Straßenbahn: Bericht über Planungsstand zum Ausbau der Straßenbahn beschlossen, aus Senat

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Aus der Sitzung des Senats am 4. September 2018:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, einen Bericht an das Abgeordnetenhaus zum Thema „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.

In den Richtlinien der Regierungspolitik ist festgeschrieben, dass Berlin seinen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht ausbaut. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Erschließung von neuen Standorten für den Wohnungsbau. Der Senat will den Ausbau der #Straßenbahn vorantreiben.

Der Stand der Planungen stellt sich wie folgt dar:

Für die Verlängerung der #M2 ab Heinersdorf in Richtung #Blankenburg-Süd und S-Bahnhof Blankenburg werden die Trassenbewertungen einschließlich der Nutzen-Kosten-Untersuchung noch im Jahr 2018 abgeschlossen.
Die Untersuchungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow#Heinersdorf#Weißensee sind bereits in Arbeit.
Für die Strecke #Alexanderplatz#Potsdamer Platz wurde im Juni 2016 der Planungsauftrag an die BVG erteilt.
Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die #Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz 3– #Rathaus Steglitz erfolgen in Abhängigkeit zum Verfahren Alexanderplatz – Potsdamer Platz.
Auch für die Strecke -Bahnhof Turmstraße – #Mierendorffplatz werden die erforderlichen Untersuchungen derzeit bearbeitet, ebenso die Untersuchungen zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Straße – U-Bahnhof #Hermannplatz.
Der Senat will für die wachsende Metropole den Berlinerinnen und Berlinern auch in Zukunft eine gute Infrastruktur bieten. Die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen für Straßenbahnen bedarf – wie alle Infrastrukturmaßnahmen – einer intensiven Planungsarbeit und damit einer gewissen Zeit.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

U-Bahn: Alexanderpendel bis Fräsfurter Allee aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2754

Damit die Züge der #U5 auch künftig möglichst ruhig und gleichmäßig rollen, finden auf dem Abschnitt zwischen #Frankfurter Allee und #Alexanderplatz nächtliche #Schienenfräsarbeiten statt. Von Montag, den 3. September, bis Donnerstag, den 6. September 2018, besteht zwischen diesen Bahnhöfen daher jeweils von ca. 22 Uhr bis Betriebsschluss ein #Pendelverkehr im 20-Minuten-Takt.

U-Bahn: Ungenutzte Potentiale unter Tage – U-Bahn-Infrastruktur im Land Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Über welche #Tunnelinfrastruktur für U-Bahnen verfügt das Land, die a) derzeit von der BVG genutzt wird
(z.B. für Verkehr, Versorgungsschächte, Reparaturgleise) und b) anderen Akteuren (z.B. Wasserbetriebe,
Berliner Unterwelten e.V. sowie c) die bislang überhaupt nicht genutzt werden? (bitte aufschlüsseln nach
Lage, Anbindung bzw. Verwendung für -Bahn-Linien, Art der Nutzung)
Frage 2:
Welche Kenntnisse hat der Senat über Möglichkeiten zu Lückenschlüssen in der bislang ungenutzten
Tunnelstruktur?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet:
Eine Aufbereitung der Vorratsbauten und der Einschätzung zur Nutzbarkeit für einen
aktiven U-Bahnbetrieb finden sich in der Drucksache 18/10731, der Drucksache 18/11218
sowie in der Drucksache 18/12939.
Die Frage fällt nicht allein in die Zuständigkeit des Senates. Hinsichtlich der Vorratsbauten
können jedoch aufgrund von Angaben der BVG folgende Aussagen getroffen werden:
#U1:
Unter dem U-Bahnhof #Adenauerplatz der U7 ist bereits ein U-Bahnhof für die U1 im
Rohbau vorhanden. Weiterhin existiert eine Kehranlage mit ca. 150 m Tunnel am UBahnhof
Uhlandstraße.
2
#U2:
Hinter dem U-Bahnhof #Pankow befindet sich ein ca. 200 m langer Tunnel, der derzeit als
Kehranlage für die U2 genutzt wird. Im U-Bahnhof Rathaus #Spandau befinden sich ein 4-
gleisiger Bahnhof sowie unterirdische Überwerfungsbauwerke.
#U3:
Hinter dem U-Bahnhof #Krumme Lanke befindet sich eine Kehranlage sowie ca. 150 m
Tunnel.
#U5:
Vorleistungen finden sich am U-Bahnhof #Hauptbahnhof mit einem ca. 400 m langen
Tunnel in Richtung Turmstraße. Im Bereich des Bahnhofs #Jungfernheide existiert ein 400
m langer Tunnel. Des Weiteren nutzt die #U7 nur die übereinanderliegenden westlichen
Bahnsteigkanten des U-Bahnhofes Jungfernheide, während die östlichen Bahnsteigkanten
für die geplante U5 vorgesehen waren.
#U8:
Hinter dem U-Bahnhof #Wittenau befindet sich eine Kehranlage sowie ca. 500 m Tunnel.
#U9:
Hinter dem U-Bahnhof #Schloßstraße befindet sich ein Bahnhof im Rohbau sowie 700 m
Tunnel.
#U10:
U-Bahnvorratsbauwerke für die U-Bahnlinie 10 finden sich an den U-Bahnhöfen
#Alexanderplatz, #Potsdamer Platz, #Kleistpark, #Innsbrucker Platz und #Schloßstraße.
Frage 3:
Welche a) Vorteile sieht der Senat in der Ausweitung der U-Bahn-Infrastruktur im Land Berlin und b) welche
Nachteile sieht der Senat in selbiger?
Frage 5:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG derzeit bei einer Verlängerung der U1?
Frage 6:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG derzeit bei einer Verlängerung der U2?
Frage 7:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG derzeit bei einer Verlängerung der U3?
Frage 8:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG derzeit bei einer Verlängerung der U6
zum Areal des Flughafen Tegel?
3
Frage 9:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG derzeit bei einer Verlängerung der U7 in
die Großsiedlung Falkenhagener Feld sowie zum zukünftigen Großflughafen BER?
Frage 10:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG derzeit bei einer Verlängerung der U8 in
die Großsiedlung Märkisches Viertel?
Antwort zu 3 und zu 5 bis zu 10:
Die Fragen 3 und 5 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vorteile von U-Bahn-Infrastruktur sind unter anderem eine hohe Leistungsfähigkeit und
eine hohe Geschwindigkeit sowie eine Führung, die von den weiteren Verkehrsträgern
unabhängig ist. Nachteile sind hohe Kosten und lange Realisierungszeiträume.
Maßnahmen zu U-Bahnnetzerweiterungen werden gemäß des Auftrags des
Abgeordnetenhauses im Kontext der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplanes Mobilität
und Verkehr bewertet.
Frage 4:
Mit welchen Beträgen kalkuliert die zuständige Senatsverwaltung für den Bau von einem Kilometer UBahninfrastruktur
bei seinen Planungen?
Antwort zu 4:
Die #Baukosten für U-Bahnstrecken sind sehr stark abhängig von der Lage der geplanten
Trasse, vom Baugrund und anderer Randbedingungen und belaufen sich auf ca. 100 bis
200 Mio. € pro km, können in Einzelfällen, wie z.B der U-Bahnlinie 5, davon aber auch
deutlich abweichen.
Frage 11:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG zum Bau #oberirdischer U-Bahn-
Infrastruktur?
Antwort zu 11:
Die Ausgestaltung möglicher -Bahnverlängerungen könnte sich erst mit verfestigten
Planungen ergeben. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall.
Berlin, den 14.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Alexanderplatz und Treptow-Köpenick Im Osten Berlins wird bald mehr geblitzt – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/alexanderplatz-und-treptow-koepenick-im-osten-berlins-wird-bald-mehr-geblitzt-30413426?dmcid=nl_20180517_30413426

Für #Raser im Osten Berlins gibt es schlechte Nachrichten. Noch stehen in diesem Teil der Stadt nur wenige stationäre #Blitzer – insgesamt drei. Jenseits der Frankfurter Allee findet sich derzeit kein einziges Gerät dieser Art. Aber das wird sich bald ändern. Von den zehn #Blitzersäulen, die 2018 in Berlin hinzukommen, werden vier im Osten aufgestellt – eine in Mitte unweit vom #Alexanderplatz und drei im Bezirk Treptow-Köpenick, der damit erstmals stationäre Blitzer erhält. „Wir veranlassen alles, dass die zehn Anlagen noch 2018 in Betrieb gehen können“, sagte Frank Schattling, der neue Leiter des Fachstabs Verkehr im #Polizeipräsidium.

Momentan stehen 22 Blitzer an Berliner Straßen. Fünf Anlagen messen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, die an ihnen vorbeirollen. Vier Geräte kontrollieren, ob angehalten wird, wenn die Ampel rot zeigt. Weitere 13 Blitzersäulen erfassen sowohl Tempo- als auch Rotlichtverstöße.

Von den Blitzersäulen, die in diesem Jahr aufgestellt werden sollen, werden neun ebenfalls kombinierte Anlagen sein. Die zehnte, die in Heiligensee an der #A111 stadteinwärts postiert wird, kontrolliert nur das Tempo, eine Ampel gibt es dort nicht.
Der Vorwurf des Abzockens sei falsch und unbegründet

Inzwischen hat das Beschaffungsverfahren für die Blitzeranlagen begonnen, berichtete Schattling. „Für alle zehn Überwachungsanlagen wurden die Standorte exakt definiert, zusammen mit Bezirken, Leitungsbetrieben und anderen Beteiligten.“ Sechs der Anlagen sind bereits ausgeschrieben. Die restlichen vier Geräte werden noch diesen Monat ausgeschrieben, sagte der Polizeidirektor.
In Treptow-Köpenick werden das Adlergestell und die Straße An der Wuhlheide erstmals Blitzersäulen bekommen – jeweils an den stadteinwärts führenden Fahrbahnen. Auch am Knotenpunkt Elsenstraße/ Puschkinallee am S-Bahnhof Treptower Park wird ein grauer Stahlzylinder …

Straßenbahn: Tram-Streckenplanung „Wer will hier die Tram?“, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/tram-streckenplanung-wer-will-hier-die-tram/21227796.html

Die erste Kontroverse gab’s, als es noch gar nicht losgegangen war: „Wer will hier die #Straßenbahn haben? Etwa Sie?“ Die aufgebrachte Frau kurvt auf Uwe Hiksch zu. „Ja, das will ich.“ Die Frau: „Ich nicht!“ Sie wohne an der #Rathausstraße in Mitte und befürchte, dass eine Straßenbahn vor ihrer Wohnung zu laut sein werde. Hiksch, von den Naturfreunden Berlin, kontert: „Die Straßenbahn wird leise sein, Sie werden sie nicht hören.“ Zusammen mit mehreren Organisationen, die sich für den Bau von weiteren Straßenbahn-Strecken einsetzen, hatten die Naturfreunde am Sonntag zu einem „#Tramspaziergang“ auf der Strecke der neuen Straßenbahn vom #Alexanderplatz zum #Potsdamer Platz geladen.

Gekommen waren rund zwei Dutzende Interessierte, darunter gut die Hälfe Frauen. Norbert Rheinlaender von der Fahrgastinitiative Berlin, der die Pläne erläuterte, hatte anschließend leichtes Spiel. Die Frau, die die Tram gar nicht mag, wollte nur noch wissen, wo sie sich beim Senat beschweren könne – und war dann schnell verschwunden.
Quietschen in den Kurven

Bedenken hatte nur noch ein Anwohner aus dem #Nikolaiviertel gegen die bisher vom Senat geplante #Trassenführung. Demnach sollen die Gleise der BVG vom Alexanderplatz kommend auf der Rathausstraße gelegt werden, dann in einer Kurve in die Spandauer Straße einmünden, um dann erneut eine Kurve auf die #Grunerstraße zu machen. „Zwei Kurven heißt zwei Mal quietschen“, meinte er. Und Hiksch entgegnete wieder, dass moderne Straßenbahnen auch in Kurven nicht mehr …

BVG + Tarife: Platz da!, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2470

Die Berliner Verkehrsbetriebe jagen von einem #Fahrgastrekord zum nächsten. Auch die Zahl der #Abonnenten steigt stetig. Zum Jahreswechsel waren es bereits mehr als 484.000. Kein Wunder also, dass sich die #BVG-Kundenzentren über viel Besuch freuen können. Ganz besonders gilt dies am verkehrsreichsten #Knotenpunkt im #BVG-Netz: dem #Alexanderplatz. Und daher erweitert die BVG nun die Kapazitäten des dortigen Kundenzentrums.

Der #Umbau beginnt am Montag, den 23. April und läuft in verschiedenen Bauphasen bis einschließlich Freitag, den 10. August 2018. Anschließend wird es anstatt bisher drei gleich sechs vollwertige Abo-Bearbeitungsplätze geben.

Ganz ohne Einschränkungen geht es aber nicht: Vom 25. bis 29. Juni sowie vom 6. bis 10. August 2018 muss das Kundenzentrum wegen der Umbaumaßnahmen geschlossen bleiben. Als Alternativen bieten sich in diesen Zeiträumen zum Beispiel das Kundenzentrum im U-Bahnhof Zoologischer Garten, der Servicepunkt im U-Bahnhof Hermannplatz sowie – mit abweichenden Öffnungszeiten – das Kundenzentrum in der Holzmarktstraße an. Während der restlichen Bauphasen geht der Betrieb im Kundenzentrum Alexanderplatz trotz laufender Arbeiten weiter.

U-Bahn: Erhebliche Bedenken gegen Turm am Alexanderplatz Die Berliner Verkehrsbetriebe sehen ihre U-Bahntunnel am Alexanderplatz durch das geplante 150 Meter hohe Hochhaus gefährdet aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article214023201/Erhebliche-Bedenken-gegen-Turm-am-Alexanderplatz.html

Von den aufstrebenden Plänen kündet bislang nur der Bauzaun, an dem die Passanten am #Alexanderplatz täglich vorbeilaufen. Dahinter passiert nichts. Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) kann noch keinen Durchbruch in den Verhandlungen über das geplante 150 Meter hohe Hochhaus des amerikanischen Investors #Hines nördlich des Shoppingcenters "Die Mitte" vermelden. "Das Bebauungsverfahren wird erst aufgenommen, wenn die #Nachbarschaftsvereinbarung von #BVG und Hines unterschrieben ist", sagte die Senatorin am Wochenende auf Anfrage der Berliner Morgenpost. "Derzeit sieht die BVG sich außerstande, die Vereinbarung zu unterzeichnen."

Während der Bezirk Mitte im März die Baugenehmigung für den 150 Meter hohen Alexander Capital Tower der russischen Monarch-Gruppe neben dem Einkaufszentrum Alexa erteilt hat und es dort im Frühjahr 2018 losgehen soll, stockt das Hines-Projekt noch immer.
2013 wurden die Planverfahren auf Eis gelegt

Nach einem Entwurf des Star-Architekten Frank O. Gehry soll ein 39-stöckiger Hines-Turm mit Wohnungen und einem Hotel gebaut werden. Der Bau mit dem Grundriss eines vierblättrigen Kleeblatts sollte eigentlich schon 2015 beginnen. Er sollte nach den Vorstellungen der Investoren das neue Wahrzeichen Berlins werden. Mitte 2013 aber meldeten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Bedenken an, das #Planverfahren wurde daraufhin unterbrochen. Der Grund: Das Hochhaus sollte ursprünglich weiter südlich am Alexanderplatz errichtet werden. Nach den damals veränderten Plänen steht der Wolkenkratzer aber über den Schächten für die -Bahnlinie 5, auch die Trasse für die #U2 verläuft in diesem Bereich. Die BVG sieht ihre Befürchtungen, dass die -Bahntunnel unter den Lasten wegbrechen könnten, bis heute nicht ausgeräumt.

Nicht nur, dass durch den Bau möglicherweise Menschenleben gefährdet werden, bei einer Havarie müsste der U-Bahn-Betrieb unter Berlins …

Straßenbahn: Außenrum! Auf und um den Alexanderplatz arbeitet die BVG ab kommender Woche an den Gleisen der Straßenbahn, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3090

Auf und um den #Alexanderplatz arbeitet die BVG ab kommender Woche an den #Gleisen der #Straßenbahn. Für die Linien #M4, #M5 und #M6 geht es von Montag, den 9. April, bis Montag, den 30. April 2018, jeweils Betriebsbeginn um den Alex rum, statt über den Alex rüber. Die Straßenbahnen fahren ab Mollstraße/Otto-Braun-Straße mit einer #Umleitung über Karl-Liebknecht-Straße zum Hackeschen Markt bzw. Hauptbahnhof. Von der Haltestelle Mem-hardstraße aus werden der Alexanderplatz sowie U- und S-Bahnen erreicht. Auch die Buslinien 142 und 200 müssen aufgrund der Bauarbeiten umgeleitet werden, die Haltestelle Mollstraße/Otto-Braun-Straße entfällt ersatzlos.
Ebenfalls von Montag, 9. April bis Montag, 30. April 2018, jeweils Betriebsbe-ginn wird der #Sterndamm in Schöneweide gesperrt. Grund hierfür sind die #Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn und die Wiederherstellung der #Zweigleisigkeit bei der Straßenbahn. Die Linien #M17, #21, #37, #60 und #67 fahren auf geänderter Streckenführung und werden zwischen dem S-Bahnhof Schö-neweise und Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße durch barrierefreie Busse ersetzt. Für die Linie 60 fahren darüber hinaus auch zwischen Schönewei-de/Sterndamm und Johannisthal, Haeckelstraße Busse. Aufgrund der Bauar-beiten werden auch die Buslinien #165, #N65 und #N67 umgeleitet.
Alle Informationen und die detaillierten Linienänderungen finden sich auf den Aushängen an den Haltestellen, auf BVG.de, im BVG-Navi sowie in der kos-tenlosen App BVG FahrInfo Plus.

U-Bahn: Ungekehrt Mit dem Ende der Osterferien enden auch die Bauarbeiten auf der U5., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3082

Mit dem Ende der Osterferien enden auch die #Bauarbeiten auf der #U5. Ab Montag, den 9. April 2018, fahren die Züge wieder auf der gesamten Strecke zwischen #Alexanderplatz und önow. Und doch ist nicht alles beim Alten. Denn weil die sogenannte #Kehranlage hinter dem U-Bahnhof Alexanderplatz für die Vorbereitung zum U5-Lückenschluss nun komplett außer Betrieb ge-nommen werden muss, ändert sich die #Abfahrtssituation.
Bisher war es bei der U5 am Endbahnhof Alexanderplatz so: Auf Bahnsteig 1 kommen die Züge an, von Bahnsteig 2 fahren sie ab. Weil die Züge jetzt aber nicht mehr hinter dem Bahnhof „kehren“ können, wurde vor dem Bahnhof ei-gens ein #Weichenkreuz eingebaut. Dadurch kann der tagsüber geltende, dich-te Takt auf der U5 trotz fehlender Kehranlage eingehalten werden. Die Züge kommen dann #abwechselnd auf Bahnsteig 1 und Bahnsteig 2 an und fahren jeweils von dort auch wieder ab. Die Änderung gilt bis zur Durchbindung der U5 zum Hauptbahnhof. Im Nachtverkehr, außerhalb des dichten Takts, kom-men die Züge der U5 grundsätzlich auf Bahnsteig 2 an und fahren dort auch wieder ab.
Damit bei den Bahnsteigwechseln an Berlins wichtigstem Umsteigeknoten niemand auf der Strecke bleibt, hat die BVG die Fahrgastinformation aufge-rüstet. Im Zwischengeschoss und am Übergang von der Straßenbahn Halte-stelle U Alexanderplatz zur U-Bahn wurden zusätzliche Anzeiger montiert. Bei den schon vorhandenen Vorweganzeigern zur U5 wird der Anzeigetext um die Information zum Abfahrtsgleis (Gleis 1 oder 2) erweitert.
Klebefolien auf dem Fußboden und zusätzliche große Hinweistafel über den Abfahrtsanzeigern auf den beiden Bahnsteigen der U5 helfen, den richtigen Bahnsteig zu finden. In der ersten Woche nach der Umstellung, vom 9. bis zum 14. April, ist außerdem zusätzliches Personal vor Ort und hilft bei der Orientierung.
Auch die Fahrtreppen werden an die neue Situation angepasst. So rollt auf beiden Bahnsteigen künftig jeweils eine Treppe zum Zwischengeschoss auf-wärts, eine Treppe abwärts. Die Fahrtreppe am Übergang zur Straßenbahn-haltestelle läuft ab 9. April nur noch aufwärts statt bisher abwärts.

allg.: Straßenverkehr + Straßenbahn: Verkehrsentwicklung und -planung rund um den Alexanderplatz aus Senat

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Frage 1:
Wie hat sich der #Verkehr rings um den #Alexanderplatz in Hinsicht auf Verkehrszunahme, Umbau von
#Verkehrsinfrastruktur, Zunahme von #Fußverkehr, Entwicklung der einzelnen Träger des öffentlichen
Nahverkehrs und des Fahrradverkehrs seit den 1990er Jahren bis heute entwickelt?
Antwort zu 1:
Die Entwicklung des Verkehrsaufkommens am Alexanderplatz seit den 1990er Jahren ist
in nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die Daten zum #Kfz-Verkehr sind den
Verkehrsmengenkarten 2014, 2009, 2005 und 1998 entnommen. Diese Angaben
verstehen sich als durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke (DTVw).
Daten aus den Straßenverkehrszählungen (2014, 2009, 2005) sowie den Fahrradverkehr-
Pegelzählungen sind im Internetangebot der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz unter folgendem Link zu finden:
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml
 

 

Straßenabschnitt

 

Verkehrsstärke DTVw [Kfz/24 h]


1998


2005


2009


2014


Alexanderstraße (östlich Karl-Liebknecht-Straße)


65.300


52.300


25.800


32.900


Alexanderstraße (westlich Otto-Braun-Straße)


68.000


52.300


25.800


32.900


Memhardstraße (westlich Karl-Liebknecht-Straße)


35.700


32.300


12.900


14.600


Karl-Liebknecht-Straße (nördlich Alexanderstraße)


36.900


26.000


25.800


26.100


Karl-Liebknecht-Straße (südlich Alexanderstraße)


40.600


29.100


23.600


20.000


Otto-Braun-Straße inkl. Tunnel (nördlich Alexanderstraße)


52.400


42.000


52.300


45.700


Alexanderstraße inklusive Tunnel (südlich Karl-Marx Allee)

 

94.700

 

90.400

 

71.100

 

65.400


Karl-Marx-Allee (östlich Otto-Braun-Straße)


55.900


53.200


33.000


28.100


Alexanderstraße (östlich Grunerstraße)


34.300


25.100


18.100


18.100

 

Für den Bereich des Alexanderplatzes – Grunerstraße – Alexanderstraße wurden zudem
die verfügbaren Einzelzähldaten zum Radverkehr (Erhebungen zwischen 07-19 Uhr an
einem Werktag ohne Ausgleich) als Zeitreihe zusammengestellt.
Die Daten zum Radverkehr in der Karl-Liebknecht-Straße sind dem Jahresbericht 2016 zu
Fahrradverkehr-Pegelzählungen entnommen. Diese Angaben stellen Mittelwerte dar und
beziehen sich auch auf den o.g. Erhebungszeitraum von 12 Stunden.

 

Straßenabschnitt

 

Fahrradverkehrsstärke [Radf/12 h]

1996

2001

2010

2017

Alexanderplatz (Nord, westlich Otto-Braun-Straße)

1.241

2.691

6.003

10.464

Grunerstraße (südlich Otto-Braun-Straße)

1.104

2.166

5.736

9.704

 

 

1996

2001

2011

2017

Alexanderstraße (östlich Grunerstraße, nördlich Alexa)

305

785

4.347

5.745

 

 

2001

2005

2009

2014

Karl-Liebknecht-Straße (westlich Spandauer Straße)

4.471

5.032

7.971

9.211

Frage 2:
Welche Planungen zur Verkehrsentwicklung rund um den Alexanderplatz wurden seit Aufstellen des
Masterplans entwickelt, von wem und mit welchen Empfehlungen?
Antwort zu 2:
In dem vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 10.06.2016 als Mitteilung zur Kenntnis
genommenen Ergebnis zur Überprüfung der Planung zum Alexanderplatz (Drucksache
17/3015) wird seitens des Senats u.a. empfohlen, dass die bisherigen Verkehrsplanungen
mit den gesamtstädtischen Verkehrsplanungen und den Überlegungen zum Rathausforum
in eine Gesamtbetrachtung einfließen. Das Verfahren „Alte Mitte – Neue Liebe“ und das
Workshopverfahren Alexanderplatz sollen danach zum Thema „Öffentlicher Raum und
Verkehr“ verknüpft werden. Langfristiges Ziel ist die Gesamtbetrachtung des Raums
Rathausforum und Alexanderplatz.
Vor dem Hintergrund der aktuellen städtebaulichen Entwicklungen am Alexanderplatz und
dem Erfordernis der Erarbeitung neuer städtebaulicher Leitlinien sind konkrete
Neuplanungen zur Verkehrsentwicklung bisher nicht erfolgt. Zunächst ist eine Überprüfung
der Auswirkungen geänderter Planungen auf die Verkehrsentwicklung – etwa im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens I-B4a-4 – erforderlich (vgl. Antwort zu 8.).
Frage 3:
Wie viele Quadratmeter Bürofläche, Verkaufsfläche, Wohnfläche und sonstige gewerbliche Fläche (wie
3
Hotels) kommen zum jetzigen Bestand am Alexanderplatz nach dem abgeschlossenen Workshopverfahren
von 2016 hinzu und auf welcher Grundlage werden diese Zahlen prognostiziert (bitte Vergleichszahlen auf
den drei Ebenen Bestand – Baurecht heute)?
Antwort zu 3:
Das Workshopverfahren diente der Überprüfung und Anpassung des Masterplans von
1993 vor dem Hintergrund, dass letzterer aufgrund denkmalrechtlicher
Unterschutzstellungen einiger Bauten der Nachkriegsmoderne in Teilen nicht mehr
umsetzbar ist.
Der im Ergebnis des Workshopverfahrens angepasste Masterplan enthält keine konkreten
Aussagen zu Geschossflächen für Büros, Verkauf, Wohnen und Gewerbe. Prognosen
können deshalb nur auf Grundlage der Festsetzungen der rechtskräftigen
Bebauungspläne getroffen werden, die auf dem Masterplan 1993 (überarbeitet 1999)
beruhen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Wegfall der beiden im
Masterplan 1993 vorgesehenen Hochhäuser (in den Bereichen „Haus des Reisens“ und
„Berliner Verlag“) zu einer deutlichen Reduzierung von Geschossflächen führte.
Auf Grundlage der Bebauungspläne I-B4a, I-B4ca und I-B4d können – unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes/Bestandserhalts und nach Abzug bereits
realisierter bzw. in Umsetzung befindlicher Planungen sowie im Zuge einer Neubebauung
abzureißender Bestandsgebäude – noch bis zu ca. 420.000 m² Geschossfläche (GF)
zusätzlich errichtet werden. Davon wären bis zu ca. 230.000 m² GF für Wohnen zulässig
(davon zwingend ca. 53.000 m² GF Wohnen), wobei die Zweckbestimmung der
Kerngebietsfestsetzung zu beachten ist. Für den Einzelhandel könnten bis zu ca.
80.000 m² GF hinzukommen. Zu den weiteren in den festgesetzten Kerngebieten
zulässigen Nutzungen enthalten die Bebauungspläne keine Flächenangaben, so dass
diesbezügliche Prognosen nicht möglich sind.
Konkrete Angaben zu den Nutzungsanteilen im Bestand liegen SenStadtWohn nicht vor.
Frage 4:
Trifft es zu, dass für das Baurecht am Alexanderplatz aus dem Bebauungsplan I-B4, der im Jahr 2000
festgesetzt worden ist und Hochhäuser vorsieht, ein Verkehrsgutachten zuletzt in den 1990er Jahren erstellt
worden ist, oder sind seitdem weitere Verkehrsgutachten erstellt worden?
Frage 5:
Trifft dies gleichermaßen auf den B-Plan I-B4d zum Hochhaus neben dem Einkaufszentrum Alexa zu, der im
Jahr 2006 festgesetzt worden ist?
Antwort zu 4 und zu 5:
Der Alexanderplatz ist einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Berlins. Die
Verkehrsbewegungen sind folglich vor allem durch überörtliche Relationen determiniert.
Die diesbezügliche Entwicklung erfolgt unter neuen gesamtstädtischen
Rahmenbedingungen, wie dem schnelleren Bevölkerungswachstum und der Dynamik der
Stadt-, Wirtschafts- sowie Tourismusentwicklung.
Auf der Mikroebene der Bebauungsplanung werden die Auswirkungen der Planung und
vorrangig der durch sie verursachten zusätzlichen Ziel- und Quellverkehre auf die
Leistungsfähigkeit der Verkehrswege im näheren Umfeld des Plangebiets untersucht.
Neue verkehrliche Untersuchungen zu Einzelstandorten sind dann sinnvoll, wenn
diesbezüglich grundlegend neue Erkenntnisse vorliegen oder sich die Planungsziele
ändern. So wurden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren I-B4d (ALEXA) und I-B4a-3
4
(Hines) neue Verkehrsgutachten erstellt, welche zu dem Gesamtergebnis kamen, dass
aufgrund der mikrostandörtlichen Planungen die Vorhaben verkehrlich verträglich sind.
Am 14.12.2017 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beschlossen,
für weitere Teilflächen des Alexanderplatzes (Baufelder D1, D2, D7) einen neuen
Bebauungsplan (I-B4a-4) aufzustellen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden ebenfalls
neue verkehrliche Untersuchungen unter Zugrundelegung der künftigen Planungsziele
durchgeführt (vgl. Antwort zu 8.).
Frage 6:
Teil der Senat die Auffassung, dass sich seitdem die Verkehrsströme so erheblich verändert haben, dass für
das unverändert geltende Baurecht neue Verkehrsuntersuchungen unerlässlich sind und die
Bebauungspläne gegebenenfalls modifiziert werden müssen?
Antwort zu 6:
Mit der Festsetzung von Bebauungsplänen wird Planungsrecht erreicht. Im folgenden
Baugenehmigungsverfahren soll dann Baurecht erreicht werden. Hier erfolgen weitere
Untersetzungen auch hinsichtlich des Verkehrs unter aktuellen Bedingungen.
Grundsätzlich gilt, im Rahmen neuer städtebaulich-planungsrechtlicher Verfahren
(Bebauungsplan- oder Änderungsverfahren) wird geklärt, ob verkehrliche Untersuchungen
auf der Basis aktueller Bedingungen und Daten erforderlich sind.
Frage 7:
Was beinhaltet der im Amtsblatt für Berlin am 29. Dezember 2017 veröffentlichte Beschluss der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 14. Dezember 2017, für eine nordöstliche
Teilfläche des Alexanderplatzes zwischen Dircksenstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Alexanderstraße, der
nördlichen Grenze des Flurstücks 1201 (Flur 918) und dem Alexanderplatz im Bezirk Mitte von Berlin,
Ortsteil Mitte, den Bebauungsplan I-B4a-4 aufzustellen?
Antwort zu 7:
Der Beschluss beinhaltet die Aufstellung des Bebauungsplans I-B4a-4 für eine
nordöstliche Teilfläche des Alexanderplatzes zwischen Dircksenstraße, Karl-Liebknecht-
Straße, Alexanderstraße, der nördlichen Grenze des Flurstücks 1201 (Flur 918) und dem
Alexanderplatz im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte. Der Beschluss erfolgt in
Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AGBauGB. Mit der Durchführung des
Beschlusses ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragt.
Frage 8:
Welches Ziel verfolgt der Senat mit dem Beschluss und welche Auswirkungen hat der Beschluss auf die
Verkehrsentwicklung und -planung rund um den Alexanderplatz?
Antwort zu 8:
Die Festsetzungen des Bebauungsplans I-B4a für die Baufelder D1, D2 und D7
entsprechen in mehrerlei Hinsicht nicht mehr den aktuellen Planungszielen. So soll das
Gebäude des Park-Inn-Hotels im Bereich des Baufeldes D2 erhalten werden, während der
geltende Bebauungsplan noch dessen Abriss vorsah. Wegen des Erhalts müssen die
Baugrenzen zwischen den Baufeldern D1 und D2 verändert werden. Dies wurde im
Ergebnis des Workshopverfahrens von 2015 ebenso berücksichtigt, wie eine Drehung des
geplanten Hochhausturms auf dem Baufeld D7 (Kaufhof) an der Karl-Liebknecht-Straße
um 90°.
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Die Eigentümer/Investoren haben in 2017 erste städtebauliche Konzepte für eine
Neubebauung der Baufelder D1, D2 und D7 vorgelegt. Diese sind ebenso wenig auf
Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplans genehmigungsfähig, wie die
Workshopergebnisse.
Die Realisierung des Masterplans von 1993 in seiner ursprünglichen Form ist nicht mehr
möglich. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, die bisherigen städtebaulichen
Gestaltungsvorgaben im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans IB4a-
4 zu überdenken und neue, stärker am Bestand orientierte Leitlinien für eine
kohärente Entwicklung zu formulieren, um eine allzu heterogene Bebauung der
Einzelstandorte zu verhindern. Insbesondere ist eine neue einheitliche Höhenentwicklung,
abgeleitet aus dem einzigen bereits vorhandenen Hochhaus, als möglicher künftiger
Kohärenzfaktor zu prüfen. Aus diesen Erwägungen ergibt sich das Erfordernis zur
Aufstellung des Bebauungsplans I-B4a-4.
Die Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung und -planung rund um den Alexanderplatz
sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erneut zu bewerten und abzuwägen. Nach
derzeitigem Stand der Planung ist eine Erhöhung der bisher zulässigen Geschossflächen
nicht vorgesehen, so dass diesbezüglich auch keine Erhöhung der Verkehrsmengen zu
erwarten ist.
Frage 9:
Wie viele zusätzliche unterirdische Pkw-Stellplätze sind bei Realisierung der baurechtlich zulässigen
Hochhäuser vorgeschrieben bzw. zu erwarten und wie wirkt sich dies verkehrlich auf die Zufahrtsstraßen
aus?
Antwort zu 9:
Weder die Bebauungspläne noch die Bauordnung von Berlin enthalten Vorschriften im
Hinblick auf eine verpflichtend zu errichtende Anzahl an Pkw-Stellplätzen. Allerdings
wurden in den rechtskräftigen Bebauungsplänen Obergrenzen für die planungsrechtlich
zulässigen Pkw-Stellplätze unterhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie in
einem Erbbaurechtsvertrag Obergrenzen für die unterhalb der Alexanderstraße realisierte
Zentrale Tiefgarage (655 Stellplätze) festgesetzt. Letztere wurde unter der
Alexanderstraße bereits im Vorgriff auf die zukünftige Hochhausbebauung errichtet und
funktional und gestalterisch so in den Straßenraum eingebunden, dass für zu Fuß
Gehende und Auto Fahrende möglichst wenige Beeinträchtigungen entstehen.
Die Obergrenzen für Stellplätze sind als „Worst-Case“ in die jeweiligen Verkehrsgutachten
eingeflossen. Prognosen über die zu erwartende zusätzliche Zahl der Pkw-Stellplätze und
deren Auswirkungen in den Bereichen künftiger Änderungen von Bebauungsplänen
können zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage noch nicht vorgelegt
werden, da noch keine hinreichend konkreten Planungen vorliegen.
Frage 10:
Wie viele Anlieferverkehre werden aus den vorgesehenen baurechtlich zulässigen Sockelbauten und
Hochhäusern resultieren?
Antwort zu 10:
In der Verkehrsuntersuchung des Bebauungsplanverfahrens Alexanderplatz
(Gesamtbetrachtung) wurde eine Gesamtzahl von 24.824 Kfz/Tag für den
Wirtschaftsverkehr ermittelt. Von diesen werden „…etwa zwei Drittel mit dem Pkw
durchgeführt…“.
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Frage 11:
Welche Taktfrequenz wäre für die über bzw. zum Alexanderplatz führenden U-Bahn-Linien rechnerisch,
technisch und real laut derzeitigen und bestellten U-Bahn-Fahrzeugen sowie verfügbaren U-Bahn-
Fahrerinnen und Fahrern künftig möglich?
Antwort zu 11:
Zurzeit sieht der Regelfahrplan der im Bereich Alexanderplatz verkehrenden U-Bahn-
Linien U2, U5 und U8 folgende maximale Taktdichte vor:
U2: 4 Minuten,
U5: 4 2/3 Minuten und
U8: 5 Minuten.
Rein infrastrukturseitig beträgt die kürzeste mögliche technische Zugfolgezeit nach
Angaben der BVG 1,5 bis 2 Minuten. Aufgrund der Fahrgastwechselzeiten sind nach
Angaben der BVG im Regelfall jedoch 2,5 bis 3 Minuten realistisch.
Für das laufende Programm „Zukunftssichere Schienenfahrzeugbeschaffung“ (ZSFB) der
BVG wurden u.a. Taktverdichtungen auf der U2 auf einen 3-1/3-Minuten-Takt und auf der
U5 auf einen 3-Minuten-Takt (inkl. Lückenschluss der U5 zum Hauptbahnhof) zugrunde
gelegt. Für die Linie U8 wurde ursprünglich eine Beibehaltung des 5-Minuten-Taktes
unterstellt.
Angesichts der dynamischen Entwicklung im ÖPNV haben das Land Berlin und die BVG
jedoch vereinbart, dass sie gemeinsam anhand der tatsächlichen Nachfrageentwicklung
bzw. weiterer geplanter Netzerweiterungen regelmäßig prüfen, ob zusätzlicher
Beschaffungsbedarf für Schienenfahrzeuge besteht. Die Verträge der BVG mit der
Fahrzeugindustrie werden Optionen vorsehen, damit hier bei Bedarf nachgesteuert
werden kann. Entsprechende Überprüfungen werden im Rahmen der aktuellen
Vorbereitung des nächsten Nahverkehrsplanes 2019-2023 durch den ÖPNVAufgabenträger
unter Einbeziehung und in Abstimmung mit der BVG erfolgen. Hierbei wird
u.a. auch eine Taktverdichtung auf der U8 geprüft.
Frage 12:
Welche Taktfrequenz wäre entsprechend für die S-Bahn künftig möglich?
Antwort zu 12:
Die Stadtbahn im Bereich Alexanderplatz wird derzeit im Regelfahrplan im Tagesverkehr
von sechs Zuggruppen (verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt) bedient. Es erfolgen somit
18 Fahrten je Stunde und Richtung, was rechnerisch einem 3-1/3-Minuten-Takt entspricht.
Gemäß Angaben der DB lassen sich auf der Stadtbahn westlich von Ostbahnhof (bis
Westkreuz) unter Beibehaltung der aktuellen Haltezeiten bis zu 8 Zuggruppen pro
Richtung konfliktfrei konstruieren. Hierbei würden 24 Fahrten je Stunde und Richtung
erfolgen, was rechnerisch einem 2,5-Minuten-Takt entspräche.
Die Führung zusätzlicher S-Bahn-Fahrten auf die Stadtbahn ist Bestandteil aktueller
Planungen des ÖPNV-Aufgabenträgers. Die Planungen sollen im derzeit in Aufstellung
befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 festgeschrieben werden. Diese Mehrleistungen
können aber erst mit dem entsprechenden Zulauf neuer S-Bahn-Fahrzeuge erbracht
werden.
Frage 13:
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Teilt der Senat die Auffassung, dass die U- und S-Bahnlinien vom und zum Alexanderplatz bereits heute
stark ausgelastet und in Spitzenverkehrszeiten an der Kapazitätsgrenze angelangt sind?
Antwort zu 13:
Ja, die U-Bahn- und S-Bahnlinien im Bereich Alexanderplatz weisen in den
Spitzenstunden sehr hohe Auslastungen auf, teilweise wird auch die Kapazitätsgrenze
erreicht. Entsprechend der Antworten zu Frage 11 und 12 sind künftig jedoch
nachfragegerechte Taktverdichtungen und somit Kapazitätserweiterungen geplant.
Frage 14:
Wie will der Senat vor dem Hintergrund der baurechtlich zulässigen erheblichen Verdichtung des
Alexanderplatzes und der durch die Realisierung der Sockelbauten und Hochhäuser einhergehenden
erheblichen Verkehrszunahme diesem Umstand Rechnung tragen?
Antwort zu 14:
Im Hinblick auf das ÖPNV-Angebot sind innerstädtische Bereiche wie der Alexanderplatz,
die von zahlreichen Schnellbahnlinien im dichtesten Takt bedient und aus dem gesamten
Stadtgebiet sehr gut angebunden sind, für eine hochverdichtete Bebauung prädestiniert.
Wie in Frage 11 und 12 aufgezeigt, bietet die U-Bahn- und S-Bahn-Infrastruktur auch noch
Möglichkeiten für weitere Angebotsverdichtungen, die sich auch bereits in Planung
befinden.
Frage 15:
Liegt derzeit ein Gesamtkonzept Alexanderplatz vor, welches die Verkehrsentwicklungen heute und in
Zukunft bei Umsetzung des überarbeiteten Masterplans aufgreift und tragfähige Lösungen vorschlägt, die
sich den prognostizierbaren Entwicklungen rings um die sich rasant neu entwickelnde Stadtmitte in der
wachsenden Stadt Berlin überzeugend annehmen?
Antwort zu 15:
Ein neues Gesamtkonzept ausschließlich für den Alexanderplatz liegt noch nicht vor. Wie
in der Antwort zu Frage 2 erläutert, ist eine Gesamtbetrachtung des Raums Rathausforum
und Alexanderplatz erforderlich, in welche auch die künftigen, noch zu entwickelnden
neuen städtebaulichen Leitlinien für den Alexanderplatz einfließen müssen.
Der Alexanderplatz ist ein zentraler innerstädtischer Standort, der außerordentlich gut an
den öffentlichen Personennahverkehr angebunden ist (Regional-, S- und U-Bahn, Tram
und Bus). Stadtentwicklungspolitisch notwendige bauliche Verdichtungen und
Nutzungsintensivierungen an zentralen Knotenpunkten des ÖPNV zu konzentrieren ist
auch Sicht der Stadtentwicklung grundsätzlich sinnvoll.
Der Verzicht auf eine intensive Bündelung zentraler Funktionen am Alexanderplatz oder
ähnlich zentral gelegenen und gut erschlossenen Standorten würde zu einer dispersen
Verteilung von Neubaupotenzialen und verkehrsintensiven Nutzungen im Raum und/oder
zu einer Randwanderung führen.
Wie bei der Antwort zu Frage 2 bereits dargelegt, sind bei Änderungen von
städtebaulichen Planungen, insbesondere zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung,
sowie der Stellung der baulichen Anlagen, zu prüfen, ob sich dadurch verkehrlich
relevante Auswirkungen ergeben. Erst dann wird entschieden, ob eine erneute
verkehrliche Untersuchung erforderlich ist.
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Berlin, den 26.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz