Straßenverkehr: Ein Stück historische Mitte soll wieder entstehen – Senat beschließt Bebauungsplanentwurf für den Bereich Klosterviertel/Molkenmarkt, aus Senat

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Aus der Sitzung des Senats am 19. April 2016:

Der #Molkenmarkt und das Viertel um die #Klosterstraße werden seit Jahrzehnten von breiten Straßen und Parkplätzen geprägt. Dieser #Gründungsbereich des alten Berlins hat seine Bedeutung als lebendiges Stadtquartier mit Aufenthaltsqualität verloren und ist nur noch in Teilen erkennbar. Kriegszerstörungen, Abrisse und die Anlage überdimensionierter Verkehrsflächen haben aus einem vormals urbanen, stadtgeschichtlich bedeutsamen Stadtviertel einen unwirtlichen Stadtraum gemacht. Bedeutende Monumente (Nikolaikirche, Rathaus, Stadthaus), Bauensemble der Dreißiger- und Achtzigerjahre (Münze, Nikolaiviertel) sowie bedeutende unterirdische Relikte der historischen Stadt (Jüdenhof, Graues Kloster, Bürgerhäuser) stehen beziehungslos zueinander bzw. sind nicht mehr erkennbar.

Mit dem Bebauungsplan- 1-14, dessen Entwurf der Senat heute auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel beschlossen hat, werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine umfassende #städtebauliche #Neustrukturierung dieses Bereichs geschaffen.

Senator Geisel zu den Perspektiven dieses historischen Stadtquartiers: „Wir haben jetzt die Chance einen der ältesten Stadtteile im historischen Zentrum Berlins wieder für die Menschen zurückzugewinnen. Dort, wo heute eine sechsspurige Straße den Raum dominiert, schaffen wir ein urbanes und lebenswertes Stadtquartier.“

Der Molkenmarkt und das Klosterviertel sollen als Teil der mittelalterlichen Stadtgründung wieder erfahrbar gemacht werden. Die noch vorhandenen Fragmente und Spuren Alt-Berlins sollen zukünftig wieder in einem nachvollziehbaren, historischen und stadträumlichen Zusammenhang stehen. Das Quartier um die Nikolaikirche und die Stadtbereiche an der Marienkirche und am Rathaus erhalten für Fußgänger und Radfahrer mit dem Klosterviertel eine attraktive Verbindung zum Spreeufer.

Der Rückbau der überdimensionierten Verkehrsflächen schafft Areale für neue, innerstädtische Bauflächen. Mit Wohnen, Gewerbe, Gastronomie sowie touristischen und kulturellen Einrichtungen soll ein attraktives Stadtquartier entstehen.

Die Hauptverkehrsverbindungen sollen stadtverträglich integriert wieder ihren historischen Verläufen folgen. Gleichwohl werden sowohl der Straßenzug Mühlendamm/Molkenmarkt/Grunerstraße als auch die Stralauer Straße entsprechend ihrer Bedeutung im innerstädtischen Verkehr auch zukünftig sehr stark befahren sein und deshalb als großstädtische Hauptstraßen gestaltet. In Abhängigkeit vom Ende der Baumaßnahmen für die U5 können 2020/2022 der Straßenumbau und der Hochbau beginnen.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird nun im Gesetzgebungsverfahren dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt.

Rückfragen: Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 9025-1090

Radverkehr: Millionen fließen für Radwege im Land Brandenburg aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article207433535/Millionen-fliessen-fuer-Radwege-im-Land-Brandenburg.html

Brandenburg investiert 40 Millionen Euro in das Radwegenetz. Saniert wird aber nicht, sondern "qualitativ aufgewertet".

#Potsdam.  Denken deutsche Urlauber an #Brandenburg, haben sie ein #Rad vor Augen. Fast die Hälfte würde Brandenburg mit dem Begriff "#radlerfreundlich" verbinden, verweist Dirk Wetzel, Fahrradexperte bei der Tourismus-Marketing Brandenburg (TMB), auf eine bundesweite Befragung des Instituts für Management und Tourismus. Davor kämen nur "naturbelassen" und "berlinnah". Von den 92 Millionen Tagestouristen, die Brandenburg pro Jahr verbuchen kann, sind elf Prozent mit dem Rad unterwegs. Ein Grund, warum Brandenburg die Qualität seiner #Radwege jetzt noch weiter verbessern will. 40 Millionen Euro will das Wirtschaftsministerium für die Radwegemodernisierung locker machen.

29 Radfernwege

Mit 29 #Radfernwegen, rund 30 regionalen #Radrouten und einem touristischen #Radwegenetz von 7000 Kilometern Länge kann das Land bei Touristen punkten. "Mehr als ein Viertel der Gäste, die nach Brandenburg kommen, fahren hier Rad", sagt Wetzel und blickt noch einmal in die Statistik: "Der deutschlandweite Durchschnittswert liegt bei nur 12,6 Prozent." Und: Radler lassen sich ihren Ausflug etwas kosten. "Die Zeiten, in denen daheim Stullen für die Tour geschmiert wurden, sind vorbei", betont der TMB-Mann. 65 bis 70 Euro pro Tag geben radfahrende Urlauber im Land aus – satte 20 Prozent mehr als die übrigen Tagesgäste.

"Radtouristen bescheren unserer Tourismusbranche einen Umsatz von mehr als 850 Millionen Euro im Jahr", ergänzt Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD). "Die Voraussetzung für diesen Erfolg ist die gute Qualität der Radwege", das weiß Gerber aus Erfahrung. Der Potsdamer, seit Jahren Mitglied beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), machte vor drei Jahren selbst die Probe aufs Exempel und fuhr bei einem Drei-Tages-Trip auf dem eigenen Rad von Usedom nach Berlin.

Die überregionalen Radtrassen sollen nun mit Unterstützung des Landes modernisiert werden. 40 Millionen Euro seien in der laufenden Förderperiode bis 2020 zunächst reserviert, sagte Gerber. Damit werden Investitionen der Landkreise, die zusammen mit ihren Kommunen für den Erhalt der Wege verantwortlich sind, bis zu 80 Prozent unterstützt. "Mit dem Geld können zum Beispiel Wurzelsperren eingebaut, enge Radwege verbreitert oder Wegweiser …

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der A 111 und in den Tunneln Rudower Höhe und Altglienicke aus Senat

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Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt routinemäßig Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten auf der #BAB #A113 und in den #Tunneln #Rudower Höhe (#TRH) und #Altglienicke (#TAG) aus.

Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 113 In den Nächten vom 18.04.2016 zum 19.04.2016 und vom 19.04.2016 zum 20.04.2016 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von Anschlussstelle (AS) Adlershof bis AS Schönefeld Nord Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd in der zweiten Nacht von AS Späthstraße bis AS Schönefeld Nord in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr In den Nächten vom 20.04.2016 zum 21.04.2016 und vom 21.04.2016 zum 22.04.2016 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Schönefeld Nord bis AS Adlershof Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord in der ersten Nacht von AS Schönefeld Nord bis AS Späthstraße in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genann­ten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperr­maßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermei­dung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung. Bilder: 
Tunnel Rudower Höhe, Fahrtrichtung Süd; Foto: Siemens BT

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Elektromobilität + Straßenverkehr: E-Fahrzeuge auf den Straßen Berlins, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Elektrokraftfahrzeuge sind in Ber-lin für den Straßenverkehr zugelassen? Wie viele davon sind Taxen? Wie viele weitere Fahrzeuge werden dem Umweltverbund zugerechnet? Wie viele elektrisch betrie-bene #Lastkraftwagen sind in Berlin zugelassen?
Antwort zu 1: Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) waren am 01. Januar 2015 657 Elektro-Pkw, 7.035 #Hybrid-Pkw und 109 elektrische #Nutzfahrzeuge in Berlin zugelassen. Aktuellere und diffe-renziertere Angaben des KBA liegen nicht vor. (http://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Umwelt/2014_b_umwelt_dusl_absolut.html)
Die Bestandsangaben sind aber nur ein unzureichen-der Indikator, da ein wesentlicher Unterschied zwischen der Zahl der in Berlin zugelassenen Fahrzeuge und der in Berlin eingesetzten Flotte an Elektrofahrzeugen besteht. Flottenbetreiber, wie z.B. Carsharing-Unternehmen und Fahrzeughersteller setzen in Berlin – teilweise auch nur temporär zu Forschungs-, Demonstrations- und Testzwe-cken – Elektrofahrzeuge ein, die am Standort der Unter-nehmen, und damit nicht in Berlin, zugelassen sind. Ver-gleichbar werden auch zahlreiche in Berlin registrierte Elektrofahrzeuge im übrigen Bundesgebiet betrieben, darunter große Carsharing-Flotten in Stuttgart.
Frage 2: Wie viele Elektrokraftfahrzeuge von Carsha-ring-Unternehmen oder Mietwagen-Unternehmen sind in Berlin im Einsatz?
Antwort zu 2: In Berlin sind derzeit rund 400 elektrisch betriebene Carsharing- und Mietwagen-Pkw im Einsatz. Darüber werden rund 150 elektrische Roller im Berliner Scootersharing angeboten.
Frage 3: Wie viele Elektrokraftfahrzeuge hat der #Fuhrpark des Landes Berlin?
Antwort zu 3: Die Beschaffung von Kraftfahrzeugen erfolgt im Land Berlin entsprechend der dezentralen Res-sourcenverantwortung. Es sind daher keine vollständigen Angaben zum Bestand an Elektrokraftfahrzeugen bei den Haupt- und Bezirksverwaltungen verfügbar.
Die Berliner Polizei erprobt seit Anfang 2012 Elektro-fahrzeuge verschiedener Hersteller im Alltagseinsatz. Aktuell werden 10 Elektro-Pkw für den Zentralen Objekt-schutz eingesetzt. In der Flotte der personengebundenen Pkw des Landesverwaltungsamts befinden sich derzeit drei Plug-in-Hybrid-Pkw.
Darüber hinaus nutzen die Eigenunternehmen des Landes Berlin aktuell über 70 Elektro-Pkw.
Frage 4: Wie viele #E-Bikes und wie viele elektrisch unterstützte #Lastenfahrräder gibt es in Berlin?
Antwort zu 4: Verkaufs- und Zulassungszahlen für Elektroräder sind nicht verfügbar. Nach einer Schätzung der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO sind in Berlin ca. 80.000 – 100.000 E-Bikes im Bestand. Für eine Differenzierung nach Art des Elektrorads fehlen die Grundlagen.
Frage 5: Welche Förderungen für den Ausbau der Elektromobilität in Berlin gibt es aktuell? Welche Maß-nahmen sind das, was kosten die jeweils? Wie viele Mit-arbeiter sind in der Verwaltung, in den Bezirken, Tochter-firmen oder beauftragten Unternehmen damit beschäftigt?
Frage 6: Welche Mittel plant die Senatsverwaltung jährlich künftig für die Förderung der Elektromobilität ein?
Antwort zu 5 und 6: Neben Mitteln des Landes Berlin werden in Berlin auch Fördermittel des Bundes und der EU für unterschiedlichste Forschungs- und Demonstrati-onsprojekte im Themenfeld Elektromobilität eingesetzt. So sind z.B. rund 30 Bundes- und Landesprojekte im „Internationalen Schaufenster Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ (Laufzeit 2012 bis 2016) mit einem Pro-jektvolumen von 76 Mio. €, davon 15 Mio. € aus Lan-desmitteln gefördert worden. Diese Projekte sind über-wiegend abgeschlossen. Die Förderung von intelligenter (Elektro-) Mobilität in einer künftigen „Smart City Ber-lin“ ist für den Senat von hoher Priorität, um die indust-rie- und technologiepolitischen sowie die verkehrs-, kli-ma- und umweltpolitischen Ziele des Senats erreichen zu können. Daher erfolgt auch nach dem Auslaufen des „In-ternationalen Schaufenster Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ eine Fortführung der Finanzierung der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO. Hierfür stellt der Senat im aktuellen Haushalt 2016/17 rund 2,3 Mio. € zur Verfügung.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt hat darüber hinaus die Erweiterung und den Betrieb der #Ladeinfrastruktur in Berlin nach einem EU-weiten Vergabeverfahren für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 beauftragt. Hierfür stehen im Zeitraum 2015 bis 2020 insgesamt 7 Mio. EUR aus Landesmitteln zur Verfügung.
Eine vollständige Übersicht der bei der Industrie und im Gewerbe, den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durchgeführten Projekte liegt nicht vor. Die Anzahl der Beschäftigten in den Verwal-tungen, in den Bezirken, Tochterfirmen oder beauftragten Unternehmen, die mit Förderprojekten befasst sind, ist nicht bekannt.
Berlin, den 15. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Apr. 2016)

Straßenverkehr: A100, 17. Bauabschnitt – Zufahrtsstraßen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Ist bei der Planung des 17. BA der #A100 noch die Realisierung eines #Vollanschlusses an die Straße Am #Treptower Park geplant?
Antwort zu 1: Die Realisierung eines Vollanschlusses an die Straße Am Treptower Park ist der aktuelle Pla-nungsstand.
Frage 2: Wenn ja, ist damit auch die Aufhebung der #Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Treptower Park von der #Bulgarischen Straße zum Autobahnanschluss vorgesehen? Erfolgt dafür auch ein Ausbau dieses Stra-ßenabschnitt? Wenn ein Ausbau erfolgt, ist dafür ein eigenes Planfeststellungsverfahren nach Berliner Straßen-gesetz erforderlich oder ist der Ausbau Teil des 17. BA der A100?
Antwort zu 2: Das auch mit dem Bezirk abgestimmte Verkehrskonzept aus den 90er Jahren sieht im Zusam-menhang mit der neuen Vollanschlussstelle an der Straße Am Treptower Park bei einem Weiterbau des 17. Bauab-schnitts (BA) der A 100 einen Zweirichtungsverkehr für die Straße Am Treptower Park und eine verkehrliche Entlastung mit Rückbau/Umgestaltung der #Puschkinallee vor. Zur Umsetzung dieser Planung ist ein gesondertes Planfeststellungsverfahren erforderlich, das maßgebliche Planungsrecht ist vom Zeitpunkt des Verfahrens und der Einstufung als Bundesstraße oder Stadtstraße abhängig. Hierzu gibt es bisher noch keine Machbarkeitsuntersu-chungen oder Planungen.
Frage 3: Werden bei der Planung des Autobahnan-schlusses im Bereich vor dem Ostkreuz Um- oder Aus-bauten der Hauptstraße, des Markgrafendamm, der Las-ker-, Persius- oder Corinthstraße vorgenommen?
Frage 4: Wenn ja, werden diese Um- oder Ausbauten Teil der Planfeststellung des 17.BA der A100?
Antwort zu 3 und 4: Für eine Autobahnanschlussstelle im Bereich des Bahnhofs Ostkreuz werden derzeit keine Um- und Ausbaumaßnahmen/ Vorleistungen an den um-liegenden Straßen Hauptstraße, Markgrafendamm, Las-ker- Persius- und Corinthstraße vorgenommen.
Die erforderlichen Umbaumaßnahmen an den angren-zenden Straßen für eine Autobahnanschlussstelle sind daher im Planfeststellungsverfahren des 17. BA der A 100 zu konkretisieren.
Frage 5: Ist durch die Anbindung des 17. BA der A100 an die Storkower Straße ein Ausbau auf bzw. Ein-richtung von 2×2 Fahrspuren im Bereich zwischen Möl-lendorffstraße und der Landsberger Allee vorgesehen?
Frage 6: Wenn ja, ist dafür ein eigenes Planfeststel-lungsverfahren nach Berliner Straßengesetz erforderlich oder ist der Ausbau Teil des 17. BA der A100?
Antwort zu 5 und 6: Bisher wurde hierzu lediglich ei-ne erste Machbarkeitsuntersuchung bezüglich der Flä-chenverfügbarkeit für einen vierstreifigen Ausbau der Storkower Straße zwischen Landsberger Allee und Möl-lendorffstraße durchgeführt. Es erfolgte dabei weder eine Variantenuntersuchung, noch eine verkehrliche Untersu-chung zur Notwendigkeit eines solchen vierstreifigen Ausbaus. Für einen Straßenausbau mit zusätzlichen Fahr-streifen auf der Storkower Straße wäre ein gesondertes Planfeststellungsverfahren nach Berliner Straßengesetz erforderlich.
Berlin, den 14. April 2016
In Vertretung
R. Lüscher
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2016)

allg. + BVG + S-Bahn + Straßenverkehr: Wie vier Millionen Berliner mobil bleiben sollen In Berlin wird’s enger: Die Politik diskutiert, wie der Stadtverkehr in Zukunft gelenkt werden muss. Die BVG hat Wünsche, die Forscher haben Ideen. Und Pankows Stadtrat witzelt über die Autobahn. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/debatte-zur-verkehrspolitik-wie-vier-millionen-berliner-mobil-bleiben-sollen/13437834.html

Um neue #Verkehrslösungen für Berlin wird es künftig wohl noch viel mehr Auseinandersetzungen geben. Angesichts des bis zum Jahr 2030 prognostizierten #Bevölkerungszuwachses auf vier Millionen Einwohner rechnet der Pankower Vize-Bürgermeister und Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) mit einem „Kampf um den Platz im öffentlichen Raum“ zwischen Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern, während Weert Canzler vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung findet, Parkplätze müssten „grundsätzlich gebührenpflichtig“ und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor aus der Stadt „herausgedrängt“ werden.

Auch aktuelle verkehrspolitische Streitthemen wie der Weiterbau der Autobahn #A100 und das #Fahrrad-Volksbegehren kamen zur Sprache, als in der Urania am Montagabend über die „#Mobilität in Berlin 2030“ diskutiert wurde. Dazu hatten die #Architektenkammer Berlin und der Tagesspiegel eingeladen. Einig waren sich alle Redner zumindest in einem: So wie bisher kann es nicht weitergehen.

Der Senatsplaner ist für mehr Parkgebührenzonen

„Wir haben immer noch zu wenig Parkraumbewirtschaftung“, sagte der Leiter der Abteilung Verkehr in der Stadtentwicklungsverwaltung, Burkhard Horn. Leider hätten einige Bezirksämter offenbar „Angst vor einem Bürgerentscheid wie in Charlottenburg“, wo 86,9 Prozent der teilnehmenden Einwohner vor neun Jahren gegen eine Ausweitung der Gebührenzonen gestimmt hatten.

BVG möchte Straßen nur für Busse und Trams

Gerd Nowakowski, Leitender Redakteur des Tagesspiegels und Moderator des Abends, fragte den BVG-Vertreter Klaus Emmerich, warum eigentlich „die Busse immer langsamer werden“ und nur noch mit durchschnittlich …

Straßenverkehr: A100, 17. Bauabschnitt – Vorsorgemaßnahme Ostkreuz, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Abmaße hat die #Vorsorgemaßnahme der #A100 unter dem #Ostkreuz (Länge, Tiefe, Breite zwi-schen den Wänden am südlichen und nördlichen Ende)?
Antwort zu 1: Zwischen den Wänden am südlichen und nördlichen Ende hat die Vorsorgemaßnahme Ost-kreuz eine Länge von ca. 168 m, eine variierende Breite zwischen 16 und 25 m und eine Einbindetiefe von ca. 25 m.
Frage 2: Ist der Bau der Vorsorgemaßnahme abge-schlossen bzw. wann ist die Fertigstellung geplant?
Antwort zu 2: Die Fertigstellung der Vorsorgemaß-nahme ist unter Berücksichtigung der durch den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz vorgegebenen Zeitfenster derzeit für 2018 geplant.
Frage 3: Welche Kosten hat die Vorsorgemaßnahme verursacht (bitte unterteilt in Baukosten, Planung, Pro-jektsteuerung, Bauüberwachung Bauoberleitung und anderes)?
Antwort zu 3: Die Vorsorgemaßnahme hat nach vor-liegendem Kostenstand (brutto) Baukosten von 13.993 TEUR, Planungskosten von 331 TEUR, Kosten für Pro-jektsteuerung / Projektmanagement von 431 TEUR, Kosten für Bauüberwachung / Bauoberleitung von 343 TEUR und Kosten für Anderes von 225 TEUR verur-sacht.
Frage 4: Welchen Anteil daran trägt das Land Berlin?
Antwort zu 4: Der Anteil des Landes Berlins an den vorgenannten Kosten richtet sich nach dem Allgemeinen Rundschreiben für Straßenbau 02/2005 (ARS 02/2005) und dem Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhält-nisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (BStrVermG) und beläuft sich auf ca. 800 TEUR brutto.
Frage 5: Was soll in den Jahren 2016 und 2017 mit den für den 17. BA der A100 vorgesehenen je 400.000 Euro im Kapitel 1255 Titel 54027 des Berliner Haushalts durchgeführt werden?
Antwort zu 5: Mit den eingestellten Mitteln soll die Finanzierung von gemäß ARS 02/2005 durch das Land zu tragenden Leistungen für den 17. Bauabschnitt erfolgen (u.a. vorlaufende Untersuchungen, Planungsleistungen, BÜ/BOL, Projektsteuerung).
Frage 6: Sind ähnliche (anschließende) Vorsorgemaß-nahmen für den 17. BA der A100 in der Planfeststellung der Hauptstraße enthalten bzw. ist eine solche Vorsorge-maßnahme beim Anschluss der Straßenbahn an das Ost-kreuz vorgesehen?
Antwort zu 6: In dem Planfeststellungsbeschluss der #Hauptstraße ist keine Vorsorgemaßnahme enthalten. Im nördlichen Bereich (des Bahnhofsvorplatzes) unterquert der Block 5 der planfestgestellten Vorsorgemaßnahme Ostkreuz die geplanten #Straßenbahngleise.
Berlin, den 12. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2016)

Straßenverkehr: Verkehrschaos mit Ansage im Pankower Norden? aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das Bezirk-samt Pankow um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend in ihren maßgeb-lichen Teilen wiedergegeben. Außerdem wird insgesamt auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 17/18194 verwiesen.
Frage 1: Trifft es zu, dass auf allen vier Straßen (#B109, #A114, #B2, Heinersdorfer Str. – #Krugstege – Karower Damm), die die nordöstlichen Ortsteile des Be-zirkes Pankow mit der Innenstadt verbinden, im Zeitraum von 2016 bis 2020 #gleichzeitig #Straßenbaumaßnahmen stattfinden? Wenn ja, welche?
Antwort zu 1: Nein. Die bezeichneten Maßnahmen sollen in dem oben genannten Zeitraum, allerdings zeit-lich versetzt, ausgeführt werden.
Geplante Baumaßnahmen sind:
• 2016: Bahnhofstraße–Krugstege-Schäferstege (Berliner Wasserbetriebe – BWB -)
• daran anschließend:
Erneuerung der B 2 in Malchow (BWB und Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – SenStadtUm -)
• 2017 bis 2018 Erneuerung B 109 (SenStadtUm)
Hauptbauleistungen in 2017
• Erneuerung der A 114 (SenStadtUm) ab 2018
Der aktuelle Sachstand stellt sich folgendermaßen dar:
Gemäß dem Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung soll die Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in der Krugstege ab Mitte April 2016 beginnen. Die verkehrlichen Einschränkungen werden voraussicht-lich bis zum Ende des Jahres 2016 andauern. Für den gleichen Zeitraum geplante und beantragte Baumaßnah-men auf der B2 (Dorfstraße in Malchow) und der Krug-stege hat die Verkehrslenkung Berlin aus verkehrlichen Gründen bisher abgelehnt. Da weitere Anträge auf ver-kehrsrechtliche Anordnungen noch nicht vorliegen, ist eine Aussage zu Bauzeiten und möglicher zeitgleicher Durchführung von Straßenbaumaßnahmen auf den weiter benannten Straßenzügen gegenwärtig nicht möglich.
Frage 2: Trifft es weiter zu, dass im selben Zeitraum außerdem auch auf Zubringern dieser Straßen (Bucher Str., Wiltbergstr., Bahnhofstr. Blankenburg) länger dau-ernde Straßenbaumaßnahmen stattfinden? Wenn ja, wel-che?
Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat hierzu mitgeteilt: Durch das Bezirksamt Pankow wird derzeit im Rahmen einer GRW-Maßnahme (Gemein-schaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“) der Ausbau der Wiltbergstraße im Ortsteil Buch von der Straße Am Sandhaus bis zur Karower Chaussee umgesetzt. Die laufende Baumaßnahme soll im Jahr 2019 beendet werden.
Mit voraussichtlichem Baubeginn 2019 soll der Neu-bau der Bucher Straße von der Hauptstraße bis zur Straße 103 im Ortsteil Französisch-Buchholz umgesetzt werden. Dieser Baubeginn ist selbstverständlich auch abhängig von der Verträglichkeit mit dem Bauvorhaben A 114 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
In der Bahnhofstraße im Ortsteil Blankenburg beab-sichtigen die Berliner Wasserbetriebe dringend notwen-dige Leitungsbaumaßnahmen umzusetzen. Der voraus-sichtliche Baubeginn in 2016 wie auch die Dauer der Baumaßnahme unterliegt noch der notwendigen Abstim-mung mit und der Anordnung der Arbeitsstellensicherung durch die Verkehrslenkung Berlin.

Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass insbesondere im Jahr 2016 die DB Netz AG die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerkes Zepernick plant, wofür mehre-re Wochenendsperrungen, vor allem aber eine Totalsper-rung der S 2 ab Blankenburg bis Bernau im Oktober 2016 notwendig wird, für die ein Schienenersatzverkehr auf dem ohnehin baustellenbelasteten Straßennetz der Ortstei-le Blankenburg, Karow und Buch eingerichtet werden soll?
Antwort zu 3: Dem Senat ist bekannt, dass für den Aufbau des neuen elektronischen Stellwerkes Zepernick sowie für weitere stattfindende Bauarbeiten der Deut-schen Bahn (DB Netz AG) Totalsperrungen der S2 im Abschnitt Blankenburg – Bernau notwendig werden. Die Baumaßnahmen erfordern laut DB AG Schienenersatz-verkehre, welche dem Senat für folgende Zeiträume mit-geteilt wurden:
– 13.05. (22 Uhr) – 17.05.2016 (4 Uhr) (Blanken-burg – Hohen Neuendorf und Blankenburg – Buch)
– 05.08. – 08.08.2016* (Blankenburg – Mönchmüh-le und Blankenburg – Buch)
– 30.09.2016 (1.30 Uhr) – 31.10.2016 (4 Uhr)(Blankenburg – Bernau)
– 09.12. – 12.12.2016* (Blankenburg – Bernau)
– sowie mehrere Nachtsperrungen im März und Ap-ril 2016 (22 Uhr und 1.30 Uhr)
*jeweils Fr 22 Uhr bis Mo 4 Uhr
Frage 4: Wie bewertet der Senat die auf diese Art ent-stehende Verkehrssituation im Nordosten Berlins?
Antwort zu 4: Baumaßnahmen an Straßen führen na-turgemäß zu Beeinträchtigungen hinsichtlich der Ver-kehrssituation. Dem Senat ist durchaus bewusst, dass die Verkehrsteilnehmer angesichts der Vielzahl der geplanten Baumaßnahmen in Pankow, die auch der wachsenden Stadt und der notwendigen Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur geschuldet sind, in den nächsten Jahren verstärkt verkehrliche Belastungen werden hinnehmen müssen. Auch der Bezirk Pankow hat mitgeteilt, dass die von dort geplanten Baumaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Straßen alternativlos, also schwierig aber notwendig sind. Am 04.03.2016 fand in den Räumlichkeiten des Straßen- und Grünflächenamtes in der Darßer Straße die jährliche Baustellenkoordinierungsrunde mit den Vertretern der Leitungsbetriebe, der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt, der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und anderen Beteiligten statt. Die beteiligten Behörden sind insgesamt bemüht, die baubedingten Belastungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Bei Bauvorhaben, bei denen absehbar ist, dass sie verkehrlich unverträglich sind (wie Krugstege und B2), wird die zeit-gleiche Durchführung beider Maßnahmen abgelehnt wer-den.
Frage 5: Hält der Senat vor diesem Hintergrund an seinen Plänen fest, während der von ihm geplanten Stra-ßenbaumaßnahmen auf der B2 im Verlauf der Dorfstraße Malchow den notwendigen Umleitungsverkehr (stadtaus-wärts) über den Straßenzug Rennbahnstr. – Romain-Rolland-Str. – Blankenburger Str. – Heinersdorfer Str. – Blankenburger Pflasterweg zu führen?
Antwort zu 5: An den im Rahmen der Vorgespräche des Straßenbaulastträgers mit der Verkehrslenkung Berlin abgestimmten Umleitungsstrecke wird grundsätzlich festgehalten. Im Laufe der weiterführenden Planung wird dem Aspekt einer optimalen Verkehrsführung während der Bauzeit und der Berücksichtigung gegebenenfalls nicht vermeidbarer gleichzeitig laufender Maßnahmen weiterhin entsprechende Bedeutung beigemessen werden.
Frage 6: Wie bewertet in diesem Zusammenhang die Verkehrslenkung Berlin die Leistungsfähigkeit der durch diesen Umleitungsverkehr betroffenen, ampelgeregelten Doppelknoten Romain-Rolland-Str. – Tino-Schwerzina-Str. – Blankenburger Str. sowie Heinersdorfer Str. – Blankenburger Pflasterweg – Bahnhofstr. Blankenburg – Krugstege unter den Bedingungen, dass sie durch die anderen Baustellen ohnehin schon zusätzlich belastet sind?
Antwort zu 6: Die Verkehrslenkung Berlin hat initi-iert, dass die betroffenen Lichtsignalanlagen (LSA) im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft werden. Im Rahmen dieser verkehrlichen Untersuchung werden Not-wendigkeit und Möglichkeiten einer signaltechnischen Anpassung aufgezeigt. Zur Belastung der Knoten durch eventuelle weitere Baustellen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Frage 7: Welche Alternativen sieht der Senat zu einem derartigen Umleitungsverkehr, bzw. wurden ihm Alterna-tiven vorgeschlagen?
Antwort zu 7: Alternativen zur vorgesehenen Umlei-tungsstrecke wurden umfassend geprüft. Im Bereich der Dorfstraße in Malchow (B2) existieren keine weiteren für den Durchgangsverkehr nutzbaren Verkehrswege. Beid-seitig der B2 befindet sich ein Landschafts- bzw. Natur-schutzgebiet. Der Bau einer Behelfsfahrbahn wurde durch die untere Naturschutzbehörde mit Hinweis auf § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgelehnt. Inso-fern existiert keine Alternative zur vorgesehenen Umlei-tung.
Frage 8: Wie und in welcher Weise plant der Senat, die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Blankenburg, Karow und Buch über die sie betreffenden Straßenbau-vorhaben zu informieren und in die Planungen einzube-ziehen? Plant der Senat, Bürgerversammlungen durchzu-führen, und wenn ja, wann?

Antwort zu 8: Für Baumaßnahmen, die in der Zustän-digkeit des Senats liegen, werden alle gängigen Wege der Informationsvermittlung wie Bürgerversammlungen, Internetauftritt, Flyer oder auch Mitteilungen in der Presse genutzt bzw. genutzt werden.
Das Bezirksamt Pankow hat mitgeteilt, dass für Stra-ßenbauvorhaben in der Zuständigkeit des Bezirksamtes, wie bisher auch, Bürgerversammlungen zur Vorstellung der Planung zum Zeitpunkt des Vorliegens von Entwurfs-unterlagen/-varianten durchgeführt werden.
Berlin, den 06. April 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2016)

Straßenverkehr: Autobahn A 100 könnte noch teurer werden, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/autobahn-a-100–koennte-noch-teurer-werden-23856462?dmcid=nl_20160409_23856462

Eines der #teuersten #Straßenbauprojekte Deutschlands könnte noch kostspieliger werden. Der Bund schließt nicht aus, dass die Kostenschätzung für die geplante #Verlängerung der #Autobahn #A100 nach Friedrichshain und Lichtenberg erneut nach oben korrigiert werden muss. Das geht aus einem Bericht des Finanzministeriums hervor, der jetzt der Berliner Abgeordneten Gesine Lötzsch (Linke) übermittelt wurde. Dabei werden schon nach der derzeit geltenden Schätzung enorme Kosten erwartet: 531,2 Millionen Euro. Lötzsch forderte, auf das Projekt zu verzichten. „Das Konzept der autogerechten Stadt ist tot“, so die Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses.

Zwischen Neukölln und Treptow wird bereits an der Verlängerung des Stadtrings gebaut. Sie soll 2022 freigegeben werden, für die 3,2 Kilometer sind 472,9 Millionen Euro eingeplant. Als Nächstes wollen der Bund und der Senat die A 100 zur Frankfurter Allee und zur Storkower Straße führen – vier Kilometer weit.

Doppelstocktunnel geplant

Unter dem Ostkreuz soll sie in einem Doppelstocktunnel verlaufen. Die erste Schätzung für diesen Abschnitt, 286 Millionen Euro, wurde 2013 korrigiert – auf fast den doppelten Betrag, der seitdem gilt. Doch wie teuer die innerstädtische Autobahn wirklich wird, steht noch nicht fest. Das hänge von der Detailplanung ab, teilte der Parlamentarische Staatssekretär Jens Spahn Gesine Lötzsch mit. Die Schätzung des Landes Berlin werde „unter Einbeziehung zeitlicher und sonstiger Risiken noch zu …

Straßenverkehr: Ausbau einer vierspurigen Straße zur Bundesautobahn ohne Planfeststellungsverfahren – Plant der Senat an der A 114 einen Schwarzbau?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Treffen Informationen aus einem Informati-onsblatt des Senats zu, dass der Senat plant, die vierspuri-ge A 114 auf einer Strecke von sieben Kilometern zu sanieren und sie in diesem Zusammenhang von vier auf sechs Spuren zu einer Stadtautobahn mit entsprechender Fahrbahnbreite auszubauen?
Antwort zu 1: Die bestehende Bundesautobahn (BAB) #A114 wird auf 7 km Länge zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße und der Brücke über den Bahn-Außenring grundhaft #erneuert und zur Erhöhung der Ver-kehrssicherheit um beidseitige #Standstreifen ergänzt. Analog der Bestandssituation bleiben vier Fahrstreifen erhalten.
Frage 2: Treffen Informationen zu, dass in diesem Zu-sammenhang acht Brücken neu gebaut werden sollen?
Antwort zu 2: Geplant sind der Ersatzneubau von 5 Brückenbauwerken und die Instandsetzung von 3 Brü-ckenbauwerken.
Frage 3: Welche Maßnahmen verbergen sich hinter den vom Senat in seinem Informationsblatt gegenüber den Anwohner*innen angekündigten modernen Schutzein-richtungen und sind auch moderne #Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen?
Antwort zu 3: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden die vorhandenen Schutzeinrichtungen durch mo-derne Fahrzeug-Rückhaltesysteme ersetzt.
Frage 4: Falls nein, wie bewertet der Senat die Ein-schätzung, dass eine aus einfachen Holzlatten konstruierte Lärmschutzwand nicht den Ansprüchen an eine moderne Stadtautobahn entspricht und dass eine solche innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens nicht durchzusetzen wäre?
Frage 5: Wie bewertet der Rot-Schwarze Senat die Argumentation des Schwarz-Roten Senats von 1992, der den geringen Standard der Bretter-Lärmschutzwand sei-nerzeit gegenüber den Anwohnern damit begründete, dass es sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme des Senats handeln würde, da die A 114 nach Bundesplanungsrecht keine Autobahn, sondern lediglich eine vierspurige Stadt-straße wäre, die als ehemalige DDR-Autobahn lediglich Bestandsschutz genießen würde?
Antwort zu 4 und 5: Die Grundlage zur Errichtung der im Rahmen einer Lärmsanierung errichteten vorhandenen Lärmschutzwand in 1997 bildete die entsprechende Plan-genehmigung vom April 1996. Die Lärmschutzwand besteht aus Kiefernholz mit einer Dämmung aus Stein-wolle, ist an der Vorderseite hochabsorbierend, auf der Rückseite reflektierend und entspricht den technischen Vorschriften. Die Ausführung entspricht dem Standard sowie dem damaligen und aktuellen Stand der Technik für Lärmschutzwände.
Frage 6: Ist dem Senat bekannt, dass sich das Niveau der Straßenoberfläche in einigen Bereichen deutlich ober-halb der Gründung der Lärmschutzwand befindet, so dass der effektive Teil der Lärmschutzwand zu niedrig ist und es auch aus diesen Gründen nur unzureichenden Lärm-schutz gibt?
Antwort zu 6: Bei der Planung und lärmtechnischen Berechnung der Lärmschutzwand bildet die Lage der Fahrbahngradiente eine wesentliche Einflussgröße für die Höhe der Wand. Für die Bemessung der Lärmschutz-wandhöhe relevant war (und ist) somit der Abstand zwi-schen Fahrbahnoberkante und Oberkante der Lärm-schutzwand. Die Lage der Fahrbahnoberfläche im Ver-hältnis zur Höhe der Lärmschutzwandgründung hat somit keinen Einfluss auf die Wirkung der Lärmschutzwand.
Frage 7: Wie lang ist der Streckenabschnitt mit Lärm-schutzwand hinter der unmittelbar angrenzenden Wohn-bebauung in Blankenburg?
Antwort zu 7: Die Lärmschutzwand verläuft einseitig auf einer Länge von 1,4 km.
Frage 8: Wie lang sind die Streckenabschnitte ohne Lärmschutzwand mit sensibler Nutzung wie z. B. Klein-gärten, Anlage Blankenburg, etwas entfernteren Wohnge-bäude nördlich der Königsteinbrücke, etwas entfernteren Wohngebäude nördlich der Königsteinbrücke, etwas entfernteren Wohngebäude in Buchholz und Naherho-lungsanlagen?
Antwort zu 8: Streckenabschnitte mit anliegenden Kleingärten befinden sich östlich der Bundesautobahn auf einer Länge von ca. 1,7 km sowie westlich der Autobahn auf einer Länge von ca. 4,0 km.
Frage 9: Will der Senat insbesondere auf dem höher gelegenen Streckenabschnitt zwischen Heinersdorf und Blankenburg sowie an den übrigen Autobahnabschnitten mit sensibler Nutzung, auf denen bislang gar keine Lärm-schutzwände existieren, im Rahmen des geplanten Aus-bau der A 114 zu einer Bundesautobahn Lärmschutzwän-de errichten, wenn nein warum nicht?
Antwort zu 9: Es besteht kein Anspruch auf Maßnah-men der Lärmvorsorge. Lärmpegelminderungen werden durch die Verwendung eines lärmoptimierten Fahrbahn-belages und eine dauerhafte Herabsetzung der Entwurfs-geschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h erreicht. Dar-über hinausgehende Maßnahmen der Lärmsanierung (z. B. passive Schutzmaßnahmen an den Gebäuden) werden hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Kosten geprüft.
Frage 10: Wie reduziert sich bei einem sechsspurigen Ausbau der Abstand zur Panke und der Abstand zu der unmittelbar neben der Panke verlaufenden Naherholungs-anlage Pankewanderweg bzw. dem Radweg Berlin-Usedom und den sich anschließenden Kleingärten?
Antwort zu 10: Es erfolgt kein sechsspuriger Ausbau der BAB A 114. Die Erneuerungsmaßnahme wird inner-halb der vorhandenen Flächen der bestehenden Bundesau-tobahn umgesetzt.
Frage 11: Wie viele Bäume müssen entlang der Panke für die Verbreiterung der Autobahn gefällt werden?
Antwort zu 11: Vorwiegend auf den Böschungen der Bundesautobahn werden 250 Bäume gefällt und entspre-chend ersetzt.
Frage 12: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass sich durch den Ausbau der jetzt vierspurigen Straße zu einer sechsspurigen Stadtautobahn und der entspre-chenden Fahrbahnverbreiterung die Immissionen für Lärm und Schadstoffe verändern werden und welche unabhängigen Gutachten liegen hierzu vor?
Antwort zu 12: Die BAB A 114 ist im Bestand eine vierspurige Autobahn ohne Standspuren. Für die Grund-erneuerung der BAB A 114 einschließlich der Ergänzung von Standstreifen wurden die erforderlichen Gutachten (Luftschadstoffe, Lärm) erstellt. Im Ergebnis werden sich sowohl die Lärm- als auch die Luftschadstoffsituation gegenüber dem Vergleichsfall ohne Durchführung der Baumaßnahme verbessern.
Frage 13: Welche Kosten sind mit dem Ausbau und der Sanierung sowie dem Brückenneubau an der A 114 verbunden?
Antwort zu 13: Die Baukosten werden ca. 45 Mio. €, davon ca. 12 Mio. € für die Brückenbauwerke, betragen.
Frage 14: Wann wurde die BAB A 114 als sechsspu-rige Stadtautobahn planfestgestellt?
Frage 15: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass im Falle der Umsetzung des geplanten Schwarzbaus Klagen von betroffenen Anwohner*innen drohen?
Antwort zu 14 und 15: Siehe Antwort zu 1 und 12.
Frage 16: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass der Neubau des Krieger-Fachmarktzentrums auf dem Güterbahnhof Heinersdorf zu einer Zunahme des Auto-verkehrs auf der A 114 führen wird und wie hat sich die-ses erhöhte Verkehrsaufkommen in den Berechnungen der Lärm- und Schadstoffgutachten für den geplanten Ausbau der BAB 114 niedergeschlagen?
Antwort zu 16: Die Prognosewerte (Verkehr) wurden mit dem Horizont 2025 aktualisiert und berücksichtigen bereits den erwarteten Bevölkerungszuwachs und die städtebaulichen Entwicklungen.
Frage 17: Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Neubau dieses Fachmarktzentrums und dem Ausbau der A 114 zu einer BAB A 114?
Antwort zu 17: Keinen und siehe Antwort zu 1 und 12.
Frage 18:Treffen Informationen zu, dass der Bund für die Sanierung der jetzt vierspurigen A 114 die Mittel verweigert, da die Straße in ihrem jetzigen Ausbauzustand nicht dem Standard einer Bundesautobahn entspricht?
Antwort zu 18: Diese Informationen treffen nicht zu. Die BAB A 114 ist auch im Bestand eine Bundesautob-ahn.
Frage 19: Handelt es sich bei dem geplanten Ausbau der A 114 zu einer Bundesautobahn aus der Sicht des Senats um einen wesentlichen Eingriff und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 19: Die Erneuerungsmaßnahme der beste-henden Bundesautobahn A 114 stellt einen baulichen Eingriff dar, aber keine wesentliche Änderung im Sinne der 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (16. BImSchV).
Frage 20: Wie bewertet der Senat die Rechtsauffas-sung, dass der Ausbau einer vierspurigen Straße auf sie-ben Kilometern Länge zu einer Bundesautobahn – in Verbindung mit dem Neubau von 8 Brücken – nicht mit dem Bestandsschutz für eine zu DDR-Zeiten hergestellte Straße vereinbar ist?
Frage 21: Wie bewertet der Senat die Rechtsauffas-sung, dass die jetzt vierspurige A 114 nicht dem Standard einer Bundesautobahn entspricht und daher auch pla-nungsrechtlich keine Stadtautobahn darstellen kann, so dass für ihren Ausbau zu einer Stadtautobahn ein Plan-feststellungsverfahren mit der vorgesehenen Beteiligung der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange zwin-gend erforderlich ist (Bitte alle Einzelfragen beantworten, um einen erhöhten Verwaltungsaufwand aufgrund not-wendiger Nachfragen von nicht beantworteten Sachver-halten zu vermeiden)?
Antwort zu 20 und 21: Diese Rechtsauffassung trifft nicht zu.
Berlin, den 05. April 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2016)