Radverkehr + Museum: Berliner Mauerweg wird instandgesetzt und barrierefrei gestaltet aus Senat

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Aus der Sitzung des Senats am 8. Januar 2019:

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, das Konzept zur #Ertüchtigung und zum Erhalt des #Mauerweges beschlossen. Der Mauerweg, der 160 Kilometer entlang der ehemaligen #DDR-Grenzanlagen rund um das frühere #Westberlin verläuft, soll in den kommenden Jahren erneuert und attraktiver gestaltet werden.

Teilabschnitte des Mauerwegs müssen neu gebaut oder saniert werden, damit eine durchgängig sichere und nutzerfreundliche Begeh- und Berollbarkeit gewährleistet ist. Die Maßnahmen zur Verbesserung und Instandsetzung sollen in den kommenden Jahren umgesetzt werden.

Als weltweit einmaliger #Themenpfad vermittelt der Berliner Mauerweg auf besondere Weise die #Geschichte des ehemals geteilten Deutschlands. Er hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil des Berlin-Tourismus entwickelt und bietet zugleich allen Bürgerinnen und Bürgern aus Berlin und Brandenburg vielfältige Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten.

Im Sommer 2018 erfolgte eine Bestandsaufnahme des gesamten Mauerweges. Betrachtet wurden die Art des Belags, Breite und Zustand der Wegeflächen sowie der angrenzenden Vegetationsbestände. Besonderes Augenmerk wurde auf die Barrierefreiheit gelegt. In der umfassenden Analyse wird die gesamte Strecke nach fünf Kategorien von „mangelfrei“ bis „Gefahrenstelle“ bewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass trotz eines insgesamt positiven Zustandes an zahlreichen Abschnitten Mängel vorliegen.

Die Pflege und Unterhaltung des Berliner Mauerweges obliegen bislang einer Vielzahl von Flächeneigentümern. Um ein kontinuierliches Qualitätsmanagement zu gewährleisten, ist die Übertragung des Projekt-, Bau- und Betriebsmanagements des Mauerweges an die Grün Berlin GmbH vorgesehen.

Mit eingebunden in die Bestandsaufnahme waren die Berliner Bezirke, die Brandenburger Gemeinden sowie weitere Verwaltungen und Institutionen, die für Teilflächen des Berliner Mauerweges zuständig sind. Der kontinuierliche Austausch mit allen Beteiligten soll auch in Zukunft fortgeführt werden.

Die Kosten für die anstehenden Ertüchtigungs- und Entwicklungsmaßnahmen belaufen sich in den kommenden Jahren voraussichtlich auf rund 12,4 Mio. €. Die Kosten sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2020/21 angemeldet. Darüber hinaus wird wegen der herausragenden touristischen Bedeutung des Mauerweges eine Förderung über Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) angestrebt.

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Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Minderleistungen der S-Bahn – Verwendung der Mittel

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Frage 1:

Für 2017 musste die #S-Bahn wegen #Minderleistungen auf etwa 26 Millionen Euro verzichten. Die einbehaltenen Mittel sollten dem öffentlichen Personennahverkehr zu Gute kommen: Welche konkreten Maßnahmen konnten durch die einbehaltenen Mittel zusätzlich finanziert werden?

Antwort zu 1:

Im Jahr 2017 wurdeder #Vergütungsanspruch der S-BahnBerlin GmbH wegen ausgefallener Leistungen aus dem #Verkehrsvertrag bis 14.12.2017 und dem #Mehrleistungspaket, aufgrund von Minderleistungen, abweichender #Zugstärke und #Schlechtleistungen (#Qualitätsstandards, #Pünktlichkeit) um insgesamt 27,7 Mio. Euro gekürzt:

  Verkehrsvertrag bis 14.12.2017 Mehrleistungs- paket Summe
Abzüge für Minderleistungen 14.121.070,52 € 656.123,73 € 14.777.194,25 €
Abzüge für abweichende Zugstärke 2.533.156,70 € 427.819,86 € 2.960.976,56 €
Abzüge aufgrund von Schlechtleistungen 9.953.898,90 € 9.953.898,90 €
Summe Abzüge 26.608.126,12 1.083.943,59 27.692.069,71

Im Rahmen der vertraglichen Abrechnung ergabensich Vergütungsansprüche über den Grund-Finanzierungsanspruch hinaus für die Bereitstellung von #Ersatzverkehren, die Preisanpassung bei #Energiekosten, den Nachteilsausgleich aus der #Fahrzeugbindung sowie zusätzliche Sicherheitsleistungen in Höhe von 13,3 Mio. Euro, so dass nach der Verrechnung dieser Vergütungsansprüche mit den Abzügen Restabzüge in Höhe von 14,4 Mio. Euro verblieben:

  Verkehrsvertrag bis 14.12.2017 Mehrleistungs- paket Summe
Ersatzverkehre 2.269.788,19 € 44.924,13 € 2.314.712,32 €
Energiekosten- nachforderung 9.316.182,67 € 9.316.182,67 €
Nachteilsausgleich Fahrzeugbindung 1.488.396,53 € 1.488.396,53 €
Zusätzliche Sicherheitsleistung 139.997,00 € 139.997,00 €
Summe Vergütungsansprüche 13.214.364,39 44.924,13 13.259.288,52
Verbleibende Restabzüge 13.393.761,73 1.039.019,46 14.432.781,19

Die zur Finanzierung des S-Bahn-Verkehrs zur Verfügung gestelltenMittel stammen aus Zuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG)und sind zweck- gebunden zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) vorgesehen, insbesondere des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV).

Die bei Kapitel 0730 / Titel 54081 „Leistungen des S-Bahn-Verkehrs“ nicht in Anspruch genommenen Mittel fallen aufgrund der Zweckbindung zum Ende des Haushaltsjahres nicht dem allgemeinen Haushalt zu.

Im Jahr 2017 betrugen die zum Jahresende noch verfügbaren Mittel 48,6 Mio. Euro (inkl. Reste aus Vorjahren); diese Summe beinhaltete ferner die bei der Aufstellung des Doppel- haushaltsplans 2016/2017 noch nicht bekannte Zuführung von Regionalisierungsmitteln

i.H.v. 18,6 Mio. Euro aufgrund der Novelle des RegG 2016.

Von den am Jahresende2017 verfügbaren Mitteln wurde ein Betrag von 6,4Mio. Euro der bestehenden Rücklage (9739/10006) über den Titel91903 zur „Finanzierung der Beschaffung und Ertüchtigung von Schienenfahrzeugen“zugeführt (siehe auch Erläute- rung zum Titel 54081).Sie werden zur Finanzierung vonErtüchtigungsmaßnahmen bei den S-Bahn-Fahrzeugender Baureihen #480/485 eingesetzt und mit den übrigen Mitteln der Rücklage bedarfsgerecht dem Titel 54081 wiederzugeführt.

Die verbleibenden 42,2 Mio. Euro wurden beimTitel 54081 ins Folgejahr 2018 übertragen und dort gesperrt. Diese Mittel stehen u.a.zur Finanzierung von (zusätzlichen) S-Bahn- Verkehrsleistungen in den Folgejahren zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser Summe mit dem Jahresabschluss 2018 entweder ebenfalls der Rücklage zur #Ertüchtigung von #S-Bahn-Altfahrzeugen oder der „Rücklage zur Finanzierung der #S-Bahn-Fahrzeuggesellschaft“ zugewiesen wird, die in 2019 zur Beschaffung neuer S-Bahn- Fahrzeuge von 2026 bis 2033 gegründet werden soll.

Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Bauliche Maßnahmen auf Berlins Autobahnen In den bevorstehenden Sommerferien werden notwendige Sanierungsarbeiten durchgeführt, aus Senat

www.berlin.de Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nutzt die verkehrsärmere Zeit in den Sommerferien, um notwendige #Sanierungsarbeiten an den Berliner #Bundesautobahnen durchzuführen. Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler stellte heute drei wichtige Projekte vor. Demnach beginnen in Kürze die Arbeiten im Bereich der A115 in Zehlendorf, zwischen der Ausfahrt Spanische Allee und der Landesgrenze nach Brandenburg. Auch an der #A100 wird in den Ferien gebaut: zwischen der Ausfahrt Schmargendorf und dem Tunnel Rathenauplatz. Die Arbeiten sollen in der Zeit der Sommerferien durchgeführt werden. Zu längeren Verkehrseinschränkungen wird es auf der A 100 im Bereich der Westendbrücke und der Ringbahnbrücke kommen. Um dort die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen auf diesen Brücken die Vorschriften für den Verkehr neu geregelt werden. Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler: „Berlins Autobahnen gehören zu den am stärksten befahrenen in Deutschland. Dementsprechend hoch ist der Sanierungsbedarf. Jeder Eingriff führt zwangsläufig zu Einschränkungen des Verkehrs. Die Sanierungsmaßnahmen sind aber absolut notwendig. Wir haben die Arbeiten bewusst in die Zeit der Sommerferien gelegt, damit die Belastungen für die Verkehrsteilnehmenden nicht zu groß werden. Ich danke allen vorab für ihre Geduld.“ Die einzelnen Maßnahmen im Überblick: #Ertüchtigung der #A115 zwischen der Ausfahrt (AS) Spanische Allee und der Landesgrenze Berlin/Brandenburg In beiden Fahrtrichtungen werden Erhaltungsmaßnahmen an der Straßenbefestigung und den Entwässerungsanlagen durchgeführt. Nach der erfolgten grundhaften Erneuerung der A 115 (AVUS) zwischen dem Autobahndreieck Funkturm und der AS Spanische Allee sind für die Jahre 2017-2019 Arbeiten am Streckenabschnitt bis zur Landesgrenze geplant. Bereits Anfang 2016 beginnt die Ersatzneubaumaßnahme des Kleeblatts Zehlendorf (Kreuzungsbauwerk mit der B1). Insgesamt werden in der jetzigen Baumaßnahme 25.000 m² Verkehrsfläche erneuert, 3000 Meter Fahrbahn neu markiert und die Oberteile der Kabelkanalanlagen ertüchtigt, damit diese den Belastungen während der bauzeitlichen Befahrung standhalten. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte im Bereich der A 115 mit ca. 88.000 Fahrzeugen pro Tag und Fahrtrichtung werden die Arbeiten vorrangig in den verkehrsarmen Zeiten an den Wochenenden durchgeführt. Um den avisierten Termin einzuhalten, müssen die Arbeiten rund um die Uhr stattfinden, wobei angestrebt wird, die lärmintensiven Tätigkeiten weitgehend außerhalb der schutzwürdigen Ruhezeiten durchzuführen. Die Gesamtmaßnahme wird in 6 zeitversetzte Bauabschnitte unterteilt und ausgeführt. So können die verkehrlichen Auswirkungen auf die angrenzenden Straßen bzw. Knotenpunkte während der Bauzeit reduziert und somit die Anwohnerbelastung minimiert werden. 1. Bauabschnitt: Freitag 17.07.2015, 12:00 Uhr – Montag 20.07.2015, 05:00 Uhr BAB A115 Fahrtrichtung (FR) Nord, Sperrung des linken und mittleren Fahrstreifens. 2. Bauabschnitt: Montag 20.07.2015, 05:00 Uhr – Freitag 24.07.2015, 12:00 Uhr BAB A115 FR Nord: Sperrung des Standstreifens. 3. Bauabschnitt: Freitag 24.07.2015, 12:00 Uhr – Montag 27.07.2015, 05:00 Uhr BAB A115 FR Nord: Sperrung des rechten Fahrstreifens und der Zufahrten von der A115 auf die B1 sowie von der B 1 auf die A115. 4. Bauabschnitt: Freitag 07.08.2015, 19:00 Uhr – Montag 10.08.2015, 05:00 Uhr BAB A115 FR Süd: Sperrung des linken und mittleren Fahrstreifens. 5. Bauabschnitt: Montag 10.08.2015, 05:00 Uhr – Freitag 14.08.2015, 19:00 Uhr BAB A115 FR Süd: Sperrung des Standstreifens. 6. Bauabschnitt: Freitag 14.08.2015, 19:00 Uhr – Montag 17.08.2015, 05:00 Uhr BAB A115 FR Süd: Sperrung des rechten Fahrstreifens und der Zufahrten von der A115 auf die B1 sowie von der B 1 auf die A115. Es ist mit verkehrlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Eine weiträumige Umfahrung des Gebietes rund um das Kleeblatt Zehlendorf und der Anschlussstelle Spanische Allee wird empfohlen. Aufgrund gesperrter Zufahrten von der B1 auf die A 115 im Kreuz Zehlendorf wird an den genannten Wochenenden eine Bedarfsumleitung über die Straßen „Spanische Allee“ und „Kronprinzessinnenweg“ zur Anschlussstelle Spanische Allee eingerichtet. Die Arbeiten sollen am 17.08.2015 beendet sein. Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme betragen rund 580.000 Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Fahrbahninstandsetzung an der #A100 zwischen der Anschlussstelle (AS) Schmargendorf und Tunnel Rathenauplatz Dieser Abschnitt der Autobahn gehört mit 185.000 Fahrzeugen pro Tag zu den verkehrsreichsten Deutschlands. Die vorhandene Asphaltbefestigung auf der A 100 im Bereich der AS Schmargendorf und dem Tunnel Rathenauplatz wird erschütterungsarm und staubreduziert mit Hilfe von Fräsen abgetragen. Insgesamt werden ca. 60.000 Tonnen Material mit ungefähr 2.300 LKW bewegt. Die Arbeiten werden in einem sehr engen Zeitfenster von insgesamt 4 Wochen durchgeführt, so dass rund um die Uhr im Mehrschichtbetrieb gearbeitet wird. Die lärmintensiven Tätigkeiten finden nach Möglichkeit außerhalb der schutzwürdigen Ruhezeiten statt. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung liegt vor. Die Gesamtmaßnahme ist in 4 Bauabschnitte unterteilt. 1. Bauabschnitt: Montag, 20.07.2015, 22:00 Uhr – Sonntag 26.07.2015, 22:00 Uhr A100 FR Süd, Sperrung des rechten und mittleren Fahrstreifens. Die Anschlussstellen Kurfürstendamm und Hohenzollerndamm der betroffenen Fahrtrichtung Süd werden gesperrt. Ebenso die Verbindungsfahrbahn von der A 100 in Richtung Mecklenburgische Straße. 2. Bauabschnitt: Sonntag 26.07.2015, 22:00 Uhr – Sonntag 02.08.2015, 22:00 Uhr A100 FR Süd, Sperrung des linken und mittleren Fahrstreifens. Die Anschlussstelle Kurfürstendamm und die Zufahrt Hohenzollerndamm in Fahrtrichtung Süd bleiben gesperrt, die Verbindungsfahrbahn von der A 100 in Richtung Mecklenburgische Straße und die Abfahrt Hohenzollerndamm sind wieder frei. 3. Bauabschnitt: Sonntag 02.08.2015, 22:00 Uhr – Sonntag 09.08.2015, 22:00 Uhr A100 FR Nord, Sperrung des rechten und mittleren Fahrstreifens. Die Anschlussstellen Kurfürstendamm und Hohenzollerndamm der betroffenen Fahrtrichtung Nord werden gesperrt; ebenso die Verbindungsfahrbahn von der Mecklenburgischen Straße in Richtung A 100. 4. Bauabschnitt: Sonntag 09.08.2015, 22:00 Uhr – Sonntag 16.08.2015, 22:00 Uhr A100 FR Nord, Sperrung des linken und mittleren Fahrstreifens. Die Zufahrt Hohenzollerndamm in Fahrtrichtung Nord bleibt gesperrt; die Verbindungsfahrbahn von der Mecklenburgischen Straße in Richtung A 100 ist wieder frei; ebenso die Abfahrten Hohenzollerndamm und Kurfürstendamm. Auch hier ist mit hohen verkehrlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Die Umleitungsstrecken für die gesperrten Zu- und Abfahrten in diesem Streckenabschnitt sind ausgewiesen; die betroffenen Lichtsignalanlagen in diesem Bereich entsprechend angepasst. Die Arbeiten sollen zum 17.08.2015 beendet sein. Die Gesamtkosten der Instandsetzungsmaßnahme betragen rund 2.154.000,00 Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Änderung der Verkehrsführung und Einschränkungen auf der Westendbrücke und der Ringbahnbrücke der A 100 Ältere Großbrücken der Baujahre 1950 bis 1980, vor allem die mit großer Stützweite in Spannbeton-Bauweise, stehen unter besonderer Beobachtung der verantwortlichen Stellen. In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen waren auch in Berlin umfangreiche statische Nachberechnungen an Autobahnbrücken erforderlich. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse für die Westendbrücke und die Ringbahnbrücke belegen Tragfähigkeitsdefizite, die umgehende verkehrliche Kompensationsmaßnahmen notwendig machen. Das bedeutet folgende Einschränkungen: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t auf dem linken und mittleren Fahrstreifen Beschränkung der Geschwindigkeit auf 60 km/h Abstandsgebot für LKW von 70 m, auch für Busse und PKW mit Anhänger Sperrung der Brücken für sondergenehmigungspflichtige Gefahren- und Schwerlasttransporte Verschieben der drei Fahrstreifen zum linken Fahrbahnrand auf der Westendbrücke Verkürzung des Einfädelstreifens und Verringerung von vier auf drei Fahrstreifen auf der Ringbahnbrücke Um die entsprechenden Vorkehrungen einrichten zu können, ohne den Verkehr zu sehr zu behindern, erfolgen die Maßnahmen im Zuge der planmäßigen nächtlichen Vollsperrungen der A 100 zwischen dem 20.07.2015 und 24.07.2015. Alle Informationen zu den Baumaßnahmen finden auch Sie unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/download/bab/Bilder
Source: BerlinVerkehr