Radverkehr + S-Bahn: Bauarbeiten am Bahnübergang am S Biesdorf, aus Senat

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Frage 1:
Welche Informationen liegen dem Land Berlin hinsichtlich geplanter #Bauarbeiten am #Bahnübergang des -Bahnhof #Biesdorf vor?
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf:
„Dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) liegen die Planungsunterlagen der Deutschen
Bahn hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des Bahnüberganges S-Bahnhof Biesdorf vor.
Dazu gehört die Wegeverbindung im Bahnübergang sowie der Anschlussbereiche für zu
Fuß Gehende und Radfahrende. Ebenso liegt dem SGA die Planung für die Neugestaltung
der Beleuchtung des Bahnüberganges vor.“
Frage 2:
Wie sieht das Umleitungskonzept für Fußgänger*innen aus?
2
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„An der Oberfeldstraße gibt es für Fußgängerinnen und #Fußgänger die Möglichkeit der
Nutzung der Fußgängerbrücke bzw. der Aufzüge.
Zusätzlich bietet die DB Netz AG Menschen mit einer nachweislichen Einschränkung in der
#Mobilität die Möglichkeit an, ein Taxi auf Kosten der DB Netz AG zu nutzen.
In enger Abstimmung mit der DB Station & Service AG überwacht die DB Netz AG die
ordnungsgemäße Funktion der Aufzüge.“
Frage 3:
Wie sieht das Umleitungskonzept für #Radfahrende aus?
Antwort zu 3:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„#Radfahrer haben die Möglichkeit auf dieselben Umleitungswege (Fußgängerbrücke und
Aufzüge), wie die Fußgängerinnen und Fußgänger zurückzugreifen.“
Frage 4:
Welche Planungen gibt es die dort entlangführenden Radrouten umzuleiten, wie werden diese weiträumig
ausgeschildert und entsprechend dem Mobilitätsgesetz abgesichert?
Antwort zu 4:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„Die Zuständigkeit hierfür liegt nicht bei der Deutschen Bahn.
(Hinweis: Da an dieser Stelle keine geeigneten alternativen Radwege zur Umfahrung des
S-Bahnhofs vorhanden sind, empfiehlt die DB Netz AG die Nutzung der Fußgängerbrücke
bzw. der Aufzüge.)“
Frage 5:
Welche Möglichkeiten zur Verkürzung der Bauzeit wurden geprüft?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„Die Verschiebung der Sperrpausen für die Abschaltung der alten Sicherungstechnik und
die Arbeiten am Oberbau wurden intensiv geprüft.
Im Zusammenhang mit den Inbetriebnahmen der elektronischen Stellwerke (Strecke
Biesdorf-Strausberg) ist eine Verkürzung der Bauzeit jedoch nicht möglich.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten den Zeitraum der Einschränkungen durch eine Vollsperrung so kurz wie möglich zu
halten können realisiert werden?
3
Antwort zu 6:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„Siehe Antwort Nr. 5.“
Berlin, den 15.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Letzte große Lücke im Berliner Mauerweg wird geschlossen, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.961546.php

Pressemitteilung vom 17.07.2020

Untertunnelung der Bahnlinie ist Verbesserung für Rad- und Fußverkehr

Die letzte große Lücke im Berliner #Mauerweg, die #Radfahrende und #Fußgänger*innen bislang zu einem weiten Umweg zwingt, kann geschlossen werden. Das Land Berlin und die Gemeinde #Blankenfelde-Mahlow haben sich auf eine Finanzierung für die #Untertunnelung der Bahnlinie verständigt. Damit wird künftig eine dem ursprünglichen #Mauerverlauf folgende Wegführung ermöglicht.

Mit der Untertunnelung der S-Bahnlinie #S2 und der zukünftigen #Dresdner Bahn kann der heute bestehende Umweg für Radfahrende über das Berliner Stadtgebiet vermieden werden. Dieser führt über Kopfsteinpflaster und schließt auf der östlichen Seite der Bahn nur über einen sehr steilen und steinigen Trampelpfad an den Mauerweg an.

Stefan Tidow, Staatssekretär für Umwelt und Klimaschutz: „Der Tunnel unter der Bahnlinie bedeutet eine große Verbesserung für den Rad- und Fußverkehr. Statt weiten Umwegen wird es eine direkte und komfortable Wegführung geben. Der historisch bedeutende Mauerweg wird in seinem ursprünglichen Verlauf noch besser erlebbar.“

Michael Schwuchow, Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow: „Die Schaffung einer weiteren Verbindung unter der Bahnlinie ist für mich ein wichtiges Signal. Gerade historisch und touristisch relevante Belange dürfen bei der Umsetzung von Großprojekten nicht einfach hinten runterfallen. Ich freue mich daher sehr, dass eine solche Einigung erreicht werden konnte.“

Die Lücke im Berliner Mauerweg befindet sich südlich von Berlin-Lichtenrade in der Gemeinde Blankenfelde Mahlow. Hier zerschneidet die beiderseits abgezäunte S-Bahnlinie S 2 den Berliner Mauerweg, der hier auf Brandenburger Gebiet entlang des sogenannten Kolonnenweges verläuft. Diese Zäsur würde sich mit der Wiedererrichtung der Dresdener Bahn noch vergrößern.

Die neu zu errichtende Eisenbahnüberführung befindet sich auf Brandenburger Gebiet, sodass das Ingenieurbauwerk aus bauplanungsrechtlichen Gründen zwingend durch die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow errichtet werden muss. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung der Planung und Errichtung der „Eisenbahnüberführung Berliner Mauerweg“ ist zwischen Berlin und Blankenfelde-Mahlow abgeschlossen worden.

Da der Berliner Mauerweg von herausragender touristischer Bedeutung ist, wird das Land Berlin zur Finanzierung des Projektes touristische Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) einsetzen.

Radverkehr + Straßenverkehr: Fahrradtote in Berlin (II), aus Senat

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Vorbemerkung:

Die nachfolgenden  Daten  haben  den  Stand vom  28.  Januar  2020.  Die  Daten für 2017 beziehen sich auf die Monate August – Dezember.

  1. Wie viele #Verkehrsunfälle registrierte die Berliner Polizei in Berlin seit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom September 2017 (Drs. 18/12361)? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln.

Zu 1.:

Die  polizeilich  registrierten  Verkehrsunfälle   sind  der   nachstehenden   Tabelle   zu entnehmen:

 

#Unfallanzahl nach Bezirken 2017 2018 2019
Charlottenburg-Wilmersdorf 7.973 19.274 18.312
Friedrichshain-Kreuzberg 5.044 12.212 11.490
Lichtenberg 3.353 8.179 7.513
Marzahn-Hellersdorf 2.870 6.929 6.390
Mitte 8.537 20.234 19.247
Neukölln 4.809 11.392 11.604
Pankow 5.053 11.827 11.329
Reinickendorf 4.145 10.156 9.835
Spandau 3.598 8.359 7.924
Steg1 itz-Zehlendorf 4.631 11.061 10.437
Tempel hof-Schöneberg 6.096 15.216 14.109
Treptow-Köpenick 4.305 9.487 8.883
Gesamtergebnis 60.414 144.326 137.073

 

  1. Wie viele Personen wurden dabei aufgrund welcher Ursachen leicht oder schwer verletzt oder getötet? Bitte aufschlüsseln nach Unfallursachen und Unfallfolgen für den Rad- und Fußverkehr.
    1. Wie viele     Verkehrsunfälle       ereigneten      sich     zwischen      Radfahrer*innen     und Fußgänger*innen?
    2. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen?
    3. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und E-Scootern?
    4. Wie viele     Verkehrsunfälle       ereigneten      sich     zwischen      Radfahrer*innen     und Motorrollern?
    5. Wie viele     Verkehrsunfälle       ereigneten      sich     zwischen      Radfahrer*innen     und Motorrädern?
    6. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und PKW?
    7. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und LKW?

Zu 2.:

Die  Verunglückten     (sowohl  leicht  verletzt  I  schwer  verletzt  I  getötet)  sind  der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Verunglückte I Jahr 2017 2018 2019
Gesamtanzahl der Verunglückten 7.433 18.218 16.847
darunter:      
verunglückte #Radfahrende 2.051 5.641 5.250
verunglückte #zu Fuß Gehende 1.045 2.334 2.087

 

Die häufigsten Ursachen gegenüber  Radfahrenden waren: Ungenügender  Sicherheitsabstand

Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren

fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens

Fehler beim Abbiegen

verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen,  Be- oder Entladen Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“.

 

Die häufigsten Ursachen von Radfahrenden waren: Ungenügender  Sicherheitsabstand

Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr Nichtbeachten der vorfahrtregelnden  Verkehrszeichen Geschwindigkeit  in anderen Fällen

Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“.

 

Die häufigsten Ursachen gegenüber zu Fuß Gehenden waren:

falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden beim Abbiegen falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden an anderen Stellen.

 

Die häufigsten Ursachen von zu Fuß Gehenden waren:

falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten

falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeikräfte oder Lichtzeichen geregelt war.

 

2 a. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen?

 

Zu 2 a.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 187 465 483

 

2 b. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen?

 

Zu 2b.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 87 322 306

 

2 c. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und E-Scootern?

 

Zu 2 c.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 0 0 38

 

2 d. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrollern?

 

Zu 2 d.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 21 52 47

 

2 e. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und Motorrädern?

 

Zu 2 e.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 24 69 55

 

2 f. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und PKW?

 

Zu 2 f.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 1.943 5.292 4.889

 

2 g. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich zwischen Radfahrer*innen und LKW?

 

Zu 2 g.:

Die Unfallzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 1 74 440 372

 

  1. Wie viele  leicht    schwer  verletzte  oder  getötete  Radfahrer*innen  trugen  jeweils  einen Fahrradhelm in den oben genannten Verkehrsunfällen?

 

Zu 3.:

Diese Daten werden durch die Polizei Berlin statistisch nicht erhoben.

 

  1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrer*innen leicht schwer verletzt oder getötet wurden, waren die Unfallverursacher*innen Links- oder Rechtsabbieger*innen? (Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.
    1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen benutzen die Radfahrer*innen den Fahrradstreifen?

 

Zu 4.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Beteiligt mit Ursache      
Radfahrende 25 1 57 125
E-Scooter 0 0 0
motorisiertes Zweirad mit Versicherungskennzeichen 2 8 8
motorisiertes Zweirad mit amtlichen  Kennzeichen 1 4 13
Pkw I Pkw mit Anhänger 351 1.190 1.085
Lkw 49 1 54 142
Bus 1 20 8
Andere 4 21 26
Gesamtergebnis 433 1.554 1.407

 

4 a. Bei wie vielen Verkehrsunfällen benutzen die Radfahrer*innen den Fahrradstreifen?

 

Zu 4 a.:

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl  der  Abbiegeunfälle,  bei denen verunglückte Radfahrende Radverkehrsanlagen an Kreuzungen oder Einmündungen  benutzten.

 

Jahr 2017 2018 2019
Unfallanzahl 226 793 786

 

  1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, war die Unfallursache ein sogenanntes „Dooring“, dem abrupten Öffnen der Fahrzeugtür, verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen?

 

Zu 5.:

Das    abrupte     Öffnen    der    Fahrzeugtür     ist    kein    Erfassungskriterium.      Derartige Verkehrsunfälle  werden  regelmäßig  mit  der  Ursache  „verkehrswidriges  Verhalten

 

beim Ein- oder Aussteigen,  Be- oder Entladen“ erfasst.  Insofern liegen hierzu keine validen Daten vor.

 

  1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, war die Unfallursache ein zu knappes überholen? Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.

 

Zu 6.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Beteiligt mit Ursache      
Radfahrende 28 87 64
E-Scooter 0 0 0
motorisiertes Zweirad mit amtlichen Kennzeichen 0 1 1
Pkw I Pkw mit Anhänger 37 1 16 1 32
Lkw 13 25 29
Bus 6 1 1 12
Andere 8 16 18
Gesamtergebnis 92 258 256

 

  1. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt oder getötet wurden, kam es zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort? Bitte nach Fahrrad, E-Scooter, Motorroller, Motorrädern, PKW und LKW aufschlüsseln.

 

Zu 7.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr 2017 2018 2019
Anzahl Verkehrsunfälle  mit unerlaubtem  Entfernen vom Unfallort 253 750 788

 

 

Beteiligte mit Verstoß gegen

§ 142 StGB

2017 2018 2019
Radfahrende 83 221 220
E-Scooter-Führende 0 0 1 1
Führende motorisierter Zweiräder mit Versicherungskennzeichen 1 5 3
Führende motorisierter Zweiräder mit amtl. Kennzeichen 0 2 2
Pkw-Führende 122 362 401
Lkw-Führende 16 55 54
Bus-Führende 4 1 1 3
Andere 33 108 1 16

 

Die Anzahl der Beteiligten mit Verstoß gegen § 142 StGB kann höher ausfallen als die Anzahl an registrierten Verkehrsunfällen,  da  sich  pro  Verkehrsunfallflucht mehrere Beteiligte unerlaubt vom Ort entfernen können.

 

  1. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich im Bezirk Berlin-Neukölln, bei denen leicht oder schwer verletzte oder getötete Radfahrende involviert waren, seit der 18/12361? Bitte nach Monaten aufschlüsseln und nach den aufgestellten Kriterien in den Fragen 2-6 beantworten.
    1. In welchen Straßenzügen an welchen Straßenecken im Bezirk Berlin-Neukölln ereigneten sich diese Verkehrsunfälle?
    2. Wie viele von diesen Unfällen ereigneten sich davon auf dem Tempelhofer Feld?

 

Zu 8.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Monate 2017 2018 2019
Januar 0 15 12
Februar 0 12 16
März 0 12 22
April 0 35 28
Mai 0 47 27
Juni 0 37 61
Juli 0 29 35
August 25 37 47
September 38 51 32
Oktober 28 28 34
November 27 26 24
Dezember 13 14 8
Gesamt 131 343 346

 

Die Verunglückten  sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Monat I Jahr 2017 Rad- fahr- ende Zu Fuß Geh- ende 2018 Rad- fahr- ende Zu Fuß Geh- ende 2019 Rad- fahr- ende Zu Fuß Geh- ende
Januar 16 15 0 12 1 1 1
Februar 12 12 0 16 16 0
März 15 12 0 22 20 2
April 38 35 1 28 27 1
Mai 51 47 3 28 25 1
Juni 38 36 1 63 62 1
Juli 30 28 2 35 33 0
August 28 23 2 39 38 1 49 45 3
September 38 35 3 52 48 3 34 32 2
Oktober 30 26 1 31 28 2 35 31 2
November 29 26 3 30 27 1 25 24 0
Dezember 13 1 1 2 15 13 1 9 7 0
Gesamt 138 121 1 1 367 339 15 356 333 13

 

Die  nachstehende   Tabelle   gibt  Auskunft    über   die  Anzahl   der  Verkehrsunfälle zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden:

 

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 2
Februar 2
März 2 2
April 1 3
Mai 3 2
Juni 2 3
Juli 2 1
August 2 3 7
September 4 3 2
Oktober 2 3 2
November 3 4 1
Dezember 2 1 1
Gesamt 13 24 28

 

Die  nachstehende   Tabelle   gibt  Auskunft    über   die  Anzahl   der  Verkehrsunfälle zwischen  Radfahrenden:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 0
Februar 0 0
März 0 0
April 0 0
Mai 4 1
Juni 0 2
Juli 0 2
August 2 4 1
September 1 4 1
Oktober 0 1 0
November 1 1 0
Dezember 0 0 2
Gesamt 4 14 9

 

Die  nachstehende   Tabelle   gibt  Auskunft    über   die  Anzahl   der  Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von E-Scootern:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 0 0
Februar 0 0 0
März 0 0 0
April 0 0 0
Mai 0 0 0
Juni 0 0 0
Juli 0 0 0
August 0 0 0
September 0 0 0

 

 

Oktober 0 0 0
November 0 0 0
Dezember 0 0 1

 

 

Die  nachstehende   Tabelle   gibt  Auskunft    über   die  Anzahl   der  Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Motorrollern:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 0
Februar 0 0
März 0 0
April 1 0
Mai 0 1
Juni 0 0
Juli 0 0
August 1 0 1
September 0 1 0
Oktober 0 0 1
November 0 0 0
Dezember 0 0 1
Gesamt 1 2 4

 

Die  nachfolgende   Tabelle   gibt   Auskunft     über   die  Anzahl    der   Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Motorrädern:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 0 0
Februar 0 0
März 0 0
April 0 0
Mai 0 0
Juni 1 1
Juli 0 0
August 0 1 0
September 0 1 0
Oktober 1 2 1
November 0 0 0
Dezember 0 0 0
Gesamt 1 5 2

 

Die  nachfolgende   Tabelle   gibt   Auskunft     über   die  Anzahl    der   Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Pkw:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 18 15
Februar 14 16

 

 

März 19 25
April 39 28
Mai 50 36
Juni 43 62
Juli 32 35
August 24 31 53
September 37 49 40
Oktober 33 28 32
November 30 29 25
Dezember 17 17 5
Gesamt 141 369 372

 

Die  nachfolgende   Tabelle   gibt   Auskunft     über   die  Anzahl    der   Verkehrsunfälle zwischen Radfahrenden und Führenden von Lkw:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 3 2
Februar 1 1
März 1 1
April 0 2
Mai 1 1
Juni 3 4
Juli 2 2
August 1 7 4
September 4 2 3
Oktober 2 0 2
November 2 2 3
Dezember 2 0 0
Gesamt 1 1 22 25

 

Zur Anzahl der leicht oder schwer verletzten  beziehungsweise  getöteten Radfahrenden, die einen Fahrradhelm trugen, wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

 

Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallverursachenden Links- oder Rechtsabbieger waren – Gesamtaufkommen:

 

Abbiegeunfälle/ Jahr/ Monate 2017 2018 2019
Januar 2 2
Februar 2 4
März 5 2
April 10 4
Mai 10 9
Juni 13 17
Juli 4 6
August 5 7 17

 

 

September 12 14 12
Oktober 6 7 5
November 4 4 6
Dezember 4 1 0
Gesamt 31 79 84

 

 

Verkehrsunfälle,  bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallverursachenden Links- oder Rechtsabbieger waren, aufgeschlüsselt nach Beteiligungsart.

 

Hinweis:  Es  wurden  keine  Führenden  motorisierter  Zweiräder  als  Verursachende registriert.

 

Beteiligte mit Ursache Jahr Jahr Jahr
Monat 2017 2018 2019
Januar 2 2
Radfahrende 0 1
Pkw 1 0
Lkw 1 0
Andere 0 1
Februar 2 4
Pkw 2 3
Lkw 0 1
März 5 2
Radfahrende 0 1
Pkw 4 1
Lkw 1 0
April 10 4
Pkw 10 4
Mai 10 9
Radfahrende   1 0
Pkw   8 8
Lkw   1 0
Andere   0 1
Juni   13 17
Radfahrende   0 1
Pkw   11 10
Lkw   1 3
Andere   1 3
Juli   4 6
Radfahrende   0 1
Pkw   4 5
August 5 7 17
Radfahrende 0 2 0
Pkw 4 4 14

 

 

Lkw 1 1 3
September 12 14 12
Radfahrende 2 1 1
Pkw 9 11 11
Lkw 0 1 0
Andere 1 1 0
Oktober 6 7 5
Radfahrende 0 1 0
Pkw 6 6 4
Andere 0 0 1
November 4 4 6
Radfahrende 1 0 0
Pkw 3 3 5
Lkw 0 1 0
Andere 0 0 1
Dezember 4 1 0
Pkw 4 1 0

 

 

In  der   nachfolgenden  Tabelle  werden   Verkehrsunfälle     dargestellt,   die  sich  auf Radfahrstreifen bzw. Radverkehrsführungen auf der Fahrbahn ereigneten:

 

Anzahl Verkehrsunfälle 2017 2018 2019
Januar 1 1
Februar 1 3
März 2 0
April 5 0
Mai 2 2
Juni 4 7
Juli 2 1
August 0 1 6
September 4 8 5
Oktober 2 4 0
November 1 2 1
Dezember 1 1 0
Gesamt 8 33 26

 

Zur Anzahl der Verkehrsunfälle auf Grund des sogenannten „Doorings“ – also ein abruptes Öffnen der Fahrzeugtür – wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen.

 

Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallursache ein zu knappes Überholen war – Gesamtaufkommen:

 

Monat 2017 2018 2019
Januar 3 0
Februar 1 0
März 1 1

 

 

April 1 2
Mai 2 1
Juni 3 5
Juli 5 2
August 0 1 1
September 2 4 2
Oktober 1 1 1
November 2 0 2
Dezember 0 1 1
Gesamt 5 23 18

 

Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrende leicht oder schwer verletzt beziehungsweise getötet wurden und bei denen die Unfallursache ein zu knappes Überholen war, aufgeschlüsselt  nach Beteiligungsart:

 

Beteiligte mit Ursache Jahr Jahr Jahr
Monat 2017 2018 2019
Januar 3 0
Pkw-Führende 1 0
Lkw-Führende 1 0
Andere 1 0
Februar 1 0
Pkw-Führende 1 0
März 1 1
Pkw-Führende 1 1
April 1 2
Pkw-Führende 0 2
Andere 1 0
Mai 2 1
Radfahrende 1 0
Pkw-Führende 1 1
Juni 3 5
Radfahrende 1 1
Pkw-Führende 2 4
Juli 5 2
Pkw-Führende 3 2
Lkw-Führende 2 0
August 0 1 1
Pkw-Führende 0 1 1
September 2 4 2
Radfahrende 0 1 1
Führende motorisierter Zweiräder mit amtlichen Kennzeichen 0 1 0
Pkw-Führende 1 1 1
Lkw-Führende 1 1 0
Oktober 1 1 1

 

 

Pkw-Führende 1 1 0
Andere 0 0 1
November 2 0 2
Pkw-Führende 2 0 1
Andere 0 0 1
Dezember 0 1 1
Pkw-Führende 0 1 1

 

8 a. In welchen Straßenzügen bzw. an welchen Straßenecken im Bezirk Berlin-Neukölln ereigneten sich diese Verkehrsunfälle?

 

Zu 8 a.:

Die    Unfallörtlichkeiten      sind     nach    Häufigkeit     der    nachstehenden      Tabelle     zu entnehmen:

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
FLUGHAFENSTR. I FULDASTR. I KARL- MARX-STR. 2 8 2 12
HASENHEIDE I HERMANNSTR. I KARL- MARX-STR. / HERMANNPLATZ 4 3 2 9
LAHNSTR. I NIEMETZSTR. 1 3 4 8
MAYBACHUFER I PANNIERSTR. I THIELENBRÜCKE 3 2 3 8
LAHNSTR. I

NAUMBURGER STR.

2 4 2 8
KORMORANWEG I MÖWENWEG I RUDOWER STR. 0 4 3 7
KOTTBUSSER DAMM I URBANSTR. / HERMANNPLATZ I SONNENALLEE 0 4 3 7
FLUGHAFENSTR. I HERMANNSTR. I U-BHF. BODDINSTR. 0 1 5 6
HERTZBERGSTR. I SONNENALLEE I TREPTOWER STR. 0 4 2 6
THIEMANNSTR. I

SONNENALLEE

1 2 2 5
SPÄTHSTR. 12 2 1 2 5
RUDOWER STR. I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 1   4 5
NEUKÖLLNER STR. I ZWICKAUER DAMM I STUBENRAUCHSTR. 0 3 2 5

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
COLUMBIADAMM  160 0 3 2 5
BUSCHKRUGALLEE I GRENZALLEE I KARL- MARX-STR. 0 2 3 5
WEIGANDUFER I WILDENBRUCHBRÜCKE  I WILDENBRUCHPARK  I WILDENBRUCHSTR. 2 1 1 4
SONNENALLEE  260 1   3 4
SONNENALLEE  256 1 2 1 4
KARL-MARX-STR.  270 1 3   4
KARL-MARX-STR. I

SCHÖNSTEDTSTR.

1 2 1 4
REUTERSTR. I

SONNENALLEE

0 3 1 4
KARL-MARX-STR.  259 0 1 3 4
KANALSTR. / SEIDELBASTWEG  I STUBENRAUCHSTR. 1 1 2 4
HERMANNSTR. I

THOMASSTR.

1 1 2 4
HERMANNSTR. I

LEINESTR.

1 1 2 4
HERMANNSTR. I HERRFURTHSTR. I WERBELLINSTR. 0 2 2 4
ERKSTR. I SONNENALLEE I WILDENBRUCHSTR. 1 2 1 4
ALT-BRITZ I BRITZER DAMM I BUCKOWER DAMM I MOHRINER ALLEE 1 2 1 4
GRENZALLEE I DAMMWEG / SONNENALLEE 1 1 2 4
HOBRECHTSTR. I

SONNENALLEE

0 1 3 4
KARL-MARX-STR. I

WEICHSELSTR.

0 0 3 3
ROSEGGERSTR. I

SONNENALLEE

0 1 2 3
REUTERSTR. I

WESERSTR.

1 1 1 3
MORUSSTR. / WERBELLINSTR. 0 1 2 3
TEUPITZER STR. I HEIDELBERGER STR. I TREPTOWER STR. 0 2 1 3

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
SAALESTR. / SONNENALLEE 2   1 3
WEIGANDUFER  I TREPTOWER  BRÜCKE I TREPTOWER STR. 2 1   3
WESERSTR. I

WILDENBRUCHSTR.

0 3 0 3
WESERSTR. I

TREPTOWER STR.

0 2 1 3
ODERSTR. 182 0 2 1 3
MAYBACHUFER 32 0 2 1 3
PANNIERSTR. I

SONNENALLEE

1 1 1 3
GLASOWER STR. I KARL- MARX-STR. 0 1 2 3
ELSENSTR. / HARZER STR. 1 1 1 3
BILDHAUERWEG I

NEUKÖLLNER STR.

0 1 2 3
AGNES-STRAUB-WEG I

FRITZ-ERLER-ALLEE

0 1 2 3
BLASCHKOALLEE I BRITZER DAMM I GRADESTR. 1 2 0 3
BUSCHKRUGALLEE I GIELOWER STR. I GRÜNER WEG I RUDOWER STR. 1 1 1 3
COLUMBIADAMM I FLUGHAFENSTR. I FONTANESTR. 0 0 3 3
BENDASTR. / GLASOWER STR. 1 2 0 3
DONAUSTR. I ERKSTR. 1 1 1 3
FLUGHAFENSTR. I

MAINZER STR.

1 1 1 3
HERMANNSTR. I

NOGATSTR.

2 1 0 3
FRITZ-ERLER-ALLEE  I

LIPSCHITZALLEE

0 2 1 3
BRITZER DAMM I

GERMANIAPROMENADE

1 1 1 3
GANGHOFERSTR. I KARL- MARX-STR. / RICHARDSTR. I WERBELLINSTR. I

ALFRED-SCHOLZ-PLATZ

0 2 1 3
ERKSTR. 15 1 2 0 3
ERKSTR. 5 0 1 2 3

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
WEIGANDUFER 0. NR. 1 1 0 2
SONNENALLEE 29 1 0 1 2
SAALESTR. / WIPPERSTR. 0 1 1 2
KARL-MARX-STR.  234 0 0 2 2
STUBENRAUCHSTR.  101 0 2 0 2
KARL-MARX-STR.  33 0 1 1 2
WILDENBRUCHSTR.  1 0 0 2 2
KÖPENICKER STR. I ALT- RUDOW 0 1 1 2
SILBERSTEINSTR.  54 0 0 2 2
JULIUSSTR. I KARL- MARX-STR. 0 1 1 2
SONNENALLEE 98 0 0 2 2
LAHNSTR. I

MITTELBUSCHWEG

1 1   2
WEICHSELSTR. I

SONNENALLEE

0 1 1 2
LIBERDASTR. I

MAYBACHUFER

0 2 0 2
WERBELLINSTR.  I HANS- SCHIFTAN-STR. 0 1 1 2
MALCHINER STR. I

PARCHIMER ALLEE

0 0 2 2
NIEMETZSTR. I

SAALESTR.

0 2 0 2
MANITIUSSTR. I

PANNIERSTR.

1 1 0 2
SILBERSTEINSTR.  I

WALTERSTR.

0 1 1 2
MARESCHSTR. I

SONNENALLEE

0 1 1 2
SONNENALLEE 128 1 1 0 2
MAYBACHUFER 23 1 0 1 2
SONNENALLEE 5 0 1 1 2
MAYBACHUFER 39 0 1 1 2
STEINTRÄGERWEG I HEIDELÄUFERWEG  I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 1 0 1 2
MICHAEL-BOHNEN-RING  I

SONNENALLEE

1 0 1 2
TISCHLERZEILE  I KÖLNER DAMM I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 0 2 0 2
MOHRINER ALLEE 30 0 0 2 2
WEICHSELSTR. I

WESERSTR.  (ENDE)

0 1 1 2

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
NAUMBURGER STR. 33 0 2 0 2
WEIGANDUFER 3 0 1 1 2
NEUHOFER STR. I

SCHÖNEFELDER STR.

0 1 1 2
WESERSTR. 45 1 0 1 2
NEUHOFER STR. I WALTERSDORFER CHAUSSEE 0 2 0 2
WILDENBRUCHSTR.  83 1 0 1 2
NEUKÖLLNER STR. I SCHÖNEFELDER STR. I WALTERSDORFER CHAUSSEE 1 0 1 2
KARL-MARX-STR. I

REUTER STR.

0 1 1 2
HARZER STR. / TREPTOWER STR. 0 1 1 2
FRIEDELSTR. I

WESERSTR.

1 0 1 2
EMSER STR. I KARL- MARX-STR. I SAALESTR. 1 1 0 2
BLASCHKOALLEE I BUSCHKRUGALLEE I SPÄTHSTR. 1 0 1 2
GERLINGER STR. I WARMENSTEINACHER STR. 1 1 0 2
BLASCHKOALLEE I ONKEL-BRÄSIG-STR.  I RIESESTR. 1 1 0 2
HERMANNSTR. 74 0 1 1 2
BÖHMISCHE STR. I

HERTZBERGSTR.

0 0 2 2
ILSESTR. I THOMASSTR. 0 0 2 2
BÖHMISCHE STR. I

SCHUDOMASTR.

1 1 0 2
BAUMLÄUFERWEG  I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 0 2 0 2
BRAUNSCHWEIGER  STR.

I KARL-MARX-STR.

0 1 1 2
GRENZALLEE 6 1 0 1 2
BRITZER DAMM I FULHAMER ALLEE I TEMPELHOFER  WEG 0 0 2 2
HERMANNSTR. I

SILBERSTEINSTR.

0 0 2 2
BRITZER DAMM 185 0 0 2 2
HOBRECHTSTR. I 0 2 0 2

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
WESERSTR.        
BRITZER DAMM 201 0 1 1 2
ERKSTR. I KARL-MARX- STR. 1 1 0 2
BUCKOWER DAMM I

GUTSCHMIDTSTR.

0 1 1 2
FLUGHAFENSTR. 45 0 2 0 2
BUCKOWER DAMM I HÜFNERWEG I KGA ZUR WINDMÜHLE 1 1 0 2
FULDASTR. I WEIGANDUFER I WEICHSELPLATZ I WEICHSELPARK 0 1 1 2
BUCKOWER DAMM 11 0 1 1 2
GERLINGER STR. I

CHRISTIAN-HENKEL-STR.

1 1 0 2
BUCKOWER DAMM 268 0 1 1 2
ALLERSTR. / HERMANNSTR. 0 0 2 2
BUCKOWER DAMM 70 1 1 0 2
GROSS-ZIETHENER CHAUSSEE I ZITTAUER STR. I PARK AM RUDOWER FLIESS 0 1 1 2
BÜRKNERSTR. I FRIEDELSTR. I MAYBACHUFER I HOBRECHTBRÜCKE 0 1 1 2
HARZER STR. / WILDENBRUCHSTR. 0 2 0 2
COLUMBIADAMM  111 0 1 1 2
HERMANNSTR. I

WARTHESTR.

0 1 1 2
COLUMBIADAMM  122 0 2 0 2
ALT-BUCKOW I AN DEN ACHTERHÖFEN  I MARIENFELDER CHAUSSEE / RUFACHER WEG 0 1 1 2
EICHENAUER WEG I WASSMANNSDORFER CHAUSSEE 0 0 2 2
EMSER STR. / ILSESTR. 0 0 2 2
FLUGHAFENSTR.  13 0 1 1 2
SONNENALLEE 156 0 0 1 1
WESERSTR.  117 0 1 0 1
STUBENRAUCHSTR.  35 0 1 0 1
JOHANNISTHALER 0 0 1 1

 

 

Unfallörtlichkeit 2017 2018 2019 Gesamt
CHAUSSEE 193        
SEVERINGSTR. 29 0 1 0 1
KANALSTR. 4 1 0 0 1
KIRSCHNERWEG  2 0 0 1 1
LAHNSTR. 36 1 0 0 1
WEICHSELPLATZ  5 0 0 1 1
LAHNSTR. 95 0 1 0 1
KARL-MARX-STR. I

UTHMANNSTR.

0 0 1 1
LANDHAUSWEG 4 0 0 1 1
SONNENALLEE  101 0 0 1 1
LETTBERGER STR. I

PFARRSIEDLUNG

0 1 0 1
SONNENALLEE 252 0 1 0 1
KARL-MARX-STR.  224 0 1 0 1
KARL-MARX-STR. 124 0 1 0 1
LIESELOTTE-BERGER- STR. I ELLY-HEUSS- KNAPP-STR. 0 1 0 1
KÖPENICKER STR. 175 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE I RINGSLEBENSTR. I KÖLNER DAMM 0 1 0 1
WEIGANDUFER 8 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE I

RUDOWER STR.

0 0 1 1
WILDENBRUCHSTR.  60 0 1 0 1
LIPSCHITZALLEE I ULRICH-VON-HASSELL- WEG 0 0 1 1
SCHLOSSERWEG  1B 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE  20 1 0 0 1
SILBERSTEINSTR. 42 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE 49 0 0 1 1
KIRCHHOFSTR. 13 0 0 1 1
LIPSCHITZALLEE  80 0 0 1 1
SONNENALLEE 21 0 1 0 1
LOHMÜHLENPLATZ  I

HARZER STR.

1 0 0 1
KIRSCHNERWEG I JOHANNISTHALER CHAUSSEE 1 0 0 1
LÖWENSTEINRING  25 0 1 0 1
SONNENALLEE 72 1 0 0 1
KARL-MARX-STR.  168 0 0 1 1
STELZENWEG 7 0 0 1 1
KARL-MARX-STR.  24 0 1 0 1

 

Radverkehr: Fahrradbrücke über den Landwehrkanal, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Bedeutung misst der Senat den #Radschnellverbindungen beim Ausbau des #Radwegnetzes in Berlin
bei?
Antwort zu 1:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz misst
Radschnellverbindungen einen sehr hohen Stellenwert bei. Die infrastrukturelle Qualität
von Radschnellverbindungen soll sehr hoch werden. Sie sollen breite, meist separate
Wege besitzen, sollen gut beleuchtet, bequem und bis auf wenige Ausnahmen ohne Stopp
für Radfahrende zu befahren sein. Sie sollen das Radfahren somit sicherer, komfortabler
und schneller machen und dies insbesondere auf Wegstrecken, die länger als fünf
Kilometer sind. Radschnellverbindungen werden somit Anreize schaffen, das Fahrrad in
Berlin insgesamt häufiger zu nutzen und bieten damit den Berlinerinnen und Berlinern
neue Möglichkeiten, sich im Alltag oder in der Freizeit mit dem Rad oder auch dem
Pedelec umweltbewusst und gesundheitsfördernd fortzubewegen.
In Berlin sollen in den nächsten Jahren deshalb mindestens 100 Kilometer
Radschnellverbindungen entstehen, dies ist auch so in dem seit dem 05.07.2018 gültigen
Berliner Mobilitätsgesetz verankert. Darüber hinaus werden Radschnellverbindungen auch
in den derzeitigen Planungen zum Berliner Radverkehrsnetz besonders berücksichtigt.
Frage 2:
Warum endet der Radschnellweg Nr. 6 (wie Nr. 1) an der Grenze zum Innenstadtbereich, anstatt ihn durch
die Berliner Mitte durchzuführen und dadurch ein Weiterfahren auf den Radschnellwegen Nr. 2 oder Nr. 4 zu
ermöglichen?
2
Antwort zu 2:
Eine wichtige Nutzergruppe bei den Radschnellverbindungen sind Pendlerinnen und
Pendler, die insbesondere aus den Außenbereichen der Stadt in den Innenbereich fahren
sollen. Hierfür wurden in der vorherigen Potenzialuntersuchung insgesamt 10
Trassenkorridore ausgewählt, die zunächst diese radiale (sternförmig auf die Innenstadt
zulaufende) Verbindungsfunktion vorhalten. Bei den Planungen für
Radschnellverbindungen wird darüber hinaus darauf geachtet, dass diese an bereits
bestehende Radverkehrsanlagen anschließen, um so die Weiterführung und Anbindung
an das bestehende Radverkehrsnetz zu gewährleisten. Bei der Planung von
Radschnellverbindungen in einem dichtbebauten innerstädtischen Raum sind die hohen
Qualitätsstandards der Infrastruktur von Radschnellverbindungen schwieriger umzusetzen.
Die Umsetzung von Radschnellverbindungen wird stufenweise erfolgen, das heißt, dass
weiterführende Verbindungsstrecken (mit der infrastrukturellen Qualität von
Radschnellverbindungen) auch zu einem späteren Zeitpunkt geplant und realisiert werden
können. Der Fokus der jetzigen Untersuchungen und Planungen liegt jedoch zunächst auf
der Anbindung der Außenbereiche an die Bereiche der Innenstadt.
Frage 3:
Welche Bedeutung misst der Senat einer #Fahrradbrücke zwischen dem Park am #Gleisdreieck und dem #Tilla-
Durieux-Park innerhalb des Radschnellwegnetzes bei?
Antwort zu 3:
Im Zuge der Untersuchungen zu Radschnellverbindungen erfolgen seitens der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit keine weiterführenden
Planungen für eine Brücke vom Park am Gleisdreieck zum Tilla-Durieux-Park.
Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass diese neue Brücken-Verbindung für
den Rad- und Fußverkehr (unabhängig vom Radschnellverbindungs-Kontext) eine
sinnvolle Ergänzung darstellen würde.
Frage 4:
Warum wurde der Siegerentwurf des Wettbewerbs von 2006 (Fußgängerbrücke über den Landwehrkanal –
Siegerentwurf von KLÄHNE BUNG Beratende Ingenieure im Bauwesen GmbH, Berlin (DE)) – nicht
realisiert?
Antwort zu 4:
Im Ergebnis des Wettbewerbs ist die Arbeitsgemeinschaft Klähne, Max Dudler und
freiräumer mit den erforderlichen Planungsleistungen zur Umsetzung des Projektes
gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt worden.
Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) konnte im Abstimmungsverfahren
keine Zustimmung hinsichtlich der Berücksichtigung der Belange der #Brückenerhaltung,
der #Barrierefreiheit, des städtebaulichen Erscheinungsbildes sowie der Einhaltung der
denkmalpflegerischen Anforderungen erlangen. Da das Baurecht für die Brücke im
Zustimmungsverfahren zu erwirken war, war die Planung gehemmt.
3
Aufgrund der Prioritätensetzung und Fokussierung auf unabdingbar notwendige
Instandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen wurde die Entscheidung getroffen, die
Maßnahme zurückzustellen.
Frage 5:
Wie ist der Stand der Planung für den Bau einer Fahrradbrücke an dieser Stelle? Falls im Moment nichts
passiert: Warum? Wie sind die Aussichten auf eine Wiederaufnahme der Planungen?
Antwort zu 5:
Die bisherigen Machbarkeitsstudien für eine auch durch #Radfahrende nutzbare Brücke
haben zu keiner konstruktiv umsetzbaren und gestalterisch befriedigenden Lösung
geführt, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die den Landwehrkanal in diesem
Bereich querenden #Tunnelanlagen der Deutschen Bahn zu sehr aufwändigen
Rahmenbedingungen für die Gründung von Brückenbauwerken führen.
Berlin, den 25.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Radverkehr in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Radverkehrsprojekte konnten in #Marzahn-Hellersdorf jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017
und 2018 realisiert werden?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit:
„2014 wurden die Radverkehrsprojekte Landberger Allee (zwischen Raoul-Wallenberg-
Straße und Marzahner Brücke) und der Knotenpunkt Märkische Allee/Alt Biesdorf
realisiert.
2015 wurden die Radverkehrsprojekte Hohenschönhauser Straße (zwischen Hellersdorfer
Weg und Ahrensfelder Chaussee), Hohenschönhauser Straße (zwischen Bitterfelder und
Hellersdorfer Straße) und die TR 7 zwischen Landsberger Allee und Lea-Grundig-Straße
und die Verbindung Landsberger Allee und Marzahner Promenade realisiert.
2016 wurde das Radverkehrsprojekt Alt Kaulsdorf (zwischen Dorfstraße und Wuhlebrücke)
realisiert.
2017 wurden die Radverkehrsprojekte Zossener Straße (von der Landsberger Allee bis
zur Luckenwalder Straße) und Alte Hellersdorfer Straße Nr. 3 bis zur Wuhle realisiert.
2018 wurde das Radverkehrsprojekt Bitterfelder Straße – Klettwitzer Straße realisiert.“
2
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Planungs- und Realisierungsstand von Radverkehrsprojekten im Bezirk?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit:
„Zwei Radverkehrsprojekte werden aktuell ausgeschrieben (ZR1 Hoyerswerdaer Straße
und Wuhlewanderweg Teil B), Sechs Projekte befinden sich in Planung mit
unterschiedlichem Planungsstand (Radprojekt TR7 Borkheimer Straße, Radprojekt TR6 –
TR7 Brücke Bitterfelder Straße, Radprojekt Köpenicker Straße Ecke Wulkower Straße,
Radprojekt Wuhlewanderweg Teil A, Radprojekt Münsterberger Weg Abschnitt 1 und 2,
Radprojekt ZR1 Abschnitt Ludwigsluster Straße), das Radprojekt Bitterfelder Straße Ecke
Klettwitzer wurde in diesem Monat abgeschlossen.“
Frage 3:
Wie wird die Verkehrssituation für #Radfahrende auf der Märkischen Allee eingeschätzt?
a) Gibt es Planungen für den sicheren Ausbau des Radverkehrs auf der Märkischen Allee?
b) Ist dem Senat bekannt, dass lange Streckenabschnitte der dritten Spur der Märkischen Allee nicht
dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehen, sondern sowohl stadteinwärts als auch
stadtauswärts von LKW zugeparkt sind? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dies
einzuschränken bzw. darauf hinzuwirken, dass die Fahrzeuge auf Betriebsgeländen abgestellt
werden?
c) Gibt es Untersuchungen darüber, welche Auswirkungen ein Parkverbot für den Verkehr hätte?
d) Gib es Planungen, eine Protected Bike Lane auf der dritten Spur zu errichten?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit:
a) „Aktuell sind die Marzahner Brücken für einen sicheren Ausbau des Radverkehrs
geplant.
b) Dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf ist bekannt, dass
die rechte Spur zum Parken von LKW´s genutzt wird. Nach § 12 (3a) StVO ist das
regelmäßige Parken von LKW´s nur in allgemeinen Wohngebieten, in
Sondergebieten zur Erholung, Kurgebieten und Kliniken von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
unzulässig. Ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei
Wochen geparkt werden.
c) Nein.
d) Nein.“
Frage 4:
Wie wird die Verkehrssituation für Radfahrende auf der B1/B5 eingeschätzt? Gibt es Planungen für den
sicheren Ausbau des Radverkehrs auf der B1/B5?
Frage 5:
Wie wird die Verkehrssituation für Radfahrende auf der Hellersdorfer Str. und Gülzower Str. eingeschätzt?
Gibt es Planungen für den sicheren Ausbau des Radverkehrs auf der Hellersdorfer Str. und Gülzower Str.?
Frage 6:
Wie wird die Verkehrssituation für Radfahrende auf der Oberfeldstraße eingeschätzt? Gibt es Planungen für
den sicheren Ausbau des Radverkehrs auf der Oberfeldstraße?
3
Frage 7:
Wie wird die Verkehrssituation für Radfahrende auf der Cecilienstraße eingeschätzt? Gibt es Planungen für
den sicheren Ausbau des Radverkehrs auf der Cecilienstraße?
Antwort zu 4 bis zu 7:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt zu den Fragen 4 bis 7 mit:
„Jeweilige Einschätzungen der Verkehrssituation für die in Frage 4 bis 7 genannten
Straßen sowie Studien oder andere planungstechnische Überprüfungen für
Verkehrskonzepte oder Gefahrenstellen liegen dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
derzeit nicht vor.“
Frage 8:
Gibt es Planungen für die Einrichtung von Fahrradstraßen im Bezirk?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit:
„Bisher gibt es keine Planung für die Einrichtung von Fahrradstraßen im Bezirk Marzahn-
Hellersdorf. Aufgrund einer Anfrage des Fahr-Rat´s wird im Bereich der Hohensaatener
Straße geprüft ob eine Fahrradstraße hier möglich ist.“
Frage 9:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für die Radschnellverbindung entlang der geplanten
Tangentialverbindung Ost (TVO)?
Antwort zu 9:
Die Planungen der Tangentialverbindung Ost und der dazugehörigen
Radschnellverbindung schreiten voran. Derzeit werden die notwendigen Unterlagen für
das Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Dazu wurde Anfang 2019 mit der
Entwurfsplanung begonnen. Darin enthalten sind zum Beispiel Vorgaben für den
Querschnitt der Radschnellverbindung, Anbindungspunkte, Neigungs-, Steigungsvorgaben
und alle weiteren wichtigen Entwurfsparameter.
Frage 10:
Wann ist mit den Ergebnissen der Machbarkeitsuntersuchung für den Trassenkorridor Landsberger Allee-
Marzahn / Ost-Route (RSV 9) zu rechnen?
Antwort zu 10:
Mit ersten Ergebnissen zu diesem Trassenkorridor ist voraussichtlich erst in der zweiten
Jahreshälfte 2019 zu rechnen. Es soll auch für die Radschnellverbindungs-Route 9 eine
öffentliche Bürgerveranstaltung stattfinden, bei der die ersten Ergebnisse vorgestellt
werden sollen, so wie es bei den anderen Trassenkorridoren, die bereits weiter in den
Planungsschritten sind, auch stattgefunden hat und noch stattfinden wird (u.a.
Teltowkanalroute, Y-Trasse, Königsweg-Kronprinzessinnenweg).
4
Frage 11:
Wie viele Radabstellanlagen konnten jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 im Bezirk
errichtet werden?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit:
„Für die Jahre 2014 – 2016 liegen keine Angaben vor. 2017 wurden 93 und 2018 165
Fahrradabstellanlagen aufgebaut.“
Frage 12:
Welche Radabstellanlagen sollen 2019 wo errichtet werden?
Antwort zu 12:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit:
„Die für 2019 vorgesehenen Radabstellanlagen werden bis Ende Mai 2019 in einer Liste
zusammengefasst und anschließend an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zur Überprüfung und Genehmigung gesendet. Sobald die bestätigte Liste
vorliegt kann Sie zur Beantwortung herangezogen werden.“
Berlin, den 17.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Grüner Rechtsabbiegepfeil für Radfahrende aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welches sind die fachlichen Parameter, nach denen die #Erprobung des grünen #Rechtsabbiegepfeils für
#Radfahrende in Berlin verlaufen soll?
Frage 4:
Inwiefern findet der Test unter denselben Bedingungen statt wie das Pilotprojekt des
Bundesverkehrsministeriums?
Antwort zu 1 und zu 4:
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Pilotversuchs ist § 45 Abs. 1 Nr. 6
Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO), wonach die Straßenverkehrsbehörden Anordnungen
zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe
sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen
treffen können (sog. Experimentierklausel). Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
führt zurzeit im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einen entsprechenden Versuch
in neun deutschen Großstädten durch. Das Berliner Projekt wird unter den gleichen
Randbedingungen und in etwa im gleichen Zeitraum wie das BASt-Projekt durchgeführt.
Dies ist für die spätere Einordnung der Versuchsergebnisse wichtig. Das von der BASt
gestaltete Verkehrszeichen für den Pilotversuch wurde mit dem
Bundesverkehrsministerium abgestimmt und kommt während des Versuchszeitraums
somit bundesweit einheitlich, also auch in Berlin, zur Anwendung. Es handelt sich dabei
um eine Ergänzung des Verkehrszeichens 720 StVO („Grünpfeilschild“) um den Zusatz
„nur Radverkehr“.
2
Frage 2:
Nach welchen Kriterien wurden die Kreuzungen Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, Hannah-Arendt-Straße/
Ebertstraße, Schönhauser Allee/Torstraße, Gürtelstraße/Frankfurter Allee sowie
Bergstraße/Torwaldsenstraße als Test für die Erprobung des grünen Pfeils für Radfahrende ausgewählt?
Antwort zu 2:
Folgende Kriterien wurden, wie in den anderen am BASt-Projekt teilnehmenden Städten,
für die Vorauswahl der Knotenpunkte definiert und entsprechend berücksichtigt:
 Die Gestaltung und Verkehrsregelung des Lichtsignalanlagen(LSA)-Knotenpunkts
soll (weitestgehend) regelwerkskonform sein.
 Es gibt – nach Prüfung auf Basis der Unfalldaten – kein auffälliges
Radverkehrsunfallgeschehen in Bezug auf die betroffene Übereckbeziehung.
 Es ist kein Umbau in den nächsten (zwei) Jahren geplant bzw. es fand im aktuellen
Jahr kein Umbau statt.
 Die Lichtsignalanlagen-Knotenpunkte bzw. die zu untersuchende
Rechtsabbiegebeziehung sollen relevante Verkehrsstärken (Rad-, Fuß- und
Kraftfahrzeug(Kfz)-Verkehr) aufweisen.
 Vom Haltpunkt der rechtsabbiegenden Radfahrenden darf es keine
Sichtbehinderung durch Bebauung auf kreuzende oder sonstige konfligierende
Ströme geben.
 Um die Kombination Radweg in Zufahrt und Radweg in Ausfahrt bei Führung im
Seitenraum berücksichtigen zu können, sollte möglichst auch eine Haltlinie für den
Radverkehr vorhanden sein.
 Gemeinsame Geh-/Radwege werden ebenfalls nicht im Pilotprojekt berücksichtigt.
 Die Ausschlusskriterien nach der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 37 Absatz
2 StVO, die für den Einsatz des schon bestehenden Grünpfeils für alle Fahrzeuge,
Zeichen 720, gelten, sind auch auf das Abbiegen von Radfahrenden bei Rot
übertragbar und deshalb bei der Auswahl zu berücksichtigen: Dazu gehören die
Haltepflicht sowie die Vorschrift für den Rechtsabbiegenden, sich so zu verhalten,
dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und –
teilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der
freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Die Akzeptanz der Regelung
und Einhaltung der Anhaltepflicht wird durch Feststellung des jeweiligen Anteils der
verkehrswidrig bei Rot ohne Anhalten Durchfahrenden, der nach Halt Fahrenden
und der Haltenden genau untersucht.
Frage 3:
Inwiefern sieht der Senat bei der Auswahl der Kreuzungen einen Widerspruch zu der Formulierung im
Koalitionsvertrag von SPD, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen, dass der Test in einem klar abgegrenzten,
nicht hoch verdichteten Stadtbereich stattfinden soll?
3
Antwort zu 3:
Die Auswahl der Knotenpunkte erfolgte in Berlin und allen Pilotstädten des BASt-Versuchs
auf der in Antwort zu Frage 1 genannten Rechtsgrundlage und aufgrund der in Antwort auf
Frage 2 genannten, sehr engen Kriterien. Diese waren von der BASt aufgrund ihrer
bisherigen Erkenntnisse, auch aus entsprechenden Versuchen anderer europäischer
Länder, definiert worden. Diese Vorgaben determinierten die Auswahl der Knotenpunkte in
Berlin. Um das Verkehrsverhalten und alle potentiell daraus resultierenden Konflikte als
auch das Unfallgeschehen näher analysieren zu können und aussagekräftige Ergebnisse
zu erhalten, war es zudem notwendig, verschiedenartige Kreuzungssituationen
auszuwählen.
Frage 5:
Wann wird der Test starten und wann wird er wieder beendet werden?
Antwort zu 5:
Sobald die Verkehrszeichen vorliegen, deren Herstellung bereits beauftragt ist, wird die
öffentliche Bekanntgabe erfolgen und die Schilder werden angebracht werden. Das Ende
des Pilotversuchs soll spätestens ein Jahr nach Anbringung des Verkehrszeichens sein.
Frage 6:
Welcher Stellenwert wird der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern während der Erprobung
eingeräumt?
Antwort zu 6:
Grundvoraussetzung für den Einsatz eines Grünpfeils für Radfahrende ist, dass ein
möglicher Komfortgewinn für den Radverkehr nicht zu Ungunsten der Verkehrssicherheit
der anderen am Verkehr Teilnehmenden (insbesondere der zu Fuß Gehenden) sowie der
Radfahrenden selbst erreicht wird. Vor diesem Hintergrund und aufgrund bereits
vorliegender Erkenntnisse hat die BASt – wie bereits in der Antwort auf Frage 3 ausgeführt
– sehr enge Kriterien für die Auswahl der Knotenpunkte für die an ihrem Projekt
teilnehmenden Städte definiert, nach denen auch in Berlin die Auswahl der fünf
Knotenpunkte erfolgt ist. Wie in der Antwort zu Frage 2 aufgeführt, gelten die
Ausschlusskriterien, die für den Einsatz des schon bestehenden Grünpfeils für alle
Fahrzeuge gelten, auch für das Abbiegen von Radfahrenden bei Rot.
Frage 7:
Ist seitens des Senats vorgesehen, die Erprobung abzubrechen, sollte sich herausstellen, dass die
Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern durch den Versuch gefährdet sein sollte?
Antwort zu 7:
Wenn es an einzelnen Knoten zu Sicherheitsdefiziten kommt, die unmittelbar auf die
versuchsweise Regelung zurückzuführen sind, muss die Beschilderung dort wieder
entfernt werden.
4
Frage 8:
Durch welche Akteure wird der Versuch fachlich begleitet und bewertet?
Antwort zu 8:
Auftraggeber ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Das Projekt
wird fachlich operativ durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) unterstützt. Auftragnehmer
ist die PTV Transport Consult GmbH.
Frage 9:
Inwiefern sind Verbände wie z.B. der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein in die Begleitung des
Projekts einbezogen?
Antwort zu 9:
Dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein wird das Projekt durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erläutert. Dieser und ggf. weitere
Verbände werden in die Begleitung des Projekts einbezogen.
Berlin, den 20.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Karl-Marx-Straße Auf diesen neuen Radwegen kann niemand fahren – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/karl-marx-strasse-auf-diesen-neuen-radwegen-kann-niemand-fahren-30134432?dmcid=nl_20180508_30134432

Hell leuchten die neuen Markierungen auf dem Asphalt der #Karl-Marx-Straße. Für viel Geld ist ein weiterer Teil der Neuköllner Einkaufsmeile umgebaut worden, und dabei wurden auf beiden Seiten #Radlerspuren geschaffen. Doch weil sie meist zugeparkt sind, nützen sie den Radfahrern so gut wie nichts. „Die jetzige Situation für #Radfahrende auf der Karl-Marx-Straße ist blanker Hohn“, sagt Saskia Ellenbeck vom Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln. Die Straße ist kein Einzelfall. Auch anderswo in Berlin werden #Radfahrer immer wieder zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen.

Zwei statt wie vorher vier Spuren für Autofahrer, #Radstreifen und Lieferzonen: Seit Jahren sind Bauarbeiter damit beschäftigt, der Neuköllner Hauptverkehrsstraße ein neues Gesicht zu geben. Jüngst gab Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) ein weiteres Teilstück frei, zwischen Briese- und Uthmannstraße. „Erhöhte Sicherheit bieten die getrennten Rad- und Autospuren“, hieß es.
Polizei scheint machtlos zu sein

Doch schneller, stressfreier oder gar sicherer ist hier für Radfahrer überhaupt nichts geworden – im Gegenteil. Denn die frisch markierten Radlerspuren werden von unzähligen Autofahrern rücksichtslos als Parkplätze genutzt. Die Folge: Ausweich- und Bremsmanöver, quietschende Reifen, lautstarke Streits zwischen Radlern und Autofahrern sowie ein ständiges Katz-und-Maus-Spiel zwischen Falschparkern und der Polizei.

Immer wieder kommt es beinahe zu Unfällen. Autofahrer bremsen scharf, weil sie eine Lücke auf der Radspur entdeckt haben, dann reißen sie die Tür auf, ohne nach hinten zu schauen. Radfahrer werden so zu gefährlichem Zickzack gezwungen. Eigentlich wäre die frisch asphaltierte Karl-Marx-Straße eine prima Alternative zu den Kopfsteinpflasterstrecken …

Radverkehrsunfälle in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

  1. viele #Verkehrsunfälle mit Beteiligung von #Radfahrenden hat es in den letzten drei Jahren in Berlin gegeben? (bitte Auflistung nach Unfallart und Schwere der Verletzungen)

 

Zu 1.:

Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Jahr

2015

2016

2017

Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden

7.774

7.571

7.111

Unfallarten

 

 

 

Abkommen von der Fahrbahn nach links

4

5

5

Abkommen von der Fahrbahn nach rechts

13

15

16

Aufprall auf ein Hindernis auf der Fahrbahn

24

23

24

Unfall anderer Art

828

850

766

Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt

3738

3752

3432

Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das entgegenkommt

140

132

147

Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt

500

459

454

Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das steht, anfährt oder anhält (ruhender Verkehr)

1366

1247

1195

Zusammenstoß mit anderem Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet (Fließverkehr)

740

716

674

Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgängerin oder Fußgänger

421

372

398

 

 

 

 

Personenschadensunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden

5.533

5.435

5.175

Unfall mit Getöteten

10

19

10

Unfall mit Leichtverletzten

4859

4785

4500

Unfall mit Schwerverletzten

664

631

665

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 13.02.2018)

 

  1. ist die Altersverteilung bei den Verletzen bzw. Getöteten in Bezug auf Frage 1?

 

Zu 2.:

Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Alter der Verunglückten

2015

2016

2017

unbekannt

45

33

36

Kinder (bis unter 15 Jahre)

399

381

404

Jugendliche (15 bis unter 18 Jahre)

180

165

164

Junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre)

501

506

472

Erwachsene (25 bis unter 45 Jahre)

2499

2465

2327

Erwachsene (45 bis unter 65 Jahre)

1694

1679

1638

Senioren (über 64 Jahre)

585

550

480

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 13.02.2018)

 

  1. welcher Anzahl von Unfällen waren dabei LKWs beteiligt?

 

Zu 3.:

Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Verkehrsunfälle mit Fahrrad-/Lkw-Beteiligung

2015

2016

2017

Anzahl

446

422

402

(Quelle: Datawarehouse Verkehrslagebild, Stand: 13.02.2018)

 

  1. viele Unfälle gab es durch sogenanntes „Dooring“, bei denen Autofahrende durch das Öffnen

der Autotür #Radfahrende zum Stürzen bringen?

 

Zu 4.:

Die hierfür zu Grunde liegende Unfallursache ist als „verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen“ definiert. Eine Konkretisierung auf das „Türöffnen“ erfolgt nicht,  so dass hierzu keine validen Daten vorliegen.

 

  1. sich dabei besondere Unfallbrennpunkte herausgestellt?

 

Zu 5.:

Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Berlin, den 22. Februar 2018

In Vertretung

 

 

 

Christian Gaebler

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Radverkehr + zu Fuß mobil: Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie lautet die Zahl der im Jahr 2016 in Berlin registrierten #Verkehrsunfälle?
Zu 1.:
In Berlin wurden im Jahr 2016 insgesamt 141.155 Verkehrsunfälle polizeilich registriert.
2. Wie viele Personen wurden dabei leicht verletzt, schwer verletzt und getötet und welche Ursachen
lagen den Unfällen zugrunde? (Bitte um Aufschlüsselung nach Unfallursachen und Unfallfolgen für
den Rad- und Fußverkehr)
Zu 2.:
Im Jahr 2016 verunglückten insgesamt 17.394 Verkehrsteilnehmende (davon 5.273
#Radfahrende und 2.242 zu #Fuß Gehende).
Bei den oben genannten Verkehrsunfällen (VU) wurden insgesamt
– 15.252 Personen leicht verletzt (davon 4.673 Radfahrende und 1.687 zu Fuß
Gehende)
– 2.086 schwer verletzt (davon 583 Radfahrende und 534 zu Fuß Gehende)
sowie
– 56 getötet (davon 17 Radfahrende und 21 zu Fuß Gehende)
Die Hauptunfallursachen von Radfahrenden waren:
– Benutzung der falschen Fahrbahn (850 VU)
– Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (681 VU)
– Nichtangepasste Geschwindigkeit (367 VU)
– Alkoholeinfluss (188 VU)
– Falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden (184 VU)
Seite 2 von 6
Die Hauptunfallursachen von zu Fuß Gehenden waren:
– Missachtung des Fahrzeugverkehrs (802 VU)
– Rotlichtmissachtung (272 VU)
– Falsches Verhalten in der Nähe von Lichtzeichenanlagen-Furten/ Fußgängerüberwegen
(188 VU)
– plötzliches Hervortreten (148 VU)
– Alkoholeinfluss (59 VU)
Die Aufschlüsselung nach Unfallursachen und Unfallfolgen für Radfahrende und zu
Fuß Gehende kann nicht dargestellt werden. Da es in den erfragten Kombinationen
eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, müsste nahezu jeder betreffende Verkehrsunfall
einzeln aufgelistet und visualisiert werden.
3. Wie schätzt der Senat die aktuelle Unfalltendenz für das Jahr 2017 ein? Welche Unfallarten im
Straßenverkehr haben über die Jahre 2015/2016, bis ins Jahr 2017 hinein, deutlich zugenommen
und welche Ursachen konnten/können hierfür bisher ermittelt werden?
Zu 3.:
Für 2017 liegen valide Daten derzeit lediglich für die Monate Januar bis Mai vor. Die
Anzahl der registrierten Verkehrsunfälle stieg gegenüber dem Vergleichszeitraum
des Vorjahres zwar um 3,77 Prozent (55.463 zu 57.554 Verkehrsunfälle) an. Die Zahl
der Verunglückten ist jedoch nahezu gleich geblieben. Hervorzuheben ist, dass die
Entwicklung der tödlich Verunglückten einen positiven Verlauf genommen hat. Bisher
(Stand: 1. August 2017) verstarben im laufenden Jahr insgesamt 14 Verkehrsteilnehmende,
während im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres bereits 30 Menschen
ums Leben gekommen waren.
Im Jahr 2016 haben die Verkehrsunfälle der Hauptunfallursachen „Nicht angepasste
Geschwindigkeit“ und „Fahren unter Einfluss alkoholischer Getränke“ gegenüber
dem Jahr 2015 um 11,21 bzw. 6,51 Prozent deutlich zugenommen. Dieser Trend
setzte sich auch in den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 für die Hauptunfallursache
Alkoholeinfluss (+10,68 Prozent) fort, während die Hauptunfallursache nicht
angepasste Geschwindigkeit um 4,02 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum
zurückging. Welche Gründe für diese Veränderungen eine Rolle spielen, ist nicht bekannt.
Die jährlichen Schwankungen unterliegen vielfältigen und verschiedenen Einflüssen.
4. Lässt sich in Berlin, in den Jahren 2015/2016 eine Erhöhung der Zahl der „tödlich verunglückten
Verkehrsteilnehmer“ festmachen? Wenn ja, woraus begründet sich diese Erhöhung aus Sicht des
Senates?
Zu 4.:
Die Anzahl der tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmenden stieg um 16,7 Prozent
von 48 im Jahr 2015 auf insgesamt 56 im Jahr 2016 an. Vor dem Hintergrund, dass
die Folgen eines Verkehrsunfalles regelmäßig von vielen Faktoren (z. B. Verkehrsverhalten,
Witterung, Fahrzeugbeschaffenheit, Rettungskette usw.) beeinflusst werden,
lässt sich die Zunahme der tödlich Verunglückten nicht eindeutig begründen.
5. Lässt sich bei Betrachtung der Gesamtunfallentwicklung für Berlin ein Anstieg im Bereich der Verkehrsunfälle
mit Radfahrerbeteiligung und Fußgängerbeteiligung verzeichnen? Wenn ja, welche
Gründe sieht der Senat hierfür und mit welchen konkreten Maßnahmen wird dieser Tendenz bereits
entgegengewirkt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahmen für den Radverkehr und für
den Fußverkehr)
Seite 3 von 6
Zu 5.:
Die Anzahl der im Jahr 2016 registrierten Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden
nahm gegenüber dem Vorjahr ab (7.724 in 2015, 7.495 in 2016). Ebenso
sank die Zahl der gemeldeten Verkehrsunfälle mit Beteiligung von zu Fuß Gehenden
(2.595 in 2015, 2.534 in 2016).
6. Welche konkreten Maßnahmen/Programme sind oder werden künftig initiiert, um Unfällen an Unfallschwerpunkten
vorzubeugen sowie Radfahrende und Fußgänger effektiver zu schützen? (Bitte
um Aufschlüsselung nach angestrebten Maßnahmen gegen bspw. Rotlichtmissachtung, Fehler
beim Abbiegen etc.)
Zu 6.:
Der Senat hat sich das Ziel gesetzt, den Verkehr für Radfahrende und zu Fuß Gehende
sicherer zu machen. Dabei haben Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsklimas,
der Mitverantwortung der am Verkehr Teilnehmenden, die Sicherheit
der Verkehrsmittel und die Steigerung der Qualität und Sicherheit der Verkehrswege
besondere Bedeutung.
Mit dem Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2020 hat sich der Senat zum Ziel gesetzt,
die Zahl der Schwerverletzten und Verkehrstoten bis zum Jahr 2020 weiter zu
reduzieren (um 30 % gegenüber dem Jahr 2010). Kernelement des Verkehrssicherheitsprogramms
ist das Aktionsprogramm 2020. Es umfasst 5 Handlungsfelder, denen
die folgenden Maßnahmen zugeordnet sind:
– Verkehrssicherheitsarbeit (Maßnahmen: Verkehrsunfallbearbeitung, Vertiefende
Untersuchungen zum Unfallgeschehen, Verkehrsüberwachung)
– Verkehrsinfrastruktur und -system (Maßnahmen: Radverkehrsstreifenprogramm,
Überquerungsstellenprogramm, Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
Stadttempokonzept)
– Schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung (Maßnahmen: Kontinuierliche
Verkehrs- und Mobilitätserziehung, Schulisches Mobilitätsmanagement,
Lehrerfortbildung für Verkehrs- und Mobilitätserziehung)
– Außerschulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung (Maßnahmen: Jugendverkehrsschulen,
„Rücksicht“-Kampagne)
– Netzwerkarbeit (Maßnahmen: Zentrale Koordinierungsstelle).
Von besonderer Bedeutung für die Verkehrsunfallprävention ist die Arbeit der bei der
Verkehrslenkung Berlin angebundenen Straßenverkehrs-Unfallkommission (UK) mit
Beteiligung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaulastträger.
Aufgabe der UK ist es, Unfallhäufungsstellen zu erkennen, Mängel der Verkehrsanlage
zu analysieren, Abhilfemaßnahmen festzulegen und umsetzen zu lassen sowie
deren Wirkung zu überprüfen. Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
auch im Hinblick auf die Vermeidung von Abbiegekonflikten zwischen
Kfz- und Radverkehr werden an dieser Stelle intensiv bearbeitet und umgesetzt.
Konkrete Abhilfemaßnahmen, die veranlasst worden sind oder zukünftig veranlasst
werden können sind z. B.:
– Sichtfeldfreihaltung (Anpassung von Bepflanzungen / Grün- und Baumschnitt)
– Neubau / Ersatzbau von Ampelanlagen
– Umsetzung verkehrsabhängiger Steuerungen und Koordinierungen
Seite 4 von 6
– Signalisierung der Linksabbieger mit gesonderter Freigabe-Phase oder
Linksabbiegeverbote
– Unterbinden von zweispurigem Rechtsabbiegen (mit gesonderter Freigabe-
Phase möglich)
– Anbringung von zusätzlichen Schutzblinkern zur Absicherung von Fußgängern
/ Radfahrern
– Anbringung von Wiederholungssignalen mittels Auslegermasten
– Veränderung der bestehenden Spuraufteilung in Knotenpunkten und im
Kreisverkehr / Erweiterung von Stauräumen
– Verbreiterung von Fußgängerfurten / Mittelinseln
– Ersatz von unsignalisierten Fußgängerüberwegen durch Ampelanlagen
– Veränderung beim ruhenden Verkehr / Parkraum
– Anpassung der Radwegführung (Verschwenkung am Knotenpunkt an die
Fahrbahn)
– Aufstellen, Entfernen oder Verändern von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(Vorfahrtsbeschilderung, Tempo 30, Poller etc.)
– Aufstellen von Zäunen zum Kanalisieren querender Fußgängerströme
– Ausstattung von Knotenpunkten mit Radverkehrsanlagen
– Piktogramme auf der Fahrbahn (z. B. Tempo 30, Achtung Schulkinder
usw.)
– Rot-Markierung von Radfurten
– Überprüfung und Anpassung von Straßenbeleuchtungen (besonders in Unterführungen)
– Gehwegvorstreckung (baulich oder markiert) als Querungshilfen für zu Fuß
Gehende
– Versetzungen von Haltestellen der BVG
– Umsetzung von Werbeanschlagsäulen (Litfaßsäulen)
– Fahrspurbezogener Wegweiser statt richtungsbezogener Wegweiser
– Umwandlung von Zeichen 720 (Grüner Blechpfeil) in einen signalisierten
Vorlauf
Im Fokus der polizeilichen Maßnahmen zur Überwachung und zum Schutz des Radverkehrs
in Berlin stehen die besonders gefährlichen Hauptunfallursachen von Radfahrenden
und Kraftfahrenden gegenüber Radfahrenden. Eine konkrete interne
Schwerpunktsetzung auf Grundlage der Verkehrsunfall-/ Ahndungszahlen vergangener
Jahre gewährleistet seit geraumer Zeit eine stadtweit spürbare Überwachungsintensivierung
und trägt zur Sensibilisierung von Rad- und Kraftfahrenden für regelkonformes
Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme bei.
Die Ausrichtung der polizeilichen Maßnahmen orientiert sich nach der jeweils aktuellen
Analyse des stadtweiten Verkehrslagebildes sowie der örtlichen Verkehrslagebilder.
Diese Maßnahmen werden konzeptionell nach Verkehrsart und zur zielgerichteten
Bekämpfung von Hauptunfallursachen vorbereitet und durchgeführt. Hierzu zählt
insbesondere die Überwachung des Abbiegeverhaltens von Kraftfahrzeugen gegenüber
dem Radverkehr im gesamten Jahresverlauf. Darüber hinaus finden regelmäßig
mehrtägige, stadtweite sowie öffentlichkeitswirksame Schwerpunktaktionen zur Steigerung
der Radfahrsicherheit statt.
Bei den Maßnahmen zum Schutze des Verkehrs von zu Fuß Gehenden liegt der polizeiliche
Schwerpunkt im Bereich der Risikogruppen „Kinder“ und „Seniorinnen/
Senioren“. Die insgesamt 72 Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin
sind regelmäßig an den Schulen und Kindertagesstätten präsent, unterrichten zum
Thema „Verkehrssicherheit“ und führen im Umfeld der Schulen u. a. VerkehrskontrolSeite
5 von 6
len und praktische Übungen, wie z. B. Trainings für zu Fuß Gehende, durch. Die Polizei
Berlin beteiligt sich darüber hinaus an sogenannten Kiezspaziergängen zur Steigerung
der Verkehrssicherheit für Seniorinnen und Senioren, welche von den Bezirksämtern
organisiert werden.
7. Welche konkreten Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um dem Umstand gerecht zu werden,
dass vermehrt Radfahrende bei Zusammenstößen bzw. Abbiegefehlern in Zusammenhang mit
LKWs ums Leben kommen? (Beispiele: Unfall an der Danziger Straße/Greifswalder Str. vom
28.06.2017, Unfall an der Yorckstraße/Mehringdamm im März 2017, Unfall an der Edisonstraße/
Ecke Griechische Allee in Oberschöneweide im April 2016)
Zu 7.:
Auf die besondere Gefährdungslage von Radfahrenden geht der Senat mit gezielten
Maßnahmen ein, wie beispielsweise mit dem Radverkehrsstreifenprogramm im Verkehrssicherheitsprogramm
„Berlin Sicher Mobil“ 2020, dem Leitfaden "Sicher geradeaus!
– Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden Kfz" sowie dem Online-Dialog
"Abbiegen? Achtung! Sicher über die Kreuzung".
Als zentrale Erkenntnisse der über 2.000 Beiträge des Online-Dialogs wurden die am
häufigsten genannten Konfliktstellen (TOP-30-Liste) ausgewertet. Der Handlungsdruck
an diesen Punkten ist bereits erkannt, so dass in vielen Fällen bereits Maßnahmen
erarbeitet wurden bzw. in naher Zukunft ergriffen werden.
Bauliche Änderungen von identifizierten Unfallhäufungsstellen stellen einen Schwerpunkt
der Verkehrsunfallprävention dar. Durch die kontinuierliche Arbeit der Unfallkommission
(UK) konnte beispielsweise der Moritzplatz als lange Zeit größter Unfallhäufungspunkt
für Radfahrende erfolgreich umgebaut werden. Erste Untersuchungen
deuten auf einen starken Rückgang bei der Anzahl der Unfälle und verletzten
Personen hin.
Die angesprochene Kreuzung Danziger Straße / Greifswalder Straße wurde in der
UK bereits intensiv behandelt, erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt, eine Umgestaltung
der Radverkehrsanlagen ist in Planung.
Für 47,61% der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden wurden die Radfahrenden
als Haupt- oder Mitverursacher identifiziert, Führende von LKW waren dagegen
lediglich bei 4,16% der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrenden
Haupt- oder Mitverursachende. Daher gilt es auf allen Seiten das Miteinander der am
Verkehr Teilnehmenden zu verbessern und die Akzeptanz des Fahrrades als attraktives
Verkehrsmittel zu erhöhen. Um diesen Aspekt zu unterstützen, wurde 2012 die
„Rücksichtkampagne“ ins Leben gerufen. Die Kommunikationskampagne wirbt dafür,
dass die verschiedenen Nutzungsgruppen den öffentlichen Straßenraum als geteiltes
Gut verstehen und entsprechend der Straßenverkehrsordnung Rücksicht untereinander
üben. Hierbei werden nicht nur Radfahrende, sondern auch alle anderen
Verkehrsteilnehmende, wie Autoverkehr, zu Fuß Gehende und Liefer- bzw. Busverkehr
angesprochen. Die Rücksichtkampagne ist auch Bestandteil der Berliner Radverkehrsstrategie
und soll in den kommenden Jahren in Berlin fortgesetzt werden.
Der Leitfaden "Sicher geradeaus! – Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden
Kfz" analysiert im Detail das Konfliktfeld zwischen Radfahrenden und abbiegenden
Kfz, analysiert und bewertet potenzielle bauliche und nicht-bauliche Maßnahmen zur
Reduktion von Unfällen zwischen Radfahrenden und abbiegenden Kfz und gibt konkrete
Empfehlungen für Kommunen.
Seite 6 von 6
Hinsichtlich der Maßnahmen der Polizei Berlin wird auf die Antwort zu Frage 6. verwiesen.
8. Wie beurteilt der Senat die Vorgabe der folgenden Sicherheitsausstattung, um den sich wiederholenden
Unfallgeschehen mit LKW im Innenstadtverkehr gerecht zu werden?
• Automatische Bremssysteme für LKW
• Fahrtenschreiber für Klein-LKW (‚Sprinter‘)
• Ergänzende Überwachungssysteme zur Einhaltung von Verkehrsregeln (Rotlichtfahren,
Geschwindigkeitsübertretungen)
• LKW-Rückspiegel, die den toten Winkel ausschließen
Zu 8.:
Die Entwicklung und Anwendung von Fahrer-Assistenz-Systemen wird vom Senat
grundsätzlich positiv beurteilt. Der Senat setzt sich aktiv sowohl auf Bundesebene als
auch auf Landesebene, hier u.a. im Rahmen des Projektes „Verkehrssicherheitsprogramm
Berlin 2020“ für verbesserte Sicherheitsstandards von Kraftfahrzeugen, insbesondere
auch durch Ausweitung der Ausstattung von LKW mit sicherheitswirksamen
Assistenz-Systemen, die im Rahmen geltender EU- und Bundesvorschriften zur
Verfügung stehen, ein.
Berlin, den 08. August 2017
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Inneres und Sport