen wurden bis Ende 2014 angelegt? Antwort zu 1, 2 und 3: Bis zum 11. Dezember 2014 sind folgende der Radfahr- bzw. Schutzstreifenvorhaben vollständig umgesetzt worden: Brückenstraße südl. Märkisches Ufer Schulze-Delitzsch-Platz Prinzenstraße südl. Gitschiner Straße Dietzgenstraße (Schillerstraße – Wackenbergstraße) Heinrich-Mann-Straße Granitzstraße (Neumannstraße – Haßfurter Weg, Südseite) Hansastraße (Indira-Gandhi-Straße – Buschallee) Joachim-Friedrich-Straße (Westfälische Straße – Gervinusstraße) Sömmeringstraße Lise-Meitner-Straße südl. Max-Dohrn-Straße Klosterbuschweg (Seegefelder Weg – Torweg) Wilhelmstraße (Daberkowstraße – Weinmeisterhornweg, Ostseite) Königstraße (Glienicker Brücke – Nikolskoer Weg) Werbellinstraße (Karl-Marx-Straße – Morusstraße, Nordseite) Karl-Marx-Straße (Silbersteinstraße – Juliusstraße) Folgende der Radfahr- bzw. Schutzstreifen sind bis zum 8. Dezember 2014 teilweise markiert worden, die restlichen Markierungen sollen 2015 folgen: Reinickendorfer Straße (Seestraße – Plantagenstraße) Zeppelinstraße südl. Spekteweg Ringstraße (Kaiserstraße – Attilastraße) Kamenzer Damm (Wedellstraße – Malteserstraße, Nordseite) Blankenburger Straße (Pasewalker Straße – Siegfriedstraße) Bei folgenden der Radfahr- bzw. Schutzstreifenvorhaben ist bis zum 8. Dezember 2014 mit der Umsetzung der Begleitmaßnahmen begonnen worden, aber die Witterungsbedingungen haben die Markierungsarbeiten nicht mehr zugelassen (Markierung voraussichtlich 2015): Stülerstraße Nauener Straße nördl. Staakener Straße Gartenfelder Straße (östl. Küsterstraße – Daumstraße, Nordseite) Kaiserstraße (Mariendorfer Damm – Machonstraße) Die Markierung folgender Radfahr- bzw. Schutzstreifen hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert, soll aber in den nächsten Jahren erfolgen: Annenstraße (Dresdener Straße – Heinrich-Heine-Platz) Turmstraße westl. Lübecker Straße Stromstraße (Perleberger Straße – Turmstraße, Westseite) Skalitzer Straße (Kottbusser Tor – Wassertorplatz) Gitschiner Straße (Wassertorplatz – Zossener Straße) Warschauer Straße (Revaler Straße – Frankfurter Allee) Danziger Straße (Prenzlauer Allee – Landsberger Allee) Pasewalker Straße (Schlossallee – Am Feuchten Winkel) Alt-Gatow (Am Ortsrand – Plievierstraße, Westseite) Kladower Damm (Hellebergeweg – Plievierstraße, Ostseite) Feuerbachstraße (Schöneberger Straße – Lauenburger Straße) Schöneberger Straße (Alboinstraße – Manteuffelstraße) Köpenicker Landstraße (Am Plänterwald – Bulgarische Str., Nordseite) Frage 4: Welche weiteren Radfahr- und Schutzstreifen an Hauptverkehrsstraßen sind geplant? (Bitte nach Ort, Streckenlänge, voraussichtlichen Kosten und Zeitpunkt der Fertigstellung aufschlüsseln.) Antwort zu 4: Abgesehen von den in Frage 3 genannten Vorhaben gibt es zurzeit nach Kenntnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Planungen für Radfahr- oder Schutzstreifen in folgenden Hauptverkehrsstraßen: Chausseestraße (Wöhlertstr. – Zinnowitzer Str.) Heidestraße Müllerstraße (Seestr. – Sellerstr.) Sickingenstraße Beusselstraße (nördlich Alt-Moabit) Französische Straße Anhalter Straße Mehringdamm (Westseite zwischen Kreuzbergstr. und Schwiebusser Str.) Eldenaer Straße (westlich Proskauer Str.) Hasenheide (Südseite) Dietzgenstraße (Westseite zwischen Rosenthaler Weg und Kastanienallee) Alt-Karow (Westseite) Gaußstraße Nürnberger Straße (südlich Augsburger Str. und nördlich Tauentzienstr.) Teplitzer Straße Hubertusallee (südlich Warmbrunner Str.) Dahlemer Weg (Weißwasserweg – Mörchinger Str.) Blanckertzweg Kaiser-Wilhelm-Straße (nördlich Alt-Lankwitz) Rheinstraße (Ostseite zwischen Walther-Schreiber-Platz und Kaisereiche) Monumentenbrücke Rixdorfer Straße (südlich Eisenacher Str.) Manteuffelstraße (südlich Berlinickeplatz) Boelckestraße (nördlich Werner-Voß-Damm) Kölner Damm Karl-Marx-Straße (nördlich Jonasstr.) Oberspreestraße (Südseite zwischen Silbergrasweg und Ostritzer Str.) An der Wuhlheide (Nordseite) Wegedornstraße (beiderseits Semmelweisstr.) Wendenschloßstraße (Westseite zwischen Charlottenstr. und Lienhardweg) Blumberger Damm (soweit noch keine Radwege vorhanden) Wuhletalstraße (soweit noch keine Radfahrstreifen vorhanden) Herzbergstraße (westlich Vulkanstr. und östlich Siegfriedstr.) Lückstraße (außer Bereich beiderseits Weitlingstr.) Egon-Erwin-Kisch-Straße (östlich Grevesmühlener Str.) Falkenberger Chaussee (Südseite beiderseits Pablo- Picasso-Str.) Dorfstraße (Südseite zwischen Hausvaterweg und Hohenschönhauser Str.) Oranienburger Straße (Ostseite nördlich Tessenowstraße, Westseite zwischen Eichborndamm und Taldorfer Weg sowie zwischen Lübarser Str. und Göschenplatz) Hennigsdorfer Straße Eichborndamm zwischen Waldstr. und Pannwitzstr. Zudem gibt es erste Vorüberlegungen für einige weitere Maßnahmen. Über Streckenlänge, Kosten und den Zeitpunkt der Fertigstellung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben möglich, da die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen noch nicht feststeht. Frage 5: Die Radverkehrsstrategie sieht vor, bei allen Straßenbaumaßnahmen für die Herstellung oder zumindest Beibehaltung einer ausreichenden Radverkehrskapazität sowie einer zügigen Fahrrad-Befahrbarkeit zu sorgen. Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass diese Vorgabe seit 2011 in einzelnen Fällen nicht umgesetzt wurde? Antwort zu 5: Der Senat ist bestrebt, bei Straßenbaumaßnahmen auch die Belange des Radverkehrs zu berücksichtigen, kann aber aufgrund der vielfältigen Einflüsse auf die Straßenbaumaßnahmen und der überwiegend bezirklichen Zuständigkeit für den Straßenbau nicht vollständig ausschließen, dass im Einzelfall die Zielsetzungen nicht umgesetzt werden. Frage 6: Wie viel wird pro Einwohner*in und Jahr an Investitionsmitteln des Straßenbaus für Maßnahmen zur Radverkehrsförderung ausgegeben? Antwort zu 6: Da außer im Titel 72016 „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ auch in anderen, meist von den Bezirksämtern verwalteten Haushaltstiteln Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs enthalten sein können, kann hierfür ohne eine grundlegende Änderung der bestehenden Systematik der Verbuchung von Bauleistungen kein Wert angegeben werden. Auf den Bericht für den Hauptausschuss (Drucksache 1531 B) wird verwiesen. Frage 7: Strebt der Senat für den kommenden Haushalt eine Erhöhung der Investitionsmittel auf die in der Radverkehrsstrategie angekündigten 5 Euro pro Einwohner* in und Jahr an? Antwort zu 7: Der Senat strebt weiterhin eine bedarfsorientierte Höhe der Investitionsmittel für die Förderung des Radverkehrs an. Frage 8: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass ein erheblicher Teil der Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur für die Asphaltierung gepflasterter Nebenstraßen ohne Einrichtung eines Radfahr- oder Schutzstreifens verwendet wird? Antwort zu 8: Auf die Antworten zu diesem Thema in Drucksache 1531 B wird verwiesen. Die Markierung von Radfahr- oder Schutzstreifen ist in Nebenstraßen nach den geltenden Regelwerken und den Erkenntnissen der Radverkehrsplanung nicht geboten und zudem durch die Straßenverkehrsordnung ausgeschlossen, da diese Straßen ja in aller Regel Teil einer Tempo-30-Zone sind und deren Anordnung in Straßen mit Radfahr- oder Schutzstreifen unzulässig wäre (vgl. Straßenverkehrsordnung [StVO] § 45 [1c] Satz 3). Andererseits ist in gepflasterten Straßen die Herstellung einer gut befahrbaren Asphaltdecke die unerlässliche Voraussetzung, um die Straße für den Radverkehr attraktiv zu machen. Daher sind Maßnahmen, die die Asphaltierung von für den Radverkehr wichtigen Pflasterstraßen beinhalten, ein unverzichtbarer Bestandteil der Radverkehrsstrategie. Frage 9: Was spricht nach Auffassung des Senats dagegen, die Asphaltierung von Nebenstraßen und damit die Verbesserung der Autoverkehrsinfrastruktur zumindest anteilig aus regulären Straßenbaumitteln zu finanzieren? Antwort zu 9: Aufgrund der im Vergleich mit Fahrrädern deutlich besseren und wirksameren Federung von Kraftfahrzeugen sowie der nicht vorhandenen Sturzgefahr und des durch die geschlossene Karosserie gegebenen Schutzes gegen Verschmutzung sind die Vorteile, die sich für den Autoverkehr aus der Asphaltierung von Nebenstraßen ergeben, weitaus geringer als die für den Radverkehr. Da diese Maßnahmen deshalb ganz überwiegend im Interesse des Radverkehrs durchgeführt werden, machen die Bezirksämter in der Regel Planung und Durchführung dieser Maßnahmen von einer gesicherten Finanzierung aus den Mitteln des Haushaltstitels 72016 „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ abhängig. Unter den in der Drucksache 1531 B aufgeführten Voraussetzungen wird der Senat daher auch zukünftig solche Vorhaben aus Mitteln des Haushaltstitels 72016 finanzieren. Im Rahmen der Investitionsplanung und der bezirklichen Festlegungen werden entsprechende Vorhaben auch weiterhin aus „regulären“ Straßenbaumitteln finanziert werden. Mitunter ist die Herstellung von Fahrradrouten nur durch das Zusammenwirken beider Finanzierungswege möglich. Meist ist es dann aber zur Reduzierung unnötigen bürokratischen Aufwands sinnvoller, abschnittsweise getrennte Bauvorhaben durchzuführen anstatt die Kosten für einzelne Vorhaben aufzuteilen. Berlin, den 16. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)