Berlin. Die Berliner #Verkehrsbetriebe (#BVG) haben das vergangene Jahr mit einen #Überschuss von 12,9 Millionen Euro abgeschlossen. Dies sei das vierte positive Jahresergebnis in Folgte, teilte Deutschlands größtes #Nahverkehrsunternehmen am Mittwoch mit. Gründe für das Plus seien "stetig steigende Fahrgastzahlen sowie erneut gesteigerte Abonnementverkäufe", so BVG-Sprecherin Petra Reetz. Das Verkehrsunternehmen konnte sein Ergebnis um 1,2 Millionen Euro gegenüber 2016 verbessern. Die BVG könne nun "gleichzeitig Schulden abbauen sowie wichtige Investitionen tätigen", sagte die Aufsichtsratsvorsitzende Ramona Pop. Im vergangenen Jahr sind die Schulden der BVG um zehn Millionen auf 679 Millionen Euro gesunken.
Knapp die Hälfte der Investitionen von insgesamt 380 Millionen Euro entfiel auf neue #Fahrzeuge. Außerdem wurde in "leistungsfähige #Gleisanlagen, #Werkstätten und #Betriebshöfe sowie #barrierefreie und moderne #Bahnhöfe" investiert, sagte BVG-Vorstandsvorsitzende Sigrid #Nikutta. Fahrgäste haben im vergangenen Jahr 1,064 Milliarden Fahrten mit der BVG unternommen – 19 Millionen mehr als ein Jahr zuvor.
Hochhausbau am Alex weiter unsicher
Die Berliner Verkehrsbetriebe jagen von einem #Fahrgastrekord zum nächsten. Auch die Zahl der #Abonnenten steigt stetig. Zum Jahreswechsel waren es bereits mehr als 484.000. Kein Wunder also, dass sich die #BVG-Kundenzentren über viel Besuch freuen können. Ganz besonders gilt dies am verkehrsreichsten #Knotenpunkt im #BVG-Netz: dem #Alexanderplatz. Und daher erweitert die BVG nun die Kapazitäten des dortigen Kundenzentrums.
Der #Umbau beginnt am Montag, den 23. April und läuft in verschiedenen Bauphasen bis einschließlich Freitag, den 10. August 2018. Anschließend wird es anstatt bisher drei gleich sechs vollwertige Abo-Bearbeitungsplätze geben.
Ganz ohne Einschränkungen geht es aber nicht: Vom 25. bis 29. Juni sowie vom 6. bis 10. August 2018 muss das Kundenzentrum wegen der Umbaumaßnahmen geschlossen bleiben. Als Alternativen bieten sich in diesen Zeiträumen zum Beispiel das Kundenzentrum im U-Bahnhof Zoologischer Garten, der Servicepunkt im U-Bahnhof Hermannplatz sowie – mit abweichenden Öffnungszeiten – das Kundenzentrum in der Holzmarktstraße an. Während der restlichen Bauphasen geht der Betrieb im Kundenzentrum Alexanderplatz trotz laufender Arbeiten weiter.
Von den aufstrebenden Plänen kündet bislang nur der Bauzaun, an dem die Passanten am #Alexanderplatz täglich vorbeilaufen. Dahinter passiert nichts. Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) kann noch keinen Durchbruch in den Verhandlungen über das geplante 150 Meter hohe Hochhaus des amerikanischen Investors #Hines nördlich des Shoppingcenters "Die Mitte" vermelden. "Das Bebauungsverfahren wird erst aufgenommen, wenn die #Nachbarschaftsvereinbarung von #BVG und Hines unterschrieben ist", sagte die Senatorin am Wochenende auf Anfrage der Berliner Morgenpost. "Derzeit sieht die BVG sich außerstande, die Vereinbarung zu unterzeichnen."
Während der Bezirk Mitte im März die Baugenehmigung für den 150 Meter hohen Alexander Capital Tower der russischen Monarch-Gruppe neben dem Einkaufszentrum Alexa erteilt hat und es dort im Frühjahr 2018 losgehen soll, stockt das Hines-Projekt noch immer.
2013 wurden die Planverfahren auf Eis gelegt
Nach einem Entwurf des Star-Architekten Frank O. Gehry soll ein 39-stöckiger Hines-Turm mit Wohnungen und einem Hotel gebaut werden. Der Bau mit dem Grundriss eines vierblättrigen Kleeblatts sollte eigentlich schon 2015 beginnen. Er sollte nach den Vorstellungen der Investoren das neue Wahrzeichen Berlins werden. Mitte 2013 aber meldeten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Bedenken an, das #Planverfahren wurde daraufhin unterbrochen. Der Grund: Das Hochhaus sollte ursprünglich weiter südlich am Alexanderplatz errichtet werden. Nach den damals veränderten Plänen steht der Wolkenkratzer aber über den Schächten für die #U-Bahnlinie 5, auch die Trasse für die #U2 verläuft in diesem Bereich. Die BVG sieht ihre Befürchtungen, dass die #U-Bahntunnel unter den Lasten wegbrechen könnten, bis heute nicht ausgeräumt.
#Velten/Berlin (MOZ) Die Berliner #BVG schaut dieser Tage besonders aufmerksam nach Velten. Im dortigen #Inbetriebnahmezentrum von #Stadler wird gerade jeder Wagen der neuen #U-Bahn-Generation für die Hauptstadt gecheckt und auf Testfahrt geschickt.
„#Icke“ hat das Berliner Verkehrsunternehmen die Züge getauft, die jetzt nach und nach von Velten aus auf die Reise nach Berlin gehen. Zumindest die ersten U-Bahnen werden einen ungewöhnlichen Weg nehmen. Da wegen Bauarbeiten der direkte Schienenweg zur #Betriebswerkstatt#Grunewald derzeit versperrt ist, werden die knallgelben Wagen jeweils im Doppel auf einen #Schwerlast-Lkw gehievt und durch Veltens Straßen sowie über die Autobahn nach Berlin transportiert. „Das sind smarte Fahrzeuge. Dafür werden weder ein Polizeikonvoi noch eine Straßensperrung benötigt“, erläutert Stadler-Sprecherin Kathrin Block. Das hat den Vorteil, dass die Fahrten auch tagsüber abgewickelt werden können. Der erste Transport startete bereits am Dienstag nach Ostern. fünf Viertelzüge warten derzeit in Velten darauf, fit für die Hauptstadt gemacht zu werden.
Ehe eine solche #U-Bahn auf Reisen gehen kann, wird sie allerdings im Veltener Werk einem ausführlichen Test unterzogen. „Bei dieser betriebsinternen Abnahme wird jeder Knopf, jede Taste, jeder Sitz, jede Anzeigetafel – einfach alles auf seine Funktionalität hin überprüft, Wagen für Wagen“, weiß Block. Dabei schaut der Kunde, in diesem Fall also die BVG, dem Lieferanten über die Schulter.
Zu dieser Prüfung auf Herz und Nieren zählen natürlich auch Testfahrten. Für die ganz kleinen Ausflüge dieser Art ist der Schienenpark auf dem Veltener Werksgelände ausreichend. Wenn Icke aber mal so richtig Geschwindigkeit aufnehmen soll, dann wird die Teststrecke Richtung Hennigsdorf genutzt.
#Emily gehorcht aufs Wort. Soeben hat Benedikt Sperling auf sein Mobiltelefon getippt, da kommt sie auch schon lautlos angerollt und bleibt vor dem Mann mit dem Handy stehen. Emily, so wird der #Elektrobus genannt, ist bereit zum Einsteigen.
Das 65. Fahrzeug des französischen Herstellers #Easymile braucht keinen Fahrer, und es lässt sich per #App bestellen, wie der Easymile-Manager gezeigt hat. Nicht mehr lang, dann soll der autonome Bus nicht nur auf einem Schöneberger Privatgelände seine Runden drehen. Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und die #Bahn wollen ihn auf öffentlichen Straßen einsetzen – Vorgeschmack auf die Zukunft des Nahverkehrs.
Die kleine Emily ist seit Dezember am alten #Gasometer im Einsatz. Jeder, der will, darf gratis mitfahren. Der kleinrädrige Linienbus vom Typ EZ 10 hat für zwölf Menschen Platz. Zur Sicherheit ist immer jemand an Bord, der bei Problemen eingreifen kann. Inzwischen ist ein vom Senat gefördertes Projekt namens „Pole Position“ daraus geworden. Neu ist auch, dass Emily mit sonnengelber Folie beklebt worden ist – dem Gelb der BVG. Für den Test hat sich das Landesunternehmen mit ioki, einem Ableger der Bahn, zusammengetan.
Wie die ersten Schritte eines Kleinkinds
Ebenfalls neu: Der #Kleinbus soll nicht mehr nur nach Fahrplan im Halbstundentakt über den #Euref-Campus rollen, auf dem sich Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Zukunftsthemen befassen – Mobilität, Energie, Umwelt. Emily kann auch „on demand“, bei Bedarf, fahren. Geplant ist nun, die App den Menschen anzubieten, die rund um den alten Gasometer arbeiten.
Frage 1:
Ist für dieses Angebot eine Verlängerung über den Zeitraum der Bestimmungen in der Experimentierklausel
hinaus möglich?
Antwort zu 1:
Beantragt wurde eine Genehmigung nach den Vorgaben des § 2 (7) #Personenbeförderungsgesetz
(PBefG; sogenannte #Experimentierklausel) zur praktischen Erprobung
neuer Verkehrsarten und Verkehrsmittel auf vier Jahre. Eine derartige Genehmigung ist
durch das PBefG auf maximal vier Jahre begrenzt.
Frage 2:
Ist für dieses Angebot mittelfristig eine stadtweite Abdeckung angedacht bzw. wird diese als sinnvoll
erachtet?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
2
„Im Rahmen des #Forschungsprojektes soll die Eignung des Angebots im definierten
Bediengebiet (östlicher S-Bahn-Ring einschließlich Gesundbrunnenkiez, Michelangelokiez
und Komponistenviertel) erprobt werden. Entsprechen die Ergebnisse des Projektes den
öffentlichen Verkehrsinteressen des Landes Berlin, ist eine Abdeckung zusätzlicher
Gebiete bzw. des gesamten Stadtgebietes angedacht und wird als sinnvoll erachtet.“
Frage 3:
Welche Voraussetzungen müssten erfüllt werden, um den Service nach der Testphase weiter anzubieten
bzw. ihn auf andere Gebiete der Stadt auszuweiten?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Um den Service über die Zeit des aktuellen Antrags hinaus zu erbringen bzw. das
Bediengebiet auszuweiten, müssten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einen neuen
Genehmigungsantrag stellen.“
Frage 4:
Soll die App für Mobilgeräte, über die die Bereitstellung der Dienste des „#BerlKönig“ erfolgt, in die #BVG-App
integriert werden? Wenn ja, in welcher Weise und bis zu welchem Zeitpunkt soll dies erfolgen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Angebot des BerlKönigs wird Nutzern der BVG-App angezeigt werden, wenn eine
Verbindung über den klassischen #ÖPNV vergleichsweise ungünstig ist, z.B. bei
mehrfachem Umsteigen. Die Nutzer werden dann bei aktivem Klicken auf das Angebot in
der BerlKönig-App weitergeleitet.“
Frage 5:
Ist mit einem Effekt der Kannibalisierung des vorhandenen BVG-Angebots durch das „BerlKönig“-Angebot
zu rechnen? Gib es dazu Abschätzungen? Sind hierzu Vor- und Nachuntersuchungen geplant?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziele des neuen Angebots sind sowohl eine Ergänzung des bestehenden ÖPNV als auch
die Reduzierung des MIV in Berlin zu erreichen. Die alternative Beförderung, die Nutzer
anstelle des BerlKönigs genutzt hätten, wird über eine kontinuierliche #Marktforschung
untersucht. Abschätzungen gibt es hierzu aufgrund der Neuartigkeit des geplanten
Angebotes noch nicht.“
Frage 6:
Wie rekrutiert der „BerlKönig“-Service seine Fahrer?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
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„Der Kooperationspartner organisiert und beschäftigt die BerlKönig-Fahrer (über ein
Anstellungsverhältnis und/oder eine Agentur). Die Rekrutierung erfolgt über eine
professionelle Suche und persönliche Interviews.“
Frage 7:
Wie werden die Fahrer entlohnt? Welche tariflichen Regelungen werden dabei angewendet?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anstellung und Entlohnung der Fahrer obliegt dem Kooperationspartner (siehe Frage
6). Dieser ist verpflichtet, mindestens den gesetzlichen Lohnanforderungen
nachzukommen.“
Frage 8:
Seit wann liegt der Antrag zur Einholung einer Genehmigung für das oben genannte Projekt beim
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vor und in welchen Zeithorizont ist mit einer
Bescheidung zu rechnen?
Antwort zu 8:
Der Antrag der BVG wurde am 14.11.2017 gestellt, mit einem Bescheid ist voraussichtlich
im zweiten Quartal 2018 zu rechnen.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #BVG bleibt weiter auf #Wachstumskurs. Im vergangenen Jahr zählte Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen insgesamt 1064 Millionen #Fahrgastfahrten. 2016 waren es 1045 Millionen. Das Rückgrat des Berliner Nahverkehrs bildet weiter die U-Bahn mit 563 Millionen Fahrgastfahrten, zehn Millionen mehr als im Vorjahr. In den Bussen waren 441 Millionen Reisende unterwegs, ein Plus von acht Millionen. Die Straßenbahn verzeichnete 197 Millionen Fahrgastfahrten, rund dreieinhalb Millionen mehr als 2016.
Möglich machten diese neuen #Rekordzahlen die Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter der BVG, die Tag für Tag und rund um die Uhr im Einsatz sind, um Ber-lin zu bewegen. Und auch ihre Zahl wuchs um rund 200 auf insgesamt rund 14.600 Kolleginnen und Kollegen Ende 2017.
Diese und viele weitere interessante Informationen finden sich jetzt im aktuel-len #Zahlenspiegel 2018. Er ist ab sofort als Download auf BVG.de verfügbar.
Die 39 #Verkehrsunternehmen im #VBB haben im vergangenen Jahr rund 1,5 Milliarden Menschen (2017: 1,47 Mrd.) mit Bus und Bahn an ihr Ziel gebracht. Damit waren täglich mehr als vier Millionen Menschen jeden Tag mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) unterwegs. Die Zahl der #Verbund-Fahrgäste stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 Prozent – die #BVG beförderte dabei mehr als die Hälfte der Fahrgäste.
Mit einem Anstieg von 1,9 Prozent verzeichneten die Verkehrsunternehmen im VBB nach dem #Rekordplus im Jahr 2016 (3,7 Prozent) eine moderate Steigerung der #Fahrgastzahlen auf hohem Gesamtniveau. Bundesweit liegt der Fahrgastzuwachs der Mitgliedsunternehmen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) für das vergangene Jahr bei 1,4 Prozent. Auch im Eisenbahn-Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg wurde ein deutliches Plus von 4,7 Prozent zum Vorjahr ermittelt. Die Zahl der Fahrgäste in den schnellen Regionalzügen stieg von 81 auf 85 Millionen.
Die rund 1,5 Milliarden Fahrgäste im VBB leisten ihren sauberen Beitrag zur Luft- und Lebensqualität in der Metropolregion Berlin-Brandenburg: Mit U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen, O-Bussen und einem Großteil der Regionalbahnen sind schon jetzt rund 70 Prozent der Fahrgäste im Verbundgebiet elektrisch und damit emissionsarm unterwegs.
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Wieder haben sich mehr Menschen für Bus und Bahn entschieden. Das freut uns sehr, denn trotz der Erschwernisse durch Baustellen und teilweise voller Fahrzeuge erbringen die Verkehrsunternehmen sehr gute Leistungen. Das Angebot wird ausgebaut und auch die Infrastruktur wird entsprechend mitwachsen. Die Verkehrsunternehmen, die Länder Berlin und Brandenburg und der VBB ziehen gemeinsam an einem Strang, um auch zukünftige Fahrgastzuwächse bewältigen zu können. Die Erfolgsgeschichte unseres abgestimmten Nahverkehrssystems in beiden Ländern ist für uns auch eine Verpflichtung für einen modernen, leistungsfähigen und attraktiven Nahverkehr zu sorgen.“
Kein #Seemannsgarn: Die #Saisonfähren #F21 und #F23 im Berliner Südosten legen wieder ab. Von #Karfreitag bis Anfang November sind die Solarschiffe zwischen #Krampenburg und #Schmöckwitz bzw. zwischen #Müggelwerderweg und #Kruggasse in Rahnsdorf unterwegs. Kleine und große Seebären und -bärinnen können dienstags bis sonntags zum #BVG-Tarif mitschippern. Los geht es immer um 4 Glasen der zweiten Tagwache oder – für Landratten – um 10 Uhr. Die F21 fährt dienstags bis freitags bis 18 Uhr im Halbstunden-takt, am Wochenende bis 19 Uhr. Die F23 fährt stündlich, wochentags bis 19 Uhr, am Wochenende bis 20 Uhr. #Ahoi für die neue Saison!
Frage 1:
Trifft es zu, dass Fahrzeuge der #BVG per Funk in die #Signalabläufe der #Lichtsignalanlagen eingreifen
können?
Antwort zu 1:
Ja, das trifft zu.
Frage 2:
Welche verkehrlichen und technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein solcher Eingriff
zulässig ist?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage (#LSA) muss mit einer #Funkempfangsanlage (#FEA) ausgestattet sein
oder einen Kabelanschluss an benachbarte LSA besitzen, die entsprechende
Funkmeldungen ersatzweise weiterleiten. Die über Funk aus den Fahrzeugen des ÖV
(Öffentlicher Verkehr) abgesetzten Meldepunkte müssen an den dafür vorgesehenen
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Positionen exakt ausgesendet werden; die betrieblichen Abläufe zwischen den (in der
Regel zwei) Meldepunkten in der Annäherung auf die LSA-Kreuzung müssen den
Planungsgrundlagen (z.B. Haltestellenaufenthaltszeiten, Fahrverhalten) der hinterlegten
Eintreffprognose entsprechen. Die Signal-Steuerung muss mittels einer Steuerungslogik
erfolgen, für die die hierfür notwendigen Komponenten hinterlegt sein müssen. Die
Programm-Umlaufzeit(en) des koordinierten Betriebs muss/müssen Spielräume für eine
Beeinflussung lassen, ohne dabei die Regelfreigaben (z.B. Mindestgrünzeiten) und
Bedienungsstandards (z.B. Fußgänger-Querungszeiten) zu unterschreiten.
Grundsätzlich ist dies an fast allen LSA möglich (zumindest in den längeren Programmen
der Verkehrsspitzenzeiten); gravierend für die Umsetzungsentscheidung sind in der Regel
jedoch die Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Reisezeitersparnisse für den ÖPNV.
Die Vorstellung von behinderungsfreien Schaltmöglichkeiten der LSA für den ÖPNV
scheitert hingegen in der Regel an dem Ausmaß der zumutbaren
Freigabezeitmodifizierungen als auch an den Behinderungen des ÖPNV untereinander
(konkurrierende Eingriffe).
Frage 3:
An welchen Lichtsignalanlagen sind derzeit diese Eingriffe möglich?
Antwort zu 3:
Seit Projektstart in den 1990er-Jahren wurden bisher insgesamt 1.023 Lichtsignalanlagen
mit der Funkempfangstechnik ausgerüstet, die es den Fahrzeugen des ÖPNV ermöglicht,
Eingriffe in die Steuerung vorzunehmen. Derzeit sind diese Eingriffe an rund 950
Lichtsignalanlagen in Betrieb.
Frage 4:
Welche Anforderungen werden in verkehrlicher Hinsicht gestellt, wenn eine solche #Vorrangschaltung
eingerichtet werden soll?
