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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Treffen Informationen aus einem Informati-onsblatt des Senats zu, dass der Senat plant, die vierspuri-ge A 114 auf einer Strecke von sieben Kilometern zu sanieren und sie in diesem Zusammenhang von vier auf sechs Spuren zu einer Stadtautobahn mit entsprechender Fahrbahnbreite auszubauen?
Antwort zu 1: Die bestehende Bundesautobahn (BAB) #A114 wird auf 7 km Länge zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße und der Brücke über den Bahn-Außenring grundhaft #erneuert und zur Erhöhung der Ver-kehrssicherheit um beidseitige #Standstreifen ergänzt. Analog der Bestandssituation bleiben vier Fahrstreifen erhalten.
Frage 2: Treffen Informationen zu, dass in diesem Zu-sammenhang acht Brücken neu gebaut werden sollen?
Antwort zu 2: Geplant sind der Ersatzneubau von 5 Brückenbauwerken und die Instandsetzung von 3 Brü-ckenbauwerken.
Frage 3: Welche Maßnahmen verbergen sich hinter den vom Senat in seinem Informationsblatt gegenüber den Anwohner*innen angekündigten modernen Schutzein-richtungen und sind auch moderne #Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen?
Antwort zu 3: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden die vorhandenen Schutzeinrichtungen durch mo-derne Fahrzeug-Rückhaltesysteme ersetzt.
Frage 4: Falls nein, wie bewertet der Senat die Ein-schätzung, dass eine aus einfachen Holzlatten konstruierte Lärmschutzwand nicht den Ansprüchen an eine moderne Stadtautobahn entspricht und dass eine solche innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens nicht durchzusetzen wäre?
Frage 5: Wie bewertet der Rot-Schwarze Senat die Argumentation des Schwarz-Roten Senats von 1992, der den geringen Standard der Bretter-Lärmschutzwand sei-nerzeit gegenüber den Anwohnern damit begründete, dass es sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme des Senats handeln würde, da die A 114 nach Bundesplanungsrecht keine Autobahn, sondern lediglich eine vierspurige Stadt-straße wäre, die als ehemalige DDR-Autobahn lediglich Bestandsschutz genießen würde?
Antwort zu 4 und 5: Die Grundlage zur Errichtung der im Rahmen einer Lärmsanierung errichteten vorhandenen Lärmschutzwand in 1997 bildete die entsprechende Plan-genehmigung vom April 1996. Die Lärmschutzwand besteht aus Kiefernholz mit einer Dämmung aus Stein-wolle, ist an der Vorderseite hochabsorbierend, auf der Rückseite reflektierend und entspricht den technischen Vorschriften. Die Ausführung entspricht dem Standard sowie dem damaligen und aktuellen Stand der Technik für Lärmschutzwände.
Frage 6: Ist dem Senat bekannt, dass sich das Niveau der Straßenoberfläche in einigen Bereichen deutlich ober-halb der Gründung der Lärmschutzwand befindet, so dass der effektive Teil der Lärmschutzwand zu niedrig ist und es auch aus diesen Gründen nur unzureichenden Lärm-schutz gibt?
Antwort zu 6: Bei der Planung und lärmtechnischen Berechnung der Lärmschutzwand bildet die Lage der Fahrbahngradiente eine wesentliche Einflussgröße für die Höhe der Wand. Für die Bemessung der Lärmschutz-wandhöhe relevant war (und ist) somit der Abstand zwi-schen Fahrbahnoberkante und Oberkante der Lärm-schutzwand. Die Lage der Fahrbahnoberfläche im Ver-hältnis zur Höhe der Lärmschutzwandgründung hat somit keinen Einfluss auf die Wirkung der Lärmschutzwand.
Frage 7: Wie lang ist der Streckenabschnitt mit Lärm-schutzwand hinter der unmittelbar angrenzenden Wohn-bebauung in Blankenburg?
Antwort zu 7: Die Lärmschutzwand verläuft einseitig auf einer Länge von 1,4 km.
Frage 8: Wie lang sind die Streckenabschnitte ohne Lärmschutzwand mit sensibler Nutzung wie z. B. Klein-gärten, Anlage Blankenburg, etwas entfernteren Wohnge-bäude nördlich der Königsteinbrücke, etwas entfernteren Wohngebäude nördlich der Königsteinbrücke, etwas entfernteren Wohngebäude in Buchholz und Naherho-lungsanlagen?
Antwort zu 8: Streckenabschnitte mit anliegenden Kleingärten befinden sich östlich der Bundesautobahn auf einer Länge von ca. 1,7 km sowie westlich der Autobahn auf einer Länge von ca. 4,0 km.
Frage 9: Will der Senat insbesondere auf dem höher gelegenen Streckenabschnitt zwischen Heinersdorf und Blankenburg sowie an den übrigen Autobahnabschnitten mit sensibler Nutzung, auf denen bislang gar keine Lärm-schutzwände existieren, im Rahmen des geplanten Aus-bau der A 114 zu einer Bundesautobahn Lärmschutzwän-de errichten, wenn nein warum nicht?
Antwort zu 9: Es besteht kein Anspruch auf Maßnah-men der Lärmvorsorge. Lärmpegelminderungen werden durch die Verwendung eines lärmoptimierten Fahrbahn-belages und eine dauerhafte Herabsetzung der Entwurfs-geschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h erreicht. Dar-über hinausgehende Maßnahmen der Lärmsanierung (z. B. passive Schutzmaßnahmen an den Gebäuden) werden hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Kosten geprüft.
Frage 10: Wie reduziert sich bei einem sechsspurigen Ausbau der Abstand zur Panke und der Abstand zu der unmittelbar neben der Panke verlaufenden Naherholungs-anlage Pankewanderweg bzw. dem Radweg Berlin-Usedom und den sich anschließenden Kleingärten?
Antwort zu 10: Es erfolgt kein sechsspuriger Ausbau der BAB A 114. Die Erneuerungsmaßnahme wird inner-halb der vorhandenen Flächen der bestehenden Bundesau-tobahn umgesetzt.
Frage 11: Wie viele Bäume müssen entlang der Panke für die Verbreiterung der Autobahn gefällt werden?
Antwort zu 11: Vorwiegend auf den Böschungen der Bundesautobahn werden 250 Bäume gefällt und entspre-chend ersetzt.
Frage 12: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass sich durch den Ausbau der jetzt vierspurigen Straße zu einer sechsspurigen Stadtautobahn und der entspre-chenden Fahrbahnverbreiterung die Immissionen für Lärm und Schadstoffe verändern werden und welche unabhängigen Gutachten liegen hierzu vor?
Antwort zu 12: Die BAB A 114 ist im Bestand eine vierspurige Autobahn ohne Standspuren. Für die Grund-erneuerung der BAB A 114 einschließlich der Ergänzung von Standstreifen wurden die erforderlichen Gutachten (Luftschadstoffe, Lärm) erstellt. Im Ergebnis werden sich sowohl die Lärm- als auch die Luftschadstoffsituation gegenüber dem Vergleichsfall ohne Durchführung der Baumaßnahme verbessern.
Frage 13: Welche Kosten sind mit dem Ausbau und der Sanierung sowie dem Brückenneubau an der A 114 verbunden?
Antwort zu 13: Die Baukosten werden ca. 45 Mio. €, davon ca. 12 Mio. € für die Brückenbauwerke, betragen.
Frage 14: Wann wurde die BAB A 114 als sechsspu-rige Stadtautobahn planfestgestellt?
Frage 15: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass im Falle der Umsetzung des geplanten Schwarzbaus Klagen von betroffenen Anwohner*innen drohen?
Antwort zu 14 und 15: Siehe Antwort zu 1 und 12.
Frage 16: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass der Neubau des Krieger-Fachmarktzentrums auf dem Güterbahnhof Heinersdorf zu einer Zunahme des Auto-verkehrs auf der A 114 führen wird und wie hat sich die-ses erhöhte Verkehrsaufkommen in den Berechnungen der Lärm- und Schadstoffgutachten für den geplanten Ausbau der BAB 114 niedergeschlagen?
Antwort zu 16: Die Prognosewerte (Verkehr) wurden mit dem Horizont 2025 aktualisiert und berücksichtigen bereits den erwarteten Bevölkerungszuwachs und die städtebaulichen Entwicklungen.
Frage 17: Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Neubau dieses Fachmarktzentrums und dem Ausbau der A 114 zu einer BAB A 114?
Antwort zu 17: Keinen und siehe Antwort zu 1 und 12.
Frage 18:Treffen Informationen zu, dass der Bund für die Sanierung der jetzt vierspurigen A 114 die Mittel verweigert, da die Straße in ihrem jetzigen Ausbauzustand nicht dem Standard einer Bundesautobahn entspricht?
Antwort zu 18: Diese Informationen treffen nicht zu. Die BAB A 114 ist auch im Bestand eine Bundesautob-ahn.
Frage 19: Handelt es sich bei dem geplanten Ausbau der A 114 zu einer Bundesautobahn aus der Sicht des Senats um einen wesentlichen Eingriff und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 19: Die Erneuerungsmaßnahme der beste-henden Bundesautobahn A 114 stellt einen baulichen Eingriff dar, aber keine wesentliche Änderung im Sinne der 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (16. BImSchV).
Frage 20: Wie bewertet der Senat die Rechtsauffas-sung, dass der Ausbau einer vierspurigen Straße auf sie-ben Kilometern Länge zu einer Bundesautobahn – in Verbindung mit dem Neubau von 8 Brücken – nicht mit dem Bestandsschutz für eine zu DDR-Zeiten hergestellte Straße vereinbar ist?
Frage 21: Wie bewertet der Senat die Rechtsauffas-sung, dass die jetzt vierspurige A 114 nicht dem Standard einer Bundesautobahn entspricht und daher auch pla-nungsrechtlich keine Stadtautobahn darstellen kann, so dass für ihren Ausbau zu einer Stadtautobahn ein Plan-feststellungsverfahren mit der vorgesehenen Beteiligung der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange zwin-gend erforderlich ist (Bitte alle Einzelfragen beantworten, um einen erhöhten Verwaltungsaufwand aufgrund not-wendiger Nachfragen von nicht beantworteten Sachver-halten zu vermeiden)?
Antwort zu 20 und 21: Diese Rechtsauffassung trifft nicht zu.
Berlin, den 05. April 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2016)