Radverkehr: Zu den Marzahner Brücken / Landsberger Allee, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt der Senat angesichts der lücken-haften Neugestaltung der #Radwege entlang der #Landsberger Allee die #Gefährdungssituation der Verkehrsteilnehmer ein, die die #Marzahner #Brücken befahren, insbeson-dere bei den Radfahrern? Wie will der Senat die notwen-dige Sicherheit gewährleisten? Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, unab-hängig vom geplanten Neubau der Brücken, eine zeitnahe Lösung für das vorhandene Verkehrsproblem zu finden? Antwort zu 1 und 2: Die bestehende Verkehrslösung entlang der Landsberger Allee bzw. über die Marzahner Brücken entspricht nicht den Anforderungen an die Über-sichtlichkeit und Erkennbarkeit einer Verkehrsanlage, wie sie im Stadtgebiet heute geplant und gefordert werden würde. Es gibt deutliche Defizite im Bereich der Querung der in Seitenlage befindlichen Straßenbahn durch Kraftfahr-zeuge sowie an den Übergangsbereichen der Rampen zur Fahrbahn, insbesondere auch beim Anschluss der innen-liegenden Rampen zum nördlich der Brücken gelegenen Gewerbegebiet. Für Radfahrerinnen und Radfahrer bergen diese Anschlussbereiche hohes Konfliktpotential. Auch die Gestaltung der Fahrbahnen lädt zu einer deutlichen Überschreitung der im Stadtgebiet für Kfz vorgeschriebe-nen 50 km/h ein. Es wird eingeschätzt, dass nur mit einer grundsätzlich neuen Verkehrslösung auch Radfahrerinnen und Radfah-rer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger an diesen Kreuzungspunkten sicher zu führen sind. Hierzu gibt es eine Machbarkeitsstudie, die diesen Nachweis erbringt. Außerhalb der Marzahner Brücken gibt es im Rahmen des Radverkehrsprogrammes des Senates Planungen zur Herstellung von Radverkehrsanlagen, die in den nächsten Jahren sukzessive umgesetzt werden sollen. Frage 3: Wann ist mit dem Neubau der Marzahner Brücken zu rechnen? Wie ist der Zeitplan? Antwort zu 3: Der Neubau des Verkehrsknotens Landsberger Allee/Märkische Allee mit 3 Straßenbrücken und zugehörigen Rampen- und Verbindungsfahrbahnen sowie Instandsetzung des Fußgängertunnels ist in der Investitionsplanung ab 2017 enthalten. Frage 4: Werden die Fahrradwege entlang der Lands-berger Allee im Zuge des Neubaus der Marzahner Brü-cken durchgängig befahrbar sein? Antwort zu 4: Ja, die bisherigen Planungen für den Neubau der Verkehrslösung „Marzahner Brücken“ sehen separate Radverkehrsanlagen entlang der Landsberger Allee, der Märkischen Allee und zwischen den beiden Straßen vor. Ein Anschluss an die außerhalb der Brücken-rampen geplanten Radverkehrsanlagen wird dabei be-rücksichtigt. Berlin, den 04. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014)

Straßenverkehr: Ausbau Ladestationen für Elektroautos, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wurden bereits #Vergabeentscheidungen zum flächendeckenden Ausbau von #Ladestationen für #Elektroautos getroffen. Wenn ja, welche Firmen wurden mit dem Ausbau zu welchen Teilen beauftragt? Antwort zu 1.: Es wurden noch keine Vergabeentscheidungen getroffen. Die Aufforderung an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Vergabeverfahrens zur Angebotsabgabe wird im Juli 2014 erfolgen, eine Entscheidung im September 2014 wird angestrebt. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur soll bedarfsgerecht hinsichtlich der Anzahl der Ladeeinrichtungen, der technischen Ausführung, der räumlichen Verteilung und eines effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel erfolgen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat hierzu ein Standortkonzept entwickelt. Bei der Erweiterung des Infrastrukturangebots soll neben dem öffentlichen Raum auch öffentlich zugänglicher privater Grund berücksichtigt werden. Frage 2: Wie viele Ladestationen für Elektroautos gibt es zur Zeit in Berlin? Bis wann sollen die geplanten 1600 Ladepunkte installiert sein? Frage 3: Welche Firmen betreiben diese Ladestationen? Frage 4: Gibt es unterschiedliche technische Standards für die Ladestationen die in Berlin zum Einsatz kommen? Wenn ja, wie unterscheiden sich diese und können diese Ladestationen von allen Elektrofahrzeuge der unterschiedlichen Hersteller genutzt werden? Wurden die Projekte in der beantragten Höhe bewilligt und wenn nein, wie wird die Differenz finanziert? Antwort zu 2., 3. Und 4.: Die Zahl der derzeit in Berlin im öffentlichen Raum errichteten und öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen sowie deren Betreiberinnen und Betreiber ist dem Senat nicht bekannt. Zahlreiche Betreiberinnen und Betreiber beantragten seit 2009 eine Vielzahl an Ladeeinrichtungen in unterschiedlichen technischen Varianten bei den zuständigen Bezirksverwaltungen und haben die erteilten Sondernutzungsgenehmigungen nur teilweise umgesetzt. Einige Ladeeinrichtungen wurden im Verlauf der vergangenen Jahre wieder abgebaut, etliche Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum sind nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich. Informationen über die auf privatem Grund errichteten Ladeeinrichtungen, deren Technik und Zugänglichkeit liegen dem Senat nicht vor. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt baut derzeit ein Ladeinfrastrukturbüro (LIB) auf, um erstmals alle Informationen über die in Berlin künftig errichteten Ladeinfrastruktur zu bündeln, die Antragsund Genehmigungsprozesse berlinweit einheitlich zu gestalten und Transparenz hinsichtlich des Angebots in Berlin zu schaffen. Eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit zahlreichen Bezirken abgestimmte Kooperationsvereinbarung, mit der die Umsetzung der harmonisierten Prozesse angestrebt wird, wurde bisher nur von einem Teil der Bezirksverwaltungen unterzeichnet. Hinsichtlich der technischen Standards der Ladeinfrastruktur orientiert sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei den künftig vom Land Berlin geförderten Ladeeinrichtungen an den internationalen Entwicklungen und dem aktuellen Stand der laufenden Normungsverfahren. Es werden unterschiedliche Ladeeinrichtungen mit einer geringen und mit sehr hohen Ladeleistungen gefördert werden. Da die Hersteller sich nicht auf einen globalen Standard verständigt haben und sich ältere Elektrofahrzeuge mit nicht kompatiblen Anforderungen an die Ladetechnik und die Kommunikation zwischen Ladeeinrichtung und Fahrzeug im Bestand befinden, kann eine barrierefreie Nutzung durch alle Fahrzeugtypen und Baujahre nicht sichergestellt werden. Das Land wird im Verfahren sicherstellen, dass – ungeachtet unterschiedlicher Hersteller bzw. Betreiberinnen und Betreiber der Ladeeinrichtungen – die Ladeinfrastruktur von den Nutzerinnen und Nutzern als einheitliche Ladeinfrastruktur genutzt werden kann und wahrgenommen wird. Frage 5: Wie hoch sind die Eigenbeiträge, die die Betreiber tragen und welche Kosten entstehen für das Land Berlin? Antwort zu 5.: Angaben zum Zuschussbedarf des Landes Berlin sind erst nach Unterzeichnung der Betreiberverträge möglich. Die Eigenbeiträge der Betreiberinnen und Betreiber wird das Land Berlin nicht beziffern können. Frage 6: Wie viele Elektroautos sind zur Zeit in Berlin zugelassen? Wie Viel davon sind durch Privatpersonen zugelassen und wie viel von Firmen, insbesondere von Car-Sharing-Firmen? Antwort zu 6.: Nach Angaben des Kraftfahrt- Bundesamtes waren am 1. Januar 2014 657 Pkw und 109 Nutzfahrzeuge mit „B-Kennzeichen“ zugelassen. Die in Berlin betriebene Flotte an Elektrofahrzeugen unterscheidet sich hiervon erheblich. Flottenbetreiber, wie z.B. Carsharing-Unternehmen und Fahrzeughersteller setzen in Berlin – teilweise auch nur temporär zu Forschungs-, Demonstrations- und Testzwecken – Elektrofahrzeuge ein, die am Standort der Unternehmen zugelassen sind. Vergleichbar werden im übrigen Bundesgebiet in Berlin registrierte Elektrofahrzeuge betrieben. Schätzungen gehen davon aus, dass in Berlin derzeit größenordnungsmäßig 1.250 Elektro-Pkw und 100 Elektro- Nutzfahrzeuge im Einsatz sind. Der überwiegende Teil der in Berlin eingesetzten Elektrofahrzeuge ist von Unternehmen zugelassen. Die Flotte der Elektro-Pkw im Carsharing- Einsatz liegt derzeit bei größenordnungsmäßig 400 Fahrzeugen. Berlin, den 30. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)

Straßenverkehr: Wo ist der Platz für die neuen innovativen Fahrgeräte?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wo sieht der Senat den Verkehrsraum zur Nutzung für neue Fahrgeräte wie Segways, Kicktrikes, Xtrikes und e-Bikes, um auch Nutzer*innen dieser inno-vativen Fahrgeräte die Teilnahme am Verkehr zu ermög-lichen? Antwort zu 1: Bei der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt es sich um eine Rechtsvorschrift des Bun-des. Diese sieht hinsichtlich der Straßenbenutzung für Fahrzeuge die Fahrbahn vor. Gehwege und Fußgängerzo-nen dürfen gemäß der StVO generell nicht durch Kraft-fahrzeuge befahren werden. Nicht unter den Fahrzeugbe-griff fallen können lediglich Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h, die dann Gehwege und Fußgängerzonen mitbenutzen können. Der Senat teilt diese Sicht. Frage 2: Welche Anstrengungen unternimmt der Se-nat, um für diese Mobilitätsformen den benötigten Ver-kehrsraum auf der Straße bereitzustellen? Antwort zu 2: Der öffentliche Verkehrsraum ist be-sonders in einer Großstadt wie Berlin nicht beliebig ver-mehrbar. Auf der Fahrbahn fahren in ihrer Bauart geneh-migte oder zugelassene Kraftfahrzeuge und nicht motori-sierte Fahrzeuge in der Regel mit der gebotenen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme im Mischverkehr unter Beachtung des Rechtsfahrgebots. Dies gilt auch für den nicht motorisierten Radverkehr, sofern keine beson-deren Gefahrenlagen bestehen, die die Anlage von Schutz- oder Radfahrstreifen bzw. Radwegen erfordern. Frage 3: Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass der Bürgersteig auch weiterhin grundsätzlich den Fußgän-ger*innen vorbehalten bleiben soll? Antwort zu 3: Ja. Gehwege sind nicht nur die einzigen Flächen, auf denen sich Fußgänger noch relativ sicher und unbehindert bewegen können, sondern öffentlicher Raum zur sozialen Begegnung und Kommunikation. Frage 4: Welche Fahrgeräte kennt der Senat, die in ih-rer Funktion elektronischen Mobilitätshilfen gleichen, sich baulich jedoch unterscheiden, so dass sie nicht unter die „Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mo-bilitätshilfen im Verkehr“ aus dem Jahr 2009 fallen? Antwort zu 4: Dem Senat sind eine Reihe zwei-, drei- und vierrädriger Kleinkraftfahrzeuge bekannt, die sich nach geltender Rechtslage weder der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen im Verkehr noch einer EG-Fahrzeugklasse zuordnen lassen und für die derzeit keine baulichen Anforderungen definiert sind. Auf Grund des ständigen Fortschritts in dem Bereich der Fahrzeugtechnik kommt es wiederkehrend zu Neukon-struktionen, so dass sich das Angebot derartiger, oftmals elektrisch angetriebener Kleinkraftfahrzeuge am Markt kontinuierlich ändert. Frage 5: Ist für den Senat die Ausweitung der „VO über die Teilnahme von elektronischen Mobilitätshilfen im Verkehr“ auf weitere elektronische Mobilitätsformen denkbar? Wenn ja, welche? Welche Wirkung hat dies für die Nutzer*innen entsprechender Fahrgeräte? Antwort zu 5: Bei der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen im Verkehr (Mobilitätshil-fenverordnung – MobHV) handelt es sich um eine Rechtsvorschrift des Bundes. Regelungen zu weiteren Kleinkraftfahrzeugen, die über den Regelungsbereich der MobHV hinausgehen und die die einschlägigen Vorgaben des internationalen Rechts berücksichtigen, sind für den Senat, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, denkbar, sofern die bau-lichen, zulassungs- und fahrerlaubnisrechtlichen Anforde-rungen sowie die weiteren notwendigen Regelungen (z.B. Festlegung der jeweils zu nutzenden Verkehrsflächen) bundeseinheitlich definiert werden. Dabei sind, entspre-chend der üblichen internationalen und nationalen Verfah-rensweise, fahrzeugtechnische und konstruktive Rahmen-bedingungen festzulegen, die einzuhalten sind, wenn die Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen. Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)

Radverkehr: FAHRRADSTADT BERLIN Das Parksystem der Zukunft, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/fahrradstadt-berlin-das-parksystem-der-zukunft,10809298,27750820.html

Immer mehr #Fahrräder, immer weniger Patz: Der Senat sucht nach Möglichkeiten, den #Parkraum für Fahrräder besser auszunutzen. Nun ist er fündig geworden. Auch ein #Masterplan fürs #Fahrradparken ist in der Diskussion. In Berlin gibt es Doppelstockbusse, Doppelstockzüge – und in Zukunft vielleicht auch doppelstöckige Fahrradparkplätze auf öffentlichen Straßen. Weil die Stellflächen vielerorts nicht mehr reichen, suchen Senat und Bezirke nach Möglichkeiten, den Parkraum für Zweiräder besser auszunutzen. „Doppelstocksysteme könnten zur Bewältigung des Problems einen Beitrag leisten“, sagte Verkehrs-Staatssekretär Christian Gaebler (SPD), der ein solches System am Dienstag ausprobierte. Einsatzmöglichkeiten sollen nun geprüft werden. Bald beginnen auch die Arbeiten am „Masterplan Fahrradparken“. Das Strategiepapier des Senats soll in einem Jahr fertig sein. Doch alle Parkprobleme werden sich …

Radverkehr: BERLIN-TREND Jeden Tag verschwinden in Berlin 73 Fahrräder, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/berlin-trend-jeden-tag-verschwinden-in-berlin-73-fahrraeder,10808230,27738546.html

Berlin ist die Stadt mit den meisten #Fahrraddiebstählen in Deutschland. 26.500 Räder kamen hier abhanden – das sind im Durchschnitt 73 gestohlene #Fahrräder pro Tag. Bezogen auf die Einwohnerzahl ist das Problem in anderen Städten aber noch größer. #Fahrrad-Händler mag es wegen der nachfolgenden Neu-Käufe im Stillen freuen, für die Betroffenen ist es Ärgernis ohnegleichen – der Fahrrad-Diebstahl. Berlin ist nach der Zahl der geklauten Räder – mehr als 26.500 im vergangenen Jahr, also 73 pro Tag – einsame Spitze. Gemessen an der Zahl der Fälle pro 100.000 Einwohner ist das Ergebnis für die Hauptstadt laut den Berechnungen des Finanzportals Geld.de nicht ganz so erschreckend. Da liegt Magdeburg vorn. Unter den größeren Städten in Deutschland treiben sich in …

Straßenverkehr: PKW-MAUT Dobrindt hält Maut für EU-konform, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/-pkw-maut-dobrindt-will-gerechtigkeitsluecke–schliessen,10808230,27736838.html

Bundesverkehrsminister #Dobrindt glaubt, dass seine #Maut-Pläne mit EU-Recht vereinbar sind. Alle müssen zahlen, aber deutsche Autofahrer werden im Gegenzug bei der Steuer entlastet. An den Einnahmen werden auch die Länder beteiligt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat die geplante #Pkw-Maut für ausländische Fahrzeuge eine Frage der Gerechtigkeit genannt. „Wir wollen diese Gerechtigkeitslücke schließen“, sagte der CSU-Politiker mit Blick auf die Maut in Nachbarländern. Er bestätigte, dass die Abgabe ab 2016 für alle Straßen gelten werde. So würden auch die Länder an den Einnahmen beteiligt werden, eine konkrete Quote für sie müsse aber ausgehandelt werden. Zudem könnten auch Motorräder von der Abgabe betroffen sein: „Richtig ist, dass wird darüber nachdenken, alle Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen …

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Instandhaltungsarbeiten auf der A 111 im Tunnel Tegel Ortskern, aus Senat

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung Straßenbau, führt zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit auf der #A111 an der #Verkehrsbeeinflussungsanlage des #Tunnels #Tegel Ortskern (TTO) Instandhaltungsarbeiten aus. Für die Durchführung der Arbeiten werden folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 111 Vollsperrungen beider Fahrtrichtungen im Bereich des Tunnels Tegel Ortskern zwischen Anschlussstelle (AS) Holzhauser Straße und AS Waidmannsluster Damm vom 7. Juli 2014 bis 11. Juli 2014 jeweils in der Zeit von 22.00 und 5.00 Uhr. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlicher Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Ihr Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Bus + Straßenverkehr: Beeinträchtigungen des BVG-Busverkehrs durch Baumaßnahmen an der Freybrücke, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Trifft es zu, dass durch die Baumaßnahmen an der #Freybrücke in #Spandau der #BVG-#Busverkehr bis in den Bereich der westlichen Innenstadt erheblich einge-schränkt ist? Wenn ja, bitte eine Aufstellung der betroffe-nen Buslinien inklusive Größe der jeweiligen Fahrzeuge und Taktzeiten im Vergleich zum Zustand vor Beginn der Bauarbeiten. Antwort zu 1.: Die Freybrücke wird regulär von den Linien #M49 (Heerstraße/Nennhauser Damm – S+U Zoo-logischer Garten) und #X34 (Kladow, Kaserne Hotten-grund – S+U Zoologischer Garten) sowie in der Haupt-verkehrszeit zusätzlich von der Linie #X49 (Staaken, Hah-neberg – S Messe Nord/ICC) befahren. Die Linien verkeh-ren jeweils im Tagesverkehr im 10-Minuten-Takt (die M49 auch an Wochenenden), zu den übrigen Zeiten alle 20 Minuten. Auf den Linien X34 und M49 sind planmä-ßig Doppeldecker- bzw. Gelenkbusse im Einsatz, die je Fahrzeug rund 100 Gesamtplätze bieten und ein zulässi-ges Gesamtgewicht von 26 bzw. 28 Tonnen aufweisen. Die Linie X49 wird in der Regel mit 12-m-Eindeckerbussen bedient. Aufgrund des Bauwerkszustandes der Freybrücke ist deren Befahrung derzeit nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen freigegeben. Hieraus ergeben sich direkte Auswirkungen für die be-nannten über die Freybrücke verkehrenden Buslinien. Bis zur Aufhebung der bestehenden Lastbeschränkung kann diese nicht mehr mit Doppeldecker- oder Gelenkbussen sondern nur noch mit 12-m-Eindeckerbussen mit rund 70 Gesamtplätzen und einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen befahren werden. Die konkreten Einschrän-kungen auf den einzelnen Linien werden im Folgenden dargestellt:  Auf der Linie M49 verkehren anstelle der planmä-ßigen Gelenkbusse derzeit ausschließlich 12-m-Eindeckerbusse. Der reguläre 10-Minuten-Takt wurde auf einen 6/7/7-Minuten-Takt verdichtet. Die Platzkapazität auf dieser Linie entspricht somit ungefähr dem Regelangebot.  Die Linie X34 wird verkürzt und fährt ab Gatower Straße/Heerstraße umgeleitet über Wilhelmstraße und Klosterstraße zum S+U-Bahnhof Rathaus Spandau. Am Bahnhof Spandau besteht ein direk-ter Übergang zu Angeboten der S- und U-Bahn sowie des Regionalverkehrs, mit denen der entfal-lene Abschnitt umfahren werden kann. Durch die veränderte Linienführung entfallen im Abschnitt Gatower Straße/Heerstraße bis Zoologischer Gar-ten die planmäßigen Fahrten im 10-Minuten-Takt mit Doppeldeckern.  Die Linie X49 wird nach einer zwischenzeitlichen Einstellung wieder im vollen Umfang angeboten. Aufgrund der aufgeführten Einschränkungen ist die Platzkapazität in der Relation Heerstraße – Kantstraße – S+U Zoologischer Garten gegenüber dem regulären An-gebot merkbar eingeschränkt. Frage 2: Gibt es Möglichkeiten, etwa durch Taktver-dichtungen oder den Einsatz größerer Fahrzeuge zumin-dest auf Teilstrecken in besonders frequentierten Berei-chen (z.B. an der Wilmersdorfer Straße, am S-Bahnhof Messe Nord oder am Zentralen Omnibusbahnhof) Entlas-tung für die Fahrgäste zu schaffen? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG [hat] auf die unvorhergesehene Beeinträchtigung nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten (Verfüg-barkeit von Personal und entsprechenden Fahrzeugen) reagiert. Daneben wurden bei einigen Großereignissen (Messe und Herthaspielen) zusätzliche Busse eingesetzt. Bei allen Maßnahmen hat die BVG die Belange der Fahrgäste mit einem durchgehenden Fahrtwunsch von Spandau in die westliche Innenstadt zur Grundlage ge-nommen, so dass ein Einsatz unterschiedlicher Fahrzeug-typen auf Teilabschnitten nicht in Betracht kommt.“ Der ÖPNV-Aufgabenträger sieht insbesondere im Be-reich der Kantstraße zwischen S-Bahnhof Messe Nord/ICC und S+U-Bahnhof Zoologischer Garten kapazi-tativen Handlungsbedarf und wird daher weiterhin auf die BVG mit dem Ziel weiterer Angebotsverbesserungen in der benannten Relation einwirken. Frage 3: Wann werden die Bauarbeiten an der Frey-brücke voraussichtlich beendet sein? Antwort zu 3.: Die Bauarbeiten werden voraussicht-lich im II. Quartal 2016 beendet sein. Die Bauarbeiten an der Freybrücke beinhalten den Bau einer bauzeitlichen Umfahrung mittels Behelfsbrücken, den Neubau der Freybrücke und den Rückbau der bauzeitlichen Umfah-rung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit Inbetrieb-nahme der vollständigen Behelfsumfahrung bereits im IV. Quartal 2014 die bestehenden Lastbeschränkungen aufge-hoben werden können. Die Fertigstellung der neuen Frey-brücke wird voraussichtlich Ende 2015 erfolgen. An-schließend wird noch der Rückbau der bauzeitlichen Um-fahrung vorgenommen. Berlin, den 23. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2014)

Bus + Straßenverkehr: „Wir sind bald schlagkräftiger“ Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) erklärt im Morgenpost-Interview, wie die Busse schneller werden sollen, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article129572935/Wir-sind-bald-schlagkraeftiger.html

Wer in Berlin mit dem #Bus unterwegs ist, braucht oft viel Geduld: Zugeparkte #Busspuren, Staus im Berufsverkehr, Falschparker an Haltestellen und Baustellenchaos ärgern die #BVG – und natürlich die Fahrgäste. Im Interview mit der Berliner Morgenpost sagt #Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD), ob und wann die Großen Gelben wieder schneller durch die Stadt rollen.

Berliner Morgenpost:

Herr Gaebler, Busspuren sind eine Möglichkeit, den Busverkehr zu beschleunigen. Wie viele Kilometer Busspuren gibt es eigentlich in Berlin?

Christian Gaebler:

Rund 100 Kilometer, Tendenz leicht steigend. Es ist immer ein sehr aufwendiger Prozess, eine Busspur einzurichten, weil alle Anlieger einbezogen werden müssen, die meist um jeden Meter kämpfen, zum Beispiel wenn Parkplätze wegfallen. Deshalb verfolgen wir das Prinzip der Buslinien-bezogenen Beschleunigung. Wir prüfen immer, wo Busse durch welche Verkehrsereignisse besonders beeinträchtigt werden. Dann sieht man, welche Maßnahmen geeignet sind: eine Busspur oder Vorrangschaltung an Ampeln oder Haltestellen-Kaps (der Bus hält auf der Fahrspur, Anm. d. Red.).

Haben Sie zurzeit eine Linie besonders im Fokus?

Wir diskutieren mit der BVG über die Linie M 41, die besonders …

Bus + Straßenverkehr: "Wir sind bald schlagkräftiger" Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) erklärt im Morgenpost-Interview, wie die Busse schneller werden sollen, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article129572935/Wir-sind-bald-schlagkraeftiger.html

Wer in Berlin mit dem #Bus unterwegs ist, braucht oft viel Geduld: Zugeparkte #Busspuren, Staus im Berufsverkehr, Falschparker an Haltestellen und Baustellenchaos ärgern die #BVG – und natürlich die Fahrgäste. Im Interview mit der Berliner Morgenpost sagt #Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD), ob und wann die Großen Gelben wieder schneller durch die Stadt rollen. Berliner Morgenpost: Herr Gaebler, Busspuren sind eine Möglichkeit, den Busverkehr zu beschleunigen. Wie viele Kilometer Busspuren gibt es eigentlich in Berlin? Christian Gaebler: Rund 100 Kilometer, Tendenz leicht steigend. Es ist immer ein sehr aufwendiger Prozess, eine Busspur einzurichten, weil alle Anlieger einbezogen werden müssen, die meist um jeden Meter kämpfen, zum Beispiel wenn Parkplätze wegfallen. Deshalb verfolgen wir das Prinzip der Buslinien-bezogenen Beschleunigung. Wir prüfen immer, wo Busse durch welche Verkehrsereignisse besonders beeinträchtigt werden. Dann sieht man, welche Maßnahmen geeignet sind: eine Busspur oder Vorrangschaltung an Ampeln oder Haltestellen-Kaps (der Bus hält auf der Fahrspur, Anm. d. Red.). Haben Sie zurzeit eine Linie besonders im Fokus? Wir diskutieren mit der BVG über die Linie M 41, die besonders …