Straßenverkehr: A100, 17. Bauabschnitt – Zufahrtsstraßen, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Ist bei der Planung des 17. BA der #A100 noch die Realisierung eines #Vollanschlusses an die Straße Am #Treptower Park geplant?
Antwort zu 1: Die Realisierung eines Vollanschlusses an die Straße Am Treptower Park ist der aktuelle Pla-nungsstand.
Frage 2: Wenn ja, ist damit auch die Aufhebung der #Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Treptower Park von der #Bulgarischen Straße zum Autobahnanschluss vorgesehen? Erfolgt dafür auch ein Ausbau dieses Stra-ßenabschnitt? Wenn ein Ausbau erfolgt, ist dafür ein eigenes Planfeststellungsverfahren nach Berliner Straßen-gesetz erforderlich oder ist der Ausbau Teil des 17. BA der A100?
Antwort zu 2: Das auch mit dem Bezirk abgestimmte Verkehrskonzept aus den 90er Jahren sieht im Zusam-menhang mit der neuen Vollanschlussstelle an der Straße Am Treptower Park bei einem Weiterbau des 17. Bauab-schnitts (BA) der A 100 einen Zweirichtungsverkehr für die Straße Am Treptower Park und eine verkehrliche Entlastung mit Rückbau/Umgestaltung der #Puschkinallee vor. Zur Umsetzung dieser Planung ist ein gesondertes Planfeststellungsverfahren erforderlich, das maßgebliche Planungsrecht ist vom Zeitpunkt des Verfahrens und der Einstufung als Bundesstraße oder Stadtstraße abhängig. Hierzu gibt es bisher noch keine Machbarkeitsuntersu-chungen oder Planungen.
Frage 3: Werden bei der Planung des Autobahnan-schlusses im Bereich vor dem Ostkreuz Um- oder Aus-bauten der Hauptstraße, des Markgrafendamm, der Las-ker-, Persius- oder Corinthstraße vorgenommen?
Frage 4: Wenn ja, werden diese Um- oder Ausbauten Teil der Planfeststellung des 17.BA der A100?
Antwort zu 3 und 4: Für eine Autobahnanschlussstelle im Bereich des Bahnhofs Ostkreuz werden derzeit keine Um- und Ausbaumaßnahmen/ Vorleistungen an den um-liegenden Straßen Hauptstraße, Markgrafendamm, Las-ker- Persius- und Corinthstraße vorgenommen.
Die erforderlichen Umbaumaßnahmen an den angren-zenden Straßen für eine Autobahnanschlussstelle sind daher im Planfeststellungsverfahren des 17. BA der A 100 zu konkretisieren.
Frage 5: Ist durch die Anbindung des 17. BA der A100 an die Storkower Straße ein Ausbau auf bzw. Ein-richtung von 2×2 Fahrspuren im Bereich zwischen Möl-lendorffstraße und der Landsberger Allee vorgesehen?
Frage 6: Wenn ja, ist dafür ein eigenes Planfeststel-lungsverfahren nach Berliner Straßengesetz erforderlich oder ist der Ausbau Teil des 17. BA der A100?
Antwort zu 5 und 6: Bisher wurde hierzu lediglich ei-ne erste Machbarkeitsuntersuchung bezüglich der Flä-chenverfügbarkeit für einen vierstreifigen Ausbau der Storkower Straße zwischen Landsberger Allee und Möl-lendorffstraße durchgeführt. Es erfolgte dabei weder eine Variantenuntersuchung, noch eine verkehrliche Untersu-chung zur Notwendigkeit eines solchen vierstreifigen Ausbaus. Für einen Straßenausbau mit zusätzlichen Fahr-streifen auf der Storkower Straße wäre ein gesondertes Planfeststellungsverfahren nach Berliner Straßengesetz erforderlich.
Berlin, den 14. April 2016
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2016)