Was spricht dagegen, den neuen #S-Bahnsteig #Karl-Bonhoeffer-Klinik direkt #mittig über die #Ollenhauerstraße zu verlegen, wenn er ohnehin – richtigerweise – Richtung Osten verlegt wird?
Antwort zu 1:
Der S-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik soll im Rahmen des geplanten #zweigleisigen Ausbaus der #S25 (Abschnitt #Schönholz – #Hennigsdorf) um ca. 150 m in Richtung Osten an die Ollenhauerstraße verschoben werden. Zusätzlich soll vom östlichen Bahnsteigende eine #Personenüberführung über die Ollenhauerstraße errichtet werden, so dass der Bahnsteig dann künftig direkt von beiden Seiten der Ollenhauerstraße ohne zusätzliche #Straßenquerung erreichbar sein wird. Damit wird insbesondere auch die #Umsteigebeziehung zum #U-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik verbessert.
Wenn es um #Brücken auf der Berliner #Stadtautobahn#A100 geht, werden vermutlich viele Autofahrer hellhörig, seit die #Ringbahn- und die #Westendbrücke im Frühjahr kurzfristig #abgerissen werden mussten. Aktuell hat die zuständige #Autobahngesellschaft des Bundes eine weitere Brücke im Verlauf der A100 in den Blick genommen: die zwei #Teilbauwerke der Brücke über der Ausfahrt #Detmolder Straße. Dort finden Bauwerksuntersuchungen statt, weshalb die jeweils rechten Fahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen gesperrt sind.
Seit wann und warum gibt es eine Gewichtsbeschränkung für die Schmargendorfer Brücke am Heidelberger Platz?
Antwort zu 1:
Die Schmargendorfer Brücke ist seit dem 10.12.2013 auf 18 t lastbeschränkend beschildert. Die Beschilderung erfolgte auf Grundlage der ursprünglichen statischen Bemessung von 1931, wonach das Bauwerk nicht für höhere Belastungen ausgelegt ist.
Frage 2:
Warum wurde der Zustand der Brücke mit der Note 2,3 bewertet (siehe Drucksache 19/ 20906), wenn eine Gewichtsbeschränkung mit erheblicher Auswirkung auf den ÖPNV vorliegt?
Antwort zu 2:
Die Bauwerksnote bewertet den äußeren Zustand eines Ingenieurbauwerkes. Die Tragfähigkeit kann unabhängig vom Bauwerkszustand begrenzt sein, wenn das Bauwerk für höhere Verkehrsbelastungen nicht bemessen ist.
Frage 3:
Welche Brückenklasse nach DIN 1072 wird für die Schmargendorfer Brücke angesetzt und von welchen maximalen Fahrzeuggewichten geht diese Brückenklasse aus?
Antwort 3:
Für die Schmargendorfer Brücke wurde zur Bemessung die zum Zeitpunkt der Errichtung gültige DIN 1072, Ausgabe 1931 mit Brückenklasse I (24 t Dampfwalze / 12 t LKW / 0,5 t Flächenlast) angesetzt. In Anbetracht dessen, dass die Brücke mehrere Fahrstreifen für den
Kraftfahrzeugverkehr besitzt und sich Fahrzeuge auf der Brücke begegnen können, wurde durch Lastvergleichsrechnungen ermittelt, dass eine Begegnung von Fahrzeugen mit 18 t nicht zu einer Überlastung der Konstruktion führt.
Frage 4:
Welches maximal zulässige Gesamtgewicht haben Gelenkbusse und Doppeldecker der BVG?
Antwort zu 4:
Mit dem zulässigen Gesamtgewicht wird umgangssprachlich die in den
Zulassungsbescheinigungen aufgeführte zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeugs in kg
bezeichnet. Aus den im Rahmen der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen vorgelegten Fahrzeugdatenblättern geht hervor, dass die zulässige Gesamtmasse von Gelenkbussen
28.000 kg und von Doppeldeckern 24.000 kg bzw. 26.000 kg betragen.
Frage 5:
Hat sich seit der Einführung der Gewichtsbeschränkung der Zustand der Brücke weiter verschlechtert? Frage 6:
Welche Zustandsnote hat die Schmargendorfer Brücke aktuell?
Antwort zu 5 und 6:
Zum Zeitpunkt der Lastbeschränkung wurde die Schmargendorfer Brücke mit der Zustandsnote 2,7 benotet. Die Schmargendorfer Brücke ist aktuell mit der Zustandsnote 2,3 benotet.
Frage 7:
Wann hat die BVG eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Brücke mit Gelenkbussen erhalten?
Frage 8:
Wann und warum wurde die Ausnahmegenehmigung für die BVG widerrufen? Frage 9:
Ist es korrekt, dass die BVG jetzt nur noch mit 12 Meter langen Dieselbussen die Brücke überfahren kann (Verbot für Doppeldecker, Gelenkbusse und Elektrobusse)?
Antwort zu 7 bis9:
Die BVG hat eine Ausnahme für das Befahren mit 2-achsigen Eindecker-Bussen sowohl mit Verbrennungsmotor als auch mit Elektro-Antrieb erhalten. Die Ausnahmegenehmigung ist weiterhin gültig. Für Gelenkbusse wurde keine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Frage 10:
Wann soll die Brücke saniert werden, so dass wieder alle BVG-Busse diese passieren können?
Antwort zu 10:
Derzeit ist eine Ertüchtigung oder ein Ersatzneubau der Schmargendorfer Brücke nicht in der Bearbeitung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
Frage 11:
Ist es korrekt, dass die BVG nach Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb (Ziel des Senats laut Nahverkehrsplan ab 2030) keine Fahrzeuge mehr besitzen wird, die die Schmargendorfer Brücke befahren dürfen?
Antwort zu 11:
Die Aussage kann der Senat nicht bestätigen.
Frage 12:
Wie will der Senat vermeiden, dass ab 2030 Schmargendorf eine erhebliche Verschlechterung in der ÖPNV- Anbindung erfährt, wenn die Linie 249 nicht mehr zum Heidelberger Platz fahren kann?
Antwort zu 12:
Es sind derzeit keine Gründe bekannt, die eine Unterbrechung der Linie 249 erfordern und eine Verschlechterung zum jetzigen Ist-Zustand darstellen.
Die #Verkehrslage im #Südosten der Stadt ist seit Jahren angespannt. Zahlreiche #Straßensperrungen und #Baumaßnahmen Stellen beeinträchtigen Anwohnende und Pendler regelmäßig in ihrem Alltag etwa auf dem Weg zur Arbeit. Während sicherheitsrelevante Maßnahmen – wie auch der zügige #Abriss der #Ringbahnbrücke gezeigt hat – die Handlungsfähigkeit der zuständigen Behörden unterstreichen, fehlt es offenbar vielerorts an einem koordinierten Vorgehen. Mit dem zügigen Abriss der Ringbahnbrücke haben die verantwortlichen Stellen diese Handlungsfähigkeit gezeigt. Mit der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 und weiteren baubedingten Einschränkungen im Bezirk ist kurzfristig keine Entlastung zu erwarten.
Welche Mängel wies die #Brücke „ An der #Wuhlheide“ im Jahr 2017 auf und welche Auswirkungen hatte dies auf den #Prüfzyklus (z. B. gemäß DIN 1076)?
Antwort zu 1:
Da die #Bauwerksprüfung in der Regel nach DIN 1076 einem wechselnden Rhythmus der Haupt- und Einfachen Prüfung von 3 Jahren erfolgt, liegt im Jahr 2017 der Prüfbericht der Hauptprüfung 2015 H vor. Darin werden Risse im Beton, Schäden an der Abdichtung und Entwässerung, sowie ein stark geschädigter Lagersockel beschrieben. Insgesamt weisen die damaligen Schadensbewertungen vor allem auf eingeschränkte Dauerhaftigkeit des Bauwerkes hin. Notwendige Instandsetzungsarbeiten wurden ausgeführt, um die Zeit bis zum beabsichtigten planmäßigen Abbruch überbrücken zu können. Der Prüfzyklus wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht angepasst.
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zum Ausmaß der #Schäden an der #Brücke An der #Wuhlheide vor und welche #Konsequenzen für weitere Maßnahmen ergeben sich daraus?
Antwort zu 1:
Die Schäden an der Brücke An der Wuhlheide waren so massiv, dass ein plötzliches #Versagen der Brücke nicht auszuschließen war und jeglicher Verkehr auf und unter der Brücke vollständig eingestellt werden musste. Um die #Beeinträchtigung, vor allem des #ÖPNV, so gering wie möglich zu halten, wurde die Entscheidung zum unverzüglichen #Rückbau getroffen.
Die #Abbrucharbeiten der #Brücke An der #Wuhlheide sind weitestgehend abgeschlossen, aktuell laufen noch letzte #Rückbau- und #Zerkleinerungsarbeiten in zwei Brückenfeldern. Der zügige Fortschritt des Brückenabrisses ermöglicht es, dass dort ab Freitag (6. Juni), ca. 14:00 Uhr, der #Kfz-Verkehr schrittweise wiederaufgenommen werden kann.
Zwischen 2016 und 2019 wurde die #Autobahnbrücke#Zehlendorfer#Kleeblatt auf der #A115 / #B1 abgerissen und in zwei Bauphasen bei laufendem Verkehr ersetzt. Wann und wie lange mit welchen Einschränkungen für den fließenden Verkehr wurde diese Baumaßnahme durch welche Stellen aufgrund welcher Befunde (mit-)geplant und zu welchen kassenwirksamen Gesamtkosten durch welche Träger der Straßenbaulast realisiert?
Vor dem Hintergrund aktueller Ankündigungen des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Dirk Stettner, wonach noch im Jahr 2025 auf 23 #Hauptstraßen in Berlin #Tempo 30 #aufgehoben und wieder Tempo 50 eingeführt werden soll, frage ich den Senat:
Senatorin Ute Bonde: „Was für ein großartiges Miteinander! Dank des unermüdlichen Einsatzes unserer Ingenieure, der Bauarbeiter vor Ort und der engen Zusammenarbeit mit der #BVG, den Bezirken, der #Feuerwehr und der Polizei kann der Bereich des bereits abgerissenen Brückenteils morgen für den #Straßenbahnverkehr wieder freigegeben werden. Ihnen allen mein Dank für dieses herausragende Engagement!“