Zu Bus und Bahn gesellen sich viele neue Angebote im #Nahverkehr: grüner, praktischer und billiger. Doch die #Mobilitätswelle gefällt nicht jedem. Man könnte sagen, für Richard Leipold lag das Geld mal auf der Straße. Aber seit ein paar Jahren wird es weniger. Der #Taxifahrer konkurriert zunehmend mit anderen #Fahrdiensten um Gäste. Sein neuester Rivale in den östlichen Bezirken von Berlin heißt #Berlkönig, ein #Shuttle-Service der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). „Da haben wir so viel Überlebenschance wie ein Schneeball in der Hölle“, sagt Leipold, der auch Sprecher der Berliner #Taxi-Vereinigung ist.
Die Shuttles werden immer mehr. #Uber, #Lyft, #Moia und #Via – in vielen Städten weltweit fädeln sich die Dienste neben den öffentlichen Bussen und Bahnen in den Straßenverkehr ein. Mit teilweise dramatischen Begleiterscheinungen: In New York brachten sich in den vergangenen beiden Jahren mehrere Cab-Driver sogar um. Der darauffolgende Protest der Taxifahrer gegen die neuen Dienste …
Die neue #Trasse soll ab 2025 die Fahrzeit zum #Flughafen#BER verkürzen. Doch noch fehlt eine #Baugenehmigung. Mehr als 20 Jahre lang wurde geplant, gestritten und geklagt. Nun soll es im Berliner Süden tatsächlich losgehen mit dem #Wiederaufbau der #Dresdner Bahn. Mit zwei neuen Gleisen, die parallel zur bereits bestehenden #S-Bahn-Trasse vom Berliner Bahnhof #Südkreuz bis nach #Blankenfelde in Brandenburg führen, soll sich die Fahrzeit der Fernzüge nach #Dresden, aber auch weiter nach #Prag, #Wien und #Budapest deutlich verringern.
Auch der künftige Hauptstadt-Airport BER kann über die Dresdner Bahn schneller erreicht werden. Statt wie heute gut eine halbe Stunde soll der #Flughafenexpress dann mit Tempo 160 nur noch 20 Minuten von der Berliner City bis nach Schönefeld benötigen. Allerdings ist das noch Zukunftsmusik. Denn die Fertigstellung der 16 Kilometer langen Trasse ist nach heutiger Planung der Deutschen Bahn erst für Ende 2025 vorgesehen. Das wären dann fünf Jahre nach der Eröffnung des BER, die aktuell für Oktober 2020 angekündigt ist. Zudem ist unklar, ob dieser Termin wirklich gehalten werden kann. Denn bislang fehlt noch immer für einen der vier Bauabschnitte, den Abschnitt von der Stadtgrenze bis nach Blankenfelde-Mahlow, der …
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen, dem Bundesrat zur Benennung als Mitglied im #Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der #Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Staatssekretär Ingmar #Streese vorzuschlagen. Damit soll er Staatssekretär a.D. Jens-Holger #Kirchner folgen.
Der Eisenbahninfrastrukturbeirat hat nach § 35 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) die Aufgabe, die Bundesnetzagentur bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und der Erstellung ihres Berichts nach § 14b Abs. 4 AEG zu beraten sowie der Bundesnetzagentur Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit zu machen. Der Beirat besteht aus jeweils neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages und neun Vertreterinnen und Vertretern des Bundesrates, die Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten müssen.
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Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
Die Bundesrepublik Deutschland, hier vertreten durch die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, plant den #Ersatzneubau des #Autobahndreiecks#Funkturm. Die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch die #DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Anfang der 1960er Jahre gebaut und für den Verkehr freigegeben, sind die Autobahnen am Autobahndreieck Funkturm seither in Betrieb. Es ist aktuell der bundesweit am stärksten belastete Autobahnverknüpfungspunkt mit einer durchschnittlichen Belastung von 230.000 Kraftfahrzeugen/24 Stunden werktags. Seine Gestaltung entspricht nicht mehr den heutigen Standards und der Verkehrsknoten weist eine enorme Stauanfälligkeit und Verkehrssicherheitsdefizite auf.
Aus den Planungen zum Ersatzneubau können sich neben der Beseitigung der verkehrlichen Defizite auch Chancen für eine Erweiterung des Messegeländes, eine verbesserte Anbindung der Messe an den S-Bahnhof Westkreuz und der dichtbesiedelten Wohngebiete Charlottenburgs an den Grunewald eröffnen.
Der Senat hat mit der heutigen gemeinsamen Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, und der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen, dass die bisherige Arbeitsstruktur aus Steuerungsgruppe und ressortübergreifender Koordinierungsgruppe ihre Arbeit fortsetzt. Ziel ist ein gemeinsamer Planungsansatz der Fachverwaltungen und Akteure hinsichtlich der gesamtstädtischen Belange. Die sich daraus ergebenden planerischen Anforderungen des Landes Berlin sollen in den beginnenden Planungsprozess des Planfeststellungsverfahrens einfließen.
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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-4040
200 neue Züge bis zum Jahr 2024, #generalüberholte#ICE1 und #ICE3 – mit diesen Maßnahmen will die Deutsche Bahn ihr Fernverkehrsangebot ausbauen. Das Unternehmen war zuletzt stark unter Druck geraten. Die Bahn will ihr Angebot im Fernverkehr ausbauen. In diesem Jahr kämen 15 zusätzliche #ICE4 dazu, sagte Personenverkehrsvorstand Berthold Huber der Deutschen Presse-Agentur dpa. Zehn neue #Doppelstock-Intercitys (#IC2) sollen ebenfalls 2019 den Betrieb aufnehmen.
Bestellt würden jetzt außerdem 23 neue #Eurocity-Züge. Insgesamt sollen bis 2024 somit 200 neue Züge für mehr als sechs Milliarden Euro in die Flotte kommen. Daneben würden ältere ICE 1 und ICE 3 …
Die #Fluggesellschaft#Germania hat #Insolvenz beantragt. Der #Flugbetrieb wurde eingestellt. Alle Flüge in #Tegel und #Schönefeld wurden gestrichen. Anders als bei Air Berlin sieht der Bund bisher keinen Grund, helfend einzugreifen. Die Fluggesellschaft Germania hat Insolvenz beantragt und stellt mit sofortiger Wirkung ihren Flugbetrieb ein. Der Insolvenzantrag sei am Montag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingereicht worden, teilte das Unternehmen mit. Betroffen sind die Germania Fluggesellschaft mbH und ihr Schwesterunternehmen für technische Dienstleistungen, die Germania Technik Brandenburg GmbH, sowie die Germania Flugdienste GmbH. Nicht betroffen sind die Schweizer Germania Flug AG und die Bulgarian Eagle.
Frage 1: Wie setzt der Senat das Ziel der Koalitionsvereinbarung um, die #Ufer der Berliner Gewässer grundsätzlich #öffentlich#zugänglich zu machen; welches Zeitziel setzt sich der Senat dabei? Antwort zu 1: Grundsätzlich verfolgt der Senat das Ziel, öffentliche #Uferwege entlang der Berliner Gewässer zu realisieren. Mit dem Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm werden diese Ziele verdeutlicht und sind behördenverbindlich. Die Umsetzung hängt von vielen Faktoren ab, wie Eigentumsrechte, Nutzungsrechte aber auch örtliche Gegebenheiten, die es zu analysieren gilt, um daraus Umsetzungsstrategien zu entwickeln. Dies ist ein langjähriger Prozess, der zeitlich nicht abschließend gefasst werden kann. Öffentliche Uferwege sind in vielen Bereichen entlang der Gewässer, wie beispielsweise Teilbereiche der Spree, der Havel, der Panke, des Teltowkanals, bereits verwirklicht . Frage 2: Wie viele Kilometer umfassen die öffentlichen Uferwege in Berlin heute im Vergleich zu den letzten zehn bis zwanzig Jahren? 2 Antwort zu 2: Über die Länge der öffentlichen Uferwege liegen dem Senat keine vergleichbaren Angaben vor. Frage 3: Welche Bezirke haben Konzepte für öffentliche Uferwege erstellt, was beinhalten diese und wie werden sie umgesetzt? Antwort zu 3: Die Bezirke haben zu dieser Frage wie folgt Stellung genommen: Bezirksamt Spandau: „Seit Inkrafttreten des Berliner Naturschutzgesetzes (11.02.1979) und der personellen Installierung der Landschaftsplanung (seit 1980) verfolgt der Bezirk Spandau das Ziel, die Uferbereiche aus Naturschutzgründen und für die öffentliche Erholung zu entwickeln. Hierzu wurden vom zuständigen Fachamt seit 1980 Bestandsaufnahmen auf der Grundlage von Rahmenplanungen, wie z.B. dem Hauptgrünflächenplan (1959), der Berliner Uferkonzeption (1978) und dem Landschafts-/Artenschutzprogramm (ab 1984) durchgeführt. Darüber hinaus wurden Konzepte erstellt und konsequent an deren Realisierung gearbeitet. Hierzu wurden auch in erheblichem Umfang landschaftsplanerische Gutachten vergeben, deren Erkenntnisse Eingang in fachliche Stellungnahmen zur Bauleitplanung, zur Investitionsplanung oder zum Grundstücksverkehr fanden. Bei der Realisierung der grünplanerischen Konzepte bestehen im Bezirk jedoch die gleichen Schwierigkeiten finanzieller, personeller und eigentumsrechtlicher Art, die auch anderswo in Berlin eine leider nur sehr langsame Entwicklung der öffentlichen Uferwege zulassen.“ Bezirksamt Mitte: „Der Bezirk Mitte hat im Rahmen des Fachplans Grün ein Wegenetz erstellt, das auch die 20 Grünen Hauptwege der Senatsverwaltung enthält sowie öffentliche Uferwege. Auch in den bezirklichen Verkehrskonzepten für einzelne Quartiere ist ein Baustein für den Fußverkehr und ein kategorisiertes Fußverkehrsnetz enthalten, das auch öffentliche Uferwege enthalten kann. Soweit Handlungsbedarf besteht, kann auf Grundlage der oben genannten Konzepte eine Umsetzung über Förderprogramme erfolgen. Meist sind dies städtebauliche Förderkulissen. So sind Teile des Panke-Grünzuges über Mittel aus der Sozialen Stadt (Quartiersmanagement-Gebiete) aufgewertet worden. Im Rahmen des städtebaulichen Fördergebietes Nördliche Luisenstadt soll der Spreeuferweg zwischen Jannowitzbrücke und der Bezirksgrenze an der Schillingbrücke neu hergestellt werden. Die Wege entlang des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals (Ostseite) wurden vom Hauptbahnhof Richtung Spandau durch das Projekt Fernradweg Berlin-Kopenhagen saniert bzw. neu hergestellt. Im Bereich Nordhafen wurde durch Mittel des anliegenden Investors der Park aufgewertet und der Uferweg verbreitert. Auf der Westseite des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal wird eine Uferpromenade über einen städtebaulichen Vertrag im Rahmen des Masterplans Europacity errichtet. Die Uferwege auf der Südseite der Spree werden zwischen der Lutherbrücke und der Bezirksgrenze nach Charlottenburg-Wilmersdorf in den nächsten Jahren über Mittel aus dem Projekt Spreeradweg aufgewertet und saniert.“ 3 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: „In Teilen des Uferbereiches des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg sind insbesondere aus naturschutzfachlichen Aspekten heraus Uferkonzeptionen entwickelt worden. Sie dienen der Schaffung bzw. dem Erhalt naturnaher Bereiche in einem unter hohen Nutzungsdruck stehenden Innenstadtbezirk. Im Rahmen von Einzelvorhaben wird auch die Übereinstimmung des Vorhabens mit der jeweiligen Uferkonzeption geprüft. Außerdem entwickelt das Umwelt- und Naturschutzamt in Umsetzung von Uferkonzeptionen eigene Projekte.“ Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: „Das bezirkliche Freiraumkonzept enthält u. a. Darstellungen von vorhandenen und geplanten Grünzügen. Im stark gewässergeprägten Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erstrecken sich diese zu einem wesentlichen Anteil auch entlang der Gewässer, vor allem entlang der linearen Strukturen von Spree, Havel und diversen Kanälen sowie der Grunewaldseenkette. Lokale Konzeptionen gibt es für den Lietzensee und den Fennsee, und in Vorbereitung für den Mierendorff-Rundweg. Darüber hinaus sind zwei der drei Abschnitte des Fuß- und Radweges entlang der Spree zwischen Charlottenburger Tor und Schlossbrücke am Schloss Charlottenburg realisiert worden. Das noch fehlende Stück wird 2019 gebaut. Für den Abschnitt zwischen Schloss Charlottenburg und der Bezirksgrenze nach Spandau ist die Grün Berlin InfraVelo GmbH mit der Planung und Realisierung des Fuß- und Radweges entlang der Spree beauftragt.“ Die weiteren Bezirke haben keine Uferkonzepte entwickelt oder Fehlanzeige gemeldet. Frage 4: Inwieweit ist es sachdienlich, für die Uferzonen Vorkaufsrechtsgebiete zu erlassen, um eine grundsätzliche Gleichbehandlung und Rechtssicherheit zu erwirken? Antwort zu 4: Für den Ankauf von Ufergrundstücken kommen nach dem Naturschutzrecht Vorkaufsrechte nur zum Tragen, insbesondere wenn sich die Grundstücke in Land- oder Naturschutzgebieten befinden. Dies ist bei der Realisierung von öffentlichen Uferwegen in der Regel nicht der Fall. Weiterhin ist die Ausübung des Vorkaufsrechts bundeseinheitlich im Baugesetzbuch geregelt, so dass zum Beispiel im Geltungsbereichs eines Bebauungsplans der Ankauf auch von Ufergrundstücken möglich wäre, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist. Einer weiteren Regelung bedarf es aus der Sicht des Senats nicht. Frage 5: Was ist der derzeitige Stand zur Umsetzung des erfolgreichen Bürgerentscheids im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, in dem 50 Meter Mindestabstand für Neubauten zum Spreeufer gefordert sind; wie viele Bebauungspläne bzw. Bauvorhaben wurden der Forderung gemäß angepasst, wurden Entschädigungen für bereits festgesetzte Bebauungspläne ohne öffentlichen Uferweg gezahlt, um einen öffentlichen Uferweg nachträglich zu schaffen; welche Bebauungspläne können ohne Entschädigung zugunsten der Ausweisung öffentlicher Uferweg verändert werden, weil die Sieben-Jahres-Frist zur Umsetzung der Ziele des Bebauungsplans abgelaufen ist? 4 Antwort zu 5: Entlang des Spreeufers im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befindet sich eine Fläche, die als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) festgestellt wurde. Hierbei handelt es sich um die Cuvrystraße 50-51/Schlesische Straße 33-34. Innerhalb dieser Fläche befindet sich der am 30. März 2006 festgesetzte Bebauungsplan 2-5. Der Bebauungsplanentwurf 2-40 zur Änderung des Bebauungsplans 2-5 befindet sich im Verfahren. Derzeit befinden sich Vorhaben in der Realisierung. Die planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage stellt der festgesetzte Bebauungsplan 2-5 dar. Aufgrund des Ablaufs der Sieben-Jahres-Frist bei diesem Bebauungsplan ist für eine mögliche Entschädigung § 42 Abs. 3 BauGB einschlägig. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat außerdem wie folgt Stellung genommen: „Im Ergebnis des erfolgreichen Bürgerentscheids und einer Reihe von Sonderausschüssen hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen Beschluss zu den Leitlinien der Spreeuferentwicklung im Bezirk gefasst. Dieser bezieht sich primär auf das Kreuzberger Ufer, da hier planungsrechtlich die Zielsetzung von Mischgebieten mit Freihaltung der Uferbereiche für die Öffentlichkeit mit Bebauungsplanverfahren verfolgt wird. Demgegenüber waren für das Friedrichshainer Spreeufer fast durchgehend Bebauungspläne bereits festgesetzt, für die Entwicklung des Osthafens gibt es einen städtebaulichen Vertrag zur Gestaltung der denkmalgeschützten Freiflächen und Uferzonen mit der BEHALA. Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der BVV eine Kostenermittlung bezüglich der Auswirkungen der Umsetzung des Bürgerentscheids vorgenommen. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Eingriffe in bestehendes Planungsrecht zumindest einem zweistelligen Millionenbetrag an Entschädigungszahlungen führen würden. Aufgrund der damaligen Haushaltslage des Bezirkes und des Landes Berlin waren hierfür keine Mittel vorhanden. Aus diesem Grund wurden keine festgesetzten Bebauungspläne geändert und auch keine Entschädigungen erforderlich. Als Kompromiss hat daher der BVV-Beschluss zur Umsetzung des Bürgerentscheids für neu zu schaffendes Planungsrecht die Zielsetzung vorgegeben 20 m öffentlichen Uferstreifen vorzusehen und 30 m von Neubebauung freizuhalten. Dies wird nach wie vor in laufenden Bebauungsplanverfahren, wie z.B. für das Zapf-Gelände, zugrunde gelegt.“ Frage 6: Welche Vorschriften und Normen gibt es für die Mindestbreite von Uferwegen; kann eine Breite von drei Metern überhaupt ausreichen? Antwort zu 6: Normen und Vorschriften für die Anlage von Uferwegen liegen nicht vor. Die Festlegung von Wegebreiten hängt im Einzelfall von den örtlichen Gegebenheiten ab. Frage 7: Ist der Senat der Ansicht, dass ein einseitiger öffentlicher Uferweg ausreichend ist oder strebt er an, beidseitig öffentliche Uferwege zu schaffen? 5 Antwort zu 7: Grundsätzlich wird vom Senat die Schaffung beidseitiger öffentlicher Uferwege begrüßt und in Abhängigkeit von bestehenden Nutzungen und Eigentumsverhältnissen angestrebt. Frage 8: Welchen Abstand zur Uferlinie müssen neu zu genehmigende Bauprojekte in Berlin mindestens einhalten? Antwort zu 8: Nach dem Berliner Wassergesetz sind Anlagen an Gewässern solche, die sich bei Gewässern erster Ordnung in einem Abstand von bis zu 10 m und bei Gewässern zweiter Ordnung in einem Abstand bis zu 5 m von der Uferlinie landeinwärts befinden. Diese unterliegen wasserbehördlichen Regelungen. Zu Mindestabständen liegen keine wasserbehördlichen Regelungen vor. Frage 9: Wie wird mit der Errichtung öffentlicher Uferwege im Bereich von Bestandsgebäuden verfahren, die dicht an die Uferlinie herangebaut worden sind; ist dort die Errichtung öffentlicher Steganlagen vorgesehen, die über dem Wasser aufgehängt oder aufgeständert werden, um einen durchgängigen Uferweg zu schaffen? Antwort zu 9: Aus wasserbehördlicher Sicht besteht die grundsätzliche Möglichkeit öffentliche Steganlagen zu errichten. Dazu bedarf es ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren. Der Gewässereigentümer muss der Errichtung solcher Anlagen ebenfalls zustimmen bzw. genehmigen. Frage 10: Wie erfolgt das Verfahren zur Errichtung eines öffentlichen Uferwegs (bitte typische Verfahrensschritte und Zeiträume beschreiben)? Antwort zu 10: Für die Errichtung von öffentlichen Uferwegen gibt es kein einheitlich vorgeschriebenes Verfahren, das hier beschrieben werden kann. Vielmehr werden zahlreiche Möglichkeiten von Seiten des Senats unterstützt, wie zum Beispiel die Durchführung bezirkseigener Bebauungspläne, die Vereinbarung durch städtebauliche Verträge, den Ankauf von Schlüsselgrundstücken. Frage 11: Welche Nutzungen werden für die öffentlichen Uferbereiche durch Senat und Bezirke angestrebt; beinhalten diese auch gastronomische Angebote, eine künstlerische Gestaltung des Freiraums, Flächen für kulturelle Darbietungen, private Bootssteganlagen? 6 Antwort zu 11: Für die in der Frage angesprochenen Nutzungen von öffentlichen Uferwegen gibt es kein gesamtstädtisches Konzept des Senats, vielmehr werden im Einzelfall von den Bezirken entsprechende Konzepte dem Bedarf entsprechend entwickelt und umgesetzt. Frage 12: Wie werden öffentliche Uferwege gegenüber privaten Interessen durch den Senat und die Bezirke gesichert; in wie vielen Fällen wird die Fläche durch das Land oder den Bezirk freihändig erworben, in wie vielen Fällen durch ein Vorkaufsrecht, in wie vielen Fällen erfolgt eine grundbuchrechtliche Sicherung eines Geh- und Wegerechts? Antwort zu 12: Eine Sicherung kann durch verschiedene Maßnahmen, wie vertragliche Vereinbarungen, Eintragung von Geh- und Wegerechten in Grundbüchern erreicht werden. Angaben über den Erwerb von Flächen oder die grundbuchrechtliche Sicherung werden nicht erfasst. Frage 13: Wie viele Streitfälle zur Errichtung öffentlicher Uferwege sind dem Senat bekannt? Antwort zu 13: Über die Anzahl der Streitfälle werden keine Erhebungen geführt. Frage 14: Wie unterstützt der Senat die Bezirke bei der Erstellung von Bebauungsplänen mit einer Ausweisung öffentlicher Uferwege? Antwort zu 14: Auf Wunsch der Bezirke unterstützt der Senat diese in planungsrechtlichen Fragen im Rahmen der Kapazitäten. Dies beinhaltet auch Bebauungsplanverfahren, die die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von öffentlich nutzbaren Uferwegen zum Ziel haben. Beispielhaft zu nennen sind die Bebauungsplanverfahren 1-81 oder I-32 aa im Bezirk Mitte. Frage 15: Wie unterstützt der Senat das Bezirksamt Treptow-Köpenick bei der Festsetzung des Bebauungsplans XV- 47 zur Schaffung eines öffentlichen Uferwegs zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) und dem Kaisersteg? Antwort zu 15: Ein Bebauungsplanverfahren XV-47 ist dem Senat nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass das Bebauungsplanverfahren 9-47 gemeint ist. Das 7 Bebauungsplanverfahren wird vom Bezirk in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Eine Unterstützung zu planungsrechtlichen Fragen hat hier bisher nicht stattgefunden. Berlin, den 31.01.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Hält der Senat die aktuelle Zahl von 880 #Ladestationen in Berlin angesichts der bevorstehenden #Elektro- Offensive der Automobilhersteller ab 2020/21 für ausreichend? Wenn nein, auf wie viele Stationen soll das Netz in welchem Zeitraum erweitert werden und wie viele #Schnell-Ladesäulen sind geplant? Antwort zu 1: Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland in Berlin erfolgt im Rahmen des einheitlichen #Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin. In Berlin gibt es derzeit 261 be emobil Ladeeinrichtungen mit 487 Ladepunkten im öffentlichen und halböffentlichen Raum. Darunter sind 11 Schnellladesäulen mit 22 Ladepunkten. Bis zum 30.06.2020 sollen insgesamt bis zu 20 Schnellladesäulen mit 40 Ladepunkten errichtet werden. Von den 261 Ladeeinrichtungen befinden sich rund 240 Ladeeinrichtungen mit 450 Ladepunkten im öffentlichen Raum. Der Ausbau wird kontinuierlich fortgesetzt. Bis zum 30.06.2020 sollen bis zu 1140 Ladepunkte errichtet werden. In Relation zu den in Berlin derzeit zugelassenen Elektroautos bietet Berlin ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot auf öffentlichem Straßenland. Die Auslastung der Ladeinfrastruktur in Berlin ist entsprechend gering. Mit dem kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland, als ergänzendes Angebot zum Laden auf privaten Grund, wird der steigenden Nachfrage ausreichend begegnet. Im Rahmen des Förderprogramms „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatswirtschaftsverwaltung sind im Zeitraum 01.07.-31.12.2018 insgesamt 208 Anträge (davon waren ca. 90% Normal- und 10% Schnell-Ladeinfrastruktur) auf Förderung von Ladeinfrastruktur im privaten bzw. im privaten, aber öffentlich-zugänglichen Raum, bei der IBB Business Team GmbH (IBT) eingegangen. Auch für das laufende Jahr 2019 wird mit weiteren, mehreren hundert Anträgen auf Ladeinfrastrukturförderung im privaten, betrieblichen Umfeld gerechnet. 2 Frage 2: Wie viel hat das Land Berlin seit 2015 pro Jahr in den Ausbau der Lade-Infrastruktur investiert (Angaben bitte nach Jahren)? Antwort zu 2: Für Leistungen zur Einrichtung und den Betrieb von Infrastruktur für die Elektromobilität wurden aus den Kapiteln 1270 (bis 2016) bzw. 0730 (ab 2017) folgende Mittel ausgegeben: Jahr 2015 2016 2017 2018 Finanzmittel 119.808,48 € 329.973,07 € 459.574,25 € 446.978,46 € Im Jahr 2018 wurden über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ 208 Ladepunkte mit einem Fördervolumen von ca. 60.000 € beantragt. Die Mittel werden im Kapitel 1350, Titel 68317 bereitgestellt. Frage 3: Wie viel wird das Land Berlin bis 2021 in die Erweiterung der Ladepunkte investieren? Antwort zu 3: Im Haushaltsplan 2019 sind 1.150 T€ vorgesehen. In der Anmeldung zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/21 sind Folgebeträge berücksichtigt. Vor dem Beschluss des Senats über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/21 können jedoch keine Angaben über deren endgültige Höhe gemacht werden. Für das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ stehen bis Ende 2019 rund 3 Mio. Euro zur Verfügung. Darunter fallen jedoch nicht nur die Förderung von Ladeinfrastruktur, sondern auch die Förderung der Beratung, die E-Fahrzeugförderung sowie die Förderung von Modellprojekten zum Thema Sektorenkopplung. Frage 4: Trifft es zu, dass der geplante Ausbau durch die Komplexität des Genehmigungsverfahrens erschwert wird? Wenn ja: Welche Hindernisse hat der Senat erkannt und wie und bis wann will er sie beseitigen? Antwort zu 4: Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der Bezirksbehörden. Im Planungs- und Genehmigungsprozess sind auf bezirklicher Ebene zwei bis drei Behörden involviert (Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und Grünflächenämter und in einzelnen Fällen die bezirklichen Denkmalschutzbehörden). Zwischen den Bezirken gibt es Unterschiede im Vorgehen und in der Bearbeitungsdauer. Der Senat arbeitet hier mit den Bezirken daran, dies zu vereinheitlichen. Darüber hinaus wird der Ausbau von Ladeinfrastruktur vor allem durch die ungeklärten Fragen des Messund Eichrechts des Bundes erschwert. Zur Klärung diesbezüglicher offener Fragen ist der Senat mit dem Bund im Gespräch. 3 Frage 5: Wie und bis wann will der Senat sicherstellen, dass an allen Ladepunkten dieselben Karten akzeptiert werden? Antwort zu 5: Im Rahmen des einheitlichen Ladeinfrastrukturkonzeptes sieht das Land Berlin eine betreiberübergreifende und für alle Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen diskriminierungsfrei zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem einheitlichen Zugangsmedium vor und setzt dieses um. Dazu schließen alle Mobilitätsanbieter Zugangsverträge mit den Betreibern von Ladeeinrichtungen oder entsprechend angeschlossene Roamingplattformen ab. Dadurch können sich die Kunden der Mobilitätsanbieter an den Ladeeinrichtungen authentifizieren und die be emobil Ladeinfrastruktur nutzen. Der Mobilitätsanbieter stellt den Nutzern hierfür eine RFID-Karte zur Verfügung. Frage 6: Hält der Senat das Kartensystem fürs Laden noch für zeitgemäß, welche Alternativen sind im Gespräch? Antwort zu 6: Der Senat hält die Authentifizierung mittels der heute angewendeten RFID-Karte (Karte zur Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Welle oder englisch: „radio-frequency identification“) als Mindestanforderung für zeitgemäß, weil diese eine hohe Verfügbarkeit und geringe technische Anforderungen besitzt. Es handelt sich dabei um das gleiche System, welches auch die fahrCard der BVG / des VBB verwendet. Ergänzend ist der Zugang über eine Mobile App vorgesehen und wird ermöglicht, sobald herstellerseitig die mess- und eichrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können. Frage 7: Wie ist der Sachstand im Streit um das 237 Ladepunkte umfassende Netz des Anbieters Innogy? Antwort zu 7: Die Innogy SE betreibt heute über 90 Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum. Der Senat hat sich intensiv um die Integration dieser Ladeeinrichtungen in das Berliner Modell bemüht, bisher allerdings ohne Erfolg. Frage 8: Wie steht der Senat zu Forderungen, Elektroautos für die Zeit des Ladens kostenlos parken zu lassen? Antwort zu 8: Parkberechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden bundeseinheitlich nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Abs. 1g durch Verkehrszeichen (Z) 314 (Parken), Z 315 (Parken auf Gehwegen) und Zusatzzeichen, sowie unter Hinzuziehung von Regelplänen, durch die Straßenverkehrsbehörden einheitlich angeordnet. Die Parkerlaubnis zum Parken an 4 Ladesäulen ist darüber hinaus zeitlich eingeschränkt. Die maximale Parkdauer an Ladesäulen beträgt in Berlin der VwV-StVO entsprechend auf Stadtstraßen in der Zeit von 8 – 18 Uhr einheitlich vier Stunden. Dabei ist die Nutzung einer Parkscheibe zwingend. Die Beschilderungen bedeuten, dass nur Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs dort parken dürfen, und dies in der Zeit von 8 – 18 Uhr beschränkt auf 4 Stunden. Unter Beachtung dieser Grundsätze sind für die der Ladeinfrastruktur vorbehaltenen Parkstände keine Parkgebühren fällig. Befindet sich der Ladestationsstandort in einer Parkraumbewirtschaftungszone, so entwickelt die Beschilderung am Ladestationsstandort eine Hauptregel und gilt anstelle der Zonenregelung. Berlin, den 31.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Heute gehört die zivile Luftfahrt zu den stärksten Jobmotoren in Berlin und Brandenburg. An den Flughäfen in #Tegel und #Schönefeld gibt es über 21.000 Beschäftigte. Im Jubiläumsjahr der Luftfahrt wird die Flughafengesellschaft die Baufertigstellungsanzeige für den #Flughafen Berlin Brandenburg (#BER) einreichen. Ab Oktober 2020 beginnt am Hauptstadtflughafen BER ein neues Kapitel ziviler Luftfahrtgeschichte. Rund um den Flughafen BER werden in den kommenden zwei Jahrzehnten mehr als 60.000 Menschen tätig sein.
Auch für den internationalen Handel und besonders den außereuropäischen Warentransport ist der neue Hauptstadtflughafen von zentraler Bedeutung. Die Luftfahrt verbindet deutsche Unternehmen mit wichtigen Zuliefer- und Absatzmärkten in aller Welt. 2018 wurden an den Berliner Flughäfen 40.205 Tonnen Luftfracht registriert und 4.456 Tonnen Luftpost transportiert.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:
„Wir sind stolz darauf, dass die Region Berlin-Brandenburg die Wiege der zivilen Luftfahrt ist und auch 100 Jahre später zu den dynamischsten Flughafenstandorten Deutschlands gehört. Die Flughafengesellschaft ist dem Innovationsgeist der Luftfahrtpioniere verpflichtet und bietet den Fluggästen auch unter schwierigen Bedingungen guten Flugbetrieb. Die Zahlen sprechen für sich: Zu keiner anderen Destination gibt es mehr Direktverkehre als nach Berlin. Der neue Hauptstadtflughafen BER hat die Chance, sich zu einem digitalen Drehkreuz zu entwickeln und wie vor 100 Jahren Vorreiter zu sein. Wir arbeiten daran, dass sich am BER jeder Fluggast unabhängig von Homecarriern und Airline-Allianzen seine persönlichen Anschlussflüge aussuchen kann und wir den dahinterliegenden Prozess und das Gepäckhandling übernehmen.“
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Der nördliche Berliner Ring ist wieder komplett frei. Nach Angaben der Polizei konnte die #A10 zwischen #Oberkrämer und Kreuz #Oranienburg in beiden Richtungen wieder freigegeben werden.
Am Sonntag war bereits die Sperrung der Fahrbahn in Richtung Hamburg aufgehoben worden – einen halben Tag früher als geplant. Seit Freitag hatte es Stau gegeben, im Ferienverkehr vor der Baustelle.