Straßenverkehr: A100, 17. Bauabschnitt – Vorsorgemaßnahme Ostkreuz, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Abmaße hat die #Vorsorgemaßnahme der #A100 unter dem #Ostkreuz (Länge, Tiefe, Breite zwi-schen den Wänden am südlichen und nördlichen Ende)?
Antwort zu 1: Zwischen den Wänden am südlichen und nördlichen Ende hat die Vorsorgemaßnahme Ost-kreuz eine Länge von ca. 168 m, eine variierende Breite zwischen 16 und 25 m und eine Einbindetiefe von ca. 25 m.
Frage 2: Ist der Bau der Vorsorgemaßnahme abge-schlossen bzw. wann ist die Fertigstellung geplant?
Antwort zu 2: Die Fertigstellung der Vorsorgemaß-nahme ist unter Berücksichtigung der durch den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz vorgegebenen Zeitfenster derzeit für 2018 geplant.
Frage 3: Welche Kosten hat die Vorsorgemaßnahme verursacht (bitte unterteilt in Baukosten, Planung, Pro-jektsteuerung, Bauüberwachung Bauoberleitung und anderes)?
Antwort zu 3: Die Vorsorgemaßnahme hat nach vor-liegendem Kostenstand (brutto) Baukosten von 13.993 TEUR, Planungskosten von 331 TEUR, Kosten für Pro-jektsteuerung / Projektmanagement von 431 TEUR, Kosten für Bauüberwachung / Bauoberleitung von 343 TEUR und Kosten für Anderes von 225 TEUR verur-sacht.
Frage 4: Welchen Anteil daran trägt das Land Berlin?
Antwort zu 4: Der Anteil des Landes Berlins an den vorgenannten Kosten richtet sich nach dem Allgemeinen Rundschreiben für Straßenbau 02/2005 (ARS 02/2005) und dem Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhält-nisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (BStrVermG) und beläuft sich auf ca. 800 TEUR brutto.
Frage 5: Was soll in den Jahren 2016 und 2017 mit den für den 17. BA der A100 vorgesehenen je 400.000 Euro im Kapitel 1255 Titel 54027 des Berliner Haushalts durchgeführt werden?
Antwort zu 5: Mit den eingestellten Mitteln soll die Finanzierung von gemäß ARS 02/2005 durch das Land zu tragenden Leistungen für den 17. Bauabschnitt erfolgen (u.a. vorlaufende Untersuchungen, Planungsleistungen, BÜ/BOL, Projektsteuerung).
Frage 6: Sind ähnliche (anschließende) Vorsorgemaß-nahmen für den 17. BA der A100 in der Planfeststellung der Hauptstraße enthalten bzw. ist eine solche Vorsorge-maßnahme beim Anschluss der Straßenbahn an das Ost-kreuz vorgesehen?
Antwort zu 6: In dem Planfeststellungsbeschluss der #Hauptstraße ist keine Vorsorgemaßnahme enthalten. Im nördlichen Bereich (des Bahnhofsvorplatzes) unterquert der Block 5 der planfestgestellten Vorsorgemaßnahme Ostkreuz die geplanten #Straßenbahngleise.
Berlin, den 12. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2016)