Schiffsverkehr: Die Fahrgastschifffahrt in Berlin – Fairer Wettbewerb auf dem Wasser?, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Stellenwert aus wirtschaftlicher und touristischer Sicht hat die #Fahrgastschifffahrt für den Senat,
durch welche Maßnahmen wird die Fahrgastschifffahrt in Berlin gefördert?
Antwort zu 1:
Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der #Bundeswasserstraße in Berlin ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
100 Fahrgastschiffe verkehren täglich auf der innerstädtischen #Spree zwischen
Regierungsareal und Mühldammschleuse.
Der Senat plant, ein Förderprogramm zum Einbau von #Rußpartikel- und #Stickoxydfiltern
und zur Reduzierung der #Schadstoffemissionen von #Binnenschiffen und #Fahrgastschiffen
auf Berliner Gewässern aufzulegen. Emissionsarme Antriebe sind auch ein wichtiger Beitrag
für die Akzeptanz und Attraktivität der Berliner Fahrgastschifffahrt.
Frage 2:
Wer hat #Schiffsanleger in Berlin entlang der großen Wasserstraßen zu genehmigen, welche Behörden müssen
der Genehmigungsbehörde zuarbeiten?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde ist die
Berliner Genehmigungsbehörde für Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer. Ausgenommen
davon sind Sportbootsteganlagen. Genehmigungsverfahren für Sportbootsteganlagen
liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
Neben der wasserbehördlichen Genehmigung durch die Senatsverwaltung ist für Anlegestellen
an Bundeswasserstraßen außerdem die Erteilung einer strom- und schifffahrtspoli2
zeilichen Genehmigung durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
notwendig.
Im Rahmen des wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens werden Behörden, deren
Belange durch die jeweilige Planung betroffen sind, beteiligt. In Abhängigkeit des Genehmigungsantrags
sind dies u.a. folgende Behörden:
– Fischereiamt Berlin
– Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks
– Gewässerunterhaltung
– Brückenunterhaltung
– Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
– Denkmalschutzbehörde
– Landes-Schifffahrtsbehörde
– Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
– Liegenschaftsverwaltung des Landes
– zuständige Altlastenbehörde
– Obere Naturschutzbehörde
Frage 3:
Wie viele freie #Anlegeplätze für die Fahrgastschifffahrt in Berlin gibt es, wie viele sind einem Betreiber zugeordnet
(bitte die Orte benennen)?
Antwort zu 3:
Die Recherche nach freien Anlegeplätzen für die Fahrgastschifffahrt obliegt grundsätzlich
dem Antragssteller. Der Senat führt keine Liste über freie Anlegeplätze in Berlin. Ebenfalls
besteht beim Senat keine Statistik zu bestehenden Anlegeplätzen in Berlin.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die aktuelle Marktsituation im Bereich der Fahrgastschifffahrt, wie gestaltet sich der
Wettbewerb unter den #Reedereien unter dem Aspekt der Nutzung von Anlegestellen nicht eigener Anlegestege?
Antwort zu 4:
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend Fahrgastschifffahrt betreiben. Die
meisten Reedereien sind im #Reederverband organisiert. Die Reedereien, die Fahrgastschifffahrt
betreiben, kooperieren i.d.R. untereinander, insbesondere dann, wenn sie gemeinsam
Schiffsanleger gebaut haben und diese gemeinsam betreiben. Vor Saisonbeginn
werden die Abfahrtzeiten untereinander abgestimmt. Darüber hinaus beruht die Kooperation
der Fahrgastschiffreedereien auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.
Frage 5:
Sieht der Senat die Möglichkeit Schiffsanleger für die Fahrgastschifffahrt ohne einen festen Betreiber zu
genehmigen oder zu bauen, um so die angespannte Marktsituation im Bereich der Nutzung von Anlegestellen
zu entspannen?
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Antwort zu 5:
Die Durchführung eines wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D Wasserbehörde erfolgt auf Grundlage
eines Antrags. Die Sicherstellung des Betriebs der Anlegestelle durch einen zuständigen
Betreiber ist grundsätzlich Teil der Antragsunterlagen. Planungen zu einem Schiffsanleger
durch den Senat liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
II D Wasserbehörde nicht vor.
Frage 6:
Bei Beantragung einer Anlegestelle zum #Fahrgastwechsel, welche rechtlichen Grundlagen sind einschlägig
zur Genehmigung oder Versagung?
Antwort zu 6:
Bei Anlegestellen handelt es sich nach dem Wasserrecht um Anlagen im Gewässer. Nach
§ 36 #Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Anlagen so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten
und stillzulegen, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind
und die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach
vermeidbar ist. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 62 Berliner #Wassergesetz (BWG) bedürfen die Errichtung, der Betrieb oder die
wesentliche Änderung von Anlagen in oder an Gewässern der Genehmigung. Nach § 62a
BWG darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Unternehmen
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
des Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung
zusammenhängender, unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder
unmöglich gemacht wird.
Frage 7:
Ist dem Senat bekannt, dass das Wasser- und Schifffahrtamt Berlin derzeit in Berlin, besonders auch im
Bereich Stralau, private, existenzbegründende Anlegestellen, aufgrund nicht näher belegter Gründe einzieht
und damit mit unbilliger Härte in den Markt eingreift?
Antwort zu 7:
Dies ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 21.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Stand der Schifffahrt in Berlin aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:

In der Berliner Innenstadt gilt die Umweltzone, nur Fahrzeuge die sich innerhalb bestimmter #Schadstoffgrenzen betreiben lassen, dürfen hineinfahren. In der Berliner Umweltzone fahren aber auch rund 100 #Fahrgastschiffe und nur vier davon verfügen über eine Abgasnachbehandlung. Und während angesichts von Dieselbetrug die Einführung einer blauen Plakette für den Autoverkehr diskutiert wird, bleibt die Schadstoffbelastung durch die #Binnenschifffahrt Berlins unverändert hoch. Vor allem die Anwohner*innen  und Nutzer*innen der Berliner #Binnengewässer bekommen das zu spüren.

Frage 1:

Wie viele #Schiffe sind in Berlin für die Fahrgastschifffahrt zugelassen? Frage 2:

Wie viele der zugelassenen Fahrgastschiffe fahren mit Diesel? Frage 3:

Welches Durchschnittsalter haben die Schiffe und wann wurden sie zugelassen? Frage 4:

Wann wurde das letzte Schiff zugelassen? Wurde ein Schiff dieses Jahr zugelassen?

Antwort zu 1 bis zu 4:

Hierzu liegen dem Senat keine Daten vor.

Die Zentralstelle #Schiffsuntersuchungskommission/ #Schiffseichamt (#ZSUK) ist für die Erlaubniserteilung zur Fahrt von Binnenschiffen auf #Bundeswasserstraßen und für die im Zusammenhang stehenden Zulassungen zuständig. Die ZSUK ist die einzige Institution in Deutschland, die Fahrtzulassungen für Schiffe über 20 m Länge auf #Binnenwasserstraßen erteilen darf.

 

Frage 5:

 

Welche Grenzwerte müssen die Fahrgastschiffe in Berlin einhalten, unter anderem für NOx, Feinstaub und CO2, und wie Emissionen der Schiffe gemessen?

 

Antwort zu 5:

 

Grenzwerte gelten nur für die Zulassung von neuen Motoren und Schiffen. Sie erfordern aufwändige Messungen, um die Emissionen in Bezug auf die Leistung des Motors zu bestimmen.

 

Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe aus Dieselmotoren von Binnenschiffen sind in den europäischen Richtlinien 97/68/EG und 2004/26/EG und in der Verordnung (EU) 2016/1628 geregelt.

Die Grenzwerte der Richtlinien wurden mit der Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung (BinSchAbgasV) in deutsches Recht übernommen. Die BinSchAbgasV gilt nur für das in Verkehr bringen von Motoren für Binnenschiffe und deren Einbau in Binnenschiffe.

Die Grenzwerte der EU-Verordnung 2016/1628 gelten direkt, aber erst für Motoren, die ab 2019/2020 erstmals verkauft werden.

Für CO2 gibt es keine Grenzwerte. Seit 2007 müssen neue Motoren ansonsten folgende Grenzwerte einhalten:

Frage 6:

 

Halten die Fahrgastschiffe die Schadstoffgrenzen ein?

 

Antwort zu 6:

 

Es gibt keine Abgasuntersuchungsvorschriften für in Betrieb befindliche Binnenschiffe.

 

Gleichwohl ist der Senat bestrebt, die schiffsbedingten Emissionen zu senken. Aus diesem Grund hat er ein neues Modellprojekt aufgelegt, in dem zur Emissionsminderung bei Schiffen die Nachrüstung mit kombinierten Partikelfiltern und Entstickungssystemen erprobt wird. Zur Untersuchung der Wirkung und Dauerhaltbarkeit der Nachrüstung  werden begleitende Abgasmessungen durchgeführt.

 

Alternativ wird in dem Projekt auch die Umrüstung auf Elektroantrieb getestet.

 

 

Frage 7:

 

Plant der Senat die Zulassung neuer Schiffe, die mit Diesel oder Benzin fahren? Wenn ja, wie ist dies mit den Zielen der Luftreinhaltung zu vereinbaren?

 

Antwort zu 7:

 

Siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 4. Der Senat ist für die Zulassung nicht zuständig.

 

 

 

Berlin, den 19.10.2018 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr + Güterverkehr: Fünf Ostsee-Anrainerländer wollen den Verkehr auf Flüssen und Kanälen fördern / Auch die Brandenburger Wirtschaft ist dabei Emma schiebt die Schifffahrt an , aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1642063/

Frankfurt (MOZ) Durch Brandenburg führen allein 790 Kilometer Bundesautobahnen und 600 Kilometer #Bundeswasserstraßen. Während der Verkehr auf der Straße rollt, kommt das #Schiff kaum voran. Kann die EU das ändern?

Sie wirkt etwas abgehängt, die Brandenburger #Binnenschifffahrt. 2016 wurden nach Daten des statistischen Landesamtes Berlin-Brandenburg im Vergleich zu 2015 zehn Prozent weniger Güter auf dem Wasser befördert. Im langfristigen Trend stagniert die Schifffahrt eher. Im Gegensatz zum Lkw: Auf der A 12 sind die Mauteinnahmen in den vergangenen zehn Jahren um knapp 60 Prozent gestiegen.

Kann die EU die Binnenschifffahrt anschieben? Genau das ist das Ziel von „Emma“, einem Projekt der Ostsee-Anrainer Deutschland, Polen, Litauen, Finnland und Schweden. 21 Partner sind daran beteiligt, darunter märkische Unternehmen und die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg (IHK).

Im Ostseeraum wächst der Straßenverkehr am schnellsten „Allein über Straße und Schiene werden wir den zunehmenden Verkehr aber nicht mehr abwickeln können“, sagt Robert Radzimanowski, zuständig für Wirtschaftspolitk bei der IHK. Wasserwege bieten aus seiner Sicht ein nicht ausgeschöpftes Potenzial. So können zum Beispiel Waren über #Kanäle und #Flüsse von Stettin über Berlin, Madgeburg, Hannover bis zu den äfen in Hamburg oder Rotterdam verschifft werden.

Ein Teil dieser #Wasserautobahn führt durch Ostbrandenburg – über die Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße und die Oder bis nach Schwedt und Stettin. Allerdings klemmt es auf diesem Abschnitt: Größere, moderne Küstenmotorschiffe können ihn nicht durchgängig befahren. Dafür muss ausgebaut werden. Polen und Deutsche hoffen nun ab 2021 auf Förderung der Europäischen Union. Auf einer Konferenz des Emma-Projektes vergangene Woche in Berlin haben sich polnische und Brandenburger Politiker …

Schiffsverkehr: Verkehr auf dem Wasser Schiffe in Spandau bekommen Stromzapfsäulen Der Schiffsverkehr in Berlin-Spandau wird umweltfreundlicher und leiser, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-auf-dem-wasser-schiffe-in-spandau-bekommen-stromzapfsaeulen/20871588.html

Bis 2019 sollen flächendeckend #Stromzapfsäulen für #Schiffe installiert werden.
Anwohner des Lindenufers in Spandau können aufatmen: Mit dem Gestank und dem Lärm von Dieselmotoren auf den ankernden Binnenschiffen, die auch nachts tuckern, um Strom an Bord zu erzeugen, könne es demnächst vorbei sein. Das Wasser- und #Schifffahrtsamt des Bundes habe zugesagt, bis 2019 flächendeckend Stromzapfsäulen für die Schiffe zu installieren, teilte der Spandauer SPD-Bundestagsabgeordnete Swen Schulz jetzt mit. Damit die Schiffer das Kabel auch legen, solle es ein #Nutzungsgebot oder sogar einen Zwang zum Anschließen geben.
Anwohner hatten sich zuletzt über die ihren Angaben nach zunehmende Belästigung durch das Dauerlaufen der Dieselaggregate beschwert. Auf Wasserstraßen des Landes gilt eine solche Nutzungspflicht bereits, allerdings nicht auf den großen #Bundeswasserstraßen, zu denen Spree und Havel zählen.

Verkehr auf dem Wasser soll umweltfreundlicher werden

Die Koalition will den gesamten Verkehr auf dem Wasser umweltfreundlicher …

Schiffsverkehr: Berliner Senat will Bündnis für bessere Luft am Wasser Die rot-rot-grüne Koalition will eine Klimaschutzvereinbarung mit Reedereien abschließen. Die sind nicht grundsätzlich abgeneigt., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213086085/Buendnis-fuer-bessere-Luft-am-Wasser.html

Berlin. Die #BVG ist auf den Berliner Gewässern umweltschonend unterwegs. Vier ihrer sechs #Fährlinien werden von Elektromotoren angetrieben, die emissionsfreie Energieversorgung erfolgt über Solarzellen auf dem Schiffsdach. Die von der #Reederei #Stern + Kreis im Auftrag der BVG betriebene #Wannsee-Fähre verfügt seit 2014 über einen schadstoffarmen Dieselmotor. Und die #Ruderfähre in #Rahnsdorf kommt nur per Muskelkraft vorwärts. So vorbildlich geht es in der Berliner #Fahrgastschifffahrt längst nicht überall zu. Umweltverbände sehen die Dieselmotoren der #Ausflugsschiffe als Verursacher hoher #Schadstoffbelastung – und der häufig dicken Luft an #Havel, #Spree und #Landwehrkanal.

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition möchte das ändern und über Bundesratsinitiativen schadstoffarme Antriebe sowie die Aus- oder Nachrüstung der Dieselschiffsmotoren mit Rußpartikelfiltern durchsetzen. Häufig ärgern sich zudem Anwohner darüber, dass liegende Schiffe die an Land installierten Stromtankstellen nicht nutzen, sondern ihre Energie und Heizung über einen ebenfalls dieselbetriebenen Generator beziehen, der zudem auch noch Lärm verursacht. Der Antrag von Rot-Rot-Grün sieht eine weitere Bundesratsinitiative vor, die eine Nutzungspflicht von Stromtankstellen auch an #Bundeswasserstraßen vorschreibt. Er wurde am Donnerstag im Abgeordnetenhaus beraten und in Fachausschüsse überwiesen.

Bis 2030 sollen Dieselemissionen um 90 Prozent gesenkt werden

Der Antrag sieht auch vor, mit Berliner Verbänden und #Schifffahrtsunternehmen eine Klimaschutzvereinbarung abzuschließen. Darin sollen sich die Unternehmen verpflichten, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent zu reduzieren, Dieselemissionen sogar um 90 Prozent. Für die Nachrüstung der Flotten mit Rußfiltern sollen feste Zeitpläne vereinbart und für Neuanschaffungen schadstoffarme oder …

Radwegeausbau an Bundeswasserstraßen, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Betriebswege an #Bundeswasserstraßen
sind in Berlin für den #Radwegeausbau grundsätzlich
geeignet?
Antwort zu 1: Die Anzahl geeigneter Betriebswege für
den Radwegeausbau in Berlin ist bislang nicht ermittelt
worden.
Frage 2: Welche konkreten planerischen Vorarbeiten
sind im Senat und den Bezirken dafür geleistet worden?
Antwort zu 2: Relevante Projekte, wie der Radfernweg
Berlin-Kopenhagen, welcher u.a. entlang des Berlin-
Spandauer-Schifffahrtskanals und des Hohenzollernkanals
verläuft sowie die Radialroute 10, die dem Teltowkanal
folgt, wurden weit vor dem Jahr 2015 fertiggestellt.
Eine Finanzierung durch das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur war nicht möglich, da sich
zu diesem Zeitpunkt eine Ausbaunotwendigkeit ursächlich
aus den Anforderungen des Betriebes oder der Unterhaltung
der Bundeswasserstraßen hätte ergeben müssen.
Dies war nicht der Fall, da die Berliner Bundeswasserstraßen
ausschließlich vom Wasser aus unterhalten werden.
Ein von Berlin bereits im Jahr 2008 zur Finanzierung
aus Bundesmitteln beantragtes Projekt, den Ausbau der
Unterführung der Emil-Schulz-Brücke für Radfahrende
betreffend, wurde dementsprechend nicht bewilligt. Im
Rahmen der abschnittsweisen Umsetzung des Spree-
Radweges wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein, inwieweit
eine anteilige Finanzierung aus Bundesmitteln möglich
ist.
Frage 3: Gibt es aktuell Beantragungen auf Grundlage
des im Bundeshaushaltsplan 2015 im Kapitel 1203, Titel
780 12 enthaltenen Haushaltsvermerks: "Mit der Maßgabe
der hälftigen finanziellen Beteiligung sowie der Übernahme
der Verkehrssicherungspflicht durch Kommunen
und Gemeindeverbände können mit diesen Ausgaben
Betriebswege an Bundeswasserstraßen auch für den Radverkehr
tauglich ausgebaut werden. Hierzu können auf
Antrag einmalig Mittel aus diesem Titel in Höhe von 50
% der Kosten für den Radwegeausbau (Sprungkosten
gegenüber dem Betriebswegeausbau) verwendet werden."?
Wenn ja, welche, für welche konkreten Projekte,
mit welchem baulichen Umsetzungshorizont und welchen
geplanten Kosten?
Antwort zu 3: Aktuell gibt es keine Beantragungen,
aber das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur hat mitgeteilt, dass sich die für den fahrradtauglichen
Ausbau der Betriebswege an Bundeswasserstraßen
zuständige Generaldirektion für Wasserstraßen
und Schifffahrt in Bonn (GDWS) zur Abstimmung geeigneter
Projekte mit Berlin in Verbindung setzen will.
Dies betrifft auch das in der Antwort zu 2 bereits genannte
Projekt des Ausbaus der Unterführung der Emil-
Schulz-Brücke für Radfahrende mit einem Kostenrahmen
von ca. 600.000 EUR (Schätzkosten aus dem Jahr 2008).
Frage 4: Ist dem Senat bekannt, ob die o.g. Mittel
auch in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen
sollen und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 4: Das ist dem Senat nicht bekannt.
Frage 5: Gibt es eine länderspezifische Deckelung der
beantragungsfähigen Teilkosten und falls ja, wie hoch ist
die Summe, die Berlin maximal akquirieren kann?
Antwort zu 5: Eine länderspezifische Deckelung der
beantragungsfähigen Teilkosten ist hier nicht bekannt.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)