BVG + Bus + Straßenbahn: Ab Januar Die Abschleppflotte der BVG rückt aus, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/berlin-abschleppwagen-bvg-busspuren-einsatz-januar.html

Der Einsatz BVG-eigener #Abschleppwagen wurde bereits 2018 mit dem Berliner #Mobilitätsgesetz beschlossen. Nun sind die gelben Kolosse einsatzbereit – ab Januar können sie #Falschparker selbst an den Haken nehmen.

Falschparker auf #Busspuren, an #Haltestellen oder auf #Tramschienen müssen im neuen Jahr damit rechnen, von Abschleppfahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) umgesetzt zu werden. Wie die BVG rbb|24 am Montag mitteilte, hat sie bereits fünf kleine und zwei große Abschleppwagen angeschafft. Weitere sollen hinzukommen.

Die BVG hat die Fahrzeuge gebraucht gekauft und dafür zwischen 30.000 und 180.000 Euro pro Stück bezahlt. Voraussichtlich am 6. Januar …

Straßenverkehr: Zwischen Schönefeld und Spreewald Ab Montag gilt Tempo 130 und Lkw-Überholverbot auf der A13, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/autobahn-a13-brandenburg-unfaelle-tempolimit-130.html

Brandenburg tritt auf die #Bremse: Zwischen dem Kreuz #Schönefeld und Dreieck #Spreewald gilt ab Montag Tempo #130. In den letzten Jahren habe es zu viele #Unfälle und zu viele #Todesfälle auf der #A13 gegeben.

Wegen zu vieler Unfälle gilt ab dem kommenden Montag auf einem großen Streckenabschnitt der A13 ein #Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen dem Kreuz Schönefeld und dem Dreieck Spreewald in beiden Fahrtrichtungen hat eine Länge von etwa 60 Kilometern, wie der Landesbetrieb Straßenwesen am Freitag weiter mitteilte.

Auf dem betreffenden Streckenabschnitt der Autobahn wurden im Jahr 2018 662 Unfälle registriert, bei denen zwei Menschen starben und 147 verletzt wurden.

Die meisten Autobahnen haben dann Tempolimit
2017 lag die Zahl mit 684 Unfällen noch höher. Vier Menschen kamen in dem …

Straßenverkehr: A114 – Anschluss zwei Wochen komplett gesperrt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article227817965/A114-Anschluss-zwei-Wochen-komplett-gesperrt.html

Die #Anschlussstelle #Schönerlinder Straße der #A114 ist für zwei Wochen komplett gesperrt. Autofahre müssen mit Behinderungen rechnen.

Autofahrer müssen sich auf der Autobahn A114 in Berlin-Pankow in den kommenden zwei Wochen auf Einschränkungen einstellen. Seit Donnerstag 9 Uhr werden die komplette #Autobahnanschlussstelle Schönerlinder Straße und ein Teilstück der Bundesstraße #109 gesperrt. Die Auffahrten erhalten neue Asphaltdecken.

Die Sperrung gilt voraussichtlich bis zum 20. Dezember, wie die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) mitteilte. Umleitungsstrecken sind eingerichtet und ausgeschildert. Die Umleitung erfolgt über Bucher Straße, Hobrechtsfelder Chaussee, Schönerlinder Chaussee, B 109, Mühlenbecker Straße (L 305) zur Anschlussstelle Mühlenbeck (A 10) bzw. in …

Straßenverkehr: Straße des 17. Juni – Hauptverkehrsader oder dauergesperrte Eventmeile?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Tage war die #Straße des 17. Juni in den Jahren 2017, 2018 und dem Zeitraum zwischen
01.01.2019 und 14.11.2019 zwischen Platz vor dem #Brandenburger Tor und großem #Stern, wie viele Tage
zwischen Platz vor dem Brandenburger Tor und #Yitzhak-Rabin-Straße für den #Straßenverkehr gesperrt oder
nur eingeschränkt nutzbar? Angaben bitte in Tagen je Jahr für beide Abschnitte.
Antwort zu 1:
Die Straße des 17. Juni wurde für #Veranstaltungen im Jahr 2017 13 Mal, 2018 14 Mal und
2019 11 Mal gesperrt. Die Frage nach weiteren tagesgenauen Sperrungen der genannten
Abschnitte der Straße des 17. Juni kann nicht beantwortet werden, da eine derartige
statistische Erhebung nicht geführt wird.
Frage 2:
Wie erklären sich die Auf- bzw. Abbauzeit von Sperrungen und Aufbauten für Großereignisse, die bis zu
einer Woche vor deren Beginn bzw. bis zu einer Woche nach deren Ende, beispielsweise bei den
Feierlichkeiten zum Tag des Mauerfalls am 09. November 2019 oder jeweils zum Jahresende zu den
Sylvesterfeierlichkeiten?
Antwort zu 2:
Die Kunstinstallation am Brandenburger Tor war für die Feierlichkeiten zu 30 Jahre
Mauerfall von zentraler Bedeutung. Das Brandenburger Tor stellte, wie auch bei den
vorherigen Mauerfall-Jubiläen, als besonderes Wahrzeichen des Mauerfalls das Zentrum
der Feierlichkeiten dar. Daher war mit der Kunstinstallation eine großformatige
Inszenierung geplant, die sowohl das Brandenburger Tor als auch die Straße des 17. Juni
auf besondere Art und Weise in den Fokus der Veranstaltungswoche gerückt hat. Dies
2
nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass die Installation größtenteils durch die
Beteiligung Zehntausender Berlinerinnen und Berliner gestaltet wurde und insofern auch
für die Stadtgesellschaft von großer Wichtigkeit an diesem bedeutungsvollen Ort war. Die
Medienbilder haben das bestätigt.
Weil diese Installation bereits ab dem 04.11.2019 für alle Gäste am Brandenburger Tor
erlebbar sein sollte, mussten die Aufbauarbeiten für die aufwendige Konstruktion bereits
ab dem 21.10. beginnen. Die Krantürme, an denen das Netz befestigt war, standen auf
entsprechenden Lastverteilungen (Kiesbett, Splittbett, Verteilerplatten und Beton).
Der Aufbau dieser Lastverteilung, die Anlieferung der Kranteile (72 Sattelschlepper) und
der Aufbau nahmen demzufolge die entsprechende Zeit in Anspruch. Für die
Silvesterfeierlichkeiten und andere Großveranstaltungen gilt Ähnliches.
Frage 3:
Wie stellt der Senat bei planbaren Sperrungen sicher, dass der Verkehr auf den umliegenden Straßen wie
John-Foster-Dulles-Allee, Spreeweg, Hofjägerallee, Klingelhöferstraße oder Tiergartenstraße nicht
zusammenbricht, und die Zeit der Sperrung so gering wie möglich gehalten wird?
Antwort zu 3:
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) verfolgt gemeinsam mit allen bei der Genehmigung
einer Veranstaltung zu beteiligenden Behörden das Ziel, die Verkehrsbehinderungen bei
Veranstaltungen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren und geeignete
verkehrsregelnde Maßnahmen in Abstimmung mit der Polizei und der BVG zu treffen.
Zudem wird jeder Veranstalter verpflichtet, durch eine umfangreiche Öffentlichkeits- und
Medienarbeit über die anstehende Veranstaltung und die zu erwartenden
Beeinträchtigungen zu informieren. Diesen Forderungen kommen die Veranstalter auch
regelmäßig nach.
In Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger (Bezirksamt Mitte von Berlin)
wird restriktiv mit der Vergabe der öffentlichen Flächen umgegangen. Die Sperrungen und
Sondernutzungen werden auf das unumgängliche Maß beschränkt.
Frage 4:
Gibt es eine maximale Sperrzeit pro Jahr, die für die Straße des 17. Juni nicht überschritten werden darf,
und wenn nein, wie hält der Senat eine solche unlimitierte potenzielle Einschränkung mit dem zu
gewährleistenden Gemeingebrauchs dieser Straße als Hauptverkehrsstraße für den innerstädtischen
Kraftfahrzeugverkehr vereinbar?
Antwort zu 4:
Der Senat hat in Abstimmung mit dem Bezirksamt Mitte die „Zulassungskriterien für
Veranstaltungen (nicht Demonstrationen und Staatsbesuche etc.) auf der Straße des
17. Juni“ festgelegt, nach denen im Straßenzug Straße des 17. Juni/Brandenburger Tor
maximal 20 Veranstaltungen pro Jahr erlaubt werden sollen. Hierbei werden
Veranstaltungen, die nicht von internationaler oder herausragender Bedeutung sind oder
an denen kein gesamtstädtisches Interesse besteht, grundsätzlich nicht erlaubt.
3
Für die Jahre 2017 – 2019 wurde folgende Anzahl an Veranstaltungen genehmigt:
2017 13 Veranstaltungen
2018 14 Veranstaltungen
2019 11 Veranstaltungen
Frage 5:
Wie hoch ist derzeit das Sondernutzungsentgelt pro 24 Std, das z.B. Konzertveranstalter zahlen müssen,
wenn Sie die unter Pkt 1 genannten Bereiche nutzen und dementsprechend sperren lassen müssen?
Antwort zu 5:
Eine Sondernutzungserlaubnis ausschließlich für Konzerte wird auf der Straße des 17.
Juni grundsätzlich nicht erteilt. Konzerte sind Teil von (Groß-)Veranstaltungen mit
differenzierten Bühnenprogrammen. Für die beantragten Sondernutzungen der
öffentlichen Straßen werden differenzierte Gebühren nach der Verordnung über die
Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen
(Sondernutzungsgebührenverordnung – SNGebV) und dem Gebührenverzeichnis der
Anlage 1 erhoben (Sondernutzungsgebühren). Grundsätzlich werden
Sondernutzungsgebühren auf den Einzelfall bezogen ermittelt und in der durch das
Gebührenverzeichnis festgelegten Höhe festgesetzt. Für Sondernutzungen im
Zusammenhang mit Veranstaltungen finden in der Regel die Tarifstelle 1.2.3, Buchstaben
a) bis e) sowie gegebenenfalls die Tarifstelle 1.2.4 Anwendung. Innerhalb dieser Tarifstelle
wird nach den verschiedenen in Betracht kommenden und im Zusammenhang stehenden
Sondernutzungen differenziert, nämlich nach abgesperrten Flächen mit verschiedenen
Nutzungszwecken und Aufbauten, wie zum Beispiel Handelsstände (Speisen- und
Getränkeverzehr, mobile Geldautomaten), Werbestände (Promotion, Merchandising),
Logistikfläche, Zuschauertribünen und sonstige Aufbauten (wie Toiletten, TV, Video,
Bühne und Podium).
Berlin, den 29.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Berlin entfernt gefährliche Grünpfeile, aus Fuss e.V.

Die #Verkehrslenkung Berlin entfernt acht #Blech-Grünpfeile
an #Ampelkreuzungen, die bisher Fahrzeugen das #Rechtsabbiegen bei Rot
gestatteten. Das teilte Verkehrs-Staatssekretär Ingmar Streese der
#Fußgängerlobby FUSS e.V. mit. Der Verein hatte die Behörde darauf
hingewiesen, dass die Pfeile an diesen Kreuzungen #vorschriftwidrig und
#verkehrsgefährdend eingesetzt sind.

Alle acht Pfeile verstoßen gegen Regeln in der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung. Bei den meisten Kreuzungen ist für abbiegende
Fahrer die Sicht nach links verdeckt. Teils hängen sie an Straßen mit
zwei Rechtsabbiege-Spuren, was ebenfalls unzulässig ist. Den
Negativ-Rekord hält ein Grünpfeil am Stralauer Platz vor dem Ostbahnhof:
Hier sind gleich drei Bedingungen erfüllt, die einen solchen Pfeil
verbieten: Die schlechte Sicht, die zwei Abbiegespuren und
konfliktträchtiger Gegenverkehr.

Staatssekretär Streese strebt mit dem Abschrauben auch die „Reduzierung
der Komplexität von Verkehrssituationen“ an. Die Kreuzungen seien „unter
Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsströme und Notwendigkeiten neu
bewertet“ worden. FUSS e.V. begrüßt Streeses Ankündigung. „Die Pfeile
bringen Gefahren für Fußgänger und sie untergraben die Verkehrsmoral,
weil sie das Tabu brechen, dass man bei Rot grundsätzlich warten muss“,
sagt Vorstand Roland Stimpel. „Eine Studie der TU Dresden und der
Versicherer hat gezeigt, dass drei Viertel der Autofahrer bei solchen
Pfeilen gegen ihre Pflicht verstoßen, kurz anzuhalten und sich zu
vergewissern, dass keine Fußgänger bei Grün über die Ampel wollen.“ FUSS
e.V. hofft jetzt, dass dies der Anfang vom Ende der Blech-Grünpfeile in
Berlin ist. Sie hingen 2018 noch an 34 Kreuzungen.

FUSS e.V. fordert nach dem Misserfolg des Blech-Grünpfeils auch, den
geplanten Sonderpfeil für Radfahrer nicht zuzulassen. Er hängt derzeit
in einem Test an fünf Kreuzungen, die größte davon ist die von
Schönhauser Allee und Torstraße in Mitte. Die Erfahrung von FUSS e.V.:
„Hier stauen sich auf dem schmalen Radweg oft die Räder vor der Ampel.
Offenbar vom Grünpfeil ermuntert nehmen rechts abbiegende Radfahrende
den ebenfalls schmalen Gehweg neben der Fahrrad-Kolonne. Das zeigt: Auch
der Rad-Pfeil schafft gefährliche Situationen.“

Die jetzt zum Abschrauben vorgesehenen Grünpfeile hängen an folgenden
Berliner Kreuzungen:
Otto-Suhr-Allee / Cauerstr. – Leibnizstr. (Charlottenburg)
Otto-Suhr-Allee / Eosanderstr. – Wilmersdorfer Str. (Charlottenburg)
Schlüterstr. / Mommsenstr. (Charlottenburg)
Mühlenstr. – Stralauer Pl. / Str. der Pariser Kommune (Friedrichshain)
Urbanstr. / Blücherstr.  (Kreuzberg)
Schnellerstr. / Fennstr. (Schöneweide)
Michael-Brückner-Straße/Sterndamm (Schöneweide)
Spreeweg / John-Foster-Dulles-Allee  (Tiergarten)

*****

FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508

Straßenverkehr: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Es ist geplant, die #AVUS im Bereich der neu geplanten Anschlussstelle #Messedamm um mind. 4 Meter
anzuheben. Ab wo wird nach jetzigen Planungen, aus Richtung Südwesten kommend, die Fahrbahn der #A115 ansteigen und welche Hausnummern der #Eichkampsiedlung bzw. entlang der #Eichkampstraße werden
künftig davon betroffen sein, dass vor ihrer Haustür die A 115 ansteigt? (Bitte hausnummernscharf angeben.
Dies soll lt. #DEGES bereits jetzt möglich sein.) Wie hoch wird die tatsächliche Anhebung der Fahrbahn am
höchsten Punkt ausfallen?
Antwort zu 1:
Da die Autobahn etwas von der Siedlung abgerückt werden soll, ist der Geländebezug
nicht die bestehende Autobahn, sondern das östlich gelegene Gelände.
Die Anhebung der Autobahn A 115 ist aufgrund der technischen Zwangspunkte
(insbesondere der vorhandenen Bahnlinien) erforderlich. Sie beträgt voraussichtlich im
höchsten Punkt ca. 4 Meter bezogen auf das Gelände. Dies ist auf Höhe Eichkampstraße
Hausnummer 52, spätestens Höhe Maikäferpfad der Fall. Nach etwa 300 m Richtung
Südwest sollte die Autobahn nach dem aktuellen Kenntnisstand wieder in Lage der
bestehenden A 115 sein. Diese Angaben stehen unter dem Vorbehalt des frühen
#Planungsstandes und fortlaufender Planungsdetaillierungen.
Frage 2:
Auf Folie 31 der Präsentation vom 31.10. mit der Überschrift Visualisierung der neuen Anschlussstelle
Messedamm finden sich Darstellungen mit meterhohen Begrenzungsmauern zur A 115 und in Richtung der
neu geplanten Anschlussstelle Messedamm. Welche Höhe werden diese Mauern tatsächlich erreichen? Wo
sind die entsprechenden Schnittzeichnungen zum Gesamtprojekt öffentlich einsehbar? (Ich bitte zudem
darum, die Schnittzeichnungen zu exakt dem auf der genannten Folie visualisierten Bereich als Anlage an
die Beantwortung dieser Anfrage beizufügen.)
2
Antwort zu 2:
Bei den von Ihnen genannten „Begrenzungsmauern“ handelt es sich um
Lärmschutzwände, die nach aktuellem Planungsstand im Bereich der Eichkampsiedlung
ca. 7 m Höhe haben sollen, um einen möglichst effizienten Lärmschutz zu gewährleisten.
Zur Gestaltung der Ansicht von der Eichkampsiedlung kann die Lärmschutzwand
voraussichtlich im oberen Drittel transparent ausgebildet werden. Ebenso ist partiell eine
Bepflanzung vorstellbar. Schnittzeichnungen mit Bestands- bzw. Geländebezug stehen
derzeit wegen des aktuellen, frühen Planungsstandes noch nicht zur Verfügung. Vor
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens soll eine Themenwerkstatt zum Projekt
(voraussichtlich bereits im I. Quartal 2020) stattfinden, in der einzelne Sachverhalte
genauer und in einem fortgeschrittenen Planungsstand besprochen werden können.
Frage 3:
Laut Präsentation wird die Vorzugsvariante für den Umbau des AD Funkturm die „A 115 in Mittellage“ sein.
Dabei soll der künftige Verlauf der A 115 östlich des AVUS-Motels und mittig über das Gelände des heutigen
AVUS-Rasthofgeländes sein. Einmal abgesehen von der notwendigen technischen/baulichen Erneuerung
der A 115 ergibt sich die folgende Frage: Was rechtfertigt einen derartig großen Aufwand der Verschiebung
der bisherigen Trasse, zumal diese Trassenführung offenbar nur eine geringe Verbesserung der aktuellen
Lärm- und Luftbelastungssituation mit sich bringt (Folien 45 – 48 der DEGES-Präsentation) und zudem auch
kein Kapazitätsausbau stattfinden soll? (Kosten-Nutzen Gegenüberstellung).
Antwort zu 3:
Die Mittellage der A 115 auf dem Rasthofgelände ist vor allem erforderlich, um die
Verkehrsanlagen nach dem Stand der Technik regelwerkskonform und verkehrssicher
herstellen zu können. Die bestehende A 115 und deren Anbindung an die A 100 hat sich
im Laufe ihrer Entstehung an der AVUS-Nordkurve orientiert, auf der noch bis 1998
Autorennen durchgeführt wurden. Mit dem Umbau wird es nun möglich, die
Verbindungsrampen auf die A 100 in Richtung Nord und Richtung Süd gleichermaßen
ausgewogen und regelgerecht zu trassieren. Im Zuge des Umbaus wird die
Verkehrsführung im Knoten neu organisiert. Die Verbindungsrampen werden teilweise
verlängert, Ein- und Ausfädelungs- sowie Verflechtungsbereiche verlängert und soweit wie
möglich an heutige Standards angepasst. Durch diese und andere Maßnahmen wird die
Orientierung und Durchfahrung des Autobahndreiecks Funkturm in Zukunft deutlich
einfacher, komfortabler und vor allem sicherer. Das Unfallrisiko sinkt, die Staugefahr wird
reduziert. Von herausragender Bedeutung für die Verkehrsführung während der Bauzeit ist
die Tatsache, dass die Bauwerke des neuen Autobahndreiecks in neuer Lage errichtet
werden können, während die Bestandsbauwerke des alten Autobahndreiecks noch unter
Verkehr bleiben können. In der beengten innerstädtischen Situation wäre ein
Ersatzneubau analog des Bestandes nicht unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der
A 100 und A 115 möglich.
Frage 4:
Insbesondere die künftige Verbesserung der Lärmsituation im Bereich der Eichkampsiedlung wird nur durch
die Anhebung der AVUS und dem Bau neuer Lärmschutzwände entstehen. Dafür werden die Bewohner der
dortigen Häuser künftig auf eine hohe Mauer schauen. Frage: Was rechtfertigt unter Berücksichtigung
dieses Punktes die favorisierte Variante, auch wenn die Kosten der Baumaßnahme nahezu komplett vom
Bund getragen werden?
3
Antwort zu 4:
Für die Gestaltung der Lärmschutzwände an der Eichkampsiedlung bestehen vielfältige
Optionen. Zunächst ist es Ziel, den vorhandenen Baumbestand vor der Autobahn soweit
wie möglich zu erhalten, ggf. zu ersetzen und bei entsprechender Flächenverfügbarkeit zu
erweitern. Ebenso bestehen unter Berücksichtigung der erforderlichen
Unterhaltungsrandbedingungen Möglichkeiten zur Teilbegrünung der Wände. Das obere
Drittel der Lärmschutzwand kann nach aktuellem Planungsstand transparent ausgebildet
werden.
Kontinuierliche Wartungen, Instandhaltungen und Sanierungen am Autobahndreieck
Funkturm haben insbesondere in den vergangenen 15 Jahren zunehmend zu temporären
Sperrungen und Baustellen sowie dauerhaften Verkehrseinschränkungen geführt. Mittelbis
langfristig reichen auch umfassende Instandhaltungsarbeiten nicht mehr aus, um das
Dreieck und seine Zulaufstrecken zu erhalten. Die Brückenbauwerke sind aufgrund ihrer
Konstruktion nur sehr bedingt sanierungsfähig und grundsätzlich nicht für die höheren
Verkehrslasten zu ertüchtigen. Dauerhafte Verkehrseinschränkungen sind bereits jetzt
erforderlich (u. a. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Nutzungseinschränkungen für
LKW). Der schlechte Zustand der Bausubstanz, das hohe Nutzungsalter und die starke
Verkehrsbelastung machen einen schnellstmöglichen Ersatzbau erforderlich. Ohne den
Ersatzneubau wird der Knoten seine Funktionsfähigkeit verlieren.
Frage 5:
Aus welchem Grund wird es zu keinem weiteren Kapazitätsausbau des AD Funkturm kommen,
insbesondere da doch die bisherige rechnerische Kapazität im Schnittpunkt A 115/A 100 schon jetzt deutlich
überschritten ist?
Antwort zu 5:
Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Autobahndreieck durch zusätzliche Fahrstreifen
o.ä. wäre nur sinnvoll, wenn auch die Streckenabschnitte, die durch das Dreieck
verbunden werden, entsprechend erweitert würden. Dies betrifft insbesondere die A 100,
die für die Leistungsfähigkeit auch des Autobahndreiecks maßgebend ist. Eine
Erweiterung der A 100 um z. B. einen Fahrstreifen pro Richtung ist jedoch wegen der
direkt angrenzenden Bebauung nicht möglich.
Frage 6:
Als einer der Vorteile der Variante „A 115 in Mittellage“ werden auf Folie 27 u. a. die Verlagerung der
bisherigen LKW-Parkplätze durch die Schließung des AVUS-Rasthofs und das Entstehen von Flächen für
städtebauliche Potentiale genannt. Frage: Welche städtebaulichen Potentiale könnten sich hier ergeben, an
einem Ort, der, prognostiziert für 2030, von 250.000 Fahrzeugen/24 Std. umflossen wird?
Antwort zu 6:
Die Entwicklung von städtebaulichen Konzepten für die freiwerdenden Flächen ist
Gegenstand von angelaufenen Abstimmungsgesprächen.
4
Frage 7:
Wohin sollen die LKW-Parkplätze nach bisherigen Planungen tatsächlich verlagert werden oder ist lediglich
geplant, die Parkplätze ersatzlos zurückzubauen?
Antwort zu 7:
Die Stellplätze des LKW-Fernverkehrs werden in Abstimmung mit dem Land Brandenburg
zum Rastplatz Parforceheide/Am Stern an der A 115 Höhe Potsdam verlagert.
Berlin, den 27.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Regionalverkehr: Pendler Achtung Stau: Berliner Stadtrand fühlt sich abgehängt, aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/berlin/artikel-ansicht/dg/0/1/1767656/

Die Anwohner am Stadtrand und im Umland sind genervt. Auf dem Weg zur Arbeit stehen sie häufig stundenlang im Stau. Der Verband Deutscher #Grundstücksnutzer (#VDGN) hat detaillierte Lösungsvorschläge ausgearbeitet. Hier ein Teil der Forderungen und der derzeitige Stand:
In Verlängerung der #TVO

Schon seit 2008 wird über die Verlängerung Tangentiale Verbindung Ost (TVO) zwischen #Marzahn-Hellersdorf und #Köpenick diskutiert. Das Großprojekt zur Entlastung des Südostens Berlins und zur Bewältigung der Verkehrsströme zum neuen #Flughafen #BER müsse jetzt ohne weitere Verzögerungen realisiert werden, fordert der Verband.

„Die TVO hat auch bei uns hohe Priorität“, sagt dazu Jan Thomsen, Sprecher der Berliner Senatsverkehrsverwaltung. Leider sei Anfang des Jahres die Bahn als Planerin für die nötigen #Eisenbahnbrücken vertragswidrig ausgestiegen. Nun müsse die #Tiefbau-Bauabteilung im eigenen Haus übernehmen. Der Beginn des #Planfeststellungsverfahrens verschiebe sich so um rund 1,5 Jahre auf voraussichtlich Ende …

Straßenverkehr: Salvador-Allende-Brücke fünf Wochen früher wieder frei aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/treptow-koepenick/salvador-allende-bruecke-fuenf-wochen-frueher-wieder-frei

Berlin kann #Brücke! Die #Sanierung der wichtigen #Salvador-Allende-Brücke in #Köpenick wurde deutlich schneller fertig, als geplant.

Freie Fahrt auf der Salvador-Allende-Brücke! Fünf Wochen früher als geplant, können auch Autos wieder die wichtige Spreequerung in Köpenick nutzen. Einspurig und mit gedrosseltem Tempo!

„Das ist wunderbar“, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (56, Grüne). Die Brücke ist ein tragischer Fall: Sie war noch keine 30 Jahre alt, als Betonkrebs sie befiel. Materialien reagierten miteinander, quollen auf, sorgten für …

Straßenverkehr: Sperrung der Autobahnanschlussstelle Bucher Straße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Sind dem Senat derartige Überlegungen/Planungen bekannt?
Antwort zu 1:
Ja, sie sind bekannt.
Wie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK)
https://www.berlin.de/senuvk/bauen/strassenbau/a114/de/verkehrskonzept.shtml informiert
wird, sind #bauzeitliche #Verkehrseinschränkungen nicht auszuschließen, sollen aber auf ein
erforderliches Maß reduziert werden.
Die geplanten #Erneuerungsarbeiten auf der #Bundesautobahn (BAB) #A114 ab Herbst 2020
werden während der drei #Hauptbauphasen zu Einschränkungen auf jeweils einen
Fahrstreifen je Fahrtrichtung führen.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der bereits im Normalzustand sehr
staubehafteten Verkehrsabläufe im Bereich der A 114 Anschlussstelle (AS) #Bucher Straße
müssen infolge der dann baulich bedingten, zusätzlichen Einschränkungen
#Verkehrslenkungsmaßnahmen mit ordnendem Charakter zur Wahrung der
Verkehrssicherheit getroffen werden. Dies kann ggf. auch zu temporären Sperrungen der
AS Bucher Str. führen.
Die Detailplanungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
2
Frage 2:
Wie schätzt der Senat die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Nordosten Pankows grundsätzlich und
insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell laufenden und geplanten Baumaßnahmen ein?
Antwort zu 2:
Das Straßennetz im Nordosten Pankow ist hinsichtlich
× der radial ausgerichteten Netzstruktur mit größtenteils 2-streifigen Fahrbahnen,
× der verkehrsverteilenden Querverbindungen und
× dem werktäglich hohem Verkehrsaufkommen,
grundsätzlich staugefährdet.
Das Ziel ist es, die laufenden und geplanten Baumaßnahmen mit größeren, verkehrlichen
Einschränkungen weitestgehend vor dem Baubeginn der A 114 abzuschließen, um
während der Erneuerungsarbeiten der A 114 ein weitestgehend störungsfreies, paralleles
Stadtstraßennetz zu erhalten. Hierzu zählen auch die Ertüchtigungsarbeiten für die
festgelegte Entlastungsstrecke (Hauptstraße – Berliner Str. – Pasewalker Str.), die sowohl
Fahrbahnsanierungen als auch bauliche und verkehrstechnische Anpassungen in den
Knotenbereichen beinhalten.
Ein Verzögern bzw. Verschieben von notwendigen, baulichen Eingriffen kann in allen
Fällen auch nicht immer erfolgen, weil die Gefahr eines Versagens der Infrastruktur (wie
Leitungen, Brücken, aber auch Gleisanlagen der Straßenbahn etc.) ausgeschlossen
werden muss.
Frage 3:
Welche Bedeutung kommt der BAB A114 inkl. AS Bucher Straße nach Einschätzung des Senats aktuell und
insbesondere angesichts der laufenden bzw. geplanten Baumaßnahmen (Bsp. Wiltbergstraße,
Bahnhofstraße in Blankenburg, Dorfstraße in Malchow, AS Schönerlinder Straße, Bucher Straße,
Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn, etc.) zu?
Antwort zu 3:
Die BAB A 114 bildet mit einer Länge von ca. acht Kilometern und mit jeweils zwei
Fahrstreifen je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr eine wichtige Nord-Süd-Achse zwischen
dem Berliner Ring BAB A 10 und dem Stadtzentrum. Entsprechend ihrer Netzfunktion ist
sie als großräumige Straßenverbindung eingestuft (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/index.sht
ml). Die Anschlusstellen der BAB stellen die Verbindungen zum Stadtstraßennetz und den
angrenzenden Ortsteilen in Berlin und den angrenzenden Gemeinden / Landkreisen im
Land Brandenburg und dem übrigen Bundesgebiet her.
Bis zum Beginn der eigentlichen Erneuerungsbauarbeiten auf der A 114 sollen die
Baumaßnahmen mit größeren Verkehrseinschränkungen im relevanten Verkehrsgebiet
abgeschlossen werden. Hierzu finden Behördentermine statt, um u.a. auch die seit dem
Frühjahr laufenden Ertüchtigungsmaßnahmen abzustimmen und einzuordnen. Diese
3
finden im Vorlauf zu den ab Sommer 2020 beginnenden Arbeiten der BAB A 114 statt und
sollen Leistungsreserven für den zu erwartenden Verdrängungsverkehr erschließen.
Frage 4:
Welche Auswirkungen hätte die Sperrung der Anschlussstelle auf die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes
im Nordosten Pankows?
Frage 5:
Über welche alternativen Routen würden nach Einschätzung des Senats die Quell- und Zielverkehre der
Ortsteile Buch, Karow, Buchholz und Blankenburg sowie die Pendlerverkehre laufen? Wie leistungsfähig
sind diese?
Frage 6:
Mit welchen Fahrzeitverlängerungen wäre für die Verkehre (Referenzpunkt Prenzlauer Promenade Ecke
Granitzstraße) in die Ortsteile Buch, Karow, Blankenburg und Buchholz zu rechnen?
Antwort zu 4 bis 6:
Im Zuge der circa 30-monatigen Bauausführung auf der BAB A 114 wird nach derzeitigem
Sachstand die AS verfügbar bleiben. Zur Erneuerung der Rampen sowie der Bucher
Straße einschließlich der Knotenpunktsbereiche werden voraussichtlich kurzzeitige
Sperrungen erforderlich werden. Es sind keine längerfristigen Sperrungen der AS Bucher
Straße geplant. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die VLB/ Autobahnpolizei
aus Gründen der Verkehrssicherheit (Rückstaubildung/ erhöhte
Unfallhäufigkeit) einzelne Rampen schließen könnte. Es gilt der Grundsatz, dass während
der Bauausführung der A114 alle drei Anschlussstellen offen zu halten sind und nur für
den Bau der Rampen selbst Sperrungen, vorzugsweise im Nachgang des Streckenbaus
A114, einzuplanen sind.
Die VLB hat mitgeteilt, dass eine ggf. notwendige, kurzzeitige Sperrung der AS Bucher
Straße zu einer erheblichen Verlagerung der Verkehrsströme und des
Verkehrsaufkommens führen wird; es erfordert verkehrliche und verkehrstechnische
Anpassungen. Im weiteren Planungsverlauf werden hierzu noch Details abgestimmt.
Entscheidungen und tiefergehende, verkehrliche Aussagen sind erst dann möglich.
Aufgrund der, wie bereits erwähnten, nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden
Leistungsreserven im Verkehrsgebiet können zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Angaben
zu in etwa zu erwartenden Fahrzeitverlängerungen gegeben werden.
Die Verkehre werden sich voraussichtlich neben den unmittelbar parallelen Straßenzügen,
u.a. der Pasewalker Str. und der Heinersdorfer Str., auch auf die weiter entfernt gelegenen
Straßenzüge B 96a Dietzgenstr. und B2 Dorfstraße Malchow verlagern. Durch die
Schaltung eines Vorbehaltsnetzes wird angestrebt, in diesen Straßenzügen zum Zeitpunkt
der Erneuerungsarbeiten der A 114 Anträge auf Arbeitsstellen nur nach gesonderter
Prüfung und ggf. unter erhöhten Auflagen genehmigend zuzulassen.
Zwischen der SenUVK, dem Bezirk, der Polizei, den Berliner Verkehrsbetrieben, der
Deutschen Bahn, der Straßenverkehrsbehörde, der DEGES, den Behörden im Land
Brandenburg und den für die Bauvorhaben zuständigen Behörden/ Leitungsverwaltungen
finden hierzu umfangreiche Abstimmungen statt, um die einzelnen Planungen und
Genehmigungen hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Abhängigkeiten einzuordnen.
4
Frage 7:
Wie schätzt der Senat die Erreichbarkeit der Rettungsstelle im Helios-Klinikum Buch ein, sollte die
Anschlussstelle gesperrt werden?
Antwort zu 7:
Die Erreichbarkeit der Rettungsstelle im Helios-Klinikum Buch wird jederzeit gewährleistet.
Berlin, den 20.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: A100 wird ab heute mehrfach gesperrt – das ist der Grund, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227645629/A100-Berliner-Stadtring-wird-mehrfach-gesperrt.html

Ab Montag müssen sich Autofahrer auf der #A100 auf Einschränkungen einstellen. Hintergrund ist der #Neubau der #Rudolf-Wissell-Brücke

Autofahrer müssen in der zweiten Novemberhälfte auf der A100 mit Einschränkungen und Staus rechnen. Ab Montag, den 19. November beginnen #Vollsperrungen, zudem stehen in Teilabschnitten bis Ende des Monats nur zwei statt drei #Fahrstreifen zur Verfügung.

Hintergrund des Ganzen ist der geplante Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke. Für diesen finden nun verschiedene #Vorarbeiten und Untersuchungen auf mögliche #Kampfmittel statt, die sich in dem Bereich noch aus dem Zweiten Weltkrieg befinden könnten.

Vollsperrungen auf der A100 in mehreren Nächten
Die erste Sperrung stand in der Nacht vom 18. auf den 19. November in der Zeit von 22 bis 5 Uhr an. Die A100 wurde zwischen der Anschlussstelle (AS) Kaiserdamm und dem Autobahndreieck (AD) Funkturm in Richtung Neukölln …