VBB: Forschungsprojekt „Mobilität in den Städten“ geht weiter, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/forschungsprojekt-mobilitt-in-den-stdten-geht-weiter

#Haushaltsbefragung in Berlin und Brandenburg

Mit Beginn des neuen Schuljahres werden im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu ihrem #Mobilitätsverhalten befragt. Diese Haushaltsbefragung zur alltäglichen Mobilität wird seit Januar 2018 von der Technischen Universität Dresden (#TU Dresden) durchgeführt.

Die Untersuchung ist Teil des #Forschungsprojektes#Mobilität in Städten – SrV 2018“, das in mehr als 120 deutschen Städten und Gemeinden zeitgleich läuft. Das Projekt stellt seit dem Jahr 1972 regelmäßig wichtige Erkenntnisse und Grunddaten für die örtliche und regionale Verkehrsplanung bereit. Im SrV 2018 werden insgesamt über 180.000 Personen befragt. Darunter im VBB mehr als 30.000 per Zufallsverfahren ausgewählte Haushalte

Im Kern der Befragung geht es darum, mit welchen Verkehrsmitteln die Bürgerinnen und Bürger im Alltag unterwegs sind und welche Entfernungen dabei zurückgelegt werden. Da die Voraussetzungen für die Mobilität individuell sehr unterschiedlich sein können, wird beispielsweise auch nach dem Alter, dem Führerscheinbesitz und der Erreichbarkeit von Haltestellen gefragt.

Die anonymisierte Auswertung liefert neben stadtspezifischen Erkenntnissen auch stadtübergreifende Trends, die von der Verkehrsplanung zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören beispielsweise auch die allgemeine Nutzung von Carsharing-Angeboten und neuer Möglichkeiten der Elektromobilität.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Sie kann telefonisch oder online erfolgen. Alle Haushalte der Stichprobe erhalten ein Ankündigungsschreiben, das sie über die Befragung informiert und um ihre Mitwirkung bittet. Auch eine Telefonhotline und ein Webchat sind eingerichtet. Die Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung werden selbstverständlich beachtet, kontrolliert und eingehalten.

Auch Personen, die nur selten unterwegs sind, werden ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen, da das Verkehrsverhalten der gesamten Wohnbevölkerung erfasst werden soll.

Die Befragung läuft noch bis Januar 2019. Vor Beginn der Sommerferien konnte bereits etwa die Hälfte der erforderlichen Zahl von Haushalten befragt werden. Dieses sehr gute Zwischenergebnis soll nun weiter ausgebaut werden.Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bittet um Teilnahme und freundliche Unterstützung.

Vertiefende Informationen zur Studie finden Sie auf der VBB-Homepage

vbb.de/srv2018 und http://tu-dresden.de/srv2018.

Fahrdienst: Wo und wie regiert der „BerlKönig“ ?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist für dieses Angebot eine Verlängerung über den Zeitraum der Bestimmungen in der Experimentierklausel
hinaus möglich?
Antwort zu 1:
Beantragt wurde eine Genehmigung nach den Vorgaben des § 2 (7) #Personenbeförderungsgesetz
(PBefG; sogenannte #Experimentierklausel) zur praktischen Erprobung
neuer Verkehrsarten und Verkehrsmittel auf vier Jahre. Eine derartige Genehmigung ist
durch das PBefG auf maximal vier Jahre begrenzt.
Frage 2:
Ist für dieses Angebot mittelfristig eine stadtweite Abdeckung angedacht bzw. wird diese als sinnvoll
erachtet?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
2
„Im Rahmen des #Forschungsprojektes soll die Eignung des Angebots im definierten
Bediengebiet (östlicher S-Bahn-Ring einschließlich Gesundbrunnenkiez, Michelangelokiez
und Komponistenviertel) erprobt werden. Entsprechen die Ergebnisse des Projektes den
öffentlichen Verkehrsinteressen des Landes Berlin, ist eine Abdeckung zusätzlicher
Gebiete bzw. des gesamten Stadtgebietes angedacht und wird als sinnvoll erachtet.“
Frage 3:
Welche Voraussetzungen müssten erfüllt werden, um den Service nach der Testphase weiter anzubieten
bzw. ihn auf andere Gebiete der Stadt auszuweiten?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Um den Service über die Zeit des aktuellen Antrags hinaus zu erbringen bzw. das
Bediengebiet auszuweiten, müssten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einen neuen
Genehmigungsantrag stellen.“
Frage 4:
Soll die App für Mobilgeräte, über die die Bereitstellung der Dienste des „#BerlKönig“ erfolgt, in die #BVG-App
integriert werden? Wenn ja, in welcher Weise und bis zu welchem Zeitpunkt soll dies erfolgen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Angebot des BerlKönigs wird Nutzern der BVG-App angezeigt werden, wenn eine
Verbindung über den klassischen #ÖPNV vergleichsweise ungünstig ist, z.B. bei
mehrfachem Umsteigen. Die Nutzer werden dann bei aktivem Klicken auf das Angebot in
der BerlKönig-App weitergeleitet.“
Frage 5:
Ist mit einem Effekt der Kannibalisierung des vorhandenen BVG-Angebots durch das „BerlKönig“-Angebot
zu rechnen? Gib es dazu Abschätzungen? Sind hierzu Vor- und Nachuntersuchungen geplant?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziele des neuen Angebots sind sowohl eine Ergänzung des bestehenden ÖPNV als auch
die Reduzierung des MIV in Berlin zu erreichen. Die alternative Beförderung, die Nutzer
anstelle des BerlKönigs genutzt hätten, wird über eine kontinuierliche #Marktforschung
untersucht. Abschätzungen gibt es hierzu aufgrund der Neuartigkeit des geplanten
Angebotes noch nicht.“
Frage 6:
Wie rekrutiert der „BerlKönig“-Service seine Fahrer?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
3
„Der Kooperationspartner organisiert und beschäftigt die BerlKönig-Fahrer (über ein
Anstellungsverhältnis und/oder eine Agentur). Die Rekrutierung erfolgt über eine
professionelle Suche und persönliche Interviews.“
Frage 7:
Wie werden die Fahrer entlohnt? Welche tariflichen Regelungen werden dabei angewendet?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anstellung und Entlohnung der Fahrer obliegt dem Kooperationspartner (siehe Frage
6). Dieser ist verpflichtet, mindestens den gesetzlichen Lohnanforderungen
nachzukommen.“
Frage 8:
Seit wann liegt der Antrag zur Einholung einer Genehmigung für das oben genannte Projekt beim
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vor und in welchen Zeithorizont ist mit einer
Bescheidung zu rechnen?
Antwort zu 8:
Der Antrag der BVG wurde am 14.11.2017 gestellt, mit einem Bescheid ist voraussichtlich
im zweiten Quartal 2018 zu rechnen.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz