Tram-Linie 22 erhält das Baurecht, aus Neues Deutschland

14.09.2024

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185212.oepnv-tram-linie-erhaelt-das-baurecht.html

Selbst die #Genehmigung kleiner #Baumaßnahmen kann sich für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zum jahrelangen Papier- und #Nervenkrieg entwickeln. So wie der Bau eines neuen, ganze 136 Meter langen Wendegleises am #Blockdammweg in #Karlshorst. Rund vier Jahre nach Beginn des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens hat die Senatsmobilitätsverwaltung nun grünes Licht gegeben.

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Fahrdienst: Schein und Sein bei der Bekämpfung illegaler Strukturen im Mietwagengewerbe (II), aus Senat

12.08.2024

Frage 1:

Auf wie viele #Unternehmen (einschließlich ihrer Fahrzeuge) verteilen sich die #Beanstandungen auf folgende Kriterien?

  1. Für die Fahrzeuge war keine #Genehmigung erteilt, diese war bereits abgelaufen oder wurde aufgrund von Verstößen gegen das PBefG widerrufen.
  2. Es wurden Fahrzeuge festgestellt, die von einer bestehenden Genehmigung nicht abgedeckt waren.
  3. Angegebener #Betriebssitz entsprach nicht der Genehmigung.

(Aufstellung jeweils nach relativer und absoluter Zahl der Fahrzeuge sowie nach Vermittlungsplattformen erbeten.)

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Mietwagen: LABO überprüft alle Mietwagen in Berlin, aus Senat

14.03.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1427705.php

Genehmigungsbehörde und Vermittlungsdienste erzielen Einigung

Heute haben sich das #LABO und die #Vermittlungsdienste darauf verständigt, dass der gesamte Bestand der bei den Vermittlungsdiensten registrierten Berliner Unternehmen und #Fahrzeuge durch das LABO überprüft wird. Ergibt die Prüfung, dass keine #Genehmigung vorliegt, werden die betreffenden Unternehmen und Fahrzeuge von der Vermittlung ausgeschlossen. Diese Prüfung soll bis Ende April 2024 abgeschlossen sein.

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U-Bahn: Welche Risiken wurden im Rahmen der Genehmigung des Hochhausbaus am Alexanderplatz vorgebracht?, aus Senat

01.02.2023

Frage 1:

Auf welche verkehrs- und umweltbezogenen #Risiken wurden im Verfahren für die #Genehmigung des Baus eines Hochhauses durch #Covivio am #Alexanderplatz hingewiesen? (bitte getrennt nach eingebender Stelle mit einer Kurzbeschreibung des Risikos und Datum der Eingabe tabellarisch auflisten)

  1. Welche Maßnahmen zur Risikominderung wurden von eingebenden Stellen jeweils vorgeschlagen? (bitte getrennt nach eingebender Stelle mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und Datum der Eingabe tabellarisch  auflisten)
  2. Welche Maßnahmen zur Risikominderung wurden durch die Bauherrin gegenüber der genehmigenden Stelle jeweils vorgeschlagen und welche wurden bzw. werden jeweils verwirklicht? (bitte getrennt mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und Datum der Eingabe tabellarisch auflisten sowie dem Stand der Umsetzung)
  3. Welche Maßnahmen zur Risikominderung  wurden von der genehmigenden Stelle jeweils der Bauherrin auferlegt? (bitte getrennt nach eingebender Stelle mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und Datum der Auflage tabellarisch auflisten)
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Taxi: Unerlaubte Flughafen-Fahrten, Lizenzierte Taxifahrer kämpfen am Flughafen BER gegen illegale Konkurrenz, aus rbb24.de

21.01.2023

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/01/flughafen-ber-taxifahrer-lizenz-illegale-konkurrenz.html

Sie sind kaum von den wartenden Menschen zu unterscheiden, die am Flughafen Berlin-Brandenburg auf Freunde und Familie warten. Meistens allein, manchmal auch zu zweit, gehen sie in der #Ankunftshalle von #Terminal 1 auf und ab. Sobald frisch gelandete #Fluggäste durch die Schiebetüren kommen, werden sie aufmerksam.

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Straßenbahn: BVG hüllt sich in Schweigen, Gleisarbeiten für Straßenbahn in der Friedrichstraße kurzerhand abgebrochen, aus Neues Deutschland

21.10.2022

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1167819.strassenbahn-bvg-huellt-sich-in-schweigen.html

Es ist ein skurriles Bild, das sich am Dienstagmorgen im Abschnitt der #Friedrichstraße zwischen Oranienburger Straße und Torstraße zeigt. Aus einem Laster wird Kies in eine #Baugrube gekippt, um die flache Baugrube zu verfüllen. Eigentlich sollen hier neue #Gleise für die #Straßenbahn verlegt werden. Die alten wurden bereits herausgenommen. Die Bauarbeiter sagen zu »nd«, dass »irgendeinem Verwaltungshengst« die für die Arbeiten nötige #Komplettsperrung der Friedrichstraße zwischen Oranienburger und Torstraße nicht gepasst hätte. Daher müsste sie nun wieder rückgängig gemacht werden. Die zuständigen Stellen wollen auf nd-Nachfragen die Angelegenheit nicht wirklich aufklären.

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Fahrdienst: Genehmigungsbehörde verhängt hohes Bußgeld gegen illegales Mietwagen-Unternehmen, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1232439.php

Novelliertes Personenbeförderungsrecht: Kontrollmöglichkeiten haben sich mit der Ausgabe von Ordnungsnummern für Mietwagen deutlich verbessert

Kontrollen sowohl des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) als auch der #Polizei Berlin haben einen besonders schwerwiegenden Fall von #illegalem #Mietwagen-Betrieb aufgedeckt: Das LABO verhängte jetzt ein #Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro gegen den Geschäftsführer eines illegal agierenden #Mietwagen-Unternehmens. Das Unternehmen hatte von August 2021 bis März 2022 mehr als 100.000 Fahrten mit rund 160 Fahrzeugen durchgeführt, ohne die dafür erforderliche #Genehmigung zu besitzen. Durch die Kontrollen ist bereits seit Längerem bekannt, dass einzelne Mietwagen in der Stadt unterwegs sind, die nicht die erforderliche Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung besitzen. Laut den bisherigen Ermittlungen war dies möglich, weil die Unternehmen den Vermittlungsdiensten bei der Registrierung gefälschte Unterlagen vorgelegt hatten.

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Bus + Straßenverkehr: Langwierige Busspur-Genehmigungen Wie die „Rennbahn des Nahverkehrs“ zur Schnecke wurde, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/05/berlin-busspuren-verwaltung-genehmigung-personalnot.html

Gegen harte Proteste hatte der Senat im Jahr 1989 die #Busspur auf dem #Kudamm binnen eines Jahres umgesetzt – im Jahr 2022 dauert allein schon deren #Genehmigung viel länger. Ein Grund: übertriebene #Regulierung.

„Die #Busspuren werden als Waffe gegen die Autos eingesetzt“, schnaubt ein wütender Demonstrant. Gegner überschütten die „Bus“-Markierungen auf dem Kurfürstendamm mit Farbe. Und auch die AG City, ein Interessenverein von Geschäftsleuten, läuft Sturm: Die neue Spur würde den Kudamm zu einer „Rennbahn des öffentlichen Personennahverkehrs“ und damit den „Boulevard kaputtmachen“.

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Straßenbahn: Langsam-Fahrstelle auf der Straßenbahn-Neubaustrecke Adlershof, aus Senat

Frage 1:
Wurden bei der #Genehmigung der #Straßenbahn-Neubaustrecke #Adlershof durch die #Planfeststellungsbehörde alle
derzeit geplanten #Wohnungsbauvorhaben entlang der Strecke berücksichtigt und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1:
Bei dem Vorhaben wurden alle bis zu Beginn der 1. öffentlichen Auslegung der Planunterlagen
(11.06.2018) vorhandenen und genehmigten Wohnungsbauvorhaben sowie die festgesetzten
und die zu Beginn der Auslegung im Verfahren befindlichen #Bebauungspläne berücksichtigt.
Mit Beginn der Auslegung tritt die nach § 28a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
festgelegte Veränderungssperre in Kraft, wonach auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu
ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen
erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen.

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Straßenverkehr: Ist der Tunnel Ortsteil Britz der BAB A100 sicher für Verkehr und Demonstrationen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1
Wie viele #Fahrraddemonstrationen, die ihre Route durch den #Tunnel Ortsteil #Britz führten, sind in den letzten
10 Jahren genehmigt worden? Wie viele Teilnehmer*innen sind dabei jeweils durch den Tunnel gefahren?
Antwort zu 1:
Für den erfragten Zeitraum liegen der Polizei Berlin keine automatisiert recherchierbaren
Daten vor. Im Rahmen der zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vorgegebenen Frist
konnte im Rahmen einer händischen Auswertung ermittelt werden, dass seit 2016 zehn
Aufzüge mit Fahrrädern durchgeführt wurden, bei denen die Bundesautobahn
#Tunnelanlage Ortsteil Britz (#BAB-TOB) passiert oder die Anschlussstelle Britzer Damm
benutzt worden ist. Die Anzahl der Teilnehmenden, die bei den o. g. Aufzügen den BABTOB befahren haben, wurde nicht erhoben.
Frage 2:
Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl
der jeweiligen Demonstration zuordnen)?
2
Frage 3:
Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration
zuordnen)?
Frage 4:
Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn
ja, in welcher Form?
Frage 5:
Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse
wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen?
Antwort zu 2, 3, 4 und 5:
Unfälle im Rahmen von Versammlungen werden nicht als Verkehrsunfälle im Sinne des
Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst. Vor diesem Hintergrund
liegen Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor.
Frage 6:
Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse,
wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches
Vorkommnis bei welcher Demonstration ?
Antwort zu 6:
Daten im Sinne der Fragestellung sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten
Verfahren nicht recherchierbar
Frage 7:
Hat es in letzter Zeit Änderungen bei sicherheitsbezogenen #Vorschriften für #Straßentunnel gegeben, die eine
Versagung der Nutzung des Tunnels Ortsteil Britz für Fahrraddemonstrationen vorsehen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 7:
Die Rechtsgrundlage für die #Genehmigung des Tunnelbetriebs bilden die „Richtlinien für
die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#RABT, Stand 2006) sowie die
„Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#EABT, Stand
2019). Darin werden nur Regelungen in Bezug auf Benutzung durch Kraftfahrzeuge
getroffen. Hinsichtlich eines Fahrradverkehrs werden keine Angaben gemacht, mithin gab
es diesbezüglich auch keine Änderungen. Ergänzend wird auf die Antwort der AdB zu den
Fragen 9-23 verwiesen.
Frage 8:
In den Bescheiden der Versammlungsbehörde zu den #Fahrraddemonstrationen am 5. und 6. Juni 2021 ist
die Durchfahrt durch den Tunnel Ortsteil Britz aus #sicherheitstechnischen Gründen versagt worden.
Bestehen diese #Sicherheitsbedenken nur in Bezug auf Fahrraddemonstrationen oder bestehen aus Sicht der
Behörden grundsätzlich Sicherheitsbedenken bei der Evakuierung und Bergung von Personen aus dem
Tunnel?
3
Antwort zu 8:
Gemäß § 1 (3) #Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Die Anzahl und der
Abstand der Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich
mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Diese werden in
Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und LKW
festgelegt. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich
überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen
Frage 9:
Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind?
Frage 10:
Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine verletzten Personen auf Tragen transportiert
werden können?
Frage 11:
Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur #Evakuierung größerer
Menschenmengen ungeeignet sind?
Frage 12:
Wie sieht das Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnel aus?
Frage 13:
Wie wird die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz bewertet?
Frage 14:
Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz den neuesten Standards, z.B. hinsichtlich
Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser?
Frage 15:
Welche Unterschiede weist der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der RABT in
der aktuellsten Fassung auf?
Frage 16:
Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die
Sicherheitsstandards anzupassen?
Frage 17:
Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten, den
Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90
Sitzplätzen zu durchfahren?
Frage 18:
Wie wird die Evakuierung und Bergung von Verletzten bei einem Verkehrsunfall mit Rauch- und
Brandentwicklung, in dem mehrere Fahrzeuge u.a. einem voll besetzen Reisebus verwickelt sind, praktisch
durchgeführt in Anbetracht der Antworten zu Frage 9. bis 11.?
4
Frage 19:
Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie
viele?
Frage 20:
Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten?
Frage 21:
Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen?
Frage 22:
Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt?
Frage 23:
Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher?
Antwort zu 9 bis 23:
Die AdB teilt hierzu mit:
„Gemäß §1 (3) Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Unter dieser
Voraussetzung sind Tunnel auf Bundesautobahnen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen
sicher bemessen. Die baulichen, technischen Einrichtungen von Tunneln sind dagegen
nicht für (temporären) Personen- oder Radverkehr, welcher andere verpflichtende
Sicherheitsanforderungen benötigt, ausgelegt. Um hier ein konkretes Beispiel zu nennen:
Für die schnelle und sichere Abführung von austretenden Flüssigkeiten ist der Tunnel mit
einer sogenannten Schlitzrinne versehen. Diese stellt für Kraftfahrzeuge und ggf.
Fußgänger (im Ereignisfall) keine Gefahr dar. Radfahrende dagegen können mit dem Rad
in diese Schlitzrinne geraten und stürzen. Die Rinne ist durch die Fahrradteilnehmer nicht
unmittelbar sichtbar.
Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege ist für die Anzahl Menschen bestimmt, die
sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen.
Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich
überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen.
Und im Falle einer Panik oder eines Terroranschlages lassen sich die Menschenmassen
nicht schnell genug aus dem Tunnel entfernen.
Die Querung von Brücken ist durch die ausgelegten technischen Sicherheitseinrichtungen
für andere Teilnehmer/innen außer dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen ein weiteres
hohes Risikopotenzial, da die Brüstungshöhe dafür nicht ausgelegt ist und Personen bei
kleinster Unachtsamkeit, Gerangel oder Panik herunterstürtzen können.
Die meist kurzfristig angemeldeten Versammlungen bergen eine unmittelbare Gefahr für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da keine für den Verkehr ausgelegte
Umleitungsstrecke auf den Nebennetzen ausgewiesen wird und die damit zu erwartende
Staubildung und verbundene Unfallgefahr bei einer Streckenführung über die Autobahn
nicht zusätzlich abgesichert werden kann.
Die Gefahrenanalyse für Anfragen zum Betreten der Autobahn z.B. bei Demonstrationen
geht immer mit den einhergehenden Risiken der Nutzer aus. Unter diesem Gesichtspunkt
stellen die baulichen Einrichtungen hohes Gefahrenpotenzial in jeglicher Hinsicht dar,
deren Auslegung von Versammlungen unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit für Leib
und Seele meist immer negativ bewertet werden kann.
5
Die Ansicht und die Abfrage nach Unfällen in den letzten Jahren greift daher nicht. Als
Beispiel sollte hier das Ereignis Love-Parade sein.
Daher steht bei der Abwägung von anderen Tunnelnutzern als Autoverkehr eine hier in
Ansätzen beschriebene Gefährdungsanalyse. Und die spricht gegen die Nutzung von
Autobahnen.“
Zu Frage 18 wird vom Berliner Senat ergänzend ausgeführt:
In Tunnelanlagen wird bei der Evakuierung der Fokus auf die Selbstrettung der
Fahrzeuginsassen gelegt. Personen haben die Möglichkeit, den gefährdeten Bereich über
vorhandene Notübergänge, die Tunnelportale sowie über Nottreppenräume zu verlassen.
Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung
durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt.
Beim Eintreffen der Feuerwehr und Polizei sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls
bereits abgeschlossen sein, sodass nur noch unmittelbar Verletzte oder
bewegungseingeschränkte Personen durch die Feuerwehr zu retten sind.
Das Eingreifen der Feuerwehr erfolgt bei einer Rauchentwicklung im Tunnel immer über
die nicht betroffene Tunnelröhre. Dies bedarf einer sogenannten Notöffnung in der
Mittelleitplanke vor jedem Tunnelportal, um den Einsatzkräften den Wechsel in die nicht
betroffene Tunnelröhre zu ermöglichen. Alle Maßnahmen werden über die Notübergänge
vorgetragen.
Berlin, den 28.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz