U-Bahn: Welche Risiken wurden im Rahmen der Genehmigung des Hochhausbaus am Alexanderplatz vorgebracht?, aus Senat

01.02.2023

Frage 1:

Auf welche verkehrs- und umweltbezogenen #Risiken wurden im Verfahren für die #Genehmigung des Baus eines Hochhauses durch #Covivio am #Alexanderplatz hingewiesen? (bitte getrennt nach eingebender Stelle mit einer Kurzbeschreibung des Risikos und Datum der Eingabe tabellarisch auflisten)

  1. Welche Maßnahmen zur Risikominderung wurden von eingebenden Stellen jeweils vorgeschlagen? (bitte getrennt nach eingebender Stelle mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und Datum der Eingabe tabellarisch  auflisten)
  2. Welche Maßnahmen zur Risikominderung wurden durch die Bauherrin gegenüber der genehmigenden Stelle jeweils vorgeschlagen und welche wurden bzw. werden jeweils verwirklicht? (bitte getrennt mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und Datum der Eingabe tabellarisch auflisten sowie dem Stand der Umsetzung)
  3. Welche Maßnahmen zur Risikominderung  wurden von der genehmigenden Stelle jeweils der Bauherrin auferlegt? (bitte getrennt nach eingebender Stelle mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und Datum der Auflage tabellarisch auflisten)

Antwort zu 1:

Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:

Die Baugenehmigung für das Hochhaus Alexanderplatz 7 ist entsprechend des gesetzlich normierten Prüfprogramms (s. dazu „ Leitfaden zum Baunebenrecht“ , Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Oberste Bauaufsicht) erteilt worden.

Entsprechend des Leitfadens Pkt. 5.20 (Vorhaben in der Umgebung (bis 30 m) von U-Bahnen, Straßenbahnen und Seilbahnen) ist eine Stellungnahme der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz IV E, Technische Bahnaufsicht (TAB), als Auflage Bestandteil der erteilten Baugenehmigung geworden.

Die Prüfung der statischen Berechnung und die Bauüberwachung in statischer Hinsicht erfolgen durch einen hoheitlich tätigen Prüfingenieur für Baustatik. Der Prüfingenieur dokumentiert seine Arbeit durch die Prüfberichte sowie durch Überwachungsberichte.

Im Prüfbericht Nr. 5 vom 16.12.2022 ist die nachträgliche Überprüfung der Hebeinjektion für die U-Bahnlinie 2 und deren Auswirkung auf die Schlitzwand der Baugrube dokumentiert.

Der eigentliche Hebungsprozess findet unter dem U 2 Tunnel und damit unter öffentlichem Straßenland von der Baugrube des Hochhauses Alexanderplatz 7 statt und liegt damit außerhalb der erteilten Baugenehmigung des bezirklichen Stadtentwicklungsamtes, Fachbereich Bauaufsicht.

Die Vorhabenträgerin Covivio übermittelte hierzu die nachfolgende tabellarische Übersicht: Zusa mmenstellung risikomind ernder Ma ßna hmen

Verkehrs- und umweltbezogenen Risiken durch Bauvorhaben D3 Alexanderplatz Grundlage Auflagen zur Baugenehmigung 2019/ 5540 vom 24.03.2021

Anlage 6b BG Auflagen BVG U-Bahnen-Tram

Kurzbeschreibung des Risikos gemäß Anlage 6b (Betriebsgefährdung U-Bahn)Auferlegte            Maßnahme            zur RisikominderungAuflage DatumDurchgeführte MaßnahmeDatum
Winkelverdrehung,Verträglichkeitsuntersuchung24.03.21– Verformungsprognose28.04.2020
Verschiebungen, Dehnwegehinsichtlich Standsicherheit und– Verträglichkeitsuntersuchung17.06.2020
Gebrauchstauglichkeit der– messtechnische und19.02.2021
Verkehrsbauwerkebautechnische (visuelle) 
sowie hinsichtlich eines sicherenKontrolle nach Planungsmatrix 
Bahnbetriebs-Havariekonzept Bahn19.02.2021
(Verträglichkeitsparameter s. Spalte A)-permanente geodätische02.11.2022
 Überwachung Tunnelanlage
Gefälleveränderung                      imAufstellung von Warn- und Grenzwerten-Verträglichkeitsuntersuchung17.06.2020
Bahnsteigbereichbezüglich der-messtechnische und19.02.2021
Verträglichkeitsparameterbautechnische (visuelle) 
Planung und Umsetzung derKontrolle nach Planungsmatrix 
Überwachung der Verkehrsbauwerke-Havariekonzept Bahn19.02.2021
und der Maßnahmen:-permanente geodätische Überwachung Tunnelanlage02.11.2022
Verformung der Gleise– permanente geodätische-Verträglichkeitsuntersuchung17.06.2020
Überwachung UBahnbauwerk-messtechnische und19.02.2021
– visuelle (gutachterliche) Überwachungbautechnische (visuelle) 
UBahnbauwerkKontrolle nach Planungsmatrix 
– messtechnische Überwachung der-Havariekonzept Bahn19.02.2021
Gleise-permanente geodätische Überwachung Tunnelanlage02.11.2022
Veränderte Lichtraum- und– messtechnische Überwachung der-Verträglichkeitsuntersuchung17.06.2020
SicherheitsraumsituationBaugrube, Gründung oder des zu-messtechnische und19.02.2021
nach eingetretener Verformungerrichtenden Bauwerksbautechnische (visuelle) 
(Maßnahme: QS Programme TiefbauKontrolle nach Planungsmatrix 
wurden  Bauphasenbegleitend-Havariekonzept Bahn19.02.2021
übergeben)-permanente geodätische02.11.2022
– Aufstellung HavariekonzeptÜberwachung Tunnelanlage
Trassierung-Aufstellen von Qualiätssicherungs--Verträglichkeitsuntersuchung17.06.2020
konzepten für bauliche Maßnahmen-messtechnische und19.02.2021
(insbesondere Tiefbauarbeiten)bautechnische (visuelle) 
=> Inhalt: baustellenseitigeKontrolle nach Planungsmatrix 
Arbeitsprozesse, deren-Havariekonzept Bahn19.02.2021
Überwachung u. Havariemaßnahmen-permanente geodätische02.11.2022
Überwachung Tunnelanlage
Veränderung Abstände zwischen-Verträglichkeitsuntersuchung17.06.2020
Zug und Bahnsteig nach-messtechnische und19.02.2021
eingetretenerbautechnische (visuelle) 
Verformung und GleiskorrekturKontrolle nach Planungsmatrix 
-Havariekonzept Bahn19.02.2021
-permanente geodätische02.11.2022
Überwachung Tunnelanlage
Veränderung der Gleisfestpunkte-permanente geodätische Überwachung Tunnelanlage02.11.2022
Kurzbeschreibung des Risikos gemäß Anlage 6b (Betriebsgefährdung U-Bahn)Auferlegte            Maßnahme            zur RisikominderungAuflage DatumDurchgeführte MaßnahmeDatum
Standsicherheit   aller   betroffenerVerträglichkeitsuntersuchung24.03.21-Verträglichkeitsuntersuchung17.06.2020
Tragwerksteilehinsichtlich Standsicherheit und-messtechnische und19.02.2021
Gebrauchstauglichkeit derbautechnische (visuelle) 
Verkehrsbauwerke sowie hinsichtlichKontrolle nach Planungsmatrix 
eines sicheren Bahnbetriebs-Havariekonzept Bahn19.02.2021
(Verträglichkeitsparameter s. Spalte A)-permanente geodätische02.11.2022
 Überwachung Tunnelanlage
Be-  oder  Entlastung  der  Tunnel-Aufstellung von Warn- und Grenzwerten-Verträglichkeitsuntersuchung17.06.2020
abdichtungbezüglich der Verträglichkeits--messtechnische und bau-19.02.2021
parametertechnische (visuelle) Kontrolle 
  Planung und Umsetzung der  -Havariekonzept Bahn  19.02.2021
Überwachung der Verkehrsbauwerke-permanente geodätische02.11.2022
und der Maßnahmen:Überwachung Tunnelanlage
Potentialtrennung       und     elektro- magnetische Verträglichkeit-permanente         geodätische        Über--Kann nach Absprache entfallen, trifft nicht zu 
wachung UBahnbauwerk
Erschütterungen– visuelle (gutachterliche) Überwachung-Schwingungsentkopplung wird am D3 ausgeführt 
UBahnbauwerk
Unterspülungen, Wassereinbrüche,– messtechnische Überwachung der-Verformungsprognose28.04.2020
Hohllagen,       Veränderung        derGleise-Havariekonzept Bahn19.02.2021
Gründungsparameter– messtechnische Überwachung der-Wasserdetektionskonzept19.02.2019
Baugrube,-messtechnische und19.02.2020
Gründung oder des zu errichtendenbautechnische (visuelle)
BauwerksKontrolle nach Planungsmatrix
– Aufstellung Havariekonzept
Einschränkungen von Lichtraum und Sicherheitsraum bei ober- irdischen Betriebsanlagen-Aufstellen von-messtechnische und bautechnische (visuelle) Kontrolle nach Planungsmatrix19.02.2021
Qualiätssicherungskonzepten für
bauliche Maßnahmen (insbesondere
Tiefbauarbeiten)
Evakuierungsmöglichkeiten=> Inhalt: baustellenseitige Arbeits--Kann        nach        Absprache entfallen, trifft nicht zu 
prozesse, deren Überwachung u.
Havariemaßnahmen
Einschränkung der Barrierefreiheit-messtechnische und bautechnische (visuelle) Kontrolle nach Planungsmatrix19.02.2021
Sichtbeeinträchtigung-Kann        nach        Absprache entfallen, trifft nicht zu 
Beeinträchtigung Nachichtentechnischer Anlagen-Kann        nach        Absprache entfallen, trifft nicht zu 
Kurzbeschreibung des Risikos (Betriebsgefährdung Straßenbahn)Auferlegte RisikominderungMaßnahmezurAuflage DatumDurchgeführte MaßnahmeDatum
Beschädigung von Kabel-  anlagen/ Erdungsanlagen (Straßenbahn)   im   Bereich   der geplanten BaumaßnahmeSicherung der entsprechenden Höhenlage der Kabel In Kabelnähe Handschachtung24.03.21-wird berücksichtigt sofern vorhanden, aktuell kein Einflussbereich durch D3 
Gefährdung  des Betriebes durch BaumaßnahmenMit Kranauslegern keine Lasten über Personen bzw. Züge verschwenken Einhaltung      Abstände       zum     Licht- raumprofil-Überschwenkverbot Lastenmit 
Veränderung der Gleisanlage Geodätisches Beweis- sicherungskonzept -TRAM-04.12.2020
Eingebende Stelle war jeweils die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Alle hier aufgeführten Maßnahmen wurden mit der Nachbarschaftvereinbarung vom 03.06.2021 in Abstimmung und Vorgabe durch die BVG finalisiert. Als Grundlage der unten beschriebenen Untersuchungen und Planungen haben uns die Nachbarn Planungsgrundlagen wie Bestands- und Sanierungsplanungen als auch Bestandsdokumentationen wie Bauwerksbücher übergeben. Alle erarbeiteten Dokumente wurden der BVG im finalen Stand vor Vertragsschließung zur Prüfung/ Zustimmung vorgelegt und die Inhalte im Prozess miteinander abgestimmt.
 

Frage 2:

Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Kontakte zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Senatsverwaltung für Bau/ Stadtentwicklung im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, beteiligte Hierarchie- bzw. Verwaltungsebenen, beteiligte Leitungsmitglieder inkl. Senatorin/ Senator, Themen des Kontakts, Form des Kontakts (bspw. Besprechung, E-Mail, auf Papier, formelle oder informelle Eingabe u.v.m.), Art der Ergebnissicherung)

Antwort zu 2:

Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:

Im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Hochhausvorhaben der Covivio am Alexanderplatz gab es keine Kontakte zwischen dem Bezirksamt Mitte, Bauaufsicht und der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (jetzt: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) zu verkehrs- und umweltbezogenen Themen.

Frage 3:

Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Kontakte zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Senatsverwaltung für Verkehr/ Mobilität im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, beteiligte Hierarchie- bzw. Verwaltungsebenen, beteiligte Leitungsmitglieder inkl. Senatorin/ Senator, Themen des Kontakts, Form des Kontakts (bspw. Besprechung, E-Mail, auf Papier, formelle oder informelle Eingabe u.v.m.), Art der Ergebnissicherung)

Frage 4:

Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Kontakte zwischen dem Bezirksamt und der BVG im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, beteiligte Hierarchie- bzw. Verwaltungsebenen, beteiligte Leitungsmitglieder, Themen des Kontakts, Form des Kontakts (bspw. Besprechung, E-Mail, auf Papier, formelle oder informelle Eingabe u.v.m.), Art der Ergebnissicherung)

Antwort zu 3 und 4:

Das Bezirksamt Mitte hat keine Kontakte zu verkehrs- und umweltbezogenen Themen im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Hochhausvorhaben der Covivio  am Alexanderplatz mitgeteilt, die über die in der Antwort zu 1 aufgeführte Stellungnahme der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Verbraucherschutz) hinausgingen.

Frage 5:

Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Kontakte zwischen der Senatsverwaltung für Bau/ Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Verkehr/ Mobilität im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, beteiligte Hierarchie- bzw. Verwaltungsebenen, beteiligte Leitungsmitglieder inkl. Senatorin/ Senator, Themen des Kontakts, Form des Kontakts (bspw. Besprechung, E-Mail, auf Papier, formelle oder informelle Eingabe u.v.m.), Art der Ergebnissicherung)

Antwort zu 5:

Im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Hochhausvorhaben der Covivio am Alexanderplatz fanden keine Kontakte zu verkehrs- und umweltbezogenen Themen zwischen der

damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt.

Die Zuständigkeit für das Baugenehmigungsverfahren liegt beim Bezirksamt Mitte von Berlin, welches die in der Antwort zu 1 aufgeführte Stellungnahme der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingeholt hatte.

Frage 6:

Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Beratungen in einer Senatssitzung im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, Thema der Beratung, mit oder ohne Beschlussfassung)

Antwort zu 6:

Im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren für das Hochhausvorhaben der Covivio am Alexanderplatz in Zuständigkeit des Bezirksamtes Mitte erfolgten keine Senatssitzungen mit Beratungen zu verkehrs- und umweltbezogenen Themen.

Frage 7:

Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 7:

Das Bauvorhaben „ Covivio-Hochhaus“ am Alexanderplatz  wurde auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans I-B4a (festgesetzt am 02.04.2000) genehmigt. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans besteht seitens des Bauantragstellers prinzipiell ein Rechtsanspruch auf Zulässigkeit eines Vorhabens, das dessen Festsetzungen nicht widerspricht und dessen Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB). Die Berücksichtigung und abschließende planungsrechtliche Abwägung der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden umweltbezogenen und verkehrlichen Belange (§ 1 Abs. 6 Nrn. 7 u. 9 BauGB) erfolgt bereits im Bebauungsplanverfahren.

Die geltenden rechtlichen Vorschriften aus den Bereichen Bauordnung, Umweltschutz, Naturschutz, Verkehr, Denkmalschutz etc. sind seitens des Bauherrn grundsätzlich und auch unabhängig von Hinweisen oder Auflagen der Genehmigungsbehörde zu beachten.

Berlin, den 27.1.2023 In Vertretung

Prof. Kahfeldt

………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

www.berlin.de