Antwort zu 4:
Für eine Vorrangschaltung müssen die vorstehend erläuterten Spielräume innerhalb eines
Programms bestehen. Die Stauräume müssen die Verteilungsbreiten der
Freigabezeitverschiebungen kompensieren können, d.h. die Aufstauungen aufgrund der
Abweichungen von einer idealen Koordinierung aufnehmen können. Die Anzahl der
Freigaben für jede Signalgruppe pro Stunde darf nicht reduziert und maximale Wartezeiten
nicht überschritten werden, womit ausgeschlossen wird, dass einzelne Signale zugunsten
der Flexibilität der ÖV-Beeinflussung trotz Bedarfs unterdrückt werden. Hinsichtlich der
Koordinierung („Grüne Welle“) sollen die ÖV-Beeinflussungen die Kern-Koordinierung
grundsätzlich aufrechterhalten und deren Konstruktion Grundlage der
Beeinflussungsspielräume sein.
Frage 5:
Welche Auswirkungen hat die Vorrangschaltung auf alle anderen Verkehrsteilnehmer?
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Antwort zu 5:
Die Koordinierung wird im Vergleich zu unbeeinflussten Umläufen eingeschränkt, was sich
durch frühzeitiges Beenden der koordinierten Fahrtrichtung, in deutlichem Überschreiten
des Koordinierungskorridors durch eine entsprechend verlängerte Freigabe oder durch
einen frühzeitigen Start der Freigabe mit anschließendem Auflaufen an der nächsten
Anlage auswirken kann. Die Wartezeiten von während der ÖV-Beeinflussung nicht
freigegebenen Signalgruppen erhöhen sich. Bei umfangreichen
Freigabezeitverlängerungen, die deutlich über den Bedarf des parallelen
Verkehrsaufkommens hinausgeht, entsteht dabei subjektiv der Eindruck, es passiere
nichts mehr am Knoten bzw. das LSA-Programm stehe. Zudem können durch ÖVBeeinflussungen
insbesondere an großräumigen Kreuzungen die Möglichkeiten, ein
Durchlaufgrün für Fußgänger über Mittelinseln hinweg zum Queren einer Straße in einem
Zug zu schalten, eingeschränkt sein.
Frage 6:
Werden dadurch Stausituationen für den sonstigen Verkehr ausgelöst?
Antwort zu 6:
Um Stau handelt es sich, wenn der während der Rotzeit auflaufende Verkehr dauerhaft
nicht innerhalb der folgenden Grünzeit abgebaut werden kann, es sich also um das
Resultat einer anhaltenden Überlastung handelt. Ob Stausituationen für den sonstigen
Verkehr ausgelöst werden, hängt vom Maß der Beeinflussung ab. Wenn die
Beeinflussungsmöglichkeiten sich an einem zumutbaren Umfang für die vorhergehenden
oder nachfolgenden Verkehrsabläufe orientieren, kann die Beeinträchtigung auf den
Komfortverlust einer (temporär) schlechteren Koordinierung beschränkt werden. D.h., es
kommt für einen Fahrzeugpulk zwar möglicher Weise zu ungewohnten zusätzlichen
Halten, deren Auswirkungen werden aber nicht über den nächsten Umlauf hinaus
weitergetragen. Bei rein fachlich motivierter Abwägung und Festlegung dieser
Größenordnungen können Stau-Phänomene in der Regel vermieden werden.
Frage 7:
Wie lange dauert es in der Regel, bis sich der Verkehrsfluss wieder normalisiert?
Antwort zu 7:
Es hängt vom jeweils individuellen Maß der Beeinflussungsbreite als auch von der
Verkehrsbelastung ab, wie lange es dauert, bis sich ein Verkehrsfluss wieder normalisiert
hat. Grundsätzlich soll sich die Einflussnahme des ÖV aber nicht bis in den zweiten
Umlauf nach Beeinflussungsende hinein auswirken. Im Fall von Straßenbahnanlagen, an
denen die Bahnen zwischendurch auch in Sonderfenstern geschaltet werden können,
fallen die Beeinflussungen in der Regel geringer aus, da die umlaufdeckende Flexibilität
durch diese Zusatzfreigaben ergänzt werden und diese damit nicht nur aus dem
Verlängern oder Vorziehen der Regel-Freigabezeiten besteht, wie es meistens bei der
Busbeschleunigung der Fall ist.
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Frage 8:
Für welche Lichtsignalanlagen je Bezirk gibt es derzeit die Anordnung zur Umstellung auf Vorrangschaltung
(noch nicht umgesetzt)?
Antwort zu 8:
Derzeit sind in der Verkehrslenkung Berlin 138 LSA-Maßnahmen in der Bearbeitung, die
mit einer Kostenbeteiligung der BVG zur Priorisierung umgesetzt werden. Die Maßnahmen
verteilen sich auf die Bezirke wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf 14
Friedrichshain-Kreuzberg 3
Lichtenberg / Hohenschönhausen 15
Marzahn-Hellersdorf 3
Mitte 16
Neukölln 15
Pankow 10
Reinickendorf 4
Spandau 31
Steglitz-Zehlendorf 9
Tempelhof-Schöneberg 10
Treptow-Köpenick 8
Frage 9:
Für welche Lichtsignalanlagen in Reinickendorf ist eine derartige Vorrangschaltung heute schon vorhanden?
Antwort zu 9:
Eine Vorrangschaltung ist aktuell an 39 Lichtsignalanlagen in Reinickendorf vorhanden.
Anwahlnummer Knotenpunkt
01061 Drontheimer Straße – Provinzstraße / Ritterlandweg – Soldiner
Straße
01161 Provinzstraße / Pankower Allee – Papierstraße
01188 Gotthardstraße / Holländerstraße
01990 Emmentaler Straße / Reginhardstraße
08004 Oranienburger Straße / Tessenowstraße
08005 Oranienburger Straße / Jansenstraße
08006 Oranienburger Straße / Am Nordgraben
08007 Oranienburger Straße / Alt-Wittenau
08008 Oranienburger Straße / Roedernallee
08009 Oranienburger Straße / Eichborndamm – Wilhelmsruher Damm
08013 Oraniendamm / Waidmannsluster Damm – Zabel-Krüger-Damm
08025 Berliner Straße – Seidelstraße / Bernauer Straße – Holzhauser
Straße
08028 Berliner Straße / Veitstraße
08033 Karolinenstraße / An der Mühle – Waidmannsluster Damm
08034 Heiligenseestraße / Konradshöher Straße
08051 Wilhelmsruher Damm (U-Bhf. Wilhemsruher Damm)
08052 Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg – Finsterwalder
Straße
5
08053 Wilhelmsruher Damm / Eichhorster Weg – Schorfheidestraße
08054 Wilhelmsruher Damm / Königshorster Straße
08055 Wilhelmsruher Damm (Märkisches Zentrum)
08056 Wilhelmsruher Damm / Senftenberger Ring
08057 Wilhelmsruher Damm / Dannenwalder Weg – Treuenbrietzener
Straße
08107 Buddestraße / Gorkistraße
08X60 Bernauer Straße (Straße R)
14051 Scharnweberstraße / Gotthardstraße – Kapweg
14052 Kurt-Schumacher-Platz: Scharnweberstraße / Kurt-SchumacherDamm
– Ollenhauerstraße
14063 Bernauer Straße / Bocholter Weg – Neheimer Straße
14076 Ollenhauerstraße / Auguste-Viktoria-Straße – Humboldtstraße
14077 Ollenhauerstraße / Kienhorststraße
14078 Ollenhauerstraße / Lindauer Allee – Waldstraße
14079 Kurt-Schumacher-Damm / Kapweg
14080 Kurt-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring – Straße 442
14081 Kurt-Schumacher-Damm / BAB 111
14082 Kurt-Schumacher-Damm (U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz)
14083 Kurt-Schumacher-Damm / Rue Charles Calmette
14084 Kurz-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring (West)
14085 Kurt-Schumacher-Damm / Charles-Corcelle-Ring (Ost)
21934 Kopenhagener Straße / Lengeder Straße
21935 Provinzstraße (S-Bhf. Schönholz)
Berlin, den 23. März 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz