Straßenverkehr: Zustand der in Berlin befindlichen Brücken, die in Auftragsverwaltung Berlins sind, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Brücken gibt es in Berlin, die sich in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des
Landes Berlin befinden und wie hoch ist hiervon der Anteil an Brücken, in sehr gutem #Bauwerkszustand, in
gutem Bauwerkszustand, in befriedigendem Bauwerkszustand, in ausreichendem Bauwerkszustand in
nichtausreichendem Bauwerkszustand sowie in ungenügendem Bauwerkszustand ? (Bitte jeweils Bauwerk-
Zustandsnoten bzw. Zustandsnotenbereiche nach Brückenfläche in Prozent für die Jahre 2015, 2016 und
2017).
Antwort zu 1:
Es befinden sich 258 Brücken in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung
des Landes Berlin.
21% haben eine Zustandsnote 1,9 und besser ( sehr guter/ guter Bauwerkszustand)
48% haben eine Zustandsnote zwischen 2,0-2,4 (befriedigender Bauwerkszustand)
26% haben eine Zustandsnote zwischen 2,5-2,9 ( ausreichender Bauwerkszustand)
5% haben eine Zustandsnote 3,0 und schlechter (nicht ausreichender Bauwerkszustand)
(Stand 30.08.2017)
Die der statistischen Auswertung zugrunde liegende Datenbank wird dynamisch
fortgeschrieben. Eine historische Entwicklung ist daher nicht darstellbar, soweit nicht
gleichlautende Abfrageergebnisse mit gleichen Eingangsdaten aus der Vergangenheit
vorliegen.
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Frage 2:
Wie hoch ist hier jeweils die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (bitte den Anteil schwerer
Nutzfahrzeuge gesondert aufführen), welche Investitionen werden jeweils veranschlagt, um die Brücken in
nicht ausreichendem bzw. ungenügendem Bauwerkszustand in einen sehr guten bzw. guten
Bauwerkszustand zu versetzen
Antwort zu 2:
Zur durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke wird auf die im Internet veröffentlichten
Verkehrsmengenkarten KfZ und LKW verwiesen.
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml
Frage 3:
Wie sieht die aktuelle Projektliste sanierungsbedürftiger Brücken aus, die sich in Berlin befinden, jedoch
nicht in der Baulast des Landes Berlin aber in der Auftragsverwaltung Berlins liegen? (Bitte mit Angabe der
Zustandsnote und Datum der Bewertung)
Frage 4:
Auf welchen dieser Brücken ist derzeit eine Geschwindigkeits- und/oder Lastenreduzierung angeordnet?
(Bitte aufgelistet nach Brücke mit jeweiliger Geschwindigkeits- und Lastenreduzierung)
Frage 5:
Bei welchen dieser Brücken wurden bisher welche Maßnahmen ergriffen, um den baulichen Zustand zu
verbessern? (Bitte aufgelistet nach Brücke und Maßnahme(n))
Frage 6:
Bei welchen dieser Brücken wurden bisher welche Maßnahmen ergriffen um den jetzigen baulichen Zustand
zumindest solange zu halten, bis mit der Sanierung begonnen wird? (Bitte aufgelistet nach Brücke und
Maßnahme(n))
Antwort zu 3 -6:
Bedingt durch Bemessungsdefizite insbesondere bei den Spannbetonbrücken der 1.
Generation (´60/ ´70er Jahre des letzten Jahrhunderts) und der zwischenzeitlich stark
gestiegenden Verkehrsbelastung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur die Nachrechnung der Brücken im Zuge von Bundesautobahnen gemäß
Nachrechnungslinie verfügt. Die BAB A 100 (Berliner Stadtring) ist bedingt durch ihren
Entstehungszeitraum besonders betroffen. Die Ergebnisse aus der Nachrechnung führten
zur erforderlichen Anordnung von verkehrseinschränkenden Maßnahmen gemäß der
nachfolgenden Liste. Da eine Ertüchtigung der Bauwerke auf die geforderten Lastmodelle
entsprechend der Nachrechnungsrichtlinie nicht möglich ist, sind die Bauwerke mittelfristig
durch Neubauten zu ersetzten. Insofern finden für diese Bauwerke nur noch
Sanierungsmaßnahmen statt, um bis zum Beginn des Ersatzneubaus die Abwicklung des
Verkehrs möglichst zu gewährleisten.
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Brücken Baulast Bund mit Geschwindigkeits- und/oder Lastenreduzierung
lfd.
Nr.
ASB-Nr. iBw.-Nr. BW-Name Beschränkung
1 3445038 0 07033 Rudolf-Wissell-Brücke Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger
2 3445050 1 07044b Brücke Ost über
Halenseestraße Ost, FR Nord
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
Abstandsgebot für LKW 70 m, 60 km/h
3 3445050 2 07044c Brücke West über
Halenseestraße Ost, FR Süd
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger
4 3445050 3 07044d Brücke West über
Halenseestraße Ost, FR A115
Verbot f. Kfz mit tatsächlicher Masse
größer 2,8 t, zulässige
Höchstgeschwindigkeit 40km/h,
Fahrspursperrung und Einengung
5 3445051 1,
2
07044h+i Ringbahnbrücke und
Rampenbrücke
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
Abstandsgebot für LKW 70 m, 60 km/h
6 3445079 0 07083 Westendbrücke Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
Abstandsgebot für LKW 70 m, 60
km/h, Fahrstreifenverschwenkung und
Einengung
7 3445082 1 07088a Westliche Rampenbrücke
Kurt-Schumacher Damm
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
zulässige Höchstgeschwindigkeit 60
km/h
8 3445082 2 07088b Östliche Rampenbrücke Kurt-
Schumacher-Damm
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
zulässige Höchstgeschwindigkeit 60
km/h
9 3445083 0 07089 Östliche Brücke über den
Siemensdamm
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
zulässige Höchstgeschwindigkeit 60
km/h
10 3445084 0 07090 Westliche Brücke über den
Siemensdamm
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
zulässige Höchstgeschwindigkeit 60
km/h
11 3545084 A 12028a Brücke über Albrechtstraße Sperrung linker FS für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse, einschl.
ihrer Anhänger und Zugmaschinen,
ausgenommen PKW und
Kraftomnibusse
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Frage 7:
Bei welchen dieser Brücken mussten akute / Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, um sie dem
Verkehr noch weiterhin zur Verfügung stellen zu können und eine Teil- oder Vollsperrung zu verhindern?
Welche Maßnahmen mussten eingeleitet werden? (Bitte aufgelistet nach Brücke und Maßnahme(n)
Antwort zu 7:
Bei der unter der laufenden Nr. 4 aufgeführten Brücke musste kurzfristig ein Fahrverbot für
Kfz mit tatsächlicher Masse größer 2,8 t, eine Fahrstreifensperrung sowie eine
Fahrstreifeneinengung angeordnet werden.
Berlin, den 04.09.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz