Straßenverkehr: Bis 2020 soll die Überführung auf der A 114 komplett erneuert sein, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/pankow/c-verkehr/bis-2020-soll-die-ueberfuehrung-auf-der-a114-komplett-erneuert-sein_a228133

Der erste Teil der #Außenringbrücke im Verlauf der #Autobahn #A114 ist fertig. 

Die Brücke wird seit Anfang vergangenen Jahres komplett neu gebaut. Vor wenigen Tagen konnten nun die Arbeiten am östlichen Teil der neuen Brücke abgeschlossen werden. Das teilt die #DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH mit, die mit den Bauarbeiten beauftragt wurde. Ende August steht deshalb die #Umverlegung des Verkehrs auf das neue Bauwerk an. Zunächst wurde in der vergangenen Woche der Verkehr in Fahrtrichtung Autobahn A 10/ #Autobahndreieck Pankow auf die neu gebaute Brückenhälfte verlegt. Nach der anschließenden Herstellung der Überfahrten für die Richtungsfahrbahn Berlin sowie nach der Komplettierung der Fahrzeugrückhaltesysteme wird ab dem 31. August der komplette Verkehr der A 114 mit jeweils einem Fahrstreifen auf das neuen östlichen Teilbauwerk verlegt.

Mit dieser Umverlegung geht ab dem 31. August eine geringfügig geänderte Verkehrsführung in der Überfahrt vom Autobahndreieck Pankow auf die A 114 einher, um den von der A 10 kommenden Verkehr in Richtung Berlin auf das neue Teilbauwerk der Außenringbrücke leiten zu können. Noch im September beginnen dann die Arbeiten zum Neubau des westlichen Teilbauwerks der Brücke.

#Standstreifen auf beiden Seiten
Die 1974 errichtete alte Außenringbrücke wurde bis zum Baubeginn im vergangenen Jahr von rund 37 000 Fahrzeugen …

Straßenverkehr: Ausbau einer vierspurigen Straße zur Bundesautobahn ohne Planfeststellungsverfahren – Plant der Senat an der A 114 einen Schwarzbau?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Treffen Informationen aus einem Informati-onsblatt des Senats zu, dass der Senat plant, die vierspuri-ge A 114 auf einer Strecke von sieben Kilometern zu sanieren und sie in diesem Zusammenhang von vier auf sechs Spuren zu einer Stadtautobahn mit entsprechender Fahrbahnbreite auszubauen?
Antwort zu 1: Die bestehende Bundesautobahn (BAB) #A114 wird auf 7 km Länge zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße und der Brücke über den Bahn-Außenring grundhaft #erneuert und zur Erhöhung der Ver-kehrssicherheit um beidseitige #Standstreifen ergänzt. Analog der Bestandssituation bleiben vier Fahrstreifen erhalten.
Frage 2: Treffen Informationen zu, dass in diesem Zu-sammenhang acht Brücken neu gebaut werden sollen?
Antwort zu 2: Geplant sind der Ersatzneubau von 5 Brückenbauwerken und die Instandsetzung von 3 Brü-ckenbauwerken.
Frage 3: Welche Maßnahmen verbergen sich hinter den vom Senat in seinem Informationsblatt gegenüber den Anwohner*innen angekündigten modernen Schutzein-richtungen und sind auch moderne #Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen?
Antwort zu 3: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden die vorhandenen Schutzeinrichtungen durch mo-derne Fahrzeug-Rückhaltesysteme ersetzt.
Frage 4: Falls nein, wie bewertet der Senat die Ein-schätzung, dass eine aus einfachen Holzlatten konstruierte Lärmschutzwand nicht den Ansprüchen an eine moderne Stadtautobahn entspricht und dass eine solche innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens nicht durchzusetzen wäre?
Frage 5: Wie bewertet der Rot-Schwarze Senat die Argumentation des Schwarz-Roten Senats von 1992, der den geringen Standard der Bretter-Lärmschutzwand sei-nerzeit gegenüber den Anwohnern damit begründete, dass es sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme des Senats handeln würde, da die A 114 nach Bundesplanungsrecht keine Autobahn, sondern lediglich eine vierspurige Stadt-straße wäre, die als ehemalige DDR-Autobahn lediglich Bestandsschutz genießen würde?
Antwort zu 4 und 5: Die Grundlage zur Errichtung der im Rahmen einer Lärmsanierung errichteten vorhandenen Lärmschutzwand in 1997 bildete die entsprechende Plan-genehmigung vom April 1996. Die Lärmschutzwand besteht aus Kiefernholz mit einer Dämmung aus Stein-wolle, ist an der Vorderseite hochabsorbierend, auf der Rückseite reflektierend und entspricht den technischen Vorschriften. Die Ausführung entspricht dem Standard sowie dem damaligen und aktuellen Stand der Technik für Lärmschutzwände.
Frage 6: Ist dem Senat bekannt, dass sich das Niveau der Straßenoberfläche in einigen Bereichen deutlich ober-halb der Gründung der Lärmschutzwand befindet, so dass der effektive Teil der Lärmschutzwand zu niedrig ist und es auch aus diesen Gründen nur unzureichenden Lärm-schutz gibt?
Antwort zu 6: Bei der Planung und lärmtechnischen Berechnung der Lärmschutzwand bildet die Lage der Fahrbahngradiente eine wesentliche Einflussgröße für die Höhe der Wand. Für die Bemessung der Lärmschutz-wandhöhe relevant war (und ist) somit der Abstand zwi-schen Fahrbahnoberkante und Oberkante der Lärm-schutzwand. Die Lage der Fahrbahnoberfläche im Ver-hältnis zur Höhe der Lärmschutzwandgründung hat somit keinen Einfluss auf die Wirkung der Lärmschutzwand.
Frage 7: Wie lang ist der Streckenabschnitt mit Lärm-schutzwand hinter der unmittelbar angrenzenden Wohn-bebauung in Blankenburg?
Antwort zu 7: Die Lärmschutzwand verläuft einseitig auf einer Länge von 1,4 km.
Frage 8: Wie lang sind die Streckenabschnitte ohne Lärmschutzwand mit sensibler Nutzung wie z. B. Klein-gärten, Anlage Blankenburg, etwas entfernteren Wohnge-bäude nördlich der Königsteinbrücke, etwas entfernteren Wohngebäude nördlich der Königsteinbrücke, etwas entfernteren Wohngebäude in Buchholz und Naherho-lungsanlagen?
Antwort zu 8: Streckenabschnitte mit anliegenden Kleingärten befinden sich östlich der Bundesautobahn auf einer Länge von ca. 1,7 km sowie westlich der Autobahn auf einer Länge von ca. 4,0 km.
Frage 9: Will der Senat insbesondere auf dem höher gelegenen Streckenabschnitt zwischen Heinersdorf und Blankenburg sowie an den übrigen Autobahnabschnitten mit sensibler Nutzung, auf denen bislang gar keine Lärm-schutzwände existieren, im Rahmen des geplanten Aus-bau der A 114 zu einer Bundesautobahn Lärmschutzwän-de errichten, wenn nein warum nicht?
Antwort zu 9: Es besteht kein Anspruch auf Maßnah-men der Lärmvorsorge. Lärmpegelminderungen werden durch die Verwendung eines lärmoptimierten Fahrbahn-belages und eine dauerhafte Herabsetzung der Entwurfs-geschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h erreicht. Dar-über hinausgehende Maßnahmen der Lärmsanierung (z. B. passive Schutzmaßnahmen an den Gebäuden) werden hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Kosten geprüft.
Frage 10: Wie reduziert sich bei einem sechsspurigen Ausbau der Abstand zur Panke und der Abstand zu der unmittelbar neben der Panke verlaufenden Naherholungs-anlage Pankewanderweg bzw. dem Radweg Berlin-Usedom und den sich anschließenden Kleingärten?
Antwort zu 10: Es erfolgt kein sechsspuriger Ausbau der BAB A 114. Die Erneuerungsmaßnahme wird inner-halb der vorhandenen Flächen der bestehenden Bundesau-tobahn umgesetzt.
Frage 11: Wie viele Bäume müssen entlang der Panke für die Verbreiterung der Autobahn gefällt werden?
Antwort zu 11: Vorwiegend auf den Böschungen der Bundesautobahn werden 250 Bäume gefällt und entspre-chend ersetzt.
Frage 12: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass sich durch den Ausbau der jetzt vierspurigen Straße zu einer sechsspurigen Stadtautobahn und der entspre-chenden Fahrbahnverbreiterung die Immissionen für Lärm und Schadstoffe verändern werden und welche unabhängigen Gutachten liegen hierzu vor?
Antwort zu 12: Die BAB A 114 ist im Bestand eine vierspurige Autobahn ohne Standspuren. Für die Grund-erneuerung der BAB A 114 einschließlich der Ergänzung von Standstreifen wurden die erforderlichen Gutachten (Luftschadstoffe, Lärm) erstellt. Im Ergebnis werden sich sowohl die Lärm- als auch die Luftschadstoffsituation gegenüber dem Vergleichsfall ohne Durchführung der Baumaßnahme verbessern.
Frage 13: Welche Kosten sind mit dem Ausbau und der Sanierung sowie dem Brückenneubau an der A 114 verbunden?
Antwort zu 13: Die Baukosten werden ca. 45 Mio. €, davon ca. 12 Mio. € für die Brückenbauwerke, betragen.
Frage 14: Wann wurde die BAB A 114 als sechsspu-rige Stadtautobahn planfestgestellt?
Frage 15: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass im Falle der Umsetzung des geplanten Schwarzbaus Klagen von betroffenen Anwohner*innen drohen?
Antwort zu 14 und 15: Siehe Antwort zu 1 und 12.
Frage 16: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass der Neubau des Krieger-Fachmarktzentrums auf dem Güterbahnhof Heinersdorf zu einer Zunahme des Auto-verkehrs auf der A 114 führen wird und wie hat sich die-ses erhöhte Verkehrsaufkommen in den Berechnungen der Lärm- und Schadstoffgutachten für den geplanten Ausbau der BAB 114 niedergeschlagen?
Antwort zu 16: Die Prognosewerte (Verkehr) wurden mit dem Horizont 2025 aktualisiert und berücksichtigen bereits den erwarteten Bevölkerungszuwachs und die städtebaulichen Entwicklungen.
Frage 17: Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Neubau dieses Fachmarktzentrums und dem Ausbau der A 114 zu einer BAB A 114?
Antwort zu 17: Keinen und siehe Antwort zu 1 und 12.
Frage 18:Treffen Informationen zu, dass der Bund für die Sanierung der jetzt vierspurigen A 114 die Mittel verweigert, da die Straße in ihrem jetzigen Ausbauzustand nicht dem Standard einer Bundesautobahn entspricht?
Antwort zu 18: Diese Informationen treffen nicht zu. Die BAB A 114 ist auch im Bestand eine Bundesautob-ahn.
Frage 19: Handelt es sich bei dem geplanten Ausbau der A 114 zu einer Bundesautobahn aus der Sicht des Senats um einen wesentlichen Eingriff und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 19: Die Erneuerungsmaßnahme der beste-henden Bundesautobahn A 114 stellt einen baulichen Eingriff dar, aber keine wesentliche Änderung im Sinne der 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (16. BImSchV).
Frage 20: Wie bewertet der Senat die Rechtsauffas-sung, dass der Ausbau einer vierspurigen Straße auf sie-ben Kilometern Länge zu einer Bundesautobahn – in Verbindung mit dem Neubau von 8 Brücken – nicht mit dem Bestandsschutz für eine zu DDR-Zeiten hergestellte Straße vereinbar ist?
Frage 21: Wie bewertet der Senat die Rechtsauffas-sung, dass die jetzt vierspurige A 114 nicht dem Standard einer Bundesautobahn entspricht und daher auch pla-nungsrechtlich keine Stadtautobahn darstellen kann, so dass für ihren Ausbau zu einer Stadtautobahn ein Plan-feststellungsverfahren mit der vorgesehenen Beteiligung der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange zwin-gend erforderlich ist (Bitte alle Einzelfragen beantworten, um einen erhöhten Verwaltungsaufwand aufgrund not-wendiger Nachfragen von nicht beantworteten Sachver-halten zu vermeiden)?
Antwort zu 20 und 21: Diese Rechtsauffassung trifft nicht zu.
Berlin, den 05. April 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2016)