zu Fuß mobil: Fußverkehrsstrategie des Berliner Senats (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist die Bearbeitung des Modellprojekts „#Fußgängerbefragung“? Konnte, wie angekündigt, die
Wiederholung der Befragung in 2019 erfolgen?
Antwort zu 1:
Die Zufriedenheit mit den Bedingungen für den #Fußverkehr und die wesentlichen
Kritikpunkte wurden erstmals 2011 durch eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger
ermittelt. Diese Befragung sollte im Jahr 2016 wiederholt werden, um die Wirkung der
#Fußverkehrsstrategie abschätzen zu können.
Zu diesem Zeitpunkt waren, aufgrund ressourcentechnischer Gründe, zunächst nur zwei
Modellprojekte (Fußverkehrsfreundliche Ampeln und Fußverkehrsfreundlicher
Einzelhandel) komplett abgeschlossen sowie das Modellprojekt 5 (#Begegnungszonen)
teilweise umgesetzt. Somit lag 2016 keine ausreichende Basis zur Wiederholung der
Befragung, im Sinne einer Vorher-Nachher-Untersuchung, vor.
Da die Fußverkehrsstrategie für Berlin mit dem 2019 vom Senat beschlossenen Entwurf
für den Abschnitt 4 des Berliner Mobilitätsgesetzes ersetzt werden soll und damit ihre
Gültigkeit verliert, wurde von einer erneuten Befragung abgesehen.
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Frage 2:
Wie schätzt der Senat aktuell die Bereitschaft auf Bundesebene ein, das sog. „Rotblinken“ bundesweit zu
erproben und ggf. in die StVO aufzunehmen? Will der Senat ggf. selbst gegenüber dem Bund initiativ tätig
werden?
Antwort zu 2:
Der Berliner Senat hat im Zuge des Modellversuchs „Fußgängerfreundliche Ampeln“ im
Jahr 2016 eine Empfehlung an die zuständigen Stellen des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausgesprochen, das sogenannte „Rotblinken“
auch bundesweit zu erproben und ggf. in die StVO aufzunehmen. Eine Antwort des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) liegt dem Senat hierzu
bis heute nicht vor, eine Aufnahme in die StVO fand nicht statt.
Berlin plant derzeit keine Initiative auf Bundesebene, das „Rotblinken“ zu erproben.
Frage 3:
Welche Bezirke haben sich mit welchen Straßen seinerzeit beim Senat um die Teilnahme am Modellprojekt
der „Begegnungszonen“ beworben?
Antwort zu 3:
Neben den zwölf Bezirken reichten auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt, der FUSS e.V. sowie die Ökumenischen Umweltgruppe Lichtenrade Vorschläge
ein. Im Folgenden sind die 34 eingereichten Vorschläge aufgeführt.
Charlottenburg-Wilmersdorf:
– südlicher Olivaer Platz zwischen Konstanzer Straße und Württembergische Straße
– Wilmersdorfer Straße zwischen Bismarckstraße und Schillerstraße
Friedrichshain-Kreuzberg:
– Bergmannstraße zwischen Mehringdamm und Friesenstraße (Marheinekeplatz)
– Checkpoint Charlie, Friedrichstraße zwischen Rudi-Dutschke-Straße / Kochstraße
und Zimmerstraße
– Oranienstraße zwischen Skalitzer Straße und Moritzplatz
– Besselstraße zwischen Friedrichstraße und Markgrafenstraße
Lichtenberg:
– „alte“ Frankfurter Allee zwischen Hubertusstraße und Siegfriedstraße
Marzahn-Hellersdorf:
– östlicher Helene-Weigel-Platz
Mitte:
– Turmstraße zwischen Rathausvorplatz und Thusnelda-Allee
– umliegende Straßen des Gendarmenmarkts: Markgrafenstraße zwischen
Französische Straße und Mohrenstraße sowie Mohrenstraße zwischen
Markgrafenstraße und Charlottenstraße
– Checkpoint Charlie, Zimmerstraße zwischen Hausnummer 15 und Charlottenstraße
– Hackescher Markt
– Kreuzungsbereich Adolfstraße / Prinz-Eugen-Straße / Plantagenstraße
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– Unter den Linden zwischen Charlottenstraße und Liebknechtbrücke
– Am Köllnischen Park zwischen Märkisches Ufer – Wallstraße und Rungestraße
– Neue Schönhauser Straße zwischen Rosenthaler Straße und Weinmeisterstraße
Neukölln:
– Richardplatz
Pankow:
– Florastraße zwischen Berliner Straße und Grunowstraße
Reinickendorf:
– Alt-Tegel zwischen Treskowstraße und Greenwichpromenade
– Heinsestraße zwischen Schramberger Straße und Heidenheimer Straße
Spandau:
– Siegener Straße zwischen Salchendorfer Weg und Falkenseer Chaussee
Steglitz-Zehlendorf:
– Schweizer Viertel, Lausanner Straße zwischen Baseler Straße und Goerzallee
– Oberhofer Platz
– Hans-Sachs-Straße (Gebiet um Bahnhof Lichterfelde West) mit Baseler Straße
zwischen Hans-Sachs-Straße und Curtiusstraße
– Curtiusstraße zwischen Baseler Straße und Jägerndorfer Zeile
– Ringstraßensystem Am Großen Wannsee, Zum Heckeshorn und Straße Zum Löwen
Tempelhof-Schöneberg:
– Maaßenstraße zwischen Nollendorfstraße und Winterfeldstraße
– Motzstraße zwischen Eisenacher Straße und Nollendorfplatz
– nördlicher Bereich des Bayerischen Platzes
– Bahnhofstraße zwischen Bahnübergang und Goltzstraße
Treptow-Köpenick:
– Altstadt Köpenick, Lüdersstraße – Alter Markt
– Dörpfeldstraße zwischen Florian-Geyer-Straße und Handjerystraße
– Bölschestraße im Bereich Marktplatz / Christophorus Kirche – Neue
Kaisermarktbebauung
– Wilhelminenhofstraße zwischen Ostendstraße und Edisonstraße
Frage 4:
Wurden für jene Straßen, die nicht in das Modellprojekt aufgenommen wurden, Machbarkeitsstudien oder
Ähnliches für die Einrichtung von „Begegnungszonen“ durchgeführt?
Antwort zu 4:
Alle eingereichten Vorschläge wurden gemäß einem abgestimmten Kriterienkatalog
bewertet. Mithilfe dessen wurden verschiedene Merkmale im Hinblick auf ihren Nutzen für
eine Begegnungszone untersucht. Im Ergebnis konnten drei Pilotprojekte
(Bergmannstraße, Checkpoint Charlie und Maaßenstraße) ausgewählt werden.
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Die nicht in das Modellprojekt aufgenommenen Straßen wurden keiner erneuten
Machbarkeitsstudie oder Ähnlichem unterzogen, da sie sich nicht für die Einrichtung einer
Begegnungszone eignen.
Frage 5:
Welche Projekte verfolgen die Berliner Bezirke zur Förderung des Fußverkehrs abseits der laufenden
Programme für den Fußverkehr?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Hauptsächlich werden vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Projekte des
geförderten Programms „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für
Fußgänger“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bearbeitet.
Zudem werden im Rahmen von Investitionsmaßnahmen des Bezirkes alle Kreuzungen
und Einmündungen so umgebaut, dass sich die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende
erhöht. Zusätzliche Querungsmöglichkeiten (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln)
zwischen zwei Kreuzungen/Einmündungen werden bei Bedarf ebenfalls geschaffen.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit:
„Es werden, je nach Bedarf, Projekte zur Schulwegsicherung oder Querungshilfen im
Zusammenhang mit der AG Förderung des Fußverkehrs verfolgt und umgesetzt.“
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf ist bestrebt, die Situation
für den Fußverkehr aus der laufenden Instandhaltung mit Straßenunterhaltungsmitteln zu
verbessern und nutzt darüber hinaus die finanziellen Möglichkeiten aus dem
Gehwegprogramm und dem Bordabsenkungsprogramm für besonders dringende
Maßnahmen.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Der Bezirk Mitte von Berlin betrachtet den Fußverkehr als elementaren Bestandteil des
bezirklichen Verkehrsmanagements und der Verkehrsplanung. So beinhalten die durch
den Bezirk beauftragten integrierten Verkehrskonzepte stets einen Baustein, der sich mit
dem Fußverkehr auseinandersetzt. Derzeit in Bearbeitung befinden sich beispielsweise
die Verkehrskonzepte der Quartiersmanagementgebiete Pankstraße und Badstraße, die
jeweils einen solchen Baustein aufweisen.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Neukölln integriert die Belange des Fußverkehrs in die bestehenden Straßenplanungen.
Auch auf der Ebene von Stadtentwicklungs- und quartiersbezogenen Verkehrskonzepten
werden die verschiedenen Aspekte der Fußverkehrsförderung wie Sicheres Queren,
Aufenthaltsfunktion, Barrierefreiheit und Inklusion grundsätzlich mitgedacht. So werden
Seitenräume von bestehenden Straßen in ihrer Dimensionierung angepasst,
beispielsweise durch Verbreiterung der Gehwege und den Bau von
Gehwegvorstreckungen. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auf Fahrbahnen werden mit
Querungshilfen kombiniert, dies vorzugsweise im Nahbereich von Straßenkreuzungen und
Einmündungen. Fahrbahnen werden mit Mittelinseln ausgestattet. Der größte Teil dieser in
die Straßenplanungen integrierten Einzelmaßnahmen verfolgen das Ziel der Erhöhung der
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Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden und entsprechen damit den Zielen und
Grundsätzen des Mobilitätsgesetzes.
Auf Ortsteilebene (Gropiusstadt) wird im Rahmen des Bundesprogrammes „Zukunft
Stadtgrün“ aktuell auch ein Nahmobilitätskonzept für die Gropiusstadt erarbeitet.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Grundsätzlich werden bei allen Maßnahmen, die im Rahmen der bezirklichen
Investitionsplanung geplant werden, Gehwege entsprechend den Vorgaben der
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) vorgesehen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen erhalten
diese Straßen, die zuvor meist unbefestigte oder schadhafte Gehwege aufwiesen,
regelmäßig Gehwege, die den Anforderungen an eine sichere und barrierearme
Fußverkehrsführung entsprechen.
In Sanierungs- und Erhaltungsgebieten werden schadhafte und in der Regel unzureichend
befestigte Gehwege nach dem Standard der AV Geh- und Radwege umgebaut. Dort
werden regelmäßig auch Gehwegvorstreckungen an Überquerungsstellen errichtet, um
das Zuparken der Überwege zu verhindern und das Queren der Fahrbahn zu erleichtern,
sowie die Wahrnehmbarkeit der querungswilligen Fußgänger zu verbessern.
Auch der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen dient der Förderung des Fußverkehrs.
Selbst im Rahmen von Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs werden
Mittelinseln, die der sicheren Führung des Radverkehrs dienen, gleich so hergestellt, dass
auch zu Fuß Gehende diese Querungshilfen nutzen können.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Reinickendorf werden keine weiteren Projekte zur Förderung des Fußverkehrs
abseits der laufenden Programme für den Fußverkehr verfolgt. Die bezirklichen
Unterhaltungsmittel aus Titel 52101 bieten hierfür keinen Spielraum.“
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„Jede umgesetzte Straßenbaumaßnahme, jeder barrierefreie Ausbau dient auch dem Ziel,
den Fußverkehr zu fördern, ohne dass es deshalb als Projekt bezeichnet wird.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf werden zur Verbesserung des Fußverkehrs in Absprache
mit der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung Mittel aus dem
Bordsteinabsenkungsprogramm verbaut. Der Bezirk unterstützt das Projekt
„Tausendfüßler“, bei dem in Zusammenarbeit mit den Grundschulen, Eltern und der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Treffpunkte festgelegt werden, zu
denen Eltern ihre Kinder bringen können. Von diesen Treffpunkten laufen dann ältere
gemeinsam mit jüngeren Schulkindern zur Schule.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu mit:
„Maßnahmen, die der Fachbereich Straßen zur Förderung des Fußverkehrs durchführt,
werden ausschließlich aus Sonderprogrammen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz finanziert, z.B. Querungshilfen-Programm, Bordabsenkungsprogramm,
Sonderprogramm Gehwegsanierung. Aufgrund der aktuell gültigen Finanzierungsstruktur,
zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und Bezirksämtern, ist uns kein anderes Vorgehen möglich.
Darüber hinaus, führen wir Projekte zur ganzheitlichen Umgestaltung von Straßenräumen
durch, die aus Städtebau-Fördermitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
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Wohnen finanziert werden (z.B. Stadtumbau West). Diese kommen immer auch einer
Verbesserung des Fußverkehrs zugute.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„In alle strategischen Planungen und Projekte, z. B. auch der Stadterneuerung und
Bauleitplanung, fließen Überlegungen zum sicheren, attraktiven Fußverkehr, deren
effiziente Lenkung und die fußläufige Anbindung ein. Beispielsweise wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung regelmäßig geprüft, wie die fußläufige Vernetzung sowie
Aspekte der wohnungsnahen und siedlungsnahen Erholung entsprechend den
übergeordneten Planungsvorgaben einfließen und festgeschrieben werden können.
Ergänzend und konkretisierend zu den landesplanerischen Programmen und Plänen auf
bezirklicher Ebene, bildet beispielsweise die Uferkonzeption Treptow-Köpenick als
verwaltungsinterne verbindliche Planungsvorgabe eine gute Grundlage für die Umsetzung
der Ziele. Von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 30.03.2017 als Teilplan des
Fachplans „Grün- und Freiraum“ der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung
beschlossen, ist eins ihrer hauptsächlichen Ziele, die zahlreichen Uferbereiche fußläufig
für die Öffentlichkeit zu erschließen, linear zu verbinden sowie diese sinnvoll und attraktiv
in den Stadtraum zu verknüpfen.
Eine weitere Strategie zum Thema Fußverkehr im öffentlichen Raum ist das sich
momentan in Bearbeitung befindliche Konzept über die öffentlichen Plätze in TreptowKöpenick (bezirkliche Bereichsentwicklungsplanung). Hier werden unter anderem
Leitbilder, Qualitätsstandards und Gestaltprinzipien generalisierend untersucht und für die
öffentlichen Plätze des Bezirkes auf der konzeptionellen Ebene vereinbart, die dann in den
verschiedensten Planungsprozessen umgesetzt werden können und sollen. Dabei spielt
naturgemäß die fußläufige Vernetzung eine wesentliche Rolle.“
Berlin, den 21.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: Regional- und S-Bahn am Wochenende Kein Zug vom Potsdamer Hauptbahnhof nach Berlin, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/regional-und-s-bahn-am-wochenende-kein-zug-vom-potsdamer-hauptbahnhof-nach-berlin/25587966.html

Schlechte Nachrichten für Bahnreisende: Am Wochenende halten am Potsdamer Hauptbahnhof weder S-Bahnen noch Regionalzüge.

#Potsdam ist ab Freitagabend für das gesamte Wochenende in weiten Teilen vom #Bahnnetz #abgekoppelt. Die #S-Bahn aus Berlin fährt den Hauptbahnhof nicht an und endet in #Babelsberg. Regionalzüge werden um Potsdam herum #umgeleitet. Ursache sind laufende #Abrissarbeiten an den Brücken der #Nuthestraße über die Bahngleise. Die Strecke wird deshalb zwischen 22 Uhr am Freitag und 1.30 Uhr in der Nacht zu Montag voll gesperrt. Wer in dieser Zeit unterwegs ist, sollte besser einen Blick in die Fahrplanauskunft werfen.

Große Auswirkungen auf den Regionalverkehr
Die größten Auswirkungen hat die Sperrung im Regionalverkehr. Betroffen ist der Regionalexpress 1 sowie die Regionalbahnlinien 21 und 22. Der stark genutzte RE1 aus Magdeburg wird über Golm nach Berlin-Charlottenburg umgeleitet. Die Züge des RE1 aus Brandenburg/Havel enden im Potsdamer Hauptbahnhof und verkehren erst ab Berlin Wannsee wieder Richtung Frankfurt (Oder). Einzelne Züge werden in den Nachtstunden zwischen Werder (Havel) und Erkner über Golm, …

Straßenverkehr: Neue Trassenführung Planer und Anwohner streiten um das Dreieck Funkturm, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/02/umbau-dreieck-funkturm-berlin-charlottenburg-buergerdialog.html

Das #Autobahndreieck #Funkturm ächzt schon heute unter enormem Verkehr. Die umstrittenen #Umbaupläne mobilisieren die Anwohner. Besuch auf einer Veranstaltung mit Verkehrsplanern – und fassungslosen Bürgern.

Bei der bundeseigenen Straßenplanungs- und Baugesellschaft #Deges GmbH [deges.de] hat man sich richtig Mühe gegeben: Für die sogenannte „#Bürger-Themenwerkstatt“ wurde das schicke Westhafen Event & Convention Center angemietet. Eine 3D-Simulation zeigt, wie das Dreieck Funkturm ab 2030 aussehen soll. Mithilfe sogenannter „Themeninseln“ mit Schautafeln werden die Bürger mit Deges-Mitarbeitern ins Gespräch gebracht.

Doch wirklich überzeugen kann das die gut 100 Besucher nicht, denn es gibt einen grundsätzlichen #Interessenskonflikt zwischen den #Autobahnplanern und den #Anwohnern. „Es ist unsere Aufgabe, eine verkehrssichere und zukunftsfähige Lösung zu finden“, sagt Deges-Bereichsleiter Andreas Irngartinger. „Wir wollen die geplante #Autobahnausfahrt an der Waldschulallee nicht“, sagen die Anwohner der angrenzenden Siedlung Eichkamp.

Berechnungen beziehen wohl nicht alle Szenarien ein
Jan Wulfetange befürchtet, dass die Eichkampstraße, die die Siedlung mit der neuen Ausfahrt verbindet, zu einem Nadelöhr wird. „Es wird zu noch mehr Rückstau in unserem Wohngebiet kommen …

Straßenverkehr: Schönhauser Allee (Pankow): Abriss der Brücke – Einschränkungen beim S-Bahn- und Fernverkehr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article228547799/Abriss-der-Schoenhauser-Allee-Bruecke-U2-Trasse-kann-bleiben.html

Beim #Neubau der #Brücke der #Schönhauser Allee drohen Einschränkungen beim #S-Bahn- und #Fernverkehr. Für die #U-Bahn besteht Hoffnung.

Auf der Brücke Autos, Straßenbahnen und Lastwagen, unter der Brücke die Ringbahn und Gleise des Fernverkehrs. Und zwischen den beiden Segmenten: die Hochbahn-Trasse der BVG Linie #U2. Die 132 Jahre alte Schönhauser-Allee-Brücke wird seit Generationen massiv beansprucht. Für Laien ist die mehrfach überbaute Konstruktion dennoch schwer erkennbar.

Fest steht, dass der Senat die Überbrückung des #Bahngrabens ab 2024 gegen einen kompletten Neubau ersetzen muss. Dabei drohen bis zum Ende des Jahrzehnts erhebliche Verkehrsprobleme für die gesamte Region in Pankow und Prenzlauer Berg. Nach Informationen der Berliner Morgenpost sind die Planer aber zumindest eine große Sorge los.

So soll die Auto- und Straßenbahnbrücke zu beiden Seiten des Viadukts der Hochbahn so aufgebaut sein, dass sie von der U2-Trasse auf den Ständern von den kaputten Bereichen darunter entkoppelt ist. In dem Fall ließen sich die beiden Teilstücke …

Straßenbahn: Leipziger Straße soll Tram und Radfahrstreifen bekommen Der Senat will auf der Ost-West-Magistrale Gleise verlegen., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/weniger-platz-fuer-autos-in-der-leipziger-strasse-li.76878

Der Senat will auf der #Ost-West-Magistrale Gleise verlegen. Aus der unwirtlichen #Straßenschlucht soll ein angenehmer Ort werden. Für Autos wäre weniger Platz.

Die Kritiker nahmen kein Blatt vor den Mund. „Die Leipziger Straße darf kein #Nadelöhr werden. Chaos ist programmiert“, so Oliver Friederici (CDU). „Wenn sie einspurig wird, würde das zum #Dauerstau führen“, warnte der FDP-Abgeordnete Henner Schmidt. „Wir befürchten extreme Rückstaus bis weit über den genannten Abschnitt hinaus“, sagte Sandra Hass vom #ADAC. Die Pläne für die #Straßenbahn in der Leipziger Straße in Mitte stoßen auf Kritik. Es gibt aber auch Befürworter.

Holger #Kölling-Orb ist da angekommen, wo er immer hinwollte. Zwei Jahrzehnte sind vergangen, seitdem er und sein Mitautor Tilo Schütz vorgeschlagen haben, in der Leipziger Straße in Mitte Gleise zu verlegen. „Straßenbahn für ganz Berlin“ hieß das viel beachtete Buch, in dem die damaligen Studenten anregten, das #Tram-Netz in der Hauptstadt von fast 188 auf 517 Kilometer zu erweitern. Inzwischen hat Kölling-Orb seinen Traumjob bekommen: Als Mitarbeiter des #Senatsverkehrsverwaltung plant er nun den Ausbau des Straßenbahnnetzes, und eines seiner aktuellen Projekte ist die Trasse in der Leipziger Straße. Die vorgesehene Strecke wird die heute noch unwirtliche Magistrale verändern – zu Lasten des Autoverkehrs, der nur noch einen Fahrstreifen pro Richtung behalten soll.

Auf der Leipziger Straße stockt mal wieder der #Feierabendverkehr. Nicht weit entfernt, in der Alten Münze, präsentierten Kölling-Orb und seine Mitstreiter …

Straßenverkehr: Fahrbahnverengung an der Bundesallee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Seit wann besteht die #Fahrbahnverengung durch „#Planken“ auf der Fahrbahn auf der #Bundesallee zwischen
Spichern- und Schaperstraße?
Antwort zu 1:
Die Fahrbahnverengung mit #Leitborden wurde am 13.01.2020 eingerichtet. Die
dazugehörige Beschilderung wurde bereits am 10.01.2020 aufgebaut.
Frage 2:
Welche Stelle hat diese aus welchen sachlichen Gründen einrichten lassen?
Antwort zu 2:
Die temporäre verkehrsrechtliche Anordnung wurde durch die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB)
ausgestellt. Hintergrund sind #unterirdische Arbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) am
#U-Bahn-Tunnel. Während der jetzt laufenden Bauphase besteht an der Stelle bei einer
Belastung der Bundesallee durch #Schwerverkehr die Gefahr eines Einsturzes. Da
erfahrungsgemäß eine alleinige Beschilderung mit einer #Lastbeschränkung nicht ausreicht,
um den kompletten Schwerverkehr vom Befahren der Straße abzuhalten, wurde in
Abstimmung mit dem Bezirksamt und dem #Polizeiabschnitt 26 die jetzt vorhandene
Kombination aus Beschilderung und baulicher Einschränkung gewählt. Eine Vollsperrung
für alle Kfz-Arten wurde auf Grund der dann zu erwartenden massiven Überlastung der
Umfahrungsstraßen ausgeschlossen.
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Frage 3:
Aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage sind diese „Längsplanken“ aufgestellt worden?
Antwort zu 3:
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die Kombination aus Verkehrszeichen Z 251 mit Zusatzzeichen und zusätzlicher
Verkehrseinrichtung (Leitbord) zur besonderen Verdeutlichung, ist in der dazugehörigen
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung festgehalten.
Frage 4:
Auf welcher Länge und an wie vielen Stellen besteht die Fahrbahnverengung zu 1)?
Antwort zu 4:
Die Fahrbahnverengung besteht in zwei Teilabschnitten über insgesamt etwa 50 Meter
Länge und zwei Fahrsteifen.
Frage 5:
Welche Breite(n) haben die Fahrspuren an diesen Stellen jeweils exakt?
Antwort zu 5:
Die verbleibenden Fahrstreifen sind 2,50 m breit.
Frage 6:
Welche Breite ist für PKW in Deutschland maximal zulässig?
Antwort zu 6:
Die zulässige Breite für Pkw in Deutschland bestimmt § 32 Abs. 1 Nr. 5 StVZO
(Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) mit 2,50 m.
Frage 7:
Welche Breite haben die Rettungswagen der Berliner Feuerwehr? Welche Breite haben die Löschfahrzeuge
der Berliner Feuerwehr? Welche Breite haben die Drehleiterfahrzeuge der Berliner Feuerwehr?
Antwort zu 7:
Die Rettungsdienste sind vorab informiert worden und kennen die Engstelle. Für Einsätze
nördlich der Engstelle wird dann von Norden angefahren und an der Wendestelle
unmittelbar hinter der Baustelle gewendet. Eine Durchfahrt der Engstelle mit großen
Drehleiterfahrzeugen ist nicht möglich.
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Fragen zu den exakten Breiten der in Berlin eingesetzten Fahrzeuge können nur die
einzelnen Dienststellen der Rettungsdienste selbst beantworten. Von dieser Anfrage wurde
abgesehen, da die Verkehrsregelung mit der Feuerwehr einvernehmlich abgestimmt wurde.
Frage 8:
Sind – wenn ja, wo und wie genau – Mindestbreiten von Fahrbahnen innerorts rechtlich geregelt?
Antwort zu 8:
Die Mindestbreiten von Fahrstreifen bei temporären Verkehrsführungen regeln die
„Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 95) mit dem Regelfall von
2,75 m Breite. Wenn weniger als 2,60 m möglich ist, dann muss die Nutzung auf den PkwVerkehr begrenzt werden. Dazu gibt es das dazugehörige Verkehrszeichen Z 264, wobei
bis auf 2,20 m Breite reduziert werden kann.
Frage 9:
Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit war am 01.02.2020 auf dem Abschnitt zu 1) angeordnet? Ist diese
mittlerweile geändert worden? Falls ja, wie?
Antwort zu 9:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit war am 01.02.2020 und ist immer noch mit 30 km/h
angeordnet. Das vorhandene Verkehrszeichen Z 123 (Arbeitsstelle) weist zusätzlich auf die
möglichen Gefahren hin. Von Verkehrsteilnehmenden wird höchste Aufmerksamkeit
erwartet.
Frage 10:
Wo und wie wird rechtzeitig auf die Fahrbahnverengung hingewiesen?
Antwort zu 10:
Vor jeder Einengung wird mit Verkehrszeichen Z 264 auf eine maximale Breite von 2,20 m
hingewiesen. Im Vorfeld finden sich mehrere große Spurtafeln mit Blinklicht zur Erhöhung
der Aufmerksamkeit. Zudem gibt es im Hohenzollerndamm, in der Bundesallee und in der
Nachodstraße LED-Tafeln, die auf eine Sperrung für den Schwerverkehr hinweisen.
Frage 11:
Wie viele Verkehrsunfälle haben sich seit Einrichtung der Verengung zu 1) in diesem Bereich ereignet?
Antwort zu 11:
Der zuständige Polizeiabschnitt 26 übermittelte der VLB auf Anfrage für den Zeitraum vom
13.01.2020 bis zum 13.02.2020 insgesamt acht registrierte Verkehrsunfälle. Die Polizei
sieht keinen Änderungsbedarf an den Verkehrsmaßnahmen, da es sich eindeutig um
Fehlverhalten handelt.
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Frage 12:
Wie sind die „Längsplanken“ aktiv oder passiv beleuchtet?
Antwort zu 12:
Die Längsplanken sind durch die vorhandene Straßenbeleuchtung sehr gut ausgeleuchtet.
Innen an den Planken befinden sich Reflektoren.
Berlin, den 20.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Straßenverkehr: Zur Verkehrslösung Mahlsdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Verfahrensstand für die Erstellung der #Vorplanungsunterlagen für die neue #Straßenverbindung und
für die #Straßenbahnanlagen?
Frage 2:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung der Vorplanung der Straßenbaumaßnahme durch den Auftraggeber?
Antwort zu 1 und 2:
Die Vorplanungsunterlage für die neue Straßenverbindung wurde im Juli 2019 zur Prüfung
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingereicht. Davon unabhängig
wurde die Bearbeitung der Entwurfsplanung eingeleitet.
Die Vorplanung für den Neubau der Straßenbahnanlage soll im 1. Halbjahr 2020
fertiggestellt werden.
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Frage 3:
Wann ist die Ausschreibung der Leistungsphasen 3-5 für die Straßenbahnmaßnahme erfolgt und wann sollen
die entsprechenden Unterlagen vorliegen?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt, dass die Leistungen der Leistungsphasen 3-7 der
Honorarrechnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegenwärtig (europaweit)
ausgeschrieben sind. Diese beinhalten u. a. die Genehmigungsplanung (Erarbeitung von
#Planfeststellungsunterlagen) und die Ausführungsplanung. Es ist vorgesehen, dass die
Planungsleistungen bis Ende 2023 erbracht werden. Unabwägbarkeiten, z.B. innerhalb des
Planfeststellungsverfahrens, können auf den Planungszeitraum Einfluss nehmen.“
Frage 4:
Welche konkreten Schritte für die Vorplanung der Straßenbahnmaßnahme sind seit 17. Mai 2019 erfolgt?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt, dass im Rahmen der Vorplanung Pläne erarbeitet werden,
die eine #Grobtrassierung der Straßenbahntrasse sowie des umgebenden Straßenraums
beinhalten. Insbesondere im Bahnhofsbereich Mahlsdorf und für die
#Radverkehrsinfrastruktur wurden auch auf Grundlage der Rückmeldungen aus den
#Bürgerinformationsveranstaltungen entsprechende #Planungsvarianten untersucht. Der
Planungsprozess erfolgt in Abstimmung mit zu beteiligenden Behörden und Dritten.
Zudem wurde eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung am 21.08.2019
durchgeführt.
Frage 5:
Liegt die Verkehrsuntersuchung für das Planvorhaben bereits vor bzw. wann wird diese der Fall sein?
Frage 6:
Welche Ergebnisse enthält die Verkehrsuntersuchung und wann wird diese veröffentlicht?
Antwort zu 5 und 6:
Der Auftrag für die „Verkehrsuntersuchung“ beinhaltet die Maßnahmen des Straßen- und
Straßenbahnneubaus und wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK) beauftragt. Voraussetzung für entsprechende Ergebnisse ist die
bestätigte Vorplanung der Verkehrsanlagen. Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Die
Ergebnisse fließen in diverse Fachgutachten (Lärm, Luftschadstoffe, etc.) sowie in die
originäre Objektplanung der Verkehrsanlagen ein.
Frage 7:
Welche Ergebnisse enthält die Umweltverträglichkeitsprüfung und wann wird diese veröffentlicht?
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Antwort zu 7:
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des
Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Straßenverbindung – in diesem
Zusammenhang erfolgt die „Veröffentlichung“ im Zusammenhang mit der Auslegung der
Unterlagen.
Für die Straßenbahnmaßnahme wird ab der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) die
Vorprüfung zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die
Vorprüfung und ggf. die UVP werden auch in diesem Fall Bestandteil der
Planfeststellungsunterlage, welche öffentlich ausliegen wird.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf die umliegenden
Wohngebietsstraßen wurden mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt ist über die relevanten Ämter grundsätzlich in die Planung eingebunden.
Abstimmungen „zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf die umliegenden
Wohngebietsstraßen“ können erst nach Vorliegen der „Verkehrsuntersuchungen“ diskutiert
werden.
Frage 9:
Welche Anwohnerhinweise haben zu welchen konkreten Veränderungen der Planung geführt?
Antwort zu 9:
Schwerpunkte bisher berücksichtigter Hinweise:
• Forderung einer Mittelinsel/Lichtsignalanlage zur Schulwegsicherung im Bereich der
Straße An der Schule
• Überprüfung der Gehwegbreiten im Bereich der Straße An der Schule vor der Schule
• Konkretisierung der vom Grunderwerb betroffenen Flächen für den Bereich Straße An
der Schule
• Prüfung der Geschwindigkeitsreduzierung
• Prüfung von Maßnahamen zur Vermeidung von Schleichverkehren
Eine detaillierte Übersicht zu den Anmerkungen und Fragen sowie Stellungnahmen und
deren weiteren Berücksichtigung im Planungsprozess, kann auf der Homepage der
SenUVK öffentlich eingesehen werden:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/de/tram_ortskern
_mahlsdorf.shtml.
Frage 10:
Wie ist der Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf derzeit konkret eingebunden und welche der o.g.
Unterlagen (Verkehrsuntersuchung, Vorplanung etc.) wurden ihm zur Verfügung gestellt?
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Antwort zu 10:
Der bezirkliche Arbeitskreis wurde in einem eigenen Beteiligungsformat am 15.08.2019
eingebunden. Darüber hinaus waren die Teilnehmenden des Arbeitskreises in die
Bürgerbeteiligungsveranstaltungen am 23.04.2018, 11.09.2018 und 21.08.2019
eingeladen.
Auf der Homepage der SenUVK sind Unterlagen zum Verkehrskonzept Mahlsdorf öffentlich
zugänglich.
Frage 11:
Wie wird sichergestellt, dass die bestehenden Fahrradabstellanlagen erst abgebaut werden, wenn
entsprechende Ersatzkapazitäten (Fahrradparkhaus) realisiert wurden?
Antwort zu 11:
Das Fahrradparken bzw. die Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen am Bahnhof
Mahlsdorf wird als Aufgabenfeld parallel zu den Verkehrsbaumaßnahmen in Mahlsdorf vom
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und von der GB infraVelo GmbH planerisch bearbeitet.
Nach einer erfolgten Potential- und Bestandsanalyse erfolgen weitere Planungsschritte zur
Herstellung ausreichender Kapazitäten für das Fahrradparken. Hierzu werden verfügbare
Flächenpotenziale geprüft. Inwiefern der Bau eines Fahrradparkhauses oder ein
Lösungsansatz mit mehreren Flächenpotentialen weiterverfolgt wird, ist von mehreren
Randbedingungen abhängig. Diese Planung erfolgt als separater Prozess, der die
Realisierung der Straßen- und Straßenbahnbaumaßnahmen berücksichtigt.
Frage 12:
Wann ist die nächste Informationsveranstaltung geplant?
Antwort zu 12:
Im Rahmen der Entwurfsplanung der Straßenbahnanlage ist vorgesehen, die Öffentlichkeit
in ca. einem Jahr wieder zu informieren.
Berlin, den 20.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Straßenverkehr: DBV-Regionalverband Berlin fordert: Messebahnhof Berlin statt neuer Autobahnausfahrt durch ein Wohngebiet, aus DBV

Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) hat Ende Februar 2020 ihre Planungen für eine neue #Autobahnanbindung des Berliner Messegeländes erstmals vorgestellt.

Unmittelbar negativ von diesen Planungen betroffen ist die Siedlung #Eichkamp am südwestlichen Rand des Messegeländes. Das #Autobahndreieck #Funkturm soll damit entlastet werden und Ziel- bzw. Quellverkehr der Autos und LKW vom Messegelände um dieses Nadelöhr herumgeführt werden.

Für den #DBV-Regionalverband Berlin ist diese Autobahnanbindung nicht zielführend. Die Verkehrsprognosen, die der Planung zugrundliegen, sagen ein weiteres Ansteigen der Verkehrsmengen voraus. Damit wird die Berliner Innenstadt durch noch mehr Straßenverkehr belastet.

Es widerspricht den derzeitigen verkehrspolitischen Maßnahmen zur Förderung des #ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs, wenn dem motorisierten Straßenverkehr noch mehr Raum zur Verfügung gestellt wird.

Stattdessen fordert der DBV:

Bau eines Messebahnhofs parallel zum S-Bahnhof Messe Nord (ehemals Witzleben) mit kurzen Fußwegen zum Messegelände an den vorhandenen Fernbahngleisen

  • Für einen solchen Fern- und #Regionalbahnhof mit einem Inselbahnsteig ist dort genug Platz vorhanden
  • Davon profitiert nicht nur das #Messegelände, sondern auch der nahe gelegene #Zentrale Omnibusbahnhof (#ZOB)
  • Dieser “Messebahnhof Berlin“ liegt so zentral, dass er vom Westen Richtung Potsdam/Magdeburg, von Nordwesten über Spandau Richtung Hannover/Hamburg, von Norden über Jungfernheide/Gesundbrunnen Richtung Ostsee und Polen (Stettin) und von Süden vom Flughafen BER direkt mit Regional- und Fernzügen erreichbar sein wird
  • Im Gegensatz zum Autobahnanschluss der städtebauliche Eingriff auf vorhandenem Eisenbahngelände minimal

Pressekontakt: Oswald Richter, Vorsitzender des Regionalverbandes Berlin
Telefon 01 74 / 9 46 20 84

Straßenverkehr: Das Autobahndreieck Funkturm soll umgebaut werden. Anwohner in Charlottenburg fürchten, dass sich dadurch Teil des Verkehrs dauerhaft in ihre Wohngebiete verlagert. , aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/02/berlin-dreieck-funkturm-anwohner-demonstrieren-gegen-umbau-a100-avus.html

Das #Dreieck #Funkturm ist die größte #Engstelle der Berliner #Stadtautobahn. Mehr als 230.000 Fahrzeuge nutzen das Autobahnkreuz täglich. Es ist der wichtigste, innerstädtische #Autobahnknoten, hier treffen der Verkehr von Avus und Stadtautobahn #A100 aufeinander.

Das Problem: Die insgesamt 25 #Brückenbauwerke sind über die Jahre verschlissen und müssen dringend erneuert werden – und das bei laufendem Verkehr. 2023 soll der #Umbau beginnen – er wird sich nach jetzigem Stand mindestens sieben Jahre hinziehen.

Viele Anwohner und Bezirkspolitiker halten die Art der Umsetzung offensichtlich für falsch. Am Samstag wollen sie dagegen protestieren. Der Siedlerverein Eichkamp hat die Demo am Vormittag in der Eichkampstraße angemeldet [umbaudreieckfunkturm.de].

Auftraggeber sind der Bund und das Land Berlin
Verantwortlich für die Planungen und den Bau sind der Bund und das Land …

Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung in der Smart City, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer ist Eigentümer von Installationen der Straßen-, Park- und #Wegebeleuchtung im Land Berlin?
Antwort zu 1:
Zuständig für die #Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlich gewidmeten Straßenland ist
das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz. Darüber hinaus betreiben die Bezirke ca. 5.000 Leuchten in Grünanlagen in
eigener Zuständigkeit.
Frage 2:
In wessen Auftrag werden diese Installationen betrieben und welche Vertragszeiträume sind vereinbart?
Antwort zu 2:
Das Land Berlin hatte den Betrieb der #Beleuchtungsanlagen in 2018 europaweit
ausgeschrieben und an die #Stromnetz Berlin GmbH vergeben. Der Vertrag hat eine
Laufzeit von 10 Jahren und endet am 31.10.2028. Die Lieferung von Energie ist nicht
Gegenstand des Vertrages.
Frage 3:
Welche Änderungen in Ausbau, Modernisierung und Gestaltung der Installationen nach Anweisung des
Landes Berlin sind vertraglich festgehalten bzw. welche vertraglichen Regelungen plant der Senat hierzu?
2
Antwort zu 3:
Der Betreibervertrag für die öffentliche Beleuchtung enthält diverse Regelungen zur
Erneuerung und Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung. So kann der Betreiber zum
Beispiel mit Planung und Management von Projektbaumaßnahmen zum Neubau, Umbau,
Rückbau, Modernisierung und Erweiterung von Beleuchtungsanlagen beauftragt werden.
Für alle Dienststellen des Landes Berlin besteht u.a. die Möglichkeit,
Baumanagementleistungen bei der Stromnetz Berlin GmbH zu beauftragen.
Frage 4:
Welche Rolle spielen die Installationen zur Straßenbeleuchtung in den Smart-City-Konzepten des Landes
Berlin und welche Hürden in der Umsetzung der Strategien in Bezug auf diese Installationen hat der Senat
identifiziert?
Antwort zu 4:
Insbesondere ist eine funktionelle und wirtschaftlich betreibbare Beleuchtung zu
gewährleisten. Vorrangig beanspruchen die immer noch vorhanden, besonders
energieineffizienten Gasleuchten einen Großteil der Betriebsmittel und im Rahmen der
Elektrifizierung auch einen Großteil der Modernisierungsmittel. Größere Smart-CityProjekte sind bisher bei der Nachnutzung des Flughafens Tegel geplant.
Frage 5:
Wie viel Prozent der Installationen der Straßenbeleuchtung sind digital steuerbar?
Antwort zu 5:
Die komplette elektrische Straßenbeleuchtung wird über eine Funksteuerung betrieben.
Die Leuchten können mit unterschiedlichen Signalen gesteuert werden, sofern der
Funkempfänger entsprechend eingerichtet wurde und die Leuchte über eine
entsprechende Schnittstelle verfügt. Neue digitale Steuerungsmöglichkeiten sind erst in
der Erprobung.
Frage 6:
Welches Potential zur Einsparung in Energieverbrauch und Kosten sieht der Senat durch die digitale
Steuerung mit bedarfsgerechter / adaptiver Lichtabgabe?
Antwort zu 6:
Die Anschaffungskosten übersteigen derzeit noch bei weitem die Einsparungen durch den
geringeren Stromverbrauch einer modernen LED-Beleuchtung. Außerhalb der Innenstadt
ließen sich geschätzt 20-30 Prozent Energie einsparen.
3
Frage 7:
Hat der Senat für eine entsprechende Modernisierung schon Unterstützung durch Förderprogramme des
Bundes (insbes. beim. BMU) beantragt bzw. plant dies?
Antwort zu 7:
Diverse Modernisierungsvorhaben wurden in den letzten Jahren durch die EU bzw. durch
das Bundesumweltministerium gefördert, zum Beispiel die Umrüstung von 700
Gasleuchten im Schillerkiez in Neukölln.
Das derzeit laufende Projekt zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten wird finanziert mit
Fördermitteln aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) aus den
Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin
sowie aus dem Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit. Weitere Details siehe:
https://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/de/gaslicht/bauvorhaben_bene2018_202
1.shtml
Frage 8:
Welche Rolle spielen Installationen der Straßenbeleuchtung als Trägeraufbauten für Sensorik und andere
Technologien in Hinsicht auf die Mobilitätssteuerung des Landes Berlin?
Frage 9:
Welche Rolle spielen Installationen der Straßenbeleuchtung als Trägeraufbauten für öffentliches WLAN?
Frage 10:
Welche weiteren Chancen sieht der Senat in diesen Installationen als Trägersystem und gibt es geplante
bzw. laufende Projekte mit entsprechenden Berührungspunkten?
Antwort zu 8 bis 10:
Wenn man einen Lichtpunkt in Mast und Leuchtenkopf unterteilt, spielt derzeit der
Leuchtenkopf hierfür keine Rolle.
Die Lichtmaste selbst sind als Träger für diverse Technologien sehr gefragt. Aufgrund des
Alters und des Zustandes der Maste, der Netzanschlusssituation usw. sind viele Standorte
erst nach einer Ertüchtigung nutzbar. Zudem sind statische Zusatzlasten an Lichtmasten
nur begrenzt möglich.
Im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Forschungsprojektes
ElmobileBerlin – Aufbau von Mobile Metering Ladepunkten im öffentlichen Raum
(Laternenladen) sowie Integration des Mobile Metering Ansatzes in das Berliner Modell
mhgtr q ist der Aufbau von bis zu 1.000 Ladestationen an Laternen für die Nutzung von
Elektromobilität in zwei Berliner Bezirken geplant. Der Aufbau der Ladestation geht mit
einem Austausch der Lichtmaste und (sofern erforderlich) Ertüchtigung des
Stromanschlusses einher.
Weitere Forschungsprojekte, z.B. zur Mitnutzung der Lichtmaste für 5G, laufen.
Darüber hinaus hat das Land Berlin -soweit umsetzbar- die elektrischen Lichtmaste für
Laternenwerbung zur Verfügung gestellt.
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Bislang wurde WLAN an Straßenlaternen aus technischen Gründen nicht eingerichtet.
Für die kommende Ausbauphase wird diese Variante geprüft, insbesondere falls neue
Modelle von Straßenlaternen die WLAN-Nutzung ermöglichen.
Berlin, den 13.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz