Über den Feiertag ist der #Fährbetrieb eingestellt worden. Besucher können bis auf Weiteres nicht auf die Insel. Das ist der Grund.
Vier Tage frei – viele Berliner nutzen den Feiertag für eine verlängerte Auszeit und für Ausflüge. Gerade über das lange Wochenende bleibt ihnen aber ein Weg versperrt: Auf die #Pfaueninsel kommen sie nicht. „Aufgrund technischer Probleme“ sei der #Fährverkehr bis auf Weiteres für den Besuchsverkehr eingestellt, heißt es kurz und knapp von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (#SPSG).
Welche Pläne verfolgt(e) der Senat mit dem Bau von #Radschnellverbindungen um bessere Verknüpfungen mit dem Brandenburger #Umland zu schaffen?
Antwort zu 1:
Gemäß § 45 Absatz 1 Berliner Mobilitätsgesetz (#MobG BE) verbinden Radschnellverbindungen wichtige Quell- und #Zielbereiche mit entsprechend hohen Potenzialen über größere Entfernungen. In der Potenzialanalyse zu Radschnellverbindungen in Berlin lag der räumliche Fokus für diese Quell- und Zielbereiche auf dem Berliner Stadtgebiet (vgl. http s:/ / www.b erlin.d e/ sen/ uvk/ _a ssets/ verkehr/ verkehrsp la nung / ra d verkehr/ ra d schnellverb in d ung en/ b erlin_rsv-end b ericht-1.p d f?ts=1715327152). Eine mögliche Fortsetzung der herausgearbeiteten und untersuchten #Trassenkorridore in die angrenzenden Gebiete war bereits in dieser frühen Vorstufe der Planung Bestandteil der Überlegungen und ist folglich als allgemeiner Hinweis sowie als konkrete Anmerkung zu entsprechenden Trassenkorridoren in den Endbericht der Potenzialanalyse aufgenommen worden. Damit soll der zunehmenden Bedeutung des Pendlerverkehrs, insbesondere auch aus dem Berliner Umland, bei der Planung und beim Bau von #RSV in Berlin Rechnung getragen werden.
Das keinen Verkehrseinschränkungen unterliegende #südliche Teilbauwerk der Bitterfelder Brücke ist mit einer #Bauwerksnote von 2,5 bewertet. Laut Definition stellt dieses einen ausreichenden Zustand dar. Das andere Teilbauwerk ist mit der Note 3,5 – ungenügender Zustand bewertet.
Die Brücke über die Wiesbadener Straße besteht aus 2 Teilbauwerken und ist Bestandteil des Tunnels #Schlangenbader Straße. Die zwei Teilbauwerke wurden zuletzt 2023 im Rahmen einer Hauptprüfung bewertet. Die Zustandsnoten sind 2,5 für Teilbauwerk B1 und ebenfalls 2,5 für Teilbauwerk B2. Die letzte Einfache Prüfung erfolgte 2020 mit identischer Benotung.
Welche rechtlichen Vorgaben bezüglich #Gebietscharakter, #Parkraumnutzern und #Parkdruck müssen zwingend erfüllt sein, um die Einrichtung einer #Parkraumbewirtschaftungszone zu rechtfertigen, und wäre die Zone rechtswidrig, wenn diese Vorgaben nicht vollständig erfüllt sind? Mit welchen Folgen?
Frage 2:
In welcher Weise und in welchem Umfang müssen die erhobenen Daten und Quoten vorliegen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone erfüllt sind? Welche Konsequenzen hätte es, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden?
Gemäß Anfrage S19-17743 vom Dezember 2023 laufen die Planungen für eine abschnittsweise grundhafte #Erneuerungen der #Berliner Allee.
Bei Umbau oder grundhaften Erneuerungen von Straßen müssen die Ziele des Mobilitätsgesetzes sowie zukünftige Herausforderungen, wie #Klimaschutz, #Hitzeschutz, #Lärmschutz und #Verkehrssicherheit zwingend berücksichtigt werden. Die Ansprüche sind in Berlin in einer Reihe von Planwerken konkretisiert, wie dem #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (#StEP#MoVe 2030), dem Stadtentwicklungsplan Klima (StEP Klima 2.0), dem #Radverkehrsplan (RVP). Dem #Nahverkehrsplan (NVP) u.a.
Statt doppelt und dreifach an Pankows #Infrastruktur zu meißeln, baut Berlin jetzt #abgestuft und nacheinander: Der neue Zeitplan für #Abriss und #Neuerrichtung der #Schönhauser-Allee-Brücke, wie ihn der Senat nun bekanntgegeben hat, entschärft eine angespannte Lage. Statt schon im neuen Jahr zu starten, erfolgt die erste #Hauptbauphase erst 2027. In vier Stufen lässt der Senat dann bis 2032 die #Straßenkonstruktion über dem Graben der #Ringbahn ersetzen – erst in Fahrtrichtung Süden in Richtung Alexanderplatz, dann Richtung Norden. Und das gröbste #Verkehrschaos, das durch den doppelten Baubeginn an der Brücke und dem benachbarten #Stadion im #Friedrich-Ludwig-Sportpark ab 2025 gedroht hätte, es wird nicht so eintreten, wie man es befürchten musste.
Die beiden Start- und #Landebahnen des #Flughafens Berlin Brandenburg werden am 3. Oktober 2024 umbenannt, wobei die umgangssprachlichen Bezeichnungen Nord- und #Südbahn erhalten bleiben. Vielmehr ändern sich die Bezeichnungen für die in der #Navigation notwendigen #Startbahnkennungen – englisch „#Runway Designator“. Die #Nordbahn#25R/07L wird zur #24R/06L und die #Südbahn#07R/25L wird zur #06R/24L.